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Die Erfindung betrifft eine Führungsanordnung eines Leitungsstrangs eines Kabelbaums für ein Kraftfahrzeug an einem Trägerelement sowie ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer solchen Führungsanordnung.
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Die
AT 519372 B1 offenbart einen Fahrzeugscheinwerfer, der einen Kabelkanal aufweist, welcher eine vordefinierte Form entsprechend einem Verlauf innerhalb des Fahrzeugscheinwerfers aufweist. Der Kabelkanal umfasst zumindest zwei entlang einer Längsrichtung verlaufende Kabelbahnen, die sich jeweils in Längsrichtung zwischen zwei Bahnenden erstrecken. Der
EP 2 266 845 B1 ist ein Verfahren zum Verlegen von Kabeln eines Kabelbaums im Inneren eines Gehäuses einer Beleuchtungseinrichtung eines Kraftfahrzeugs als bekannt zu entnehmen. Außerdem offenbart die
EP 1 949 507 B1 einen elektrischen Steckverbinderadapter.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Führungsanordnung und ein Kraftfahrzeug zu schaffen, sodass eine besonders vorteilhafte Verlegung und Führung wenigstens eines Leitungsstrangs eines Kabelbaums realisiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Führungsanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Führungsanordnung eines wenigstens eine Leitung oder vorzugsweise mehrere Leitungen umfassenden Leitungsstrangs eines Kabelbaums für ein vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildetes Kraftfahrzeug an einem auch als Träger oder Trägerplatte bezeichneten oder als Trägerplatte ausgebildeten Trägerelement. Bei der Führungsanordnung ist der Leitungsstrang, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an dem Trägerelement abgestützt und mittels des Trägerelements geführt. Im vollständig hergestellten Zustand umfasst das Kraftfahrzeug die Führungsanordnung und somit den Leitungsstrang und das Trägerelement. Das Trägerelement ist beispielsweise an einem separat von dem Trägerelement ausgebildeten Bauelement des Kraftfahrzeugs gehalten, sodass beispielsweise der Leitungsstrang über das Trägerelement an dem Bauelement gehalten und/oder mittels des Trägerelements relativ zu dem Bauelement geführt ist. Das Trägerelement weist wenigstens eine Durchgangsöffnung auf, welche von dem Leitungsstrang durchdrungen ist. Dies bedeutet, dass sich der Leitungsstrang entlang seiner Längserstreckungsrichtung beziehungsweise entlang seiner Längserstreckung durch die Durchgangsöffnung hindurch erstreckt und somit die Durchgangsöffnung entlang einer Durchdringrichtung der Durchgangsöffnung durchdringt. Hierdurch kann eine besonders definierte und vorteilhafte Führung des Leitungsstrangs gewährleistet werden.
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Um eine besonders definierte, vorteilhafte und insbesondere belastungsarme Verlegung und Führung des Leitungsstrangs und somit der wenigstens einen Leitung zu realisieren, weist das Trägerelement wenigstens ein Halteelement auf, welches in Längserstreckungsrichtung des Leitungsstrangs beziehungsweise in Längserstreckung des Leitungsstrangs und somit entlang der Durchdringrichtung der Durchgangsöffnung auf die Durchgangsöffnung folgt. Dies bedeutet, dass das Halteelement in eine mit der Längserstreckungsrichtung zusammenfallende oder parallel zur Längserstreckungsrichtung verlaufende Richtung betrachtet vor oder aber nach der Durchgangsöffnung angeordnet ist. Dabei ist der separat von dem Trägerelement und somit separat von dem Halteelement ausgebildete Leitungsstrang an dem Halteelement mittels eines separat von dem Trägerelement, separat von dem Halteelement und separat von dem Leitungsstrang ausgebildeten Verbindungselements unter Bildung einer Zugentlastung für den Leitungsstrang an dem Halteelement befestigt. Mit anderen Worten wirkt das Trägerelement in Kombination beziehungsweise in Zusammenspiel mit dem Verbindungselement und insbesondere dadurch, dass der Leitungsstrang mittels des Verbindungselements an dem Halteelement und somit an dem Trägerelement befestigt beziehungsweise gehalten ist, als eine Zugentlastung für den Leitungsstrang, sodass beispielsweise auf den Leitungsstrang entlang dessen Längserstreckungsrichtung wirkende und beispielsweise von einer Komponente des Kraftfahrzeugs ausgeübte Kräfte, insbesondere Zugkräfte, mittels der Zugentlastung auf das Trägerelement übertragen und somit von dem Trägerelement aufgenommen und somit beispielsweise von zumindest einem Teil des Leitungsstrangs und/oder von einer weiteren Einrichtung des Kraftfahrzeugs ferngehalten werden. Mit anderen Worten kann vermieden werden, dass die Zugbelastungen zumindest auf den Teil des Leitungsstrangs beziehungsweise auf die Einrichtung übertragen werden. Dadurch kann beispielsweise vermieden werden, dass der Leitungsstrang unerwünschterweise von der Einrichtung getrennt beziehungsweise losgerissen wird. Durch die Verwendung des Halteelements und des Verbindungselements kann der Leitungsstrang besonders fest und sicher an dem Trägerelement gehalten werden, sodass sich der Leitungsstrang auch dann nicht von dem Trägerelement unerwünschterweise löst, wenn besonders große Zugkräfte auf den Leitungsstrang wirken. In der Folge kann eine definierte und sichere Verlegung und Führung des Leitungsstrangs und somit des Kabelbaums insgesamt gewährleistet werden.
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Bei der Komponente handelt es sich beispielsweise um einen Motor, insbesondere um einen Antriebsmotor, des Kraftfahrzeugs, wobei das Kraftfahrzeug beispielsweise mittels des Motors antreibbar ist. Die von dem Motor etwaig auf den Leitungsstrang wirkenden Zugkräfte resultieren beispielsweise aus Motorbewegungen, das heißt aus Bewegungen des Motors, wodurch die Zugkräfte über den Leitungsstrang beziehungsweise über den Kabelbaum von dem vorzugsweise fahrzeugfesten Trägerelement abgefangen werden können. Unter dem Merkmal, dass das Trägerelement vorzugsweise fahrzeugfest ist, ist insbesondere zu verstehen, dass das Trägerelement zumindest mittelbar, insbesondere direkt, vorzugsweise an einem insbesondere als selbsttragende Karosserie ausgebildeten Aufbau des Kraftfahrzeugs festgelegt und somit relativ zu dem Aufbau unbeweglich ist. Dadurch können die Zugkräfte, welche auch als Zugbelastungen bezeichnet werden, besonders vorteilhaft in den Aufbau eingeleitet und somit von dem Aufbau aufgenommen werden. Dadurch kann vermieden werden, dass die Zugkräfte beispielsweise auf die Einrichtung übertragen werden.
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Durch die Befestigung beziehungsweise Halterung des Leitungsstrangs mittels des Verbindungselements an dem Halteelement und somit an dem Trägerelement kann vermieden werden, dass sich der Leitungsstrang unter gewissen Einflüssen, welche beispielsweise aus einer Logistik, aus einer Handhabung und/oder aus anderen Effekten resultieren, von dem als Zugentlastung wirkenden beziehungsweise die Zugentlastung bewirkenden Trägerelement löst. Insbesondere kann durch die Verwendung des Halteelements und des Verbindungselements eine solche Halterung und Befestigung des Leitungsstrangs an dem Trägerelement realisiert werden, welche wesentlich fester und stabiler als eine einfache, auch als Bandwicklung bezeichnete Tapewicklung und auch als Verclipsung bezeichnete Verrastung ist. Eine solche Bandwicklung kann durch die Erfindung vermieden und beispielsweise durch das Verbindungselement ersetzt werden. Mittels des Verbindungselements ist eine sichere und feste Fixierung des Leitungsstrangs an dem Trägerelement realisierbar.
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Vorzugsweise ist die Leitung zum Übertragen von elektrischer Energie beziehungsweise elektrischem Strom ausgebildet und somit beispielsweise von elektrischem Strom durchströmbar beziehungsweise durchfließbar. Mit anderen Worten kann elektrischer Strom durch die Leitung hindurchfließen. Hierzu ist die Leitung beispielsweise als ein elektrischer Leiter ausgebildet oder die Leitung umfasst wenigstens einen elektrischen Leiter, durch welchen elektrischer Strom hindurchfließen kann. Ferner ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die Leitung eine Isolation zum elektrischen Isolieren des elektrischen Leiters aufweist, wobei der elektrische Leiter mit der auch als Isolierung bezeichneten Isolation ummantelt ist. Vorzugsweise ist die Isolation aus einem, insbesondere elektrisch nicht leitenden, Kunststoff gebildet. Ferner ist es vorzugsweise vorgesehen, dass der Leitungsstrang mehrere Leitungen aufweist, auf die die folgenden und vorigen Ausführungen zu der wenigstens einen Leitung übertragen werden können und umgekehrt. Als weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der Leitungsstrang eine die wenigstens eine Leitung beziehungsweise die mehreren Leitungen umgebende beziehungsweise ummantelnde Hülle aufweist, in welcher die wenigstens eine Leitung beziehungsweise die Leitungen verläuft beziehungsweise verlaufen. Die beispielsweise als ein Schlauch, insbesondere als ein Geflechtschlauch, ausgebildete Hülle ist somit zwischen dem Verbindungselement und der wenigstens einen Leitung sowie vorzugsweise zwischen der wenigstens einen Leitung und dem Halteelement angeordnet, sodass ein unerwünschtes Scheuern zwischen der wenigstens einen Leitung und dem Verbindungselement beziehungsweise zwischen der wenigstens einen Leitung und dem Halteelement beziehungsweise dem Trägerelement vermieden werden kann. Insbesondere kann ein übermäßiges Scheuern zwischen der auch als Leitungsisolierung bezeichneten Isolierung und dem Verbindungselement beziehungsweise zwischen der Isolierung und dem Trägerelement durch die Hülle vermieden werden.
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Um den Leitungsstrang auf besonders einfache Weise besonders verlegen und führen zu können, ist es in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass ein die Durchgangsöffnung zumindest teilweise, insbesondere zumindest zur Hälfte oder zumindest überwiegend oder aber vollständig, begrenzender Wandungsbereich des Trägerelements einstückig mit dem Halteelement ausgebildet ist. Vorzugsweise ist das Trägerelement einstückig ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann das Halteelement einstückig ausgebildet sein. Beispielsweise ist das Trägerelement aus einem Kunststoff gebildet. Alternativ oder zusätzlich kann das Halteelement aus einem Kunststoff gebildet sein. Insbesondere ist es denkbar, dass das Trägerelement und/oder das Halteelement durch Spritzgießen hergestellt sind.
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Um den Leitungsstrang besonders einfach und dabei definiert verlegen und führen zu können, weist das Trägerelement ein erstes Trägerteil und ein zweites Trägerteil auf. Das erste Trägerteil begrenzt beziehungsweise bildet einen ersten Teil, insbesondere eine erste Hälfte der Durchgangsöffnung. Das zweite Trägerteil begrenzt beziehungsweise bildet einen zweiten Teil, insbesondere die zweite Hälfte, der Durchgangsöffnung.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn das zweite Trägerteil separat von dem ersten Trägerteil ausgebildet und, insbesondere reversibel lösbar, mit dem ersten Trägerteil verbunden ist. Beispielsweise sind die Trägerteile miteinander verclipst beziehungsweise miteinander verrastet und dadurch, insbesondere reversibel lösbar, miteinander verbunden. Hierdurch kann beispielsweise der Leitungsstrang besonders einfach zwischen den Trägerteilen und somit in dem Trägerelement angeordnet werden.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, das zweite Trägerteil einstückig mit dem ersten Trägerteil ausgebildet ist. Hierdurch kann eine besonders bauraum- und kostengünstige Führung des Leitungsstrangs realisiert werden.
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Bei einer besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist das zweite Trägerteil verschwenkbar mit dem ersten Trägerteil verbunden ist. Dies bedeutet, dass die Trägerteile relativ zueinander verschwenkt werden können, während die Trägerteile miteinander verbunden sind. Dadurch kann der Leitungsstrang besonders einfach verlegt werden.
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Beispielsweise wirken die verschwenkbar miteinander verbunden Trägerteile, insbesondere reversibel lösbar, zusammen, insbesondere durch Verrasten beziehungsweise verklipsen, wodurch beispielsweise die Trägerteile gegen relativ zueinander erfolgende Schwenkbewegungen gesichert sind. Insbesondere sind die Trägerteile dadurch in einer Schließstellung aneinander gehalten, in welcher die Trägerteile die Durchgangsöffnung, insbesondere in Umfangsrichtung der Durchgangsöffnung vollständig umlaufend, begrenzen. Hierdurch sind beispielsweise die Trägerteile und somit das Trägerelement gegen ein unerwünschtes Öffnen gesichert, sodass der Leitungsstrang sicher geführt ist.
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In weitere Ausgestaltung der Erfindung ist das einstückig mit dem ersten Trägerteil ausgebildete zweite Trägerteil über ein Filmscharnier verschwenkbar mit dem ersten Trägerteil verbunden ist. Das Filmscharnier ist eine lokale Wanddickenreduzierung, welche eine Schwenkachse definiert, um die die Trägerteile relativ zueinander verschwenkt werden können, während sie einstückig miteinander ausgebildet sind. Dadurch kann der Leitungsstrang besonders kostengünstig verlegt und geführt werden.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Durchgangsöffnung entlang ihrer Umfangsrichtung vollständig umlaufend geschlossen und somit beispielsweise von wenigstens einer Wandung des Trägerelements begrenzt ist. Dabei ist die Wandung beispielsweise teilweise durch das erste Trägerteil und teilweise durch das zweite Trägerteil gebildet, wobei der zuvor genannte Wandungsbereich ein Bereich der Wandung sein kann.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn der Wandungsbereich, welcher einstückig mit dem Halteelement ausgebildet ist, durch das erste Trägerteil gebildet ist. Dadurch kann der Leitungsstrang auf besonders einfache Weise definiert und sicher geführt und verlegt werden.
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Um die Führungsanordnung besonders einfach, zeit- und kostengünstig herstellen und dabei den Leitungsstrang definiert und sicher verlegen zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Verbindungselement als ein Kabelbinder ausgebildet ist.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Halteelement eine Schale aufweist, welche einen entlang der Längserstreckungsrichtung des Leitungsstrangs auf die Durchgangsöffnung folgenden Längenbereich des Leitungsstrangs in dessen Umfangsrichtung zumindest teilweise, insbesondere zumindest zur Hälfte, zumindest überwiegend oder vollständig, umgibt, sodass der Längenbereich in der Schalte aufgenommen ist. Unter dem Merkmal, dass die Schale den Längenbereich zumindest teilweise umgibt, kann insbesondere verstanden werden, dass der Längenbereich des Leitungsstrangs in eine mit der radialen Richtung des Leitungsstrangs zusammenfallende erste Richtung und in eine mit der radialen Richtung des Leitungsstrangs zusammenfallende und senkrecht zur ersten Richtung verlaufende zweite Richtung durch die Schale beziehungsweise durch das Halteelement überdeckt ist. Dadurch kann der Leitungsstrang sicher und definiert geführt werden.
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Um den Leitungsstrang besonders einfach und sicher an dem Trägerelement, insbesondere reversibel lösbar, haltern und somit befestigen zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Halteelement wenigstens eine zweite Durchgangsöffnung aufweist, welche von dem Verbindungselement durchdrungen ist.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Befestigungselement einstückig ausgebildet ist, wodurch der Leitungsstrang besonders einfach, sicher und definiert geführt werden kann.
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Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn zwischen dem Leitungsstrang, insbesondere zwischen der Hülle, und dem Verbindungselement ein Schutzelement angeordnet ist, unter dessen Vermittlung das Verbindungselement an dem Leitungsstrang abgestützt ist. Beispielsweise berührt das Schutzelement einerseits das Verbindungselement direkt und andererseits den Leitungsstrang, insbesondere die Hülle, direkt. Hierdurch kann der Leitungsstrang vor übermäßigem Scheuern zwischen dem Leitungsstrang und dem Verbindungselement geschützt werden. Insbesondere kann vermieden werden, dass beispielsweise die Hülle durch das Verbindungselement aufgescheuert wird.
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Um dabei den Leitungsstrang besonders vorteilhaft schützen zu können, ist das Schutzelement vorzugsweise aus Gummi gebildet. Vorzugsweise umgibt das Schutzelement den zuvor genannten Längenbereich des Leitungsstrangs in dessen Umfangsrichtung zumindest teilweise, insbesondere zumindest zur Hälfte, zumindest überwiegend oder vollständig, umlaufend. Dadurch kann der Leitungsstrang besonders vorteilhaft geschützt werden.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildetes Kraftfahrzeug, welches wenigstens eine erfindungsgemäße Führungsanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung umfasst. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele mit den zugehörigen Zeichnungen. Dabei zeigt:
- 1 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Draufsicht einer erfindungsgemäßen Führungsanordnung eines Leitungsstrangs eines Kabelbaums für ein Kraftfahrzeug an einem Trägerelement gemäß einer ersten Ausführungsform;
- 2 ausschnittsweise eine schematische Draufsicht der Führungsanordnung;
- 3 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht der Führungsanordnung; und
- 4 ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Seitenansicht der Führungsanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
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In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen und perspektivischen Draufsicht eine erste Ausführungsform einer Führungsanordnung 1 eines Leitungsstrangs 2 eines Kabelbaums 19 an einem auch als Träger oder Trägerplatte bezeichneten oder als Trägerplatte ausgebildeten Trägerelement 3 eines Kraftfahrzeugs. Dies bedeutet, dass das vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildete Kraftfahrzeug in seinem vollständig hergestellten Zustand die Führungsanordnung 1 und somit den Leitungsstrang 2 sowie das separat von dem Leitungsstrang 2 ausgebildete Trägerelement 3 umfasst. Vorzugsweise ist das Trägerelement 3 ein fahrzeugfestes Bauteil, welches separat von einem vorzugsweise als selbsttragende Karosserie ausgebildeten Aufbau des Kraftfahrzeugs ausgebildet und dabei jedoch zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Aufbau festgelegt ist. Dies bedeutet, dass das Trägerelement 3 vorzugsweise relativ zu dem Aufbau unbeweglich ist. Wie im Folgenden noch genauer erläutert wird, ist der separat von dem Aufbau ausgebildete Leitungsstrang 2 unter Vermittlung des Trägerelements 3 an dem Aufbau gehalten und somit relativ zu dem Aufbau verlegt und geführt.
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Wie aus 1 erkennbar ist, weist der Leitungsstrang 2 mehrere, separat voneinander ausgebildete Leitungen 4 auf, welche bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel als Kabel zum Übertragen und führen von elektrischer Energie beziehungsweise elektrischem Strom ausgebildet sind. Dies bedeutet, dass elektrischer Strom durch das jeweilige Kabel hindurchfließen kann. Somit ist beziehungsweise wird über die jeweilige Leitung 4 elektrischer Strom zwischen wenigstens zwei Bauelementen des Kraftfahrzeugs übertragen, wobei die Bauelemente beispielsweise auch als Komponenten bezeichnet werden. Die jeweilige Leitung 4 weist beispielsweise einen elektrischen Leiter auf, welcher aus einem elektrisch leitenden Werkstoff, insbesondere aus einem elektrisch leitenden Metall wie beispielsweise Kupfer, gebildet sein kann. Somit kann der elektrische Strom durch den Leiter hindurchfließen und mittels des Leiters geführt beziehungsweise übertragen werden. Außerdem umfasst die jeweilige Leitung 4 eine auch als Isolierung oder Leitungsisolierung bezeichnete Isolation, mit welcher der jeweiliger elektrische Leiter ummantelt ist. Somit verläuft der jeweilige elektrische Leiter in der Isolation. Die Isolation ist aus einem elektrisch nicht-leitenden Werkstoff, insbesondere Kunststoff, gebildet, sodass der jeweilige elektrische Leiter mittels der jeweils zugehörigen Isolation elektrisch isoliert ist. Dadurch kann ein Kurzschluss zwischen den elektrischen Leitern vermieden werden.
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Der in 1 bis 4 teilweise erkennbare und mit 19 bezeichnete Kabelbaum wird somit beispielsweise genutzt, um elektrische Energie, insbesondere elektrische Signale und/oder elektrischen Strom, von wenigstens einem der Bauelemente zu dem jeweils anderen Bauelement zu übertragen. Insbesondere ist der Kabelbaum 19 beispielsweise dann, wenn eines der Bauelemente ein Motor des Kraftfahrzeugs ist, ein Motorkabelbaum. Der Motor ist beispielsweise ein Antriebsmotor, mittels welchem das Kraftfahrzeug angetrieben werden kann. Insbesondere kann der Motor, insbesondere der Antriebsmotor, eine Verbrennungskraftmaschine sein. Beispielsweise kann der Motor über den Kabelbaum 19 mit elektrischer Energie, insbesondere mit elektrischem Strom und/oder mit elektrischen Signalen, versorgt werden und/oder der Motor kann über den Kabelbaum 19 elektrische Energie und/oder elektrische Signale beziehungsweise elektrische Energie, insbesondere elektrischen Strom und/oder Signale, bereitstellen.
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Der Leitungsstrang 2 umfasst bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Hülle 5, in welcher die Leitungen 4 zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, verlaufen. Die Hülle 5 ist beispielsweise als ein Geflechtschlauch ausgebildet und umgibt die Leitungen 4 in Umfangsrichtung des Leitungsstrangs 2, insbesondere vollständig umlaufend. Insbesondere sind die Leitungen 4, welche separat voneinander ausgebildet und somit Einzelleitungen sind, durch die Hülle 5 zusammengehalten beziehungsweise aneinander gehalten.
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1 bis 3 zeigen dabei eine erste Ausführungsform der Führungsanordnung 1. Bei der Führungsanordnung 1 ist der Leitungsstrang 2 an dem Trägerelement 3 zumindest mittelbar, insbesondere direkt, abgestützt und mittels des Trägerelements 3 geführt. Dabei weist das Trägerelement 3 eine Durchgangsöffnung 6 auf, welche von dem Leitungsstrang 2 durchdrungen ist. Bei der Führungsanordnung 1 ist darüber hinaus ein einfach auch als Rohr bezeichnetes Rohrelement 7 vorgesehen, welches separat von dem Trägerelement 3 und separat von dem Leitungsstrang 2 ausgebildet und zusätzlich dazu vorgesehen ist. Das Rohrelement 7 ist vorliegend als Wellrohr ausgebildet und, insbesondere vollständig, von dem Leitungsstrang 2 durchdrungen. Wie im Folgenden noch genauer erläutert wird, ist beispielsweise das Rohrelement, insbesondere reversibel lösbar, an dem Trägerelement 3 gehalten beziehungsweise befestigt, sodass unerwünschte Relativbewegungen zwischen dem Rohrelement 7 und dem Trägerelement 3 vermieden oder zumindest begrenzt werden können. Da der Leitungsstrang 2 das Rohrelement 7 durchdringt und somit in dem Rohrelement 7 verläuft, ist der Leitungsstrang 2 nach außen hin durch das Rohrelement 7 geschützt. Dabei umgibt beispielsweise das Rohrelement 7 den Leitungsstrang 2 in dessen Umfangsrichtung vollständig umlaufend. Insbesondere ist das Rohrelement 7 aus einem Kunststoff gebildet.
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Das Rohrelement 7 endet beispielsweise in der Durchgangsöffnung 6 oder mit der Durchgangsöffnung 6. Somit tritt beispielsweise der Leitungsstrang 2 genau dort aus dem Rohrelement 7 heraus, wo das Trägerelement 3 - insbesondere in Längserstreckung des Leitungsstrangs 2 beziehungsweise des Rohrelements 7 betrachtet - endet. Der Leitungsstrang 2 ist beispielsweise nicht gesondert mit dem Rohrelement 7 verbunden und könnte daher - falls keine Gegenmaßnahmen getroffen sind - relativ zu dem Rohrelement 7 verrutschen.
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Um nun eine besonders vorteilhafte und sichere Verlegung und Führung des Leitungsstrangs 2 zu realisieren, weist das Trägerelement 3 wenigstens ein Halteelement 8 auf. Das Halteelement 8 ist in Längserstreckungsrichtung beziehungsweise in Längsrichtung des Leitungsstrangs 2 vor oder nach der Durchgangsöffnung 6 angeordnet, sodass das Halteelement 8 in Längserstreckungsrichtung des Leitungsstrangs 2 auf die Durchgangsöffnung 6 folgt. Die Längserstreckungsrichtung beziehungsweise die Längsrichtung des Leitungsstrangs 2 ist in 1 durch einen Doppelpfeil 9 veranschaulicht. Aus 1 ist erkennbar, dass es bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel vorgesehen ist, dass das Halteelement 8 entlang der Längserstreckungsrichtung des Leitungsstrangs 2 zu dem Rohrelement 7 hin vor der Durchgangsöffnung 6 angeordnet ist. Außerdem ist bei der Führungsanordnung 1 ein separat von dem Trägerelement 3, separat von dem Halteelement 8, separat von dem Leitungsstrang 2 und separat von dem Rohrelement 7 ausgebildetes Verbindungselement 10 vorgesehen, mittels welchem der Leitungsstrang unter Bildung einer Zugentlastung für den Leitungsstrang 2 an dem Halteelement 8 und somit an dem Trägerelement 3 gehalten beziehungsweise befestigt ist. Dabei ist das Verbindungselement 10 als ein Kabelstrang ausgebildet, dessen Aufbau und Funktion aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits hinlänglich bekannt ist.
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Besonders gut aus 2 und 3 ist erkennbar, dass ein die Durchgangsöffnung 6 zumindest teilweise, insbesondere zumindest oder genau zur Hälfte, begrenzender Wandungsbereich 11 des Trägerelements 3 einstückig mit dem Halteelement 8 ausgebildet ist. Dabei ist das Halteelement 8 an sich einstückig ausgebildet. Vorzugsweise sind das Trägerelement 3 und somit das Halteelement 8 aus einem Kunststoff und/oder durch Gießen, insbesondere durch Spritzgießen, gebildet.
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Das Trägerelement 3 weist dabei ein erstes, vorliegend einstückig mit dem Halteelement 8 ausgebildetes Trägerteil 12 auf, durch welches der Wandungsbereich 11 gebildet ist. Somit bildet beziehungsweise begrenzt das Trägerteil 12 die Durchgangsöffnung 6 zumindest teilweise. Mit anderen Worten bildet beziehungsweise begrenzt das Trägerteil 12 zumindest einen ersten Teil, insbesondere eine erste Hälfte, der Durchgangsöffnung 6. Das Trägerelement 3 weist darüber hinaus ein zweites Trägerteil 13 auf, welches einen zweiten Teil, insbesondere die zweite Hälfte, der Durchgangsöffnung 6 begrenzt beziehungsweise bildet. Dabei können die Trägerteile 12 und 13 separat voneinander ausgebildet und, insbesondere reversibel lösbar, miteinander verbunden sein. Beispielsweise sind die Trägerteile 12 und 13 miteinander verrastet und dadurch, insbesondere reversibel lösbar, miteinander verbunden.
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Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel jedoch sind die Trägerteile 12 und 13 beispielsweise einstückig ausgebildet und dabei über ein Filmscharnier verschwenkbar miteinander verbunden. Somit können die Trägerteile 12 und 13 relativ zueinander zwischen einer in 1 gezeigten Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung verschwenkt werden, insbesondere um eine durch das Filmscharnier gebildete Schwenkachse. In der Schließstellung sind die Trägerteile 12 und 13 beispielsweise, insbesondere reversibel lösbar, miteinander verbunden, insbesondere verrastet. Hierdurch sind die Trägerteile 12 und 13 aneinander und relativ zueinander in der Schließstellung gehalten. Hierdurch ist beispielsweise das Rohrelement 7 entlang seiner Längserstreckungsrichtung an dem Trägerelement 3 gehalten beziehungsweise fixiert, während der Leitungsstrang 2 nicht mittels der Trägerteile 12 und 13 an sich an dem Trägerelement 3 fixiert ist. Da nun jedoch das Verbindungselement 10 verwendet wird, mittels welchem der Leitungsstrang 2 an dem Halteelement 8 und somit an dem Trägerelement 3 gehalten ist, insbesondere unabhängig von den Trägerteilen 12 und 13, kann der Leitungsstrang 2 nicht relativ zu dem Trägerelement 3 und auch nicht relativ zu dem Rohrelement 7 übermäßig verrutschen. Das vorzugsweise als Kabelbinder ausgebildete Verbindungselement 10 ist dabei auf der Hülle 5 angeordnet und berührt beispielsweise die Hülle 5 direkt. Somit ist der Leitungsstrang 2 selbst, insbesondere unter Umgehung des Rohrelements 5, an dem Trägerelement 3 fixiert. Mit anderen Worten fixiert das Verbindungselement 10 den Leitungsstrang 2 selbst, nicht das Rohrelement 7 an dem Trägerelement 3.
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Besonders gut aus 2 und 3 ist erkennbar, dass das Halteelement 8 eine zumindest im Wesentlichen ebene beziehungsweise flache Abstützfläche 14 aufweist, an welcher der Leitungsstrang 2, insbesondere direkt, abgestützt ist. Insbesondere ist der Leitungsstrang 2 mittels des Verbindungselements 10 gegen die Abstützfläche 14 gespannt und somit an der Abstützfläche 14 gehalten. Mit anderen Worten ist der Leitungsstrang 2 mittels des Verbindungselements 10 in insbesondere direkter Stützanlage mit der Abstützfläche 14 gehalten.
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Das Halteelement 8 weist zwei gegenüberliegende, zweite Durchgangsöffnungen auf, von denen in 1 und 2 eine mit 15 bezeichnete erste der zweiten Durchgangsöffnungen erkennbar ist. In 3 ist die mit 16 bezeichnete, zweite der zweiten Durchgangsöffnungen erkennbar. Die Durchgangsöffnungen 15 und 16 sind beispielsweise entlang einer, insbesondere geradlinig, verlaufenden Richtung voneinander beabstandet, wobei entlang der geradlinigen Richtung zwischen den Durchgangsöffnungen 15 und 16 ein Wandungsbereich des Halteelements 8 angeordnet ist. Somit sind die Durchgangsöffnungen 15 und 16 entlang der geradlinigen Richtung durch den Wandungsbereich voneinander getrennt. Das Verbindungselement 10 durchdringt dabei die Durchgangsöffnungen 15 und 16 und umschlingt somit den zwischen den Durchgangsöffnungen 15 und 16 angeordneten Wandungsbereich auf einer dem Leitungsstrang 2 abgewandten Seite des Wandungsbereichs beziehungsweise des Halteelements 8. Außerdem umschlingt das Verbindungselement 10 den Leitungsstrang 2 auf einer dem Halteelement 8 abgewandten Seite des Leitungsstrangs 2. Hierdurch ist der Leitungsstrang 2 sicher und definiert an dem Halteelement 8 und somit an dem eine Zugentlastung für das den Leitungsstrang 2 bildende Trägerelement 3 gehalten. Die jeweilige Durchgangsöffnung 15 beziehungsweise 16 ist entlang ihrer Umfangsrichtung vollständig umlaufend durch das Halteelement 8 begrenzt und somit geschlossen. Auch die Durchgangsöffnung 6 ist vorzugsweise entlang ihrer Umfangsrichtung vollständig umlaufend durch das Trägerelement 3 begrenzt und somit geschlossen.
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4 zeigt eine zweite Ausführungsform der Führungsanordnung 1. Bei der zweiten Ausführungsform weist das Halteelement 8 eine zusätzlich zur Durchgangsöffnung 6 beziehungsweise zusätzlich zu den Trägerteilen 12 und 13 vorgesehene Schale 17 auf, welche einen Längenbereich L des Leitungsstrangs 2 in dessen Umfangsrichtung zumindest teilweise, insbesondere zumindest oder genau zur Hälfte, umgibt. Hierdurch ist der Längenbereich L in der Schale 17 aufgenommen. Da das Halteelement 8 vor der Durchgangsöffnung 6 angeordnet ist, sind die Schale 17 und der Längenbereich L vor der Durchgangsöffnung 6 angeordnet. Außerdem ist es bei der zweiten Ausführungsform vorgesehen, dass zwischen dem Leitungsstrang 2, insbesondere zwischen der Hülle 5, und dem Verbindungselement 10 ein Schutzelement 18 angeordnet ist, unter dessen Vermittlung das Verbindungselement 10 an dem Leitungsstrang 2, insbesondere an der Hülle 5, abgestützt ist. Dadurch kann ein übermäßiges Scheuern zwischen dem Leitungsstrang 2 und dem Verbindungselement 10 vermieden werden. Insbesondere ist es denkbar, dass die Hülle 5 das Schutzelement 18 ist beziehungsweise dass die Hülle 5 entfällt und das Schutzelement 18 vorgesehen ist. Vorzugsweise ist das Schutzelement 18 aus einem Gummi gebildet.
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Bei der zweiten Ausführungsform ist die Schale 17 als eine Halbschale ausgebildet, welche beispielsweise den Längenbereich L in Umfangsrichtung des Leitungsstrangs 2 zumindest oder genau zur Hälfte umgibt. Unter dem Merkmal, dass die Schale 17 eine Schale ist, kann insbesondere verstanden werden, dass die Abstützfläche 14, welche bei der ersten Ausführungsform zumindest im Wesentlichen eben ausgebildet ist, bei der zweiten Ausführungsform bogenförmig, insbesondere kreisförmig, ausgebildet ist. Somit ist beispielsweise die Abstützfläche 14 an eine außenumfangsseitige Form des Leitungsstrangs 2 angepasst, sodass der Leitungsstrang 2 sicher und definiert geführt werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Führungsanordnung
- 2
- Leitungsstrang
- 3
- Trägerelement
- 4
- Leitungen
- 5
- Hülle
- 6
- Durchgangsöffnung
- 7
- Rohrelement
- 8
- Halteelement
- 9
- Doppelpfeil
- 10
- Verbindungselement
- 11
- Wandungsbereich
- 12
- Trägerteil
- 13
- Trägerteil
- 14
- Abstützfläche
- 15
- Durchgangsöffnung
- 16
- Durchgangsöffnung
- 17
- Schale
- 18
- Schutzelement
- 19
- Kabelbaum
- L
- Längenbereich
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- AT 519372 B1 [0002]
- EP 2266845 B1 [0002]
- EP 1949507 B1 [0002]