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DE102018004346A1 - Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wëschestücken - Google Patents

Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wëschestücken Download PDF

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DE102018004346A1
DE102018004346A1 DE102018004346.1A DE102018004346A DE102018004346A1 DE 102018004346 A1 DE102018004346 A1 DE 102018004346A1 DE 102018004346 A DE102018004346 A DE 102018004346A DE 102018004346 A1 DE102018004346 A1 DE 102018004346A1
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DE
Germany
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treatment
laundry
drum
washing machine
laundry items
Prior art date
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Application number
DE102018004346.1A
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English (en)
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Wilhelm Bringewatt
Mathias Wöhler
Engelbert Heinz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Herbert Kannegiesser GmbH and Co
Original Assignee
Herbert Kannegiesser GmbH and Co
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Publication date
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Application filed by Herbert Kannegiesser GmbH and Co filed Critical Herbert Kannegiesser GmbH and Co
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Priority to EP19175143.7A priority patent/EP3575473B1/de
Priority to DK19175143.7T priority patent/DK3575473T3/da
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Abstract

Bekannte Verfahren zur Qualitätssicherung von nassbehandelten Wäschestücken liefern oft ein unbefriedigendes Ergebnis, so dass die Behandlungsergebnisse nicht den Hygieneanforderungen genügen. Die Erfindung schafft ein Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücken, mit dem eine zuverlässige Qualitätskontrolle möglich ist. Das wird dadurch erreicht, dass die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit, die Dauer eines jeden Behandlungsschrittes sowie Bewegungsabläufe in einer Wäschetrommel ermittelt und mit einem Referenzwert abgeglichen werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücken gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Nassbehandlung von Wäsche, insbesondere Schmutzwäsche, bzw. Wäschestücken in gewerblichen Waschmaschinen werden selbige zu Wäscheposten zusammengefasst. Diese Wäscheposten werden sodann in der Waschmaschine in mehreren Schritten nassbehandelt. Je nach Art der Waschmaschinen erfolgt die Behandlung in mehreren aufeinanderfolgenden Behandlungszonen einer drehend antreibbaren Trommel, wie beispielsweise bei einer Durchlaufwaschmaschine, oder in einer eine einzige Zone bildenden Kammer bzw. Trommel einer Waschschleudermaschine.
  • Bei der Nassbehandlung der Wäschestücke werden die Wäscheposten schrittweise behandelt. Bei einer Durchlaufwaschmaschine können die Wäscheposten eine Vorwaschzone, eine Klarwaschzone sowie gegebenenfalls eine Spülzone durchlaufen. Zusätzlich ist es denkbar, dass die Wäscheposten auch eine Nachbehandlungszone durchlaufen. Diese unterschiedlichen Zonen stellen getrennte Behandlungsbereiche dar, auch wenn die Gesamtheit der Zonen durch eine Trommel gebildet wird. Für die Nassbehandlung der Wäscheposten werden diese sukzessive in die Vorwaschzone bzw. einen Einlass der Trommel zugegeben und durchlaufen sodann die einzelnen Waschzonen, bis sie am Ende der Trommel aus selbiger wieder herausgeschleust werden. Bei einer Waschschleudermaschine erfolgen die einzelnen Behandlungsschritte in ein und derselben Zone, ohne dass die Wäscheposten in andere Kammern bzw. Zonen umgesetzt werden müssten.
  • Für die Bewertung der Qualität der Nassbehandlung bzw. des Behandlungsergebnisses der Wäscheposten haben sich vier Parameter als besonders geeignet erwiesen, nämlich die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit in der die Nassbehandlung der Wäscheposten vorgenommen wird, die Dauer der einzelnen Behandlungsschritte, die Bewegungsabläufe der Trommel bzw. die Bewegung der Wäschestücke in der Trommel sowie die Konzentration von Behandlungszusätzen in der Behandlungsflüssigkeit. Um eine Aussage bzgl. der Güte oder der Qualität der Nassbehandlung vornehmen zu können, müssten diese Parameter für jeden Wäscheposten während der gesamten Nassbehandlung ständig ermittelt werden. Eine derartige Ermittlung der vier genannten Parameter während der Nassbehandlung stellt sich jedoch als problematisch dar. Insbesondere die Ermittlung der Konzentration eines Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit, die sogenannte Titration, erfolgt nur stichprobenartig und das nur sporadisch wöchentlich oder monatlich. Auch die anderen Parameter werden, wenn überhaupt nur sporadisch während der Nassbehandlung für die einzelnen Wäscheposten ermittelt. Dadurch kann lediglich ein ungenügendes und nicht reproduzierbares Behandlungsergebnis der Wäscheposten erzielt werden. Da die Hygieneanforderungen insbesondere für Wäsche bzw. Wäschestücke aus dem klinischen Bereich aber auch für Pflegeheime besonders hoch sind, liefern die bekannten Verfahren zur Qualitätssicherung ein unbefriedigendes Ergebnis.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücken zu schaffen, womit eine zuverlässige Qualitätskontrolle der Nassbehandlung möglich ist.
  • Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 1 auf. Demnach ist es vorgesehen, Werte für die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit, die Dauer eines jeden Behandlungsschrittes sowie Bewegungsabläufe der Trommel zu ermitteln und diese Werte jeweils mit einem entsprechenden vorgegebenen Referenzwert abzugleichen, und zwar für jeden einzelnen Behandlungsschritt und für jeden einzelnen Wäscheposten. Durch diese Ermittlung der Werte und den folgenden Abgleich mit einer Referenz lässt sich die Nassbehandlung der Wäschestücke auf eine sehr umfassende und zuverlässige Art und Weise überwachen. Durch diese umfängliche Überwachung ist zum einen das Waschergebnis reproduzierbar und zum anderen lässt sich eine hohe Qualität der Behandlung erzielen. Insbesondere für die Qualitätssicherung aber auch für die Dokumentation des Verfahrens ist eine derartige Überwachung der wesentlichen Waschparameter vorteilhaft.
  • Insbesondere besteht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung darin, auch die Konzentration mindestens eines Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit zu ermitteln und ebenfalls mit einem entsprechenden Referenzwert abzugleichen. Auch diese Ermittlung und der Datenabgleich erfolgt für jeden einzelnen Wäscheposten für jeden Behandlungsschritt. Bisher stellte insbesondere die Titration einen Unsicherheitsfaktor dar, da die Konzentration der Behandlungszusätze nur stichprobenartig und sporadisch ermittelt wurde. Durch diese fortwährende Dokumentation der Konzentration für jeden Wäscheposten, und zwar nach jedem Behandlungsschritt, kann eine erhöhte Qualität des Waschergebnisses erzielt werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft für Wäschestücke, die klinischen Anforderungen genügen müssen.
  • Bevorzugtermaßen kann weiter vorgesehen sein, dass die Resultate des Abgleichs der ermittelten Werte mit den Referenzwerten für jeden Wäscheposten und für jeden Behandlungsschritt visuell dargestellt werden. Dazu kann direkt an der Waschmaschine ein Anzeigemittel, wie beispielsweise Leuchtmittel oder auch ein Bildschirm vorgesehen sein, auf dem die ermittelten Ist-Werte den Soll-Werten numerisch oder farblich gekennzeichnet gegenübergestellt werden. Diese Darstellung kann separat für jeden Behandlungsschritt und/oder jeden Wäscheposten dargestellt werden. Beispielsweise werden für mehrere Behandlungszonen aufweisende Durchlaufwaschmaschinen für jede Zone bzw. für jede Kammer und/oder für jeden Wäscheposten ein gesondertes Diagramm dargestellt, in dem der Ist-Wert mit dem Soll-Wert bzw. dem Referenzwert dargestellt bzw. abgeglichen wird. Durch diese visuelle Darstellung lässt sich das Behandlungsergebnis auf einen Blick erfassen. Eine Person zur Bedienung der Waschmaschine kann auf eine schnelle und zuverlässige Art und Weise überblicken, ob die Ist-Werte mit den Referenzwerten übereinstimmen oder nicht. Insbesondere durch eine farbliche Markierung kann dem Verfahren eine hohe Zuverlässigkeit und einfache Auswertung erteilt werden.
  • Ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann es vorsehen, dass bei einer Übereinstimmung der Temperatur der Behandlungsflüssigkeit und/oder der Dauer des Behandlungsschrittes und/oder der Bewegungsabläufe der Trommel und/oder der Konzentration des Behandlungszusatzes mit den Referenzwerten dieser Wäscheposten, für den die Übereinstimmung festgestellt wurde, für einen nächsten Behandlungsschritt freigegeben wird und dass bei einem Abweichen mindestens eines Wertes von dem entsprechenden Referenzwert der Wäscheposten nicht für den nächsten Behandlungsschritt freigegeben wird. Sofern demnach eine Übereinstimmung für alle genannten Parameter festgestellt wird, erhält der Wäscheposten eine entsprechende „Markierung“. Diese „Markierung“ kann entweder analog, digital oder virtuell sein. Bei einer virtuellen Markierung wird in der Steuereinrichtung diesen Wäscheposten ein entsprechendes „OK“ zugeordnet. Die Steuereinheit verbindet dieses „OK“ mit dem Wäscheposten für die restliche Nassbehandlung bzw. für die Dokumentation und die Qualitätskontrolle. Eine digitale Markierung könnte derart erfolgen, dass entsprechende Transponder oder Speichermedien an den Wäschestücken bzw. in den Wäscheposten mit dem entsprechenden „OK-Signal“ beschrieben werden. Sofern mindestens ein Parameter nicht mit dem Referenzwert übereinstimmt, erlangt der entsprechende Wäscheposten ebenfalls eine entsprechende Markierung, die ggf. zu einer Wiederholung des Behandlungsschrittes führen kann oder zu einem Ausschleusen des Wäschepostens aus dem Verfahren. Die Übereinstimmung des Referenzwertes mit den ermittelten Werten kann dabei in einem Toleranzbereich erfolgen. So sind beispielsweise Abweichungen der ermittelten Werte von bis zu 5 % oder bis zu 10 % von dem Referenzwert denkbar, um noch als Übereinstimmung gewertet zu werden.
  • Außerdem kann es vorgesehen sein, dass das Resultat des Abgleichs für jeden einzelnen Wäscheposten zur Dokumentation abgespeichert wird, insbesondere auf einem dem Wäscheposten zugeordneten Speichermedium. Durch diese Dokumentation lässt sich auch nach der Beendigung der Nassbehandlung eine Aussage über die Qualität der Behandlung treffen. Insbesondere für die Qualitätssicherung sind diese Informationen wichtig. Durch die abgespeicherten Daten kann festgestellt werden, warum das angestrebte Waschresultat nicht erreicht wurde. Auf der Basis dieser Resultate können beispielsweise die Parameter geändert werden, sodass die angestrebte Übereinstimmung aller vier Parameter mit den Referenzwerten erreicht wird.
  • Bevorzugterweise kann es vorgesehen sein, dass zur Bestimmung der Konzentration des mindestens einen Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit während der Behandlung der Wäschestücke eine Teilmenge der Behandlungsflüssigkeit aus der Trommel, vorzugsweise aus einer Außentrommel, abgeführt wird und eine entsprechende Messung, insbesondere eine Titration, an der Behandlungsflüssigkeit vorgenommen wird oder die Messung innerhalb der Trommel erfolgt. Durch diese Messung der Konzentration während des Behandlungsprozesses braucht die Nassbehandlung nicht unterbrochen zu werden. Dadurch wird zum einen Zeit gespart und zum anderen wird die Messung genau an der Flüssigkeit vollzogen, in der die Wäscheposten behandelt werden. Dadurch lässt sich eine besonders hohe Genauigkeit und somit Zuverlässigkeit erzielen.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel kann es vorsehen, dass die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit innerhalb oder außerhalb der Trommel für jeden Behandlungsschritt und für jeden Wäscheposten durch einen Temperaturmesssensor ermittelt wird. Bei den Temperaturmesssensoren kann es sich beispielsweise um Temperaturfühler innerhalb der Trommel handeln oder um Messsensoren, die außerhalb der Trommel positioniert sind und die Temperatur über Infrarotsensoren messen.
  • Weiter kann es vorgesehen sein, dass zur Ermittlung der Bewegungsabläufe der Trommel ein Wechsel der Umlaufrichtung der Trommel oder eine Anzahl von Schwenkbewegungen der Trommel gemessen wird. Je nach Bauart können die Trommeln verschiedene Bewegungsabläufe während der Behandlung vollziehen. Für Trommeln, die nur in Bezug zur Längsachse bzw. zur Mittelachse hin und her verschwenkt werden, wird die Anzahl der Schwenkbewegungen gemessen. Für Trommeln, die komplette Rotationen vollziehen, wird die Anzahl der Rotationen für die Ermittlung der Bewegungsabläufe gezählt. Die Anzahl der Rotationen bzw. der Schwenkbewegungen lässt sich auf eine einfache und sehr zuverlässige Art und Weise von außen messen. Da sich die Bewegung der Trommel direkt auf die Bewegung der Wäschestücke überträgt, ist dies ein besonders gutes Maß die mechanische Belastung der Wäschestücke zu ermitteln.
  • Insbesondere kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Dauer des Behandlungsschrittes durch einen Wechsel der Umlaufrichtung der Trommel oder durch eine bestimmte Anzahl von Schwenkbewegungen der Trommel festgelegt und/oder festgestellt wird. Ein Wechsel eines Behandlungsschrittes wird zumeist eingeleitet durch eine Änderung der Umlaufrichtung oder durch eine Beendigung der Schwenkbewegungen. Von daher stellen die genannten Bewegungsabläufe gute Marker für die Bestimmung der Dauer des Behandlungsschrittes dar.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel kann es vorsehen, dass ein Wäscheposten solange durch die aufeinanderfolgenden Behandlungsschritte geführt wird, bis für alle ermittelten Werte eine Übereinstimmung mit den Referenzen festgestellt wird. Dabei wird ein Wäscheposten, der aus der Waschmaschine ausgegeben wird und keine Freigabe für weitere Behandlungsschritte oder die Auslieferung erhalten hat, dem Waschprozess bzw. der Waschmaschine erneut zugeführt. Ggf. sind die Parameter, die nicht zu einer Übereinstimmung mit den Referenzwerten geführt haben, zu verändern.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele des Verfahrens werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematische Seitenansicht einer als Durchlaufwaschmaschine ausgebildeten gewerblichen Waschmaschine.
  • Das hier beschriebene Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücken kann in einer gewerblichen Waschmaschine vorgenommen werden. Bei dieser gewerblichen Waschmaschine kann es sich beispielsweise um eine Durchlaufwaschmaschine oder eine Waschschleudermaschine handeln. Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren am Beispiel einer Durchlaufwaschmaschine näher erläutert. Allerdings sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren auch mit anderen Waschmaschinen durchführbar ist, wie beispielsweise mit einer Waschschleudermaschine.
  • Die Figur zeigt eine Durchlaufwaschmaschine 10 und eine als Entwässerungspresse 11 ausgebildete Entwässerungseinrichtung. Die Entwässerungspresse 11 ist in Durchlaufrichtung 12 der Wäschestücke durch die Durchlaufwaschmaschine 10 gesehen hinter der Durchlaufwaschmaschine 10 angeordnet. An der Stelle der Entwässerungspresse 11 kann auch eine Wäschezentrifuge angeordnet sein.
  • Die Durchlaufwaschmaschine 11 verfügt über eine längliche Trommel 13, in der eine Mehrzahl gleicher oder unterschiedlicher Kammern 14 vorgesehen ist. In der Trommel 13 der gezeigten Durchlaufwaschmaschine 10 sind dreizehn in Durchlaufrichtung 12 aufeinanderfolgende Kammern 14 vorgesehen. Hierauf ist die Erfindung aber nicht beschränkt. Die Erfindung eignet sich auch für Durchlaufwaschmaschinen 10 mit einer geringeren oder größeren Anzahl von aufeinanderfolgenden Kammern 14.
  • Die längliche Trommel 13 ist um eine mittlere Drehachse, die auf einer Längsmittelachse 15 der Durchlaufwaschmaschine 10 liegt, drehend antreibbar. Dieser drehende Antrieb kann auf verschiedene Weise erfolgen. Beispielsweise kann die Trommel 13 umlaufend angetrieben sein, aber auch nur schaukelnd bzw. schwenkend. Dann wird die Trommel 13 nicht mit vollständigen Umläufen drehend angetrieben. Auch eine Kombination aus einem umlaufenden oder schwenkenden bzw. schaukelnden Antrieb der Trommel ist denkbar.
  • In der Durchlaufwaschmaschine 10 sind mehrere aufeinanderfolgende Behandlungszonen gebildet, und zwar beispielsweise in Durchlaufrichtung 12 gesehen eine Vorwaschzone, eine darauffolgende Klarwaschzone und ggf. dahinter eine Spülzone und/oder eine Nachbehandlungszone. In die erste Kammer 14 der Vorwaschzone mündet ein Einlauftrichter 16 der Durchlaufwaschmaschine 10. Hierüber werden die Wäschestücke der einzelnen Posten in die erste Kammer 14 der Durchlaufwaschmaschine 10 geladen. Bei dieser ersten Kammer 14 handelt es sich gleichzeitig um die erste Kammer der Vorwaschzone. In Durchlaufrichtung 12 gesehen hinter der letzten Kammer 14 der Durchlaufwaschmaschine 10 befindet sich eine Entladerutsche 17, worüber in der Durchlaufwaschmaschine 10 nassbehandelte, nämlich mindestens gewaschene, ggf. aber auch gespülte und/oder nachbehandelte Wäschestücke, in die Entwässerungspresse 11 oder eine sonstige Entwässerungseinrichtung gelangen. In der Entwässerungspresse findet mindestens eine Entwässerung der gewaschenen Wäsche derart statt, wodurch ein Teil der gebundenen Flotte aus der Durchlaufwaschmaschine 10 von der Wäsche getrennt wird. Die Entwässerungspresse 11 kann aber auch zusätzlich dazu dienen, die aus der Durchlaufwaschmaschine 10 kommende Wäsche zu spülen. Dann verfügt die Durchlaufwaschmaschine 10 über keine Spülzone.
  • In der Durchlaufwaschmaschine 10 werden die Wäschestücke postenweise, d. h. in Wäscheposten, gewaschen. Dazu befindet sich in jeder Kammer 14 der Durchlaufwaschmaschine 10 oder ggf. auch nur in einigen Kammern 14 jeweils ein Wäscheposten mit einer größeren Anzahl von Wäschestücken.
  • Die Wäschestücke werden in der Durchlaufwaschmaschine 10 in einem Bad mit Behandlungsflüssigkeit behandelt, insbesondere gewaschen oder ggf. gespült und/oder ausgerüstet. Dabei wird den Wäschestücken und der Behandlungsflüssigkeit mindestens ein Behandlungszusatz hinzugegeben. Dabei kann es sich um waschaktive Substanzen, Desinfektionsmittel und/oder Bleichmittel, aber auch andere Waschhilfsmittel handeln. Zumindest wird mindestens ein Behandlungszusatz der Behandlungsflüssigkeit mit der sich darin befindenden Wäsche in der ersten Kammer 14 der Vorwaschzone, also der ersten Kammer 14 der Durchlaufwaschmaschine 10, zugegeben.
  • Alternativ oder zusätzlich kann auch mindestens einer anderen Kammer der Durchlaufwaschmaschine 10 mindestens ein Behandlungszusatz zugegeben werden. Das können zum Beispiel die Klarwaschzone, vorzugsweise die erste Kammer 14 derselben, die Spülzone, sofern die Durchlaufwaschmaschine 10 eine solche aufweist, und/oder eine in der Durchlaufwaschmaschine 10 vorhandene Nachbehandlungszone sein. In den einzelnen Zonen können den Wäschestücken unterschiedliche Behandlungszusätze zugegeben werden, beispielsweise in der Vorwaschzone Waschmittel, in einer anderen Zone Neutralisationsmittel und/oder Desinfektionsmittel und in einer wiederum anderen Zone Bleichmittel und/oder Ausrüstmittel.
  • Die Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über geeignete Messinstrumente zum Messen der Menge, des Gehalts und/oder der Konzentration des mindestens einen Behandlungszusatzes in der Wäsche und der Behandlungsflüssigkeit. Entsprechende Messwertaufnehmer sind derjenigen Kammer 14 oder denjenigen Kammern 14 der Durchlaufwaschmaschine 10 zugeordnet, in denen die Behandlungsflüssigkeit und/oder die Wäsche hinsichtlich ihres Gehalts oder der Konzentration des mindestens einen Behandlungszusatzes gemessen werden soll.
  • Es ist auch denkbar, der betreffenden Kammer 14 der Durchlaufwaschmaschine 10 eine Probenentnahmeleitung mit ggf. mindestens einem Filter zuzuordnen und die Messwertaufnehmer der betreffenden Probenentnahmeleitung zuzuordnen.
  • Die vom mindestens einen Messwertaufnehmer erfasste Konzentration oder der Gehalt des wenigstens einen Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit wird an eine in der Figur nicht gezeigte Auswerteinheit übertragen, die die erhaltenen Messwerte auswertet bzw. mit einem Referenzwert vergleicht. Ggf. kann bei einer Abweichung des Messwertes von dem Referenzwert eine Nachdosierung des Behandlungszusatzes gesteuert oder geregelt werden.
  • Außerdem sind mindestens einer, vorzugsweise mehreren Kammern 14 der verschiedenen Behandlungszonen Temperaturmesssensoren zugeordnet. Über diese Temperaturmesssensoren ist die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit messbar. Die ermittelten Messwerte für die Temperatur werden ebenfalls an eine Auswerteinheit bzw. an eine Steuereinheit übertragen und dort mit einem Soll-Wert für die Temperatur verglichen. Auch hier kann ggf. bei einem Abweichen des Messwertes von der Referenz eine Steuerung bzw. Regelung der Temperatur vorgenommen werden.
  • Um den Verbleib der einzelnen Wäscheposten in den einzelnen Kammern 14 bzw. in den einzelnen Waschzonen zu ermitteln, kann entweder der Übergang des einzelnen Wäschepostens von einer Kammer in die nächste bzw. von einer Waschzone in die nächste als Start und der Wiederaustritt aus der Kammer 14 bzw. Zone als Stopp verwendet werden. Alternativ kann auch ein Richtungswechsel in dem Bewegungsablauf der Trommel 13 als Stopp- bzw. Startsignal für die Zeitmessung verwendet werden. Auch eine Anzahl mehrerer aufeinanderfolgender Schwenkbewegungen der Trommel 13 eignen sich, um die Verweilzeit einzelner Posten in den Kammern 14 bzw. Waschzonen zu bestimmen. Die ermittelten Messwerte für die Dauer der einzelnen Wäscheposten in den Kammern 14 bzw. das Zeitintervall, das einen Behandlungsschritt dauert, wird ebenfalls an eine Auswerteinheit übertragen und mit entsprechenden Referenzwerten verglichen. Bei einem Abweichen des Messwertes von dem Referenzwert kann ggf. die Behandlung verlängert oder verkürzt werden.
  • Um die mechanische Belastung der einzelnen Wäschestücke zu ermitteln, wird die Anzahl der Schwenkbewegungen der Trommel 13 oder der vollzogenen Rotationsbewegungen der Trommel 13 gemessen. Auch diese Messwerte werden an eine Auswerteinheit bzw. Steuereinheit weitergeleitet und mit einem Referenzwert verglichen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren läuft mit der zuvor beschriebenen Durchlaufwaschmaschine 10 folgendermaßen ab: Die zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücke werden in der Durchlaufwaschmaschine 10 postenweise gewaschen. Dabei befindet sich vorzugsweise in jeder Kammer 14 ein Wäscheposten. Ggf. können einzelne Kammern 14 zwischen aufeinanderfolgenden Wäscheposten mit keinem Wäscheposten beladen sein, beispielsweise kann mindestens eine leere Kammer 14 zwischen Wäscheposten mit Wäsche unterschiedlicher Art vorgesehen sein.
  • Die Wäscheposten werden in den Kammern 14 bei einer vorgegebenen Temperatur mit Behandlungsflüssigkeit behandelt. Dazu werden die Heizelemente für jede Kammer entsprechend eingestellt. Außerdem wird mindestens in einer Behandlungszone der Durchlaufwaschmaschine 10 der Behandlungsflüssigkeit mindestens ein Behandlungszusatz zugegeben. In allen oder einigen Behandlungszonen können der Behandlungsflüssigkeit mit der darin befindlichen Wäsche unterschiedliche Behandlungszusätze zugegeben werden. Die Behandlung der Wäschestücke der einzelnen Posten erfolgt in jeder Kammer bzw. in jeder Zone eine vorgegebene Dauer. D. h., jeder Behandlungsschritt ist zeitlich begrenzt. Für ein ausreichendes Behandlungsergebnis wird die Trommel für die Nassbehandlung mehrmals verschwenkt bzw. vollständig gedreht. Alle vier Parameter, nämlich die Temperatur, die Dauer, die Konzentration des Behandlungszusatzes und der Bewegungsablauf der Trommel 13 wird für jeden Wäscheposten und für jede Trommel 13 einzeln bestimmt. Dieses Quartett aus Behandlungsparametern wird an die Systemsteuerung bzw. eine Auswerteinheit übertragen, und mit den entsprechenden Referenzen verglichen. Sowohl die Messwerte als auch die Referenzwerte werden visuell dargestellt. Dies kann beispielsweise auf einem einzigen Display erfolgen, sodass eine Bedienperson auf einen Blick erfassen kann, welche Parameter für welchen Posten und für welche Kammer 14 erfüllt sind oder eben nicht erfüllt sind. Es ist jedoch auch denkbar, dass jeder Kammer 14 eine entsprechende Anzeige zur visuellen Darstellung der gemessenen Parameter und der entsprechenden Referenzen zugeordnet ist.
  • Sofern für einen Wäscheposten Messwerte ermittelt werden konnten, welche den Referenzen wenigstens in einem vorgegebenen Toleranzbereich entsprechen, wird durch die Auswerteinheit ein „OK-Signal“ ausgegeben, mit dem der entsprechende Wäscheposten markiert wird. Diese Informationen werden abgespeichert und zur Dokumentation bzw. Qualitätssicherung des Behandlungsergebnisses abgespeichert. Sofern mindestens einer der gemessenen Parameter nicht mit einer Referenz übereinstimmt, wird für diesen Wäscheposten kein „OK-Signal“ erzeugt. D. h, dieser Wäscheposten erfüllt nicht die Qualitätsanforderungen und wird nicht weiterbehandelt bzw. ausgeliefert. Dieser Wäscheposten kann entweder aussortiert werden oder der Behandlung erneut zugeführt werden, indem er in den Einlauftrichter 16 gegeben wird.
  • Durch diese Ermittlung der vier genannten Parameter für jeden Posten und für jede Kammer 14 kann eine sehr genaue Überprüfung der Nassbehandlung erreicht werden. Die Ermittlung der einzelnen Parameter kann taktweise bzw. periodisch oder kontinuierlich während der Behandlung der Wäscheposten in einer Kammer 14 erfolgen. Insbesondere die Messung der Temperatur und die Konzentration des Behandlungszusatzes können jedoch auch am Anfang oder zum Ende eines Behandlungsschrittes erfolgen.
  • Alternativ kann das erfindungsgemäße Verfahren auch in einer hier nicht dargestellten Waschschleudermaschine durchgeführt werden. Im Gegensatz zu einer Durchlaufwaschmaschine verfügt die Waschschleudermaschine über eine eine verschwenkbare Drehachse aufweisende drehend antreibbare Innentrommel. Diese Innentrommel weist an einer Stirnseite nur eine einzige im Wesentlichen vollflächige Öffnung auf. Die Innentrommel wird durch diese Öffnung sowohl mit den einzelnen Wäschestücken eines Wäschepostens beladen sowie entladen. Des Weiteren verfügt die Waschschleudermaschine über ein die wasserdurchlässige Innentrommel umgebendes, wasserdichtes Trommelgehäuse, das relativ zur Innentrommel feststehend ausgebildet ist. Das Trommelgehäuse ist also im Gegensatz zur Innentrommel nicht drehend antreibbar. Auch das Trommelgehäuse weist an einer Stirnseite eine einzige nahezu vollflächige Öffnung auf. Die Öffnung des Trommelgehäuses befindet sich in derjenigen Stirnseite des Trommelgehäuses, zu der auch die Öffnung der Innentrommel weist, sodass die Öffnungen einander benachbart sind und dadurch miteinander korrespondieren.
  • Das zuvor anhand des Beispiels der Durchlaufwaschmaschine 10 beschriebene Verfahren lässt sich direkt übertragen auf die Nassbehandlung der Wäscheposten in der Innentrommel der Waschschleudermaschine. Auch hier werden die vier vorgenannten Parameter zur Nassbehandlung ermittelt und mit den entsprechenden vorgegeben Referenzwerten abgeglichen. Sowohl die ermittelten Messwerte bzw. Parameter als auch die entsprechenden Referenzwerte werden visuell an der Waschschleudermaschine dargestellt, sodass eine Bedienperson zu jedem Zeitpunkt den Status der Behandlung auf einen Blick erfassen kann. Außerdem werden die einzelnen Wäscheposten genau wie zuvor beschrieben, in Abhängigkeit von dem Abgleich der Messwerte mit den Referenzwerten markiert. Auch in der hier nicht dargestellten Waschschleudermaschine durchlaufen die Wäscheposten mehrere hintereinander folgende Behandlungsschritte. Für jeden dieser Behandlungsschritte wird der vorgenommene Abgleich der Daten dokumentiert bzw. protokolliert und angezeigt. Dadurch lässt sich auch das erfindungsgemäße Verfahren in einer Waschschleudermaschine visuell darstellen sowie für eine Qualitätskontrolle dokumentieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Durchlaufwaschmaschine
    11
    Entwässerungspresse
    12
    Durchlaufrichtung
    13
    Trommel
    14
    Kammer
    15
    Längsmittelachse
    16
    Einlauftrichter
    17
    Entladerutsche

Claims (12)

  1. Verfahren zur Nassbehandlung von zu Wäscheposten zusammengefassten Wäschestücken in einer gewerblichen Waschmaschine, insbesondere in einer Durchlaufwaschmaschine (10) oder einer Waschschleudermaschine, wobei in einer drehend antreibbaren Trommel (13) der Waschmaschine in aufeinanderfolgenden Behandlungsschritten in einer Behandlungsflüssigkeit die Nassbehandlung der Wäscheposten vorgenommen wird, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Behandlungsschritt und für jeden Wäscheposten die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit, die Dauer des Behandlungsschritts und Bewegungsabläufe der Trommel (17) ermittelt und jeweils mit einem Referenzwert abgeglichen werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Behandlungsschritt und für jeden Wäscheposten eine Konzentration mindestens eines Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit ermittelt und jeweils mit einem Referenzwert abgeglichen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Resultate des Abgleichs der ermittelten Werte mit den Referenzwerten für jeden Wäscheposten und für jeden Behandlungsschritt visuell dargestellt werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Übereinstimmung der Temperatur der Behandlungsflüssigkeit, der Dauer des Behandlungsschrittes, der Bewegungsabläufe, insbesondere einer Anzahl von Schwingungen oder Rotationen, und der Konzentration des Behandlungszusatzes mit den Referenzwerten der entsprechende Wäscheposten, für den die Übereinstimmung festgestellt wurde, für einen nächsten Behandlungsschritt freigegeben wird und dass bei einem Abweichen mindestens eines Wertes von dem entsprechenden Referenzwert der Wäscheposten nicht für den nächsten Behandlungsschritt freigegeben wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder einzelne Wäscheposten dem Resultat des Abgleichs entsprechend markiert wird, wobei die Markierung analog, digital oder virtuell erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Resultat des Abgleichs für jeden einzelnen Wäscheposten zur Dokumentation abgespeichert wird, insbesondere auf einem dem Wäscheposten zugeordneten Speichermedium.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bestimmung der Konzentration des mindestens einen Behandlungszusatzes in der Behandlungsflüssigkeit während der Behandlung der Wäschestücke eine Teilmenge der Behandlungsflüssigkeit aus der Trommel (17), vorzugsweise aus einer Außentrommel, abgeführt wird und eine entsprechende Messung, insbesondere eine Titration, an der Behandlungsflüssigkeit vorgenommen wird, oder die Messung innerhalb der Trommel (17) erfolgt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit innerhalb oder außerhalb der Trommel (17) für jeden Behandlungsschritt und für jeden Wäscheposten durch einen Temperaturmesssensor ermittelt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung der Bewegungsabläufe der Trommel (17) ein Wechsel der Umlaufrichtung der Trommel (17) oder eine Anzahl von Schwenkbewegungen der Trommel (17) gemessen wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer des Behandlungsschrittes durch einen Wechsel der Umlaufrichtung der Trommel (17) oder durch eine bestimmte Anzahl von Schwenkbewegungen der Trommel (17) festgelegt und/oder festgestellt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wäscheposten solange durch die aufeinanderfolgenden Behandlungsschritte geführt wird, bis für alle ermittelten Werte eine Übereinstimmung mit den Referenzen festgestellt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsschritte in separaten Behandlungszonen, insbesondere einer Vorwaschzone, einer Klarwaschzone und/oder einer Spülzone und/oder einer Nachbehandlungszone, der Waschmaschine erfolgen.
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