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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät, mit einem Korpus und einem darin befindlichen und durch ein Verschlusselement verschließbaren Lagerraum sowie mit einer Anzeige- und/oder Bedieneinheit.
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Ein derartiges Haushaltskältegerät kann beispielsweise ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank oder eine Kühl-Gefrier-Kombination sein.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit, dient beispielsweise dazu, Lagerbedingungen wie Temperatur oder Feuchtigkeit innerhalb des Lagerraumes einzustellen bzw. einen Benutzer über die eingestellten Lagerbedingungen zu informieren.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Haushaltskältegerät zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird gemäß dem unabhängigen Anspruch gelöst. Demzufolge ist bei einem Haushaltskältegerät, mit einem Korpus und einem darin befindlichen und durch ein Verschlusselement verschließbaren Lagerraum sowie mit einer Anzeige- und/oder Bedieneinheit vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit eine durch eine Platte gebildete Abdeckung aufweist, an welcher Platte rückseitig ein Trägerrahmen befestigt ist, an welchem Trägerrahmen eine Anzeige- und/oder Bedienelektronik angeordnet ist.
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Dabei bildet die Abdeckung jene Oberfläche aus, welche einem Benutzer - zumindest in einem geöffneten Zustand des Verschlusselements - zugewandt ist bzw. durch einen Benutzer einsehbar und/oder zugänglich ist. Die Abdeckung bildet somit - zumindest in einem geöffneten Zustand des Verschlusselements - eine außenseitige Oberfläche des Haushaltskältegerätes aus.
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Erfindungsgemäß soll die Abdeckung durch eine Platte gebildet sein. Die Platte weist eine Breite, eine Höhe sowie eine Dicke auf. Sowohl die Breite als auch die Höhe ist größer, insbesondere um ein Vielfaches größer, als die Dicke.
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Unter „rückseitig“ ist zu verstehen, dass der Trägerrahmen an einer Rückseite der Platte befestigt ist, also an der der außenseitigen Oberfläche gegenüberliegenden Seite. Insbesondere kann somit vorgesehen sein, dass der Trägerrahmen vollständig durch die Platte abgedeckt ist, d.h. für einen Benutzer nicht zugänglich ist.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit umfasst als jeweils separate Baueinheiten die Platte, den Trägerrahmen und die Anzeige- und/oder Bedienelektronik.
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Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die durch die Platte gebildete Abdeckung kann die übrigen Komponenten der Anzeige- und/oder Bedieneinheit in einer Draufsicht auf die Abdeckung (Projektionsebene parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Platte) zumindest teilweise abdecken. Gemäß einer Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, dass die Abdeckung die übrigen Komponenten der Anzeige- und/oder Bedieneinheit in einer Projektionsebene parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Platte vollständig abdeckt. Auf diese Weise können die übrigen Komponenten der Anzeige- und/oder Bedieneinheit vollständig durch die Abdeckung geschützt werden und insbesondere ein Eindringen von Schmutz und/oder Feuchtigkeit vermieden werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass der Trägerrahmen ausschließlich rückseitig an der Platte befestigt ist. Es kann vorgesehen sein, dass Randkanten der Platte freiliegen, insbesondere nicht durch den Trägerrahmen eingefasst sind.
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Die Dicke der Platte kann zwischen 1 mm und 8 mm oder zwischen 2 mm und 6 mm betragen und beispielhaft beträgt die Dicke 4 mm. Denkbar ist, dass die Platte eine konstante Dicke aufweist.
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Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass die Platte gekrümmt ausgebildet ist, beispielsweise um eine einzige Achse gekrümmt ist. Gemäß einer Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, dass die Platte eben ausgebildet ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Platte zumindest teilweise transparent ist. Unter „zumindest teilweise transparent“ ist dabei zu verstehen, dass die komplette Platte einen gleichen Grad an Transparenz aufweist (vollständig transparent oder teiltransparent) oder dass die Platte einen ersten Abschnitt sowie einen zweiten Abschnitt aufweist, wobei zumindest der erste Abschnitt eine (Teil)Transparenz aufweist. In diesem Fall kann der zweite Abschnitt opak ausgebildet sein. Es kann vorgesehen sein, dass die Platte eine Bedruckung aufweist. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Bedruckung auf einer Rückseite der Platte aufgebracht ist. Die Rückseite bezeichnet dabei jene Seite der Platte, die einem Benutzer abgewandt ist. Denkbar ist auch, dass die Platte eine, insbesondere gleichmäßige, Färbung aufweist.
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Vorzugsweise ist die Platte einstückig, insbesondere einstoffig, ausgebildet. Die Platte kann aus Kunststoff oder Glas bestehen. Insbesondere die Verwendung von Glas ermöglicht eine sehr sichere Abdeckung der Anzeige- und/oder Bedienelektronik. Auch während der Benutzung des Haushaltskältegeräts entstehende Kratzer auf der Platte und daraus folgende Verschmutzungen der Platte können durch eine Platte aus Glas minimiert bzw. verhindert werden.
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Der Trägerrahmen kann eine rechteckige Außenkontur aufweisen und/oder einen geschlossenen Rahmen bilden. Der Trägerrahmen kann einen, insbesondere mittig angeordneten und/oder im Wesentlichen zentral angeordneten, Durchbruch aufweisen. Der Durchbruch kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik zumindest teilweise aufnehmen und/oder die Anzeige- und/oder Bedienelektronik kann zumindest abschnittsweise in den Durchbruch ragen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Trägerrahmen eine Verbindungsfläche zur Befestigung an der Platte aufweist. Die Verbindungsfläche kann eben ausgebildet sein und/oder die Form eines umlaufenden, insbesondere geschlossenen, Rahmens aufweisen (dabei kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik vollständig innerhalb des Rahmens angeordnet sein). Die Verbindungsfläche ist vorzugsweise vollständig parallel zu einer Rückseite der Platte ausgebildet. Sofern der Trägerrahmen einen Durchbruch aufweist, kann die Verbindungsfläche den Durchbruch einfassen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Platte ausschließlich mittels einer Rückseite der Platte an dem Trägerrahmen befestigt ist. Ränder der Platte können somit freilegen, sodass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit auf einfache Weise im wesentlichen spaltfrei in eine Aufnahme eingesetzt werden kann. Insbesondere kann bei der erfindungsgemäßen Anzeige- und/oder Bedieneinheit auf einen separaten, Außenrahmen verzichtet werden. Insbesondere die Platte kann rahmenlos ausgeführt sein. Eine einfachere Reinigung des Haushaltskältegerätes wird dadurch ermöglicht.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Trägerrahmen einstückig, insbesondere einstoffig, ausgebildet ist. Insbesondere kann der Trägerrahmen ein Kunststoff-Spritzgussbauteil sein.
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Die Platte kann mit dem Trägerrahmen zerstörungsfrei lösbar verbunden sein; denkbar ist hierbei insbesondere eine Rastverbindung, bei welcher der Trägerrahmen Randabschnitte der Platte hintergreift. Gemäß einer Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, dass die Platte mit dem Trägerrahmen zerstörungsfrei unlösbar verbunden ist. Dies ermöglicht eine einfache Demontage der Anzeige- und/oder Bedieneinheit, indem bei der Demontage der Anzeige- und/oder Bedieneinheit ein unbeabsichtigtes Lösen der Platte von dem Trägerrahmen vermieden wird. Beispielsweise kann die Platte mit den Trägerrahmen stoffschlüssig verbunden sein, insbesondere durch eine, insbesondere abdichtende, Klebeverbindung. Die Klebeverbindung kann durch ein doppelseitiges Klebeband und/oder durch ein aufschäumbares Klebemittel gebildet sein. Das doppelseitige Klebeband bzw. das aufschäumbare Klebemittel ist vorzugsweise in Streifenform (z.B. ein Streifen, zwei Streifen, drei Streifen, vier Streifen oder mehrere Streifen) zwischen der Platte und dem Trägerrahmen angeordnet. Denkbar ist insbesondere, dass das doppelseitige Klebeband bzw. das aufschäumbare Klebemittel einen geschlossenen Rahmen bilden. Neben einer mechanisch stabilen Verbindung der Platte mit dem Trägerrahmen verbessert ein geschlossener Rahmen zusätzlich die Abdichtungswirkung. Dem Eindringen von Feuchtigkeit in ein Inneres der Anzeige- und/oder Bedieneinheit kann somit entgegengewirkt werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Klebeverbindung durch ein geschlossen-poriges Klebeband gebildet ist. Dieses Material verbessert nochmals die Abdichtungswirkung, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik zerstörungsfrei lösbar an dem Trägerrahmen befestigt ist bzw. zerstörungsfrei von dem Trägerrahmen demontierbar ist. Dies ermöglicht es, die Anzeige- und/oder Bedienelektronik in einem möglichen Schadensfall auf einfache Weise auszutauschen, nachdem die Anzeige- und/oder Bedieneinheit von dem Haushaltskältegerät demontiert wurde. Insbesondere kann gemäß einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik mit dem Trägerrahmen durch eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung, beispielsweise eine Rastverbindung, verbunden ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung die Anzeige- und/oder Bedienelektronik und den Trägerrahmen in einer ersten Richtung und optional in einer zweiten Richtung, die senkrecht zur ersten Richtung orientiert ist, fixiert, während die Anzeige- und/oder Bedienelektronik und der Trägerrahmen in einer dritten Richtung, die senkrecht zur ersten Richtung und zweiten Richtung orientiert ist, spielhaltig gelagert sind. Die erste Richtung und die zweite Richtung können in einer Haupterstreckungsebene der Platte liegen, während die dritte Richtung senkrecht zu dieser Haupterstreckungsebene liegen kann. Auf diese Weise kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik einerseits hinsichtlich ihrer Position bei einer Draufsicht auf die Platte präzise festgelegt werden. Insbesondere kann bezüglich der ersten Richtung und (optional) der zweiten Richtung eine im wesentlichen spielfreie Fixierung erzielt werden. Andererseits kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik durch die spielhaltige Lagerung trotz möglicher Fertigungstoleranzen in die gewünschte Position entlang der dritten Richtung gebracht werden. Sofern notwendig, kann ein Anliegen der Anzeige- und/oder Bedienelektronik an einer Rückseite der Platte gewährleistet sein. Denkbar ist, dass der Trägerrahmen einen, zwei, drei oder mehrere Rasthaken aufweist, durch den oder durch die Rastkanten an der Anzeige- und/oder Bedienelektronik, z.B. einem Gehäuse, hintergriffen werden. Die Rasthaken können auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten eines Durchbruchs des Trägerrahmens angeordnet sein.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik durch zumindest ein Federelement gegen eine Rückseite der Platte gedrückt wird. Das Federelement kann an der Anzeige- und/oder Bedienelektronik, beispielsweise verliersicher, befestigt sein. Das Federelement kann insbesondere an einem Gehäuse der Anzeige- und/oder Bedienelektronik befestigt sein. Bei dem Federelement kann es sich um eine Schraubenfeder, z.B. aus Metall, handeln.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik innerhalb der Anzeige- und/oder Bedieneinheit ausschließlich an den Trägerrahmen gehalten bzw. befestigt ist und/oder in dem Trägerrahmen, z.B. in einem Durchbruch des Trägerrahmens, aufgenommen ist. Insbesondere bei einer demontierten Anzeige- und/oder Bedieneinheit kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik verliersicher an dem Trägerrahmen gehalten bzw. befestigt sein.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik ein Gehäuse und/oder einen elektrischen Anschluss umfasst.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit zerstörungsfrei lösbar an dem Haushaltskältegerät befestigt ist. Dies ermöglicht eine einfache Demontage der kompletten Anzeige- und/oder Bedieneinheit, beispielsweise wenn die Anzeige- und/oder Bedienelektronik ausgetauscht werden soll. Denkbar ist, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit an dem Haushaltskältegerät mittels einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung angebracht ist. So ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit an dem Haushaltskältegerät mittels einer Rastverbindung befestigt ist. Dabei ist denkbar, dass die Rastverbindung erste Rastelemente aufweist, welche an dem Trägerrahmen ausgebildet sind, und zweite Rastelemente aufweist, welche an einer Aufnahme ausgebildet sind, in welcher die Anzeige- und/oder Bedieneinheit befestigt ist.
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Gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit, umfassend die Platte, den Trägerrahmen und die Anzeige- und/oder Bedieneinheit, lediglich mittels des Trägerrahmens an dem Haushaltskältegerät gehalten bzw. befestigt ist.
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Das Verschlusselement kann durch eine Tür, eine Klappe oder durch eine Schublade gebildet sein. Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit an einer Schmalseite des Verschlusselements befestigt ist. Bei der Schmalseite kann es sich zum Beispiel um eine seitliche Schmalseite (Haupterstreckung in vertikaler Richtung) einer Tür oder um eine horizontale Schmalseite (Haupterstreckung in waagrechter Richtung) einer Schublade handeln. Die Schmalseite kann eben, insbesondere horizontal oder vertikal, ausgebildet sein. Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Schmalseite im Wesentlichen vollständig durch ein Abschlusselement gebildet ist. Bei dem Abschlusselement kann es sich beispielsweise um eine Türabschlussleiste oder eine Schubladenabschlussleiste handeln. Das Abschlusselement kann mit einer inneren Begrenzungswand sowie mit einer äußeren Begrenzungswand des Verschlusselements verbunden sein und/oder mit diesen einen mit Isolationsmaterial gefüllten Hohlraum begrenzen. Es kann vorgesehen sein, dass eine entlang der Längsrichtung der Schmalseite (Richtung der maximalen Erstreckung der Schmalseite) gemessene Länge der Platte maximal 50 %, maximal 40 % oder maximal 30 % der maximalen Erstreckung der Schmalseite beträgt. Es kann vorgesehen sein, dass eine entlang der Breitenrichtung der Schmalseite (senkrechte Richtung zu Längsrichtung) gemessene Breite der Platte über mindestens 50 %, mindestens 75 % oder mindestens 80 % der Breite der Schmalseite beträgt. Auf diese Weise resultiert ein sehr kompakter Aufbau der erfindungsgemäßen Anzeige- und/oder Bedieneinheit, sodass negative Auswirkungen auf die thermische Isolation des Haushaltskältegeräts vermieden werden können.
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Das Haushaltskältegerät kann eine Aufnahme aufweisen, in welcher die Anzeige- und/oder Bedieneinheit zumindest teilweise angeordnet ist. Denkbar ist insbesondere, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit im Wesentlichen vollständig in der Aufnahme angeordnet ist. Die Platte kann bündig mit einer die Aufnahme eingrenzenden oder einfassenden Oberfläche des Haushaltskältegerätes angeordnet sein. Möglich ist, dass die Platte die Aufnahme im Wesentlichen vollständig verschließt. Die Aufnahme kann durch eine Vertiefung oder Mulde gebildet sein. Ein die Aufnahme eingrenzender Abschnitt des Haushaltskältegerätes kann einstückig ausgebildet sein und die Anzeige- und/oder Bedieneinheit in Form eines geschlossenen Rahmens einfassen. Die Aufnahme kann eine Leitungsdurchführung, zum Beispiel in Form eines Loches, aufweisen. Mittels der Leitungsdurchführung kann eine elektrische Leitung zur Verbindung mit der Anzeige- und/oder Bedienelektronik in die Aufnahme geführt werden. Die Leitungsdurchführung kann an einem Boden der Aufnahme angeordnet sein und/oder durch einen Rohrstutzen gebildet sein. Der Rohrstutzen kann insbesondere an einer Begrenzungswand (z.B. Boden) der Aufnahme angeordnet sein sich von der Aufnahme weg erstrecken. Auf diese Weise kann eine Abdichtung der Leitungsdurchführung in Bezug auf austretendes Isolationsmaterial verbessert werden und gleichzeitig eine ausreichend große Aufnahme bereitgestellt werden. An der Leitungsdurchführung kann ein Dichtkörper angeordnet sein, um das Eindringen von thermischen Isolationsmaterial in die Aufnahme zu verhindern.
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Sofern die Anzeige- und/oder Bedieneinheit an einer Schmalseite des Verschlusselements befestigt ist, welche im Wesentlichen vollständig durch ein Abschlusselement gebildet ist, kann vorgesehen sein, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit in einer einstückig in dem Abschlusselement ausgebildeten Aufnahme angeordnet ist. Insbesondere ist denkbar, dass das die Aufnahme bildende Abschlusselement ein Kunststoff-Spritzgussbauteil ist. Durch die einstückige Ausbildung der Aufnahme in dem Abschlusselement entsteht ein sehr einfacher und kompakter Aufbau, wodurch eine gute thermische Isolationswirkung des Haushaltskältegeräts erzielbar ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit ein Dichtelement umfasst. Das Dichtelement kann eine Abdichtung zwischen der Anzeige- und/oder Bedieneinheit und dem Haushaltskältegerät, zum Beispiel der Aufnahme, bereitstellen. Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass ein Dichtelement an den Trägerrahmen angeordnet oder befestigt ist. Das Dichtelement kann umlaufend geschlossen sein. Das Dichtelement kann beispielsweise ein ringförmiges oder rahmenförmiges Dichtelement sein, welches an einem ringförmigen oder rahmenförmigen Dichtungssitz, z.B. Bund, des Trägerrahmens anliegt bzw. befestigt ist. Das Dichtelement kann insbesondere einen Spalt zwischen dem Trägerrahmen und einer Aufnahme für die Anzeige- und/oder Bedieneinheit abdichten. Das Dichtelement kann auf einer der Platte abgewandten Oberfläche des Trägerrahmens angeordnet sein, z.B. anliegen. Das Dichtelement kann an dem Trägerrahmen, zum Beispiel dem Bund, unter elastischer Verformung aufgespannt ist. Auf diese Weise ist eine einfache Montage in Verbindung mit einer präzisen Positionierung des Dichtelements möglich. Das Dichtelement kann in diesem Fall aus Elastomer bestehen. Das Dichtelement kann jedoch auch durch aufgeschäumtes Polyurethan gebildet sein. In diesem Fall ist das Dichtelement stoffschlüssig an der Anzeige- und/oder Bedieneinheit (z.B. Trägerrahmen) befestigt.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass an dem Trägerrahmen eine Leitungsverwahrung angeordnet ist. Die Leitungsverwahrung dient dazu, eine Überlänge einer für die Kontaktierung der Anzeige- und/oder Bedienelektronik notwendigen Leitung aufzunehmen. Die Überlänge ist vorteilhaft, um die Anzeige- und/oder Bedienelektronik einfach und ohne Beschädigungen demontieren und montieren zu können. Die Leitungsverwahrung kann einstückig an dem Trägerrahmen ausgebildet sein. Die Leitungsverwahrung kann durch einen, durch zwei oder durch mehrere Haltekrallen gebildet sein.
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Durch die erfindungsgemäße Anzeige- und/oder Bedieneinheit resultiert eine kompakte Baugruppe. So ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass in einer Projektionsebene parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Platte (Draufsicht auf die Platte) ein den Trägerrahmen einfassendes Rechteck mindestens 75 %, mindestens 80 %, oder mindestens 90 % der Fläche eines die Platte einfassenden Recktecks entspricht. Die Außenmaße des Trägerrahmens sind somit nicht wesentlich geringer als die Ausmaße der Platte. Auf diese Weise kann eine gute Abstützung der Platte durch den Trägerrahmen bei gleichzeitig hoher Abdichtungswirkung erreicht werden. Darüber hinaus kann ein ausreichender Platz in dem Trägerrahmen zur Aufnahme der Anzeige- und/oder Bedienelektronik ermöglicht werden.
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Gemäß au einer Ausführungsform vorgesehen, dass in einer Projektionsebene parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Platte ein die Platte einfassendes Rechteck im Wesentlichen einem Rechteck entspricht, welches eine Aufnahme für die Anzeige- und/oder Bedieneinheit in dieser Projektionsebene einfasst.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass in einer Projektionsebene parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Platte ein die Anzeige- und/oder Bedienelektronik einfassendes Rechteck mindestens 40 %, mindestens 50 % oder mindestens 60 % der Fläche eines die Platte einfassenden Rechtecks entspricht.
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Das Haushaltskältegerät kann ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank oder eine Kühl-Gefrier-Kombination sein.
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Denkbar ist, dass an dem Haushaltskältegerät eine zweite, eine dritte oder mehrere erfindungsgemäße Anzeige- und/oder Bedieneinheiten angeordnet sind.
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Mit Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten, „waagrecht“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ etc. sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßem Anordnen des Haushaltskältegerätes und bei einem dabei vor dem Haushaltskältegerät stehenden und in Richtung des Haushaltskältegerätes blickenden Beobachters gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
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Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts ;
- 2 eine perspektivische Darstellung einer Schubladenfront mit der Anzeige- und/oder Bedieneinheit in Explosionsdarstellung;
- 3 eine rückwärtige Ansicht der Anzeige- und/oder Bedieneinheit mit demontierter Anzeige- und/oder Bedienelektronik;
- 4 eine rückwärtige Ansicht der Anzeige- und/oder Bedieneinheit mit montierter Anzeige- und/oder Bedienelektronik;
- 5 eine perspektivische Darstellung der Schubladenfront ohne Anzeige- und/oder Bedieneinheit und
- 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI aus 5.
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In 1 ist ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches zum Lagern und Konservieren von Lebensmitteln ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät 1 ist im Ausführungsbeispiel eine Kühl-Gefrier-Kombination. Das Haushaltskältegerät 1 weist einen Korpus 2 auf, in dem mehrere separate, nicht dargestellte Lagerräume für zu kühlende bzw. zu gefrierende Lebensmittel (Kühlgut) ausgebildet sind. Ein oberer Lagerraum ist durch zwei nebeneinander angeordnete Verschlusselemente 3,4 in Form von Türen verschließbar bzw. zugänglich. Unterhalb des oberen Lagerraumes sind zwei weitere Lagerräume angeordnet, die durch Verschlusselemente 5,6 in Form von Schubladen verschließbar bzw. zugänglich sind. Die beiden Schubladen weisen externe Griffe 7,8 auf. Jede der Schubladen umfasst eine Schubladenfront 9,10 welche jeweils mit einem nicht dargestellten Auszugsmechanismus gekoppelt ist.
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In 2 ist die Schubladenfront 9 der oberen Schublade 5 dargestellt. Eine erfindungsgemäße Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 ist an der Schubladenfront 9 und somit an der Schublade 5 befestigt. Zu Illustrationszwecken ist in 2 die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 in einem nicht montierten Zustand sowie in einer Explosionsdarstellung gezeigt.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 umfasst eine Platte 12, welche aus Glas besteht und eben, insbesondere flach, ausgebildet ist. Die Platte 12 ist rechteckförmig. Eine in Breitenrichtung X bemessene Breite sowie eine in Tiefenrichtung Y bemessene Tiefe 14 der Platte 12 sind dabei um ein Vielfaches größer, als eine in Höhenrichtung Zeit bemessene Dicke der Platte 12. Die Breite 13 ist dabei in etwa viermal so groß wie die Tiefe 14.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 umfasst weiterhin eine Klebeverbindung 15, welche durch ein geschlossen-poriges, zweiseitiges Klebeband gebildet ist. Die Klebeverbindung 15 weist die Gestalt eines rechteckigen und geschlossenen Rahmens auf. Eine in Breitenrichtung X bemessene Breite der Klebeverbindung 15 entspricht dabei im Wesentlichen 90 % der Breite 13 der Platte 12. Eine in Tiefenrichtung Y bemessene Tiefe der Klebeverbindung 15 entspricht dabei im Wesentlichen 90 % der Tiefe 14 der Platte 12.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 umfasst weiterhin einen Trägerrahmen 16. Der Trägerrahmen 16 ist ein Kunststoff-Spritzgussbauteil und weist einen umlaufenden und geschlossenen Rahmen 19 auf. Der Trägerrahmen 16 weist eine der Platte 12 zugewandte Verbindungsfläche 17 auf. Die Verbindungsfläche 17 ist parallel zu der Haupterstreckungsebene der Platte 12. Die Haupterstreckungsebene der Platte 12 wird durch eine in der Ebene X-Y liegende Ebene gebildet. Die Verbindungsfläche 17 weist die Form eines geschlossenen Rahmens auf, der den Trägerrahmen 16 begrenzt. Die Verbindungsfläche 17 ist auf dem Rahmen 19 ausgebildet. Der Trägerrahmen 16 weist einen Durchbruch 18 auf. Der Durchbruch 18 ermöglicht es einer Anzeige- und/oder Bedienelektronik, welche in dem Trägerrahmen 16 aufgenommen ist, bis zu einem Kontakt mit der Platte 12 in Richtung der Platte 12 geschoben zu werden. Der Trägerrahmen 16 umfasst weiterhin Rastelemente, einerseits zur Verbindung mit der Schubladenfront 9 und andererseits zur Verbindung mit einer Anzeige- und/oder Bedienelektronik. Diese Rastelemente sind bezüglich der Verbindungsfläche 17 der Platte abgewandt und ragen von dem Rahmen 19 rückwärtig ab.
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Die Klebeverbindung 15 stellt eine zerstörungsfrei nicht lösbare Verbindung der Platte 12 mit dem Trägerrahmen 16 dar.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 umfasst weiterhin ein Dichtelement 20, welches aus aufgeschäumten Polyurethan besteht. Das Dichtelement 20 ist durch einen umlaufenden, geschlossenen Rahmen gebildet. Das Dichtelement 20 ist stoffschlüssig und verliersicher an den Trägerrahmen 16 befestigt.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 umfasst weiterhin eine Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21. Die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 wiederum umfasst in diesem Ausführungsbeispiel ein Gehäuse 22 sowie einen elektrischen Anschluss 22a. Über den elektrischen Anschluss 22a kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 mit einem Stecker 24 einer elektrischen Leitung 23 verbunden werden. Die elektrische Leitung 23 erstreckt sich von einem Hohlraum der Schubladenfront 9 in die Aufnahme 29. In dem Gehäuse 22 ist ein Anzeigemodul sowie ein Bedienmodul angeordnet. Durch die teiltransparente bzw. Semi-transparente Platte 12 kann ein vor dem Haushaltskältegerät 1 stehender Benutzer bei einer teilweise geöffneten Schublade 5 (bzw. darüber befindliche, geöffnete Türen) die durch das Anzeigemodul dargestellte Information wahrnehmen sowie über das Bedienmodul Eingaben vornehmen.
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Die Schubladenfront 9 umfasst eine Frontwand 25 und eine in 2 nicht sichtbare Rückwand. Die Frontwand 25 und die Rückwand werden durch Schmalseiten 26,27 der Schubladenfront 9 verbunden und der dadurch begrenzte Hohlraum ist mit Isolationsmaterial gefüllt.
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Die obere Schmalseite 27 wird im Wesentlichen vollständig durch ein Abschlusselement 28 gebildet. Das Abschlusselement 28 erstreckt sich in Breitenrichtung X im Wesentlichen über die komplette Breite der Schubladenfront 9 und erstreckt sich in Tiefenrichtung Y im Wesentlichen über die komplette Tiefe der Schubladenfront 9. Das Abschlusselement 28 ist ein Kunststoff-Spritzgussbauteil. Das Abschlusselement 28 weist eine Aufnahme 29 für die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 auf. Die Aufnahme 29 ist einstückig mit dem Abschlussteil 28 ausgebildet. Die Aufnahme 29 stellt eine Vertiefung bzw. Mulde des Abschlusselements 28 dar. Eine in Breitenrichtung X bemessene Breite der Aufnahme 29 entspricht dabei im Wesentlichen der Breite 13 der Platte 12 und eine in Tiefenrichtung Y bemessene Tiefe der Aufnahme 29 entspricht dabei im Wesentlichen der Tiefe 14 der Platte 12. In der Aufnahme 29 sind Rastelemente ausgebildet, an denen der Trägerrahmen 16 und damit die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 verrastet werden können.
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Die Breite 13 der Platte 12 entspricht weniger als einem Drittel einer in Breitenrichtung X bemessenen Breite der Schubladenfront 9. Die Tiefe 14 der Platte 12 entspricht mehr als 90 % einer in Tiefenrichtung Y bemessenen Tiefe der Schubladenfront 9.
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3 zeigt eine rückwärtige Ansicht der Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 aus 2 mit demontierter Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21.
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Die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 weist an zwei sich gegenüberliegenden seitlichen Endabschnitten Federbügel 30 auf. Mittels der Federbügel 30 kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 in Breitenrichtung X in dem Trägerrahmen 16 eingespannt werden. Dadurch wird die Position der Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 in Bezug auf den Trägerrahmen 16 in Breitenrichtung X festgelegt. Die Federbügel 30 sind einstückig an dem Gehäuse 22 ausgebildet. Die Federbügel 30 stützen sich an Klemmflächen 30a des Trägerrahmen 16 ab.
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An dem Gehäuse 22 sind Federelemente 31 in Form von Schraubenfedern verliersicher befestigt. Mittels der Federelemente 31 kann die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 in der Aufnahme 29 abgestützt werden und sich durch den Durchbruch 18 des Trägerrahmen 16 gegen eine Rückseite 32 der Platte 12 drücken.
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Der Trägerrahmen 16 weist erste Rastelemente 33 Form von Rasthaken auf, die zur Befestigung der Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 dienen. In diesem Ausführungsbeispiel sind auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten des Durchbruchs 18 jeweils zwei erste Rastelemente 33 angeordnet. Wie insbesondere in 4 zu erkennen ist, hintergreifen die ersten Rastelemente 33 Rastkanten 34 des Gehäuses 22. Die Rastkanten 34 werden durch die Kanten des Gehäuses 22 selbst gebildet. Die ersten Rastelemente 33 sind derart ausgebildet, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 zerstörungsfrei lösbar mit dem Trägerrahmen 16 verbunden ist. An den ersten Rastelementen 33 ausgebildete Rastnasen sind derart positioniert, dass die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 in Höhenrichtung Z spielhaltig fixiert ist. Die ersten Rastelemente 33 sind an Führungsabschnitten 35 angeordnet. Die ersten Rastelemente 33 sowie die Führungsabschnitten 35 bilden der Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 zugewandte Führungsflächen 36 aus, mittels derer die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 in Tiefenrichtung Y positioniert wird.
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Der Trägerrahmen 16 weist einen Kragen 37 auf, an welchem das Dichtelement 20 außenseitig befestigt ist, nämlich angeschäumt ist
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An dem Trägerrahmen 16 sind an zwei sich gegenüberliegenden Seiten jeweils drei Rastbrücken 38 zur Befestigung der Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 in der Aufnahme 29 vorgesehen. Die Rastbrücken 38 umfassen jeweils nach außen gerichtete Rastnasen 38a.
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Der Trägerrahmen 16 umfasst eine Leitungsverwahrung 39, gebildet durch zwei Haltekrallen. Eine Überlänge der elektrischen Leitung 23 kann unter die Haltekrallen eingeklemmt und damit verwahrt werden.
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In einer Projektionsdarstellung parallel zu der Haupterstreckungsrichtung der Platte 12 sind die Rastbrücken 38, die ersten Rastelemente 33, die Leitungsverwahrung 39 und die Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21 innerhalb des Kragens 37 und insbesondere innerhalb des Dichtelements 20 angeordnet.
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5 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts der Schubladenfront 9 ohne Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11, in welcher die Aufnahme 29 dargestellt ist.
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Die rechteckförmige Aufnahme 29 weist eine, in diesem Ausführungsbeispiel umlaufend geschlossen, ausgebildete Abstützfläche 40 auf. Die Abstützfläche 40 ist im Wesentlichen parallel zu einer die Aufnahme 29 einfassenden Oberfläche 41 des Abschlusselements 28 ausgebildet. Die Abstützfläche 40 dient dazu - wie insbesondere in 6 zu erkennen - einen Endanschlag für den Trägerrahmen 16 bereitzustellen. Insbesondere überlappen sich der Rahmen 19 des Trägerrahmen 16 und die Abstützfläche 40. Bei der Montage der Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 können durch diesen Endanschlag Beschädigungen, beispielsweise der Anzeige- und/oder Bedienelektronik 21, vermieden werden.
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In Höhenrichtung Z unterhalb der Abstützfläche 40 ist ein Dichtungssitz 42 ausgebildet. Durch den Dichtungssitz 42 kann eine definierte Auflagefläche für das Dichtelement 20 bereitgestellt werden (siehe auch 6).
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In der Aufnahme 29 sind zweite Rastelemente 43 in Form von Rastnasen ausgebildet. Die zweiten Rastelemente 43 sind an zwei sich gegenüberliegenden Seiten der Aufnahme 29 angeordnet.
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Ausgehend von einem Boden 44 der Aufnahme 29 sind Vorsprünge 45 ausgebildet, welche Abstützflächen für die Federelemente 31 ausbilden.
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In dem Boden 44 ist eine Leitungsdurchführung 46 angeordnet. Die Leitungsdurchführung 46 weist einen Rohrstutzen 47 auf, der sich ausgehend von dem Boden 44 von der Platte 12 wegerstreckt (siehe auch 6).
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6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI aus 5, jedoch mit einer eingesetzten Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11.
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Die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 ist in einem Zustand dargestellt, in welchem diese durch eine entgegen der Höhenrichtung Z wirkende Kraft (zum Beispiel bei der Montage) nach unten gedrückt wird. In diesem Zustand ist eine Außenfläche 48 der Platte 12 und die die Platte 12 einfassende Oberfläche 41 zwar weiterhin im Wesentlichen bündig. Erst nachdem jedoch keine Kraft entgegen der Höhenrichtung Z auf die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 einwirkt, bewirken die Federelemente 31, dass die Anzeige- und/oder Bedieneinheit 11 in Höhenrichtung Z nach oben gedrückt wird und die ersten Rastelemente 33 mit den zweiten Rastelementen 43 (insbesondere an beiden Elementen ausgebildete Rastnasen) eine Endposition in Höhenrichtung Z sicherstellen. In dieser Endposition ist die Außenfläche 48 mit der Oberfläche 41 bündig.
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Eine Rückwand 49 begrenzt unter anderem zusammen mit der Frontwand 25 und dem Abschlusselement 28 einen Hohlraum 50 der Schubladenfront 9, welcher mit Isolationsmaterial 51 gefüllt ist. Eine in dem Hohlraum 50 verlaufende elektrische Leitung 53 wird durch die Leitungsdurchführung 46 in die Aufnahme 29 geführt. An der Rückwand 49 ist eine Dichtung 52 angeordnet, mit welcher die Schubladenfront 9 gegenüber dem Korpus 2 abgedichtet wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Korpus
- 3,4,5,6
- Verschlusselement
- 7,8
- Griff
- 9,10
- Schubladenfront
- 11
- Anzeige- und/oder Bedieneinheit
- 12
- Platte
- 13
- Breite
- 14
- Tiefe
- 15
- Klebeverbindung
- 16
- Trägerrahmen
- 17
- Verbindungsfläche
- 18
- Durchbruch
- 19
- Rahmen
- 20
- Dichtelement
- 21
- Anzeige- und/oder Bedienelektronik
- 22
- Gehäuse
- 22a
- elektrischer Anschluss
- 23
- elektrische Leitung
- 24
- Stecker
- 25
- Frontwand
- 26,27
- Schmalseiten
- 28
- Abschlusselement
- 29
- Aufnahme
- 30
- Federbügel
- 30a
- Klebefläche
- 31
- Federelement
- 32
- Rückseite
- 33
- erstes Rastelement
- 34
- Rastkante
- 35
- Führungsabschnitt
- 36
- Führungsfläche
- 37
- Kragen
- 38
- Rastbrücke
- 39
- Leitungsverwahrung
- 40
- Abstützfläche
- 41
- Oberfläche
- 42
- Dichtungssitz
- 43
- zweites Rastelement
- 44
- Boden
- 45
- Vorsprung
- 46
- Leitungsdurchführung
- 47
- Rohrstutzen
- 48
- Außenfläche
- 49
- Rückwand
- 50
- Hohlraum
- 51
- Isolationsmaterial
- 52
- Dichtung
- 53
- elektrische Leitung