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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Innenraumkomponente für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Überzuganordnung für wenigstens ein Innenverkleidungsbauteil sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Innenraumkomponente. Die Überzuganordnung umfasst wenigstens einen Überzug und wenigstens einen Zierstreifen.
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Hochwertige Innenraumkomponenten werden häufig mit einem Überzug aus Leder ausgestattet. Um den optischen Gesamteindruck zu unterstreichen, sind die Überzüge dabei oft mit Zierstreifen versehen. Beispielsweise zeigt die
DE 10 2016 103 086 A1 ein lederbezogenes Innenverkleidungsbauteil mit einem Zierstreifen. Allerdings ist es oft sehr aufwendig, die Überzüge mit Zierstreifen auszustatten und optisch ansprechend mit dem Innenverkleidungsbauteil zu verbinden. Zudem kommt es oft dazu, dass die Verbindung zwischen Zierstreifen und Überzug den optischen Gesamteindruck stört.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Innenraumkomponente zur Verfügung zu stellen, bei welcher der Überzug besonders unaufwendig und wirtschaftlich sowie zuverlässig mit einem Zierstreifen ausgestattet werden kann, ohne dass es zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des Zierstreifens bzw. des optischen Gesamteindrucks der Innenraumkomponente kommt.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Innenraumkomponente mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren zur Herstellung einer Innenraumkomponente gemäß Anspruch 12. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der allgemeinen Beschreibung und der Beschreibung des Ausführungsbeispiels.
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Die erfindungsgemäße Innenraumkomponente ist für ein Kraftfahrzeug vorgesehen und umfasst wenigstens eine Überzuganordnung für wenigstens ein Innenverkleidungsbauteil.
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Die Überzuganordnung umfasst wenigstens einen Überzug und wenigstens einen Zierstreifen. Der Überzug weist wenigstens zwei Überzugabschnitte auf. Die Überzugabschnitte laufen mit ihren Endbereichen in einem Fügebereich zusammen und sind dort mittels wenigstens einer gemeinsamen Naht miteinander vernäht. Der Zierstreifen erstreckt sich mit wenigstens einem Ende in den Fügebereich und ist vorzugsweise dort vernäht.
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Die erfindungsgemäße Innenraumkomponente bietet viele Vorteile. Einen erheblichen Vorteil bietet die Anordnung und Befestigung des Zierstreifens in dem Fügebereich, in welchem die Überzugabschnitte zusammenlaufen und miteinander vernäht sind. Dadurch kann der Zierstreifen besonders zuverlässig und haltbar sowie zugleich auch besonders unaufwendig eingenäht werden. Besonders vorteilhaft ist auch, dass ein derart befestigter Zierstreifen besonders gut sichtbar bzw. ansprechend auf dem Überzug angeordnet werden kann. Die Erfindung stellt somit eine haltbare und zugleich wirtschaftliche Möglichkeit dar, einen besonders hochwertigen optischen Gesamteindruck für Überzüge mit Zierstreifen zu erzielen. Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass eine solche Überzuganordnung besonders zuverlässig und zugleich auch besonders unaufwendig auf dem Innenverkleidungsbauteil angebracht werden kann.
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Vorzugsweise ist der Zierstreifen perforiert und/oder geprägt. Beispielsweise ist der Zierstreifen gelocht. Möglich ist auch, dass der Zierstreifen geschlitzt oder dergleichen ist. Der Zierstreifen weist insbesondere wenigstens ein Lochmuster und/oder wenigstens ein Prägemuster auf. Möglich ist auch, dass der Zierstreifen wenigstens eine Zahnung bzw. ein Zahnmuster entlang wenigstens einer Außenkante aufweist. Das Lochmuster kann beispielsweise wenigstens zwei unterschiedliche Lochgrößen und/oder Lochgeometrien aufweisen. Möglich ist auch, dass der Zierstreifen wenigstens einen Leuchtkeder umfasst. Besonders bevorzugt weist der Zierstreifen wenigstens ein Budapester Muster auf. Das Budapester Muster kann auch als eine Budapester Verzierung bezeichnet werden.
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Möglich ist, dass der Zierstreifen wenigstens eine Ziernaht aufweist. Vorzugsweise weist der Zierstreifen wenigstens zwei oder mehr Ziernähte auf. Es ist möglich, dass die Ziernähte dabei wenigstens einen Abstand von wenigstens 8 mm und vorzugsweise wenigstens 10 mm oder mehr aufweisen. Es ist auch ein Abstand von 12 mm oder 18 mm oder mehr möglich. Möglich sind auch geringere Abstände der Ziernähte, beispielsweise 4 mm bis 8 mm oder dergleichen.
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Die Stärke des Zierstreifens und insbesondere eines Lederzierstreifens beträgt insbesondere weniger als 1 mm und mehr als 0,3 mm. Insbesondere liegt die Stärke zwischen 0,4 mm und 0,6 mm. Beispielsweise beträgt die Stärke 0,5 mm. Möglich sind auch andere Stärken.
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Die Stärke des Überzugs und insbesondere eines Lederüberzugs beträgt insbesondere zwischen 0,8 mm und 1,5 mm und vorzugsweise zwischen 1 mm und 1,2 mm und beispielsweise 1,1 mm. Möglich sind auch andere Stärken.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Überzuganordnung wenigstens eine Budapester Naht. Mit der Erfindung kann eine Budapester Naht besonders hochwertig bzw. haltbar und zugleich besonders unaufwendig umgesetzt werden. Zudem kann mit der Erfindung eine Budapester Naht optisch besonders ansprechend bzw. besonders gut sichtbar angeordnet werden. Insbesondere sind der Zierstreifen und/oder der Überzug zu einer Budapester Naht vernäht. Insbesondere stellen der Zierstreifen und der Überzug eine Budapester Naht bereit.
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Der Zierstreifen ist vorzugsweise im Fügebereich zwischen den zusammenlaufenden Überzugabschnitten und insbesondere zwischen den Endbereichen der zusammenlaufenden Überzugabschnitte angeordnet. Das bietet eine besonders vorteilhafte Anordnung und Befestigung des Zierstreifens an dem Überzug. Insbesondere ist der Zierstreifen dort vernäht. Der Zierstreifen liegt dabei insbesondere zwischen den bestimmungsgemäßen Außenflächen der Überzugabschnitte. Die Außenflächen der Überzugabschnitte sind insbesondere dem Zierstreifen zugewandt. Der Zierstreifen kann berührend an den Außenflächen der Überzugabschnitte anliegen. Möglich sind auch andere Anordnungen.
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Der Zierstreifen ist vorzugsweise mittels der gemeinsamen Naht für die Überzugabschnitte im Fügebereich vernäht. Insbesondere ist der Zierstreifen derart vernäht, dass ich wenigstens eine gemeinsame Naht für die Überzugabschnitte und den Zierstreifen im Fügebereich ergibt. Das bietet eine besonders vorteilhafte Befestigung des Zierstreifens. Zusätzlich zu der gemeinsamen Naht kann auch wenigstens eine weitere Naht vorgesehen sein, um den Zierstreifen an wenigstens einem der Überzugabschnitte zu befestigen. Möglich sind auch separate Nähte für den Zierstreifen und die Überzugabschnitte im Fügebereich. Möglich ist, dass der Zierstreifen im Fügebereich verklebt und/oder anderweitig gefügt ist.
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In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung erstreckt sich der Zierstreifen mit wenigstens einem anderen Ende insbesondere aus dem Fügebereich heraus und vorzugsweise auf eine bestimmungsgemäße Außenfläche wenigstens eines der wenigstens zwei Überzugabschnitte eines Überzugabschnitts. Insbesondere ist der Zierstreifen dort befestigt und vorzugsweise vernäht. Möglich ist auch, dass der Zierstreifen an dem anderen Ende mit dem Überzugabschnitt verklebt und/oder anderweitig gefügt ist. Insbesondere erstreckt sich der Zierstreifen mit dem anderen Ende auf nur einen der Überzugabschnitte. Eine solche Anordnung ist besonders vorteilhaft, beispielsweise in Bezug auf die Sichtbarkeit und Befestigung des Zierstreifens. Der Zierstreifen ist insbesondere mit nur einem Ende im Fügebereich angeordnet. Der Zierstreifen ist insbesondere mit nur einem anderen Ende auf der Außenseite des Überzugabschnitts angeordnet.
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Der andere Überzugabschnitt, auf welchen sich der Zierstreifen nicht erstreckt, weist vorzugsweise wenigstens eine Ziernaht und/oder Funktionsnaht auf. Auch der Überzugabschnitt mit dem Zierstreifen kann wenigstens eine Ziernaht und/oder Funktionsnaht aufweisen.
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Es ist bevorzugt, dass der Zierstreifen mit der Außenfläche des Überzugabschnitts in einer bestimmungsgemäß sichtbaren Breite von wenigstens 12 mm und vorzugsweise wenigstens 16 mm überlappt. Der Zierstreifen hat insbesondere eine Breite von wenigstens 19 mm und vorzugsweise wenigstens 23 mm. Insbesondere ist für den Zierstreifen eine Nahtzugabe für die Naht im Fügebereich von wenigstens 4 mm und vorzugsweise wenigstens 7 mm vorgesehen. Besonders bevorzugt ist die Breite, mit welcher der Zierstreifen an der Außenfläche des Überzugabschnitts sichtbar angeordnet ist, größer als eine Breite, mit welcher der Zierstreifen bestimmungsgemäß nicht sichtbar in Fügebereich angeordnet ist. Insbesondere ist die sichtbare Breite des Zierstreifens größer als die Nahtzugabe. Insbesondere erstreckt sich der Zierstreifen mit einem größeren Teil auf eine bestimmungsgemäß sichtbare Außenfläche des Überzugabschnitts als in den bestimmungsgemäß nicht sichtbaren Fügebereich.
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Vorzugsweise weist der Zierstreifen wenigstens ein Lochmuster auf, welches in der bestimmungsgemäß sichtbaren Breite zentriert ist. Eine solche Anordnung kann mit der Erfindung besonders vorteilhaft und gut sichtbar umgesetzt werden. Möglich ist auch eine nicht zentrierte Anordnung des Lochmusters.
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Es ist möglich und bevorzugt, dass der Zierstreifen an seiner bestimmungsgemäß sichtbaren Außenfläche mit wenigstens einer Ziernaht ausgestattet ist. Es ist möglich, dass die Ziernaht dazu geeignet und ausgebildet ist, den Zierstreifen an der Außenfläche des Überzugabschnitts zu befestigen. Beispielsweise sind wenigstens zwei oder mehr Ziernähte vorgesehen. Dabei kann die Ziernaht auch eine Funktionsnaht sein bzw. eine Befestigungsfunktion erfüllen. Die Ziernaht kann beispielsweise auch dazu vorgesehen sein, den Zierstreifen an dem Überzugabschnitt zu befestigen. Die Ziernaht kann auch nur in dem Zierstreifen angeordnet sein. Dann ist für die Befestigung des Zierstreifens an der Außenfläche des Überzugabschnitts vorzugsweise ein anderes Fügeverfahren, beispielsweise Kleben, vorgesehen.
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Es ist möglich, dass der Zierstreifen zusätzlich zu der Naht mit der Außenfläche des Überzugabschnitts verklebt und/oder anderweitig gefügt ist. Das hat den Vorteil, dass eine Fixierung zeitlich vor dem Vernähen erreicht wird.
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In allen Ausgestaltungen ist es besonders bevorzugt, dass die Überzuganordnung wenigstens teilweise und insbesondere vollständig aus Leder gefertigt ist. Vorzugsweise sind wenigstens der Überzug und/oder wenigstens der Zierstreifen wenigstens teilweise und vorzugsweise vollständig aus Leder gefertigt. Möglich ist auch, dass die Überzuganordnung wenigstens teilweise aus einem lederähnlichen Material und/oder aus einem Textil gefertigt ist. Möglich sind auch andere Werkstoffe.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung umfasst die Innenraumkomponente wenigstens ein Innenverkleidungsbauteil, welches mit der Überzuganordnung überziehbar ist. Das Innenverkleidungsbauteil umfasst vorzugsweise wenigstens einen Nahtgraben. Dabei ist in einem betriebsgemäß bezogenen Zustand des Innenverkleidungsbauteils der Fügebereich wenigstens abschnittsweise und vorzugsweise vollständig in dem Nahtgraben angeordnet. Insbesondere ist auch das im Fügebereich befestigte Ende des Zierstreifens in dem Nahtgraben angeordnet. Ein solches Innenverkleidungsbauteil bietet viele Vorteile und kann zugleich besonders vorteilhaft mit der zuvor beschriebenen Überzuganordnung eingesetzt werden.
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Insbesondere ist die gemeinsame Naht im Nahtgraben aufnehmbar. Insbesondere sind die beiden Überzugabschnitte mit jeweils einem Endbereich im Nahtgraben aufnehmbar. Insbesondere ist nur ein Ende des Zierstreifens im Nahtgraben aufnehmbar. Insbesondere ist das Ende des Zierstreifens im Nahtgraben aufnehmbar, welches sich in den Fügebereich erstreckt. Es ist möglich, dass der gesamte Fügebereich im Nahtgraben aufnehmbar ist. Der Zierstreifen tritt vorzugsweise aus dem Nahtgraben heraus und von dort an die Außenseite des Überzugabschnitts. Der Fügebereich kann im Nahtgraben verhakt und/oder verklemmt bzw. eingespannt sein.
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Der Nahtgraben weist vorzugsweise wenigstens eine Hinterschneidung auf, in welche der aufnehmbare Fügebereich vorzugsweise wenigstens teilweise eingreift. Das bietet eine besonders zuverlässige und belastbare Aufnahme des Fügebereichs in dem Nahtgraben. Die Hinterschneidung verläuft insbesondere entlang wenigstens einer Längskante und/oder Bodenkante des Nahtgrabens. Insbesondere umfasst der Nahtgraben wenigstens eine Vertiefung und vorzugsweise wenigstens eine Nut oder ist als eine solche ausgebildet. Es ist möglich, dass der Nahtgraben von wenigstens einer auf dem Innenverkleidungsbauteil verlaufenden Erhebung eingegrenzt wird. Der Nahtgraben kann auch wenigstens eine nach außen oder innen abgeschrägte Flanke aufweisen, an welcher der aufnehmbare Fügebereich wenigstens teilweise anlegbar ist. Der Nahtgraben kann auch gerade bzw. rechtwinklig zum Boden verlaufende Seitenwände aufweisen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren dient zur Herstellung einer Innenraumkomponente für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Überzuganordnung für wenigstens ein Innenverkleidungsbauteil. Dabei weist die Überzuganordnung wenigstens einen Überzug und wenigstens einen Zierstreifen auf. Wenigstens zwei Überzugabschnitte des Überzugs laufen mit ihren Endbereichen in einem Fügebereich zusammen. Die Überzugabschnitte werden dort mittels wenigstens einer gemeinsamen Naht miteinander vernäht. Der Zierstreifen erstreckt sich mit wenigstens einem Ende, insbesondere mit nur einem Ende, in den Fügebereich und wird dort vernäht, insbesondere wenigstens mittels der gemeinsamen Naht.
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Auch das erfindungsgemäße Verfahren bietet viele Vorteile und ermöglicht eine besonders unaufwendige Herstellung einer besonders haltbaren und hochwertigen Innenraumkomponente. Insbesondere ist die hergestellte Innenraumkomponente und beispielsweise deren Überzug und/oder Zierstreifen wie zuvor für die erfindungsgemäße Innenraumkomponente beschrieben ausgebildet. Insbesondere ist das Verfahren so ausgebildet, dass die zuvor beschriebene Innenraumkomponente danach hergestellt wird. Insbesondere ist die zuvor beschriebene Innenraumkomponente nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar.
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In einer Weiterbildung umfasst das erfindungsgemäße Verfahren vorzugsweise wenigstens einen der folgenden Schritte in der genannten oder einer anderen sinnvollen Reihenfolge: Zuschneiden und/oder Schärfen und/oder Perforieren und/oder Prägen des Zierstreifens; Auftragen eines Klebemittels auf eine Unterseite des Zierstreifens insbesondere durch sogenanntes Hotmelt oder dergleichen mittels insbesondere Rollercoating oder dergleichen; Positionieren des Zierstreifens auf dem Überzugabschnitt; Auflaminieren des Zierstreifens auf dem Überzugabschnitt insbesondere mittels einer 2D-Laminierpresse; Verbinden und vorzugsweise Vernähen des insbesondere mit dem Überzugabschnitt verbundenen Zierstreifens mit dem anderen Überzugabschnitt; Einarbeiten und insbesondere Aufsteppen wenigstens einer Ziernaht auf den Zierstreifen; Auftragen wenigstens eines Klebemittels auf die Überzuganordnung und/oder auf das Innenverkleidungsbauteil; Trocknen des Klebemittels; Positionieren der Überzuganordnung auf dem Innenverkleidungsbauteil; Einlegen des Fügebereichs in wenigstens einen Nahtgraben des Innenverkleidungsbauteils; Aktivieren des Klebemittels vorzugsweise durch Presskaschieren und/oder Membrankaschieren.
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Insbesondere laufen die Endbereiche der Überzugabschnitte im Fügebereich derart zusammen, dass die bestimmungsgemäßen Außenflächen der Überzugabschnitte sich gegenüberliegen und die bestimmungsgemäßen Unterseiten der Überzugabschnitte voneinander abgewandt sind. Dadurch ergibt sich, dass die gemeinsame Naht im Wesentlichen nur an der Unterseite sichtbar ist bzw. von der sichtbaren Außenseite aus im Wesentlichen nicht zu sehen ist. Beispielsweise ist die gemeinsame Naht von außen nicht sichtbar in einem Nahtgraben des Innenverkleidungsbauteils angeordnet.
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Insbesondere erstreckt sich die gemeinsame Naht von einer Unterseite der Überzugabschnitte aus durch einen der Überzugabschnitte und tritt dann an dessen Außenseite aus diesem heraus und verläuft dann durch den Zierstreifen und tritt anschließend an der Außenseite in den anderen Überzugabschnitt ein und an dessen Unterseite wieder aus. Die gemeinsame Naht ist insbesondere eine Verbundnaht oder umfasst wenigstens eine solche. Insbesondere ist die gemeinsame Naht eine Funktionsnaht oder umfasst wenigstens eine solche.
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Die wenigstens zwei Überzugabschnitte des Überzugs können durch separate Teile bereitgestellt werden. Möglich ist auch, dass die wenigstens zwei Überzugabschnitte des Überzugs abschnittsweise einteilig miteinander verbunden sind. Dann werden die wenigstens zwei Überzugabschnitte beispielsweise durch teilweises Trennen, z. B. Spalten und/oder Schneiden, eines Überzugs bereitgestellt. Die Endbereiche der Überzugabschnitte liegen dabei insbesondere an den Trennstellen.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, die im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
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In den Figuren zeigen:
- 1 eine stark schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Innenraumkomponente in einer geschnittenen perspektivischen Ansicht;
- 2 die Innenraumkomponente in einer geschnittenen Seitenansicht;
- 3 eine rein schematische Detaildarstellung eines Zierstreifens der Innenraumkomponente in einer Draufsicht;
- 4 eine stark schematisierte Darstellung einer weiteren Innenraumkomponente;
- 5 eine stark schematisierte Darstellung einer anderen Innenraumkomponente;
- 6 eine rein schematische Darstellung eines Innenverkleidungsbauteils der Innenraumkomponente in einer perspektivischen Ansicht; und
- 7 eine rein schematische Detaildarstellung einer Innenraumkomponente in einer perspektivischen Ansicht.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Innenraumkomponente 1 für ein Kraftfahrzeug mit einer Überzuganordnung 2 mit einem Überzug 12 und einem Zierstreifen 4. Die Überzuganordnung 2 ist hier auf einem Innenverkleidungsbauteil 3, beispielsweise einem Aufsatzträger, aufgezogen und zum Beispiel aus Leder gefertigt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist hier nur ein Ausschnitt der Innenraumkomponente gezeigt. Die Innenraumkomponente 1 wurde hier nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt. Die hier gezeigte Überzuganordnung 2 weist eine Budapester Naht 8 auf, welche nachfolgend beschrieben wird.
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Der Überzug 12 weist hier zwei Überzugabschnitte 22 auf, welche mit ihren Endbereichen in einem Fügebereich 5 zusammenlaufen und dort mit einer gemeinsamen Naht 42 miteinander vernäht sind. Die Überzugabschnitte 22 können beispielsweise durch Schneiden oder Schlitzen eines Zuschnitts oder durch zwei separate Zuschnitte bereitgestellt werden. Die Endbereiche der Überzugabschnitte 22 sind im Fügebereich 5 mit ihren bestimmungsgemäßen Außenflächen gegenüberliegend angeordnet. Deren bestimmungsgemäße Unterseiten sind voneinander abgewandt bzw. in Richtung des Innenverkleidungsbauteils 3 ausgerichtet.
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Der Zierstreifen 4 verläuft hier mit einem Ende 14 in den Fügebereich 5 und ist dort ebenfalls über die gemeinsame Naht 42 mit den Überzugabschnitten 22 vernäht. Dabei liegt der Zierstreifen 4 hier zwischen den zusammenlaufenden Überzugabschnitten 22.
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Der Zierstreifen 4 erstreckt sich hier aus dem Fügebereich 5 heraus und liegt mit einem anderen Ende 24 in einem sichtbaren Bereich der Überzuganordnung 2 auf der Außenfläche des einen Überzugabschnitts 22. Dort ist der Zierstreifen 4 hier mit zwei Ziernähten 7 befestigt. Bei der Herstellung kann vorgesehen sein, dass der Zierstreifen 4 vor dem Nähen der Ziernähte 7 aufgeklebt bzw. auflaminiert wird, um während des Nähens eine zuverlässige Fixierung zu haben. 7. An dem anderen Überzugabschnitt 22, welcher nicht mit dem Zierstreifen 4 überdeckt ist, ist hier ebenfalls eine Ziernaht 7 vorgesehen.
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Der Fügebereich 5, welche hier die beiden zusammenlaufenden Endbereiche der Überzugabschnitte 22 und das Ende 14 des Zierstreifens 4 sowie die gemeinsame Naht 42 umfasst, ist hier in einem Nahtgraben 13 des Innenverkleidungsbauteils 3 aufgenommen. Dadurch kann die Überzuganordnung 2 besonders flach bzw. eben auf dem Innenverkleidungsbauteil aufgespannt werden. Zugleich erfolgt über den im Nahtgraben 13 eingesetzten Fügebereich 5 eine Fixierung bzw. Befestigung der Überzuganordnung 2 an dem Innenverkleidungsbauteil 3. Dabei ist die Überzuganordnung 2 vorzugsweise auch mit dem Innenverkleidungsbauteil 3 verklebt.
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Der Zierstreifen 4 ist hier mit einem Lochmuster 34 ausgestattet und wurde dazu perforiert bzw. gelocht. Beispielsweise ist das Lochmuster 34 als ein Budapester Muster oder dergleichen ausgeführt.
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In der 2 ist die Innenraumkomponente 1 der 1 ohne das Innenverkleidungsbauteil 3 in einer geschnittenen Seitenansicht gezeigt. Hier ist eine beispielhafte Dimensionierung des Zierstreifens 4 besonders gut zu erkennen. Der Zierstreifen 4 der 2 ist in der 3 einzeln und in einer Draufsicht dargestellt. Dabei ist die Dimensionierung des Zierstreifens 4 in den 2 und 3 besonders gut zu erkennen.
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Der Zierstreifen 4 liegt mit einem größeren Bereich außerhalb des Fügebereichs 5 als innerhalb des Fügebereichs 5. Somit ist der bestimmungsgemäß sichtbare Bereich des Zierstreifens 4 größer als der nicht sichtbare Bereich. Die Breite 401 des sichtbaren Bereichs beträgt hier beispielsweise 16 mm. Die Gesamtbreite 400 des Zierstreifens 4 beträgt hier beispielsweise 23 mm. Es ergibt sich eine Nahtzugabe 402 von beispielsweise 7 mm. Dieses ist dann derjenige Bereich, welcher im Wesentlichen nicht sichtbar im Fügebereich 5 liegt, wenn die Überzuganordnung 2 bestimmungsgemäß auf dem Innenverkleidungsbauteil 3 befestigt ist.
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Der Abstand zwischen den Ziernähten 7 beträgt hier beispielsweise 10 mm. Die Lederstärke des Überzugs 12 beträgt beispielsweise 1,1 mm. Die Stärke des Zierstreifens 4 beträgt hier beispielsweise 0,5 mm.
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In der 3 ist auch ein beispielhaftes Lochmuster 34 des Zierstreifens 4 besonders gut zu erkennen. Zudem weist der Zierstreifen 4 hier eine Zahnung 64 entlang einer Seitenkante am sichtbaren Ende 24 auf. Die Erfindung kann auch vorteilhaft mit anderen Mustern bzw. Designs ausgestattet werden.
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Die 4 zeigt die Innenraumkomponente 1 mit einer anderen Ausgestaltung der Überzuganordnung 2. Dabei ist der Zierstreifen 4 hier mit einem Lochmuster 34 ausgestattet, bei dem die Löcher als rautenförmig sind. Zudem ist an dem sichtbaren Ende 24 des Zierstreifens 4 eine Zahnung 64 eingearbeitet.
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Die 5 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Innenraumkomponente 1, bei welcher der Zierstreifen 4 anstelle eines Lochmusters 34 ein Prägemuster 54 aufweist. Beispielsweise wurden hier im Versatz angeordnete Rechtecke eingeprägt.
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In der 6 ist das Innenverkleidungsbauteil 3 ohne Überzuganordnung 2 dargestellt, sodass der Nahtgraben 13 besonders gut zu erkennen. Das in der 6 gezeigte Innenverkleidungsbauteil 3 ist in der 7 mit einer Überzuganordnung 2 ausgestattet, wie sie beispielsweise mit Bezug zu den 1 bis 5 vorgestellt wurde. Die Überzuganordnung 2 weist hier eine Budapester Naht 8 auf.
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Dabei ist das Innenverkleidungsbauteil 3 hier an einem Ende gekrümmt. Hier ist besonders gut zu erkennen, dass bei der Erfindung die Überzuganordnung 2 mit einer Budapester Naht 8 auch an gekrümmten Bereichen und anderen dreidimensionalen Formen angebracht werden kann, ohne dass unerwünschter Verzug des Lochmusters bzw. der Verzierung auftritt.
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Die hier gezeigte Innenraumkomponente wurde nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt. Ein beispielhafter Ablauf des Herstellungsverfahrens könnte wie nachfolgend beschrieben erfolgen. Zunächst werden die Dekormaterialien bzw. der Überzug 12 zugeschnitten. Zudem wird der Zierstreifen 4 zugeschnitten. Falls nötig, erfolgt ein Schärfen des Zierstreifens 4. Dann wird Klebstoff auf die Rückseite des Zierstreifens 4 aufgetragen, beispielsweise durch Hotmelt in Verbindung mit Rollercoating. Falls vorgesehen, erfolgt dann ein Perforieren und/oder Prägen des Zierstreifens 4 und bei Bedarf die Herstellung der Zahnung 64.
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Anschließend erfolgen eine genaue Positionierung und ein Auflaminieren des Zierstreifens 4 auf dem Überzug 12, beispielsweise mittels einer 2D-Laminierpresse. Anschließend wird der laminierte Zuschnitt mit dem restlichen Zuschnitt verbunden und beispielsweise eingenäht. Anschließend werden die Ziernähte 7 aufgesteppt. Dann folgt ein Klebstoffauftrag auf die Unterseite der Überzuganordnung 2 und auf das Innenverkleidungsbauteil 3. Nach dem Trocknen des aufgetragenen Klebstoffs erfolgt die Positionierung der Überzuganordnung 2 auf dem Innenverkleidungsbauteil 3. Anschließend erfolgt eine Klebstoffaktivierung, beispielsweise Presskaschieren oder Membrankaschieren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Innenraumkomponente
- 2
- Überzuganordnung
- 3
- Innenverkleidungsbauteil
- 4
- Zierstreifen
- 5
- Fügebereich
- 7
- Ziernaht
- 8
- Budapester Naht
- 12
- Überzug
- 13
- Nahtgraben
- 14
- Ende
- 22
- Überzugabschnitt
- 24
- Ende
- 34
- Lochmuster
- 42
- Naht
- 54
- Prägemuster
- 64
- Zahnung
- 400
- Breite
- 401
- Breite
- 402
- Nahtzugabe
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016103086 A1 [0002]