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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Arbeitsfahrzeug mit einem Fahrwerk, einem auf dem Fahrwerk angeordneten Fahrzeugkörper, einer auf dem Fahrzeugkörper vorgesehenen Kabine, wobei die Kabine einen Sitz für eine Bedienperson aufweist, und ein am Fahrzeugkörper angebrachtes Arbeitsgerät, wobei das Arbeitsgerät eine erste laterale Seite und eine zweite laterale Seite aufweist. Das Arbeitsgerät ist gegenüber dem Fahrzeugkörper und innerhalb einer Arbeitsebene schwenkbar. Die Kabine ist seitlich zur ersten lateralen Seite des Arbeitsgeräts an einer ersten Seite relativ zur Arbeitsebene angeordnet.
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Hintergrund
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Für Arbeitsfahrzeuge wie Raupenbagger oder Radbagger ist es bekannt, eine Kamera an der Rückseite eines Fahrzeugkörpers anzuordnen. Die Kamera kann ein Bild aufnehmen, das auf einem Monitor in der Kabine des Arbeitsfahrzeugs angezeigt wird, so dass eine Bedienperson ein Hindernis oder eine Person, die sich im hinteren Umfeld hinter dem Arbeitsfahrzeug befindet, visuell erkennen kann. Aus dem Stand der Technik ist es bekannt eine Kamera zur Überwachung eines Peripheriebereichs des Arbeitsfahrzeugs an dem Fahrzeugkörper anzubringen. Hierzu wird auf folgende Dokumente verwiesen:
EP 2 631 374 A1 ,
US 2015/0 168136 A1 ,
DE 11 2015 001 236 T5 und
WO 2016/157463 A1 .
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Zusammenfassung der Erfindung
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Technisches Problem
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Während des Betriebes eines Arbeitsfahrzeugs, wie eines Baggers, bewegt sich das Arbeitsgerät, das einen Ausleger, ein Stiel und einen Löffel aufweist, innerhalb einer Arbeitsebene, die sich üblicherweise als vertikale Ebene vom Fahrzeugkörper nach oben erstreckt. Wenn der Ausleger des Arbeitsgerätes um seinen Auslegerfuß schwenkt, kann die Sicht des Bedieners aus der Kabine durch den Ausleger, den Stiel, die Hydraulikzylinder und die Hydraulikschläuche, die am Ausleger und am Stiel montiert sind, eingeschränkt sein.
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Daher könnte sich die Situation ergeben, in der eine Person oder ein Hindernis, die/das sich in einem nicht einsehbaren Bereich hinter dem Ausleger befindet, nicht von einem Bediener aus der Kabine gesehen werden kann.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Arbeitsfahrzeug mit einer verbesserten Sicht des Bediener auf die Umgebung um das Arbeitsfahrzeug herum bereitzustellen.
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Lösung des Problems
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Die Aufgabe wird durch ein Arbeitsfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Die abhängigen Ansprüche beschreiben bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
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Nach der vorliegenden Erfindung umfasst das Arbeitsfahrzeug ein Fahrwerk, einen Fahrzeugkörper, der auf dem Fahrwerk angeordnet ist, eine Kabine, die auf dem Fahrzeugkörper vorgesehen ist und die einen Sitz für eine Bedienperson aufweist, und ein an dem Fahrzeugkörper befestigtes Arbeitsgerät. Das Arbeitsgerät weist eine erste Lateralseite und eine zweite Lateralseite auf. Das Arbeitsgerät ist bezüglich des Fahrzeugkörpers und in einer Arbeitsebene schwenkbar. Die Kabine ist lateral zur ersten Lateralseite des Arbeitsgeräts an einer ersten Seite bezüglich der Arbeitsebene positioniert. Des Weiteren ist eine zur Überwachung eines Peripheriebereichs des Arbeitsfahrzeugs eingerichtete Kamera an dem Fahrzeugkörper an einer Position seitlich zur zweiten Lateralseite des Arbeitsgeräts an einer zweiten Seite bezüglich der Arbeitsebene vorgesehen. Die Kamera ist auf einer Höhe zwischen einem Dach der Kabine und einer Tankabdeckung des Fahrzeugkörpers positioniert.
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Bezüglich des allgemeinen Verständnisses der vorliegenden Erfindung ist das Fahrwerk für das Fahren des Arbeitsfahrzeugs eingerichtet und könnte auch als Antriebseinheit bezeichnet werden. Der Fahrzeugkörper ist vorzugsweise drehbar an dem Fahrwerk angeordnet und vorzugsweise um eine vertikale Achse drehbar. Der Fahrzeugkörper ist vorzugsweise über eine Dreheinheit drehbar am Fahrwerk angeordnet. Das Arbeitsgerät erstreckt sich vorzugsweise entlang eines Längswegs und kann mehrere zueinander bewegbare Arbeitsgerätkomponenten umfassen. Das Arbeitsgerät ist vorzugsweise gegenüber dem Fahrzeugkörper drehbar. Die Arbeitsebene erstreckt sich vorzugsweise in einer vertikalen Richtung, die im Wesentlichen senkrecht zu dem Boden ist, auf dem das Arbeitsfahrzeug fährt.
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Die Bereitstellung der Kamera kann es einer Bedienperson in der Kabine ermöglichen, die Umgebung hinter dem Arbeitsgerät visuell besser zu überwachen und zu prüfen, ob sich eine Person oder ein Hindernis in einem vorübergehend nicht einsehbaren Bereich der Umgebung des Arbeitsfahrzeugs hinter dem Arbeitsgerät befindet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Sitz der Bedienperson eine Mitte auf, wobei eine imaginäre Linie, die sich zwischen der Mitte des Sitzes und einer Mitte der Kamera erstreckt, die Arbeitsebene des Arbeitsgerätes schneidet. Die Mitte des Sitzes entspricht im Wesentlichen der Position des Augpunktes der Bedienperson, wenn die Bedienperson während der Bedienung des Arbeitsfahrzeugs auf dem Sitz sitzt. Vorzugsweise schneidet die imaginäre Linie zusätzlich das Arbeitsgerät, insbesondere die erste laterale Seite und die zweite laterale Seite.
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Es ist bevorzugt, dass die Kabine eine vordere Kabinenseite, eine hintere Kabinenseite, eine erste laterale Kabinenseite und eine zweite laterale Kabinenseite umfasst, wobei mindestens eine der ersten und zweiten lateralen Kabinenseiten im Wesentlichen parallel zur Arbeitsebene ausgerichtet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kamera in einem rechten vorderen Bereich oder in einem linken vorderen Bereich des Fahrzeugkörpers positioniert, wie in einer Draufsicht auf das Arbeitsfahrzeug gesehen. Die Richtungen „vorne“, „hinten“, „links“ und „rechts“ geben Richtungen an, die auf einer Frontsicht von der Kabine oder dem Fahrersitz aus betrachtet beruhen. Somit hat das Arbeitsfahrzeug eine Vorwärts-Rückwärts-Richtung und eine Fahrzeugbreitenrichtung, die im Wesentlichen orthogonal zur Vorwärts-Rückwärts-Richtung ist. Die Arbeitsebene erstreckt sich im Wesentlichen innerhalb der oder im Wesentlichen parallel zur Vorwärts-Rückwärts-Richtung. Im Fall, dass die Kabine in einem linken Bereich des Arbeitsfahrzeugs, in einer Draufsicht und beruhend auf einer Vorderansicht von der Kabine oder dem Fahrersitz aus betrachtet, angeordnet wird, befindet sich die bevorzugte Position für die Kamera im rechten Bereich (oder auf der rechten Seite) des Arbeitsfahrzeugs und vor dieser, d. h. im rechten vorderen Bereich. Im Fall, dass die Kabine in einem rechten Bereich des Arbeitsfahrzeugs, in einer Draufsicht und beruhend auf einer Vordersicht von der Kabine oder dem Fahrersitz aus betrachtet, angeordnet wird, befindet sich die bevorzugte Position für die Kamera im linken Bereich (oder auf der linken Seite) des Arbeitsfahrzeugs und vor dieser, d. h. im linken vorderen Bereich. In der Fahrzeugbreitenrichtung betrachtet, ist das Arbeitsgerät in einer ersten Anordnung in einem Mittelbereich angeordnet, ist die Kamera hinter dem Arbeitsgerät angeordnet und die Kabine ist vor der Kamera angeordnet oder in einer zweiten Anordnung ist das Arbeitsgerät in einem Mittelbereich angeordnet, die Kamera ist vor dem Arbeitsgerät angeordnet und die Kabine ist hinter der Kamera angeordnet.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Kamera in einer Höhe zwischen einer oberen Trittfläche einer Leiter oder einer Treppe und dem Dach der Kabine positioniert ist. Es ist bevorzugt, dass die Kamera in einer Höhe positioniert ist, die etwa der Höhe des Daches der Kabine entspricht oder um bis zu 50 cm tiefer, vorzugsweise bis zu 25 cm niedriger, als die Höhe des Daches.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kamera an einer Tankabdeckung befestigt, die an dem Fahrzeugkörper befestigt ist, oder die Kamera ist an einem Handlauf befestigt, der an dem Fahrzeugkörper befestigt ist, oder die Kamera ist an einer Spiegelhalterung befestigt, die an dem Fahrzeugkörper befestigt ist. Vorzugsweise ist die Kamera auf einer Oberseite einer Tankabdeckung befestigt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Kamera auf einer Stützstruktur angebracht, die an der Fahrzeugkörperabdeckung befestigt ist. Vorzugsweise ist die Stützstruktur an einer Oberseite einer Tankabdeckung befestigt.
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Vorzugsweise umfasst die Stützstruktur eine Säule und/oder eine Halterung, die am oberen Ende der Säule angebracht ist. Es ist bevorzugt, dass sich die Säule entlang einer vertikalen Achse erstreckt. Die Halterung kann eine L-, T-, C-, U-, I-, oder H-Form aufweisen und ist vorzugsweise aus Metall hergestellt. Die Säule umfasst ein erstes Ende, das an der Fahrzeugkörperabdeckung angebracht ist, und ein zweites Ende, an dem die Kamera befestigt ist. Vorzugsweise kann am ersten und zweiten Ende ein Verbindungsmittel, z.B. eine Platte oder eine Halterung, an der Säule montiert werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Arbeitsgerät einen Ausleger mit einem ersten Auslegerende und einem zweiten Auslegerende, wobei das erste Auslegerende schwenkbar am Fahrzeugkörper befestigt ist, so dass der Ausleger um eine im Wesentlichen zur Arbeitsebene senkrecht verlaufende Schwenkachse schwenkbar ist. Vorzugsweise kann der Ausleger ein einteiliger oder ein zweiteiliger Ausleger sein.
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Es ist bevorzugt, dass sich die Schwenkachse im Wesentlichen senkrecht zu einer der ersten und zweiten seitlichen Kabinenseiten der Kabine erstreckt. Mit anderen Worten ist es bevorzugt, dass das erste Auslegerende seitlich oder parallel zur Kabine angeordnet ist.
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Es ist bevorzugt, dass das Arbeitsgerät einen Stiel und ein Arbeitsanbaugerät umfasst, wobei der Stiel schwenkbar an dem Ausleger angebracht ist und wobei das Arbeitsanbaugerät, vorzugsweise ein Löffel, schwenkbar an dem Stiel angebracht ist. Das Arbeitsanbaugerät kann mittels Hydraulikzylindern betätigt werden, so dass die Position oder die Ausrichtung des Arbeitsanbaugeräts in Bezug auf das Arbeitsfahrzeug und insbesondere in Bezug auf das Fahrwerk geändert wird. Zur Steuerung der Bewegung des Arbeitsgerätes, wie eines Auslegers und/oder eines Stiels und/oder eines Löffels, können ein oder mehrere Steuerhebel, insbesondere Joystickhebel, eingesetzt werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst das Arbeitsfahrzeug ferner eine Steuereinheit und einen Monitor, der innerhalb der Kabine vorgesehen ist und eine Anzeigeeinheit umfasst, wobei die Steuereinheit eingerichtet ist, einen Bildschirm auf der Anzeigeeinheit zum Anzeigen eines Bildes des Umgebungsbereichs des Arbeitsfahrzeugs zu erzeugen, das von der Kamera aufgenommen wurde. Es ist bevorzugt, dass die Steuereinrichtung ferner so konfiguriert ist, dass sie das Arbeitsgerät steuert. Die Steuereinrichtung ist insbesondere dazu eingerichtet, die Betätigung der Hydraulikzylinder zum Bewegen des Arbeitsgerätes einschließlich des Arbeitsanbaugerätes zu steuern.
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Vorzugsweise ist die Steuereinheit eingerichtet zur Erzeugung eines ersten Bildschirms auf der Anzeigeeinheit, um das Bild des Umgebungsbereichs des Arbeitsfahrzeugs, das von der Kamera aufgenommen wurde, auf dem ersten Bildschirm anzuzeigen, und zur Erzeugung eines zweiten Bildschirms auf der Anzeigeeinheit zum Anzeigen weiterer Information des Arbeitsfahrzeugs auf dem zweiten Bildschirm. Die Anzeigevorrichtung kann mindestens einen Bildschirm umfassen. In der Anzeigevorrichtung können zusätzlich weitere Informationen über das Arbeitsfahrzeug angezeigt werden.
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Ferner ist es bevorzugt, dass die Anzeigevorrichtung eine Eingabevorrichtung umfasst. Die Eingabevorrichtung kann als jedes Gerät ausgebildet sein, das für die Eingabe von Informationen geeignet ist. Beispielsweise kann die Eingabevorrichtung eine Vielzahl von Knöpfen oder Tasten (wie Folientasten) umfassen, die vorzugsweise neben der Anzeigevorrichtung angeordnet sind. Insbesondere befinden sich die Knöpfe oder Tasten in der Nähe eines Symbols, das auf dem Anzeigegerät angezeigt wird. Alternativ oder zusätzlich ist die Eingabevorrichtung als Touchscreen der Anzeigevorrichtung ausgebildet. Die Eingabevorrichtung kann elektronisch mit der Steuereinheit verbunden sein. Mit Hilfe der Eingabevorrichtung kann die Bedienperson Funktionen des Arbeitsfahrzeugs und seiner Komponenten, z.B. der Kamera, auswählen.
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Die Kamera ist vorzugsweise dazu eingerichtet, nicht Zustände des Arbeitsfahrzeugs oder ihrer Komponenten zu erfassen, sondern das Vorhandensein von Hindernissen oder Personen innerhalb eines Abstands vom Arbeitsfahrzeug zu erkennen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist Kamera dazu eingerichtet, ein Sichtfeld zumindest in einem vorbestimmten Bereich um das Arbeitsfahrzeug herum abzudecken, wobei der vorbestimmte Bereich ein kreisförmiger Sektor ist, der seinen Mittelpunkt im Mittelpunkt der Kamera hat und der einen zentralen Winkel im Bereich von zwischen 60° und 150°, vorzugsweise etwa zwischen 90° und 130°, und einen Radius von etwa zwischen 1 m und mindestens 25 m vom Mittelpunkt der Kamera aus aufweist. Somit kann die Kamera dazu eingerichtet sein, Bilder von einem Nahbereich um das Arbeitsgerät herum bis hin zu einem vom Arbeitsgerät entfernten Bereich aufzunehmen.
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Es ist bevorzugt, dass die Kamera so eingerichtet ist, dass das Sichtfeld die sichtbare Grenze der Fahrzeugkörperabdeckung einschließt. In anderen Worten ist die Kamera eingerichtet zum Aufnehmen eines Bildes der sichtbaren Grenze der Fahrzeugkörperabdeckung, die für eine Bedienperson, die sich in der Kabine befindet, während sich das Arbeitsgerät in der Arbeitsebene bewegt, nicht ersichtlich ist.
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Das Arbeitsfahrzeug gemäß der Erfindung ist vorzugsweise ein Bagger, weiter vorzugsweis ein Radbagger oder ein Raupenbagger.
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Das Arbeitsfahrzeug umfasst vorzugsweise eines oder alle der obengenannten Merkmale, Vorteile und bevorzugten Ausführungsformen.
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Wirkungen der Erfindung
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Das Arbeitsfahrzeug erlaubt einer Bedienperson innerhalb der Kabine eine bessere Sicht im Umfeld des Arbeitsfahrzeugs. Somit wird die Arbeitseffizienz erhöht.
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Figurenliste
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- 1 ist eine Draufsicht auf ein Arbeitsfahrzeug, das gemäß einer Ausführungsform der Erfindung eine Kamera aufweist;
- 2 ist eine Draufsicht auf das Arbeitsfahrzeug gemäß 1, in der ein Sichtfeld der Kamera gezeigt ist;
- 3 ist eine perspektivische Ansicht des Arbeitsfahrzeugs;
- 4 ist eine Vorderansicht des Arbeitsfahrzeugs;
- 5 ist eine vergrößerte Detailansicht des in 4 mit V bezeichneten Bereichs;
- 6 ist eine Seitenansicht des Arbeitsfahrzeugs;
- 7 ist eine vergrößerte Detailansicht des in 6 mit VII bezeichneten Bereichs;
- 8 ist eine perspektivische Ansicht des Arbeitsfahrzeugs ähnlich zur 3;
- 9 ist die perspektivische Sicht einer Bedienperson aus der Kabine des Arbeitsfahrzeugs heraus;
- 10 zeigt die Sicht der Kamera, und
- 11 zeigt einen Screenshot einer Anzeigevorrichtung des Arbeitsfahrzeugs.
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Beschreibung der Ausführungsformen
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Gesamtkonfiguration des Arbeitsfahrzeugs
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1 und 2 sind Draufsichten auf und 3 einer Perspektivansicht eines Arbeitsfahrzeugs 10, bei dem es sich um einen Radbagger nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt. Im Folgenden geben die Richtungen „vorne“, „hinten“, „links“ und „rechts“ Richtungen an, die auf einer Frontsicht von der Kabine aus, insbesondere von dem Fahrersitz aus, betrachtet beruhen. Somit hat das Arbeitsfahrzeug 10 eine Vorwärts-Rückwärts-Richtung X und eine Fahrzeugbreitenrichtung Y, die im Wesentlichen orthogonal zur Vorwärts-Rückwärts-Richtung X ist.
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Das Arbeitsfahrzeug 10 umfasst im Wesentlichen ein Fahrwerk 20, einen Fahrzeugkörper 20, eine Kabine 50 und ein Arbeitsgerät 60.
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Das Fahrwerk 20 umfasst einen Hauptrahmen 22, Vorderräder 24, Hinterräder 26 und einen Schild 28. Die beiden Vorderräder 24 und die beiden Hinterräder 26 sind beweglich an dem Fahrwerk 20 angeordnet. Die Vorderräder 24 und/oder die Hinterräder 26 werden durch einen im Arbeitsfahrzeug 10 angeordneten Motor (nicht gezeigt) betätigt. Durch die Betätigung der Vorderräder 24 und/oder der Hinterräder 26 wird das Arbeitsfahrzeug 10 zum Fahren beschleunigt.
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Der Fahrzeugkörper 30 ist drehbar auf dem Fahrwerk 20 angeordnet und ist um eine vertikale Achse drehbar. Der Fahrzeugkörper 30 umfasst einen Stützrahmen 31 zum Stützen der Kabine 50, des Arbeitsgerätes 60, einer Fahrzeugkörperabdeckung 32 und weiterer Komponenten des Arbeitsfahrzeugs 10, wie dem Motor, dem mindestens einen Tank, mindestens einer Hydraulikpumpe, einer Abgasnachbehandlungseinheit und so weiter. Diese Komponenten sind in den Figuren nicht dargestellt. Der Stützrahmen 31 ist drehbar auf dem Fahrwerk 20 angeordnet, so dass sich der Stützrahmen 31 gegenüber dem Fahrwerk 20 um eine vertikale Achse drehen kann.
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Die Fahrzeugkörperabdeckung 32 kann auch als Ummantelung oder Umhüllung bezeichnet werden und umfasst die folgenden Abschnitte. Ein Motorraum 37 ist am hinteren Endabschnitt des Fahrzeugkörpers 30 angeordnet und von einer Motorabdeckung 38 abgedeckt. Der Motorraum 37 nimmt einen Motor, eine Abgasnachbehandlungseinheit etc. auf. Die Motorabdeckung 38 umschließt den Motor und die Abgasnachbehandlungseinheit 20. Die Motorabdeckung 38 umfasst eine seitliche Motorabdeckung und eine obere Motorabdeckung, z.B. eine Motorhaube. Am vorderen und / oder mittleren Teil des Fahrzeugkörpers 30 ist ein Tankraum 33 angeordnet, der von einer Tankabdeckung 34 abgedeckt ist. Die Tankabdeckung 34 weist eine laterale Tankabdeckung 35 und eine obere Tankabdeckung 36 auf.
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Auf der Oberseite der Motorabdeckung 38 und / oder der Tankabdeckung 35 sind ein erster Handlauf 40, ein zweiter Handlauf 41, ein dritter Handlauf 42 und eine Trittfläche 43 angebracht, um es einem Bediener zu ermöglichen, sich während Wartungsarbeiten an einem der Handläufe 41, 42, 43 festzuhalten und auf der Trittfläche 43 auf dem Arbeitsfahrzeug 10 zu bleiben. Beispielsweise kann die seitliche Tankabdeckung 35 um eine vertikale Achse schwenkbar sein und hinter der lateralen Tankabdeckung 35 können mehrere Stufen oder eine Leiter befestigt sein, um es dem Bediener zu ermöglichen, hinauf- und hinunterzusteigen. Ferner kann die Motorabdeckung 38 um eine horizontale Achse schwenkbar sein, um die Motorabdeckung 38 zu öffnen, um einen Zugang zu dem Motor und der Abgasnachbehandlungseinheit zu ermöglichen.
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Die Kabine 50 ist auch am Fahrzeugkörper 30 angeordnet, insbesondere an dem Stützrahmen 31 des Fahrzeugkörpers 30 gelagert und an dessen linker Vorderseite (wie aus der Kabine 50 zu sehen) positioniert. Die Kabine 50 umfasst eine Kabinenvorderseite 51, eine Kabinenrückseite 52, eine erste Kabinenlateralseite 53 und eine zweite Kabinenlateralseite 54. Die Kabine 50 umfasst ein Dach 56 und einen Sitz (nicht gezeigt), der auch als Fahrersitz bezeichnet werden kann und sich im Inneren der Kabine 50 befindet.
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Das Arbeitsgerät 60 ist an einem vorderen Teil des Fahrzeugkörpers 30 angebracht. Das Arbeitsgerät 60 ist schwenkbar am Fahrzeugkörper 30 befestigt, nämlich schwenkbar um eine horizontale Achse. Das Arbeitswerkzeug 60 ist in Bezug auf den Fahrzeugkörper 30 und innerhalb einer Arbeitsebene W drehbar. Die Arbeitsebene W erstreckt sich in einer vertikalen Richtung, die im Wesentlichen senkrecht zum Stützrahmen 31 oder zu dem Boden ist, auf dem das Arbeitsfahrzeug 10 fährt.
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Im Allgemeinen weist das Arbeitswerkzeug 60 eine erste Lateralseite 61 und eine zweite Lateralseite 62, eine Oberseite 63 und eine Unterseite 64 auf. Das Arbeitsgerät 60 erstreckt sich vorzugsweise entlang einer Längsbahn L und kann mehrere Arbeitsgerätekomponenten aufweisen, die bewegbar sind im Bezug aufeinander und wie unten ausgeführt.
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Das Arbeitsgerät 60 umfasst einen Ausleger 70 mit einem ersten Auslegerende 71 und einem zweiten Auslegerende 72, wobei das erste Auslegerende 71 schwenkbar an dem Fahrzeugkörper 30 angebracht ist, so dass der Ausleger 70 um eine Schwenkachse schwenkbar ist, die sich im Wesentlichen senkrecht zur Arbeitsebene W und in einer horizontalen Richtung erstreckt. Die Schwenkachse erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zur ersten und zur zweiten Kabinenlateralseite 53, 54 und schneidet diese.
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Weiterhin umfasst das Arbeitsgerät 60 einen Stiel 80 und ein Arbeitsanbaugerät 90, das mit dem Stiel 80 verbunden ist. Der Stiel 80 ist schwenkbar an dem Ausleger 70 angebracht. Der Stiel 80 umfasst ein erstes Stielende 81 und ein zweites Stielende 82, wobei das erste Stielende 82 schwenkbar mit dem Ausleger 70 verbunden ist, so dass der Stiel 80 innerhalb der Arbeitsebene W schwenken kann und dass der Stiel 80 um eine horizontal verlaufende Achse und relativ zu dem Ausleger 70 schwenken kann.
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Wie in den 1 und 2 gezeigt, ist das Arbeitsanbaugerät 90 vorzugsweise ein Löffel. Das Arbeitsanbaugerät 90 ist über einen Kuppler 91 an dem Stiel 80 befestigt und kann innerhalb der Arbeitsebene W schwenken. Das Arbeitsanbaugerät 90 ist um eine sich horizontal erstreckende Achse und relativ zum Stiel 80 schwenkbar.
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Wie oben ausgeführt, kann sich das Arbeitsgerät 60 innerhalb der Arbeitsebene W bewegen. Im Detail kann der Ausleger 70 in Bezug auf den Fahrzeugkörper 30 schwenken, der Stiel 80 kann in Bezug auf den Ausleger 70 schwenken, und das Arbeitsanbaugerät 90 kann sich in Bezug auf den Stiel 80 drehen. Die Bewegung des Auslegers 70, des Stiels 80 und des Arbeitsanbaugeräts 90 wird durch mehrere Auslegerzylinder 73, einen Stielzylinder 83 und einen Arbeitsanbaugerätzylinder 92 betätigt. Diese Zylinder 73, 83, 92 sind Hydraulikzylinder und die Hydraulikflüssigkeit zum Bewegen der Hydraulikzylinder 73, 83, 92 wird von der Hydraulikpumpe geliefert. Die Hydraulikflüssigkeit wird den Hydraulikzylindern durch eine Vielzahl von Leitungen 95 zugeführt. Die Leitungen 95 sind an der ersten Lateralseite 61, der zweiten Lateralseite 62, der Oberseite 63 und / oder der Unterseite 64 des Arbeitsgeräts 60 angebracht und sind somit an dem Ausleger 70 und an dem Stiel 80 angebracht.
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Kamera
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Kamera 100 an dem Fahrzeugkörper 30 bereitgestellt. Die Kamera ist so eingerichtet, dass sie zumindest teilweise einen Umfangsbereich P des Arbeitsfahrzeugs 10 überwacht, um Personen oder Hindernisse in oder nahe dem Arbeitsbereich des Arbeitsgeräts 60 zu erkennen. In den 1 und 2 ist der Umfangsbereich P des Arbeitsfahrzeugs 10 als Kreis dargestellt, der seinen Mittelpunkt C1 in dem Mittelpunkt des Fahrersitzes innerhalb des Fahrerhauses 50 hat und einen Radius r1 von beispielsweise zwischen etwa 1 m und 25 m von dem Mittelpunkt C1 aufweist. Die Kamera 100 ist nicht dazu eingerichtet, irgendwelche technischen Funktionen von Komponenten des Arbeitsfahrzeugs 10 zu überwachen. Die Kamera 100 hat einen Mittelpunkt C2, der in 2 gezeigt ist.
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Wie oben ausgeführt, weist das Arbeitsgerät 60 eine erste Lateralseite 61 und eine zweite Lateralseite 62 auf und ist innerhalb der Arbeitsebene W bewegbar. Diese Arbeitsebene W erstreckt sich im Wesentlichen innerhalb der oder im Wesentlichen parallel zur Vorwärts-Rückwärts-Richtung X. Des Weiteren ist die Kabine 50 seitlich zur ersten Lateralseite 61 des Arbeitsgeräts 60 an einer ersten Seite S1 relativ zur Arbeitsebene W angeordnet.
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Die Kamera 100 ist am Fahrzeugkörper 30 an einer Position seitlich zur zweiten Lateralseite 62 des Arbeitswerkzeugs 60 an einer zweiten Seite S2 relativ zur Arbeitsebene W vorgesehen. Mit anderen Worten ist die Kamera 100 in Bezug auf die Arbeitsebene W auf der ersten Seite S1 angeordnet, und die Kabine ist in Bezug auf die Arbeitsebene W auf der zweiten Seite S2 angeordnet, wobei die erste und die zweite Seite S1, S2 einander gegenüberliegen und durch die Arbeitsebene W getrennt sind. Zumindest eine von der ersten und der zweiten Kabinenlateralseiten 53, 54 ist im Wesentlichen parallel zur Arbeitsebene W ausgerichtet.
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Vorzugsweise schneidet eine imaginäre Linie zwischen einem Mittelpunkt des Sitzes und zwischen einem Mittelpunkt C2 der Kamera 100 die Arbeitsebene W des Arbeitswerkzeugs 60. Der Mittelpunkt des Sitzes entspricht im Wesentlichen der Position des Augpunktes der Bedienperson, wenn die Bedienperson auf dem Sitz sitzt, während sie das Arbeitsfahrzeugs 10 bedient. Vorzugsweise schneidet die imaginäre Linie zusätzlich das Arbeitsgerät 60.
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In einer Draufsicht auf das Arbeitsfahrzeug (siehe 1, 2, 11) ist die Kamera 100 in einem rechten vorderen Bereich RF des Fahrzeugkörpers 30 positioniert. In einer alternativen Ausführungsform, in der die Kabine 50 an der anderen Seite der Arbeitsebene W positioniert ist, ist die Kamera 100 in einem linken vorderen Bereich des Fahrzeugkörpers 30 positioniert.
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Bezüglich der Höhenposition ist die Kamera 100 grundsätzlich in einer Höhe zwischen oberhalb des Fahrwerks 20 und der Höhe des Daches 56 der Kabine 50 angeordnet. Es ist bevorzugt, dass die Kamera in einer Höhe zwischen der Trittfläche 43 und dem Dach 56 der Kabine 50 positioniert ist. Weiter bevorzugt ist die Kamera 100 in einer Höhe zwischen dem Dach 56 der Kabine 50 und der Tankabdeckung 34 der Fahrzeugkörperabdeckung 32 positioniert. Wie am besten aus den 4, 6, 7 ersichtlich ist, ist in der vorliegenden Ausführungsform die Kamera 100 in einer Höhe von etwa der gleichen Höhe des Daches 56 der Kabine 50 positioniert. In einer weiteren Ausführungsform kann die Kamera 100 in einer Höhe von etwa 25 cm bis 50 cm niedriger als die Höhe des Daches 56 positioniert werden.
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Im Wesentlichen ist die Kamera 100 an der Tankabdeckung 34, an einem der Handläufe oder an einer Spiegelhalterung 127 angebracht, welche jeweils am Fahrzeugkörper 30 angebracht sind. In der vorliegenden Ausführungsform ist die Kamera 100 an der Tankabdeckung angebracht, insbesondere an der oberen Tankabdeckung 36.
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Die Kamera 100 ist auf einer Stützstruktur 110 befestigt, die an der Fahrzeugkörperabdeckung 30 angebracht ist. In der vorliegenden Ausführungsform umfasst die Stützstruktur 110 eine Säule 120 und eine Halterung 123, die an einem oberen Ende 121 der Säule angebracht ist. Ein unteres Ende 122 der Säule 120 umfasst eine Basisplatte 125, die an der oberen Tankabdeckung durch Befestigungsmittel, z.B. Bolzen 126, befestigt ist. Die Halterung 123 ist an dem oberen Ende 121 der Säule 120 befestigt, und die Kamera 100 ist an der Halterung 123 angebracht und in einer schrägen Position gehalten, sowohl relativ zur Ebene der oberen Tankabdeckung 36 als auch relativ zur Vorwärts-Rückwärts-Richtung X, um ein Sichtfeld V abzudecken, das hinter dem Arbeitsgerät 60 nicht einsehbar ist, das von der Kabine 50 aus gesehen und überwacht werden kann, wie nachfolgend näher erläutert wird.
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Die Säule 120 erstreckt sich entlang einer vertikalen Achse. Die Säule 120 und / oder die Halterung 123 kann beispielsweise eine L-, T-, C-, U-, I-, H-Querschnittsform aufweisen und besteht vorzugsweise aus Metall.
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In einer alternativen Ausführungsform ist die Kamera 100 an einer Spiegelhalterung 127 oder direkt an dem ersten oder zweiten Handlauf 41, 42 angebracht.
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Wie am besten aus 2 ersichtlich ist, ist die Kamera 100 so eingerichtet, dass sie ein Sichtfeld V in einem vorbestimmten Bereich um das Arbeitsfahrzeug 10 abdeckt, wobei der vorbestimmte Bereich ein kreisförmiger Sektor ist, dessen Mittelpunkt C2 im Mittelpunkt der Kamera liegt und der einen zentralen Winkel α innerhalb eines Bereich von zwischen 60° und 150°, vorzugsweise zwischen etwa 90° und 130°, und einen Radius r2 zwischen etwa 1 m und mindestens 25 m vom Mittelpunkt C2 der Kamera aufweist. Bei der in 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist der zentrale Winkel α etwa 125° und der Radius r2 beträgt etwa 12 m. Der Radius r2 bezieht sich vorzugsweise auf den Radius auf dem Boden.
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Darüber hinaus ist die Kamera 100 vorzugsweise so konfiguriert, dass das Sichtfeld V die Sichtgrenze der Fahrzeugkörperabdeckung 32, z.B. die Kante der Fahrzeugkörperabdeckung 32, beinhaltet. Somit kann die Bedienperson prüfen, ob sich eine Person oder ein Hindernis in dem Nahbereich des Arbeitsfahrzeugs 10 befindet, die/das für eine Bedienperson nicht sichtbar ist, die sich in der Kabine 50 befindet, während sich das Arbeitsgerät 60 innerhalb der Arbeitsebene bewegt W.
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Steuereinheit
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Bezugnehmend auf die 9 bis 11 umfasst das Arbeitsfahrzeug 10 ferner eine Steuereinheit (nicht gezeigt) und einen Monitor 140 mit einer Anzeigeeinheit 142.
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Wie in 9 dargestellt, ist der Monitor 140 innerhalb der Kabine 50 vorgesehen. 9 zeigt perspektivisch die Sicht einer Bedienperson aus der Kabine 50 des Arbeitsfahrzeugs, wenn sie auf dem Fahrersitz sitzt. Dort kann man sehen, dass ein bestimmter Bereich hinter dem Arbeitsgerät 60 mit dem Ausleger 70, den Zylindern 73 und den Leitungen 95 in der gegenwärtigen Position des Auslegers 70 nicht einsehbar ist.
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Die Steuereinheit ist dazu eingerichtet, einen Bildschirm auf der Anzeigeeinheit 142 zu erzeugen, um ein Bild des Umgebungsbereichs, insbesondere des vorbestimmten Bereichs, um das Arbeitsfahrzeug 10 herum, das von der Kamera 100 aufgenommen wurde, anzuzeigen.
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Dieses von der Kamera 100 aufgenommene Bild ist in 10 gezeigt. Hier ist eine obere Kante des oberen Endes der Fahrzeugkörperabdeckung 32, nämlich der Tankabdeckung 34, gezeigt und das einen Auslegerzylinder 73, den Ausleger 70, den Stiel 80 und das Arbeitsanbaugerät 90 umfassende Arbeitsgerät 60, ist entsprechend dem in 2 gezeigten Sichtfeld V dargestellt.
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11 zeigt schließlich einen Screenshot der Anzeigeeinheit 142. Die Steuereinheit und die Anzeigeeinheit 142 sind so eingerichtet, dass sie einen ersten Bildschirm 144 auf der Anzeigeeinheit 142 erzeugen zum Anzeigen des Bildes des Umgebungsbereichs, insbesondere des vorbestimmten Bereichs, um das Arbeitsfahrzeug herum auf dem ersten Bildschirm 144, das von der Kamera 100 aufgenommen wurde. Somit zeigt der erste Bildschirm 144 das von der Kamera aufgenommene Bild, wie in 10 dargestellt.
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Ferner sind die Steuereinheit und die Anzeigeeinheit 142 ferner so eingerichtet, dass sie einen zweiten Bildschirm 146 auf der Anzeigeeinheit 142 erzeugen, um weitere Information über das Arbeitsfahrzeug 10 auf dem zweiten Bildschirm 146 anzuzeigen. In der vorliegenden Ausführungsform zeigt der zweite Bildschirm eine Ansicht des Arbeitsfahrzeugs von oben oder aus der Vogelperspektive und gibt das Sichtfeld V an, das von der Kamera 100 abgedeckt ist, und die Umgebung P des Arbeitsfahrzeugs, wie in 2 angegeben.
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Wie schließlich in den 9 und 11 dargestellt, umfasst die Steuereinrichtung ferner eine Eingabeeinrichtung 148, die mehrere Schalter zur Steuerung des Arbeitsfahrzeugs 10 und mindestens einen Betätigungshebel 150 zur Steuerung des Arbeitsgerätes 60, insbesondere zum Bewegen des Auslegers 70, des Stiels 80 und des Arbeitsanbaugeräts 90, aufweist. Der in 9 gezeigte Betätigungshebel 150 weist die Konfiguration eines Joysticks auf und umfasst auch mehrere Schalter, die bedient oder betätigt werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Arbeitsfahrzeug
- 20
- Fahrwerk
- 22
- Hauptrahmen
- 24
- Vorderrad
- 26
- Hinterrad
- 28
- Schild
- 30
- Fahrzeugkörper
- 31
- Stützrahmen
- 32
- Fahrzeugkörperabdeckung
- 33
- Tankraum
- 34
- Tankabdeckung
- 35
- laterale Tankabdeckung
- 36
- obere Tankabdeckung
- 37
- Motorraum
- 38
- Motorabdeckung
- 40
- erster Handlauf
- 41
- zweiter Handlauf
- 42
- dritter Handlauf
- 43
- Trittfläche
- 50
- Kabine
- 51
- Kabinenvorderseite
- 52
- Kabinenrückseite
- 53
- erste Kabinenlateralseite
- 54
- zweite Kabinenlateralseite
- 56
- Dach
- 60
- Arbeitsgerät
- 61
- erste Lateralseite
- 62
- zweite Lateralseite
- 63
- Oberseite
- 64
- Unterseite
- 70
- Ausleger
- 71
- erstes Auslegerende
- 72
- zweites Auslegerende
- 73
- Auslegerzylinder
- 80
- Stiel
- 81
- erstes Stielende
- 82
- zweites Stielende
- 83
- Stielzylinder
- 90
- Arbeitsanbaugerät
- 91
- Kuppler
- 92
- Arbeitsanbaugerätezylinder
- 95
- Leitungen
- 100
- Kamera
- 110
- Stützstruktur
- 120
- Säule
- 121
- oberes Ende
- 122
- unteres Ende
- 123
- Halterung
- 125
- Platte
- 126
- Bolzen
- 127
- Spiegelhalterung
- 140
- Monitor
- 142
- Anzeigeeinheit
- 144
- erster Bildschirm
- 146
- zweiter Bildschirm
- 148
- Eingabeeinheit
- 150
- Bedienhebel
- X
- Vorwärts-Rückwärts-Richtung
- Y
- Fahrzeugbreitenrichtung
- L
- Längspfad
- W
- Arbeitsebene
- S1
- erste Seite
- S2
- zweite Seite
- P
- Peripheriebereich
- RF
- rechter vorderer Bereich
- V
- Sichtfeld
- C1
- Mittelpunkt
- C2
- Mittelpunkt
- α
- Winkel
- r1
- Radius
- r2
- Radius