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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigeanordnung eines Kraftfahrzeugs, die mindestens zwei Anzeigeeinrichtungen mit jeweils einer Anzeigefläche aufweist. Dabei sind die mindestens zwei Anzeigeflächen derart zueinander angeordnet, sodass sich eine zweite der Anzeigeflächen in einer ersten der Anzeigeflächen, die eine erste Anzeigeebene bereitstellt, spiegelt und infolgedessen eine von einer Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs aus einsehbare virtuelle Anzeigeebene hinter der ersten Anzeigeebene erzeugt wird.
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Die Bedienung von einem Infotainmentsystem im Kraftfahrzeug zeigt aktuell eine Tendenz hin zu eindimensionalen Berührungseingabesystemen, bei denen man direkt auf dem Bildschirm interagiert. Die
DE 10 2009 038 044 A1 beschreibt beispielhaft eine solche berührungssensitive Berühroberfläche. Andere Seriensysteme benutzen noch immer fest verordnete Dreh-Drücksteller oder berührungssensitive Bedienflächen („Touchpad“), mit denen man ebenfalls ein eindimensionales Display bedienen kann.
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Im Fahrzeuginnenraum bietet eine neuartige Konfiguration und Ausrichtung zweier Displays eine innovative Anzeige, die einen 3D-ähnlichen Effekt schafft. Dies wird erreicht, in dem sich das vorgelagerte sekundäre Display im Hauptdisplay spiegelt und damit eine zweite Anzeigeebene in der Tiefe ermöglicht. Das heißt, dass die Spiegelung zum Erzeugen einer extra Anzeigeebene genutzt wird.
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Aus der
DE 10 2004 055 835 A1 ist eine Anzeigeeinrichtung mit mindestens einem Anzeigeelement zum Darstellen von mindestens zwei miteinander kombinierbaren Bildebenen und ein Verfahren zum Darstellen von mehreren kombinierbaren Bildebenen zur Anzeige von Informationen bekannt.
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Die
DE 10 2008 037 060 A1 beschreibt ein Anzeigesystem mit einer Mehrschicht-Anzeigeeinrichtung, wodurch gleichzeitig mindestens ein erstes und ein zweites Informationsobjekt auf hintereinander liegenden Schichten angezeigt werden können.
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Die
DE 10 2004 037 816 B4 beschreibt eine Einrichtung zum Anzeigen von virtuellen Bildern, mit dem Informationen, die von einem Display zum Anzeigen von virtuellen Bildern angezeigt werden, für einen Fahrzeugführer sichtbar gemacht werden und insbesondere eine Einrichtung zum Anzeigen von virtuellen Bildern, wobei beide Displays benutzt werden, das Display für virtuelle Bilder und das Display für reale Bilder.
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Die
DE 10 2014 222 751 A1 beschreibt eine Anzeige- und Bedienvorrichtung für Fahrzeuge, umfassend: eine Anzeige; ein Bedienmittel mit einer zugordneten Ebene; ein Haltemittel; wobei das Bedienmittel an dem Haltemittel befestigt ist; wobei das Bedienmittel aus einer Ruheposition heraus in eine erste und eine zweite Bewegungsrichtung auslenkbar ist, wobei die Auslenkung in die erste bzw. zweite Bewegungsrichtung durch die Kraftausübung eines Benutzers in die entsprechende Bewegungsrichtung ausgelöst wird; wobei die erste und die zweite Bewegungsrichtung jeweils im Wesentlichen senkrecht zur dem Bedienmittel zugeordneten Ebene sind; wobei die Anzeige- und Bedienvorrichtung Sensoren umfasst, die die Auslenkung des Bedienmittels erfassen; eine elektronische Steuereinheit, die mit der Anzeige, den Sensoren und dem Bedienmittel gekoppelt ist, wobei die Vorrichtung dazu eingerichtet ist, die folgenden Schritte auszuführen: Anzeigen einer graphischen Benutzerschnittstelle, die mindestens zwei Ebenen aufweist; wobei die Ebenen dem Benutzer voreinander angeordnet erscheinen; Hervorheben einer der Ebenen abhängig von der Auslenkung des Bedienmittels aufgrund einer Kraftausübung des Benutzers in die Richtung der Auslenkung.
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Aus der
DE 10 2014 019 122 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigesystems eines Kraftwagens bekannt, bei welchem mittels einer Anzeigeeinrichtung unter Vermittlung einer Spiegelanordnung ein erstes Objekt und ein zweites Objekt in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden, wobei solange die erfasste Augenposition mit einer vorgegebenen Augenposition übereinstimmt, die Anzeigeeinrichtung derart angesteuert wird, dass eine relative Anordnung der Objekte zueinander so eingestellt wird, dass die Objekte in Form einer über die virtuellen Bildebenen bezüglich einer vorgegebenen Sichtlinie fluchtenden zusammenhängenden Graphik angezeigt werden, und sobald eine Abweichung zwischen der erfassten Augenposition der vorgegebenen Augenposition erfasst wird, mittels der Steuereinrichtung ein Parallaxenausgleich vorgenommen wird.
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Die
DE 10 2009 038 044 A1 beschreibt ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs, welches über eine Bedieneinrichtung bedienbar ist.
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Zum Bedienen einer der genannten Anzeigeanordnung mit den zwei Anzeigeeinrichtungen, also beispielsweise mit zwei Displays, bei der Durchspiegelung eine virtuelle, zusätzliche Anzeigeebene eingestellt wird, kann der Benutzer des Kraftfahrzeugs ein zusätzliches Sichtgerät wie beispielsweise einen 3D-Brille benutzen.
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Eine der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe ist das Bereitstellen eines Bedienkonzepts für eine Anzeigeanordnung, die einen solchen 3D-Effekt ermöglicht.
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Die Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäßen Vorrichtungen gemäß den nebengeordneten Patentansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die Unteransprüche gegeben.
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Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, mithilfe einer berührungssensitiven Bedienfläche eine Bedienhandlung der Bedienperson zu erfassen, wobei die Bedienhandlung ein virtuelles Verschieben des Anzeigeninhaltes von einer Anzeigefläche auf eine weitere Anzeigefläche repräsentiert. Dieses Bedienkonzept kann nicht nur an einem Armaturenbrett verwirklicht werden, sondern an jeder Stelle innerhalb des Kraftfahrzeugs, sodass eine Bedienung einer solchen Anzeigeanordnung auch in pilotierten Kraftfahrzeugen realisiert werden kann, ohne dass der Benutzer einen Kraftfahrzeugsitz zunächst in eine bestimmte Fahrersitz-Position bringen muss, um an ein Bedienelement zu gelangen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer Anzeigeanordnung eines Kraftfahrzeugs, die mindestens zwei Anzeigeeinrichtungen mit jeweils einer Anzeigefläche aufweist, wobei die mindestens zwei Anzeigeflächen derart zueinander angeordnet sind, dass sich eine zweite der Anzeigeflächen in einer ersten der Anzeigeflächen, die eine erste Anzeigeebene bereitstellt, spiegelt und infolgedessen eine von einer Fahrgastzelle aus einsehbare virtuelle Anzeigeebene hinter der ersten Anzeigeebene erzeugt wird, umfasst die folgenden, durch eine Erkennungs- und Auswerteeinrichtung einer Bedienvorrichtung durchgeführten Schritte .
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Unter einer Anzeigeeinrichtung wird dabei ein Gerät oder eine Gerätekomponente verstanden, die zum Ausgeben von Bildsignalen und damit zum Anzeigen von Anzeigeinhalten ausgestaltet und eingerichtet ist, und beispielsweise einen Bildschirm oder einen TFT-Monitor umfassen kann. Die Anzeigefläche ist dabei diejenige Fläche, auf der der Anzeigeinhalt ausgegeben wird, und die Anzeigeebene ist diejenige Ebene, in der der ausgegebene Inhalt sichtbar erscheint. Bei einer ersten der beiden Anzeigeeinrichtungen kann zum Beispiel dabei die Anzeigeebene auf der Anzeigefläche liegen. Im Falle einer zweiten der mindestens zwei Anzeigeeinrichtungen kann die Anzeigeebene eine virtuelle Anzeigeebene sein, die hinter der ersten Anzeigefläche erscheint.
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Als Erkennungs- und Auswerteeinrichtung wird ein Gerät oder eine Gerätekomponente einer Bedienvorrichtung, also eines Bediengeräts, verstanden, die zum Erfassen einer Bedienhandlung und zum Erkennen oder Ermitteln einer durch die erfasste Bedienhandlung beschriebenen Bedienhandlung eingerichtet ist, und hierzu beispielsweise eine geeignete Software aufweisen kann. Optional kann die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung zum Erfassen der Bedienhandlung eine Sensoreinrichtung, die vorzugsweise einen Sensor umfassen kann, zum Erfassen der Bedienhandlung aufweisen.
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Durch die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung erfolgt zunächst ein Erfassen einer Bedienhandlung einer Bedienperson, vorzugsweise eines Benutzers des Kraftfahrzeugs, wobei die Bedienhandlung eine Bewegung eines Körperteils der Bedienperson entlang einer Erstreckungsrichtung einer berührungssensitiven Bedienfläche der Bedienvorrichtung umfasst. Mit anderen Worten erkennt die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung die Bedienhandlung. Die berührungssensitive Bedienfläche kann dabei vorzugsweise Touchpad ausgestaltet sein.
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Anhand der erfassten Bedienhandlung erfolgt ein Ermitteln der Erstreckungsrichtung auf der berührungssensitiven Bedienfläche, und anhand der ermittelten Erstreckungsrichtung erfolgt ein Ermitteln eines von der Bedienperson durch die Bedienhandlung ausgewählten und von einer der beiden Anzeigeeinrichtungen angezeigten Datensatzes, der einen Anzeigeinhalt beschreibt, und ein Ermitteln einer durch die Erstreckungsrichtung der Bedienhandlung vorgegebenen Verschiebung eines virtuellen Bildes des Anzeigeinhaltes von einer der Anzeigeebenen auf die andere der Anzeigeebenen, vorzugsweise in Bezug auf eine Kraftfahrzeugachse.
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Beispielsweise kann die Bedienperson einen auf der virtuellen Anzeigeebene dargestellten Anzeigeinhalt auf die vordere Anzeigeebene verschieben, indem sie beispielsweise mit der Hand entlang einer Kraftfahrzeug in Längsrichtung und beispielsweise in Richtung von einer Kraftfahrzeugvorderseite zu einem Kraftfahrzeugheck auf den beispielhaften Touchpad streicht.
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Das Verfahren umfasst weiterhin die folgenden, durch eine Steuereinrichtung der Bedienvorrichtung durchgeführten Schritte, wobei unter einer Steuereinrichtung ein Gerät oder eine Gerätekomponente zum Empfangen und Auswerten von Signalen, sowie zum Erzeugen von Steuersignalen, verstanden wird. Die Steuereinrichtung kann dabei beispielsweise als Steuerchip oder Steuergerät der Bedienvorrichtung ausgestaltet sein.
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Durch die Steuereinrichtung erfolgt ein Erzeugen eines Steuersignals, das den ermittelten Datensatz und ein Übertragen des ermittelten Datensatzes an die zweite der Anzeigeeinrichtungen beschreibt. Das Erzeugen des Steuersignals kann dabei vorzugsweise in Abhängigkeit von dem ausgewählten Datensatz und/oder der vorgegebenen Verschiebung des virtuellen Bildes erfolgen. Es folgt ein Übertragen des erzeugten Steuersignals an die den ermittelten Datensatz anzeigende Anzeigeeinrichtung und dadurch ein Ändern der Anzeigeebene, auf der der Anzeigeinhalt sichtbar ist.
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Es ergeben sich die oben genannten Vorteile. Durch ein solches physikalisches Bewegen von Inhalten im dreidimensionalen Raum wird ein Bedienerlebnis erheblich gesteigert und neue Möglichkeiten der Bedienung werden ermöglicht. Anzeigeinhalte können außerdem intelligent gestaffelt werden. In Kombination mit zum Beispiel einer dazu passenden Remote-Bedienhandlung auf beispielsweise einem Armablagen-Pad als berührungssensitive Bedienfläche entsteht für die Bedienperson ein angenehmes und äußerst komfortables Erlebnis. Dieses Bedienkonzept ist besonders vorteilhaft für pilotiert fahrende Kraftfahrzeuge, in denen die Kraftfahrzeugsitze nicht zwangsläufig in der klassischen Position vor einem Lenkrad und einem Armaturenbrett angeordnet sein müssen. Um die Anzeigeanordnung zu bedienen, muss der Benutzer des Kraftfahrzeugs, also die Bedienperson, ihren Kraftfahrzeugsitz nicht positionieren, um ein fest verbautes Bedienelement am Armaturenbrett greifen zu können. Der Kraftfahrzeugsitz kann beispielsweise nach wie vor in einer seitlichen einem Innenraum des Kraftfahrzeugs zu gewandten Stelle positioniert sein. Durch die Ausgestaltung als berührungssensitive Bedienfläche entstehen eine Vielzahl von Möglichkeiten der Unterbringung der Bedienvorrichtung im Kraftfahrzeug, ohne dass beispielsweise überall im Kraftfahrzeug unter Umständen störende Knöpfe oder Schalter eingebaut werden müssen.
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Hierdurch wird auch ein Komfort bei der Bedienung der Anzeigeanordnung deutlich gesteigert. Die Bedienperson fühlt und spürt bei einem Bewegen oder Streichen über die berührungssensitive Bedienfläche besser und intuitiver, wie der Anzeigeinhalt in den dreidimensionalen Raum verschoben wird. Mit anderen Worten verbessert das erfindungsgemäße Bedienkonzept durch die Synergie von Bedienhandlung und berührungssensitiven Bedienfläche einen intuitiven Charakter der Bedienung.
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Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung kann als Bedienhandlung vorzugsweise eine Zieh- oder (Weg-)Schiebegeste zum Bedienen der Anzeigeanordnung erfassen, sodass der Benutzer die Anzeigeanordnung besonders intuitiv bedienen kann, da das Ziehen oder Wegschieben das Hervortreten des Anzeigeinhaltes in den Vordergrund oder das Abtreten des Anzeigeinhaltes in den Hintergrund repräsentiert.
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Vorzugsweise kann die Erstreckungsrichtung entlang einer Kraftfahrzeuglängsachse verlaufen. Besonders vorteilhaft ist dies bei einer Anordnung der Anzeigeeinrichtungen, die in Bezug auf die Kraftfahrzeug-Längsachse hintereinander gestaffelt angeordnet sind und dadurch den dreidimensionalen Raum in Fahrtrichtung für den Anzeigeinhalt verwirklichen.
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Gemäß einer Weiterbildung kann, falls die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung eine in Fahrtrichtung verlaufende Erstreckungsrichtung ermittelt, das Steuersignal ein Übertragen des ermittelten Datensatzes an die zweite, sich in der ersten Anzeigefläche spiegelnden Anzeigefläche beschreiben. Dies kann vorzugsweise bei einer Anzeigeanordnung vorgesehen sein, in der die erste Anzeigefläche einen Teilbereich aufweist, welcher von der Fahrgastzelle aus unsichtbar und derart zur zweiten Anzeigefläche angeordnet ist, sodass sich der Teilbereich in der zweiten Anzeigefläche spiegelt und infolgedessen eine weitere von der Fahrgastzelle aus einsehbare virtuelle Anzeigeebene hinter der virtuellen Anzeigeebene erzeugt wird. Der Anzeigeinhalt kann so virtuell in Richtung Fahrtrichtung verschoben werden.
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Die Bedienung der Anzeigeanordnung und damit die Bedienperson können besonders unabhängig von einer Organisation einer Innenraumausstattung des Kraftfahrzeugs werden, falls die Bedienvorrichtung mehrere, in dem Innenraum verteilte berührungssensitive Bedienflächen aufweist. Besonders viele Oberflächen des Innenraums können so als berührungssensitive Bedienflächen genutzt werden, falls, gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, durch die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung ein Erfassen einer weiteren Bedienhandlung zum Auswählen der berührungssensitiven Bedienfläche aus einer Mehrzahl berührungssensitiver Bedienflächen erfolgt, und anhand der erfassten weiteren Bedienhandlung ein Erkennen einer Aktivierungs-Bedienhandlung durchgeführt wird. Eine solche Aktivierungs-Bedienhandlung kann beispielsweise ein Antippen oder ein doppeltes Antippen der berührungssensitiven Bedienfläche sein. Durch die Steuereinrichtung kann in Abhängigkeit von der erkannten Aktivierungs-Bedienhandlung ein Auswählen der berührungssensitiven Bedienfläche aus der Mehrzahl an berührungssensitiven Bedienflächen erfolgen, und ein Aktivieren eines Aktivmodus der ausgewählten, berührungssensitiven Bedienfläche zum Empfangen von Bedienhandlungen. Die Aktivierungs-Bedienhandlung kann beispielsweise mittels eines von der berührungssensitiven Bedienfläche baulich getrennten Sensors erfasst werden, beispielsweise mithilfe einer Kamera, die zum Beispiel an einem Dachhimmel des Kraftfahrzeugs angeordnet sein kann.
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Damit die berührungssensitive Bedienfläche für die Bedienperson komfortabel in den Innenraum integriert werden kann, beispielsweise in einer Armablage oder in einer Türwange, jedoch eine Fehlbedienung durch versehentliches Ablegen oder Bewegen des Armes auf der berührungssensitiven Bedienfläche reduziert oder sogar vermieden wird, kann, gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, durch die Steuereinrichtung und/oder die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung ein Feststellen einer Erfassungspause mit einer vorgegebenen Zeitlänge folgen, wobei die Erfassungspause einen Zeitraum ohne Empfang einer Bedienhandlung durch die berührungssensitive Bedienfläche, vorzugsweise durch die ausgewählte berührungssensitive Bedienfläche, beschreiben kann. In Abhängigkeit von der festgestellten Erfassungspause kann die Steuereinrichtung einen Schlafmodus einstellen, in dem mithilfe der berührungssensitiven Bedienfläche, optional der ausgewählten berührungssensitiven Bedienfläche, keine Bedienhandlungen erfasst werden.
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Die oben gestellte Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung, die Bedienvorrichtung aufweisend mindestens eine berührungssensitive Bedienfläche und eine Erkennungs- und Auswerteeinrichtung, wobei die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung dazu eingerichtet ist, die eine Erkennungs- und Auswerteeinrichtung betreffenden Verfahrensschritte gemäß einer der oben beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen.
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Es ergeben sich die oben genannten Vorteile. Vorzugsweise kann die Bedienvorrichtung zusätzlich eine Steuereinrichtung aufweisen, die dazu eingerichtet ist, die eine Steuereinrichtung betreffenden Verfahrensschritte einer der oben beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung und/oder die Steuereinrichtung können optional jeweils eine Prozessoreinrichtung aufweisen, also ein Bauteil zur elektronischen Datenverarbeitung, das vorzugsweise mindestens einen Mikrokontroller und/oder einen Mikroprozessor umfassen kann. Optional kann in einem Datenspeicher, beispielsweise einem Datenspeicher der Bedienvorrichtung, ein Programmcode gespeichert sein, der bei Ausführen durch die Prozessoreinrichtung die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung und/oder die Steuereinrichtung dazu veranlasst, die jeweiligen Verfahrensschritte durchzuführen.
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Vorzugsweise kann die mindestens eine berührungssensitive Bedienfläche der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung an einer Armablage und/oder einer Türwange und/oder einer Mittelkonsole angeordnet und/oder als Bezug eines Innenraum Ausstattungselement des Kraftfahrzeugs ausgestaltet sein. Hierdurch ergibt sich eine besonders komfortable Bedienung für die Bedienperson, insbesondere in pilotiert fahrende Kraftfahrzeugen.
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Die oben gestellte Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch ein Kraftfahrzeug, das vorzugsweise als Kraftwagen, beispielsweise als Personenkraftwagen, ausgestaltet sein kann, wobei das Kraftfahrzeug eine Anzeigeanordnung aufweist, die mindestens zwei Anzeigeeinrichtungen mit jeweils einer Anzeigefläche hat, wobei das Kraftfahrzeug eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung umfasst. Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung zu einem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens, sowie zu einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung; und
- 2 eine schematische Darstellung zu einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens, sowie zu einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung.
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Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
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In den Figuren sind funktionsgleiche Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 veranschaulicht das Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand eines ersten Ausführungsbeispiels. Hierzu zeigt die 1 eine Kraftfahrzeug 10, das vorzugsweise als pilotiertes Kraftfahrzeug, beispielsweise als pilotierte Personenkraftwagen, ausgestaltet sein kann.
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Das Kraftfahrzeug 10 weist eine Anzeigeanordnung 12 auf, die beispielsweise zwei Anzeigeeinrichtungen 14, 16 aufweisen kann. Im Beispiel der 1 kann dabei eine erste der Anzeigeeinrichtungen 14 zum Beispiel als Hauptbildschirm, also als Hauptdisplay ausgestaltet sein, und eine weitere Anzeigeeinrichtung 16 kann beispielsweise in einem Armaturenbrett 17 derart angeordnet sein, dass eine Anzeigefläche der weiteren Anzeigeeinrichtung 16 von einem Fahrzeuginsassen nicht einsehbar sein kann. Eine Anzeigefläche 18 der ersten Anzeigeeinrichtung 14 kann dabei jedoch von dem Fahrzeuginsassen sichtbar sein.
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Die Anzeigefläche (in der 1 nicht gezeigt) der weiteren Anzeigeeinrichtung 16 kann sich beispielsweise in der Anzeigefläche 18 der ersten Anzeigeeinrichtung 14 spiegeln, wodurch eine virtuelle Anzeigeebene 20 erzeugt werden kann. Im Beispiel der 1 kann dabei beispielsweise gerade die weitere Anzeigeeinrichtung 16 einen Datensatz ausgeben, wodurch in der virtuellen Anzeigeebene 20 ein durch den Datensatz beschriebener Anzeigeinhalt 22 in der virtuellen Anzeigeebene 20 sichtbar sein kann. Die Anzeigeebene 20 der ersten Anzeigeeinrichtung 14 kann dabei vorzugsweise auf der Anzeigefläche 18 der ersten Anzeigeeinrichtung 14 liegen.
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Eine Bedienvorrichtung 24 des Kraftfahrzeugs 10 weist beispielsweise zwei berührungssensitive Bedienflächen 26 auf, wobei eine der berührungssensitiven Bedienflächen 26 zum Beispiel auf einer Oberfläche eines Armaturenbretts 17 und eine weitere der berührungssensitiven Bedienflächen 26 auf oder in einer Oberfläche einer Armablage 28 angeordnet sein können. Beispielsweise kann die Bedienfläche 26 als Touchpad oder Tastfeld ausgestaltet sein oder als Stoffbezug eines Innenraumausstattungselements, also der beispielhaften Armablage 28. Der beispielhaft erwähnte Bezug kann beispielsweise aus nicht sensorischen und sensorischen Fäden gewoben sein. Solche Bezüge sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt. Prinzipiell kann dabei jeder Fläche des Innenraums des Kraftfahrzeugs 10 als interaktive Fläche, also als berührungssensitive Bedienfläche 26, genutzt werden. Ein solches Innenraumausstattungselement kann alternativ zum Beispiel aus Holz oder Leder sein, wobei ein solcher Bezug jeweils als kapazitive Fläche ausgestaltet sein kann. Ähnlich wie beispielsweise einem Tablet-PC, bei dem eine kapazitive Oberfläche unter einer Glasscheibe angeordnet sein kann, kann bei der beispielhaften berührungssensitiven Bedienfläche eine sensorische Fläche, vorzugsweise eine kapazitive Fläche, unter dem beispielhaften Lederbezug oder der beispielhaften Holzverkleidung angeordnet sein.
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Die Bedienvorrichtung 24, die beispielsweise als Gerätekomponente eines Infotainmentsystems des Kraftfahrzeugs 10 ausgestaltet sein kann, weist eine Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 auf, und optional eine Steuereinrichtung 32. Alternativ kann die Steuereinrichtung 32 eine Komponente der Anzeigeanordnung 12 sein. Die beispielhafte Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 und/oder die beispielhafte Steuereinrichtung 32 können beispielsweise jeweils als Schaltkreis einer Steuerplatine ausgestaltet sein, oder beispielsweise jeweils als Steuerchip. Im Beispiel der 1 weisen dabei sowohl die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30, als auch die Steuereinrichtung 32, jeweils eine Prozessoreinrichtung 34 und eine Speichereinrichtung 36 auf. Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 kann beispielhaft einen entsprechenden Programmcode aufweisen, der beispielsweise in der Speichereinrichtung 36 der Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 abgelegt sein kann.
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Wie bereits oben erwähnt, kann im Beispiel der 1 der Anzeigeinhalt 22 zunächst auf der virtuellen, im Beispiel der 1 hinter der ersten Anzeigeeinrichtung 14 liegenden virtuellen Anzeigeebene 20 sichtbar sein. Der Anzeigeinhalt kann beispielsweise ein Bild und/oder einen Text zu für den Fahrer relevante oder interessante Informationen beschreiben. Ein Benutzer des Kraftfahrzeugs 10, also die Bedienperson, möchte beispielsweise den Anzeigeinhalt 22 zum Beispiel vergrößert und/oder auf der vorderen Anzeigeebene sehen, also auf der Anzeigefläche 18 der ersten Anzeigeeinrichtung 14. Im Beispiel der 1 stehen ihm beispielhaft zwei Bedienflächen 26 zur Verfügung, und da die Bedienperson beispielsweise aufgrund einer aktuellen Position des Kraftfahrzeuggesetzes nicht am Armaturenbrett 17 sitzen kann, sondern etwas weiter hinten, möchte die Bedienperson beispielsweise die Bedienfläche 26 auf der Armablage 28 benutzen.
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Optional kann vorgesehen sein, dass die verschiedenen Bedienflächen 26 nur situationsbedingt aktiviert werden, sodass keine Fehlbedienung erfolgt, falls die Bedienperson ihr Körperteil 38, also beispielsweise eine Hand oder einen Arm, versehentlich oder absichtlich auf der Armablage 28 ablegt. Um die Bedienfläche 26 in der Armablage 28 zu aktivieren, kann beispielsweise eine Sensoreinrichtung 40, die beispielsweise eine Sensoreinrichtung der Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 sein und zum Beispiel eine Kamera als Sensor aufweisen kann, kann optional eine Aktivierungs-Bedienhandlung erfassen (Verfahrensschritt S1). Hierzu kann die Bedienperson beispielsweise mit dem Körperteil 38 zweimal auf die gewünschte Bedienfläche 26 tippen. Ein Kamerasignal, das die Bedienhandlung beschreiben kann, kann von der Sensoreinrichtung 40 erzeugt und über eine Datenkommunikationsverbindung 41 an die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 übertragen werden (S2). Die Datenkommunikationsverbindung 41 kann dabei beispielsweise eine drahtgebundenen Datenkommunikationsverbindung 41 sein, beispielsweise ein Datenbus des Kraftfahrzeugs 10. Alternativ kann die Datenkommunikationsverbindung 41 eine drahtlose Datenkommunikationsverbindung 41 sein, beispielsweise eine Bluetooth- oder WLAN-Kommunikationsverbindung. Weitere Datenkommunikationsverbindungen 41 sind dabei in den Figuren als schwarze Verbindungslinien gezeigt und durch das Bezugszeichen 41 gekennzeichnet.
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Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 kann beispielsweise mithilfe einer entsprechenden Software das übertragene Kamerasignal auswerten und die Aktivierungs-Bedienhandlung erfassen (S3). Alternativ zu der beschriebenen Aktivierungs-Bedienhandlung, bei der das Körperteil 38 beispielsweise zweimal auf die Bedienfläche 26 tippen kann, kann beispielsweise eine Sensorik der Bedienfläche 26 erfassen, dass beispielsweise ein Handballen und Finger der Bedienperson aufliegen. Hierzu kann die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 mithilfe eines entsprechenden Algorithmus zum Beispiel die Umrisse eines Handballen und der Finger erfassen und damit erkennen, dass der Handballen auf der Bedienfläche 26 der Armablage 28 aufliegt. Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 kann ein entsprechendes Signal erzeugen, das die Aktivierungs-Bedienhandlung beschreiben kann (S4) und an die Steuereinrichtung 32 übertragen. Diese kann dann in Abhängigkeit von dem Signal, also in Abhängigkeit der Aktivierungs-Bedienhandlung, die berührungssensitive Bedienfläche 26 der Armablage 28 auswählen, (S5) und die ausgewählte berührungssensitive Bedienfläche 26 der Armablage 28 in einen Aktivmodus versetzen (S6).
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Zum Verschieben des Anzeigeinhaltes 22 kann die Bedienperson nun eine Bedienhandlung auf der berührungssensitiven Bedienfläche 26 ausführen. Im Beispiel der 1 kann dabei das Körperteil 38 beispielsweise eine Ziehgeste durchführen, die ein Heranziehen des Anzeigeinhaltes 22 von der virtuellen Anzeigeebene 20 auf die Anzeigeebene des beispielhaften Hauptdisplays repräsentieren oder symbolisieren kann. Die beispielhafte Ziehgeste ist dabei der 1 als Pfeil auf der berührungssensitiven Bedienfläche 26 veranschaulicht und kann vorzugsweise entlang einer Kraftfahrzeuglängsachse durchgeführt werden. Mittels der berührungssensitiven Bedienfläche 26 erfasst die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 im Verfahrensschritt S7 die Bedienhandlung. Beispielsweise können in der Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 eine Ausrichtung und/oder Koordinaten der berührungssensitiven Bedienfläche 26 hinterlegt sein, sodass anhand der erfassten Bedienhandlung auch die Erstreckungsrichtung ermittelt werden kann (S9). Hierdurch kann die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 zwischen der in der 1 dargestellten Ziehgeste und der in der 2 dargestellten Schiebegeste unterscheiden.
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Im Beispiel der 1 kann zum Beispiel eine Ziehgeste erfasst werden (S8). Die Bedienperson hat durch eine solche, spezielle Bedienhandlung intuitiv das Verschieben des Anzeigeinhaltes 22 auf eine näher bei ihm liegende Anzeigeebene durchgeführt, und durch den Berührungskontakt mit der berührungssensitiven Bedienfläche 26 erhält er gleichzeitig das Feedback über die durchgeführte Bedienhandlung. Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 kann beispielsweise bei der Steuereinrichtung 32 und der Anzeigeanordnung 12 abfragen, welcher Datensatz gerade durch die weitere Anzeigeeinrichtung 16 ausgegeben wird. Ein entsprechender Datensatz (in der 1 nicht gezeigt) kann entsprechend ermittelt werden (S10). Anhand der ermittelten Erstreckungsrichtung kann dann ermittelt werden, dass der ausgewählte Datensatz auf die andere der beiden Anzeigeeinrichtungen 14, 16 übertragen werden soll, also im Fall der 1 auf die Anzeigeeinrichtung 14. (S11).
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Die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung kann zum Beispiel ein Steuersignal erzeugen, das den Datensatz und die Anzeigeeinrichtung 14 als Empfänger des Datensatzes beschreiben kann (S12), und kann dieses Signal an die Steuereinrichtung 32 übertragen. In Abhängigkeit von diesem optionalen Signal kann die Steuereinrichtung 32 ein Steuersignal erzeugen (S13), das eine entsprechende Anweisung beschreiben kann, und dieses Steuersignal mit der genannten Anweisung kann an die Anzeigeeinrichtung 14 und/oder die Anzeigeanordnung 12 übertragen werden (S14). Beispielsweise ein Steuergerät oder eine Steuerkomponente der Anzeigeanordnung 12 oder der Anzeigeeinrichtung 14, 16 kann das Steuersignal dann umsetzen, sodass der Datensatz an die erste Anzeigeeinrichtung 14 übertragen wird, und dadurch wird aus Sicht der Bedienperson der Anzeigeinhalt 22, der nun durch die erste Anzeigeeinrichtung 14 ausgegeben wird, auf die Anzeigefläche 18 der ersten Anzeigeeinrichtung 14 verschoben (S15), sodass der Anzeigeinhalt 22 nun in der vorderen Anzeigeebene erscheint.
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Die 2 zeigt das Verschieben des Anzeigeinhaltes 22 in die entgegen gesetzte Richtung, wobei die einzelnen Komponenten diejenigen der 1 sein können und ein entsprechendes Verfahren zum Verschieben (S15) des Anzeigeinhaltes 22 auf die andere, virtuelle Anzeigeebene 20 analog zu dem 1 beschriebenen Verfahren übertragen werden kann. Eine entsprechende Bedienhandlung kann dabei zum Beispiel eine Schiebegeste oder Wegschiebegeste sein, bei der das Körperteil 38 den Anzeigeinhalt 22 virtuell von der Bedienperson ausgesehen nach vorne schieben kann.
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Stellt die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 und/oder die Steuereinrichtung 32 beispielsweise eine Erfassungspause von zwei Minuten fest, beispielsweise dadurch, dass die berührungssensitive Bedienfläche 26 für eine Länge von zwei Minuten keine Berührung empfängt und/oder erfasst (S16), kann die berührungssensitive Bedienfläche 26 beispielsweise über die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 und/oder die Steuereinrichtung 32 optional in einen Schlafmodus versetzt werden (S17).
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Optional kann vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung 32 beispielsweise erkennen kann, beispielsweise durch einen Sensor an einer Kraftfahrzeugtür, dass die Bedienperson gerade einsteigt. Das Einsteigen kann dabei beispielsweise als Aktivierungs-Bedienhandlung interpretiert werden, sodass die berührungssensitive Bedienfläche 26, optional alle berührungssensitiven Bedienflächen 26, aktiviert werden.
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Weitere, beispielhafte Funktionen der berührungssensitiven Bedienfläche 26 können beispielsweise das Erfassen einer Bedienhandlung zum Aufteilen der Anzeigeflächen der beiden Anzeigeeinrichtungen 14, 16 sein, beispielsweise ein mehrfaches Tippen auf die erste Anzeigeeinrichtung 14. Zum Erfassen einer solchen Bedienhandlung zum Aufteilen (S1) der Anzeige kann die beispielhafte Kamera 40 verwendet werden.
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Bei einem Aufteilen der Anzeigeflächen auf einen Fahrer und einen Beifahrer kann beispielsweise eine der Anzeigeflächen dem Fahrer und die andere dem Beifahrer zugeordnet werden, falls beispielsweise mittels Drucksensoren in dem Kraftfahrzeug zwei Insassen erkannt werden. Steigt dann beispielsweise eine der beiden Personen aus, kann die verbleibende Bedienperson die gesamte Anzeigefläche 18, nutzen, die sich beispielsweise über eine ganze Fahrzeugbreite erstrecken kann.
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Optional kann durch die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 eine Mindestlänge der Zieh- oder Schiebegeste vorgegeben sein als Schwellenwertes zum Auslösen des Verschieben S15 des Anzeigeinhaltes 22. Alternativ kann als Schwellenwert hierfür eine Geschwindigkeit des Ziehens oder Schiebens vorgesehen sein, in dem die Erkennungs- und Auswerteeinrichtung 30 beispielsweise dazu eingerichtet ist, eine entsprechende Geschwindigkeit zu erfassen. Bei zum Beispiel einem langsamen Ziehen oder Schieben kann beispielsweise der Anzeigeinhalt 22 auf der ursprünglichen Anzeigeebene 20 verbleiben und lediglich gezoomt oder verkleinert werden. Bei einem schnelleren Ziehen oder Schieben, einem sogenannten „Swipe“ oder „Flip“, wobei die entsprechende Geschwindigkeit der Bedienhandlung den Schwellenwert überschreiten kann, kann der oben beschriebene Wechsel der Anzeigeebenen 20 erfolgen. Mit anderen Worten kann der Anzeigeinhalt 22 zunächst auf gleicher Ebene vergrößert werden, bevor er verschoben wird (S15).
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Insgesamt veranschaulichen die Ausführungsbeispiele, wie die Erfindung eine neuartige Medienlogik in Zusammenhang mit physikalischen Bedienelement bereitstellt.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann eine Remote-Bedienung auf beispielsweise in zwei Anzeigeebenen 20 gestaffelte Anzeigeanordnung 12, beispielsweise eines Infotainmentsystems, über eine oder mehrere berührungssensitive Bedienfläche 26 bedient werden, wobei die berührungssensitive Bedienfläche 26 vorzugsweise als sensorisches Touchpad ausgestaltet und beispielsweise in jeweils einer Türwange angeordnet sein können. Dabei können auf die zwei Anzeigeebenen 20 zum Beispiel gestaffelte Infotainment-Inhalte durch vorzugsweise eine Zieh- oder Wegschiebegeste bzw. durch Zieh- oder Wegschiebegesten auf den beispielhaften interaktiven Touchpad in der beispielhaften Türwange oder Armablage bedient werden.
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Die Bedienlogik beruht auf einem für die Bedienperson einfach zu verstehenden, mentalen Modell, bei dem die Bedienperson vorzugsweise durch eine Ziehgeste die Anzeigeinhalt 22, den beispielhaften Infotainment-Inhalt, zum Beispiel direkt von der hinteren Anzeigeebene 20 auf die vordere Anzeigeebene „ziehen“ kann. Möchte er einen Anzeigeinhalt 22 ausblenden oder aktuelle Anzeigen pausieren, kann er den Anzeigeinhalt 22 oder mehrere Anzeigeinhalte 22 durch beispielsweise eine Wegschiebe-Geste „physikalisch“ nach hinten bewegen. So entsteht eine direkte Analogie zwischen der Remote-Bedienhandlung und dem Bewegen von Anzeigeinhalt 22 über zwei Anzeigeebenen 20 (siehe 1 und 2).
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Die beispielhaften, interaktiven Touchflächen in den beispielhaften Armablagen können sich über eine gesamte Fläche der beispielhaften Armablage ausbreiten, sodass die Bedienperson in jeglicher Sitzposition komfortabel bedienen kann.
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Die Anzeigeanordnung 12 kann dabei beispielsweise eine bereits weiter oben beschriebene Anzeigeanordnung 12 mit zwei Anzeigeeinrichtungen 14, 16 aufweisen, wobei sich eine zweite der beiden Anzeigeeinrichtungen 16 in der ersten Anzeigeeinrichtung 14 spiegeln kann. Zusätzlich können eine berührungssensitive Bedienfläche 26 oder mehrere berührungssensitive Bedienflächen 26 zum Beispiel in Armablagen verbaut sein, die beide Anzeigeebenen 20 zum Beispiel aktivieren und/oder eine Interaktion zwischen den beiden Anzeigeebenen 20 ermöglichen.
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Die 1 und 2 zeigen dabei ein bevorzugtes Bedienschema. Die berührungssensitive Bedienfläche 26 kann beispielsweise als interaktives Touchpad ausgestaltet sein, das sich beispielsweise über eine gesamte Armablage ausbreiten kann durch beispielsweise durch „Heranziehen“ des Anzeigeinhaltes 22 diesen auswählt und/oder bestätig. Damit kann sich das Element, also der Anzeigeinhalt 22, im dreidimensionalen Raum auf die vordere Anzeigeebene bewegen.
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Die 2 zeigt ein beispielhaftes Pausieren oder Ablehnen oder Ablegen des Anzeigeinhaltes 22 oder mehrerer Anzeigeinhalte 22 durch beispielsweise „Wegwischen“. Damit kann sich das Element, also der Anzeigeinhalt 22, im dreidimensionalen Raum auf die hintere Anzeigeebene 20 bewegen.