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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sortieren von Gebinden mit einem ersten Sortiermodul, das zwischen einer das Gebinde zuführenden Zuführbahn und mindestens zwei Abfuhrbahnen angeordnet ist, wobei das erste Sortiermodul eine um eine erste Drehachse schwenkbar gelagerte erste Verstelleinheit aufweist mit wenigstens einer Leitfläche, entlang derer das Gebinde in Richtung einer vorgegebenen der mindestens zwei Abfuhrbahnen führbar ist, und wobei die erste Verstelleinheit in wenigstens zwei Sortierpositionen schwenkbar ist, von denen eine erste Sortierposition der ersten Abfuhrbahn und eine zweite Sortierposition der zweiten Abfuhrbahn zugeordnet sind.
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Aus der
DE 101 14 451 A1 ist eine Vorrichtung zum Sortieren von liegend auf einem Förderband transportierten Gebinden bekannt, die beispielsweise in Leergut-Rücknahmeautomaten einsetzbar ist. Die Vorrichtung weist ein oberhalb des Förderbands angeordnetes Sortiermodul mit einer im Wesentlichen parallel zu einer Förderrichtung der Gebinde erstreckten Antriebsachse auf. Um die Antriebsachse drehbar gelagert sind Sortierarme des Sortiermoduls, die ein in einen Wirkbereich des Sortiermoduls einlaufendes Gebinde beidseits mit Abstand umfassen. Durch Antrieb der Antriebsachse in die eine oder andere Drehrichtung befördern die Sortierarme das Gebinde zu der einen oder zu der anderen Seite vom Förderband. Die sortierten Gebinde werden beispielsweise mittels zweier auf gegenüberliegenden Seiten des Förderbands angeordneter Warenrutschen in zwei dem Förderband seitlich zugeordnete Vorratsbehälter geleitet. Nachteilig hierbei ist, dass der Platzbedarf vergleichsweise groß ist. Darüber hinaus wirken auf das Gebinde während des Sortierens Kräfte impulsartig ein, durch die das Gebinde mitunter beschädigt werden kann.
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Aus der
EP 2 163 315 A1 ist eine weitere Vorrichtung zum Sortieren von Gebinden bekannt. Die Vorrichtung weist ein als ein 4-Wege-Modul ausgebildetes Sortiermodul auf, das zwischen einer Zuführbahn und bis zu vier Abfuhrbahnen angeordnet ist. Die Zuführbahn und die vier Abfuhrbahnen liegen in einer gemeinsamen, vorzugsweise horizontal orientierten Ebene. Das Sortiermodul besitzt ein um eine vertikale Drehachse schwenkbar gelagerte erste Verstelleinheit sowie zwei der ersten Verstelleinheit auf gegenüberliegenden Seiten zugeordnete weitere Verstelleinheiten. Die insgesamt drei Verstelleinheiten sind untereinander mechanisch gekoppelt und können von einer einzigen Antriebseinheit in vier Sortierpositionen verschwenkt werden. In jeder Sortierposition wird das Gebinde entlang von Leitflächen, die den Verstelleinheiten zugeordnet sind, in Richtung einer vorgegebenen der insgesamt vier Abfuhrbahnen geführt.
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Aus der nachveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2009 011 716.4 ist eine Sortiervorrichtung bekannt, mittels derer das Gebinde von einer Zuführbahn einer von fünf Abfuhrbahnen zugeführt werden kann. Die Vorrichtung weist hierzu ein als ein 5-Wege-Modul ausgebildetes Sortiermodul mit zwei Verstelleinheiten auf. Die zwei Verstelleinheiten können um jeweils eine vertikale Drehachse verschwenkt werden, wobei die Bewegung der Verstelleinheiten gekoppelt ist. Beide Verstelleinheiten werden durch eine gemeinsame Antriebseinheit betätigt. Die Verstelleinheiten können durch die Schwenkbewegung in fünf Sortierpositionen verbracht werden, wobei das Gebinde in jeder Sortierpositionen einer vorgegeben der fünf Abfuhrbahnen zugeführt wird.
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Obwohl sich insbesondere die beiden letztgenannten Sortiervorrichtungen in der Praxis grundsätzlich bewährt haben und aufgrund ihrer kompakten Bauform wenig Bauraum beanspruchen, ist bei ungewöhnlich großen bzw. ungewöhnlich kleinen Gebinden eine Fehlsortierung derselben nicht vollständig ausgeschlossen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Sortieren von Gebinden derart weiterzubilden, dass unter Beibehaltung der kompakten Bauform die Zuverlässigkeit des Sortiervorgangs weiter verbessert wird.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfläche als eine gegenüber der Horizontalen geneigt angeordnete, das Gebinde in vertikaler Richtung stützende Bodenleitfläche ausgebildet ist zur Verbindung der vorgegebenen Abfuhrbahn mit der in Bezug auf die Horizontale oberhalb derselben angeordneten Zuführbahn.
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass das erste Sortiermodul als eine schaltbare Warenrutsche ausgebildet ist. Mittels der schaltbaren Warenrutsche können die Gebinde mit sehr hoher Zuverlässigkeit einer vorgegebenen von zwei Abfuhrbahnen zugeführt werden. Die Gebinde werden hierbei besonders schonend behandelt, da die Bodenleitfläche zugleich als eine Stützfläche wirkt und infolge dessen keine oder nur geringe Impulskräfte auf das Gebinde einwirken. Aufgrund der gegenüber der Horizontalen geneigten Anordnung der Bodenleitfläche kann auf eine Einrichtung zum aktiven Fördern des Gebindes während des Sortiervorgangs verzichtet werden. Somit können Kosten gespart und die Zuverlässigkeit des Sortiermoduls erhöht werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das erste Sortiermodul eine um eine zweite Drehachse schwenkbar gelagerte zweite Verstelleinheit auf. Die zweite Verstelleinheit besitzt wenigstens zwei als seitliche Führung für das Gebinde dienende Leitflächen. Die zweite Verstelleinheit ist durch Schwenken derselben um die zweite Drehachse in eine erste Leitposition und in eine zweite Leitposition verbringbar. Die Leitflächen der zweiten Verstelleinheit sind hierbei derart ausgeformt bzw. angeordnet, dass das Gebinde in der ersten Leitposition entlang der ersten Leitfläche in Richtung der ersten Abfuhrbahn und in der zweiten Leitposition entlang einer zweiten Leitfläche in Richtung der zweiten Abfuhrbahn geführt ist. Vorteilhaft wird durch das Vorsehen der zweiten Verstelleinheit die Zuverlässigkeit des Sortiervorgangs weiter verbessert. Zusätzlich zu der das Gebinde in vertikaler Richtung stützenden Bodenleitfläche sind zwei als seitliche Führung dienende Leitflächen vorgesehen. Aufgrund der Verstellmöglichkeit kann der zweiten Verstelleinheit neben der seitlichen Führungsfunktion darüber hinaus die Aufgabe zukommen, die jeweils nicht gewählte Abfuhrbahn zu blockieren. Die jeweils in Eingriff befindliche Leitfläche kann hierzu über die jeweils nicht ausgewählte Abfuhrbahn verschwenkt werden mit der Folge, dass die Sortiergenauigkeit weiter verbessert wird.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die erste Verstelleinheit und die zweite Verstelleinheit mittels einer gemeinsamen Antriebseinheit betätigbar. Zum Führen der Gebinde in Richtung der vorgegebenen Abfuhrbahn ist die zweite Verstelleinheit in der ersten Sortierposition der ersten Verstelleinheit in ihrer ersten Leitposition und in der zweiten Sortierposition der zweiten Verstelleinheit in ihrer zweiten Leitposition angeordnet. Vorteilhaft wirken die beiden Verstelleinheiten zusammen und verbessern die Sortiergenauigkeit weiter. Insbesondere werden die Bewegungen der ersten Verstelleinheit und der zweiten Verstelleinheit miteinander gekoppelt, so dass unerwünschte bzw. nicht definierte Sortierzustände des ersten Sortiermoduls verhindert werden. Das Vorsehen einer gemeinsamen Antriebseinheit senkt die Komplexität der Vorrichtung insbesondere in Bezug auf die erforderliche Sensorik und Ansteuerung, verbessert die Zuverlässigkeit und trägt zur Kostensenkung bei.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Bodenleitfläche eben ausgebildet. Zwischen der Horizontalen und der Bodenleitfläche ist in der ersten Sortierposition und/oder der zweiten Sortierposition ein Leitwinkel von 10 bis 30°, bevorzugt von 20 bis 25° ausgebildet. Vorteilhaft wird hierdurch zum einen eine hinreichend hohe Sortiergeschwindigkeit und zum anderen eine Begrenzung der auf das Gebinde während des Sortiervorgangs wirkenden Kräfte bewirkt. Sowohl die Sortiergeschwindigkeit als auch die auf das Gebinde einwirkenden Kräfte steigen mit zunehmendem Leitwinkel an. Mit der Erhöhung der Sortiergeschwindigkeit lassen sich der Durchsatz und damit die Wirtschaftlichkeit verbessern. Die Kräfte sollen hierbei jedoch ein zulässiges Höchstmaß nicht überschreiten, um ein beschädigungsfreies Führen der Gebinde zu gewährleisten.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Bodenleitfläche durch eine Flachseite eines in seiner Erstreckungsebene flächig und drachenförmig ausgebildeten Trägerelements gebildet. Die erste Drehachse des ersten Verstellelements ist hierbei entlang einer Diagonalen des Trägerelements orientiert angeordnet. Vorteilhaft sind das Trägerelement und die benachbarten Bauteile hierdurch in einfacher Weise zu fertigen. Aufgrund der Drachenform und der Orientierung der ersten Drehachse entlang der Diagonalen des Trägerelements ist die Montage desselben in einfacher Weise möglich.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Schwenkwinkel zwischen der ersten Sortierposition und der zweiten Sortierposition der ersten Verstelleinheit kleiner als 60°, bevorzugt kleiner als 45°. Durch das Vorsehen eines vergleichsweise kleinen Schwenkwinkels kann die erste Verstelleinheit besonders schnell von der ersten Sortierposition in die zweite Sortierposition verschwenkt werden. Hierdurch erhöht sich der Durchsatz, da während des Verschwenkens der ersten Verstelleinheit ein Sortieren des Gebindes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem ersten Sortiermodul und der Zuführbahn ein zweites Sortiermodul mit mindestens einer in eine Mehrzahl von Arbeitsstellungen verbringbaren weiteren Verstelleinheit angeordnet. Das Gebinde ist entlang wenigstens einer Leitfläche der mindestens einen weiteren Verstelleinheit in einer ersten Arbeitsstellung und/oder in einer zweiten Arbeitsstellung desselben dem ersten Sortiermodul und in wenigstens einer weiteren Arbeitsstellung wenigstens einer weiteren Abfuhrbahn zuführbar. Hierbei wird das Gebinde von dem ersten Sortiermodul je nach Sortierposition entweder der ersten Abfuhrbahn oder der zweiten Abfuhrbahn zugeführt. Durch das Vorsehen des zweiten Sortiermoduls kann die Anzahl der mittels der Vorrichtung zu bedienenden Abfuhrbahnen erhöht werden. Sofern das zweite Sortiermodul in einer Ebene mit der Zuführbahn und damit oberhalb des ersten Sortiermoduls angeordnet ist, kann eine besonders kompakte Bauform der Vorrichtung bewirkt werden. Die hohe Zuverlässigkeit beim Sortieren der Gebinde, die das erste Sortiermodul bietet, verbessert dabei auch die Sortiergenauigkeit der gesamten Vorrichtung.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die erste Verstelleinheit und/oder die zweite Verstelleinheit und/oder die mindestens eine weitere Verstelleinheit in ihrer Bewegung gekoppelt bzw. durch eine einzige Antriebseinheit betätigbar. Vorteilhaft reduziert sich hierdurch der Betätigungsaufwand. Zugleich sinken die Kosten, da auf getrennte Antriebseinheiten für die einzelnen Verstelleinheiten verzichtet werden kann. Die Antriebseinheit besteht hierbei beispielsweise aus einem rotatorisch bzw. linear wirkenden Elektromotor sowie aus einer Mehrzahl von vorzugsweise mechanisch wirkenden Übersetzungs- bzw. Wandlerelementen, mittels derer die Antriebsbewegung verzweigt und auf die einzelnen Verstelleinheiten übertragen wird. Beispielsweise ist es auch möglich, eine pneumatisch wirkende Antriebseinheit sowie pneumatische Übersetzungs- und Wandlerelemente vorzusehen.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist das zweite Sortiermodul eine um eine dritte Drehachse schwenkbar gelagerte dritte Verstelleinheit und eine um eine vierte Drehachse schwenkbar gelagerte vierte Verstelleinheit auf. Die dritte Verstelleinheit und die vierte Verstelleinheit sind in ihrer Bewegung derart mit der ersten Verstelleinheit gekoppelt, dass durch Verdrehen der dritten Verstelleinheit und der vierten Verstelleinheit um 20° +/–5° aus einer Grundstellung in eine erste Drehrichtung die dritte Verstelleinheit und die vierte Verstelleinheit in die erste Arbeitsstellung und die erste Verstelleinheit in die erste Sortierposition verbringbar sind. Durch Verdrehen der dritten und/oder vierten Verstelleinheit um 60° +/–15° aus der Grundstellung in die erste Drehrichtung sind die dritte Verstelleinheit und die vierte Verstelleinheit in die zweite Arbeitsstellung und die erste Verstelleinheit in die zweite Sortierposition verbringbar. Vorteilhaft ergibt sich durch das Vorsehen der vergleichsweise kleinen Verstellwinkel eine dynamische Sortiervorrichtung, welche schnell von der ersten Arbeitsstellung bzw. der ersten Sortierposition in die zweite Arbeitsstellung bzw. in die zweite Sortierposition verbracht werden kann. Gleichwohl ist der Winkelversatz zwischen der ersten Arbeitsstellung bzw. der ersten Sortierposition einerseits und der zweiten Arbeitsstellung bzw. der zweiten Sortierposition andererseits hinreichend groß, um das Übertragungs- bzw. Wandlerelement in Eingriff zu bringen und das erste Sortiermodul zu betätigen. Bei einer beispielsweise der mechanischen Kopplung der Bewegung der Sortiermodule ist einer Fehlpositionierung derselben zueinander, d. h. dem Einnehmen eines unerwünschten bzw. nicht definierten Schaltzustands zuverlässig vorgebeugt. Die Vorrichtung ist mithin sehr robust. Als mechanische Übertragungsglieder können beispielsweise Zahnräder bzw. Zahnstangen, Kurbelgetriebe, Bowdenzüge, Kurvenscheibengetriebe oder dergleichen vorgesehen sein.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Sortieren von Gebinden mit einem ersten Sortiermodul in einer ersten Sortierposition (Draufsicht),
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2 eine Prinzipdarstellung der Vorrichtung gemäß 1 in einer Seitenansicht in Richtung A,
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3 eine Prinzipdarstellung der Vorrichtung gemäß 1 in einer Seitenansicht in Richtung B und
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4 eine Prinzipdarstellung der Vorrichtung gemäß 1 in einer zweiten Sortierposition (Draufsicht).
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Eine Vorrichtung 1 zum Sortieren von Gebinden besteht im Wesentlichen aus einer Zuführbahn 2, fünf Abfuhrbahnen 3, 4, 5, 6, 7, einem ersten Sortiermodul 8 und einem zweiten Sortiermodul 9. Die Vorrichtung 1 wird beispielsweise in Leergut-Rücknahmeautomaten eingesetzt, um gemeinsam über die Zuführbahn 2 zugeführte Gebinde, beispielsweise Einweg- bzw. Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff sowie Getränkedosen, anhand ihrer Beschaffenheit, ihres Pfandwerts oder der Art ihrer Weiterbehandlung zu sortieren. Das erste Sortiermodul 8 ist hierbei zwischen der Zuführbahn 2 und einer ersten Abfuhrbahn 3 sowie einer zweiten Abfuhrbahn 4 angeordnet. Das zweite Sortiermodul 9 ist zwischen der Zuführbahn 2, dem ersten Sortiermodul 8 sowie einer dritten Abfuhrbahn 5, einer vierten Abfuhrbahn 6 und einer fünften Abfuhrbahn 7 angeordnet.
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Ein auf der Zuführbahn 2 in eine Zuführrichtung Z zugeführtes Gebinde kann mittels der Vorrichtung 1 wahlweise von dem zweiten Sortiermodul 9 in Richtung des ersten Sortiermoduls 8, in Richtung der dritten Abfuhrbahn 5, in Richtung der vierten Abfuhrbahn 6 oder in Richtung der fünften Abfuhrbahn 7 geführt werden. Sofern das Gebinde in Richtung des ersten Sortiermoduls 8 geführt wird, kann es über das erste Sortiermodul 8 in Richtung der ersten Abfuhrbahn 3 oder der zweiten Abfuhrbahn 4 geführt werden.
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Die Zuführbahn 2 sowie die dritte, vierte und fünfte Abfuhrbahn 5, 6, 7 sind gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der Erfindung als Förderbänder ausgebildet und in einer gemeinsamen Horizontalebene H angeordnet. Die erste Abfuhrbahn 3 und die zweite Abfuhrbahn 4 sind als Warenrutsche ausgebildet und in Bezug auf die Horizontalebene H – unterhalb der Zuführbahn 2 und der anderen Abfuhrbahnen 5, 6, 7 angeordnet. Die dritte Abfuhrbahn 5 liegt in direkter Verlängerung der Zuführbahn 2. Die Zuführbahn 2 und die dritte Abfuhrbahn 5 sind dabei beispielhaft durch ein gemeinsames Förderband gebildet. Die erste Abfuhrbahn 3 und die zweite Abfuhrbahn 4 liegen auf einer gemeinsamen ersten Seite der Zuführbahn 2 bzw. der dritten Abfuhrbahn 5, wobei das Gebinde über die erste Abfuhrbahn 3 in eine erste Abtransportrichtung A1 und über die zweite Abfuhrbahn 4 in Richtung einer zweiten Abtransportrichtung A2 weiter geführt wird. Die vierte Abfuhrbahn 6 und die fünfte Abfuhrbahn 7 liegen gemeinsam auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite der Zuführbahn 2 bzw. der dritten Abfuhrbahn 5.
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Um das Gebinde in Richtung einer vorgegebenen der insgesamt fünf Abfuhrbahnen 3, 4, 5, 6, 7 zu führen, weisen das erste Sortiermodul 8 und das zweite Sortiermodul 9 eine Mehrzahl von Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 auf. Das erste Sortiermodul 8 umfasst ein um eine erste Drehachse D1 schwenkbar gelagerte erste Verstelleinheit 10 mit einer das Gebinde während des Sortiervorgangs in vertikaler Richtung stützenden Bodenleitfläche 11. Durch Verschwenken der ersten Verstelleinheit 10 um die erste Drehachse D1 kann die erste Verstelleinheit 10 in eine erste Sortierposition und in eine zweite Sortierposition verbracht werden. In der ersten Sortierposition wird das zugeführte Gebinde in Richtung der ersten Abfuhrbahn 3 umgelenkt und weiter in die erste Abtransportrichtung A1 geführt. In der zweiten Sortierposition wird das Gebinde demgegenüber in Richtung der zweiten Abfuhrbahn 4 und auf dieser in die zweite Abtransportrichtung A2 geführt. Zum Führen des Gebindes verbindet die Bodenleitfläche 11 der ersten Verstelleinheit 10 in der ersten Sortierposition die Zuführbahn 2 mit der in Bezug auf die Horizontale H unterhalb derselben angeordneten ersten Abfuhrbahn 3. In der zweiten Sortierposition verbindet die Bodenleitfläche 11 der ersten Verstelleinheit 10 demgegenüber die Zuführbahn 2 mit der zweiten Abfuhrbahn 4. Die Bodenleitfläche 11 ist hierbei in Bezug auf die Horizontale H geneigt angeordnet.
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Mit der Horizontalen H schließt die eben und flächig ausgebildete Bodenleitfläche 11 einen Leitwinkel α ein, der je nach konstruktiver Ausgestaltung in der ersten Sortierposition und in der zweiten Sortierposition gleich oder unterschiedlich groß sein kann und zwischen 10° und 30°, vorzugsweise zwischen 20° und 25° beträgt. Infolge der in Bezug auf die Horizontale H geneigten Anordnung der Bodenleitfläche 11 gleitet das Gebinde, welches über die Zuführbahn 2 aktiv in Richtung des zweiten Sortiermoduls 9 gefördert und von diesem in Richtung des zweiten Sortiermoduls 8 umgelenkt wird, aufgrund der Schwerkraft entlang der Bodenleitfläche 11 in Richtung der zu der gewählten Sortierarbeitsstellung korrespondierenden Abfuhrbahn.
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Die Bodenleitfläche 11 ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der Erfindung durch einen in dessen Erstreckungsebene E drachenförmig, eben und flächig ausgebildeten Trägerelement 12 gebildet. Das drachenförmige, in Form eines Vierecks ausgebildete Trägerelement 12 weist jeweils zwei gleich lange, zueinander benachbarte Seitenkanten 22, 22', 23, 23' auf. Die erste Drehachse D1 erstreckt sich entlang der längeren der beiden Diagonalen des Trägerelements 12 und liegt in der Erstreckungsebene E des Trägerelements 12. In der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung weist das Trägerelement 12 in der Erstreckungsebene E keinen rechten Winkel auf. Bezüglich der ersten Drehachse D1 ist die Bodenleitfläche 11 symmetrisch ausgebildet, wobei die jeweils zwei gleichlangen Seitenkanten 22, 22', 23, 23' auf gegenüberliegenden Seiten der ersten Drehachse D1 angeordnet sind.
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In der ersten Sortierposition ist die Bodenleitfläche 11 in Richtung der ersten Abfuhrbahn 3 und in der zweiten Sortierstellung in Richtung der zweiten Abfuhrbahn 4 geneigt angeordnet. Der Leitwinkel α wird hierbei zwischen der Erstreckungsebene E der Bodenleitfläche 11 und der Horizontalen H gebildet.
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Um das die Bodenleitfläche 11 aufweisende Trägerelement 12 von der ersten Sortierstellung in die zweite Sortierstellung zu verbringen, wird das Trägerelement 12 um die erste Drehachse D1 um einen Schwenkwinkel geschwenkt. Der Schwenkwinkel ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kleiner als 60° und bevorzugt 45° oder kleiner. Durch den kleinen Schwenkwinkel kann eine schnelles Verschwenken des Trägerelements 12 um die erste Drehachse D1 von der ersten Sortierposition in die zweite Sortierposition bewirkt werden.
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Die Bodenleitfläche 11 ist lediglich exemplarisch eben ausgebildet. Sie kann nach der Erfindung ebenso gekrümmt, abgewinkelt oder als Freiformfläche gebildet sein.
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Das erste Sortiermodul 8 weist zusätzlich zu der ersten Verstelleinheit 10 eine zweite Verstelleinheit 13 auf. Die zweite Verstelleinheit 13 umfasst zwei zueinander parallele, an gegenüberliegenden Flachseiten eines langgestreckten Schwenkkörpers 14 liegende Leitflächen 15, 16. Der Schwenkkörper 14 der zweiten Verstelleinheit 13 ist um eine vertikal orientierte zweite Drehachse D2 in eine erste Leitposition und in eine zweite Leitposition schwenkbar. In der ersten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 wird das Gebinde entlang einer ersten Leitfläche 15 in Richtung der ersten Abfuhrbahn 3 geführt. In der zweiten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 wird das Gebinde entlang einer zweiten Leitfläche 16 der zweiten Verstelleinheit 13 in Richtung der zweiten Abfuhrbahn 4 geführt. Die Leitflächen 15, 16 sind hierbei eben ausgebildet und vertikal orientiert. Sie dienen als seitliche Führungen für das auf der Bodenleitfläche 11 abgestützte Gebinde während des Sortiervorgangs.
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In der ersten Sortierposition der ersten Verstelleinheit 10 gemäß der 1 bis 3 ist die zweite Verstelleinheit 13 in der ersten Leitposition angeordnet. Die vertikal orientierte erste Leitfläche 15 ist beabstandet zu einer ersten, ortsfesten Bande 17 angeordnet, wobei die erste Leitfläche 15 und die ortsfeste erste Bande 17 auf gegenüberliegenden Seiten des Trägerelements 12 liegen. Die erste Bande 17 und die erste Leitfläche 15 der zweiten Verstelleinheit 13 bilden in der ersten Leitposition zusammen mit der Bodenleitfläche 11 einen U-förmigen, nach oben offenen Kanal 20, durch den das Gebinde von der Zuführbahn 2 in Richtung der ersten Abfuhrbahn 3 und dementsprechend in die erste Abführrichtung A1 geführt ist. Die ortsfeste erste Bande 17 sowie die erste Leitfläche 15 der zweiten Verstelleinheit 13 bilden hierbei seitliche Führungen für das Gebinde und verhindern, dass dieses seitlich von dem die Bodenleitfläche 11 aufweisenden Trägerelement 12 herab gleitet.
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Die erste Leitfläche 15 und die erste ortsfeste Bande 17 sind in der ersten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 parallel zueinander, vertikal und im Wesentlichen senkrecht zu der Erstreckungsebene E der Bodenleitfläche 11 orientiert. Zwischen der ortsfesten ersten Bande 17 und dem Trägerelement 12 ist in dessen Erstreckungsebene E ein schmaler, die Verschwenkbarkeit des Trägerelements 12 sichernder und einen Toleranzausgleich ermöglichender Schließspalt 18 gebildet. Der Schließspalt 18 weist entlang der Seitenkante 22 eine – vorzugsweise konstante – Breite auf, die sehr viel kleiner ist als ein Längen-, Breiten- bzw. Tiefenmaß eines beliebigen Gebindes.
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Zwischen der Zuführbahn 2 und dem die Bodenleitfläche 11 aufweisenden Trägerelement 12 ist in der Erstreckungsebene E des Trägerelements 12 demgegenüber ein sich mit zunehmenden Abstand von der ersten Drehachse D1 vergrößernder, dreieckförmig bzw. keilförmig gebildeter weiterer Spalt 19 gebildet.
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Der weitere Spalt 19 ist insbesondere mit zunehmendem Abstand von der ersten Drehachse D1 breiter als der Parallelspalt 18. Der weitere Spalt 19 mit der keilförmigen Geometrie ergibt sich aufgrund der Drehbewegung des Trägerelements 12 um die in der Erstreckungsebene E erstreckten und gegenüber der Horizontalen H geneigten ersten Drehachse D1. Die Breite des weiteren Spalts 19 in der Erstreckungsebene E ist hierbei ebenfalls klein im Verhältnis zu dem Breiten-, Längen- bzw. Tiefenmaß eines beliebigen Gebindes.
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Durch Verschwenken des Trägerelements 12 um die erste Drehachse D1 wird die erste Verstelleinheit 10 aus der ersten Sortierposition in die zweite Sortierposition gemäß der 4 verbracht. Die zweite Verstelleinheit 13 wird durch Verschwenken des Schwenkkörpers 14 um die vertikale zweite Drehachse D2 aus der ersten Leitposition in die zweite Leitposition verbracht. In der zweiten Sortierposition der ersten Verstelleinheit 10 und in der zweiten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 verbindet das erste Sortiermodul 8 die Zuführbahn 2 mit der zweiten Abfuhrbahn 4. Das Gebinde wird hierbei zwischen der zweiten Leitfläche 16 und einer beabstandet zu derselben angeordneten, ortsfesten zweiten Bande 21 geführt. Die zweite Leitfläche 16 und die zweite Bande 21 fungieren hierbei – wie die ersten Leitfläche 15 und die erste ortsfeste Bande 17 in der ersten Leitposition – als seitliche Führungen für das Gebinde. Die seitlichen Führungen 16, 21 bilden zusammen mit der nunmehr in Richtung der zweiten Abfuhrbahn 4 um den Leitwinkel α gegenüber der Horizontalen H geneigten Bodenleitfläche 11 den Kanal 20, durch den das Gebinde in die zweite Abfuhrrichtung A2 der zweite Abfuhrbahn 4 zugeführt wird.
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Sofern die erste Verstelleinheit 10 in der zweiten Sortierposition und die zweite Verstelleinheit 13 in der zweiten Leitposition angeordnet sind, ist der Parallelspalt 18 zwischen der Seitenkante 22' der Bodenleitfläche 11 und der die Zuführbahn 2 bzw. dritte Abfuhrbahn 5 seitlich verblendenden zweiten ortsfesten Bande 21 gebildet. Der keilförmige weitere Spalt 19 ist zwischen der ersten ortsfesten Bande 17 und der Seitenkante 22 der Bodenleitfläche 11 gebildet. Beide Spalte 18, 19 sind auch in der zweiten Sortierposition der ersten Verstelleinheit 10 in der Erstreckungsebene E des Trägerelements 12 orientiert.
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Die vertikale Ausbildung und die ebene Orientierung der Leitflächen 15, 16 und der ortsfesten Banden 17, 21 sind lediglich beispielhaft gewählt. Abweichungen hiervon sind von der Erfindung ebenfalls umfasst. Insbesondere können die Leitflächen 15, 16 und die ortsfesten Banden 17, 21 gekrümmt ausgebildet und/oder gegenüber der Vertikalen geneigt angeordnet sein. Bei der gekrümmten Ausbildung der ortsfesten Banden 17, 21 können das Trägerelement 12 und damit die Bodenleitfläche 11 rechteckigförmig gebildet sein. Die Seitenkanten 22, 22', 23, 23' können eine gleiche Kantenlänge aufweisen. Der weitere Spalt 19 kann in diesem Fall ebenfalls als ein Spalt konstanter Breite ausgebildet sein.
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Der Schwenkkörper 14 erstreckt sich zu beiden Seiten der zweiten Drehachse D2. Ein erster Teilkörper 14' des Schwenkkörpers 14 erstreckt sich von der zweiten Drehachse D2 in der ersten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 in Richtung der zweiten ortsfesten Bande 21 und in der zweiten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 in Richtung der ersten ortsfesten Bande 17. Dabei ist der erste Teilkörper 14' derart über die jeweils nicht gewählte Abfuhrbahn 3, 4 geschwenkt, dass diese blockiert und für den Abtransport des Gebindes gesperrt ist. In der ersten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 wird die zweite Abfuhrbahn 4 und in der zweiten Leitposition der zweiten Verstelleinheit 13 die erste Abfuhrbahn 3 gesperrt.
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Der erste Teilkörper 14' des Schwenkkörpers 14 ist nach dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der Erfindung senkrecht zu der Horizontalebene H dreieckförmig ausgebildet. Der dreieckförmige Teilkörper 14' ist definiert durch die vertikale zweite Drehachse D2, die durch die Zuführbahn 2, die dritte Abfuhrbahn 5, die vierte Abfuhrbahn 6 und die fünfte Abfuhrbahn 7 definierte Horizontalebene H sowie die Erstreckungsebene E der Bodenleitfläche 11. Auf der dem ersten Teilkörper 14' gegenüberliegenden Seite der zweiten Drehachse D2 schließt sich ein zweiter Teilkörper 14'' an. Dieser Teilkörper weist eine Unterseite 25 auf, die in ihrer Neigung gegenüber der Horizontalen H an eine Neigung der als Warenrutsche ausgebildeten zweiten Abfuhrbahn 3 und der ebenfalls als Warenrutsche ausgebildeten dritten Abfuhrbahn 4 angepasst ist. Die zweite Abfuhrbahn 3 und die dritte Abfuhrbahn 4 sind auf einer dem Trägerelement 12 gegenüberliegenden Seite der vertikalen zweiten Drehachse D2 durch ein dreieckförmiges Schutzblech 26 miteinander verbunden.
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Das zwischen dem ersten Sortiermodul 8 und der Zuführbahn 2 angeordnete zweite Sortiermodul 9 weist eine um eine dritte Drehachse D3 verschwenkbar gelagerte dritte Verstelleinheit 30 und eine um eine vierte Drehachse D4 schwenkbar gelagerte vierte Verstelleinheit 31 auf. Die dritte Drehachse D3 und die vierte Drehachse D4 sind hierbei wie die zweite Drehachse D2 vertikal orientiert. Die dritte Verstelleinheit 30 und die vierte Verstelleinheit 31 sind in der Horizontalebene E dreieckförmig ausgebildet und weisen jeweils drei vertikal orientierte Leitflächen 32, 33, 34, 35, 36, 37 auf.
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Durch Rotation der Verstellkörper 30, 31 um die Drehachsen D3, D4 kann das zweite Sortiermodul 9 in insgesamt fünf Arbeitsstellung verbracht werden. Hierbei wird das auf der Zuführbahn 2 zugeführte Gebinde in der ersten Arbeitsstellung des zweiten Sortiermoduls 9 gemäß der 1 bis 3 entlang einer über die Zuführbahn 2 geschwenkten ersten Leitfläche 35 der vierten Verstelleinheit 31 und einer dritten Leitfläche 34 der dritten Verstelleinheit 30 in Richtung des ersten Sortiermoduls 8 geleitet. In der zweiten Arbeitsstellung des zweiten Sortiermoduls 9 gemäß 4 wird das auf der Zuführbahn 2 zugeführte Gebinde entlang einer dritten Leitfläche 37 der vierten Verstelleinheit 31 und einer zweiten Leitfläche 33 der dritten Verstelleinheit 30 in Richtung des ersten Sortiermoduls 8 und von dort in Richtung der zweiten Abfuhrbahn 4 geführt. In einer nicht dargestellten dritten, vierten und fünften Arbeitsstellung des zweiten Sortiermoduls 9 wird das Gebinde bei unterschiedlichen Drehpositionen der dritten Verstelleinheit 30 und der vierten Verstelleinheit 31 in Richtung der dritten Abfuhrbahn 5, der vierten Abfuhrbahn 6 und der fünften Abfuhrbahn 7 geleitet.
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Die dritte Verstelleinheit
30 und die vierte Verstelleinheit
31 sind hinsichtlich ihrer Bewegung gekoppelt. Zu der konstruktiven Ausgestaltung des beispielhaft als ein 5-Wege-Modul ausgeführten zweiten Sortiermoduls
9 und der Kopplung der Bewegung der dritten Verstelleinheit
30 und der vierten Verstelleinheit
31 wird auf die nachveröffentlichte
deutsche Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2009 011 716.4 verweisen.
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Nach der Erfindung kann das zweite Sortiermodul
9 – abweichend von der dargestellten Ausführungsform – beliebig gestaltet werden, sofern wenigstens eine weitere Verstelleinheit
30,
31 vorgesehen ist mit wenigstens einer Leitfläche
32,
33,
34,
35,
36,
37 und eine Mehrzahl von Arbeitsstellungen, wobei das Gebinde in einer ersten Arbeitsstellung und/oder in einer zweiten Arbeitsstellung dem ersten Sortiermodul
8 und in mindestens einer weiteren Arbeitsstellung wenigstens einer weiteren Abfuhrbahn
5,
6,
7 zuführbar ist. Beispielsweise kann das Sortiermodul als ein 4-Wege-Modul entsprechend der Lehre der
EP 2 163 315 A1 ausgebildet sein.
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Zur Betätigung der ersten Verstelleinheit 10 und/oder der zweiten Verstelleinheit 13 und/oder der dritten Verstelleinheit 30 und/oder der vierten Verstelleinheit 31 kann eine gemeinsame, nicht dargestellte Antriebseinheit vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Antriebseinheit einen einzigen gemeinsamen elektrischen (Rotations- bzw. Linear-)Motor aufweisen sowie eine Mehrzahl an mechanischen Wandlungs- bzw. Übertragungselemente, mittels derer die Antriebsbewegung verzweigt und auf die Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 übertragen wird. Die Verstellbewegung der Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 kann hierbei mechanisch zwangsgekoppelt sein derart, dass – sofern die erste Verstelleinheit 10 in der ersten Sortierposition angeordnet ist – die zweite Verstelleinheit 13 die erste Leitposition und die dritte und vierte Verstelleinheit 30, 31 die erste Arbeitsstellung einnehmen. Sofern die erste Verstelleinheit 10 in der zweiten Sortierposition angeordnet ist, sind die zweite Verstelleinheit 13 in der zweiten Leitposition und die dritte Verstelleinheit 30 und die vierte Verstelleinheit 31 in der zweiten Arbeitsstellung angeordnet. Durch die mechanische Kopplung der Verstellelemente 10, 13, 30, 31 ist sichergestellt, dass die Vorrichtung 1 lediglich definierte Sortierzustände einnimmt. Ein unbeabsichtigtes Fehlsortieren kann hierdurch zuverlässig vermieden werden.
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Nach einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann auf das Vorsehen des zweiten Sortiermoduls 9 verzichtet werden. Die Vorrichtung 1 ist dann als ein 2-Wege-Modul ausgeführt und dient dazu, die auf der Zuführbahn 2 zugeführten Gebinde der ersten Abfuhrbahn 3 oder der zweiten Abfuhrbahn 4 zuzuführen.
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Nach einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann auf die zweite Verstelleinheit 13 des ersten Sortiermoduls 8 verzichtet werden. Der Verzicht auf die zweite Verstelleinheit 13 ist ungeachtet davon möglich, ob das zweite Sortiermodul 9 vorgesehen ist.
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Die Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 können wie vorstehend ausgeführt mittels einer einzigen gemeinsamen Antriebseinheit betätigt werden. Ebenso ist es möglich, die Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 mittels separater Antriebseinheiten zu betätigen. Die korrekte Positionierung der einzelnen Verstelleinheiten 10, 13, 30, 31 in den verschiedenen Sortierzuständen der Vorrichtung 1 wird dabei mittels geeigneter Sensorik und Steuerungstechnik überwacht Weiter ist es möglich, mehr als ein erstes Sortiermodul 8 in einer Vorrichtung 1 vorzusehen. Beispielsweise ist es möglich, dem als 5-Wege-Modul ausgeführten zweiten Sortiermodul 9 zwei erste Sortiermodule 8 zuzuordnen. Die beiden ersten Sortiermodule 8 sind dann beispielsweise auf einander in Bezug zu der Zuführrichtung Z gegenüberliegenden Seiten der Zuführbahn 2 bzw. der dritten Abfuhrbahn 5 angeordnet. Die beiden ersten Sortiermodule 8 verbessern hierbei die Zuverlässigkeit des Sortiervorgangs in Bezug auf die erste und zweite Abfuhrbahn 3, 4 einerseits und die vierte und fünfte Abfuhrbahn 6, 7 andererseits.
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Gleiche Bauteile und Bauteilfunktionen sind durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Zuführbahn
- 3
- erste Abfuhrbahn
- 4
- zweite Abfuhrbahn
- 5
- dritte Abfuhrbahn
- 6
- vierte Abfuhrbahn
- 7
- fünfte Abfuhrbahn
- 8
- erstes Sortiermodul
- 9
- zweites Sortiermodul
- 10
- erste Verstelleinheit
- 11
- Bodenleitfläche
- 12
- Trägerelement
- 13
- zweite Verstelleinheit
- 14,
- Schwenkkörper
- 14',
- erster Teilkörper
- 14''
- zweite Teilkörper
- 15
- erste Leitfläche
- 16
- zweite Leitfläche
- 17
- erste ortsfeste Bande
- 18
- Parallelspalt
- 19
- Spalt
- 20
- Kanal
- 21
- zweite ortsfeste Bande
- 22, 22'
- Seitenkanten
- 23, 23'
- Seitenkanten
- 25
- Unterseite
- 26
- Schutzblech
- 30
- dritte Verstelleinheit
- 31
- vierte Verstelleinheit
- 32
- erste Leitfläche
- 33
- zweite Leitfläche
- 34
- dritte Leitfläche
- 35
- erste Leitfläche
- 36
- zweite Leitfläche
- 37
- dritte Leitfläche
- A1,
- Erste Abfuhrrichtung, zweite
- A2
- Abfuhrrichtung
- D1,
- erste Drehachse,
- D2,
- zweite Drehachse,
- D3,
- dritte Drehachse,
- D4
- vierte Drehachse
- E
- Erstreckungsebene
- H
- Horizontalebene
- Z
- Zuführrichtung
- α
- Leitwinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10114451 A1 [0002]
- EP 2163315 A1 [0003, 0046]
- DE 102009011716 [0004, 0045]