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DE102019102685A1 - System, Vorrichtungen und Verfahren zur Identifizierung eines medizintechnischen Werkzeugs - Google Patents

System, Vorrichtungen und Verfahren zur Identifizierung eines medizintechnischen Werkzeugs Download PDF

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DE102019102685A1
DE102019102685A1 DE102019102685.7A DE102019102685A DE102019102685A1 DE 102019102685 A1 DE102019102685 A1 DE 102019102685A1 DE 102019102685 A DE102019102685 A DE 102019102685A DE 102019102685 A1 DE102019102685 A1 DE 102019102685A1
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Frederick Lenzenhuber
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Original Assignee
Aesculap AG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Identifizierungssystem zur automatischen Identifikation eines medizintechnischen Werkzeugs (2) mit zumindest einer Werkzeughalterung (4) oder Verpackung, welche mit einem auslesbaren Datenträger (5) versehen ist und welche dazu ausgebildet ist, das medizintechnische Werkzeug (2) zu halten, und einer Identifizierungsvorrichtung (1), welche konfiguriert ist, das medizintechnische Werkzeug (2) zu identifizieren, wobei die Werkzeughalterung (4) oder Verpackung derart konfiguriert ist, dass durch eine Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs (2) automatisch ein an der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung vorgesehener Stromkreis geschlossen und dadurch eine Antenne (6) aktiviert wird, wobei die Identifizierungsvorrichtung (1) ferner konfiguriert ist, die Aktivierung der Antenne zu erkennen und den Datenträger der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung auszulesen.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Offenbarung betrifft ein Identifizierungssystem zur automatischen Identifikation eins medizintechnischen Werkzeugs. Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung eine Werkzeughalterung, eine Identifikationsvorrichtung sowie ein Verfahren eines entsprechenden Identifizierungssystems.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Im medizinischen Bereich wird bis heute keine automatische Erkennung von Werkzeugen, Sprühdosen, HF-Spitzen, Ultraschallklingen usw. angeboten. Medizintechnische Werkzeuge und/oder zumindest die Verpackungen der medizintechnischen Werkzeuge sind daher meist mit einem Label oder einer Markierung versehen, durch welche eines der vorstehend angeführten Anwendungsteile/Handstücke, im nachfolgenden als medizinisches Werkzeug bezeichnet, identifiziert/erkannt werden kann. Zugleich sind für einen Anwender/Nutzer verschiedene Informationen über das zu verwendende medizintechnische Werkzeug vor und/oder während und/oder nach der Benutzung von Bedeutung, beispielsweise ob und wie oft es schon benutzt wurde, welche Standzeit es hat und wie seine Lagerbestände sind. Derartige Information sind mit den bisherigen Mitteln nicht oder nur schwer zu vermitteln und zu pflegen.
  • Ein wichtiger Aspekt bei medizintechnischen Werkzeugen ist die Verwendung, Übertragung sowie die Aktualisierung von werkzeugspezifischen Informationen. Dies können zum Beispiel Informationen darüber sein, ob ein bestimmtes Werkzeug für eine bestimmte Anwendung geeignet ist und/oder wie der Zustand des bestimmten Werkzeugs ist, um beispielsweise eine Verschmutzung des medizintechnischen Werkzeugs ausschließen und/oder eine Verletzung eines Anwenders und/oder Patienten verhindern zu können. Des Weiteren ist für den Anwender während der Benutzung eines medizintechnischen Werkzeugs, insbesondere eines motorbetriebenen chirurgischen Werkzeugs, ausschlaggebend wie das Werkzeug in einer bestimmten Anwendung angewandt werden soll und/oder darf. Dies könnte beispielsweise die Umdrehungen pro Minute bei einem motorbetriebenen chirurgischen Instrument betreffen.
  • Stand der Technik ist, das verpackte oder in einer Werkzeughalterung befindliche medizintechnische Werkzeuge mittels an oder in der Verpackung/Werkzeughalterung angebrachter Labels für den Nutzer erkennbar zu kennzeichnen. Zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel maximale Verwendbarkeit, Abmessungen, Materialien usw. sind auf Labels möglicherweise nur schwer und mit unbedingter Sorgfalt anbieterseitig darzustellen und nutzerseitig zu erfassen, begründet beispielsweise durch Verschmutzung oder Abnutzung.
  • Des Weiteren kann insbesondere beim Umgang mit sterilen Produkten, wie chirurgischen Instrumenten und Werkzeugen wie Bohrer, Fräsen, etc., bei der Entnahme aus der Verpackung oder Werkzeughalterung Beschränkungen, wie beispielsweise Zeitdruck bei einer OP, unterliegen. Dies kann eine nutzerseitige Erfassung und/oder händische Dokumentation von produktspezifischen Daten erschweren. Da eine fehlerhafte Verwendung von medizintechnischen Werkzeugen infolge einer unzureichenden Erfassung des jeweiligen Werkzeugs und dessen Eigenschaften oder Verwendungscharakteristika zu schwerwiegenden negativen Folgen führen kann, insbesondere für einen Patienten, ist dies ein Problem aus dem Stand der Technik, welches durch die vorliegende Erfindung behoben oder wenigstens verbessert werden soll.
  • Somit ist es dem Kunden/Anwender, vorzugsweise dem Klinikpersonal, nicht möglich, zu erkennen, welches medizintechnische Werkzeug in ein Anwendungsteil/Handstück gesteckt ist/wird, ohne dessen Label oder Umverpackung zu sichten. Daher kann auch ohne Inventur nicht erfasst werden, welche Produktbestände sich noch im Lager (ggf. Konsignationslager) befinden. Somit kann auch anbieterseitig nicht ermittelt werden, welche Produkte kombiniert und/oder verwendet wurden. Überlastungen von medizintechnischen Werkzeugen und die gegebenenfalls damit verbundenen Produktschäden können nur schwer oder nicht nachvollzogen werden. Des Weiteren kann anbieterseitig keine auf den Kunden angepasste maßgeschneiderte Logistik angeboten werden. Eine Darstellung der Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen medizintechnischen Werkzeuge gestaltet sich ebenfalls schwierig.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Identifizierungssystem zur automatischen Identifikation eines medizintechnischen Werkzeugs bereitzustellen, welches die Nachteile aus dem Stand der Technik vermeidet oder zumindest verringert.
  • Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Identifizierungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche ermöglicht, medizintechnische Werkzeuge automatisch, selbsttätig und zwangsläufig zu identifizieren, d.h., ohne dass der Nutzer diese Identifikation bewusst durchführen oder einleiten muss, z.B. ohne dass der Nutzer ein Label sichten muss. Mit anderen Worten heißt das, dass die Identifizierungsvorrichtung automatisch, insbesondere beim Entnahmevorgang aus einer Verpackung oder Halterung, erkennt welches/welche medizintechnische/n Werkzeug/e in Gebrauch sind.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Identifizierungssystem zur automatischen Identifikation eines medizintechnischen Werkzeugs gelöst, mit zumindest einer Werkzeughalterung und/oder ggf. zusätzlichen Verpackung/(Um-)Verpackung, welche mit einem auslesbaren Datenträger versehen ist und welche dazu ausgebildet ist, das medizintechnische Werkzeug zu halten, und einer Identifizierungsvorrichtung, insbesondere in Form eines Lesegeräts, welche konfiguriert ist, Werkzeugdaten aus dem Datenträger auszulesen, um das medizintechnische Werkzeug zu identifizieren. Die Werkzeughalterung oder Verpackung ist derart konfiguriert, dass durch eine Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs automatisch die Auslesbarkeit des Datenträgers aktiviert wird, insbesondere ein an der Werkzeughalterung oder Verpackung vorgesehener Stromkreis geschlossen und dadurch eine Antenne aktiviert wird, wobei die Identifizierungsvorrichtung ferner konfiguriert ist, die Aktivierung der Auslesbarkeit, insbesondere der Antenne zu erkennen und den Datenträger der Werkzeughalterung oder Verpackung automatisch auszulesen.
  • Beispielsweise kann die Identifizierungsvorrichtung für ein elektromotorisch betriebenen chirurgischen Instruments bereitgestellt sein, zur automatischen Identifikation eines medizintechnischen Werkzeugs mit einem dazu separat ausgebildeten Anwendungsteil, welches zur Aufnahme des medizintechnischen Werkzeugs ausgebildet ist und in welches ein Motor, vorzugsweise ein Elektromotor, integriert ist. Des Weiteren kann die Identifizierungsvorrichtung mit zumindest einer dazu separat ausgebildeten Werkzeughalterung ausgebildet sein, welche mit einem auslesbaren Datenträger/Datenspeicher versehen ist und in welcher das medizintechnische Werkzeug gehalten ist und welche beim Lösen eines medizintechnischen Werkzeugs ein Signal ausgibt, vorzugsweise einen Stromkreis schließt und dadurch eine Empfangsantenne aktiviert. Zudem kann die Identifizierungsvorrichtung eine dazu separat ausgebildete Instrumenten-Betätigungseinheit haben, die vorzugsweise als eine Fußsteuerung ausgebildet ist. Darüber hinaus kann die Identifizierungsvorrichtung mit einer dazu separat ausgebildeten Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung versehen sein, welche als eine von dem Anwendungsteil separate Vorrichtung ausgebildet ist und vorzugsweise dazu ausgebildet ist, mittels eines ersten Kabels mit dem Anwendungsteil und/oder mittels eines zweiten Kabels mit der Instrumenten-Betätigungseinheit verbunden zu sein.
  • Die Werkzeughalterung dient zum Halten eines medizintechnischen Werkzeugs und bietet insbesondere den Vorteil, dass es dem Anwender erleichtert wird, dass vorzugsweise sterile medizintechnische Werkzeug leichter mit dem Anwendungsteil/Handstück aufnehmen zu können.
  • Die Empfangsantenne/Antenne und/oder der Stromkreis, kann Bestandteil der Werkzeughalterung und oder der Umverpackung der Werkzeughalterung sein. Der Stromkreis ist derart ausgebildet, dass er bei in bestimmungsgemäßer Weise in der Werkzeughalterung oder Verpackung angeordnetem medizintechnischen Werkzeug offen ist, also deaktiviert ist, während er bei aus der bestimmungsgemäßen Lage entfernten medizinischen Werkzeug geschlossen wird bzw. ist, also aktiviert ist. Dadurch wird der Vorteil erzielt, dass der Datenträger erst im Rahmen einer Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs aus der Verpackung ausgelesen wird, so dass unnötiger Datenverkehr und Energieverbrauch vermieden oder verringert werden kann.
  • Hierbei kann die Identifizierungsvorrichtung vorzugsweise als Schnittstelle zur Kommunikation mit einer Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung und/oder der Instrumenten-Betätigungseinheit und/oder der Werkzeughalterung sowie zum Senden und/oder Empfangen und/oder Speichern von Daten und/oder Betriebsparametern ausgebildet sein. In anderen Worten kann das Identifizierungssystem neben der Werkzeughalterung und der Identifizierungsvorrichtung ferner die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung aufweisen.
  • In anderen Worten bedeutet das, dass die Identifizierungsvorrichtung mit der Werkzeughalterung und ggf. mit zumindest einer Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung/Steuergerät und/oder zumindest einer Instrumenten-Betätigungseinheit und/oder zumindest einem Anwendungsteil/Handstück sowie zumindest einem medizintechnischen Werkzeug bzw. mit dessen Werkzeughalterung interagiert, um die für den Nutzer wichtigen Informationen/Daten vor, während und/oder nach Gebrauch zu übertragen, zu speichern, zu aktualisieren und/oder bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  • Unter einem medizintechnischen Werkzeug im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein chirurgisches Werkzeug bzw. Operationswerkzeug mit einem in der Regel distalen, scharfkantigen Wirkabschnitt zum Erfüllen einer operativen Funktion und einem proximalen Koppelabschnitt zum Koppeln des Werkzeugs mit einer Griffeinheit, insbesondere einer Antriebsgriffeinheit, nachfolgend als Handgriff oder Anwendungsteil bezeichnet, zu verstehen. Beispiele für solche medizintechnischen Instrumente sind vor allem rotierende Werkzeuge sowie Sägewerkzeuge, unter anderem Borer, Fräser, Sägen, Schraubaufsätze, Schneidklingen oder Schleifaufsätze, die in allgemein bekannter Weise mit einer Griff- und/oder Antriebseinheit gekoppelt werden. Außerdem ist unter einem Werkzeug im Sinne der Erfindung eine Sprühdose, eine HF-Spitze, eine Ultraschallklinge, usw. zu verstehen. Auch werden unter dem Begriff medizintechnische Werkzeuge im Sinne der Erfindung Implantate beliebiger Art und Form, wie beispielsweise Knochen- und Gelenkimplantate oder -Teilimplantate, Stants, etc. verstanden.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung mit einem IC (integrated circuit bzw. integrierter Schaltkreis) dazu ausgebildet ist, als Leseeinheit und/oder Router und/oder Datenserver und/oder Server und/oder Repeater und/oder Datenübertragungseinheit zu fungieren.
  • Unter einem IC ist ein integrierter Schaltkreis bzw. eine integrierte Schaltung zu verstehen, welche auf einem dünnen, meist einige Millimeter großen Plättchen aus Halbleiter-Material aufgebrachte elektronische Schaltung ist. Solche elektronischen Schaltungen enthalten vorzugsweise aktive und passive Bauelemente, um komplexe Schaltungen wie Mikroprozessoren und Speicherchips bereitstellen zu können.
  • In anderen Worten bedeutet das, dass die Identifizierungsvorrichtung mit dem darin IC, vorzugsweise gemäß einem Chip, eine Kommunikationsschnittstelle ist, welche für mehrere, jedoch zumindest eine Funktion(en) der vorstehend beschriebenen Funktionen vorgesehen ist. Somit ist die Identifizierungsvorrichtung in Kombination mit dem IC dazu ausgebildet, als eine Leseeinheit zu dienen, um beispielsweise den an/in der Werkzeughalterung angebrachten/untergebrachten Datenträger/Datenspeicher auszulesen.
  • Des Weiteren hat die Identifizierungsvorrichtung in Kombination mit dem IC die Funktion eines Routers oder Netzwerkrouters, wodurch die Identifizierungsvorrichtung in der Lage ist, Netzwerkpakete zu verschieben oder als Internetanbindung dienen kann, um einzelne, vorzugsweise lokale Geräte vorzugsweise direkt zu koppeln. Dazu können unterschiedliche Netzwerktechniken wie Ethernet, DSL, Bluetooth eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil, wenn die Identifizierungsvorrichtung als Router fungiert, ist, dass dieser zur Sicherheit des Systems Firewall-Funktionen aufweisen kann.
  • Des Weiteren hat die Identifizierungsvorrichtung in Kombination mit dem IC mit der Funktion als Datenserver und/oder Server den Vorteil, dass ein (Computer-) Programm in der Identifizierungsvorrichtung enthalten sein kann, welches als Software ein Programm ist, das im Client-Server-Modell mit einem anderen Programm, dem Client, kommuniziert, um von der Server-Software bereitgestellte Funktionalitäten, wie beispielsweise Datenprogramme oder den Zugang zu einem Dateisystem oder einer Datenbank nutzen zu können.
  • Des Weiteren kann die Integrationsvorrichtung mit dem IC als Repeater dienen. Darunter ist in Signalverstärker und/oder Signalaufbereiter zur Vergrößerung der Reichweite eines Signals zu verstehen. Dies hat den Vorteil, dass der Repeater zu den Sende- und/oder Empfangseinheiten entfernt angeordnet sein kann, und trotzdem Signale empfangen und in aufbereiteter Form weiterleiten kann.
  • Die Identifizierungsvorrichtung fungiert als Repeater und Leseeinheit, um eine Aktivierung von Werkzeughalterungen zu erkennen und um vorzugsweise diese Informationen zu sammeln und weiterzugeben. Somit kann der Sende- und Empfangsbereich des Systems verkleinert werden.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Datenträger und ggf. die Antenne, welcher bzw. welche auf oder in der Werkzeughalterung aufgebracht/untergebracht ist, ein auslesbarer Datenspeicher, insbesondere ein RFID-Tag oder ein NFC-Tag oder ein BLE-Tag ist. In anderen Worten bedeutet das, dass jegliche Chiptechnologie anwendbar ist, die in der Lage mit dem Datenträger bzw. Datenspeicher zu kommunizieren, insbesondere auszulesen. Es ist somit von Vorteil, dass die Identifizierungsvorrichtung den Datenspeicher auslesen kann, um bei einer anwenderseitigen Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs aus der Verpackung, vorzugsweise aus der Werkzeughalterung, dieses automatisch zu erkennen. Hierbei ist der Datenträger vorzugsweise zur drahtlosen Kommunikation mit der Identifizierungsvorrichtung ausgebildet und die Identifizierungsvorrichtung ist in der Lage, die auf dem Datenträger enthaltenen Daten zu erkennen und/oder auszulesen und/oder weiterzuverarbeiten, da dann automatisch beim Verbinden des Anwendungsteils mit dem medizintechnischen Werkzeug dieses identifiziert werden kann.
  • Die auf dem Datenträger geschriebenen Daten können im Sinne der Erfindung eine Artikelnummer, eine Losnummer, eine Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Verfallsdatum oder ein maximales Verwendungsdatum, Material, Abmessung und Geometrien, Verwendungszweck, bisherige Verwendungen und Verwendungsdauer sowie Lagerbestände usw. sein.
  • Die allgemeine der Erfindung zugrundeliegende Idee beinhaltet daher, dass eine Werkzeugerkennung/-identifikation über eine separate Identifizierungsvorrichtung stattfindet und durch Datenübertragung an Peripheriegeräte, wie beispielsweise der Steuer- und/oder Überwachungseinheit weitergegeben wird und dem Endkunden/Nutzer ausgewählte Daten/Information und/oder Betriebsparameter, vorzugsweise automatisch zur Verfügung gestellt werden.
  • Wenn der Datenträger als RFID-Tag oder NFC-Tag ausgebildet ist, hat dies insbesondere den Vorteil, dass darauf enthaltene Daten berührungslos und automatisch ausgelesen, geschrieben und verarbeitet werden können, insbesondere jederzeit, ohne dass es dazu einer besonderen Interaktion des Anwenders/Nutzers bedarf. Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn der Datenträger permanent durch die Identifizierungsvorrichtung ausgelesen werden kann.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Datenträger an der Werkzeughalterung angebracht ist, aber auch eine Anbringung an einer Umverpackung (z.B. Blisterpack, in welchem das Werkzeug ggf. zusammen mit der Werkzeughalterung verpackt ist) ist denkbar, wobei der Datenträger insbesondere aufgeklebt, vergossen oder verpresst sein kann. Infolge dessen ist ein versehentliches Lösen des Datenträgers oder eine ungewollte Separation des Datenträgers von dessen Anbringungsort ausgeschlossen, so dass mit großer Sicherheit gewährleistet ist, dass die auf dem Datenträger vorliegenden Daten wirklich zu dem entsprechenden medizintechnischen Werkzeug gehören. Dies erhöht in vorteilhafterweise die Patientensicherheit.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung über eine kabelgebundene oder kabellose Kommunikationsverbindung mit der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung in Kontakt steht/kommuniziert. Alternativ kann die die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung auch eine andere vorzugsweise zentrale Systemeinheit sein.
  • Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die kabellose Kommunikationsverbindung vorzugsweise eine WiFi-Verbindung oder eine Bluetooth-Verbindung oder eine NFC-Verbindung oder eine direkte Internetverbindung ist.
  • Vorzugsweise vergleicht die Identifizierungsvorrichtung oder die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung die von der Identifizierungsvorrichtung ermittelten/erhaltenen Werkzeugdaten von einem oder mehreren aus der jeweiligen Werkzeughalterung entnommenen Werkzeugen mit einer abgespeicherten und eingestellten Anwendung und gibt vorzugsweise einen Warnhinweis aus, wenn das Werkzeug bzw. zumindest eines der Werkzeuge nicht für die Anwendung geeignet ist.
  • Ferner ist es von Vorteil, wenn die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung anhand der von der Identifizierungsvorrichtung erhaltenen Werkzeugdaten automatisch einen Bestands- und/oder Behandlungsdatensatz aktualisiert, und/oder die auf dem Datenträger der Werkzeughalterung gespeicherten Werkzeugdaten aktualisiert.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung dazu ausgebildet ist, das Zentrum eines Funkbereichs, vorzugsweise auf einem Instrumententisch, zu definieren. In anderen Worten bedeutet das, dass es bevorzugt ist, wenn die Identifizierungsvorrichtung in unmittelbarer Nähe und idealerweise auf dem Instrumententisch angeordnet ist und dort auch die Werkzeugerkennung stattfindet. Anders ausgedrückt, stellt die Identifizierungsvorrichtung die Möglichkeit zur Verfügung, das Zentrum des Funkbereichs variabel/flexibel zu halten und vorzugsweise auf dem Instrumententisch/Instrumentiertisch zu etablieren.
  • Daher ist weiter bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung als zusätzliches Endgerät den Funkbereich der angebrachten Empfängergeräte in der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung und/oder der Instrumenten-Betätigungseinheit, welche vorzugsweise als eine Fußsteuerung ausgebildet ist, verringert/verkleinert werden kann. Dies kann sowohl den Sende- als auch den Empfangsbereich betreffen.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung in einer sterilen Tüte vorgesehen ist, um die Verunreinigung von auf dem Instrumententisch oder um die Identifizierungsvorrichtung angeordneten medizintechnischen Werkzeugen sowie der Identifizierungsvorrichtung auszuschließen. Dadurch wird die Patientensicherheit weiter erhöht und die Möglichkeit geschaffen, die Identifikationsvorrichtung in einem sterilen Bereich abzulegen.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die Identifizierungsvorrichtung eine integrierte Stromversorgung/Energieversorgung aufweist. Ferner kann die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung dazu ausgebildet sein, von der Identifizierungsvorrichtung erhaltene Informationen darzustellen. Des Weiteren ist es bevorzugt, wenn eine separate Energieversorgung vorgesehen ist, beispielsweise ein Netzsteckdose, zum Anschließen und Versorgen der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung.
  • Ferner wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe durch eine Werkzeughalterung oder Verpackung sowie durch eine Identifikationsvorrichtung gemäß der vorstehenden Beschreibung gelöst. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Werkzeughalterung einen vorzugsweise hebel- oder blattfederförmigen Verbinder aufweist, welcher konfiguriert ist, um durch eine Entnahme eines in der Werkzeughalterung gehaltenen Werkzeugs derart umpositioniert zu werden, dass durch den Verbinder ein Stromkreis geschlossen und eine Antenne aktiviert wird.
  • Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur automatischen Identifizierung eines medizintechnischen Werkzeugs (ggf. für ein elektromotorisch betriebenes chirurgisches Instrument) mittels eines Identifizierungssystems gemäß einem der vorhergehenden Aspekte.
  • Verfahrensgemäß kann eine Identifizierungsvorrichtung des Identifizierungssystems in einem ersten Schritt erkennen/identifizieren, wann ein medizintechnisches Werkzeug aus der Werkzeughalterung genommen wird. Dies ist vorzugsweise dadurch realisiert, dass bei der Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs eine (Empfangs- und/oder Sende-) Antenne aktiviert wird, welche weiter vorzugsweise ein entsprechendes Signal an die Identifizierungsvorrichtung sendet.
  • In einem zweiten Schritt ermöglicht die Identifizierungsvorrichtung die Identifikation, welches medizintechnische Werkzeug aus der Werkzeughalterung genommen wurde. Dies wird durch ein Auslesen von Werkzeugdaten eines Datenträgers realisiert, welcher an der Werkzeughalterung oder Verpackung angeordnet ist. In einem dritten Schritt werden die Werkzeugdaten gespeichert.
  • Alternativ oder zusätzlich werden die Werkzeugdaten/Informationen in einem vierten Schritt an eine Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung übermittelt, welche vorzugsweise ebenfalls Teil des Identifizierungssystems ist. In anderen Worten sammelt in dem bevorzugten vierten Schritt die Identifizierungsvorrichtung Informationen und gibt diese an die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung weiter. Die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung stellt optional die von der Identifizierungsvorrichtung erhaltenen Informationen in einem fünften Schritt für den Nutzer/Anwender verwendbar/ablesbar dar. Vorzugsweise werden die Informationen über einen in die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung integriertem Display zur Verfügung gestellt. Alternativ kann auch ein Display eines anderen Endgeräts, wie beispielsweise einem Tablet oder Smartphone, verwendet werden.
  • In einem weiteren bevorzugten Schritt werden die Daten und/oder Informationen und/oder Betriebsparameter mittels der Identifikationsvorrichtung aktualisiert und der Datenträger dementsprechend beschrieben. Alternativ oder zusätzlich werden Daten der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung wie z.B. ein Lagerbestand oder Behandlungsstatistiken oder patientenspezifische Behandlungsdaten (zusammengenommen als Zusatzdaten bezeichnet), aktualisiert.
  • Es ist bevorzugt, wenn das aus der Werkzeughalterung entnommene medizintechnische Werkzeug durch Auslesen des Datenträgers, welcher vorzugsweise auf der Werkzeughalterung angebracht ist, identifiziert wird.
  • Es ist bevorzugt, wenn die auf dem Datenträger gespeicherten Informationen und/oder Daten und/oder Betriebsparameter ausgelesen und/oder verwendet werden können, um zu erkennen, ob das aus der Werkzeughalterung entnommene medizintechnische Werkzeug für die vorgesehene (d.h., abgespeicherte und eingestellte) Anwendung geeignet ist.
  • Es ist ein besonderer Vorteil der Erfindung, dass ein Nutzer im Rahmen einer Verwendung eines bestimmten medizintechnischen Werkzeugs sicher, einfach, schnell und insbesondere automatisch Informationen darüber erhalten kann, welches Werkzeug er gerade nutzt oder zu nutzen er beabsichtigt und/oder auf ein Anwendungsteil gesteckt ist/wird, ohne dazu extra ein Label oder die Umverpackung sichten zu müssen. Insbesondere kann ein Anwender automatisch und einfach erkennen, ob das verwendete Produkt für eine betreffende Anwendung geeignet oder ungeeignet ist. Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass ein Anwender einfach und ohne dazu eine Inventur durchführen zu müssen, darauf schließen kann, welche Bestände des betreffenden Werkzeugs sich noch in seinem Lager (ggf. Konsignationslager) befinden. Zudem bietet die Identifizierungsvorrichtung als zusätzliches Endgerät den Vorteil, dass diese mit mehreren Funktionen ausgestattet werden kann und diese je nach Bedarf erweitert werden können. Des Weiteren kann die Identifizierungsvorrichtung einen Schutz der Daten und Informationen bieten.
  • Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die vorliegende Erfindung eine Erkennung, insbesondere eine automatische Erkennung/Identifizierung, mittels einer solchen Identifizierungsvorrichtung des jeweiligen verwendeten Produkts, insbesondere des jeweils auf einen Handgriff ein Anwendungsteil gesteckten Werkzeugs, ermöglicht. Außerdem ermöglicht die Erfindung eine besonderes einfache und weitgehend fehlersichere Pflege und/oder Übermittlung von auf den Datenträger geschriebenen beliebigen produktbezogenen Daten. Die Erfindung ermöglicht insbesondere die folgenden Vorteile:
    • - direkte, automatisierte Werkzeugerkennung für den Nutzer/Anwender als auch für den Anbieter (Supply Chain Management (SCM), Service, Fehleranalyse)
    • - Übermittlung von beliebig vielen Daten an den Nutzer/Anwender sowie den Anbieter (SCM, Service, Fehleranalyse)
    • - für den Nutzer/Anwender schafft die vorliegende Erfindung eine Möglichkeit, produktbezogene Daten automatisiert und zeitnahe in einer Patientenakte zu vermerken
    • - weite Funkstrecken sind nicht notwendig, sondern sind auf den Bereich des Instrumententisches begrenzt.
  • Somit bietet die vorliegende Erfindung nicht nur für den Nutzer/Anwender, sondern auch für den Anbieter von medizintechnischen Produkten und Werkzeugen wesentliche Vorteile: Er ist durch die Erfindung in der Lage, besonders einfach zu ermitteln, welche Produkte/Werkzeuge kombiniert und/oder verwendet wurden. Außerdem kann der Anbieter eine Überlastung von Werkzeugen und damit gegebenenfalls verbundenen Produktschäden nachvollziehen. Schließlich wird es für einen Anbieter durch die vorliegende Erfindung ermöglicht, einem Kunden eine angepasste, sozusagen maßgeschneiderte Logistik anzubieten.
  • Figurenliste
    • 1 ist eine Konfiguration, in welcher die Identifizierungsvorrichtung als eine Leseeinheit für zumindest eine Werkzeughalterung gemäß einer ersten Ausführungsform gezeigt ist.
    • 2 ist eine Darstellung der Werkzeughalterung und dessen Funktion.
    • 3 ist eine Konfiguration, in welcher die Identifizierungsvorrichtung als Repeater, Server und Übertragungseinheit für zumindest eine Werkzeughalterung gemäß einer zweiten Ausführungsform gezeigt ist.
    • 4 ist ein Ablaufdiagramm gemäß dem Verfahren.
  • Beschreibung der Ausführungsformen
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung auf der Basis der zugehörigen Figuren näher beschrieben. Die Figuren sind lediglich von schematischer Natur und dienen dem Verständnis der Erfindung. Die gleichen Elemente sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 ist eine Konfiguration, in welcher die Identifizierungsvorrichtung 1 als eine Leseeinheit für zumindest eine Werkzeughalterung 4 gemäß einer ersten Ausführungsform gezeigt ist.
  • 1 zeigt ein Identifizierungssystem mit einer Identifikationsvorrichtung 1 für ein elektromotorisch betriebenes chirurgisches Instrument, in diesem Fall ein medizintechnisches Werkzeug 2 (siehe 3). Des Weiteren wird in 1 eine separat zur Identifizierungsvorrichtung 1 ausgebildete Werkzeughalterung 4 gezeigt. Die Werkzeughalterung 4 nimmt das medizintechnische Werkzeug 2 auf. Mittels eines Anwendungsteils 3 (siehe 3) kann das medizintechnische Werkzeug 2 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen werden. Die Werkzeughalterung 4 wird in 2 detaillierte beschrieben.
  • Separat zur Identifikationsvorrichtung 1 und der Werkzeughalterung 4 zeigt 1 eine Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8, welche auch von dem Anwendungsteil 3 separat ausgebildet ist und vorzugsweise mittels einem ersten und einem zweiten Kabel 9 und 10 mit einem jeweiligen Endgerät, vorzugsweise dem Anwendungsteil 3 und einer Instrumenten-Betätigungseinheit 7 verbunden ist (siehe 3).
  • In 1 ist zudem zu erkennen, dass die Werkzeughalterung 4 mit einem auslesbaren Datenspeicher ausgebildet ist, welcher gemäß der vorliegenden Erfindung ein Datenträger 5 (in 2 gezeigt) ist. Des Weiteren zeigt die 1, dass gemäß der ersten Ausführungsform eine kabellose Kommunikationsverbindung mittels WiFi und/oder Bluetooth vorgesehen ist.
  • Die in 1 dargestellte Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 zeigt einen Display 13, der die Informationen/Daten/Betriebsparameter von dem auf der Werkzeughalterung 4 angebrachten Datenträger 5 über die Identifikationsvorrichtung 1 enthaltenen Daten darstellt. Gemäß der ersten Ausführungsform ist die Identifikationsvorrichtung 1 als eine Leseeinheit ausgebildet, welche den Datenträger 5 auslesen kann und somit als Kommunikationsschnittstelle dient.
  • 2 ist eine Darstellung der Werkzeughalterung 4 und dessen Funktion. 2 zeigt die Werkzeughalterung 4 sowohl in einer Draufsicht 2a als auch in einer Unteransicht 2b, wobei die Unteransicht daneben vergrößert dargestellt ist. Nachfolgend wird lediglich die vergrößerte Darstellung beschrieben. Die Werkzeughalterung 4 ist als ein Kunststoffformteil ausgebildet und besteht vollständig aus einem resorbierbaren Material und weist eine Grundplatte 14 auf.
  • Auf der Grundplatte 14 ist der Datenträger 5 angebracht. Der Datenträger 5 ist mit einem Stromkreis/Antennenkreis 11 über zwei Kontakte verbunden. In dem Fall, dass das medizintechnische Werkzeug 2 in der Werkzeughalterung 4 aufgenommen ist, ist der Stromkreis 11 offen und die Empfangsantenne 12 sendet kein Signal, also bleibt deaktiviert. Sobald das medizintechnische Werkzeug 2 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen wurde, schließt sich der Stromkreis 11 durch den Verbinder 15 und aktiviert die Empfangsantenne 12.
  • Ebenso kann der Stromkreisschluss durch andere konstruktive Ausgestaltungen, zum Beispiel durch Blattfedern usw. bewerkstelligt werden. Ebenso kann der Stromkreis 11 mit dem Datenträger 5 sowohl auf der Unterseite gemäß 2 oder auf der Oberseite (nicht dargestellt) angeordnet sein.
  • 3 ist eine Konfiguration, in welcher die Identifizierungsvorrichtung 1 als Repeater, Server und Übertragungseinheit für zumindest eine Werkzeughalterung 4 gemäß einer zweiten Ausführungsform gezeigt ist.
  • In 3 ist die Identifikationsvorrichtung 1 gemäß 1 gezeigt, mit dem Unterschied, dass die Identifikationsvorrichtung 1 gemäß der zweiten Ausführungsform sowohl als Repeater, Server und Datenübertragungseinheit verwendet wird. Des Weiteren wird in 3 eine separat zur Identifizierungsvorrichtung 1 ausgebildete Werkzeughalterung 4 gezeigt. Die Werkzeughalterung 4 nimmt das medizintechnische Werkzeug 2 auf. Mittels eines Anwendungsteils 3 kann das medizintechnische Werkzeug 2 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen werden.
  • Separat zur Identifikationsvorrichtung 1 und der Werkzeughalterung 4 zeigt 3 eine Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 gemäß 1, welche auch von dem Anwendungsteil 3 separat ausgebildet ist und vorzugsweise mittels einem ersten Kabel 9 mit dem Anwendungsteil 3 und mittels einem zweiten Kabel 10 mit der einer Instrumenten-Betätigungseinheit 7 verbunden ist.
  • In 3 ist zudem zu erkennen, dass sowohl die Werkzeughalterung 4 als auch die Instrumenten-Betätigungseinheit 7 und die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 mittels RFID mit der Identifizierungsvorrichtung 1 kommunizieren können. Des Weiteren ist in der 3 gezeigt, dass die Identifizierungsvorrichtung 1 mit der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 über eine WiFi-Verbindung miteinander verbunden sind.
  • Somit können die in den 1 und 3 dargestellten Konfigurationen erkennen, wann eine Werkzeughalterung 4 vom medizintechnischen Werkzeug 2 abgenommen/abgezogen wird und die Informationen sammeln und diese der systemführenden Komponente, wie der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8, zur Verfügung stellen.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm gemäß dem vorliegenden Verfahren. Demnach identifiziert die Identifikationsvorrichtung 1 in Schritt S10, ob ein medizintechnisches Werkzeug 2 zur Aufnahme in/auf ein Anwendungsteil 3 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen wurde. Der Schritt S10 basiert darauf, dass das aus der Werkzeughalterung 4 entnommene medizintechnische Werkzeug 2 eine Empfangsantenne 12 durch Schließen eines Stromkreises aktiviert. Über die aktivierte Empfangsantenne 12 wird schließlich ein Signal an die Identifizierungsvorrichtung 1 gesendet, welche dadurch erkennt, dass das medizintechnische Werkzeug 2 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen wurde.
  • In einem weiteren Schritt S11 identifiziert die Identifikationsvorrichtung 1, welches medizintechnische Werkzeug 2 aus der Werkzeughalterung 4 entnommen wurde. Der Schritt S11 wird derart durchgeführt, dass durch die Aktivierung der Empfangsantenne 12 bei der Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs 2 aus der Werkzeughalterung 4, die Identifizierungsvorrichtung 1 den auf der Werkzeughalterung 4 befindlichen Datenträger 5 auszulesen und dadurch das entsprechende medizintechnische Werkzeug identifiziert. In einem Schritt S12 werden die Daten gespeichert oder überm ittelt.
  • Für eine Übermittlung sammelt die Identifizierungsvorrichtung 1 Information und gibt diese z.B. an die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 weiter. Dies geschieht entweder über eine kabellose Kommunikationsverbindung, vorzugsweise WiFi oder Bluetooth, oder über eine direkte Verbindung, vorzugsweise mittels einem ersten Kabel 9. Auch eine direkte Internetverbindung ist möglich.
  • In einem weiteren Schritt S13 erkennt die Identifikationsvorrichtung 1, ob das entnommene medizintechnische Werkzeug 2 für die vorgesehene Anwendung geeignet ist. Der Schritt S13 wird derart durchgeführt, dass durch die auf dem Datenträger 5 gespeicherten und bereits ausgelesenen Informationen, Daten und/oder Betriebsparameter von der Identifizierungsvorrichtung 1 erkannt werden kann, ob das entnommene Werkzeug 2 die Anforderungen der vorgesehenen Anwendung erfüllt.
  • In einem weiteren Schritt S14 stellt die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung 8 die von der Identifizierungsvorrichtung 1 übermittelten/übertragenen Daten/Betriebsparameter/Informationen auf einem Display 13 dar.
  • In einem weiteren Schritt S15 werden die Daten/Betriebsparameter/Informationen mittels und über die Identifikationsvorrichtung 1 aktualisiert und der Datenträger 5 dementsprechend beschrieben. Sobald das medizintechnische Werkzeug 2 durch den Anwender wieder zurück in die Werkzeughalterung 5 gebracht/gelegt wird, wird der Stromkreis geöffnet und das Signal der Empfangsantenne 12 sowie das Auslesen des Datenträgers 5 und das Übermitteln von Informationen/Daten/Betriebsparameter ist beendet. Der Anwender kann den Vorgang dann wiederholen oder sich einem anderen medizintechnischen Werkzeug 2 zuwenden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Identifizierungsvorrichtung
    2
    Werkzeug
    3
    Anwendungsteil
    4
    Werkzeughalterung
    5
    Datenträger
    6
    Empfangsantenne
    7
    Instrumenten-Betätigungseinheit
    8
    Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung
    9
    erstes Kabel
    10
    zweites Kabel
    11
    Stromkreis/Antennenkreis
    12
    Empfangsantenne
    13
    Display
    14
    Grundplatte
    15
    Verbinder

Claims (13)

  1. Identifizierungssystem zur automatischen Identifikation eines medizintechnischen Werkzeugs (2) mit: zumindest einer Werkzeughalterung (4) und/oder Verpackung, welche mit einem auslesbaren Datenträger (5) versehen ist und welche dazu ausgebildet ist, das medizintechnische Werkzeug (2) zu halten, und einer Identifizierungsvorrichtung (1), insbesondere in Form eines Lesegeräts,, welche konfiguriert ist, Werkzeugdaten aus dem Datenträger auszulesen, um das medizintechnische Werkzeug (2) zu identifizieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeughalterung (4) oder Verpackung derart konfiguriert ist, dass durch eine Entnahme des medizintechnischen Werkzeugs (2) automatisch die Auslesbarkeit des Datenträgers (5) aktiviert wird, insbesondere ein an der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung vorgesehener Stromkreis geschlossen und dadurch eine Antenne (6) aktiviert wird, wobei die Identifizierungsvorrichtung (1) ferner konfiguriert ist, die Aktivierung der Auslesbarkeit, insbesondere der Antenne zu erkennen und infolgedessen die auf dem Datenträger (5) der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung gespeicherten Werkzeugdaten automatisch auszulesen.
  2. Identifizierungssystem gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsvorrichtung (1) mit einem integrierten Schaltkreis dazu ausgebildet ist, als Leseeinheit und/oder Router und/oder Datenserver und/oder Server und/oder Repeater und/oder Datenübertragungseinheit zu fungieren.
  3. Identifizierungssystem gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (5) und ggf. die Antenne (6) als ein auslesbarer Datenspeicher, insbesondere RFID-Tag oder ein NFC-Tag oder BLE-Tag ausgebildet sind.
  4. Identifizierungssystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsvorrichtung (1) über eine kabelgebundene oder kabellose Kommunikationsverbindung, vorzugsweise eine WiFi-Verbindung oder eine Bluetooth-Verbindung oder eine NFC-Verbindung oder eine direkte Internetverbindung, mit einer Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung (8) in Kontakt steht.
  5. Identifizierungssystem gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsvorrichtung oder die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung (8) die von der Identifizierungsvorrichtung (1) ermittelten bzw. erhaltenen Werkzeugdaten von einem oder mehreren aus der jeweiligen Werkzeughalterung (4) entnommenen Werkzeugen (2) mit einer abgespeicherten und eingestellten Anwendung abgleicht und vorzugsweise einen Warnhinweis ausgibt, wenn das Werkzeug (2) bzw. zumindest eines der Werkzeuge (2) nicht für die Anwendung geeignet ist.
  6. Identifizierungssystem gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung (8) anhand der von der Identifizierungsvorrichtung (1) erhaltenen Werkzeugdaten automatisch einen Bestands- und/oder Behandlungsdatensatz aktualisiert, und/oder die auf dem Datenträger (5) der Werkzeughalterung (4) gespeicherten Werkzeugdaten aktualisiert.
  7. Identifizierungssystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsvorrichtung (1) dazu ausgebildet, das Zentrum eines Funkbereichs, vorzugsweise auf einem Instrumententisch, zu definieren.
  8. Identifizierungssystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsvorrichtung (1) eine integrierte Stromversorgung aufweist.
  9. Werkzeughalterung (4) eines Identifikationssystems gemäß einem der vorstehenden Ansprüche zum Halten eines medizintechnischen Werkzeugs (4), mit einem vorzugsweise hebel- oder blattfederförmigen Verbinder (15) aufweist, welcher konfiguriert ist, um durch eine Entnahme eines in der Werkzeughalterung (4) gehaltenen Werkzeugs (2) derart umpositioniert zu werden, dass durch den Verbinder (15) ein Stromkreis geschlossen und eine Antenne (6) aktiviert wird.
  10. Identifizierungsvorrichtung (1) eines Identifikationssystems gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, welche konfiguriert ist, um automatisch und selbsttätig eine Aktivierung einer Antenne (6) einer Werkzeughalterung (4) zu erkennen und einen Datenträger (5) der Werkzeughalterung (4) auszulesen.
  11. Identifizierungsverfahren zur automatischen Identifizierung eines medizintechnischen Werkzeugs (2) mittels eines Identifizierungssystems gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche mit folgenden Schritten: Erkennen einer Aktivierung einer an einer Werkzeughalterung (4) oder Verpackung angebrachten Antenne (12) durch Entnehmen eines medizintechnischen Werkzeugs (2) aus der Werkzeughalterung (4) (S10), Auslesen von Werkzeugdaten eines Datenträgers (5) der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung, insbesondere Identifizieren welches medizintechnische Werkzeug (2) aus der Werkzeughalterung (4) oder Verpackung genommen wurde (S11), und Speichern und/oder Übermitteln der Werkzeugdaten (S12).
  12. Identifizierungsverfahren gemäß Anspruch 11, ferner gekennzeichnet durch Abgleichen des Werkzeugs (2) mit einer abgespeicherten und eingestellten Anwendung und Erkennen, ob das medizintechnische Werkzeug (2) für die Anwendung geeignet ist (S13).
  13. Identifizierungsverfahren gemäß Anspruch 11 oder 12, ferner gekennzeichnet durch Aktualisieren von insbesondere auf der Steuer- und/oder Überwachungsvorrichtung gespeicherten Zusatzdaten, und/oder Aktualisieren der auf dem Datenträger (5) der Werkzeughalterung (4) gespeicherten Werkzeugdaten.
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