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DE102018123877B3 - Stecker für ein Sicherheitsschaltprofil und ein Sicherheitsschaltprofil - Google Patents

Stecker für ein Sicherheitsschaltprofil und ein Sicherheitsschaltprofil Download PDF

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DE102018123877B3
DE102018123877B3 DE102018123877.0A DE102018123877A DE102018123877B3 DE 102018123877 B3 DE102018123877 B3 DE 102018123877B3 DE 102018123877 A DE102018123877 A DE 102018123877A DE 102018123877 B3 DE102018123877 B3 DE 102018123877B3
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Liebmer Trauschein
Adrian Fetz
Dietmar Hosp
Thomas Ha
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stecker (1) für ein Sicherheitsschaltprofil (2) mit einem ersten Kontaktelement für eine erste Litze (3) des Sicherheitsschaltprofils (2) und einem zweiten Kontaktelement für eine zweite Litze (4) des Sicherheitsschaltschaltprofils (2), und einer Einschubnase (16), wobei die beiden Kontaktelemente in der Einschubnase (16) aufgenommen sind, wobei das erste Kontaktelement ein erster Träger (8) mit einer ersten Kralle (9) ist und das zweite Kontaktelement ein zweiter Träger (10) mit einer zweiten Kralle (11) ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Stecker für ein Sicherheitsschaltprofil nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und ein Sicherheitsschaltprofil nach dem Oberbegriff des nebengeordneten Anspruchs 8.
  • STAND DER TECHNIK
  • In diesem Zusammenhang wird auf die DE 20 2012 012 029 U1 hingewiesen, welche eine elektrische Schaltleiste mit einer Profilleiste aus gummielastischem Material offenbart, wobei wenigstens eine die Profilleiste an einer Stirnseite abschließende Abschlusskappe vorgesehen ist, bei der die Abschlusskappe aus einem Material mit einer im Vergleich zu dem gummielastischen Material der Profilleiste wesentlich höheren Steifigkeit besteht und bei der die Abschlusskappe als Auflaufstopper ausgebildet ist.
    Weiter wird auf die DE 20 2012 001 554 U1 hingewiesen, welche ein Profil für eine Schaltleiste offenbart, bei der das Profil aus gummielastischem Material besteht, welches hohl ausgebildet ist und jeweils endseitig zwei Anschlussstücke aufweist, die wiederum mit Spannschellen befestigt werden. Weiter wird auf die WO 95/33908 A1 hingewiesen. Dort ist ein elektrischer Verbinder für Sicherheitsschaltprofile offenbart, die zumindest teilweise in das Hohlprofil einschiebbar ist und mittels eines Klammerelements, welches durch eine Isolierschicht stossbar angeordnet ist, eine Verbindung zwischen dem Hohlprofil und der Signalweiterleitung offenbart.
  • Aus dem Stand der Technik wird auf die DE 10 2011 003 063 A1 hingewiesen, welche eine elektrische Schaltleiste mit einem elastischen Schaltprofil, das wenigstens zwei in dem Schaltprofil angeordnete elektrische Leiter aufweist, wobei die Leiter wenigstens in einem über ein erstes Ende des Schaltprofils hinausragenden Bereich als Metalldrähte oder Metalllitzen ausgebildet sind und mit einem Abschlusselement, das elektrisch mit den Metalldrähten oder Metalllitzen im Bereich des ersten Endes des Schaltprofils verbunden ist, wobei das Abschlusselement als oberflächenmontierbares SMD-Bauelement mit wenigstens zwei Kontaktflächen ausgebildet ist und die Kontaktflächen des Abschlusselements unmittelbar mit den über das erste Ende des Schaltprofils hinausragenden Metalldrähten oder Metalllitzen verbunden sind.
  • Weiter wird auf eine Sicherheitsschalteinrichtung aus der WO 2012/025 198 A1 hingewiesen, wobei insbesondere für kraftbetätigte Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen mit zumindest einer Schaltkammer mit zumindest zwei Schaltflächen, die bei einer Berührung ein einer Auswerteeinheit zugeführtes Schaltsignal auslösen, wobei die Schaltflächen endseitig des Schaltbereichs mit je einer Schaltleitung verbindbar sind, wobei ein Stecker vorgesehen ist, der endseitig auf die Schaltkammer aufsteckbar und mit der Schaltkammer verklemmbar ist.
  • AUFGABE
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stecker für eine Sicherheitsschaltprofil zur Verfügung zu stellen, die schnell und einfach hergestellt werden können, wobei auch der einfache Zusammenbau erreicht werden soll. Weiter soll in diesem Zusammenhang bei hoher Langlebigkeit eine hohe Funktionssicherheit erreicht werden.
  • LÖSUNG DER AUFGABE
  • Zur Lösung der Aufgabe führen die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1.
    Bevorzugte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen.
  • Ein erfindungsgemässer Stecker dient der Verbindung und anschliessenden Signalaufnahme und Signalübertragung von einem Sicherheitsschaltprofil. Das Sicherheitsschaltprofil ist in diesem Zusammenhang aus Gummimaterial hergestellt.
  • Dabei weist das Sicherheitsschaltprofil einen ersten elektrisch leitenden Schaltprofilabschnitt und einen zweiten elektrisch leitenden Schaltprofilabschnitt auf. Der erste Schaltprofilabschnitt umfasst eine erste Litze. Der zweite Schaltprofilabschnitt umfasst wiederum eine zweite Litze. Dabei werden die beiden Litzen etwa mittig in Längsrichtung der beiden Schaltprofilabschnitte eingebracht oder beispielsweise mitextrudiert.
  • Weiter weist der Stecker ein erstes Kontaktelement und ein zweites Kontaktelement auf. Die beiden Kontaktelemente sind erfindungsgemäss mit einer Krallstruktur versehen. Dabei ist das erste Kontaktelement als ein erster Träger mit einer ersten Kralle und das zweite Kontaktelement ist ein zweiter Träger mit einer zweiten Kralle.
  • Die Krallstruktur, die jeweils aus dem Träger zum Reinreichen in das Sicherheitsschaltprofil und der jeweiligen Kralle zum Eingreifen in den jeweiligen Schaltprofilabschnitt besteht, um auf diese Weise einen elektrisch leitenden Kontakt mit der jeweiligen Litze herstellen zu können.
  • Die Krallen bilden dabei im Zusammenspiel mit dem Träger und der Positionierung im Stecker einen Kontakttransfer zur Signalübertragung. Dabei können die Krallen eine Widerhakenstruktur aufweisen. Bei der Form der Krallen ist wesentlich, dass ein möglichst einfaches Einschieben in das Sicherheitsschaltprofil möglich ist und dabei die jeweiligen Schaltprofilabschnitte kontaktiert werden können, wobei ein Herausziehen des Steckers aus dem eingebrachten Sicherheitsschaltprofil erschwert sein soll.
  • Dazu weisen die Krallen eine von einem Ende des jeweiligen Trägers hin zu einem anderen Ende des jeweiligen Trägers aufsteigende Form auf, um dann im Wesentlichen in einem rechten Winkel zu dem Träger angeordnete Gerade überzugehen.
  • Weiter kann der erste Träger mindestens zwei erste Krallen auf und/oder der zweite Träger weist mindestens zwei zweite Krallen auf. Dabei ist auch mehr als eine Kralle pro Träger möglich von der Erfindung mitabgedeckt. Dabei weisen auch weitere Krallen auf ein und demselben Träger regelmässig die gleiche Form auf. Es können auch verschiedene Formen und Grössen von Krallen denkbar sein.
  • Die Träger und die jeweilige Kralle sind einstückig ausgebildet und bestehen aus einem metallenen Werkstoff, der elektrisch leitend ist. Dabei ist insbesondere die Kralle elektrisch leitend und das Material des Trägers elektrisch isolierend.
  • Ausserdem umfasst der erfindungsgemässe Stecker eine Einschubnase wobei die beiden Kontaktelemente in der Einschubnase aufgenommen sind. Dabei ist die Form der Einschubnase und die Platzierung der beiden erfindungsgemässen Kontaktelemente aus Träger und Kralle an die Innenstruktur des Sicherheitsschaltprofils derart angepasst, dass beim Einschieben des Steckers in das Sicherheitsschaltprofil ein Kontakt zwischen jeweiliger Kralle und dem elektrisch leitendem Schaltprofilabschnitt hergestellt wird.
  • Die erste Litze ist in dem ersten Schaltprofilabschnitt des elektrischen Sicherheitsschaltprofils angeordnet und die zweite Litze ist in dem zweiten Schaltprofilabschnitt des elektrischen Sicherheitsschaltprofils angeordnet, wobei die beiden Schaltprofilabschnitte in einem gemeinsamen Schaltprofilraum komplementär zueinander ausgeformt sind. Komplementär bedeutet hierbei, dass der erste Schaltprofilabschnitt im Querschnitt eine Ausbuchtung ist und dass der zweite Schaltprofilabschnitt im Querschnitt eine Rinnenform aufweist, sodass der erste Schaltprofilabschnitt in den zweiten Schaltprofilabschnitt formbündig einbringbar ist.
  • Die beiden Träger sind ein in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel als C- oder U-Profil in Form einer Kontaktspange ausgeführt. Zwischen den beiden Schenkeln der U-Profile bildet der Stecker eine Rinne aus. Die Rinne ist zwischen dem ersten Schaltprofilabschnitt des elektrischen Sicherheitsschaltprofils und dem zweiten Schaltprofilabschnitt des elektrischen Sicherheitsschaltprofils einschiebbar.
  • Durch die Rinne wird vorteilhaft erreicht, dass der Stecker beim Einschieben in das Sicherheitsschaltprofil eine definierte Zentrierung erfährt und dabei ausserdem eine Ausrichtung und Streckung des Schaltprofilraums über die Einschubnase erfolgt und somit ein zusätzlicher Schutz und eine zusätzliche Abdichtung möglich wird.
  • Aufgrund des U- oder C-Profils ist eine dauerhafte Vorspannung der elektrischen Kontaktkraft bei der Herstellung einfach einstellbar. Weiter wird eine Komprimierung der Einschubnase erreicht. Die Komprimierung hat hier den Vorteil, dass ein fester Sitz der Einschubnase möglich ist. Um einen Korrosionsschutz zu gewährleisten ist eine Beschichtung des Trägers und der Kralle gegeben. Beispielsweise kann ein solcher Korrosionsschutz durch eine Nickelbeschichtung erreicht werden.
  • Zusätzlich weist die Einschubnase ein Dichtelement auf. Das Dichtelement ist bevorzugt als ansteigende Lamellenstruktur von der Einschubnase zu einem Steckergehäuse angeordnet. Vorteilhaft wird dadurch ein zusätzliches Befestigen und Festklemmen des Steckers in dem Sicherheitsschaltprofil erreicht.
  • Weiter weist der Stecke ein Signalkabel auf. Das Signalkabel ist einends mit den Trägern verbunden und andernends mit einem Signalverarbeitungsrechner verbindbar.
  • Ein erfindungsgemässes Sicherheitsschaltprofil umfasst eine erste Litze und eine zweite Litze und einen Stecker. Dabei ist die erste Litze in einem ersten Schaltprofilabschnitt angeordnet und die zweite Litze ist in einem zweiten Schaltprofilabschnitt angeordnet. Die beiden Schaltprofilabschnitte sind in einem gemeinsamen Schaltprofilraum komplementär zueinander ausgeformt.
  • Der erste Schaltprofilabschnitt und der zweite Schaltprofilabschnitt sind in dem Schaltraum an gegenüberliegenden Seiten angeordnet, sodass bei Stauchung des Schaltraums ein Einfahren des ersten Schaltprofilabschnitts in den zweiten Schaltprofilabschnitt komplementär einbringbar ist. Dabei ist der Schaltraum von einer Gummiröhre umschlossen.
  • Die Gummiröhre bildet ausserdem eine erste Flanke und eine zweite Flanke aus, wobei die beiden Flanken andernends der Gummiröhre an ein Befestigungsprofil einklemmbar sind, wobei das Befestigungsprofil beispielsweise als Teil eines Schiebetores ausgebildet ist.
  • Der Stecker weist ein erstes Kontaktelement für den ersten Schaltprofilabschnitt und ein zweites Kontaktelement für den zweiten Schaltprofilabschnitt auf, wobei erfindungsgemäss das erste Kontaktelement aus dem ersten Träger mit der ersten Kralle besteht und das zweite Kontaktelement aus dem zweiten Träger mit der zweiten Kralle besteht.
  • Figurenliste
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigen in
    • 1 einen erfindungsgemässen Stecker von schräg oben;
    • 2 den Stecker aus 1 in Teil-Explosionsdarstellung;
    • 3 ein erfindungsgemässes Kontaktelement als U-Profil;
    • 4 ein erfindungsgemässes Sicherheitsschaltprofil und dem Stecker aus 1 von schräg oben.
  • In 1 ist ein Stecker 1 gezeigt. Der Stecker 1 besteht im Einzelnen aus einer Einschubnase 16, welche an ein Steckergehäuse 22 einstückig angeformt ist. Ausserdem umfasst das Steckergehäuse 22 ein Signalkabel 19.
  • Weiter ist ein erster Träger 8 und ein zweiter Träger 10 gezeigt, welche in der Einschubnase 16 aufgenommen, dargestellt sind.
  • Daneben ist auch eine Rinne 21 gezeigt, welche zwischen dem ersten Träger 8 und dem zweiten Träger 10 angeordnet ist, wobei sich die konvexe Form von dem ersten Träger 8 zu dem zweiten Träger 10 hin ausbildet.
  • In 2 ist im Wesentlichen die gleiche Ansicht gezeigt, wie in der 1. Allerdings sind die beiden Träger 8, 10 in einer aus der Einschubnase 16 herausgezogenen Lage gezeigt. Dabei lässt sich gut erkennen, wie die beiden Träger 8, 10 in diesem Ausführungsbeispiel als ein U-Profil 17 ausgeformt sind.
  • Weiter ist gezeigt, wie der erste Träger 8 eine erste Kralle 9 ausbildet. Dabei ist die Kralle 9 von dem ersten Träger 8 langsam aufsteigend zu einer ersten Brücke 28 hin ausgeformt und fällt dann in einer fast rechtwinkligen Anordnung zum ersten Träger 8 wieder zum ersten Träger 8 hin ab. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere erste Krallen 9 zu erkennen.
  • Daneben ist zu erkennen, wie der zweite Träger 10 ebenfalls eine zweite Kralle 11 aufweist, welche von dem zweiten Träger 10 langsam aufsteigend zu einer zweiten Brücke 29 hin ausgeformt und fällt dann in einer fast rechtwinkligen Anordnung zum zweiten Träger 10 wieder zum zweiten Träger 10 hin ab. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere zweite Krallen 11 zu erkennen.
  • In 3 ist eine vergrösserte Darstellung des ersten Trägers 8 aufgezeigt. Dabei wird ersichtlich, wie die erste Brücke 28 einerseits einen ersten Schenkel 23 und andererseits einen zweiten Schenkel 24 ausbildet. Die beiden Schenkel 23, 24 bilden mit der ersten Brücke 28 das U-Profil 17 aus. Dabei formt der erste Schenkel die erste Kralle 9 und der zweite Schenkel 24 die erste Kralle 9.1 aus. Weiter ist in die erste Brücke 28 andererseits der beiden Schenkel 23, 24 eine Verbindungsstelle 27 eingelassen, welche mit dem hier nicht gezeigten Signalkabel verbindbar sind, um aufgenommene Signale weiterleiten zu können.
  • In 4 ist ein erfindungsgemässes Sicherheitsschaltprofil 2 und der Stecker 1 aus den 1 bis 3 gezeigt. Bezüglich des Steckers 1 wird auf eine Wiederholung der Merkmale aus den 1 bis 3 verzichtet, wobei sich die Ausführungen natürlich auch auf den hier gezeigten Stecker beziehen sollen.
  • Das Sicherheitsschaltprofil 2 besteht in erster Linie aus einer Gummiröhre 12, an welche klappbar eine erste Flanke 13 und eine zweite Flanke 14 angeformt sind. Die Gummiröhre 12 umschliesst einen Schaltraum 7, welcher wiederum den ersten Schaltprofilabschnitt 5 und den zweiten Schaltprofilabschnitt 6 aufnimmt. Dabei sind die beiden Schaltprofilabschnitte 5, 6 in dem Schaltraum derart gegenüberliegend angeordnet, dass bei einem Druck auf die Gummiröhre 12 die beiden Schaltprofilabschnitte 5, 6 komplementär ineinander gleiten können.
  • Dabei werden Signale, beispielsweise in Form eines elektrischen Widerstands, zwischen einer ersten Litze 3 in dem ersten Schaltprofilabschnitt 5 und einer zweiten Litze 4 in dem zweiten Schaltprofilabschnitt 6 miteinander abgeglichen und gegebenenfalls ein Signal erzeugt, welches bei eingeschobenem Stecker 1 über das Signalkabel 19 an einen nicht näher gezeigten Signalverarbeitungsrechner übertragen.
  • Ausserdem ist ein Befestigungsprofil 15 gezeigt, in welches die jeweiligen Enden der beiden Flanken 13, 14 zur Befestigung einklemmbar sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Stecker
    2
    Sicherheitsschaltprofil
    3
    erste Litze
    4
    zweite Litze
    5
    erster Schaltprofilabschnitt
    6
    zweiter Schaltprofilabschnitt
    7
    Schaltprofilraum
    8
    erster Träger
    9
    ersten Kralle
    10
    zweiter Träger
    11
    zweite Kralle
    12
    Gummiröhre
    13
    erste Flanke
    14
    zweite Flanke
    15
    Befestigungsprofil
    16
    Einschubnase
    17
    U-Profil
    18
    Dichtelement
    19
    Signalkabel
    20
    U-Profil
    21
    Rinne
    22
    Steckergehäuse
    23
    Erster Schenkel
    24
    Zweiter Schenkel
    25
    Erste Einschubrinne
    26
    Zweite Einschubrinne
    27
    Verbindungsstelle
    28
    Erste Brücke
    29
    Zweite Brücke

Claims (9)

  1. Stecker (1) für ein Sicherheitsschaltprofil (2) mit einem ersten Kontaktelement für einen ersten Schaltprofilabschnitt (5) des Sicherheitsschaltprofils (2) und einem zweiten Kontaktelement für einen zweiten Schaltprofilabschnitt (6) des Sicherheitsschaltschaltprofils (2), und einer Einschubnase (16), wobei die beiden Kontaktelemente in der Einschubnase (16) aufgenommen sind, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kontaktelement ein erster Träger (8) mit einer ersten Kralle (9) ist und das zweite Kontaktelement ein zweiter Träger (10) mit einer zweiten Kralle (11) ist.
  2. Stecker (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (8, 10) ein U-Profil (17, 20) sind.
  3. Stecker (1) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Träger (8) mindestens zwei erste Krallen (9) aufweist und/oder der zweite Träger (10) mindestens zwei zweite Krallen (11) aufweist.
  4. Stecker (1) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Schenkeln der U-Profile (17, 20) eine Rinne (21) ausgebildet ist, wobei die Rinne (21) zwischen den ersten Schaltprofilabschnitt (5) des elektrischen Sicherheitsschaltprofils (7) und den zweiten Schaltprofilabschnitt (6) des elektrischen Sicherheitsschaltprofils (7) einschiebbar ist.
  5. Stecker (1) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschubnase (16) ein Dichtelement (18) aufweist.
  6. Stecker (1) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Signalkabel (19) mit den beiden Kontaktelementen verbunden ist.
  7. Sicherheitsschaltprofil (2) mit einer ersten Litze (3) und einer zweiten Litze (4) und einem Stecker (1), wobei die erste Litze (3) in einem ersten Schaltprofilabschnitt (5) angeordnet ist und die zweite Litze (4) in einem zweiten Schaltprofilabschnitt (6) angeordnet ist, wobei die beiden Schaltprofilabschnitte (5, 6) in einem gemeinsamen Schaltprofilraum (7) komplementär zueinander ausgeformt sind, wobei der Stecker (1) ein erstes Kontaktelement für den ersten Schaltprofilabschnitt (5) und ein zweites Kontaktelement für den zweiten Schaltprofilabschnitt (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kontaktelement ein erster Träger (8) mit einer ersten Kralle (9) ist und das zweite Kontaktelement ein zweiter Träger (10) mit einer zweiten Kralle (11) ist.
  8. Sicherheitsschaltprofil (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schaltprofilabschnitt (5) und der zweite Schaltprofilabschnitt (6) in dem Schaltprofilraum (7) an gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind, wobei der Schaltprofilraum (7) von einer Gummiröhre (12) umgeben ist.
  9. Sicherheitsschaltprofil (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummiröhre (12) eine erste Flanke (13) und eine zweite Flanke (14) ausbildet, wobei die beiden Flanken (13, 14) andernends der Gummiröhre (12) an ein Befestigungsprofil (15) einklemmbar sind.
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