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Die Erfindung bezieht sich auf einen wasserdichten Lager- und Transportbehälter aus Metall, insbesondere für Abfälle, wie beispielsweise für radioaktiv belastete Sonderabfälle.
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In Kernkraftwerken fällt nicht nur durch Brennelemente radioaktiver Müll an, sondern es kommen regelmäßig schwache und mittelaktive Abfälle durch Kleidung, Putzmaterialien, Schrauben, Pumpen und anderes zusammen. Gleiches gilt für Betriebe der Strahlen und Medizintechnik, wo isotopentechnische Komponenten hergestellt werden. Diese radioaktivbelasteten Abfälle müssen transportiert und gelagert werden. Viele Abfälle werden jahrelang gelagert bis die Aktivität abgeklungen ist. Hierfür werden Behälter gesucht, die eine entsprechend lange Lagerung ermöglichen. Da die Behälter bis zur endgültigen Lagerung auch außerhalb von Gebäuden abgestellt und damit der Witterung ausgesetzt werden, sollte verhindert werden, dass Feuchtigkeit in den Innenraum des Behälters eindringen kann.
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Es ist ein Stahlbehälter bekannt, wo eine Abdeckung das kastenförmigen Unterteil haubenartig übergreift. Des Weiteren sind Entsorgungsbehälter für Abfälle aus der
DE 85 20 190 U1 bekannt. Hier ist der kastenförmige Behälter durch zwei Deckelteile abgedeckt, die sich mit ihren Deckelkanten berühren. Die bekannten Behälter sind nicht wasserdicht und daher für eine jahrelange Lagerung nicht geeignet.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen wasserdichten Lager- und Transportbehälter aus Metall zur Verfügung zu stellen, der diese Ansprüche erfüllt, gut transportierbar und konstruktiv einfach aufgebaut ist.
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Diese Aufgabe wird mit einem wasserdichten Lager- und Transportbehälter aus Metall mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erfüllt. Vorteilhafte Ausführungen beschreiben die Unteransprüche.
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Der Behälter besteht aus einem Unterteil und einer Abdeckung, welche in einer Schließstellung die Öffnung des Unterteils nach oben verschließt und in einer Offenstellung die Öffnung zum Befüllen oder Entleeren des Behälters freigibt. Das Unterteil besitzt eine Seitenwandung und einen mit der Seitenwandung fest verbundenen Boden. Die Bodenfläche kann rund, oval oder mehreckig, vorzugsweise rechteckig sein.
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Ein Unterteil mit einer runden oder einer ovalen Bodenfläche werden, besitzt eine Seitenwandung, die vorzugsweise aus zwei gebogenen Platten gebildet ist, welche an den Seitenkanten zu einem rohrförmigen Gebilde und schließlich mit dem Boden fest verbunden werden, um einen zylinderförmigen Innenraum zu umschließen.
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Bei einer anderen Ausführungsform ist ein kastenförmiges Unterteil gebildet, welches aus einem Boden und Seitenwänden besteht, welche stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Vorzugsweise erheben sich vier Seitenwände über der rechteckigen Bodenfläche. Je nach Anwendungsfall und Größe des Behälters werden die Seitenwände miteinander fest verbunden oder es sind Eckpfosten vorhanden, mit welchen die einzelnen Seitenwände und der Boden das einteilige Unterteil bilden. Solche kastenförmigen Unterteile sind bekannt. Die Seitenwände können hierbei senkrecht auf der Bodenfläche stehen oder die Seitenwände sind schräg zum Boden angeordnet, so dass sich eine im Vergleich zur Bodenfläche größere Fläche im Bereich des Öffnungsrandes ergibt.
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Der neue wasserdichte Lager- und Transportbehälter aus Metall besitzt eine Abdeckung, welche die Öffnungsränder des kastenförmigen Unterteils ebenfalls haubenartig übergreift. Diese Abdeckung besteht aus mindestens zwei Deckelteilen, welche schwenkbar an der Seitenwandung gelagert sind und zwar ist deren Lagerung gegenüberliegend an der Seitenwandung angeordnet, so dass die zwei Deckelteile beim Schließvorgang aufeinander zu schwenken und dabei die Öffnung des Unterteils verschließen. Handelt es sich bei dem Unterteil um ein kastenförmiges Unterteil, so werden die zwei Deckelteile an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden schwenkbar gehalten. In besonderer Weise überlappen die Deckelteile einander in der Schließstellung. Der Überlappungsbereich wird durch jeweils einen Randbereich der beiden Deckelteile gebildet, so dass ein in der Schließlage oben liegendes Deckelteil mit seiner Deckelkante auf dem Randbereich des anderen Deckelteils aufliegt. Zusätzlich ist vorgesehen, dass beide Deckelteile in ihrem Randbereich eine benachbart zu ihrer Deckelkante über die gesamte Breite der Deckelkante verlaufende nach oben gerichtete sickenartige Ausformung besitzen. In einfachster Ausgestaltung handelt sich um eine parallel zur Deckelkante verlaufende sickenartige Ausformung, die sich an der Oberseite als Rippe darstellt und an der Unterseite eine Nut bildet. Diese sickenartigen Ausformungen sind so an den Deckelteilen angeordnet, dass sie in der Schließstellung, wo ein Deckelteil auf dem anderen Deckelteil aufliegt, übereinander zu liegen kommen. Dazu besitzt das in der Schließstellung oben angeordnete Deckelteil eine größere sickenartige Ausformung und kann auf damit die kleiner dimensionierte Ausformung im Randbereich des darunterliegenden Deckelteils, nämlich deren von der Oberseite abstehende Rippe in der an der Unterseite gebildeten Nut aufnehmen. Die Größen der Ausformungen sind so angepasst, dass eine dichte Auflage erfolgt.
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Die vorgenannte Anordnung bewirkt bereits, dass bei einem solchen Lager- und Transportbehälter in der Schließstellung verhindert wird, dass Wasser, wie beispielsweise Regenwasser, in das Innere des Behälters eindringen kann. Zusätzlich kann im Überlappungsbereich zwischen den Deckelteilen eine Dichtung angeordnet sein, beispielsweise eine aufgespritzte Weichdichtung oder eine dichtende Beschichtung. Die Dichtung ist über die gesamte Breite des Deckels und zumindest im Bereich zwischen der Deckelkante des in der Schließstellung oben liegenden Deckelteils und der Rippe des in der Schließstellung unten liegenden Deckelteils angeordnet. Eine solche Dichtung wird bevorzugt auch im Bereich des Öffnungsrandes des Unterteils, vorzugsweise ebenfalls an den deckelteilen, nämlich an deren Seitenwänden, mit welchen die Deckelteile in Schließstellung die Öffnungsränder des Unterteils übergreifen.
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Zusätzlich kann ein solcher wasserdichter Behälter mit einer Sicherung versehen werden, wie beispielsweise Schnäpper oder Überfallen, so dass die Deckelteile auch beim Transport oder starken Windeinwirkungen nicht vom Unterteil abheben. Solche Sicherungen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
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Zusätzlich kann in vorteilhafterweise vorgesehen werden, dass ein solcher wasserdichter Lager- und Transportbehälter stapelbar ist. Hierzu werden an den äußeren Ecken der Deckelteile Stapellaschen vorgesehen. Diese können beispielsweise Winkel darstellen, die mit dem Deckelteil an den Ecken verbunden sind und die Deckelteile nach oben überragen und damit eine Begrenzung für einen darüber angeordneten Behälter dienen.
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Darüber hinaus ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform ein Lager- und Transportbehälter mit Behälterfüßen ausgestattet. Diese werden bevorzugt unterhalb der Seitenwände angeordnet, an denen die Deckelteile gelagert sind. Hierbei sind die Behälterfüße so ausgestaltet, dass sie einen Einschubpfad für die Arme eines Gabelstaplers bilden und damit den Transport dieser Behälter erleichtern.
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Der neue Lager- und Transportbehälter ist wasserdicht und damit auch bei Verwendung von Eisenwerkstoffen über Jahrzehnte haltbar. Hierbei wird die Wasserdichtheit über einfache konstruktive Maßnahme erzielt.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform eines solchen wasserdichten Lager- und Transportbehälters wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Die Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsform beschränkt. Die Zeichnung zeigt:
- 1 eine Vorderansicht von Teilen des Behälters,
- 2 eine Seitenansicht des geschlossenen Behälter einschließlich der Abdeckung in der Schließstellung und in der Offenstellung,
- 3 eine Vergrößerung des geöffneten Überlappungsbereichs,
- 4 eine perspektivische Ansicht eines geöffneten Behälters.
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Der gezeigte neue Behälter 10 umfasst ein Unterteil 11 und eine Abdeckung 20. Das Unterteil 11 ist in diesem Fall kastenförmig ausgebildet und umfasst vier Seitenwände 15, Eckpfosten 14 und den Boden 13. Dieser Behälter 10 hat einen rechteckige Bodenfläche. Die Seitenwände 15 stehen senkrecht auf dem Boden 13. Die Seitenwände 15 und der Boden 13 bestehen aus Flachstahlabschnitten mit eingepressten oder eingewalzten, parallel zueinander verlaufenden Versteifungssicken 17, die aus Festigkeitsgründen in Umfangsrichtung verlaufen. In diesem Fall sind die Seitenwände 15 des Unterteils 11 an Eckpfosten 14 befestigt und zwar sind alle Teile 13, 14, 15 des Unterteils 11 über Schweißverbindungen miteinander verbunden. Je nach Anwendungsfall kommen auch andere Verbindungen vorgesehen werden.
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Unterhalb des kastenförmigen Unterteils 11 sind Behälterfüße 18 vorgesehen, die U-förmig ausgestaltet sind und vorzugsweise sich über die Breite der vorderen und hinteren Seitenwand 15 erstrecken. Bei breiteren Behältern 10 sind zwischen den Schenkeln der U-förmigen Behälterfüße 18 zusätzliche Stützstreben 19 vorgesehen, wobei diese Stützstreben 19 so angeordnet sind, dass sich Einschubpfade für einen Gabelstapler bilden, um den Transport der Behälter 10 zu erleichtern. Derartige U-förmige Behälterfüße 18 bilden eine große Auflagefläche und sind hier an den zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 15 angeordnet, wo sich oberhalb das Schwenklager der Deckelteile 21, 22 befindet, siehe 2.
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Der Behälter 10 besitzt eine Abdeckung 20, die in der 1 oberhalb des Behälters gezeigt ist. Diese Abdeckung 20 verschließt die Öffnung 16 des Unterteils 11 in Schließlage Die Abdeckung 20 besteht aus zwei Deckelteilen 21, 22, wie besser der 2 zu entnehmen ist. Die Abdeckung 20 übergreift dabei das Unterteil 11 haubenartig, so dass die Seitenwände 31, 32 der Deckelteile 21, 22 parallel zu den Seitenwänden 15 des Unterteils 11 liegen. Diese Deckelteile 21, 22 sind am Unterteil 11 des Behälters 10 aufklappbar gehalten. Die Deckelteile 21, 22 sind in diesem Fall gleich groß ausgebildet. Darüber hinaus ist zu sehen, dass in der Schließstellung beide Deckelteile 21, 22 einander in einem Überlappungsbereich 30 überlappen. In diesem Überlappungsbereich 30 befindet sich der Randbereich 23 des Deckelteils 21 und der Randbereich 24 des Deckelteils 22. In diesen Randbereichen 23, 24 besitzen die beiden Deckelteile 21, 22 jeweils eine sickenartige Ausformung 27, 28, die vergrößert in 3 dargestellt ist. Die sickenartige Ausformung 27 des Deckelteils 21 stellt an der Unterseite des Deckelteils 21 eine Nut 271 und an der Oberseite des Deckelteils 21 eine Rippe 272 dar. In gleicher Weise stellt die sickenartige Ausformung 28 des Deckelteils 22 an der Unterseite eine Nut 281 und an der Oberseite eine Rippe 282 dar. Die sickenartigen Ausformungen 27, 28 der beiden Deckelteile 21, 22 sind jedoch unterschiedlich dimensioniert. So ist die sickenartige Ausformung 27 des in Schließlage unten liegenden Deckelteils 21 kleiner als die sickenartige Ausformung 28 des in Schließlage oben liegenden Deckelteils 22. Im Schließzustand, gezeigt in 2, liegt die Rippe 272 des untenliegenden Deckelteils 21 passend in der Nut 281 des obenliegenden Deckelteils 22.
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In der Schließlage befindet sich die Deckelkante 25 des unten liegenden Deckelteils 21 unterhalb und anliegend an der Unterseite des Deckelteils 22 und die Deckelkante 26 des Deckelteils 22 liegt auf der Oberseite des Deckelteil 21 auf. Der Überlappungsbereich 30 ist etwas breiter als die sickenartigen Ausformungen 27, 28 bemessen. Eine derartige Ausgestaltung der Abdeckung 20, nämlich aus zwei Deckelteilen 21, 22, die sich in Schließlage überlappen und im Überlappungsbereich 30 aufeinanderliegende sickenartige Ausformungen besitzen, verhindert, dass beispielsweise Regenwasser in einem solchen geschlossenen Behälter 10 eindringen kann. Regenwasser, welches sich auf der Abdeckung 20 sammelt und unterhalb der Deckelkante 26 des obenliegenden Deckelteils 22 eindringt, kann nämlich nicht die Rippe 272 des unten liegenden Deckelteils 21 überwinden. Darüber hinaus kann zusätzlich im Überlappungsbereich 30 eine Dichtung 40 vorgesehen sein. Es kann eine angespritzte Dichtung oder wie in diesem Fall eine dichtende Beschichtung sein. In gleicher Weise sind auch Dichtungen 40 im Bereich zwischen den Seitenwänden 15 und den Seitenwänden 31, 32 der Deckelteile 21, 22 vorgesehen. Diese Dichtung 40 wird vorzugsweise an den Deckteilen 21, 22 angeordnet.
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Zusätzlich zeigt der Behälter 10 in 2 auch eine Sicherung 50, die verhindert, dass sich die geschlossenen Deckelteile 21, 22 während des Transports anheben. Des Weiteren sind die Behälter 10 stapelbar. Hierfür sind an den äußeren Ecken der Deckelteile 21, 22 winkelförmige Stapellaschen 29 befestigt.
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In vorteilhafter Weise bietet ein solcher Behälter 10 die Möglichkeit, Güter in diesem Behälter über lange Zeit zu lagern, ohne dass Flüssigkeit in das Innere des Behälters 10 eindringt. Somit ist ein solcher Behälter 10 insbesondere auch für radioaktive belastete Abfälle nutzbar, die über Jahre in den Behältern verbleiben müssen, bis die Radioaktivität des Abfalls abgeklungen ist. Da auch beim Transport keine Feuchtigkeit in den Innenraum des Behälters gelangt, kann durch die Verwendung von Stahlwerkstoffen für die Teile des Behälters 10 eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden.
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Die dargestellte Ausführung eines Behälters 10 ist nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Es sind vielerlei Abänderungen möglich. Das Unterteil 11 kann eine andere als rechteckige Bodenfläche besitzen. Statt der gerade auf dem Boden 13 stehenden Seitenwände 15 sind auch schräge Anordnungen der Seitenwände 15 auf dem Boden 13 möglich. Die Deckelteile 21, 22 sind im Beispiel gleich groß ausgebildet, was nur eine Vorzugsvariante darstellt. Des Weiteren können die Seitenwände 15 auch ohne Verwendung von Eckpfosten 14 miteinander verbunden sein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Behälter
- 11
- Unterteil
- 12
- Öffnungsrand
- 13
- Boden
- 14
- Eckpfosten
- 15
- Seitenwand
- 16
- Öffnung
- 17
- Versteifungssicken
- 18
- Behälterfuß
- 19
- Stützstreben
- 20
- Abdeckung
- 21
- Deckelteil, unten liegend
- 22
- Deckelteil, oben liegend
- 23
- Randbereich von 21
- 24
- Randbereich von 22
- 25
- Deckelkante von 21
- 26
- Deckelkante von 22
- 27
- sickenartige Ausformung von 21
- 271
- Nut
- 272
- Rippe
- 28
- sickenartige Ausformung von 22
- 281
- Nut
- 282
- Rippe
- 29
- Stapellasche
- 30
- Überlappungsbereich
- 31
- Seitenwände von 21
- 32
- Seitenwände von 22
- 40
- Dichtung
- 50
- Sicherung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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