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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere einen Bohr- und/oder Schlaghammer, mit einem Schlagwerk, das ein Schlagelement und mindestens ein Mitnehmerelement zur Übertragung einer Schlagelementposition aufweist, wobei dem Schlagelement ein Führungselement zugeordnet ist, in dem das mindestens eine Mitnehmerelement zumindest abschnittsweise angeordnet ist, und wobei das mindestens eine Mitnehmerelement parallel zu einer Schlagrichtung des Schlagelements in und entgegen der Schlagrichtung durch eine Fixierung im Führungselement am Schlagelement geführt ist.
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Aus dem Stand der Technik ist eine derartige, als Bohr- und/oder Schlaghammer ausgebildete Handwerkzeugmaschine mit einem Schlagwerk bekannt. Das Schlagwerk weist dabei ein Schlagelement und Mitnehmerelemente zur Übertragung einer Schlagelementposition auf. Dem Schlagelement ist dabei ein Führungselement zugeordnet, in dem die Mitnehmerelemente angeordnet sind. Die Mitnehmerelemente sind als Bolzen ausgebildet. Bevorzugt sind die Mitnehmerelemente parallel zu einer Schlagrichtung des Schlagelements in und entgegen der Schlagrichtung durch eine Fixierung im Führungselement am Schlag-element geführt. Zur Fixierung der Mitnehmerelemente im Führungselement ist ein Fixierring vorgesehen, der an einem Außenumfang des Führungselements angeordnet ist und die Mitnehmerelemente am Herausfallen aus dem Führungselement hindert.
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Offenbarung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere einen Bohr- und/oder Schlaghammer, mit einem Schlagwerk, das ein Schlagelement und mindestens ein Mitnehmerelement zur Übertragung einer Schlagelementposition aufweist, wobei dem Schlagelement ein Führungselement zugeordnet ist, in dem das mindestens eine Mitnehmerelement zumindest abschnittsweise angeordnet ist, und wobei das mindestens eine Mitnehmerelement parallel zu einer Schlagrichtung des Schlagelements in und entgegen der Schlagrichtung durch eine Fixierung im Führungselement am Schlagelement geführt ist. Das mindestens eine Mitnehmerelement ist als Schraube mit einem Gewindeabschnitt ausgebildet, und das Führungselement weist einen Aufnahmebereich mit einem Gewinde auf, in das der Gewindeabschnitt eingreift.
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Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung einer Handwerkzeugmaschine mit einem Schlagwerk, bei der durch die Fixierung des Mitnehmerelements im Führungselement mittels einer Gewindeverbindung eine sichere und robuste Anordnung erreicht werden kann. Somit kann auf einfache Art und Weise eine verbesserte Verbindung zwischen dem Mitnehmerelement und dem Führungselement ermöglicht werden.
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Bevorzugt ist ein Hammerrohr vorgesehen, an dem eine Werkzeugaufnahme und/oder eine Steuerhülse angeordnet sind. Somit kann einfach und unkompliziert eine Anordnung der Werkzeugaufnahme und/oder der Steuerhülse erfolgen.
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Das mindestens eine Mitnehmerelement ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die Schlagelementposition auf eine Steuerhülse und/oder eine Abstandshülse zu übertragen. Somit kann sicher und zuverlässig eine Übertragung der Schlagelementposition erfolgen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die Abstandshülse an einem Außenumfang des Hammerrohrs angeordnet, und das Führungselement ist innerhalb des Hammerrohrs angeordnet. Somit kann eine kompakte Bauform ermöglicht werden.
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Vorzugsweise weist die Abstandshülse eine Aufnahme zur abschnittsweisen Aufnahme des mindestens einen Mitnehmerelements auf, wobei das mindestens eine Mitnehmerelement an seiner vom Führungselement abgewandten Seite die Abstandshülse nicht überragt. Somit kann auf einfache Art und Weise eine geeignete Lagerung des Mitnehmerelements ermöglicht werden.
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Das Führungselement weist bevorzugt einen zylindrischen Grundkörper mit zumindest einer am Außendurchmesser ausgebildeten Abflachung zur Anordnung des Aufnahmebereichs auf. Somit kann eine leichte und unkomplizierte Ausbildung des Aufnahmebereichs ermöglicht werden.
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Der Aufnahmebereich des Führungselements ist vorzugsweise als Durchgangsöffnung ausgebildet. Somit kann auf einfache Art und Weise der Aufnahmebereich ausgebildet werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist das mindestens eine Mitnehmerelement im Führungselement und/oder in einer Abstandshülse gesichert. Somit kann eine sichere und robuste Anordnung des Mitnehmerelements ermöglicht werden.
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Bevorzugt ist das mindestens eine Mitnehmerelement durch einen Sicherungslack gesichert. Somit kann ein ungewolltes Herausfallen des Mitnehmerelements sicher und zuverlässig verhindert werden.
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Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein Schlagwerk für eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere einen Bohr- und/oder Schlaghammer, mit einem Schlagelement und mindestens einem Mitnehmerelement zur Übertragung einer Schlagelementposition, wobei dem Schlagelement ein Führungselement zugeordnet ist, in dem das mindestens eine Mitnehmerelement zumindest abschnittsweise angeordnet ist, und wobei das mindestens eine Mitnehmerelement parallel zu einer Schlagrichtung des Schlagelements in und entgegen der Schlagrichtung durch eine Fixierung im Führungselement am Schlagelement geführt ist. Das mindestens eine Mitnehmerelement ist als Schraube mit einem Gewindeabschnitt ausgebildet, und das Führungselement weist einen Aufnahmebereich mit einem Gewinde auf, in das der Gewindeabschnitt eingreift.
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Die Erfindung ermöglicht dabei die Bereitstellung eines Schlagwerks für eine Handwerkzeugmaschine, bei dem durch die Fixierung des Mitnehmerelements im Führungselement mittels einer Gewindeverbindung eine sichere und robuste Anordnung ermöglicht werden kann. Somit kann auf einfache Art und Weise eine verbesserte Verbindung zwischen dem Mitnehmerelement und dem Führungselement erreicht werden.
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Figurenliste
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Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Seitenansicht einer beispielhaften Handwerkzeugmaschine mit einem Schlagwerk,
- 2 eine schematische Ansicht des Schlagwerks von 1 mit einem Mitnehmerelement, das in einem Führungselement angeordnet ist,
- 3 eine vergrößerte Ansicht des Schlagwerks von 2 zur Verdeutlichung der Anordnung des Mitnehmerelements,
- 4 eine Schnittansicht des Schlagwerks von 2 zur Verdeutlichung des Mitnehmerelements,
- 5 eine perspektivische Ansicht des Führungselements von 2 bis 4,
- 6 eine perspektivische Ansicht des Mitnehmerelements von 2 bis 4, und
- 7 eine Draufsicht auf ein dem Schlagwerk von 1 bis 4 zugeordnetes Hammerrohr.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt eine beispielhafte Handwerkzeugmaschine 100 mit einem Gehäuse 105, in dem zum drehenden Antrieb einer Werkzeugaufnahme 136 ein Antriebsmotor 144 angeordnet ist. Dabei ist in der Werkzeugaufnahme 136 ein austauschbares Einsatzwerkzeug 116 anordenbar. Vorzugsweise weist das Gehäuse 105 einen Haupthandgriff 140 und optional oder alternativ einen Zusatzhandgriff 138 auf.
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Erfindungsgemäß weist die Handwerkzeugmaschine 100 ein Schlagwerk 110 auf. Vorzugsweise ist die Handwerkzeugmaschine 100 als Bohr- und/oder Schlaghammer ausgebildet. Darüber hinaus ist das Schlagwerk 110 vorzugsweise als pneumatisches Schlagwerk ausgebildet. Derartige Schlagwerke sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt, weshalb hier auf eine eingehende Beschreibung verzichtet wird.
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2 zeigt das Schlagwerk 110 der Handwerkzeugmaschine 100 von 1. Das vorzugsweise als pneumatisches Schlagwerk ausgebildete Schlagwerk 110 weist bevorzugt ein Schlagelement 214 und zumindest ein Mitnehmerelement 224 zur Übertragung einer Schlagelementposition auf. In einem Hammerrohr 218 ist ein Schlägerelement 246 in einer Schlagrichtung 205 und entgegen der Schlagrichtung 205 beweglich gelagert.
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Ein hier nicht näher dargestellter, vorzugsweise von einem Exzentergetriebe angetriebener Kolben ist auf der der Schlagrichtung 205 abgewandten Seite des Schlägerelements 246 ebenfalls im Hammerrohr 218 beweglich gelagert angeordnet. Der Kolben bewirkt, bei einer Bewegung in Schlagrichtung 205, eine Kompression. Die Kompression findet dabei in einem Kompressionsraum 252, der zwischen dem Schlägerelement 246 und dem Kolben im Hammerrohr 218 eingeschlossen ist, statt. Daraufhin wird das Schlägerelement 246 in Schlagrichtung 205, d. h. in Richtung des Schlagelements 214, beschleunigt. Bei einem Aufprall auf das Schlagelement 214 gibt das Schlägerelement 246 an dieses einen Schlagimpuls weiter. Der Kolben bewegt sich nun entgegen der Schlagrichtung 205, so dass das Schlägerelement 246 durch einen Rückprall vom Schlagelement 214 sowie einen durch die Kolbenbewegung fallenden Druck im Kompressionsraum 252 gegenüber einem Druck in einem Schlagraum 238 entgegen der Schlagrichtung 205 zurückbewegt wird. Der Schlagraum 238 ist zwischen dem Schlagelement 214 und dem Schlägerelement 246 im Hammerrohr 218 angeordnet. Dieser Vorgang wiederholt sich während eines Schlagbetriebs zyklisch, so dass das Schlägerelement 246 wiederholt Schlagimpulse auf das Schlagelement 214 ausübt.
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Das Schlagelement 214 ist bevorzugt in der Werkzeugaufnahme 136 konzentrisch zum Hammerrohr 218 beweglich gelagert, wobei die Werkzeugaufnahme 136 im Hammerrohr 218 in Schlagrichtung 205 fixiert gelagert ist. Vorzugsweise weist das Hammerrohr 218 in einem Bereich zwischen Schlägerelement 246 und Kolben Leerlauföffnungen 244 auf. Sind die Leerlauföffnungen 244 geöffnet, findet ein Druckausgleich des Kompressionsraums 252 mit einer Umgebung des Schlagwerks 110 statt, so dass das Schlägerelement 246 durch die Kolbenbewegung vergleichsweise wenig, bevorzugt gar nicht, beschleunigt wird.
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Bevorzugt ist das Hammerrohr 218 von einer Steuerhülse 256 umgeben. Die Steuerhülse 256 ist vorzugsweise am Hammerrohr 218 in und entgegen der Schlagrichtung 205 beweglich gelagert. Ein Federelement 260 stützt sich an einem in Schlagrichtung 205 vor den Leerlauföffnungen 244 angeordneten Anschlag 262 und an seinem gegenüberliegenden Ende an der Steuerhülse 256 ab. Dabei übt das Federelement 260 eine Federkraft 261 in Schlagrichtung 205 auf die Steuerhülse 256 aus.
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Bevorzugt stützt sich die Steuerhülse 256 in Schlagrichtung 205 an einem in Schlagrichtung hinter der Steuerhülse 256 angeordneten, als Dämpfungsring ausgebildeten Dämpfungselement 291 ab. Darüber hinaus stützt sich das Dämpfungselement 291 in Schlagrichtung 205 an einer in Schlagrichtung 205 hinter dem Dämpfungselement 291 angeordneten Abstandshülse 276 ab. Vorzugsweise ist das Dämpfungselement 291 zwischen der Abstandshülse 276 und der Steuerhülse 256 angeordnet.
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Des Weiteren weist das Schlagwerk 110 vorzugsweise mindestens ein, illustrativ zwei und bevorzugt vier Mitnehmerelemente 224 zur Übertragung einer Schlagelementposition auf. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schlagwerk 110 eine beliebige Anzahl von Mitnehmerelemente 224 aufweisen kann.
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Vorzugsweise ist dem Schlagelement 214 ein Führungselement 270 zugeordnet, in dem das mindestens eine Mitnehmerelement 224 zumindest abschnittsweise angeordnet ist. Dabei ist das mindestens eine Mitnehmerelement 224 parallel zur Schlagrichtung 205 des Schlagelements 214 in und entgegen der Schlagrichtung 205 durch eine Fixierung im Führungselement 270 am Schlagelement 214 geführt. Insbesondere ist das Führungselement 270 vorzugsweise an einem Außenumfang des Schlagelements 214 angeordnet. Bevorzugt ist das mindestens eine Mitnehmerelement 224 als Schraube mit einem Gewindeabschnitt 268 und einem Kopfbereich 266 ausgebildet. Das Führungselement 270 weist vorzugsweise einen Aufnahmebereich 298 mit einem Gewinde 299 auf, in das der Gewindeabschnitt 268 des mindestens einen Mitnehmerelements 224 eingreifen kann.
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Bevorzugt ist an dem Hammerrohr 218 die Werkzeugaufnahme 136 und/oder die Steuerhülse 256 angeordnet. Darüber hinaus ist vorzugsweise die Abstandshülse 276 an einem Außenumfang des Hammerrohrs 218 angeordnet. Bevorzugt ist das Führungselement 270 innerhalb des Hammerrohrs 218 angeordnet. Vorzugsweise ist dabei der Aufnahmebereich 298 des Führungselements 270 als Durchgangsöffnung ausgebildet. Darüber hinaus weist die Abstandshülse 276 eine Aufnahme 278 zur abschnittsweisen Aufnahme des mindestens einen Mitnehmerelements 224 auf.
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Das mindestens eine Mitnehmerelement 224 überragt vorzugsweise an seiner vom Führungselement 270 abgewandten Seite die Abstandshülse 276 nicht. Vorzugsweise ist das mindestens eine Mitnehmerelement 224 im Führungselement 270 und/oder in einer Abstandshülse 276 gesichert.
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Gemäß einer Ausführungsform ist das mindestens eine Mitnehmerelement 224 durch einen Sicherungslack gesichert. Vorzugsweise ist der Kopfbereich 266 des Mitnehmerelements 224 zumindest abschnittsweise an einem Außenumfang des Hammerrohrs 218 angeordnet und durchdringt eine Ausnehmung 272 des Hammerrohrs 218 zur abschnittsweisen Anordnung im Führungselement 270. Bevorzugt ist in Umfangsrichtung des Hammerrohrs 218 zumindest die Ausnehmung 272 zur Anordnung des mindestens einen Mitnehmerelements 224 ausgebildet. Bevorzugt weist das Hammerrohr 218 eine der Anzahl der Mitnehmerelemente 224 zugeordnet Anzahl von Ausnehmungen 272 auf.
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Vorzugsweise ist das mindestens eine Mitnehmerelement 224 dazu ausgebildet, die Schlagelementposition auf eine Steuerhülse 256 und/oder eine Abstandshülse 276 zu übertragen. Das Federelement 260 verschiebt dabei durch die Federkraft 261 die Abstandshülse 276 und das mindestens eine Mitnehmerelement 224 bis zu einer Anschlagskontur 292 des Werkzeughalters 136 in eine Position, die nachfolgend auch als „Leerlaufposition“ bezeichnet wird. In dieser Leerlaufposition 294 sind die Leerlauföffnungen 244 geöffnet, und das Schlagwerk 110 befindet sich im Leerlaufbetrieb.
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Wird die Handwerkzeugmaschine 100 vom Benutzer mit dem Werkzeug 116 gegen ein hier nicht näher dargestelltes Werkstück gedrückt, verschiebt das im Werkzeughalter 136 in und entgegen der Schlagrichtung beweglich gelagerte Werkzeug das Schlagelement 214 und das Mitnehmerelement 224, die Abstandshülse 276, das Dämpfungselement 291 und die Steuerhülse 256 gegen die Federkraft 261 entgegen der Schlagrichtung 205, bis die Steuerhülse 256 den Anschlag 262 erreicht und sich in einer Schlagposition 295 befindet.
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In der Schlagposition 295 überdeckt die Steuerhülse die Leerlauföffnungen 244, so dass der Kolben im Kompressionsraum 252 einen Druck erzeugen kann, und das Schlägerelement 246 durch die Druckbeaufschlagung beschleunigt werden kann. Das Schlagwerk 110 befindet sich nun im Schlagbetrieb und übt auf das Werkzeug 116 Schlagimpulse aus, sobald der Kolben durch das Exzentergetriebe mit einer zulässigen Schlagfrequenz angetrieben wird. Das Dämpfungselement 291 ist dazu ausgebildet, einen Rückschlag des Schlagelements 214 zu dämpfen. Prallt das Schlagelement 214 nach einem Schlag vom Werkzeug 116 entgegen der Schlagrichtung 205 ab, wird dieser Rückschlag über das Mitnehmerelement 224 an die Abstandshülse 276 weitergegeben. Das Dämpfungselement 291 gibt diesen Rückschlag gedämpft an die Steuerhülse 256 weiter und schützt diese so vor Beschädigung und vermindert Vibrationen.
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3 zeigt die Anordnung des Mitnehmerelements 224 von 2 in dem Führungselement 270 von 2. Dabei verdeutlicht 3 die Abstandshülse 276 mit ihrer Aufnahme 278, in der der Kopfbereich 266 des Mitnehmerelements 224 angeordnet ist. Illustrativ und vorzugsweise ist der Kopfbereich 266 innerhalb der Aufnahme 278 der Abstandshülse 276 angeordnet. Darüber hinaus ist der Kopfbereich 266 vorzugsweise abschnittsweise in der Ausnehmung 272 des Hammerrohrs 218 angeordnet. Des Weiteren verdeutlicht 3 das Führungselement 270 mit seinem Aufnahmebereich 298. Dabei bilden der Gewindeabschnitt 268 des Mitnehmerelements 224 und das Gewinde 299 des Führungselements 270 eine Schraubverbindung aus.
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4 zeigt die Anordnung des Mitnehmerelements 224 von 2 im Führungselement 270 von 2 sowie die Abstandshülse 276 von 2. Dabei verdeutlicht 4 die Anordnung der Abstandshülse 276 an einem Außenumfang des Hammerrohrs 218, sowie die Anordnung des Führungselements 270 innerhalb des Hammerrohrs 218.
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5 zeigt das Führungselement 270 von 2 bis 4 mit seinem zylindrischen Grundkörper 510. Illustrativ und vorzugsweise weist der zylindrische Grundkörper 510 zumindest eine, illustrativ vier am Außendurchmesser ausgebildete Abflachungen 512, 514, 516, 518 auf. Die Abflachungen 512 bis 518 sind zur Anordnung der Aufnahmebereiche 298 ausgebildet. Vorzugsweise sind die Aufnahmebereiche 298, wie oben beschrieben, als Durchgangsöffnung ausgebildet. Dabei weisen die Durchgangsöffnungen zumindest abschnittsweise das Gewinde 299 auf.
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6 zeigt das als Schraube ausgebildete Mitnehmerelement 224 von 2 bis 4. Das Mitnehmerelement 224 weist den Kopfbereich 266 sowie den Gewindeabschnitt 268 auf. Illustrativ weist der Kopfbereich 266 eine Kopplungsgeometrie auf, die illustrativ als Innenmehrkant ausgebildet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kopplungsgeometrie eine beliebig andere Form aufweisen kann. So kann die Kopplungsgeometrie z. B. auch als Schlitz und/oder Kreuzschlitzgeometrie ausgebildet sein.
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7 verdeutlicht das Hammerrohr 218 des Schlagwerks 110 von 1 bis 4. Vorzugsweise weist das Hammerrohr 218 einen rohrförmigen Grundkörper auf. Des Weiteren verdeutlicht 7 die Anordnung der Ausnehmungen 272, die am Außenumfang verteilt angeordnet sind.