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DE102016221026A1 - Haushaltskältegerät mit einem elektrischen Bauteil an einer Stirnwand an einer Auflagerippe sowie Verfahren zum Herstellen eines Haushaltskältegeräts - Google Patents

Haushaltskältegerät mit einem elektrischen Bauteil an einer Stirnwand an einer Auflagerippe sowie Verfahren zum Herstellen eines Haushaltskältegeräts Download PDF

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DE102016221026A1
DE102016221026A1 DE102016221026.2A DE102016221026A DE102016221026A1 DE 102016221026 A1 DE102016221026 A1 DE 102016221026A1 DE 102016221026 A DE102016221026 A DE 102016221026A DE 102016221026 A1 DE102016221026 A1 DE 102016221026A1
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DE
Germany
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electrical component
refrigerating appliance
inner container
partition plate
household
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102016221026.2A
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English (en)
Inventor
Andreas Lindel
Ralf Spiller
Claudia WEIß
Felix Wiedenmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Priority to US15/792,829 priority patent/US10365035B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät (1) mit einem Gehäuse (2), in dem ein Innenbehälter (3) angeordnet ist, der durch seine Wände (6, 7, 8, 9, 10) einen Aufnahmeraum (12) für Lebensmittel begrenzt, wobei an einer Seitenwand (6, 7) des Innenbehälters (3) eine Auflagerippe (15) zur Auflage einer Trennplatte (24) angeformt ist, wobei an einer Stirnseite (18) der Auflagerippe (15) ein sich durch eine Durchführung (20) in der Stirnseite (18) hindurch erstreckendes und in den Aufnahmeraum (12) ragendes elektrisches Bauteil (19) angeordnet ist. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Haushaltskältegeräts (1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Gehäuse, in dem ein Innenbehälter angeordnet ist, der durch seine Wände einen Aufnahmeraum für Lebensmittel begrenzt. An einer Seitenwand des Innenbehälters ist eine Auflagerippe zur Auflage einer Trennplatte angeformt. Des Weiteren betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Haushaltskältegeräts.
  • Bei Haushaltskältegeräten zum Aufnehmen von Lebensmitteln, wie dies ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein kann, ist es auch vorgesehen, dass vielfältige Komponenten in dem Innenbehälter angeordnet sind. So sind auch beispielsweise Lichtquellen darin angeordnet, um das Innere des Innenbehälters und somit den Aufnahmeraum zu beleuchten. Insbesondere aufgrund von Herstellungsabläufen sind derartige zusätzliche Komponenten nur an spezifischen Stellen verbaubar. Dadurch ist die Funktionalität des Haushaltskältegeräts eingeschränkt.
  • Als weitere Komponenten können auch Verstellmotoren zur Regulierung der Luftfeuchtigkeit, Temperatursensoren für unterschiedliche Kältezonen etc. genannt werden. Üblicherweise werden diese Komponenten nach dem Einbringen des thermischen Isolationsmaterials in einem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und einem Außengehäuse des gesamten Gehäuses verbaut. Da die elektrischen Zuführungen und somit Kabel für diese Komponenten aber bereits vor dem Einbringen des thermisch isolierenden Materials verlegt werden müssen, werden für alle diese insbesondere elektrischen Komponenten an unterschiedlichen Stellen Bedingungen gesetzt und der Verbau dieser elektrischen Komponenten ist daher nur an diesen sehr spezifischen Stellen ermöglicht. Dazu werden dann auch Hinterlegteile verwendet.
  • Aus der DE 10 2010 043 546 A1 ist ein Hinterlegteil für die Befestigung einer elektrischen Komponente an einer Gehäusewand eines Haushaltskältegeräts bekannt.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Funktionalität eines Haushaltskältegeräts zu verbessern und die Verbaumöglichkeiten von Zusatzkomponenten flexibler zu gestalten. Entsprechend ist es auch Aufgabe, ein Verfahren zu schaffen, mittels welchem die Herstellung eines derartigen Haushaltskältegeräts mit diesem flexibleren Verbau derartiger Komponenten ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltskältegerät und ein Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät umfasst ein Gehäuse, in dem ein Innenbehälter angeordnet ist. Das Haushaltskältegerät umfasst einen Aufnahmeraum für Lebensmittel, welcher durch Wände des Innenbehälters begrenzt ist. An einer als Seitenwand dieser Wände ausgebildeten Wand des Innenbehälters ist eine Auflagerippe zur Auflage einer Trennplatte angeformt. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass an einer Stirnseite der Auflagerippe ein sich durch eine Durchführung in dieser Stirnseite hindurch erstreckendes und in den Aufnahmeraum ragendes elektrisches Bauteil angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung wird durch eine spezifische Zusatzkomponente, nämlich ein elektrisches Bauteil, eine exponierte Position geschaffen, die es ermöglicht, eine besondere Nähe zur Trennplatte herzustellen. Dadurch sind auch sehr kurze Leitungswege zur Verbindung des elektrischen Bauteils, insbesondere zu entsprechenden Komponenten in oder an der Trennplatte ermöglicht. Des Weiteren ist durch eine derartige Ausgestaltung auch ein gewisser geschützter Verbau dieses elektrischen Bauteils erreicht, da die Trennplatte dann auch dieses elektrische Bauteil von oben abdeckt, wenn die Trennplatte auf der Auflagerippe angeordnet ist. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass durch die Auflagerippe ein ohnehin vorhandenes Funktionsteil des Innenbehälters geschaffen ist, welches nunmehr durch die zusätzliche Aufnahme auch als Träger für dieses elektrische Bauteil ausgebildet ist. Die Auflagerippe ist somit ein Multifunktionsteil. In dem Zusammenhang ist es auch von Vorteil, dass keine zusätzliche spezifische Aufnahmegeometrie an einer Wand des Innenbehälters für dieses elektrische Bauteil geschaffen werden muss, sodass die Formkomplexität des Innenbehälters auch reduziert ist. Es muss also keine zusätzliche Erhebung oder Vertiefung zusätzlich zur Auflagerippe an einer Wand des Innenbehälters geschaffen werden, um das elektrische Bauteil aufnehmen zu können. Darüber hinaus wird durch diese spezifische Positionierung des elektrischen Bauteils an dieser Auflagerippe ansonsten bisher nicht nutzbarer Raum entsprechend genutzt und gleichzeitig wird Raum in dieser Seitenwand des Innenbehälters zur Platzierung anderer Komponenten freigegeben.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass das elektrische Bauteil ein elektrischer Stecker ist. Dies ist dahingehend sehr vorteilhaft, da somit an dieser örtlichen Stelle eine Schnittstelle zwischen elektrischen Komponenten erreicht ist. Die Kontaktierung und auch entsprechende Isolierung sind dann an diesen Stellen vorteilhaft ermöglicht.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass in der Durchführung der Stirnseite ein separates Trägerelement angeordnet ist, an welches das dazu separate elektrische Bauteil angeordnet ist. Dieses Trägerelement ist insbesondere ein Hinterlegteil, welches wiederum entsprechend Vorteile bei der Herstellung des Haushaltsgeräts aufweist. Durch dieses zusätzliche Trägerelement kann die Positionierung des elektrischen Bauteils verbessert erfolgen, da das Trägerelement einerseits individuell zur mechanischen Kopplung mit der Stirnseite ausgebildet werden kann, und somit das elektrische Bauteil für sich betrachtet im Wesentlichen unverändert beibehalten werden kann. Eine Modifikation des elektrischen Bauteils, welches eine erforderliche mechanische Kopplung zu der Stirnseite zur Befestigung daran direkt ermöglichen würde, ist daher nicht erforderlich. Darüber hinaus lässt sich durch dieses separate Trägerelement der Verbau des elektrischen Bauteils einfacher ermöglichen, sodass auch hier Vorteile erreicht sind. Durch das Trägerelement kann auch dann die entsprechende Schnittstelle zu der Durchführung in der Stirnseite individuell gestaltet werden, sodass auch hier besondere Vorteile im Hinblick auf mechanische Stabilität, dauerhafte Positionssicherheit und Dichtheit erreicht ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass sich das Trägerelement beidseits der Durchführung erstreckt. Die oben genannten Vorteile sind dadurch nochmals verbessert.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerelement hülsenförmig ausgebildet ist. Durch eine derartige kanalartige beziehungsweise schachtartige Ausgestaltung ist die Aufnahme des elektrischen Bauteils verbessert und auch deren dauerhafte positionssichere Halterung an dem Trägerelement erreicht. Darüber hinaus ist durch eine derartige Ausgestaltung auch die Zugänglichkeit von beiden Seiten des Trägerelements besonders einfach und montagefreundlich ermöglicht.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerelement einen kragenartigen, insbesondere vollständig umlaufenden, Dichtflansch aufweist, der an einer Oberfläche der Stirnseite anliegt. Dies ist eine besonders vorteilhafte Ausführung, da somit die Schnittstelle zur Durchführung abgedichtet ist. Das Eintreten von Medien, insbesondere thermisch isolierendem Material wie einem Isolationsschaum, ist dadurch verhindert. Darüber hinaus ist durch diese Ausgestaltung auch eine besonders positionssichere Verbauung des Trägerelements an der Stirnseite und somit auch an der Auflagerippe ermöglicht.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass der Dichtflansch beidseitig ausgebildet ist und mit einem ersten Dichtflanschbereich an einer ersten Oberfläche der Stirnseite und mit einem zweiten Dichtflansch am Bereich an einer der ersten Oberfläche gegenüberliegenden zweiten Oberfläche der Stirnseite anliegt. Durch eine derartige beidseitige Kontaktierung kann das Trägerelement an die Stirnseite klemmend angeordnet sein und sich von beiden Seiten her kommend abstützen. Eine besonders stabile mechanische Befestigung ist dadurch erreicht, sodass unerwünschte Relativbewegungen des Trägerelements zur Stirnseite vermieden sind.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerelement einen schachtartigen Aufnahmestutzen zum Aufnehmen eines mit dem elektrischen Bauteil verbindbaren Gegenelements ausgebildet ist.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass eine Höhe des elektrischen Bauteils kleiner ist als eine Höhe der Stirnseite und das elektrische Bauteil derart in der Durchführung angeordnet ist, dass das elektrische Bauteil vollständig innerhalb der Höhe dieser Stirnseite positioniert ist. Ein nach oben oder nach unten Überstehen des elektrischen Bauteils ist dadurch verhindert, sodass einerseits die Trennplatte problemlos auf die Auflagerippe aufgelegt werden kann, ohne dass das elektrische Bauteil störend im Weg wäre, andererseits steht dieses elektrische Bauteil auch nicht nach unten über die Auflagerippe über, sodass hier auch dann ein unerwünschtes daran Anstoßen von anderen Komponenten und/oder von Lagergut vermieden ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Durchführung in der Stirnseite und/oder das sich durch die Durchführung hindurch erstreckende und in den Aufnahmeraum ragende elektrisches Bauteil, in einem in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts hinteren Endabschnitt der Auflagerippe ausgebildet bzw. angeordnet ist. Dies ermöglicht eine einfachere Herstellung, denn ein Abstützwerkzeug, z.B. Werkzeugkern oder Schieber, welches bei dem Ausschäumen des Haushaltskältegerätes den Innenbehälter von innen abstützt, kann in Tiefenrichtung bis zu der Durchführung bzw. dem elektrischen Bauteil in den Innenbehälter eingeschoben werden, muss jedoch keine in Tiefenrichtung hinter der Durchführung bzw. dem elektrischen Bauteil liegende Bereiche abstützen. Der Werkzeugaufbau kann vereinfacht werden. Ein Endabschnitt stellt insbesondere einen Abschnitt der Auflagerippe dar, welcher sich von deren hinteren Ende über 25 % vorzugsweise 20 % und weiter vorzugsweise 10 % der Erstreckung der Auflagerippe in Tiefenrichtung erstreckt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Haushaltskältegerät auch die Trennplatte aufweist und die Trennplatte auf der Auflagerippe aufliegt, wobei insbesondere das elektrische Bauteil in Höhenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet zumindest bereichsweise überlappend mit der Trennplatte angeordnet ist. Durch einen derartigen Überlapp in Höhenrichtung wird das elektrische Bauteil auf seiner in den Aufnahmeraum ragenden Seite zumindest bereichsweise von dieser Trennplatte abgedeckt beziehungsweise aufgenommen. Dadurch ist die geschützte Position nochmals verbessert und auch dann die Verbindung mit einem Gegenelement einfach und mit nur sehr kurzen Kabellängen ermöglicht.
  • In weiterer vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass die Trennplatte an ihrer Unterseite eine Nische bzw. Aussparung aufweist, in welche das elektrische Bauteil, zumindest abschnittsweise, im Wesentlichen vollständig oder vollständig, eintaucht. Die Nische kann in einem in Tiefenrichtung hinteren Eckbereich der Trennplatte ausgebildet sein. Die Nische kann in Tiefenrichtung hinten und/oder in Höhenrichtung unten und/oder in Breitenrichtung an einer dem Innenbehälter zugewandten Seite offen sein. Die Nische kann in Tiefenrichtung vorne und/oder in Höhenrichtung oben und/oder in Breitenrichtung an einer dem Kühlgutinnenbehälter abgewandten Seite durch eine Wand der Trennplatte begrenzt sein. Die oben genannte Vorteilhaftigkeit ist dadurch nochmals verbessert. Vorzugsweise ist an der Trennplatte zumindest eine elektrische Komponente angeordnet, welche mit dem elektrischen Bauteil elektrisch koppelbar ist. Diese elektrische Komponente, die auch ein Gegenelement sein kann, kann eine Lichtquelle oder ein motorischer Antrieb oder ein Sensor, beispielsweise ein Temperatursensor, oder dergleichen sein. Gerade dann, wenn in oder an der Trennplatte selbst derartige weitere elektrische Komponenten beziehungsweise Gegenelemente verbaut sind, ist die Position des elektrischen Bauteils an der Auflagerippe sehr vorteilhaft, um hier möglichst kurzwegig Verbindungen herstellen zu können und einen geschützten Verbau zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das elektrische Bauteil durch eine Unterseitenabdeckung von unten abgedeckt ist. Die Unterseitenabdeckung ist eine separate Komponente, insbesondere auch zur Trennplatte. Mit den oben genannten vorteilhaften Ausführungen kann dann insbesondere erreicht werden, dass auch das elektrische Bauteil im Wesentlichen vollständig eingehaust ist, wodurch nicht nur verbesserter Schutz vor mechanischer Beeinträchtigung und somit ein Stoßschutz oder dergleichen realisiert ist, sondern auch ein verbesserter Schutz gegenüber Feuchtigkeit, wie auch Schwallwasser oder dergleichen. Gerade für ein elektrisches Bauteil ist dies dann sehr vorteilhaft.
  • In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass eine Beschickungsöffnung des Innenbehälters durch eine horizontal angeordnete, balkenartige Trennblende in zwei Beschickungsöffnungsbereiche getrennt ist. In Höhenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet ist das elektrische Bauteil, zumindest abschnittsweise, auf gleicher Höhenlage wie die Trennblende angeordnet. Dies bedeutet, dass in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet das elektrische Bauteil zumindest abschnittsweise hinter der Trennblende angeordnet ist. Möglich ist, dass das elektrische Bauteil komplett auf gleicher Höhenlage wie die Trennblende angeordnet, so dass in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet das elektrische Bauteil vollständig hinter der Trennblende angeordnet ist. In beiden Fällen kann vorgesehen sein, dass das elektrische Bauteil in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts hinter der Trennblende angeordnet ist. Bei derartigen Ausführungen des Haushaltskältegeräts ist bevorzugt vorgesehen, dass ein einziger Aufnahmeraum für Lebensmittel vorgesehen ist, dessen Beschickungsöffnung durch eine derartige Trennblende in zwei separate Beschickungsöffnungsbereiche separiert ist. Es kann dann insbesondere vorgesehen sein, dass auf dieser Höhenlage dieser Trennblende eine Trennplatte eingesetzt ist, die dann an entsprechenden Auflagerippen aufsitzt, sodass der ursprünglich einzige zusammenhängende Aufnahmeraum in zwei Teilbereiche separiert ist. Diese Teilbereiche erstrecken sich dann einerseits oberhalb dieser Trennblende und der zerstörungsfrei lösbar eingesetzten Trennblende, und andererseits unterhalb dieser Trennblende und der Trennplatte. Bei derartigen Ausgestaltungen kann insbesondere dann auch vorgesehen sein, dass eine einzige Tür an dem Gehäuse angeordnet ist, mit der die gesamte Beschickungsöffnung und somit auch die durch die Trennblende separierten Beschickungsöffnungsbereiche verschließbar sind. Alternativ kann hier dann auch vorgesehen sein, dass der erste Beschickungsöffnungsbereich durch eine flächenmäßig daran angepasste erste Tür verschließbar ist und der zweite Beschickungsöffnungsbereich durch eine ebenfalls flächenmäßig daran angepasste und zur ersten Tür separate Tür verschließbar ist.
  • Gerade bei derartigen Ausführungen, bei welchen eine derartige Trennblende vorhanden ist, und bei welchen dann auf dieser Höhenlage Auflagerippen mit einer Trennplatte angeordnet sind, um das Volumen des Aufnahmeraums zu separieren, ist bei der Herstellung des Haushaltskältegeräts bisher eine Problematik darin bestanden, dass bei einem Einbringen des thermischen Isolationsmaterials außerhalb des Innenbehälters eine entsprechende Abstützung des Innenbehälters mit Werkzeugen durchgeführt wurde, jedoch die Anbringung von elektrischen Bauteilen sehr schwierig war beziehungsweise nur an abhängig von dem Werkzeug möglichen Positionen erfolgen konnte. Der Verbau elektrischer Bauteile, insbesondere auch vor dem Einbringen des thermischen Isolationsmaterials, war diesbezüglich eingeschränkt. Dadurch war auch die Flexibilität des örtlichen Verbaus derartiger elektrischer Bauteile eingeschränkt und entsprechende Nachteile sind daraus resultiert. Dies ist durch die Erfindung nunmehr gelöst.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Herstellen eines Haushaltskältegeräts gemäß der Erfindung oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Bei dem Verfahren wird das Trägerelement in die Durchführung eingesetzt und das elektrische Bauteil in das Trägerelement eingesetzt. Ein thermisch isolierendes Material, insbesondere ein Isolationsschaum, wird in das Gehäuse in einen Bereich außerhalb des Innenbehälters erst nach der Montage des Trägerelements und nach der Montage des elektrischen Bauteils eingebracht, sodass das elektrische Bauteil außerhalb des Innenbehälters von dem thermisch isolierenden Material umgeben ist.
  • Die damit erreichbaren Vorteile wurden bereits oben erwähnt. Darüber hinaus ist es durch dieses Verfahren nunmehr auch möglich, elektrische Bauteile an ganz spezifischen, bisher nicht möglichen Orten am Innenbehälter zu montieren und dies bereits vor dem Einbringen des thermischen Isolationsmaterials in einem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und einem Außengehäuse des Gesamtgehäuses ermöglicht. Es ist nunmehr dann auch möglich, obwohl dieses elektrische Bauteil bereits verbaut ist und sich auch in den Aufnahmeraum hinein erstreckt, stabilisierende Werkzeuge einzubringen und dann den Innenbehälter entsprechend abzustützen, wenn nachträglich das thermisch isolierende Material eingebracht wird. Gerade dann, wenn eine Ausgestaltung vorgesehen ist, bei welcher diese Trennblende vorhanden ist und dann auch dieses elektrische Bauteil auf gleicher Höhenlage an der Auflagerippe zu dieser Trennblende angeordnet ist, kann nun auch ein entsprechendes Stabilisierungswerkzeug dennoch in den Innenbehälter eingeschoben werden, ohne dass dieses hineinragende elektrische Bauteil im Weg wäre. Eine vollumfängliche Abstützung des Innenbehälters zum nachfolgenden Einbringen des Isolationsschaums in das Gehäuse ist dann ermöglicht, insbesondere auch an der Auflagerippe.
  • Bei dem Verfahren ist es daher dann auch möglich, dass nach der Montage des elektrischen Bauteils ein spezifisches Werkzeug zum Abstützen des Innenbehälters von innen in einem geöffneten Zustand eingeschoben wird. Dies bedeutet, dass dieses Werkzeug, welches einen Kern und dazu relativ bewegbare Schieber aufweist, in dieses Innere des Innenbehälters eingeschoben werden kann und die beim Einschieben dann erfolgende Relativbewegung der Schieber zu dem Kern problemlos ermöglicht ist. Dies ist auch genau an der Stelle hinter der Trennblende, die auch vor dem Einbringen des thermisch isolierenden Materials montiert werden kann, ermöglicht. Die Schieber können sich somit dann relativ zum Kern auch entsprechend bewegen und die Trennblende kann dann von hinten abgestützt werden. Insbesondere wird ein Schieber dieses Werkzeugs mit einer Nische bzw. Tasche ausgebildet, in welche dann im abstützenden und erreichten Endzustand des Werkzeugs in dem Innenbehälter das elektrische Bauteil mit demjenigen Bereich, der sich in den Aufnahmeraum des Innenbehälters erstreckt, aufgenommen wird beziehungsweise dieses elektrische Bauteil darin eintaucht. Damit ist die Auflagerippe durch den Schieber stabilisiert, andererseits ist beim Verbringen des Werkzeugs in diesen Innenbehälter das elektrische Bauteil nicht mehr im Weg.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung ist es, ein Werkzeug zum Abstützen von innen eines Innenbehälters eines Haushaltskältegeräts zu schaffen. Dabei ist vorgesehen, dass das Werkzeug einen Werkzeugkern und dazu verschiebbare Schieber aufweist, wobei ein Schieber eine Aussparung bzw. eine Tasche zur Aufnahme eines sich in das Innere des Innenbehälters erstreckenden Teils eines elektrischen Bauteils aufweist, wobei das elektrische Bauteil an einer Auflagerippe des Innenbehälters des Haushaltskältegeräts angeordnet ist und sich zumindest bereichsweise in den Aufnahmeraum für Lebensmittel, der durch Wände des Innenbehälters begrenzt ist, erstreckt.
  • Mit Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten, „horizontal“, „vertikal“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ etc. sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßem Anordnen des Geräts und bei einem dann insbesondere vor dem Gerät stehenden und in Richtung des Geräts blickenden Beobachter gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen. Es sind darüber hinaus Ausführungen und Merkmalskombinationen, insbesondere durch die oben dargelegten Ausführungen, als offenbart anzusehen, die über die in den Rückbezügen der Ansprüche dargelegten Merkmalskombinationen hinausgehen oder abweichen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
    • 2 eine vergrößerte Darstellung eines Teilbereichs des Haushaltskältegeräts gemäß 1;
    • 3 eine vergrößerte Darstellung eines Teilbereichs des Haushaltskältegeräts gemäß 1 mit einer einem Aufnahmeraum für Lebensmittel abgewandten Außenseite eines Innenbehälters des Haushaltskältegeräts;
    • 4 eine perspektivische Darstellung des Haushaltskältegeräts in Teilkomponenten mit einer zusätzlich eingesetzten Trennplatte;
    • 5 eine Darstellung des Haushaltskältegeräts gemäß 4 mit einer zusätzlichen Unterseitenabdeckung;
    • 6 eine schematische Teildarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Werkzeugs zum Abstützen des Innenbehälters von innen in einem geöffneten Zustand; und
    • 7 das Werkzeug gemäß 6 im geschlossenen Zustand.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist in einer schematischen Darstellung eine perspektivische Ansicht eines Haushaltskältegeräts 1 gezeigt. Das Haushaltskältegerät 1 kann ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein. Das Haushaltskältegerät 1 kann einen Aufnahmeraum für Lebensmittel oder mehrere, insbesondere auch separate, Aufnahmeräume für Lebensmittel aufweisen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das Haushaltskältegerät 1 ein Gehäuse 2 aufweist, an dem ein Innenbehälter 3 angeordnet ist. Das Gehäuse 2 umfasst darüber hinaus auch ein Außengehäuse 4, welches beabstandet zum Innenbehälter 3 angeordnet ist. In einem Zwischenraum 5 zwischen dem Innenbehälter 3 und dem Außengehäuse 4 ist ein thermisch isolierendes Material, insbesondere ein Isolationsschaum, eingebracht.
  • Der Innenbehälter 3 ist insbesondere aus Kunststoff hergestellt. Der Innenbehälter 3 umfasst Wände 6 und 7, die vertikale Seitenwände sind, eine Rückwand 8, eine Deckenwand 9 und eine Bodenwand 10. Frontseitig weist der Innenbehälter 3 eine Beschickungsöffnung 11 auf, über welche Lagergut in den Aufnahmeraum 12 eingebracht werden kann oder entnommen werden kann.
  • Dieser Aufnahmeraum 12 ist frontseitig durch eine Tür 13 verschließbar, die schwenkbar an dem Gehäuse 2 angeordnet ist.
  • In einer sehr vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass dieser eine zusammenhängende Aufnahmeraum 12 separiert ist. Insbesondere ist dazu vorgesehen, dass die Beschickungsöffnung 11 in zwei Beschickungsöffnungsbereiche 11a und 11b aufgeteilt ist, wobei hierzu frontseitig eine horizontal orientierte, balkenartige Trennblende 14 montiert ist.
  • Wie in 1 zu erkennen ist, ist hinter dieser Trennblende 14 noch keine weitere Komponente, insbesondere keine Trennplatte, angeordnet, sodass der Aufnahmeraum 12 hinter der Trennblende 14 noch vollständig zusammenhängend und einstückig ein Volumen darstellt.
  • Wie in 1 auch zu erkennen ist, ist an den vertikalen Seitenwänden 6 und 7 jeweils eine Auflagerippe angeformt, wobei in 1 lediglich eine längliche und horizontal in Tiefenrichtung orientierte Auflagerippe 15 an der Innenseite 6a der Wand 6 zu erkennen ist. Diese erhaben nach innen stehende Auflagerippe erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Tiefe des Innenbehälters 3, wobei diese Tiefe in Tiefenrichtung (z-Richtung) bemessen ist. Die Auflagerippe 15 ist einstückig mit dem ebenfalls einstückigen Innenbehälter 3 ausgebildet und dient als Auflage für die bereits angesprochene Trennplatte.
  • Es kann vorgesehen sein, dass auch bei einer Ausgestaltung, bei welcher diese Trennblende 14 vorhanden ist, lediglich die bereits genannte eine Tür 13 vorhanden ist oder aber, wie dies durch die gestrichelte Linie 13a angedeutet ist, zwei separate Türen vorhanden sein können, mit denen dann die jeweiligen Teilbereiche des Aufnahmeraums 12, die durch die dann eingebrachte Trennplatte gebildet sind, separat verschließbar sind. Dabei sind dann die beiden separaten Türen flächenmäßig so dimensioniert, dass sie die jeweiligen, durch die Trennblende 14 gebildeten Beschickungsöffnungsbereiche 11a und 11b individuell frontseitig abdecken.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass das Haushaltskältegerät 1 zusätzlich einen weiteren Aufnahmeraum 16 aufweist, der beispielsweise ein Gefrierfach sein kann und welcher durch eine weitere Tür 17, die eine Frontseite einer Schublade sein kann, verschließbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist der Aufnahmeraum 12 dann insbesondere ein Kühlfach.
  • In 2 ist eine vergrößerte Darstellung eines Teilausschnitts des Haushaltskältegeräts 1 gemäß 1 gezeigt, wobei hier die Trennblende 14 detaillierter gezeigt ist. Auch ist die Auflagerippe 15 detaillierter zu erkennen. Es ist hier zu erkennen, dass die Auflagerippe 15 eine in Höhenrichtung (x-Richtung) orientierte Stirnseite 18 aufweist, welche eine in dieser Höhenrichtung bemessene Höhe h1 aufweist. An dieser Auflagerippe 15 und insbesondere an dieser Stirnseite 18 ist ein dazu separates elektrisches Bauteil 19, insbesondere ein Stecker, angeordnet. Dieses elektrische Bauteil 19 erstreckt sich durch eine Durchführung 20 bzw. ein Loch in der Stirnseite 18 und erstreckt sich im gezeigten montierten Zustand beidseits dieser Stirnseite 18. Somit erstreckt sich dieses elektrische Bauteil 19 in seiner montierten Endposition auch in Breitenrichtung (x-Richtung) betrachtet in den Aufnahmeraum 12 hinein und steht somit über die Stirnseite 18 nach innen in den Aufnahmeraum 12 über.
  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass ein separates Trägerelement 21 vorhanden ist, welches in die Stirnseite 18 im Bereich der Durchführung eingesetzt ist und in welches dann wiederum das elektrische Bauteil 19 eingebracht ist. Dieses zusätzliche Trägerelement 21 ist insbesondere ein Hinterlegteil.
  • Wie in 2 zu erkennen ist, ist dieses elektrische Bauteil 19 in einer hinteren Längenhälfte (Länge der Auflagerippe 15 wird in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung bemessen), insbesondere in einem hinteren Längendrittel der Auflagerippe 15, angeordnet. Dadurch ist ein sehr geschützter und zur Beschickungsöffnung 11 relativ weit beabstandeter Platz ausgebildet. Beim Einbringen und Entnehmen von Lagergut ist das elektrische Bauteil 19 nicht im Weg und kann dadurch auch selbst vor Beschädigung durch diese hintere Position geschützt werden.
  • In 3 ist eine weitere vergrößerte Darstellung des Haushaltskältegerät 1 im Bereich der Auflagerippe 15 gezeigt. In 3 ist jedoch keine Ansicht auf die Innenseite 6a, die dem Aufnahmeraum 12 zugewandt ist, sondern auf eine diesbezüglich gegenüberliegende und dem Aufnahmeraum 12 abgewandte Außenseite 6b der Wand 6 gezeigt. Es ist hier dann auch die entsprechende Einbauchung beziehungsweise Auswölbung der Auflagerippe 15 zum Aufnahmeraum 12 hin gezeigt. In 3 ist dann auch zu erkennen, dass sich das elektrische Bauteil 19 beidseits der Wand 6 erstreckt.
  • In 3 ist auch eine genauere Darstellung des Trägerelements 21 gezeigt. Dieses weist einen kragenartigen und insbesondere vollständig umlaufenden Dichtflansch 22 auf, der mit einem ersten Dichtflanschbereich 22a an einer Oberfläche 18a der Stirnseite 18 anliegt.
  • Dieser Dichtflansch 22 ist an der gegenüberliegenden Seite entsprechend ausgebildet, sodass auch hier, wie dies in 2 auch noch zu erkennen ist, ein weiterer Dichtflanschbereich 22b ausgebildet ist, der an einer weiteren Oberfläche 18b der Auflagerippe 15, insbesondere der Stirnseite 18, anliegt.
  • Darüber hinaus weist dieses Trägerelement 21, wie dies in 3 zu erkennen ist, einen an den Dichtflansch 22 anschließenden schachtartigen Aufnahmestutzen 23 auf, der von diesem Dichtflansch 22 absteht. Der Aufnahmestutzen 23 nimmt den Kontaktbereich des elektrischen Bauteils 19 auf und umrandet diesen beziehungsweise fasst diesen rahmenartig ein. Der Aufnahmestutzen 23 dient somit auch als mechanische Blende beziehungsweise als Stoßschutz für das elektrische Bauteil 19 und dient andererseits dazu, gleichfalls auch als Aufnahmeführung für das mit dem elektrischen Bauteil 19 des Weiteren zu verbindende Element. Es ist bei der Darstellung in 3 dann vorgesehen, dass an dieser Seite des elektrischen Bauteils 19 Kabelanbindungen vorgesehen sind, die dann auch wiederum in den Aufnahmestutzen 23 eingeschoben und dadurch gehalten werden. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Trägerelement 21 bezüglich des Dichtflansches 22 beidseits der Stirnseite 18 ausgebildet ist, der Aufnahmestutzen 23 jedoch nur einseitig ausgebildet ist, insbesondere auf der dem Aufnahmeraum 12 abgewandten Seite.
  • In 4 ist in einer perspektivischen Darstellung das Haushaltskältegerät 1 im Bereich der Trennblende 14 gezeigt. Im Unterschied zur Darstellung gemäß 2 ist hier vorgesehen, dass bereits eine Trennplatte 24 eingesetzt ist, die dann in Höhenrichtung betrachtet auf gleicher Höhenlage wie die Trennblende 14 angeordnet ist. Bei einer frontseitigen Betrachtung ist daher die Trennplatte 24 frontseitig durch die Trennblende 14 bedeckt. Darüber hinaus ist insbesondere auch vorgesehen, dass die Auflagerippe 15 ebenfalls auf entsprechender Höhenlage zur Trennblende 14 angeordnet ist und somit bei frontseitiger Betrachtung von dieser Trennblende 14 insbesondere frontseitig bedeckt ist.
  • Daher ist auch das elektrische Bauteil 19 in Höhenrichtung betrachtet auf gleicher Höhenlage wie die Trennblende 14 und bei frontseitiger Betrachtung somit von der Trennblende 14 bedeckt.
  • In der Trennplatte 24, die zerstörungsfrei lösbar entnehmbar und wieder einsetzbar ist, ist zumindest ein elektrisches Funktionselement angeordnet, welches mit dem elektrischen Bauteil 19 kontaktierbar ist. Wie in 4 gezeigt ist, weist die Trennplatte 24 an einer Unterseite 24a, insbesondere in einem hinteren Eckbereich, eine Nische 25 bzw. Aussparung auf, in welche das elektrische Bauteil 19 mit seinem Bereich, der sich in den Aufnahmeraum 12 erstreckt, im montierten Zustand der Trennplatte 24 hinein erstreckt beziehungsweise darin eintaucht. In Höhenrichtung betrachtet ist somit in dieser montierten Endposition der Trennplatte 24 die Trennplatte 24 mit dem elektrischen Bauteil 19 überlappend angeordnet.
  • Ein elektrisches Funktionselement bzw. Gegenelement, welches in oder an der Trennplatte 24 angeordnet ist, kann beispielsweise zumindest eine Lichtquelle, ein Sensor, ein motorischer Antrieb etc. sein.
  • Beispielsweise kann ein Stellmotor 26 in der Trennplatte 24 angeordnet sein. Eine Lichtquelle 25, die in Anzahl und Position lediglich symbolhaft in 4 eingezeichnet ist, ist vorzugsweise so angeordnet, dass sie einen Teilbereich 12b des Aufnahmeraums 12 beleuchten kann. Der Teilbereich 12b stellt dabei den unteren Bereich dar, der durch die Trennplatte 24 separiert ist. Ein davon durch die Trennplatte 24 separierter weiterer oberer Teilbereich 12a ist in 1 eingezeichnet.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass in diesem unteren Teilbereich 12b ein Frischhaltefach ausgebildet ist. In diesem kann dann im Vergleich zum oberen Teilbereich 12a eine dazu unterschiedliche Luftfeuchte und/oder unterschiedliche Temperatur eingestellt werden. Beispielsweise kann dann in diesem Frischhaltebereich, der durch den Teilbereich 12b gebildet ist, Obst und Gemüse länger frischgehalten werden.
  • In 4 ist auch zu erkennen, wie die Trennplatte 24 auf der Auflagerippe 15 aufsitzt.
  • In 4 ist auch der Dichtflanschbereich 22b zu erkennen. Darüber hinaus ist auch zu erkennen, dass das elektrische Bauteil 19 an dem Trägerelement 21 vorzugsweise verrastet ist, wobei hier Rastelemente 28 ausgebildet sein können. Eine Höhe h2 des elektrischen Bauteils 19 ist eingezeichnet und es ist zu erkennen, dass diese kleiner als die Höhe h1 ist und das elektrische Bauteil 19 vollständig innerhalb der Höhe h1 angeordnet ist.
  • In 5 ist die Darstellung gemäß 4 gezeigt, wobei hier im Unterschied dazu dann noch eine zusätzliche separate Unterseitenabdeckung 29 angeordnet ist, mit welcher das elektrische Bauteil 19 in dem Bereich, in dem es sich in den Aufnahmeraum 12, insbesondere den Teilbereich 12b, hinein erstreckt, von unten abgedeckt ist.
  • Diese Unterseitenabdeckung 29 kann zerstörungsfrei lösbar angeordnet sein, insbesondere angesteckt oder angerastet sein.
  • In 6 ist in einer Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines Werkzeugs 30 gezeigt, mit welchem der Innenbehälter 3 vom Inneren her und somit vom dann nachträglich gebildeten Aufnahmeraum 12 abgestützt wird, wenn das thermische Isolationsmaterial in den Zwischenraum 5 eingebracht wird. Das Werkzeug 30 ist in 6 in dem sogenannten geöffneten Zustand gezeigt, wobei hier ein Werkzeugkern 31 relativ zu Schiebern 32, 33 und 34 verschoben ist. Der Werkzeugkern 31 und die Schieber 32 bis 34 sind an jeweiligen Schrägseiten miteinander kontaktiert und können sich dort relativ zueinander bewegen. Der Schieber 34 weist eine Aussparung 35 auf, in welche das elektrische Bauteil 19 eintaucht, wenn das Werkzeug 30, wie dies in 7 gezeigt ist, im geschlossenen Zustand vorhanden ist. Der geschlossene Zustand gemäß 7 ist dann erreicht, wenn das Werkzeug 30 vollständig in das Innere des Innenbehälters 3 eingeschoben ist und somit dieser Innenbehälter von innen dann abgestützt wird. Durch die Schieber 33 und 34 wird die in 6 und 7 noch nicht gezeigte, jedoch im Hinblick auf ihre Position bereits mit dem Bezugszeichen 14 vorhandene Trennblende abgestützt. Wie durch den Pfeil P1 in 6 angedeutet ist, wird der Kern 31 in Tiefenrichtung in das Innere des Innenbehälters 3 eingeschoben, bis der geschlossene Zustand gemäß 7 erreicht ist, in dem dann die Außenseiten des Kerns 31 und der Schieber 32 bis 34 an den Innenseiten der Wände 6 bis 10 anliegen. Mit diesem spezifischen Werkzeug 30 kann gerade eine Ausführung des Haushaltskältegeräts, wie es zu 1 bis 5 erläutert wurde, besonders vorteilhaft gefertigt werden, da somit zumindest ein elektrisches Bauteil 19 in Höhenlage hinter der Trennblende 14 montiert werden kann und dies bereits vor dem Einbringen des thermisch isolierenden Materials in den Zwischenraum 5 erfolgen kann und dennoch dann auch die Schieber 33 und 34 problemlos geschlossen werden können und die Trennblende 14 von hinten abgestützt werden kann. Gerade bei dieser Verschiebebewegung, wie es zu 6 und 7 erläutert wurde, bei welcher mit dem Einschieben des Kerns 31 in Richtung P1 dann die Schieber 32 bis 34 dazu in Richtung der Pfeile P2 verschoben werden, kann diese Schrägverschiebung der Schieber 32, 33, 34 erfolgen, ohne dass das elektrische Bauteil 19 im Inneren des Innenbehälters 3 im Wege wäre. Durch diese Schrägverschiebung insbesondere des Schiebers 34 erreicht der Schieber 34 das elektrische Bauteil in diesen beiden Raumrichtungen (in der Höhe und in der Tiefe) genau dann an der Position der Aussparung 35, sodass dann bei weiterem Verschieben des Schiebers 34 in seine Endposition gemäß 7 dieses elektrische Bauteil 19 genau darin eintauchen kann. Insbesondere wird erst das Werkzeug 30 in seiner geöffneten Stellung in das Innere des Innenbehälters 3 eingebracht, dann die Trennblende 14 montiert und dann der Kern 31 eingeschoben bis der geschlossene Zustand gemäß 7 erreicht ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haushaltskältegerät
    2
    Gehäuse
    3
    Innenbehälter
    4
    Außengehäuse
    5
    Zwischenraum
    6
    Seitenwand
    6a
    Innenseite
    7
    Seitenwand
    8
    Rückwand
    9
    Deckenwand
    10
    Bodenwand
    11
    Beschickungsöffnung
    11a
    Beschickungsöffnungsbereich
    11b
    Beschickungsöffnungsbereich
    12
    Aufnahmeraum
    12a
    oberer Teilbereich
    12b
    unterer Teilbereich
    13
    Tür
    13a
    gestrichelte Linie
    14
    Trennblende
    15
    Auflagerippe
    16
    Aufnahmeraum
    17
    Tür
    18
    Stirnseite
    18a
    Oberfläche
    18b
    Oberfläche
    19
    elektrisches Bauteil
    20
    Durchführung
    21
    Trägerelement
    22
    Dichtflansch
    22a
    Dichtflanschbereich
    22b
    Dichtflanschbereich
    23
    Aufnahmestutzen
    24
    Trennplatte
    24a
    Unterseite
    25
    Nische
    26
    Stellmotor
    27
    Gegenelement
    28
    Rastelemente
    29
    Unterseitenabdeckung
    30
    Werkzeug
    31
    Werkzeug kern
    32
    Schieber
    33
    Schieber
    34
    Schieber
    35
    Aussparung
    P1
    Pfeil
    P2
    Pfeil
    h1
    Höhe
    h2
    Höhe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102010043546 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Haushaltskältegerät (1) mit einem Gehäuse (2), in dem ein Innenbehälter (3) angeordnet ist, der durch seine Wände (6, 7, 8, 9, 10) einen Aufnahmeraum (12) für Lebensmittel begrenzt, wobei an einer Seitenwand (6, 7) des Innenbehälters (3) eine Auflagerippe (15) zur Auflage einer Trennplatte (24) angeformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Stirnseite (18) der Auflagerippe (15) ein sich durch eine Durchführung (20) in der Stirnseite (18) hindurch erstreckendes und in den Aufnahmeraum (12) ragendes elektrisches Bauteil (19) angeordnet ist.
  2. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Bauteil (19) ein elektrischer Stecker ist.
  3. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Durchführung (20) ein separates Trägerelement (21) angeordnet ist, in welche das dazu separate elektrische Bauteil (19) angeordnet ist.
  4. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (21) sich beidseits der Durchführung (20) erstreckt.
  5. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (21) hülsenförmig ausgebildet ist.
  6. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (21) einen kragenartigen, insbesondere vollständig umlaufenden, Dichtflansch (22) aufweist, der an einer Oberfläche (18a, 18b) der Stirnseite (18) anliegt.
  7. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtflansch (21) beidseitig ausgebildet ist und mit einem ersten Dichtflanschbereich (21a) an einer ersten Oberfläche (18a) der Stirnseite (18) und mit einem zweiten Dichtflanschbereich (21b) an einer der ersten Oberfläche (18a) gegenüberliegenden zweiten Oberfläche (18b) der Stirnseite (18) anliegt.
  8. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (21) einen schachtartigen Aufnahmestutzen (23) zum Aufnehmen eines mit dem elektrischen Bauteil (19) verbindbaren Gegenelements (27) ausgebildet ist.
  9. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe (h2) des elektrischen Bauteils (19) kleiner ist als eine Höhe (h1) der Stirnseite (18) und das elektrische Bauteil (19) derart in der Durchführung (20) angeordnet ist, dass das elektrische Bauteil (19) vollständig innerhalb der Höhe (h1) der Stirnseite (18) angeordnet ist.
  10. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es die Trennplatte (24) aufweist und die Trennplatte (24) auf der Auflagerippe (15) aufliegt, wobei das elektrische Bauteil (19) in Höhenrichtung (y) des Haushaltskältegeräts (1) betrachtet zumindest bereichsweise überlappend mit der Trennplatte (24) angeordnet ist.
  11. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennplatte (24) an ihrer Unterseite (24a) eine Nische (25) aufweist, in welche das elektrische Bauteil (19) eintaucht.
  12. Haushaltskältegerät (1) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Trennplatte (24) zumindest ein elektrisches Gegenelement (27) angeordnet ist, welches mit dem elektrischen Bauteil (19) elektrisch koppelbar ist.
  13. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Bauteil (19) durch eine Unterseitenabdeckung (29) von unten abgedeckt ist.
  14. Haushaltskältegerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Beschickungsöffnung (12) des Innenbehälters (3) durch eine horizontal angeordnete, balkenartige Trennblende (14) in zwei Beschickungsöffnungsbereiche (12a, 12b) getrennt ist, und in Höhenrichtung (y) des Haushaltskältegeräts (1) betrachtet das elektrische Bauteil (19) auf gleicher Höhenlage wie die Trennblende (14) und in Tiefenrichtung (z) des Haushaltskältegeräts (1) hinter der Trennblende (14) angeordnet ist.
  15. Verfahren zum Herstellen eines Haushaltskältegeräts (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Trägerelement (21) in die Durchführung (20) eingesetzt wird und das elektrische Bauteil (19) in das Trägerelement (21) eingesetzt wird, und ein thermisch isolierendes Material in das Gehäuse (2) in einem Bereich außerhalb des Innenbehälters (3) nach der Montage des Trägerelements (21) und des elektrischen Bauteils (19) so eingebracht wird, dass das elektrische Bauteil (19) außerhalb des Innenbehälters (3) von dem thermisch isolierende Material umgeben ist.
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