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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für einen Schubkastenboden, mit mindestens einer Schiene, an der eine Auflage zum Abstützen eines seitlichen Randes des Schubkastenbodens und ein winklig zu der Auflage angeordneter Wandabschnitt zur Verbindung mit einer Seitenzarge ausgebildet ist, wobei an der mindestens einen Schiene mindestens eine schwenkbar gelagerte Kralle vorgesehen ist, die in den Schubkastenboden einschlagbar ist, wobei zwischen der Auflage und dem Wandabschnitt ein U-förmiger Kanal ausgebildet ist, und ein Verfahren zur Montage eins Schubkastens an mindestens einer Schiene.
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Die
DE 10 2016 103 169 offenbart einen Adapter zur Fixierung eines Bodens an einer Seitenzarge, wobei an dem Adapter ein seitlicher Kanal ausgebildet ist, an dessen unterer Wand mehrere schräg nach oben hervorstehende Krallen ausgebildet sind, deren Spitzen sich in das Material des Bodens eingraben können. Dadurch wird eine Bewegung des Bodens relativ zu dem Adapter vermieden, wobei die Krallen aufgrund einer Vorspannung an dem Boden anliegen. Es ist nicht vorgesehen, die Krallen durch ein Werkzeug in das Material des Bodens einzuschlagen.
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Die
DE 93 039 03 U1 offenbart einen Schubkasten, bei dem zur Fixierung eines Bodens Krallen vorgesehen sind, die in eine Unterseite des Bodens eingeschlagen werden. Dabei sind die Krallen nicht an einer Schiene mit einem U-förmigen Kanal vorgesehen, der die Stabilität der Verbindung zwischen dem Schubkastenboden und einer Seitenzarge erhöht, was gerade bei breiteren Schubkästen vorteilhaft ist.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsanordnung für einen Schubkastenboden zu schaffen, die stabil ausgebildet ist und eine effektive Befestigung des Schubkastenbodens an mindestens einer Schiene ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird mit einer Befestigungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie einem Verfahren zur Montage eines Schubkastenbodens mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst.
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Bei der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung ist mindestens eine Schiene vorgesehen, die eine Auflage für einen Rand des Schubkastenbodens besitzt und einen Wandabschnitt zur Verbindung einer Seitenzarge, der in der montierten Position vorzugsweise vertikal ausgerichtet ist, wobei zwischen dem Wandabschnitt und der Auflage ein U-förmiger Kanal ausgebildet ist, der die Stabilität der Schiene erhöht und die Schiene gegen eine Verwindung versteift. Ferner ist mindestens eine verschwenkbar gelagerte Kralle vorgesehen, die in den Schubkastenboden einschlagbar ist, wobei an dem U-förmigen Kanal mindestens eine Aussparung an einem Boden vorgesehen ist, und ein Werkzeug zum Einschlagen der Kralle durch die Aussparung durchführbar ist. Dadurch kann der Schubkastenboden effektiv an der Schiene montiert werden, indem die Schiene an der Auflage angelegt wird und dann mit einem Werkzeug die Kralle in den Schubkastenboden eingeschlagen wird, indem das Werkzeug durch die Aussparung an dem Boden des U-förmigen Kanals durchgeführt wird. Optional können über die Länge der Schiene gleichzeitig mehrere Werkzeuge an einer Vielzahl von Aussparungen durchgeführt werden, um gleichzeitig mehrere Krallen in den Schubkastenboden einzuschlagen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Kralle um eine Achse senkrecht zur Längsrichtung der Schiene verschwenkbar. Die Achse erstreckt sich in der montierten Position vorzugsweise horizontal, so dass die Bewegungsrichtung der mindestens einen Kralle beim Einschlagen im Wesentlichen vertikal ist. Dabei kann die mindestens eine Kralle vorteilhaft mit einem Hinterschnitt versehen sein, um die Kralle besser gegen ein erneutes Lösen aus dem Schubkastenboden zu sichern.
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Für eine stabile Fixierung des Schubkastenbodens erstreckt sich die Schiene im Wesentlichen über die gesamte Länge des Schubkastenbodens. Es ist auch möglich, an dem Schubkastenboden mehrere einzelne Schienenabschnitte zu befestigen, bevorzugt wird jedoch an gegenüberliegenden Seiten des Schubkastenbodens jeweils eine Schiene fixiert.
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In einer ersten Ausgestaltung ist die mindestens eine Kralle integral mit der Schiene ausgebildet. Die mindestens eine Kralle kann dabei an einem Schenkel des U-förmigen Kanals angeformt sein und in den Kanal hervorstehen. Die Kralle kann dadurch aus dem Material des Schenkels des U-förmigen Kanals hergestellt werden und wird dann von dem Schenkel nach innen in einen Innenraum des Kanals gebogen, um dort durch ein Werkzeug in den Schubkastenboden eingeschlagen werden zu können. Dabei können optional zwei Krallen an dem Schenkel des Kanals hergestellt werden, die an gegenüberliegenden Seiten einer Aussparung fixiert sind und über eine Aussparung zugänglich sind. Dann kann an dieser Aussparung ein Einschlagen der beiden Krallen erfolgen, die in gegenläufige Drehrichtungen verschwenken, da sie an gegenüberliegenden Seiten mit dem Schenkel des U-förmigen Kanals verbunden sind. Dies erhöht die Haltekräfte, da die Krallen sich in gegenläufige Richtungen in das Material des Schubkastenbodens eingraben. Vorteilhaft können die Krallen bzw. das Werkzeug so ausgebildet sein, dass beide Krallen gleichzeitig durch das Werkzeug in den Schubkastenboden eingeschlagen werden können.
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In einer alternativen Ausgestaltung ist die Kralle an einem separat hergestellten Hebel ausgebildet, der drehbar an der Schiene gelagert ist. Der Hebel kann dabei als zweiarmiger Hebel ausgebildet sein und an einem ersten Hebelarm mindestens eine Kralle und an einem zweiten Hebelarm mindestens einen Betätigungsabschnitt zum Bewegen der Kralle aufweisen, wobei die Aussparung an dem Boden des U-förmigen Kanals einen Zugang zu dem Betätigungsabschnitt herstellt. Dann kann durch das Werkzeug eine Kraft auf den Betätigungsabschnitt ausgeübt werden, um die Kralle an dem anderen Hebelarm in das Material des Schubkastenbodens einzutreiben. Die Kralle wird dabei vorzugsweis an einer Oberseite des Schubkastenbodens eingeschlagen.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist ein Verriegelungsmechanismus vorgesehen, mittels dem die mindestens eine Kralle in einer eingeschlagenen Position verriegelbar ist. Dadurch wird ein Rückschwenken der Kralle nach dem Einschlagen vermieden, was ein Lösen der Verbindung verhindert. Der Verriegelungsmechanismus kann beispielsweise durch ein Einrasten der Kralle an einem Anschlag erfolgen, der ein Zurückschwenken verhindert.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Schubkastenboden an die Auflage der Schiene angelegt, und über ein Werkzeug wird durch die mindestens eine Aussparung an dem Boden des U-förmigen Kanals mindestens eine Kralle in den Schubkastenboden eingeschlagen. Optional kann über das Werkzeug gleichzeitig ein Einschlagen von zwei Krallen erfolgen, beispielsweise wenn diese Krallen nebeneinander angeordnet sind, wobei sich die Krallen bevorzugt in gegenläufige Richtungen drehen. Ferner können die Krallen in einer eingeschlagenen Position bevorzugt verriegelt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Möbels;
- 2 eine Ansicht eines Schubkastens des Möbels der 1;
- 3A und 3B zwei Ansichten einer Seitenzarge des Schubkastens der 2;
- 4A bis 4C mehrere Ansichten der Seitenzarge der 3 mit einer Schiene zur Fixierung eines Schubkastenbodens;
- 5A bis 5I mehrere Ansichten der Schiene zur Fixierung eines Schubkastenbodens;
- 6 eine Ansicht einer einer Schiene mit einem Schubkastenboden vor Fixierung des Schubkastenbodens;
- 7 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Schiene der 6 mit einer Abdeckung;
- 8 eine Ansicht der Schiene mit der Abdeckung in der montierten Position;
- 9 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Schiene zur Fixierung eines Schubkastenbodens;
- 10 eine perspektivische Ansicht der Schiene der 9;
- 11 A und 11B zwei Ansichten der Schiene der 9 bei der Montage eines Schubkastenbodens, und
- 12A und 12B zwei Ansichten der Schiene der 9 mit montiertem Schubkastenboden.
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Ein Möbel 1 umfasst einen Möbelkorpus 2, an dem mehrere Schubkästen 3 über Auszugsführungen verfahrbar gehalten sind. Jeder Schubkasten 3 umfasst einen Schubkastenboden 4, der zwischen zwei Seitenzargen 5 angeordnet ist. An den Seitenzargen 5 ist eine Frontblende 7 fixiert, und auf der gegenüberliegenden Seite ist eine Rückwand 6 vorgesehen.
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In 2 ist der Schubkastenboden 4 mit der Rückwand 6 und einer Seitenzarge 5 gezeigt. Der Schubkastenboden 4 ist an der Seitenzarge 5 fixiert, wobei ein Rand des plattenförmigen Schubkastenbodens 4, der vorzugsweise aus einem Holzwerkstoff hergestellt ist, in eine Aufnahme unterhalb der Seitenzarge 5 eingreift.
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In den 3A und 3B ist die Seitenzarge 5 ohne den Schubkastenboden 4 gezeigt. Es ist erkennbar, dass unterhalb des Schubkastenbodens 4 eine Schiene 10 vorgesehen ist, die sich nahezu über die gesamte Länge der Seitenzarge 5 erstreckt und an der eine Auflage 11 vorgesehen ist, die eine Unterseite des Schubkastenbodens 4 abstützt. Unterhalb der Seitenzarge 5 ist eine Aufnahme 12 für einen Rand des Schubkastenbodens 4 ausgebildet. An der Aufnahme 12 ist an der Unterseite ein U-förmiger Kanal 15 vorgesehen, an dem über die Länge verteilt mehrere Krallen 13 vorgesehen sind, die in die Unterseite des Schubkastenbodens 4 eingeschlagen werden können.
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In den 4A bis 4C ist die Seitenzarge 5 mit der Schiene 10 in unterschiedlichen Positionen dargestellt. Es ist erkennbar, dass die Schiene 10 eine in der Einbausituation horizontale Auflage 11 aufweist und einen vertikalen Wandabschnitt 16, zwischen denen ein U-förmiger Kanal 15 mit einem horizontalen Boden und zwei vertikalen Schenkeln angeordnet ist. In einem Innenraum des U-förmigen Kanals 15 ist mindestens eine Kralle 13 angeordnet. Die randseitige Aufnahme 12 für den Schubkastenboden 4 wird an der Oberseite durch einen Teil der Seitenzarge 5 überdeckt.
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Die Gestaltung der Schiene 10 zur Fixierung des Schubkastenbodens 4 ist in den 5A bis 51 im Detail gezeigt. Die Schiene 10 besteht aus einem gebogenen und gestanzten Metallblech, insbesondere einem Stahlblech, das über die Länge verteilt mehrere Krallen 13 aufweist, die integral mit der Schiene 10 ausgebildet sind. Jede Kralle 13 ist dabei an einem biegbaren Arm 14 gehalten, der mit einem vertikalen Schenkel des U-förmigen Kanals 15 verbunden ist. Die Kralle 13 weist eine nach oben ragende Spitze auf, die in eine Unterseite des Schubkastenbodens 4 eingeschlagen werden kann. Im Bereich der Krallen 13 ist an dem Boden des U-förmigen Kanals 15 jeweils eine Aussparung 18 vorgesehen. Dabei sind jeweils zwei Krallen 13 vorgesehen, die an gegenüberliegenden Seiten an dem vertikalen Schenkel des U-förmigen Kanals angeformt sind und in gegenläufige Richtung schwenkbar sind. Beim Einschlagen mit einem Werkzeug kann somit gleichzeitig ein Eintreiben von zwei Krallen 13 erfolgen, die an gegenüberliegenden Seiten mit dem Schenkel der Schiene 10 verbunden sind und somit in gegenläufige Richtung schwenkbar gelagert sind.
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Die Krallen 13 stehen ferner in einen Innenraum des U-förmigen Kanals 15 hervor, wie dies insbesondere in den 5B und 5G gezeigt ist. Der biegbare Arm 14 kann dabei in einem Winkel zwischen 5° bis 30° relativ zu dem vertikalen Schenkel des U-förmigen Kanals 15 ausgerichtet sein.
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In 6 ist eine Schiene 10 mit einem Schubkastenboden 4 gezeigt. Der Schubkastenboden 4 ist dabei auf die Schiene 10 aufgelegt und die Krallen 13 sind noch nicht mit dem Schubkastenboden 4 in Eingriff.
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In 7 ist die Schiene 10 gezeigt, die entsprechend 5 ausgebildet ist, wobei an der Schiene 10 eine Abdeckung 20 montierbar ist, die die Schiene 10 umgreift. Hierfür weist die Abdeckung 20 eine untere Kante 21, eine Seitenwand sowie eine obere Kante 22 auf. Zur Montage kann die Abdeckung 20 auf dem Wandabschnitt 16 angeordnet werden, wie dies in 8 gezeigt ist. Dann kann ein Schubkastenboden 4 zwischen der oberen Kante 22 und der Auflage 11 eingefügt werden. Die Abdeckung 20 besitzt im Bereich der Krallen 13 Aussparungen 23, so dass die Krallen 13 auch bei vorhandener Abdeckung 20 in den Schubkastenboden 4 eingeschlagen werden können.
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In 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schiene 10' gezeigt, an der statt integral ausgebildeter Krallen Hebel 30 vorgesehen sind, die drehbar an dem Wandabschnitt 16 der Schiene 10' gelagert sind. An jedem Hebel 30 ist eine Drehachse 31 vorgesehen, die sich senkrecht zur Längsrichtung der Schiene 10' erstreckt und in dem Wandabschnitt 16 angeordnet ist. Der Hebel 30 ist als zweiarmiger Hebel ausgebildet und umfasst einen ersten Hebelarm 32, an dem endseitig eine umgebogene Kralle 33 angeformt ist. An einem zweiten Hebelarm 34 ist ein Betätigungsabschnitt 35 ausgebildet, wie dies in 10 erkennbar ist. Der Betätigungsabschnitt 35 ist über eine Aussparung 36 in dem Boden des U-förmigen Kanals 15 zugänglich.
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Zur Montage eines Schubkastenbodens 4 wird gemäß 11 A zunächst ein Schubkastenboden 4 mit seiner Unterseite auf die Auflage 11 aufgelegt, wobei ein Rand des Schubkastenbodens 4 den U-förmigen Kanal 15 überdeckt. Optional kann eine Stirnseite des Schubkastenbodens 4 an dem Wandabschnitt 16 anliegen, wobei optional auch ein gewisses Spiel vorhanden sein kann. Im nächsten Schritt wird ein Werkzeug 40 eingesetzt, das einen Stößel 41 besitzt. Der Stößel 41 wird durch die Aussparung 36 an dem Boden des U-förmigen Kanals 15 durchgeführt und trifft dort auf den Betätigungsabschnitt 35 an dem zweiten Hebelarm 34. Durch Drücken oder Schlagen des Betätigungsabschnittes 35 wird der Hebel 30 verschwenkt, wobei der zweite Hebelarm 32 mit der Kralle 33 gegen eine Oberseite des Schubkastenbodens 4 gedrückt wird, um die Kralle 33 in das Material des Schubkastenbodens 4 einzugraben.
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In den 12A und 12B ist der Schubkastenboden 4 in der montierten Position gezeigt. Der Schubkastenboden 4 ist an der Schiene 10' fixiert, indem mehrere Krallen 33 an der Oberseite des Schubkastenbodens 4 in das Material eingegraben wurden, so dass eine Bewegung des Schubkastenbodens 4 relativ zu der Schiene 10' verhindert wird.
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Beim Verschwenken des Hebels 30 kann ferner ein Verrasten derart erfolgen, dass bei der Schwenkbewegung eine Lasche oder eine Rastnase überfahren wird, die dann hinter dem Hebel 30 an einem der Hebelarme 32 oder 34 verrastet, so dass eine rückschwenkende Bewegung des Hebels 30 verhindert wird. Diese Maßnahme verhindert ein Lösen der Verbindung zwischen Kralle 33 und Schubkastenboden 4 durch eine rückschwenkende Bewegung. Die Lasche oder Rastnase kann dabei integral mit der Schiene 10' ausgebildet sein.
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In 9 sind an der Schiene 10' im Bereich der Auflage 11 Stege 111 dargestellt. Diese Stege 111 liegen auf der Unterseite des Schubkastenbodens 4 an den Stellen an, an denen sich von oben die Krallen 33 in den Schubkastenboden 4 eingraben. Dadurch ist der Schubkastenboden 4 stabilisiert.
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Die obigen Ausführungsbeispiele können beliebig miteinander kombiniert werden. Beispielsweise kann eine Schiene vorgesehen werden, die Krallen 13 besitzt, die in die Unterseite des Schubkastenbodens 4 über ein Werkzeug 40 eingeschlagen werden. Zusätzlich kann an der gleichen Schiene mindestens ein Hebel 30 vorgesehen werden, der eine Kralle 33 in eine Oberseite des Schubkastenbodens 4 eintreibt, so dass der Schubkastenboden 4 zwischen den Krallen 13 und 33 sicher gehalten ist. Die Anzahl der Krallen 13 und 33 kann je nach Erstreckung des Schubkastenbodens 4 in Längsrichtung der Schiene 10 oder 10' gewählt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Möbel
- 2
- Möbelkorpus
- 3
- Schubkasten
- 4
- Schubkastenboden
- 5,
- Seitenzarge
- 6
- Rückwand
- 7
- Frontblende
- 10, 10'
- Schiene
- 11
- Auflage
- 111
- Steg
- 12
- Aufnahme
- 13
- Kralle
- 14
- Arm
- 15
- Kanal
- 16
- Wandabschnitt
- 18
- Aussparung
- 20
- Abdeckung
- 21
- Kante
- 22
- Kante
- 23
- Aussparung
- 30
- Hebel
- 31
- Drehachse
- 32
- Hebelarm
- 33
- Kralle
- 34
- Hebelarm
- 35
- Betätigungsabschnitt
- 36
- Aussparung
- 40
- Werkzeug
- 41
- Stößel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016103169 [0002]
- DE 9303903 U1 [0003]