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Die Erfindung betrifft eine Lenkhandhabe eines Fahrzeugs mit einer um eine Drehachse verdrehbar gelagerten Tragstruktur, an deren Enden gegenüber der Tragstruktur verdrehbar ein abgewinkelt geformtes Griffelement für eine Hand eines Fahrers vorgesehen ist. Zum Stand der Technik wird neben der
JP-2004-352124 A insbesondere auf die
DE 10 2016 225 452 A1 verwiesen.
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Im Rahmen der Entwicklung von zumindest teilweise autonom fahrenden zweispurigen Kraftfahrzeugen wird auch die Entwicklung neuartiger Lenkhandhaben angedacht, mit Hilfe derer ein Fahrer in einem weiterhin verfügbaren nicht automatisierten Fahrmodus das Fahrzeug lenken, d.h. dessen Fahrtrichtung vorgeben oder einstellen kann. Die hierfür bislang verwendeten Lenkräder benötigen nämlich relativ viel Bauraum, welcher jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug autonom fährt, zu anderen Zwecken genutzt werden könnte. Neben einer Verlagerung von Lenkrädern beim autonomen Fahren werden daher auch neuartige Lenkhandhaben untersucht, welche zumindest in einem autonomen Fahr-Zustand, in welchem die Lenkhandhabe des Fahrzeugs auch bei Kurvenfahrt im Wesentlichen in einer im von einem Fahrer gesteuerten Fahrbetrieb einer Geradeausfahrt des Fahrzeugs entsprechenden Neutralposition verharrt, weniger Bauraum benötigen.
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Vorgeschlagen wurde hierfür bereits eine Lenkhandhabe mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1, wobei die hier sog. Tragstruktur, welche in der besagten Neutralposition der Lenkhandhabe praktisch horizontal im Fahrzeug-Innenraum liegt und daher im eingangs genannten nächstkommenden Stand der Technik als Querelement bezeichnet ist, unterschiedlichst gestaltet sein kann. Durch Ergreifen und geeignetes Führen zumindest eines Griffelements, welches im Endbereich der Tragstruktur vorgesehen bzw. angebracht ist, kann der Fahrer im nicht autonomen Fahrbetrieb die Tragstruktur bzw. Lenkhandhabe um ihre Drehachse verdrehen. Im Stand der Technik ist auch bereits eine elektromotorische Antriebsvorrichtung zum Verdrehen des Griffelements vorgeschlagen, wobei alternativ auch eine geeignete Mechanik, so beispielsweise ein endloses Zugmittelgetriebe zum Verdrehen eines Griffelements vorgesehen sein kann.
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Hiermit soll aufgezeigt werden, wie mit einer Lenkhandhabe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zumindest in gewissen Betriebszuständen weiterer Bauraum gewonnen werden kann (= Aufgabe der vorliegenden Erfindung).
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs und dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Griffelemente in zumindest einem gewissen Zustand des Fahrzeugs mittels einer Stellvorrichtung derart positioniert werden oder sind, dass zum Ergreifen mit den Händen des Fahrers vorgesehene Abschnitte der Griffelemente auf einer Linie liegen, wobei die freien Enden dieser Abschnitte einander zugewandt sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind zumindest annähernd L-förmige Griffelemente vorgesehen, deren in Neutralstellung der Lenkhandhabe zumindest näherungsweise horizontal ausgerichteter Schenkel mit seinem der Drehachse näheren Endabschnitt an der in Neutralstellung der Lenkhandhabe ebenfalls horizontal ausgerichteten Tragstruktur verdrehbar befestigt ist und wobei ein sich an das andere Ende dieses horizontalen Schenkels anschließender und zumindest näherungsweise vertikal ausgerichteter Schenkel als Abschnitt zum Ergreifen mit einer Hand des Fahrers ausgebildet oder vorgesehen ist.
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Letzteres zeigt auch das im Folgenden erläuterte und in den beigefügten Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel. Es zeigt
- 1 eine Aufsicht auf erfindungsgemäße Lenkhandhabe in Neutralstellung, d.h. bei Geradeausfahrt des Fahrzeugs, wenn dieses von einem Fahrer gesteuert wird,
- 2 diese Lenkhandhandhabe in einem Fahr-Zustand, in welchem das Fahrzeug autonom, d.h. ohne Zutun des oder eines Fahrers fährt,
- 3 diese Lenkhandhabe in einem ausgehend vom Zustand nach 1 um 90° im Uhrzeigersinn verdrehten Zustand,
- 4 diese Lenkhandhabe in einem ausgehend vom Zustand nach 1 um 180° im Uhrzeigersinn verdrehten Zustand,
- 5 diese Lenkhandhabe in einem ausgehend vom Zustand nach 1 um 270° im Uhrzeigersinn verdrehten Zustand.
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Mit der Bezugsziffer 10 ist eine erfindungsgemäße Lenkhandhabe eines Fahrzeugs, beispielsweise eines Personenkraftwagens gekennzeichnet, hinter welcher sich - vom Fahrer aus gesehen - eine Armaturentafel mit einer Anzeigeeinheit 20 (beispielsweise für die Fahrgeschwindigkeit und sonstige an den Fahrer zu übermittelnde Informationen) befindet. Eine Hand des Fahrers, nämlich seine linke Hand ist mit dem Buchstaben H gekennzeichnet.
Die Lenkhandhabe 10 besteht aus einer Tragstruktur 11, welche um eine Drehachse D1, die in den Figurendarstellungen senkrecht zur Zeichenebene verläuft, verdrehbar im Fahrzeug gelagert ist. Bei Geradeausfahrt des Fahrzeugs steht diese balkenartige Tragstruktur 11 horizontal, d.h. sie bildet sozusagen ein horizontales Querelement. An den beiden Endabschnitten dieser Tragstruktur 11 ist jeweils ein Griffelement 12a, 12b angeordnet, welches seinerseits gegenüber der Tragstruktur 11 verdrehbar ist, und zwar um eine Drehachse D2a, D2b, die zumindest annähernd parallel zur Drehachse D1 verläuft.
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Jedes Griffelement 12a, 12b ist abgewinkelt bzw. zumindest annährend L-förmig geformt und besteht somit aus einem ersten Schenkel 121 und einem dazu im Wesentlichen senkrechten zweiten Schenkel 122. Letzterer ist vorgesehen bzw. ausgebildet, vom Fahrer mit seiner Hand H ergriffen zu werden, während der erste Schenkel 121 mit seinem dem zweiten Schenkel 122 abgewandten Endabschnitt drehbar an der Tragstruktur 11 angelenkt ist. Zumindest in der Neutralstellung der Lenkhandhabe gemäß 1 sind die ersten Schenkel 121 der beiden Griffelemente 12a, 12b horizontal ausgerichtet, so dass die zweiten Schenkel 122 jeweils in einer Vertikalebene liegen. Hier wird deshalb von einer Vertikalebene gesprochen, weil die Drehachse D1 im Fahrzeug betrachtet nicht exakt, sondern nur annährend horizontal ausgerichtet ist und tatsächlich vom Fahrer aus betrachtet leicht geneigt nach vorne unten verläuft.
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In der Neutralstellung der Lenkhandhabe 10, d.h. wenn das Fahrzeug vom Fahrer gesteuert wird und geradeaus fährt ist die Tragstruktur 11 horizontal ausgerichtet und es befindet sich das Griffelement 12a linksseitig und das Griffelement 12b rechtsseitig, wobei jeweils die zweiten Schenkel 122 außen liegen, d.h. weiter von der Drehachse D1 beabstandet sind als beispielsweise der Mittenbereich des jeweils zugehörigen ersten Schenkels 121. Vorzugsweise sind die zweiten Schenkel 122 ausgehend vom ersten Schenkel 121 nach oben ausgerichtet, so dass der Fahrer mit seiner linken Hand H das Griffelement 12a und mit seiner rechten Hand (nicht gezeigt) das Griffelement 12b ergreifen kann. Vorteilhafterweise ist in diesem Zustand die Anzeigeeinheit 20 vom Fahrer bestmöglich einsehbar, da sie nicht von der Lenkhandhabe 10 verdeckt wird.
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2 zeigt die Lenkhandhabe 10 in einem besonderen (oder gewissen) Zustand bzw. Fahrzustand, nämlich in demjenigen des autonomen Fahrens, in welchem sich das Fahrzeug hochautomatisiert oder vollautomatisiert ohne Zutun des Fahrers fortbewegt. In diesem Fahr-Zustand soll dem weiterhin auf seinem Sitz und somit vor der Lenkhandhabe 10 sitzenden Fahrer möglichst viel Freiraum gewährt werden, so dass er beispielsweise Zeitung lesen kann oder mittels eines Tablets oder dgl. unter Zuhilfenahme der Anzeigeeinheit beispielsweise emails bearbeiten kann. Um in einem solchen Fahrzustand eine möglichst kompakte, d.h. möglichst wenig Bauraum beanspruchende Lenkhandhabe 10 zu schaffen werden dann - ausgelöst durch eine geeignete nicht gezeigte Stellvorrichtung - die beiden Griffelemente 12a, 12b solchermaßen positioniert, dass die zum Ergreifen mit den Händen des Fahrers vorgesehenen Abschnitte der Griffelemente 12a, 12b, nämlich die zweiten Schenkel 122 auf einer gemeinsamen Linie liegen, wobei die freien Enden dieser Abschnitte bzw. zweiten Schenkel 122 einander zugewandt sind. Hierfür wird ausgehend vom Zustand nach 1 das linksseitige Griffelement 12a um 90° im Uhrzeigersinn verdreht und das rechtsseitige Griffelement 12b um 90° gegen den Uhrzeigersinn verdreht. Selbstverständlich soll eine geringfügige winkelige Anordnung, d.h. wenn die beiden Griffelemente 12a, 12b in diesem besagten gewissen Fahr-Zustand keinen Winkel von 180°, sondern einen Winkel von bspw. 165° oder 195° miteinander einschließen, ebenfalls unter den definierten Zustand als „auf einer gemeinsamen Linie liegend“ fallen.
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3 zeigt die Lenkhandhabe 10 wieder in einem Fahr-Zustand, in welchem der Fahrer das Fahrzeug steuert, weshalb hier auch wieder die linke Hand H des Fahrers, die weiterhin das linke Griffelement 12a hält, dargestellt ist. Ausgehend vom Zustand nach 1 hat der Fahrer für den Übergang zum Zustand nach 3 die Lenkhandhabe 10 um 90° im Uhrzeigersinn verdreht, wobei die Tragstruktur 11 um 90° im Uhrzeigersinn verdreht wurde und die beiden Griffelemente 12a, 12b in einem fahrzeugfesten Koordinatensystem betrachtet nur translatorisch verlagert, jedoch nicht verdreht wurden. Gegenüber der Tragstruktur 11 wurden die Griffelemente 12a, 12b hierbei hingegen verdreht und zwar jeweils um 90° gegen den Uhrzeigersinn.
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4 zeigt die Lenkhandhabe 10 ebenfalls in einem Fahr-Zustand, in welchem der Fahrer das Fahrzeug steuert, weshalb hier die linke Hand H des Fahrers, die weiterhin das linke Griffelement 12a hält, dargestellt ist. Ausgehend vom Zustand nach 1 hat der Fahrer für den Übergang zum Zustand nach 4 die Lenkhandhabe 10 um 180° im Uhrzeigersinn verdreht, wobei die Tragstruktur 11 um 180° im Uhrzeigersinn verdreht wurde und die beiden Griffelemente 12a, 12b in einem fahrzeugfesten Koordinatensystem betrachtet nur translatorisch verlagert, jedoch nicht verdreht wurden. Gegenüber der Tragstruktur 11 wurden die Griffelemente 12a, 12b hingegen verdreht und zwar jeweils um 180° gegen den Uhrzeigersinn. Wie ersichtlich muss der Fahrer für diesen Zustand zwar seine linke H über die Drehachse D1 hinweg nach rechts führen, jedoch ist die Strecke, um welche er dies tun muss, aufgrund der abgewinkelten Gestaltung des Griffelements 12a relativ gering; aufgrund des ersten Schenkels 121 kommt ihm der zu greifende zweite Schenkel 122 bei dieser soweit beschriebenen Verdrehung der Lenkhandhabe 10 quasi entgegen.
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5 zeigt die Lenkhandhabe 10 weiterhin in einem Fahr-Zustand, in welchem der Fahrer das Fahrzeug steuert, und zwar weiterhin mit seiner linken Hand H, die weiterhin das Griffelement 12a hält. Ausgehend vom Zustand nach 1 hat der Fahrer für den Übergang zum Zustand nach 5 die Lenkhandhabe 10 nun um 270° im Uhrzeigersinn verdreht, wobei die Tragstruktur 11 um 270° im Uhrzeigersinn verdreht wurde und die beiden Griffelemente 12a, 12b in einem fahrzeugfesten Koordinatensystem betrachtet weiterhin nur translatorisch verlagert, jedoch nicht verdreht wurden. Gegenüber der Tragstruktur 11 wurden die Griffelemente 12a, 12b hingegen verdreht und zwar jeweils um 270° gegen den Uhrzeigersinn, wobei sich nun das Griffelement 12a wieder linksseitig der Drehachse D1 bzw. genauer einer die Drehachse D1 enthaltenden Vertikalebene liegt.
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Wie aus den Figuren hervorgeht liegt mit einer solchen Lenkhandhabe 10 lediglich eine minimale Überdeckung der Anzeigeeinheit 20 vor. In den Blick auf oder durch die oberhalb der Anzeigeeinheit 20 liegende Windschutzscheibe ragt die Lenkhandhabe 10 überhaupt nie hinein. Im Übrigen ergibt sich auch mit den Knien des vor der Lenkhandhabe 10 sitzenden Fahrers, welche in den Figuren nicht gezeigt sind, beim in den 1, 3, 4, 5 dargestellten Lenkvorgang keine Kollision.
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Wie weiterhin aus den Figuren hervorgeht ist ein einhändiges Lenken ohne Umgreifen über dem gesamten möglichen Verdrehbereich der Lenkhandhabe 10, welcher beispielsweise in der Größenordnung von plus/minus 360° (d.h. im oder gegen Uhrzeigersinn) liegen kann, möglich. Und insbesondere lässt sich eine solche Lenkhandhabe 10 ausreichend klein zusammenfalten, d.h. in eine Gestalt gemäß 2 mit minimalem Bauraumbedarf bringen. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, ein gewisser Zustand des Fahrzeugs, in welchem die Lenkhandhabe 10 in die vorliegend beschriebene bauraumminimierte Gestalt zusammengeklappt wird, nicht auf den Zustand des autonomen Verfahrens beschränkt ist. Selbstverständlich kann die Lenkhandhabe 10 auch in anderen Zuständen, beispielsweise beim kurz oder länger andauernden Parken, in denen der Fahrer das Fahrzeug nicht steuert, in eine solche Gestalt gebracht werden. Selbstverständlich kann die Lenkhandhabe 10 in dieser Gestalt zusätzlich gesamthaft verlagert, d.h. beispielsweise zur Armaturentafel hin verlagert werden. Dies kann elektromotorisch erfolgen, wie beispielsweise ebenso die Griffelemente 12a, 12b elektromotorisch gegenüber der Tragstruktur 11 verdreht werden können, wobei die Griffelemente 12a, 12b vorzugsweise unabhängig davon, ob der Fahrer diese ergreift oder nicht, wie beschrieben verlagert werden. Und selbstverständlich werden für den Fall, dass der Fahrer die Lenkhandhabe 10 gegen den Uhrzeigersinn verdreht, die Griffelemente 12a, 12b gegenüber der Tragstruktur 11 im Uhrzeigersinn verdreht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- JP 2004352124 A [0001]
- DE 102016225452 A1 [0001]