-
Technisches Umfeld
-
Die Erfindung betrifft ein Aufstellelement für Standsäulen einer Werbe- und Präsentationseinheit, bestehend aus einem Fußteil mit einer Kontaktfläche zum Fußboden und einem Aufnahmeteil für das eine freie Ende einer mit einem Innenraum versehenen hohlprofilförmigen Standsäule.
-
Stand der Technik
-
Zur Lagerung und Präsentation von Produkten, bevorzugt in Verkaufsstellen wie Warenhäusern, Supermärkten oder Baumärkten, dienen mannigfaltig ausgebildete Dekorationssysteme. Derartige Dekorationssysteme können beispielsweise aus einer oder mehreren senkrechten Standsäulen bestehen, die mit einem Aufstellelement am unteren freien Ende der Standsäulen versehen sind und an deren oberen freien Ende Hinweisschilder zur Warenpräsentation festgelegt werden können.
-
Für die Konstruktion der Aufstellelemente sind aus dem Stand der Technik je nach verwendetem Material beispielsweise mit drei oder vier parallel zum Boden angeordneten Stegen versehene Fußelemente bekannt, die mit einem senkrecht nach oben stehenden Ständerelement versehen sind. Derartige Konstruktionen bestehen in aller Regel aus Metall, haben sich prinzipiell durchaus bewährt, sind allerdings in der Herstellung relativ aufwändig und ohne spezielle Klappmechanismen für die Fußstege für den Transport ungünstig, da sie viel Bauraum einnehmen.
-
Neben Metallkonstruktionen sind im Marketingbereich auch Präsentationseinheiten aus Pappe bekannt, die in aller Regel aus einer flächenförmigen Fußplatte und einem senkrechten Aufnahmeelement für das untere Ende einer Standsäule bestehen. Bei höheren Standsäulen stellt sich hier die Problematik, dass die Fußplatten relativ großflächig ausgeführt sein müssen und gegebenenfalls mit zusätzlichen Beschwerungselementen auszustatten sind, um einen stabilen Stand der Gesamtkonstruktion aus Standsäule und Aufstellelement zu gewährleisten. Die Größe der Fußplatte ist natürlich sowohl im Hinblick auf den notwendigen Platzbedarf als auch die Menge des eingesetzten Pappmaterials nachteilig.
-
So ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 90 11 360.8 ein streifenförmiger hochkant auf dem Boden stehender Standfuß eines dreidimensionalen hohlen Werbeträgers bekannt, bei dem der Standfuß um eine flach auf dem Boden stehende Standfläche ergänzt worden ist.
-
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 93 15 180.2 ist ein senkrechter Standfuß bekannt, der in eine Fußplatte einsetzbar und der zu einem Verkaufsständer erweiterbar ist.
-
Aus der US-Schrift
US 2015 / 0 144 525 A1 ist unter anderem eine senkrechte Standsäule bekannt, die an ihrem dem Fußboden zugewandten Ende mit dreieckförmigen nach oben stehenden Standfußverbreiterungen versehen sein kann.
-
Alle geschilderten Aufstellelemente sind in Herstellung und Aufbau relativ aufwändig.
-
Aufgabe der Erfindung
-
Ausgehend von den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen für Aufstellelemente von Standsäulen von Werbe- und Präsentationseinheiten hat sich die Aufgabe ergeben, ein Aufnahmeelement neu zu gestalten, welches in Verbindung mit Warenpräsentationspaletten einsetzbar ist und durch die Anbindung an entsprechenden Palettenkonstruktionen einen wesentlich reduzierten Einsatz an Material und Platz erfordert.
-
Lösung der Aufgabe
-
Die geschilderte Aufgabe wird für ein im gattungsbildenden Teil des Anspruches 1 beschriebenes Aufstellelement für Standsäulen einer Werbe- und Präsentationseinheit durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches beschriebene technische Lehre gelöst.
-
Erfindungswesentlich dabei ist es, dass das Fußteil und das Aufnahmeteil des Aufstellelementes aus einem einstückigen, ebenen, mit Knicklinien und Schnittlinien versehenen, aus Pappe bestehenden Flächenzuschnitt in eine dreidimensionale Form faltbar sind und im aufgefalteten Zustand das Aufnahmeteil aus vier, einen rechteckförmigen Querschnitt bildenden Seitenwänden gebildet ist, wobei eine Seitenwandung aus zwei mittels einer Rastvorrichtung koppelbaren Teilbereichen besteht und das Fußteil aus zwei an der zum Boden gerichteten Unterseite des Aufnahmeteils einseitig vorstehenden Stegen besteht, die unter eine Warenpräsentationspalette schiebbar sind.
-
Durch diese erfindungsgemäße Gestaltung ragt unter der entsprechenden Warenpräsentationspalette nur das Aufnahmeteil hervor, auf welches die Standsäule einer Werbe- und Präsentationseinheit aufgesteckt werden kann. Die Stege des Fußteiles verschwinden vollständig unter der Warenpräsentationspalette, wobei die seitlich unter dem Aufnahmeteil vorstehende Länge der Stege in Verbindung mit der Warenpräsentationspalette zuverlässig ein Umkippen der auf das Aufstellelement aufgesetzten Standsäule verhindert.
-
Der für das Aufstellelement notwendige Flächenzuschnitt aus Pappe kann somit in seiner Ausdehnung relativ klein gestaltet werden, wobei zusätzlich von Vorteil ist, dass jeweils erst am Einsatzort des Aufnahmeelementes ein Falten des Flächenzuschnittes erfolgt, so dass sich Aufnahmeteil und Fußteil ergeben. Die Rastvorrichtung dient dabei zur Fixierung des dreidimensionalen Zustandes, ermöglicht jedoch gleichzeitig ein Wiederzurückführen des Aufstellelementes in den ebenen Flächenzuschnitt, so dass das erfindungsgemäße Aufstellelement leicht und platzsparend zu transportieren ist und somit vom Nutzer für zahlreiche Einsätze heranziehbar ist.
-
Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich in Zusammenschau mit den im Anspruch 1 aufgelisteten erfindungswesentlichen Merkmalen zusätzlich aus den auf den Hauptanspruch rückbezogenen Unteransprüchen.
-
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, den Flächenzuschnitt rechteckförmig auszubilden und zwei erste parallel beabstandet angeordnete von einer Seitenkante zur gegenüberliegenden Seitenkante verlaufende Knicklinien auszubilden, die in ihrem Zwischenraum eine erste Seitenwand des Aufnahmeteiles definieren.
-
Parallel zu den parallelen ersten Knicklinien an den Seitenkanten der ersten Seitenwand ist vorgesehen, dass beabstandet zwei weitere zweite Knicklinien angeordnet sind, die von einer Seitenkante des Flächenzuschnittes bis zu jeweils einer Schnittlinie verlaufen, die eine obere, dem Boden abgewandte Seitenkante eines Steges des Fußteiles bildet. Zwischen jeweils der ersten Knicklinie und der parallel dazu angeordneten zweiten Knicklinie ist jeweils eine weitere (schmale) Seitenwand des rechteckförmigen Querschnittes des Aufnahmeteiles gebildet, so dass sich insgesamt drei Seitenwände ergeben.
-
Die sich nach außen an die zweiten Knicklinien anschließenden Flächenbereiche des Flächenzuschnittes bilden jeweils einen Teilbereich der vierten Seitenwandung. Diese Teilbereiche werden mittels der Rastvorrichtung miteinander gekoppelt.
-
Diese Rastvorrichtung ist entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung als Verzahnung ausgeführt, so dass die beiden Teilbereiche nach Ausformung des rechteckförmigen Querschnittes des Aufnahmeteiles miteinander gekoppelt werden können und so eine feste, jedoch wieder lösbare Verbindung der Teilbereiche gewährleistet ist.
-
Entsprechend einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft erwiesen, die oberen Seitenkanten der Stege des Fußteiles mit einer Wellenform zu versehen. Diese Wellenform erleichtert das Unterschieben des Fußelementes unter die Warenpräsentationspalette, so dass eine leichte Handhabung des erfindungsgemäßen Aufstellelementes gegeben ist.
-
Das Maß der Höhe der Stege des Fußteiles zwischen der unteren Seitenkante als Kontaktfläche zum Fußboden und der gegenüberliegenden oberen Seitenkante entspricht dabei der Unterfahrhöhe der verwendeten Warenpräsentationspalette.
-
Figurenbeschreibung
-
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Abbildungen näher beschrieben. Sie zeigen das Aufnahmeelement für die Standsäule einer Warenpräsentationseinheit sowohl im flächigen Transportzustand als auch im aufgefalteten Zustand während seiner Verwendung und in Verbindung mit einer zugehörigen Warenpräsentationspalette.
-
Im Einzelnen zeigt:
- 1 das erfindungsgemäße Aufstellelement in flächiger Draufsicht,
- 2 das Aufstellelement aus 1 während des Faltvorganges,
- 3 eine perspektivische Darstellung des Aufstellelementes im gefalteten Zustand,
- 4 das Aufstellelement in einem Anwendungsbeispiel zusammen mit einer Warenpräsentationspalette und
- 5 die perspektivische Zusammenstellung einer Werbe- und Präsentationseinheit mit Verwendung des erfindungsgemäßen Aufstellelementes.
-
Das in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 1 gekennzeichnete erfindungsgemäße Aufstellelement kann von einem ebenen Flächenzuschnitt 7 in einen dreidimensionalen Zustand, wie er in der 3 dargestellt wird, gebracht werden.
-
Der Flächenzuschnitt 7 ist dabei gekennzeichnet durch das Einbringen mehrerer Knicklinien 8, 9, 11, 12 sowie zweier Schnittlinien 13 und 14. Mit Hilfe dieser Elemente kann der Faltvorgang hin zum Fertigzustand der 3 vorgenommen werden.
-
Der Flächenzuschnitt 7 besitzt im wesentlichen eine rechteckförmige Gestalt. Die Knicklinien 8 und 9 verlaufen von einer Seitenkante des Flächenzuschnitts bis zur parallel gegenüberliegenden Seitenkante. Zwischen den Knicklinien 8 und 9 ist eine Seitenwand 10 des fertigen Aufstellelementes 1 definiert.
-
Prinzipiell besteht das Aufstellelement 1 aus einem Aufnahmeteil 6 sowie einem Fußteil 3, welches sich an die zum Boden gerichtete Unterseite des Aufnahmeteils 6 anschließt.
-
Das Aufnahmeteil 6 besitzt im gefalteten Zustand im wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer Seitenwand 10, zwei dazu rechtwinklig verlaufenden schmalen Seitenwänden 15 und 16 sowie einer sich daran wieder rechtwinklig anschließenden, parallel zur Seitenwand 10 ausgerichteten, aus zwei Teilbereichen 19 und 20 gebildeten Seitenwand 18.
-
Wie oben bereits erwähnt, kann die rechtwinklige Anordnung der schmalen Seitenwände 15 und 16 durch das Abknicken entlang der Knicklinien 8 und 9 gegenüber der breiten Seitenwand 10 herbeigeführt werden.
-
Parallel zu den Knicklinien 8 und 9 ist der Flächenzuschnitt 7 mit parallel verlaufenden Knicklinien 11 und 12 versehen, die sich an der der Seitenwand 10 abgewandten Außenseite der Knicklinien 8 und 9 befinden. Diese Knicklinien 11 und 12 verlaufen bis zu jeweils einer Schnittlinie 13 und 14, so dass die sich durch die Schnittlinien 13 und 14 sowie die Knicklinien 11 und 12 ergebenden Teilbereiche des Flächenzuschnitts 7 wieder nach innen zueinander gefaltet werden können.
-
An den rechtwinklig zur Ober- und Unterkante des Flächenzuschnitts 7 befindlichen äußeren Seitenkanten befindet sich in einem Teilbereich eine Rastvorrichtung 21, mit deren Hilfe die Teilbereiche 19 und 20 miteinander gekoppelt werden können und dann in der entsprechend gefalteten Position verbleiben.
-
Die Rastvorrichtung 21 ist so gestaltet, dass sie aus Vorsprüngen 22 und Ausnehmungen 23 besteht, die an beiden Seiten korrespondierend ausgeführt sind, so dass sich eine entsprechende Verrastung ergeben kann.
-
Durch die Schnittlinien 13 und 14 ergeben sich beim Faltvorgang zwei Stege 4 und 5, die zum Fußteil 3 gehören und über den Querschnitt des Aufnahmeteils 6 einseitig parallel beabstandet vorstehen.
-
Die fertige Aufbaustellung des erfindungsgemäßen Aufstellelementes 1 ist zusätzlich zur 3 auch der 4 zu entnehmen.
-
Vorrangige Aufgabe des erfindungsgemäßen Gegenstandes ist es, dass er zusammen mit einer Warenpräsentationspalette 26 Verwendung finden kann, in dem das Aufstellelement mit seinen beiden vorstehenden Stegen 4 und 5 unter die Warenpräsentationspalette 26 geschoben wird. Die Höhe der Stege 4 und 5, d.h. das Maß zwischen der unteren Seitenkante jeden Steges als Kontaktfläche zum Fußboden und der oberen Seitenkante der Stege ist dabei so bemessen, dass sie im wesentlichen der Unterfahrhöhe der Warenpräsentationspalette 26 entspricht.
-
Um ein leichteres Unterschieben der Stege 4 und 5 zu gewährleisten, ist die obere Seitenkante 24 wellenförmig gestaltet.
-
Aus der Gesamtschau der Figuren wird deutlich, dass die spezielle Ausgestaltung des Aufstellelementes sowohl einen leichten Transport im ebenen flächigen Zustand ermöglicht, als auch eine platzsparende Variante zusammen mit einer Warenpräsentationspalette 26 als Fixierelement für eine Standsäule 2 darstellt.
-
Wie aus der 5 beispielhaft hervorgeht, kann die Standsäule 2 Bestandteil einer Werbe- und Präsentationseinheit sein, die wie dargestellt an den Schmalseiten zweier Warenpräsentationspaletten 26 mittels der erfindungsgemäßen Aufstellelemente 1 angeordnet wird. Die Standsäulen 2 besitzen eine hohlprofilförmige Struktur und weisen dementsprechend einen Innenraum auf. In den Innenraum wird das Aufnahmeteil 6 des Aufstellelementes 1 eingeschoben, so dass die Standsäulen 2 bodenseitig an den Warenpräsentationspaletten 26 fixiert sind.
-
An dem dem Aufstellelement 1 gegenüberliegenden freien Ende der Standsäulen 2 können diese, sofern sie paarweise Verwendung finden, mit jeweils einem Schlitz 27 versehen werden. In die an jeder Standsäule 2 vorhandenen Schlitze 27 lässt sich dann eine Werbetafel 28 einschieben.
-
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese Werbetafel 28 mit einer wolkenförmigen Außenkontur versehen und kann mit Hinweisen auf diejenigen Waren versehen werden, die in den Aufstellregalen 29 präsentiert werden, die wiederum auf den Warenpräsentationspaletten 26 aufgestellt sind.
-
Selbstverständlich können die erfindungsgemäßen Aufstellelemente 1 auch eine andere Form einnehmen. Erfindungswesentlich ist die Tatsache, dass das Fußteil 3 des Aufstellelementes 1 die Möglichkeit bietet, unter eine Warenpräsentationspalette eingeschoben zu werden und somit eine stabile Verankerung für wiederum auch unterschiedlich gestaltbare Standsäulen eröffnet.
-
Bezugszeichenliste:
-
- 1
- Aufstellelement
- 2
- Standsäule
- 3
- Fußteil
- 4
- Steg
- 5
- Steg
- 6
- Aufnahmeteil
- 7
- Flächenzuschnitt
- 8
- Knicklinie
- 9
- Knicklinie
- 10
- Seitenwand (breit)
- 11
- Knicklinie
- 12
- Knicklinie
- 13
- Schnittlinie
- 14
- Schnittlinie
- 15
- Seitenwand (schmal)
- 16
- Seitenwand (schmal)
- 18
- Seitenwand
- 19
- Teilbereich
- 20
- Teilbereich
- 21
- Rastvorrichtung
- 22
- Vorsprung
- 23
- Ausnehmung
- 24
- obere Seitenkante
- 25
- untere Seitenkante
- 26
- Warenpräsentationspalette
- 27
- Schlitz
- 28
- Werbetafel
- 29
- Aufstellregal