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Die Erfindung betrifft eine Sitzanlage für einen Innenraum eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus der
DE 199 10 085 C1 ist bereits eine derartige Sitzanlage bekannt, welche ein Sitzkissenteil und ein Rückenlehnenteil umfasst und zwischen einer Sitzgrundstellung, in welcher ein Passagier auf der Sitzanlage Platz nehmen kann, und einer Einstiegsstellung, in welcher beispielsweise ein Sitzinsasse einer dahinterliegenden Fahrzeugsitzreihe, welche über keinen eigenen Zugang mittels entsprechender Seitentüren verfügt, auf komfortablere Weise auf seinen Sitzplatz gelangt bzw. auf komfortablere Weise aussteigen kann. Beim Verlagern der Sitzanlage aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung wird dabei gemäß dem Stand der Technik zunächst das Rückenlehnenteil nach vorne verschwenkt und anschließend gemeinsam mit dem Sitzkissenteil entlang jeweiliger Sitzlängsschienen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne verlagert.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sitzanlage zu schaffen, mittels welcher einerseits ein noch komfortablerer Ein- und Ausstieg eines Passagiers einer dahinterliegenden Fahrzeugsitzreihe ermöglicht wird und bei welcher andererseits eine besonders günstige Verlagerungsbewegung aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung ermöglicht ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sitzanlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Sitzanlage umfasst ein Sitzkissenteil und ein Rückenlehnenteil und ist zwischen einer Sitzgrundstellung und einer Einstiegsstellung verlagerbar. Um hierbei einen noch komfortableren Zugang zu einer dahinterliegenden Fahrzeugsitzreihe bzw. einen komfortableren Ausstieg zu ermöglichen, ist das Sitzkissenteil in einem vorderen Endbereich über eine Verstellkinematik an einem Sitzuntergestell angeordnet und mittels dieser aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung verstellbar, so dass bei der Verlagerung des Sitzkissenteils aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung der hintere Endbereich relativ zu dem Sitzuntergestell angehoben wird. Demzufolge wird auch das im rückwärtigen Bereich mit dem Sitzkissenteil verbundene Rückenlehnenteil entsprechend angehoben und nach vorne verlagert. Durch eine derartige Verstellkinematik kann auf besonders günstige Weise einerseits eine Anhebung des hinteren Endbereichs des Sitzkissenteils bzw. des Rückenlehnenteils erzielt werden und andererseits auch eine vorzugsweise erwünschte Vorverlagerung des hinteren Endbereichs des Sitzkissenteils sowie des Rückenlehnenteils, um dem Sitzinsassen des dahinterliegenden Fahrzeugsitzes einen möglichst großen Raum beim Ein- und Ausstieg bereitstellen zu können.
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Außerdem ist zwischen einem hinteren Endbereich des Sitzkissenteils und dem Sitzuntergestell eine Federeinrichtung vorgesehen, mittels welcher die Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung durch die Federkraft eines Federelements unterstützbar ist. Hierdurch kann eine Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils, welche durch die Verstellkinematik initiiert wird, besonders günstig im rückwärtigen Bereich des Sitzkissenteils unterstützt werden, so dass beispielsweise die Verstellkinematik kleiner und weniger Bauraum einnehmend dimensioniert werden kann. Dabei umfasst das Federelement ein Gleitelement, entlang welchem ein Stützelement des Sitzkissenteils während der Verlagerungsbewegung zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung gleitet. Dieses Gleitelement stellt eine besonders günstige Unterstützung der Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils mittels des Federelements sicher, da beispielsweise ein besonders günstiges Gleiten des Stützelements auf Seiten des Sitzkissenteils relativ zu dem Federelement gewährleistet ist, ohne dass es beispielsweise zu störenden Geräuschen oder einem Abrieb einer Schutzbeschichtung des Stützelements kommt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Gleitelement aus einem Kunststoff hergestellt. Hierdurch kann das Stützelement auf besonders geräuscharme Weise entlang des Gleitelements bewegt werden.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gleitelement durch eine Rasteinrichtung am Federelement befestigt ist. Hierdurch lässt sich das Gleitelement montagetechnisch besonders einfach am Federelement befestigen.
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Ist das Federelement in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als Torsionsfeder ausgebildet, so hat dies den Vorteil, dass mittels des Federelements besonders hohe Kräfte aufgebracht werden können, um das Sitzuntergestell aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung zu verlagern.
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Weiterhin hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn in einer Ausgestaltung der Erfindung das Sitzkissenteil im hinteren Endbereich über eine Verriegelungseinrichtung am Sitzuntergestell gehalten ist, welche zum Verlagern des Sitzkissenteils aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung entriegelbar ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders gute Festlegung des Sitzkissenteils in der Sitzgrundstellung am Sitzuntergestellt, so dass eine besonders hohe Crashsicherheit erzeugt werden kann.
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Eine weiter vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Verriegelungseinrichtung bei der Längsverstellung des Sitzkissenteils entlang der Sitzschienen vom Sitzuntergestell automatisch entriegelbar ist. dies ermöglicht eine besonders einfache Verlagerung des Sitzkissenteils aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung.
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Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das Stützelement als Querstange des Sitzkissenteils ausgebildet ist. Durch die Doppelfunktion der Querstange ergibt sich demzufolge eine bauliche Vereinfachung.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigen:
- 1a, 1b jeweilige Seitenansichten bzw. Perspektivansichten eines ausschnittsweise erkennbaren Innenraums eines Personenkraftwagens mit einer Sitzanlage, welche Fahrzeugsitze in mehreren Fahrzeugsitzreihen umfasst, wobei ein äußerer und ein mittlerer Fahrzeugsitz der zweiten bzw. mittleren Fahrzeugsitzreihe ein Sitzkissenteil und ein Rückenlehnenteil umfassen und zwischen einer Sitzgrundstellung und einer Einstiegsstellung verlagerbar sind, um einen verbesserten Ein- und Ausstieg für eine dahinterliegende hintere Fahrzeugsitzreihe zu ermöglichen, wobei das Rückenlehnenteil bei der Verlagerung der Fahrzeugsitze zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung mit dem Sitzkissenteil mitverlagerbar ist und in seiner Relativlage am Sitzkissenteil ortsfest verbleibt, und wobei das Sitzkissenteil mit einem hinteren Endbereich relativ zu einem Sitzuntergestell anhebbar ist;
- 2 jeweilige Seitenansichten auf die Fahrzeugsitze der mittleren Fahrzeugsitzreihe gemäß den 1a und 1b, wobei eine Abfolge bei der Verlagerung des Fahrzeugsitzes zwischen jeweiligen Sitzgrundstellungen und der Einstiegsstellung dargestellt sind;
- 3 eine Perspektivansicht auf das ausschnittsweise dargestellte Sitzuntergestell der Fahrzeugsitze gemäß den 1a bis 2, wobei insbesondere die Verstellkinematik erkennbar ist; über welche das Sitzkissenteil in einem vorderen Endbereich an dem Sitzuntergestell abgestützt ist;
- 4 eine weitere und teilweise geschnittene Perspektivansicht auf das Sitzkissenteil der Fahrzeugsitze analog zu 3;
- 5 eine perspektivische Rückansicht des äußeren und mittleren Fahrzeugsitzes der mittleren Fahrzeugsitzreihe, deren Sitzkissenteil und Rückenlehnenteil miteinander verbunden sind und mittels der Verstellkinematik zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung verlagerbar sind, wobei zwischen einem hinteren Endbereich des jeweiligen Sitzkissenteils und dem Sitzuntergestell eine Federeinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher die Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung durch die Federkraft eines Federelements der Federeinrichtung unterstützbar ist; und in
- 6 eine ausschnittsweise und perspektivische Unteransicht auf den hinteren Endbereich des jeweiligen Sitzkissenteils und das Sitzuntergestell im Bereich der Federeinrichtung, wobei ein an dem Federelement angeordnetes Gleitelement erkennbar ist, entlang welchem ein Stützelement des Sitzkissenteils während der Verlagerungsbewegung zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung gleitet.
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In den 1a und 1b ist jeweils in einer ausschnittsweisen Seitenansicht bzw. Perspektivansicht ein Innenraum eines Kraftwagens mit einer sich darin befindenden Sitzanlage erkennbar, welche im vorliegenden Fall jeweilige Fahrzeugsitze 10, 12 und 14 einer vorderen, einer mittleren und einer hinteren Fahrzeugsitzreihe V, M, R umfasst. Damit der Fahrzeugsitz 14 der hinteren Fahrzeugsitzreihe R, welcher hinter dem entsprechenden Fahrzeugsitz 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M besonders einfach und komfortabel erreicht werden kann, ist der seitliche Fahrzeugsitz 12 gemeinsam mit dem mittleren Fahrzeugsitz der mittleren Fahrzeugsitzreihe M im vorliegenden Fall aus einer in den 1a und 1b nicht erkennbaren Sitzgrundstellung in eine hier erkennbare Einstiegsstellung verlagerbar. Dies ist insbesondere erforderlich, da die dritte Fahrzeugsitzreihe R im vorliegenden Fall über eine Türöffnung 16 zugänglich ist, welche sich - bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung - in erster Linie auf Höhe der Fahrzeugsitze 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe befindet. Um somit einen besonders günstigen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, ist der Fahrzeugsitz 12 in die beschriebene Einstiegsstellung verlagerbar.
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Hierbei ist aus den 1 und 1b zunächst erkennbar, dass der Fahrzeugsitz 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M ein Sitzkissenteil 18 und ein Rückenlehnenteil 20 umfasst, welche gemeinsam und ortsfest relativ zueinander fest verbleibend aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung verlagert werden. Demzufolge ist das Rückenlehnenteil 20 bei der Verlagerung des Fahrzeugsitzes 12 zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung mit dem Sitzkissenteil 18 derart mitverlagerbar, dass es in seiner Relativlage ortsfest zum Sitzkissenteil 18 verbleibt. Im vorliegenden Fall werden das Sitzkissenteil 18 und das Rückenlehnenteil 20 des mittleren Fahrzeugsitzes der mittleren Fahrzeugsitzreihe M jeweils mitverlagert. Das Sitzkissenteil des mittleren Fahrzeugsitzes ist demzufolge als Teil des Sitzkissenteils 18 des seitlichen Fahrzeugsitzes 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M zu betrachten beziehungsweise das Rückenlehnenteil des mittleren Fahrzeugsitzes als Teil des Rückenlehnenteils 20 des seitlichen Fahrzeugsitzes 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M. Im Weiteren wird daher die Verlagerung des seitlichen Fahrzeugsitzes 12 beschrieben.
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Bei der Verlagerung des Fahrzeugsitzes 12 aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung wird insbesondere das Sitzkissenteil 18 auf im Weiteren noch näher beschriebene Weise in einem vorderen Endbereich 22 über eine im Zusammenhang mit den 3 und 4 noch näher beschriebene Verstellkinematik 24 derart bewegt, dass sich einem hinteren Endbereich 26 des Sitzkissenteils 18 eine Anhebung und Vorverlagerung relativ zu einem Sitzuntergestell 28 einstellt. Demzufolge wird auch das Rückenlehnenteil 20 mit einem unteren Endbereich 30 angehoben und nach vorne hin vorverlagert. Insbesondere durch dieses Anheben des hinteren Endbereichs 26 des Sitzkissenteils bzw. des unteren Endbereichs 30 des Rückenlehnenteils 20 wird im Fußraumbereich des entsprechenden Fahrzeugsitzes 14 der hinteren Fahrzeugsitzreihe R ein äußerst großer Freiraum, welcher den Ein- und Ausstieg erheblich vereinfacht, gebildet.
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Anhand von 2 soll nun im Weiteren die Verlagerungsbewegung des Fahrzeugsitzes 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M aus einer jeweiligen Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung erläutert werden. Die äußerst linke Darstellung zeigt dabei eine hintere Sitzgrundstellung des Fahrzeugsitzes 12, aus welcher dieser im Rahmen seiner Verstellmöglichkeiten entlang jeweiliger Sitzschienen 32 um beispielsweise etwa 100 mm nach vorne längsverstellt werden kann.
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Soll nun der Fahrzeugsitz 12 aus dieser Sitzgrundstellung in die äußerst rechts von 2 dargestellte Einstiegsstellung verlagert werden, so kann beispielsweise durch einen Knopfdruck oder dergleichen Auslösesignal eines beispielsweise im Bereich der hinteren Fahrzeugsitzreihe R angeordneten Tasters der Fahrzeugsitz zunächst entlang der Sitzschienen 32 um beispielsweise weitere 50 mm in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne verlagert werden, bevor die Verlagerungsbewegung des Fahrzeugsitzes 12 mittels der Verstellkinematik 24 in die Einstiegsstellung erfolgt. Während dieser Verlagerung zwischen der in den mittleren beiden Darstellungen von 2 gezeigten vorderen Sitzgrundstellung und der nochmals um 50 mm weiter nach vorne verlagerten Stellung können beispielsweise jeweilige Schlösser einer Verriegelungseinrichtung 34 geöffnet werden, über welche das Sitzkissenteil 18 im hinteren Endbereich 26 am Sitzuntergestell 28 fixiert ist. Nach Öffnen dieser Verriegelungseinrichtung 34 ist dann die Verlagerung des Fahrzeugsitzes 12 aus der Sitzgrundstellung gemäß der zweiten Darstellung von links in 2 in die rechts dargestellte Einstiegsstellung möglich, wobei diese Verlagerungsbewegung mittels der Verstellkinematik 24 auf im Weiteren noch näher beschriebene Weise durchgeführt wird. Natürlich wäre es in diesem Zusammenhang auch anderweitig möglich, die Verriegelungseinrichtung 34 auszulösen, beispielsweise elektromotorisch über ein entsprechendes Signal.
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Anhand der 3 und 4 soll nun im Weiteren die Verstellkinematik 24 erläutert werden.
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Aus 3 ist dabei zunächst das Sitzuntergestell 28 erkennbar, welches entlang der Sitzschienen 32 längsverstellbar ist und jeweilige Seitenwangen 36 aufweist, an welchen jeweilige, seitliche Lenkerhebel 38, 40 im Bereich entsprechender Lagerstellen 42, 44 gelagert sind. Die beiden Lenkerhebel 38, 40 umfassen dabei weitere Lagerstellen 46, 48, an welchen das Sitzkissenteil 18 schwenkgelagert ist. Die beiden Lenkerhebel 38, 40 bilden somit eine Vierpunktgelenkkinematik 50, welche einerseits über die Lagerstellen 42 und 44 mit dem Sitzuntergestell 28 und über die Lagerstellen 46, 48 mit dem Sitzkissenteil 18 gelenkig verbunden ist. Auf der gegenüberliegenden Sitzseite ist eine entsprechende weitere Vierpunktgelenkkinematik 50 vorgesehen.
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Aus 4, welche analog zu 3 ausschnittsweise das Sitzkissenteil 18 sowie das Sitzuntergestell 28 allerdings jeweils teilweise geschnitten zeigt, ist erkennbar, dass in die Vierpunktgelenkkinematik 50 eine Antriebseinheit 52 mit einem Elektromotor 54 und einer Antriebsspindel 56 integriert ist. Die Spindel 56 ist dabei mit ihren beiden Enden mit den beiden Lenkerhebeln 38, 40 derart verbunden, dass eine Bewegung der Spindel 56 relativ zum Elektromotor 54 zu einer parallelogrammartigen Bewegung der Vierpunktgelenkkinematik 50 führt.
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Da der jeweilige hintere Lenkerhebel 38 länger ausgebildet ist als der zugehörige vordere Lenkerhebel 40, ergibt sich die charakteristische, aus den 1a und 1b erkennbare Verlagerung des Sitzkissenteils 18 bei der Bewegung in die Einstiegsstellung bzw. aus dieser zurück. Die Geometrie und Anordnung der Lenkerhebel 38, 40 bewirkt demzufolge, dass in der Einstiegsstellung des Fahrzeugsitzes 12 das Sitzkissenteil 18 im hinteren Endbereich 26 höher angeordnet ist als im vorderen Endbereich 22. Zudem wird das Sitzkissenteil 18 mit dem vorderen Endbereich 22 nach vorne unten verlagert. Insbesondere durch diese Vorverlagerung und auch die Absenkung des vorderen Endbereichs 22 in Kombination mit der Anhebung und Vorverlagerung des hinteren Endbereichs 26 wird ein besonders großer Raum hinter dem Fahrzeugsitz 12 frei, sodass ein Sitzinsasse der hinteren Fahrzeugsitzreihe R auf besonders günstige Weise ein- und aussteigen kann.
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In 5 ist in einer perspektivischen Rückansicht der mittlere und der seitliche Fahrzeugsitz 12 der mittleren Fahrzeugsitzreihe M dargestellt, deren Sitzkissenteil 18 und Rückenlehnenteil 20 miteinander verbunden sind und mittels der Verstellkinematik 24 zwischen der hier Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung verlagerbar sind. Erkennbar ist dabei eine zwischen einem hinteren Endbereich 26 des jeweiligen Sitzkissenteils 18 und dem Sitzuntergestell 28 angeordnete Federeinrichtung 60, mittels welcher die Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils 18 aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung unterstützbar ist und welche in 6 detailliert erkennbar ist.
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6 zeigt eine ausschnittsweise und perspektivische Unteransicht auf den hinteren Endbereich 26 des jeweiligen Sitzkissenteils 18 und das Sitzuntergestell 28 im Bereich der Federeinrichtung 60. Hierbei umfasst die Federeinrichtung 60 ein Federelement 62, welches an einem Querelement 64 des Sitzuntergestells 28 aufgenommen ist. Das Federelement 62 ist vorliegend als Torsionsfeder ausgebildet und mit einem Ende 66 an einer Aufnahme 68 des Querelements 64 gehalten. Das andere Ende 70 des Federelements 62 steht von dem Querelement 64 des Sitzuntergestells 28 in Richtung des Sitzkissenteils 18 ab und ist mit einem Stützelement 72 des Sitzkissenteils 18 in Anlage. Das Stützelement 72 ist dabei als Querstange des Sitzkissenteils 18 ausgebildet, welche in Fahrzeugquerrichtung und etwa horizontal an dessen Unterseite beziehungsweise im Nahbereich des Sitzuntergestells verläuft.
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Durch das Absenken des hinteren Endbereichs 26 aus der Einstiegsstellung in die Sitzgrundstellung wird das als Torsionsfeder ausgebildete Federelement 62 entsprechend gespannt. Durch die hierdurch erzeugte Federkraft ist beim anschließenden Anheben des hinteren Endbereichs 26 aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung ist die Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils 18 aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung durch die Federkraft eines Federelements 62 unterstützt. Demzufolge drückt beim Ablauf der Easy-Entry-Funktion das Federelement 62 die Sitzstruktur beziehungsweise das Sitzkissenteil 18 nach oben.
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Während dieser Verlagerungsbewegungen des Sitzkissenteils 18 zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung gleitet das Federelement 62 allzeit entlang des Stützelements 72 in Form der Querstange beziehungsweise durchläuft dazu eine Relativbewegung.
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Dabei umfasst das Federelement 62 ein Gleitelement 74, entlang welchem das Stützelement 72 während der Verlagerungsbewegung zwischen der Sitzgrundstellung und der Einstiegsstellung gleitet. Dieses Gleitelement 74 stellt eine besonders günstige Unterstützung der Verlagerungsbewegung des Sitzkissenteils 18 mittels des Federelements 62 sicher, da ein besonders günstiges Gleiten des Stützelements 72 auf Seiten des Sitzkissenteils 18 relativ zu dem Federelement 62 gewährleistet ist, ohne dass es beispielsweise zu störenden Geräuschen oder einem Abrieb einer Schutzbeschichtung des Stützelements 72 kommt. Im vorliegenden Fall ist das Gleitelement 74 aus einem Kunststoff hergestellt und durch eine Rasteinrichtung 76 am Federelement 62 befestigt. Das Gleitelemente 76 umgreift hierzu das im Querschnitt kreisrunde Federelement 62 mit jeweiligen Seitenwangen 78 außenumfangsseitig in einem Winkelbereich von etwa 180° und weist an den Rändern der Seitenwangen 78 jeweilige Rastelemente 80 auf, welche im Wesentlichen die Rasteinrichtung 76 bilden. In der Montage ist somit das Gleitelement 76 in einfacher Weise an dem Federelement 62 nach Art eines Clips verrastbar.
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In 5 ist außerdem die Verriegelungseinrichtung 34 erkennbar, mittels welcher das Sitzkissenteil 18 im hinteren Endbereich 26 am Sitzuntergestell 28 fixiert ist und welche zum Verlagern des Fahrzeugsitzes 12 aus der Sitzgrundstellung in die Einstiegsstellung entriegelbar ist. Die Verriegelungseinrichtung 34 ist dabei vorliegend bei der Längsverstellung des Sitzkissenteils 18 entlang der Sitzschienen 32 vom Sitzuntergestell 28 automatische entriegelbar. Beim Rückverlagern wird des Sitzkissenteil 18 umgekehrt im hinteren Endbereich 26 am Sitzuntergestell 28 fixiert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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