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Die Erfindung betrifft eine Bodenplatte für eine Saugdüse mit mindestens einem Saugmund, mit einer Oberseite und mit einer Unterseite, wobei eine vordere Kante, eine hintere Kante und seitliche Kanten der Bodenplatte den Saugmund begrenzen wobei mindestens eine Kufe an der Unterseite der seitlichen Kanten ausgebildet ist, wobei Luftleitelemente an der Unterseite der vorderen Kante ausgebildet sind und wobei die Luftleitelemente in Form von zueinander beabstandeten Vorsprüngen ausgebildet sind. Weiter betrifft die Erfindung eine Saugdüse für einen Staubsauger mit einem Gehäuse, mit einem im Gehäuse ausgebildeten Saugraum und mit einem im Gehäuse ausgebildeten Saugkanal, wobei der Saugraum strömungstechnisch mit der Umgebung der Saugdüse verbunden ist und wobei der Saugkanal im Saugraum mündet. Ebenso betrifft die Erfindung einen Staubsauger mit einer vorgenannten Saugdüse.
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Saugdüsen mit Bodenplatten sind als Vorsatzgeräte, die in Abhängigkeit vom Einsatzzweck als Hartbodendüsen oder Elektrobürsten bezeichnet werden, typischerweise über einen flexiblen Saugschlauch und/oder ein Handhabungsrohr strömungsdicht mit einem Bodensta12ubsauger verbunden. Bei sogenannten Handstaubsaugern kann die Saugdüse auch direkt strömungsdicht mit dem Grundkörper des Staubsaugers verbunden sein.
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Eine Saugdüse weist in der Regel ein Gehäuse auf, in dessen Gehäuseinnenraum beispielsweise ein Bürstenraum zur Aufnahme einer Bürstenwalze, ein Motorraum zur Aufnahme eines Elektromotors zum Antrieb der Bürstenwalze und/oder Getriebekomponenten angeordnet sind. Dabei weist die Bürstenwalze üblicherweise einen Walzenkörper sowie eine daran angeordnete Vielzahl von Filamenten, insbesondere Borsten, auf. Die Filamente können in Form von einzelnen Büscheln oder in Form von Bürstenleisten, d. h. Reihen von nebeneinander angeordneten Filamenten, am Walzenkörper vorgesehen sein. Durch Rotation der Bürstenwalze und gleichzeitiges Erzeugen eines Saugluftstroms vom Saugmund über den Saugraum zum Saugkanal können vom Boden abgelöste Partikel wie Staub- und/oder Schmutzpartikel aufgenommen und von dem Luftstrom mitgerissen werden.
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An der Unterseite des Gehäuses, also dem Gehäuseteil, das im bestimmungsgemäßen Betrieb der zu reinigenden Oberfläche zugekehrt ist, ist eine Bodenplatte befestigt. Aus dem Stand der Technik sind hierbei Saugdüsen mit fest an der Gehäuseunterseite angebrachter Bodenplatte oder abnehmbar bzw. lösbar an der Gehäuseunterseite angebrachter Bodenplatte bekannt. In dem bestimmungsgemäßen Betrieb ist die Bodenplatte mit der Gehäuseunterseite verbunden.
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Die Bodenplatte weist dabei in der Regel mindestens eine Bodenöffnung in Form eines Saugmunds auf, die einen Saugraum und vorzugsweise den Bürstenraum mit der Umgebung des zu reinigenden Bodenbereichs verbindet. Durch den Saugmund hindurch stehen die Filamente der Bürstenwalze im bestimmungsgemäßen Betrieb über die Bodenplatte nach außen hervor, wenn die Filamente der Bürstenwalze beim Reinigungsvorgang die zu reinigende Oberfläche berühren sollen. Bei anderen Anwendungen kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Filamente der Bürstenwalze die zu reinigende Oberfläche nicht berühren sollen und diese dann auch nicht aus besagtem Saugmund herausragen.
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Bei aus der Praxis bekannten Saugdüsen, insbesondere Saugdüsen mit einer elektrisch angetriebenen Bürstenwalze, ist es gewollt, dass bei einem Verfahren der Saugdüse über Teppichböden, der Saugmund und die Filamente der Bürstenwalze einen gewissen Abstand zu dem zu reinigenden Teppich aufweisen, da sich die Fasern des zu reinigenden Teppichs ansonsten um die Bürstenwalze wickeln und den Saugmund verstopfen. Weiter wird der Saugmund in der Regel über die Kanten der Bodenplatte abgedichtet, um einen hohen Unterdruck zu erzeugen und somit eine möglichst hohe Staubaufnahme der Saugdüse zu ermöglichen.
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Dies hat in der Praxis jedoch dazu geführt, dass bei der Reinigung eines Teppichs ein zu großer Unterdruck entsteht. Bei einem Verfahren der Saugdüse nach vorne sinkt deshalb die vordere Kante der Bodenplatte häufig in den zu reinigenden Teppich ein. Dadurch verhakt sich die vordere Kante in den Fasern des zu reinigenden Teppichs und die Saugdüse lässt sich nicht in komfortabler Art und Weise auf einem Teppichboden verschieben. Vielmehr kann die Saugdüse durch das Verhaken der vorderen Kante mit einem zu reinigenden Teppich zumindest teilweise nur sprunghaft bewegt werden.
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Aus der
JP 2013-230198 A ist eine Bodenplatte mit einem Saugmund und mit den Saugmund begrenzenden Kanten bekannt, wobei Kufen den Saugmund seitlich begrenzen und wobei quaderförmige Luftleitelemente zueinander beabstandet an der Unterseite einer den Saugmund vorderseitig begrenzenden Kante ausgebildet sind.
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Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Bodenplatte für eine Saugdüse anzugeben, die die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme löst und bei ausreichender Reinigungsleistung ein komfortables Verfahren einer Saugdüse auf einem Teppichboden ermöglicht.
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Das zuvor aufgeführte technische Problem wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, dass die Vorsprünge kalottenförmig ausgebildet sind.
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Die Kanten bilden dabei nicht nur die Begrenzung des Saugmunds, sondern sind als flächige Abschnitte der Bodenplatte ausgebildet. Zusätzlich sind die seitlichen Kanten erfindungsgemäß mit vorstehenden Kufen und die vordere Kante mit den Luftleitelementen versehen.
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Durch die Kufen und die Luftleitelemente wird eine Regulierung des Unterdrucks in dem Saugraum eines Vorsatzgeräts ermöglicht, da nun nicht nur Luft von unten eingesogen werden kann, sondern zusätzlich von vorne, indem die vordere Kante vom Boden durch die Kufen/die Luftleitelemente beabstandet wird. Die Luftleitelemente sorgen dabei für eine strömungstechnisch günstige Verwirbelung der eingesaugten Luft, so dass die Bodenplatte ein komfortables Verfahren einer Saugdüse auf einem Teppichboden ermöglicht. Demzufolge wird ein Einsinken der vorderen Kante der Bodenplatte in einen zu reinigenden Teppich und damit ein Verhaken der Saugdüse in einem zu reinigenden Teppich vermieden.
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Zusätzlich wird die Staubaufnahme dadurch begünstigt, dass die Luft nun nicht mehr nur von unten, sondern auch von vorne eingesogen wird. Hierdurch kann beispielsweise auch Schmutz eingesogen werden, welcher sich vor der Bodenplatte befindet.
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Falls in dem Saugraum einer mit der Bodenplatte ausgestalteten Saugdüse eine Bürstenwalze mit Filamenten angeordnet ist und die Filamente zur Reinigung des Boden aus dem Saugmund hinausragen, wird die Staubaufnahme weiter begünstig, da durch das Einsaugen der Luft von unten und von vorne eine diagonale Luftströmung resultiert, welche in optimaler Weise zu der Drehbewegung der Bürstenwalze und der an der Bürstenwalze angeordneten Filamente korrespondiert.
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Erfindungsgemäß sind die Vorsprünge kalottenförmig ausgebildet. Durch die Ausgestaltungsform der Vorsprünge wird die über die vordere Kante eingesaugte Luftströmung beeinflusst. Die kalottenförmige Ausgestaltung der Vorsprünge hat sich dabei als besonderes vorteilhaft hinsichtlich der Staubaufnahme herausgestellt. Kalottenförmig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vorsprünge als Kugelsegment in Form einer Kuppel ausgestaltet sind. Es ist ebenfalls im Rahmen der Erfindung, wenn nicht alle Vorsprünge eine identische Form aufweisen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stehen die Kufen in Bezug auf die Unterseite der vorderen Kante, vorzugsweise in Bezug auf die Vorsprünge, hervor. Hierdurch wird ein ausreichender Abstand der vorderen Kante von einem zu reinigenden Boden gewährleistet. Indem die Kufen tiefer ausgebildet sind als die Vorsprünge, treten vorwiegend die Kufen der Bodenplatte in Kontakt mit einem zu reinigenden Boden, wodurch die Hauptlast der gesamten Saugdüse auf den Kufen liegt. Bei einer solchen Ausgestaltung lässt sich eine Saugdüse mit einer erfindungsgemäßen Bodenplatte für einen Nutzer auf bequeme Art und Weise über einen zu reinigenden Boden, insbesondere über einen Teppichboden, mithilfe der vorzugsweise als Gleitkufen ausgebildeten Kufen verfahren.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die Vorsprünge in Bezug auf die Unterseite der vorderen Kante, vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 2 mm, hervorstehen. Derartige Werte haben sich in Tests als besonders vorteilhaft hinsichtlich des Bedienungskomforts und der Staubaufnahme erwiesen.
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Weiter ist es bevorzugt, dass die Vorsprünge im Wesentlichen gleichmäßig verteilt über den gesamten Verlauf der vorderen Kante ausgebildet sind, wobei die Vorsprünge vorzugsweise einen Abstand von mindestens 1 mm zueinander aufweisen. Indem die Vorsprünge über die gesamte vordere Kante ausgebildet sind, wird zum einen erreicht, dass die vordere Kante über die gesamte Länge in zuverlässiger Weise nicht in einen zu reinigenden Teppich einsinkt und weiter über die gesamte Breite der Bodenplatte eine ausreichende Staubaufnahme sichergestellt ist. In Versuchen hat sich ein Abstand der Vorsprünge von mindestens 1 mm zueinander insbesondere hinsichtlich einer verbesserten Staubaufnahme als besonders vorteilhaft erwiesen. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Vorsprünge lediglich über einen Teil des vorderen Randes ausgebildet sind. Auch können die Abstände zwischen den Vorsprüngen zueinander variieren.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weisen die Vorsprünge eine Breite oder einen maximalen Durchmesser zwischen 2 mm und 4 mm auf. Diese Ausgestaltungsform wurde anhand von Versuchen ermittelt und führt ebenfalls zu einer verbesserten Staubaufnahme im Vergleich zu anderen Breiten bzw. Durchmessern der Vorsprünge.
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In bevorzugter Weise ist die Bodenplatte als Spritzgussteil aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyamid, gefertigt. Durch das Spritzgussverfahren lässt sich die Bodenplatte in großer Stückzahl kostengünstig herstellen. Kunststoffe eignen sich besonders als Material für das Spritzgießen und bei der Verwendung von Polyamid als Material weist die Bodenplatte eine hohe Festigkeit sowie Zähigkeit auf, was zu einem geringen Verschleiß der Bodenplatte führt.
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Weiter ist es bevorzugt, dass Laufrollen drehbar in der vorderen Kante und/oder der hinteren Kante gelagert sind, wobei die Laufrollen vorzugsweise maximal 10 cm, insbesondere maximal 5 cm von den seitlichen Kanten beabstandet sind. Durch die Laufrollen in der vorderen Kante werden mögliche Bodenbeschädigungen vermieden. Außerdem wird das Fahrverhalten der Saugdüse verbessert, da die Bodenplatte nun neben den Kufen zusätzlich über Laufrollen verfügt bzw. mit den Laufrollen auf der zu reinigenden Oberfläche aufliegt. Bevorzugt weist die Bodenplatte entweder in der vorderen Kante oder der hinteren Kante Laufrollen auf.
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Die Bodenplatte kann einstückig mit dem Gehäuse der Saugdüse ausgebildet sein. Alternativ dazu kann die Bodenplatte mindestens ein Verbindungselement aufweisen, so dass die Bodenplatte lösbar mit dem Gehäuse verbunden sein kann. Das Verbindungselement ist vorzugsweise als Rastelement ausgestaltet. Dabei weist ein weiter unten beschriebenes Gehäuse einer Saugdüse ein dazu korrespondierendes Rastelement zum Verrasten der Bodenplatte mit dem Gehäuse auf. Vorzugsweise kann die Bodenplatte und dementsprechend auch das Gehäuse über eine Mehrzahl von Verbindungselementen oder Rastelementen, wie Einrasteinrichtungen und/oder Rasthaken, verfügen. Dies ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Montage der Bodenplatte an dem Chassis, bzw. ein einfaches Abnehmen der Bodenplatte zur Wartung oder zum Auswechseln des mindestens einen Bürstenkörpers. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass das Verbindungselement als Mittel für eine Bajonettierung oder als Mittel für eine Verschraubung ausgestaltet ist.
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Das zuvor aufgeführte technische Problem wird gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, dass die Saugdüse eine zuvor beschriebene Bodenplatte aufweist. Die Vorteile dieser Ausgestaltungsform ergeben sich aus der Beschreibung zu der erfindungsgemäßen Bodenplatte.
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Nach einer bevorzugten Ausgestaltung ist in dem Saugraum eine rotierbare Bürstenwalze gelagert, wobei die Bürstenwalze einen Walzenkörper und Filamente aufweist. Die Anordnung einer Bürstenwalze führt insbesondere bei der Reinigung von Teppichböden zu einer stark verbesserten Reinigungsleistung.
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Weiter ist es bevorzugt, dass die Saugdüse mindestens eine ein- und ausfahrbare Dichtlippe zur Abdichtung des Saugmundes auf Hartböden, vorzugsweise zur Abdichtung der vorderen Kante und der hinteren Kante des Saugmunds, aufweist. Für die Reinigung von Hartböden ist es vorteilhaft, einen möglichst abgedichteten Saugraum zur Verfügung zu stellen, um eine ausreichende Staubaufnahme zu garantieren. Dabei werden die Seiten der Saugdüse vorzugsweise nicht abgedichtet, um auch bei diagonal oder horizontal zur Verfahrrichtung der Saugdüse verlaufenden Fugen eine hohe Staubaufnahme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere hinsichtlich einer Optimierung der Reinigungsklasse der Saugdüse auf Hartböden relevant. Die mindestens eine Dichtlippe kann vorteilhafterweise bei einem Hartboden ausgeklappt/ausgefahren und bei einem weichen Teppichboden eingeklappt/eingefahren sein. Hierdurch kann das Reinigungsergebnis verbessert werden. Es ist ebenfalls im Sinne der Erfindung, wenn Dichtlippen ausgebildet sind, die die seitlichen Ränder des Saugmundes abdichten.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Saugdüse mindestens eine ein- und ausfahrbare Stützrolle zur Beabstandung der Saugdüse von einem zu reinigenden Hartboden auf. Beispielsweise kann die mindestens eine Stützrolle bei einem harten Untergrund wie einem Hartboden zur Erhöhung des Abstands zwischen der Bodenplatte und somit dem Saugmund und der zu reinigenden Oberfläche in eine vorgegebene Betriebsposition verfahren werden. Bei einem Oberflächenwechsel zu einem weichen Boden wie einem Teppich kann die Stützrolle in eine weitere vorgegebene Betriebsposition verfahren werden, um insbesondere den Abstand zwischen der Bodenplatte bzw. dem Saugmund und der zu reinigenden Oberfläche zu reduzieren. Verbesserte Saugergebnisse können hierdurch erzielt werden. Dies ist besonders vorteilhaft in Kombination mit der zuvor genannten ein- und ausfahrbaren Dichtlippe.
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Weiter ist es bevorzugt, dass die Bodenplatte über eine Verschraubung, eine Bajonettierung oder vorzugsweise eine Rastverbindung lösbar mit dem Gehäuse verbunden ist. Dies ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Montage der Bodenplatte an dem Chassis, bzw. einen einfachen Ausbau der Bodenplatte zur Wartung oder zum Auswechseln des mindestens einen Bürstenkörpers.
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Das zuvor aufgeführte technische Problem wird gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, dass der Staubsauger eine zuvor beschriebene Saugdüse aufweist. Der Staubsauger ist dabei vorzugsweise über einen flexiblen Saugschlauch und/oder ein Saugrohr strömungsdicht mit der Saugdüse verbunden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Bodenplatte für eine Saugdüse in einer perspektivischen Ansicht von schräg unten,
- 2 das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bodenplatte für eine Saugdüse in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben,
- 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Saugdüse in einer perspektivischen Ansicht mit dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bodenplatte,
- 4 das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Saugdüse in einer perspektivischen Ansicht mit einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bodenplatte,
- 5 einen Staubsauger mit einer erfindungsgemäßen Saugdüse.
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In der nachfolgenden Beschreibung der verschiedenen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele werden Bauteile und Elemente mit gleicher Funktion und gleicher Wirkungsweise mit denselben Bezugszeichen versehen, auch wenn die Bauteile und Elemente bei den verschiedenen Ausführungsbeispielen in ihrer Dimension oder Form Unterschiede aufweisen können.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Bodenplatte 2 für eine Saugdüse 12 in einer perspektivischen Ansicht von schräg unten. Demzufolge ist in dieser Ansicht die Unterseite 10 der Bodenplatte 2 dargestellt. Dabei weist die Bodenplatte 2 einen Saugmund 4 auf, der von einer vorderen Kante 14, einer hinteren Kante 16 und zwei seitlichen Kanten 18 begrenzt und somit definiert wird. Die Kanten 14, 16 und 18 bilden dabei nicht nur die Begrenzung des Saugmunds 4, sondern sind als flächige Abschnitte der Bodenplatte 2 ausgebildet. Zusätzlich sind die seitlichen Kanten 18 als Kufen 18a ausgebildet,
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Auf der Oberseite der vorderen Kante 14 und der hinteren Kante 16 sind Verbindungselemente 6 zur reversiblen Montage der Bodenplatte 2 in der Saugdüse 12 angeordnet. In der in 1 dargestellten Ansicht sind allerdings nur Teile der an der hinteren Kante 16 angeordneten Verbindungselemente 6 sichtbar.
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Entlang der Unterseite der vorderen Kante 14 sind Vorsprünge 22a in Form von Kalotten ausgebildet, die gleichmäßig über die Unterseite der vorderen Kante 14 verteilt sind und dementsprechend einen im Wesentlichen identischen Abstand zueinander aufweisen. Die kalottenförmigen Vorsprünge 22a sind kuppelförmig als Kugelsegment ausgebildet.
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Zudem ist erkennbar, dass die Kufen 18a in Bezug auf die Vorsprünge 22a hervorstehen und somit die Vorsprünge 22a bei einer Reinigung nicht oder kaum in Kontakt mit einem zu reinigendem Boden stehen. Insbesondere können sich die vordere Kante 14 und die an der vorderen Kante 14 ausgebildeten Vorsprünge 22a bei der Reinigung eines Teppichs nicht in den Fasern eines zu reinigenden Teppichs verhaken, wodurch die Verschiebeeigenschaften der Saugdüse 12 verbessert werden.
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In 2 ist die Bodenplatte 2 gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben dargestellt. Demzufolge ist in dieser Ansicht die Oberseite 8 der Bodenplatte 2 sichtbar. Es ist zu erkennen, dass der Saugmund 4 durch Stege 5 in kleinere Saugmünder 4a aufgeteilt ist. Weiter sind auch in dieser Ansicht die an den Unterseiten der seitlichen Kanten 18 ausgebildeten Kufen 18a erkennbar.
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Über die Befestigungselemente 6a ist die Bodenplatte 2 lösbar mit einem Gehäuse 26 der Saugdüse 12 an dessen Gehäuseunterseite verbunden. Insbesondere sind Rastelemente 6a vorgesehen, um die Bodenplatte 2 mit an dem Gehäuse 26 korrespondierenden Rastelementen (nicht gezeigt) zu verrasten.
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In 3 ist eine Saugdüse 12 in einer perspektivischen Ansicht mit dem ersten Ausführungsbeispiel der Bodenplatte 2 dargestellt. Die Bodenplatte 2 ist über die Verbindungselemente 6 mit dem Gehäuse 26 der Saugdüse 12 verbunden. In der Unterseite des Gehäuses 26 ist eine weitere Öffnung 15 für einen als Ultraschallsensor 17 ausgebildeten Sensor zur Detektion der Art des zu reinigenden Bodens vorgesehen.
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Die Saugdüse 12 weist weiterhin eine vordere Dichtlippe 38 und eine hintere Dichtlippe 40 auf. Diese können abhängig von der detektierten Bodenart ausgeklappt (Hartboden) oder eingeklappt (Teppichboden) werden. Dieser Vorgang erfolgt vorzugweise automatisch und in Abhängigkeit der Auswertung des Ultraschallsensors 17.
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Zusätzlich dazu ist ein Schiebeschalter 9 an der Unterseite des Gehäuses 26 vorgesehen, welcher eine manuelle Verstellung der Dichtlippen 38 und 40 oder der zusätzlichen Stützrolle ermöglicht. Weiter ist in dem Saugraum eine rotierbare Bürstenwalze 32 gelagert ist, wobei die Bürstenwalze 32 einen Walzenkörper und Filamente 36 aufweist.
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4 zeigt die Saugdüse 12 in einer perspektivischen Ansicht mit einem zweiten Ausführungsbeispiel der Bodenplatte 2. Im Unterschied zu vorheriger Ausgestaltung weist die Bodenplatte 2 dabei in der vorderen Kante 14 zwei Laufrollen 24 auf, die jeweils an den Rändern der vorderen Kante 14 angeordnet sind. Durch die Laufrollen 24 in der vorderen Kante 14 werden mögliche Bodenbeschädigungen durch die Vorsprünge 22a vermieden, da die Laufrollen 24 eher in einen Kontakt mit einem zu reinigenden Boden treten als die Vorsprünge 22a. Vorzugsweise stehen die Laufrollen 24 in Bezug auf die Unterseite der vorderen Kante 14 genausoweit nach unten hervor wie die Kufen 18a.
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5 zeigt einen erfindungsgemäßen Staubsauger 44 mit einer erfindungsgemäßen Saugdüse 12. Der dargestellte Staubsauger 44 ist ein Handstaubsauger 44 mit einer erfindungsgemäßen Saugdüse 12. Der hier beispielhaft stielgeführte Staubsauger 44 weist in üblicher Form ein Grundgehäuse 46 bzw. einen Grundkörper auf, in welchem eine nicht dargestellte Saug-/Gebläse-Einheit angeordnet ist. Über diese ist ein Saugluftstrom erzeugbar.
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In dem Grundgehäuse 46 befindet sich eine Filtereinrichtung 48 mit einem hier nicht dargestellten Filterbeutel. Über den Filterbeutel erfolgt die Filtrierung der schmutzbeladenen Saugluft.
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Zur Führung des Staubsaugers 1 ist dieser mit einem an dem Grundgehäuse 46 angeordneten teleskopierbaren Gerätestiel 11 versehen. Dieser weist endseitig einen Handgriff 13 auf. Die Stromversorgung erfolgt vorliegend über ein in den Handgriff 13 einlaufendes Elektrokabel 19.
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Das hier als Saugdüse 12 ausgebildete Vorsatzgerät 12 ist insbesondere drehbar und kippbar über einen Verbindungsstutzen 21 an dem Staubsauger 44 angeschlossen. Das Vorsatzgerät 12 wird bei bestimmungsgemäßer Bedienung über eine zu reinigende Oberfläche (hier nicht dargestellt) geführt. Das Vorsatzgerät 12 weist ein Gehäuse 26 und eine an der Unterseite des Gehäuses 26 angeordnete Bodenplatte 2 auf.