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Die Anmeldung betrifft ein Fahrzeuginnenverkleidungsteil gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Außerdem betrifft die Anmeldung ein Leuchtelement.
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Leuchtelemente zur Verwendung in Fahrzeuginnenräumen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Hierbei wird typischerweise eine Lichtquelle hinter einer Dekorschicht angeordnet, die eine Sichtseite eines Fahrzeugsinnenverkleidungsteils bildet. Ein solches Leuchtelement ist beispielsweise aus der Druckschrift
EP 2 628 627 B1 bekannt. Hierbei wird die Dekorschicht durch eine Lederschicht gebildet. Damit das Licht von der Lichtquelle in den Fahrzeuginnenraum treten kann, weist die Lederschicht Perforationsöffnungen auf. Beim Durchtritt des Lichtes durch die Perforationsöffnungen entsteht womöglich ein weitgehend gerichteter Lichtstrahl, der einen Bereich des Fahrzeuginnenraums beleuchtet. Die Perforationsöffnungen werden hierbei hinreichend klein gewählt, so dass diese bei ausgeschalteter Lichtquelle für einen Fahrzeuginsassen nicht sichtbar sind. Weiterer Stand der Technik verwandter Art ist in den Druckschriften
DE 10 2012 215 165 A1 ,
DE 10 2012 023 135 A1 ,
DE 10 2010 017 494 A1 und
DE 10 2007 054 348 A1 beschrieben.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, ein verbessertes Fahrzeuginnenverkleidungsteil vorzuschlagen, das sich durch eine besonders ansprechende optische Erscheinung auszeichnet. Außerdem ist es eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, ein entsprechend vorteilhaftes Leuchtelement zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum vorzuschlagen.
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Gelöst werden diese Aufgaben durch ein Fahrzeuginnenverkleidungsteil mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 und durch ein Leuchtelement mit den Merkmalen eines abhängigen Anspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich mit den Merkmalen der weiteren abhängigen Ansprüche und der Ausführungsbeispiele.
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Das vorgeschlagene Fahrzeuginnenverkleidungsteil umfasst eine Dekorschicht, die durchgehende Öffnungen aufweist. Außerdem umfasst das vorgeschlagene Fahrzeuginnenverkleidungsteil eine hinter einer Rückseite der Dekorschicht angeordnete Blendenschicht. Die Blendenschicht weist ein erstes Muster lichtdurchlässiger Bereiche und lichtundurchlässiger Bereiche auf. Die Öffnungen der Dekorschicht bilden ein zweites Muster. Das durch die Öffnungen der Dekorschicht gebildete zweite Muster überlappt teilweise mit den lichtdurchlässigen Bereichen der Blendenschicht und teilweise mit den lichtundurchlässigen Bereichen der Blendenschicht. Hierbei werden zumindest einige der Öffnungen der Dekorschicht zumindest teilweise durch die lichtundurchlässigen Bereiche der Blendenschicht überdeckt. Abgesehen von Bereichen der Öffnungen ist die Dekorschicht typischerweise lichtundurchlässig. Ein Transmissionsgrad in lichtundurchlässigen Bereichen der Blendenschicht beträgt typischerweise höchstens 1%.
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Die Anmeldung betrifft außerdem ein Leuchtelement zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum. Das Leuchtelement weist ein wie oben- oder untenstehend beschriebenes Fahrzeuginnenverkleidungsteil auf. Das Leuchtelement weist desweiteren eine Lichtquelle auf. Die Lichtquelle ist so hinter der Blendenschicht angeordnet, dass von der Lichtquelle abgestrahltes Licht durch zumindest eine oder durch zumindest einige der Öffnungen der Dekorschicht tritt. Zudem tritt hierbei das von der Lichtquelle abgestrahlte Licht durch zumindest einen der lichtdurchlässigen Bereiche oder durch zumindest einige der lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht. Die Öffnungen können optional mit einem lichtdurchlässigen Material, beispielsweise Glas oder Plastik, ausgefüllt sein.
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Das Leuchtelement zeichnet sich durch eine hochwertige optische Anmutung aus. Diese wird dadurch erreicht, dass bei abgeschalteter Lichtquelle ein Fahrzeuginsasse das durch die Öffnungen der Dekorschicht gebildete zweite Muster sieht. Es kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Lichtquelle bei Tag abgeschaltet ist. Wenn die Lichtquelle hingegen eingeschaltet wird, zum Beispiel bei Nacht, erscheinen die mit den lichtdurchlässigen Bereichen der Blendenschicht überlappenden Bereiche der Öffnungen der Dekorschicht als optisch wahrnehmbare Leuchtbereiche. Der Teil der Öffnungen der Dekorschicht, der mit den lichtundurchlässigen Bereichen der Blendenschicht überlappt, erscheint hingegen unbeleuchtet und ist somit bei typischerweise vorliegenden Umgebungshelligkeiten für den Fahrzeuginsassen nicht sichtbar. Auf diese Weise wird ein für den Fahrzeuginsassen überraschender und ästhetisch ansprechender Effekt erzeugt.
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In typischen Ausführungen ist es vorgesehen, dass eine Ausdehnung der Öffnungen in einer Ebene der Dekorschicht zumindest 0,5 mm, vorzugsweise zumindest 1 mm, beträgt. Dadurch, dass die Öffnungen hinreichend groß gewählt sind, ist das durch die Öffnungen gebildete zweite Muster für den Fahrzeuginsassen bei abgeschalteter Lichtquelle wahrnehmbar. Zudem wird gewährleistet, dass eine ausreichende Lichtmenge bei eingeschalteter Lichtquelle durch die Öffnungen der Dekorschicht in den Fahrzeuginnenraum treten kann. Außerdem kann auf diese Weise ein hinreichend breiter Ausbreitungswinkel des in den Fahrzeuginnenraum tretenden Lichtes erreicht werden. Auf diese Weise sind die Leuchtbereiche aus einer großen Anzahl von Betrachtungswinkeln sichtbar. Die Ausdehnung der Öffnungen in der Ebene der Dekorschicht beträgt typischerweise höchstens 2 mm.
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Üblicherweise sind die Querschnitte der Öffnungen in der Ebene der Dekorschicht kreisrund. Die Querschnitte oder zumindest einige der Querschnitte können aber auch eine andere Form haben und zum Beispiel rechteckig, oval oder sechseckig sein. Die Ausdehnung kreisrunder Öffnungen kann durch einen Durchmesser gekennzeichnet werden. Die Ausdehnung anderer Öffnungen kann beispielsweise gekennzeichnet werden durch den entsprechenden Durchmesser eines Kreises mit einer Oberfläche, die in ihrer Größe der Oberfläche der Öffnung entspricht, oder durch die größte Dimension einer Öffnung in der Ebene der Dekorschicht. Üblicherweise sind die Querschnitte der Öffnungen gleichgroß. Die Querschnitte der Öffnungen oder einige dieser Querschnitte können aber auch von unterschiedlicher Größe und/oder Form sein.
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In einigen Ausführungen kann es vorgesehen sein, dass eine Ausdehnung der Öffnungen in einer Ebene der Dekorschicht entlang wenigstens einer Richtung in der Ebene der Dekorschicht variiert, insbesondere schrittweise zunimmt oder periodisch schwankt. Zusätzlich oder alternativ kann beispielsweise ein Abstand von benachbarten Öffnungen entlang dieser Richtung beziehungsweise diesen Richtungen oder entlang einer weiteren Richtung oder weiteren Richtungen in der Ebene der Dekorschicht variieren, insbesondere schrittweise zunehmen. Der durch den Fahrzeuginsassen bei abgeschalteter Lichtquelle wahrgenommene und durch das zweite Muster der Öffnungen der Dekorschicht gebildete optische Kontrast variiert somit entlang der Richtung bzw. der weiteren Richtung in der Ebene der Dekorschicht, wodurch eine optisch besonders hochwertige Erscheinung des Fahrzeuginnenverkleidungsteils erzeugt werden kann. Zum Beispiel kann eine gradientenartige oder modulierte Erscheinung des Fahrzeuginnenverkleidungsteils erzeugt werden.
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Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass eine Ausdehnung der durch das Überlappen der lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht und/oder semitransparenter Bereiche mit den Öffnungen der Dekorschicht gebildeten Leuchtbereiche entlang wenigstens einer Richtung in der Ebene der Dekorschicht variiert, beispielweise schrittweise zunimmt. Auf diese Weise bilden die Leuchtbereiche bei eingeschalteter Lichtquelle zum Beispiel ein gradientenartiges oder periodisches Leuchtmuster, bei dem eine Flächenhelligkeit in der oben genannten Richtung variiert.
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In typischen Ausführungen ist die Dekorschicht eine Lederschicht. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Dekorschicht eine Echtlederschicht ist. Dadurch kann sowohl die optische als auch eine haptische Anmutung des Fahrzeuginnenverkleidungsteils zusätzlich verbessert werden. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Dekorschicht eine Kunststoffschicht, insbesondere eine Slush-Haut, ist. Die Dekorschicht ist typischerweise biegsam. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Dekorschicht nicht biegsam ist. Beispielweise kann die Dekorschicht eine Holzschicht oder eine Metallschicht, insbesondere eine Aluminiumschicht, sein. Eine Dicke der Dekorschicht beträgt typischerweise mindestens 100 µm und/oder höchstens 10 mm.
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Es kann in einigen Ausführungen vorgesehen sein, dass mit zumindest einer der Öffnungen der Dekorschicht sowohl ein Teil der lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht als auch ein Teil der lichtundurchlässigen Bereiche der Blendenschicht überlappt. Auf diese Weise wird erreicht, dass der durch eine der Öffnungen bei eingeschalteter Lichtquelle erzeugte Leuchtbereich eine Form aufweist, die nicht notwendigerweise der Form der Öffnung entsprechen muss. Dadurch können für den Fahrzeuginsassen besonders überraschende und optisch ansprechende Effekte erzeugt werden, die beim Ein- bzw. Ausschalten der Lichtquelle auftreten.
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Es kann vorgesehen sein, dass die lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht Durchgangslöcher umfassen, die zumindest teilweise mit dem zweiten Muster der Öffnungen der Dekorschicht überlappen. Die Durchgangslöcher können Querschnitte aufweisen, die kleiner sind als Querschnitte jeweiliger mit den Durchgangslöchern überlappender Öffnungen der Dekorschicht.
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Es kann vorgesehen sein, dass die lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht semitransparente Bereiche umfassen. Hierbei weisen die semitransparenten Bereiche der Blendenschicht einen geringeren Transmissionsgrad als weitere Bereiche der lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht auf. Beispielsweise sind die semitransparenten Bereiche transluzent beziehungsweise volumenstreuend, insbesondere optisch milchartig. Typischerweise überlappen die semitransparenten Bereiche zumindest teilweise mit dem zweiten Muster der Öffnungen der Dekorschicht. Dadurch wird erreicht, dass die bei eingeschalteter Lichtquelle wahrnehmbaren Leuchtbereiche nicht in allen Bereichen des Fahrzeuginnenverkleidungsteils dieselbe Helligkeit aufweisen. Stattdessen können dunklere bzw. hellere Bereiche der Leuchtbereiche erzeugt werden. Die lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht, die als Durchgangslöcher ausgebildet sind, können einen Transmissionsgrad von 100% aufweisen. Ein Transmissionsgrad weiterer lichtdurchlässigen Bereiche der Blendenschicht beträgt typischerweise zumindest 75%, vorzugsweise zumindest 90%. Ein Transmissionsgrad der semitransparenten Bereiche beträgt beispielsweise zumindest 25% und/oder höchstens 75%.
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Außerdem ist vorgesehen, dass die Blendenschicht und/oder eine weitere Schicht, die hinter der Rückseite der Dekorschicht angeordnet ist, farbfilternde Bereiche aufweist. Die farbfilternden Bereiche überlappen mit dem zweiten Muster der Öffnungen zumindest teilweise. Hierdurch wird erreicht, dass die Leuchtbereiche nicht im gesamten Bereich des Fahrzeuginnenverkleidungsteils notwendigerweise dieselbe Farbe aufweisen. Stattdessen können die Leuchtbereiche in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Farben aufweisen. In dieser Ausführung eignet sich das Fahrzeuginnenverkleidungsteil besonders für eine atmosphärische Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums.
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Das zweite Muster kann beispielsweise durch zumindest drei Öffnungen gebildet werden. Eine Gesamtfläche der Öffnungen macht typischerweise nicht mehr als 50%, vorzugsweise nicht mehr als 30%, einer Oberfläche der Dekorschicht aus. Die Oberfläche der Dekorschicht ist hierbei als gesamte Fläche einschließlich der Gesamtfläche der Öffnungen zu verstehen.
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In einigen Ausführungen umfasst das Leuchtelement zumindest einen Lichtleiter, durch den Licht von einem Leuchtmittel oder von mehreren Leuchtmitteln zu einer Rückseite der Blendenschicht geleitet wird. In einigen Ausführungen wird die Lichtquelle durch den Lichtleiter, beispielsweise ein Lichtleitergewebe oder eine Lichtleitermatrix, gebildet oder umfasst den Lichtleiter. In anderen Ausführungen kann der Lichtleiter eine Schicht, Folie oder Platte aus optisch transparentem Material, zum Beispiel aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat (PMMA), sein. Der Lichtleiter kann beispielsweise mehrere parallel geordnete Lichtfasern aufweisen, wobei jede dieser Lichtfasern mit einem Leuchtmittel verbunden ist oder wobei mehrere Lichtfasern mit einem Leuchtmittel verbunden sind. Das Licht wird dann typischerweise in Richtung der Blendenschicht aus dem Lichtleiter ausgekoppelt. Durch den Lichtleiter kann die Dekorhaut beispielweise über einen weiten Raumbereich mit hinreichend homogener Helligkeit hinterleuchtet werden. In bevorzugten Ausführungen wird wenigstens eine Leuchtdiode (LED) als Lichtquelle oder als Leuchtmittel verwendet.
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In einigen Ausführungen kann es aber auch vorgesehen sein, dass die Lichtquelle eine räumlich inhomogene Intensitätsverteilung mit helleren Bereichen und dunkleren Bereichen aufweist. Die dunkleren Bereiche weisen hierbei typischerweise eine Lichtintensität auf, die höchstens einem 0.9-fachen der Lichtintensität der helleren Bereiche entspricht. Es können sowohl zumindest einige der helleren Bereiche, als auch zumindest einige der dunkleren Bereiche mit dem zweiten Muster der Öffnungen der Dekorschicht überlappen. Auf diese Weise können Leuchtbereiche erzeugt werden, die nicht in allen Bereichen des Fahrzeuginnenverkleidungsteils dieselbe Helligkeit aufweisen.
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Das Fahrzeuginnenverkleidungsteil beziehungsweise das Leuchtelement kann zusätzlich eine Haptikschicht aufweisen, die unterhalb der Dekorschicht und typischerweise unterhalb der Blendenschicht angeordnet ist. Die Haptikschicht kann eine Schaumschicht sein. Die Haptikschicht kann auch eine lichtdurchlässige Schicht sein. Es kann vorgesehen sein, dass die Haptikschicht zwischen der Dekorschicht beziehungsweise der Blendenschicht und der Lichtquelle angeordnet ist. Typischerweise weist das Fahrzeuginnenverkleidungsteil beziehungsweise das Leuchtelement für eine hinreichende mechanische Stabilität eine Trägerschicht auf, die beispielsweise durch ein Spritzgussteil aus Kunststoff gebildet werden kann. Die Substratschicht ist typischerweise unterhalb der Haptikschicht angeordnet. Die Substratschicht kann unterhalb der Lichtquelle oder, in Falle einer lichtdurchlässigen Substratschicht, oberhalb der Lichtquelle angeordnet sein.
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Die Öffnungen der Dekorschicht und/oder eventuelle Durchgangslöcher der Blendenschicht können eine Vielzahl unterschiedlicher Formen aufweisen. In typischen Ausführungen weisen die Öffnungen einen im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt auf. Es kann aber beispielsweise auch vorgesehen sein, dass die Öffnungen eine rechteckige oder eine sternförmige Form aufweisen. Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass ein Abstand zweier benachbarter Öffnungen in einer Richtung in einer Ebene der Dekorschicht nicht konstant ist. In einigen Ausführungen kann es auch vorgesehen sein, dass die Öffnungen durch ein transparentes oder transluzentes Material ausgefüllt werden.
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In typischen Ausführungen liegt die Blendenschicht flächig an der Dekorschicht an. Die Dekorschicht und die Blendenschicht können auch flächig miteinander verbunden sein. Zum Beispiel können die Dekorschicht und die Blendenschicht miteinander verklebt sein.
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Die lichtdurchlässigen und/oder die lichtundurchlässigen Bereiche der Blendenschicht können beispielsweise zusammenhängend oder nicht zusammenhängend sein. Die Blendenschicht umfasst typischerweise eine bedruckte Folie, beispielweise aus PVC, PE, PP oder PC.
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Ausführungsbeispiele werden nachfolgend anhand der Abbildungen beschrieben. Es zeigen
- 1 einen schematischen Querschnitt durch ein Leuchtelement zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum,
- 2 einen weiteren schematischen Querschnitt durch das Leuchtelement,
- 3(a) und (b) eine Aufsicht auf und einen Querschnitt durch eine Dekorschicht,
- 3(c) und (d) eine Aufsicht auf und einen Querschnitt durch eine Blendenschicht,
- 3(e) und (f) eine Aufsicht auf und einen Querschnitt durch eine farbfilternde Schicht,
- 3(g) eine Aufsicht auf ein Leuchtelement und
- 3(h) einen Querschnitt durch das Leuchtelement.
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1 zeigt einen schematischen Querschnitt durch ein Leuchtelement 1 zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum 2. Das Leuchtelement 1 weist ein Fahrzeuginnenverkleidungsteil 3 und eine hinter dem Fahrzeuginnenverkleidungsteil 3 angeordnete Lichtquelle 4 auf.
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Das Fahrzeuginnenverkleidungsteil 3 umfasst eine Dekorschicht 5 und eine hinter der Dekorschicht 5 angeordnete Blendenschicht 6. Die Dekorschicht 5 ist typischerweise eine Lederhaut, insbesondere eine Echtlederhaut. Die Dekorschicht 5 kann auch eine Kunststoffhaut, beispielsweise eine Slush-Haut sein. Eine Dicke der Dekorschicht 5 beträgt beispielsweise 1 oder 2 mm. Die Dekorschicht 5 weist mehrere Öffnungen 7, 8 auf. Die Öffnungen 7, 8 werden durch Durchgangslöcher gebildet, die eine Sichtseite 9 mit einer Rückseite 26 der Dekorschicht verbinden. Die Sichtseite 9 der Dekorschicht 5 ist die Seite der Dekorschicht 5, die in dem Fahrzeuginnenraum 2 in Richtung eines Fahrzeuginsassen orientiert ist. Typischerweise ist das Material der Dekorschicht 5 bei den verwendeten Dicken nahezu vollständig lichtundurchlässig, so dass ein Transmissionsgrad in Bereichen der Dekorschicht 5, die nicht den Öffnungen 7, 8 entsprechen, nahezu 0 beträgt. Die Öffnungen 7, 8 sind hingegen lichtdurchlässig. In einigen Ausführungen des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 3 können die Öffnungen 7, 8 in der ansonsten lichtundurchlässigen Dekorschicht 5 mit lichtdurchlässigem Material, beispielsweise Glas oder Plastik enthaltend, ganz oder teilweise ausgefüllt sein. Die Sichtseite 9 des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 3 wird durch eine Vorderseite der Dekorschicht 5 gebildet.
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Die Öffnungen 7, 8 sind beispielsweise kreisrund. Es kommen in weiteren Ausführungen aber auch Öffnungen 7, 8 mit beispielsweise polygonartigem Querschnitt in Frage. Beispielsweise können die Öffnungen 7, 8 einen rechteckigen oder einen sternförmigen Querschnitt aufweisen. Ein Weite der Öffnungen 7, 8, d.h. eine Ausdehnung der Öffnungen 7, 8 in einer in einer Ebene der Dekorschicht 5 liegenden Richtung, beträgt in typischen Ausführungen mehr als 0,5 mm, beispielsweise 1 oder 2 mm, so dass die Öffnungen 7, 8 für einen Fahrzeuginsassen im Fahrzeuginnenraum 2 unter einem Abstand von weniger als 1 m von der Dekorschicht 5 erkennbar sind. In typischen Ausführungen umfasst die Dekorschicht 5 neben den Öffnungen 7, 8 eine Vielzahl von weiteren Öffnungen, wobei die Öffnungen 7, 8 und die weiteren Öffnungen ein für den Fahrzeuginsassen sichtbares zweites Muster bilden.
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Die Blendenschicht 6 ist hinter der Rückseite 26 der Dekorschicht 5 angeordnet ist flächig anliegend mit dieser Rückseite 26 der Dekorschicht 5 verbunden. Die Blendenschicht 6 umfasst lichtdurchlässige Bereiche 10 und lichtundurchlässige Bereiche 11. Ein Transmissionsgrad der Blendenschicht 10 beträgt in den lichtdurchlässigen Bereichen 10 beispielsweise nahezu 1 und in den lichtundurchlässigen Bereichen 11 beispielsweise nahezu 0. Die lichtdurchlässigen Bereiche 10 können beispielsweise durch Durchgangslöcher gebildet werden. Die Blendenschicht 6 enthält beispielsweise eine bedruckte Folie, beispielweise aus PVC, PE, PP oder PC.
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Die Lichtquelle 4 umfasst in typischen Ausführungen zumindest eine Leuchtdiode und/oder einen Lichtleiter, beispielweise ein Lichtleitergewebe, eine Lichtleitermatrix oder eine Lichtleiterschicht aus optisch transparentem Material, zum Beispiel aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat.
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In dem gezeigten Beispiel überdeckt der lichtdurchlässige Bereich 10 eine der Öffnungen 8 der Dekorschicht 5 vollständig. Die andere Öffnung 7 der Dekorschicht 5 wird an ihrer Unterseite vollständig durch den lichtundurchlässigen Bereich 11 der Blendenschicht 6 überdeckt. Bei eingeschalteter Lichtquelle 4 tritt von dieser abgestrahltes Licht durch den lichtdurchlässigen Bereich 10 und die Öffnung mit dem Bezugszeichen 8 in den Fahrzeuginnenraum 2, so dass ein Leuchtbereich mit einer Form dieser Öffnung 8 auf einer dem Fahrzeuginnenraum 2 zugewandten Sichtseite 9 des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 3 erscheint. Ein Hinterleuchten der anderen Öffnung 7 ist hingegen aufgrund des lichtundurchlässigen Bereichs 11 der Blendenschicht 6 für den Fahrzeuginsassen nicht sichtbar.
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Einen weiteren schematischen Querschnitt durch das Leuchtelement 1 zeigt 2. Wiederkehrende Merkmale sind in dieser und in den nachfolgenden Abbildungen mit denselben Bezugszeichen versehen. In dem dargestellten Bereich weist die Dekorschicht 5 vier Öffnungen 12, 13, 14, 15 auf. Eine der Öffnungen 12 wird vollständig durch den lichtundurchlässigen Bereich 11 der Blendenschicht 6 überdeckt. Eine weitere Öffnung 13 überlappt teilweise mit dem lichtundurchlässigen Bereich 11 der Blendenschicht 6 und teilweise mit einer lichtdurchlässigen Öffnung 16 der Blendenschicht 6. Eine weitere Öffnung 14 wird in dem gezeigten Beispiel vollständig durch einen semitransparenten Bereich 17 der Blendenschicht 6 überdeckt. Es kann in einigen Ausführungen vorgesehen sein, dass die Öffnung 14 lediglich bereichsweise mit dem semitransparenten Bereich 17 der Blendenschicht 6 überlappt. Ein Transmissionsgrad des semitransparenten Bereichs 17 beträgt beispielweise 0,5. Bei eingeschalteter Lichtquelle nimmt der Fahrzeuginsasse den durch die Öffnung 14 und den semitransparenten Bereich 17 gebildeten Leuchtbereich dunkler wahr als den durch einen Überlappungsbereich der Öffnung 13 mit der lichtdurchlässigen Öffnung 16 der Blendenschicht gebildeten Leuchtbereich. In einigen Ausführungen weist die Lichtquelle zusätzlich oder alternativ eine räumlich inhomogene Intensitätsverteilung auf, durch die eine Variation der Helligkeit der verschiedenen Leuchtbereiche erreicht wird.
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Eine weitere Öffnung 15 wird in dem gezeigten Beispiel vollständig durch einen farbfilternden Bereich 18 der Blendenschicht 6 überdeckt. Durch den farbfilternden Bereich 18 unterscheidet sich eine durch den Fahrzeuginsassen wahrgenommene Farbe des Lichts in einem durch die Öffnung 15 gebildeten Leuchtbereich von der Farbe in weiteren Leuchtbereichen. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Öffnung 15 lediglich bereichsweise mit dem farbfilternden Bereich 18 der Blendenschicht 6 überlappt.
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3(a) bis (h) zeigen verschiedene schematische Ansichten des Leuchtelements 1. In 3(a) ist eine Aufsicht auf die Dekorschicht 5 gezeigt. Die Dekorschicht umfasst die Öffnungen, von denen eine beispielhaft mit dem Bezugszeichen 19 versehen ist. In dieser Ausführung haben die Öffnungen einen kreisrunden Querschnitt. Die Öffnungen bilden ein zweites Muster. Eine Gesamtfläche der Öffnungen macht in dem gezeigten Beispiel nicht mehr als 30% einer Oberfläche der Dekorschicht aus. In 3(b) ist ein Querschnitt durch eine Ebene, die durch eine gestrichelte Linie und den Pfeil mit dem Bezugszeichen 20 gekennzeichnet ist, dargestellt.
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In 3(c) ist eine Aufsicht auf die Blendenschicht 6 gezeigt. Die Blendenschicht 6 umfasst die lichtundurchlässigen Bereiche 11 und die lichtdurchlässigen Bereiche 10, 10'. In der Ausführung der 3(c) weisen die lichtdurchlässigen Bereiche 10 bzw. 10' unterschiedliche Größen auf. Der lichtdurchlässige Bereich mit dem Bezugszeichen 10 ist größer als der lichtdurchlässige Bereich mit dem Bezugszeichen 10'. Die lichtdurchlässigen Bereiche 10, 10' können alternativ oder zusätzlich sich voneinander unterscheidende Formen aufweisen. Die lichtdurchlässigen Bereiche 10, 10' können die semitransparenten Bereiche 17 umfassen. Die lichtdurchlässigen Bereiche 10, 10' können auch Durchgangslöcher mit kreisrundem Querschnitt sein. In einigen Ausführungen sind nicht alle Durchgangslöcher gleichgroß. Solche Ausführungen ermöglichen besonders unerwartete optische Effekte, beispielsweise wenn die Öffnungen der Dekorschicht dieselben Größen aufweisen und größer sind als die Durchgangslöcher in der Blendenschicht. Einen Querschnitt durch die durch den Pfeil 20 gekennzeichnete Ebene zeigt 3(d).
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Das Leuchtelement 1 umfasst zusätzlich eine farbfilternde Schicht 21. Eine Aufsicht auf diese Schicht 21 zeigt 3(e). Die farbfilternde Schicht 21 weist farbfilternde Bereiche 22 auf, die ähnlich oder gleich den oben beschriebenen farbfilternden Bereichen 18 der Blendenschicht 5 ausgeführt sein können. Einen Querschnitt durch die durch den Pfeil 20 gekennzeichnete Ebene zeigt 3(f). Die farbfilternde Schicht 21 kann beispielsweise eine bedruckte Folie sein oder ein aus einer farbigen Folie geschnittenes Muster.
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3(g) zeigt eine Aufsicht auf das Leuchtelement 1, die die Dekorschicht 5 als oberste Schicht, die Blendenschicht 6 und die farbfilternde Schicht 21 umfasst. Zusätzlich ist in dem in 3(h) gezeigten Querschnitt durch die mit dem Pfeil 20 gekennzeichnete Ebene die hinter diesen Schichten angeordnete Lichtquelle 4 schematisch gezeigt. Durch Überlappen der Öffnungen 19 der Dekorschicht 5 mit den lichtdurchlässigen Bereichen 10 der Blendenschicht 6 werden Leuchtbereiche gebildet, von denen zwei mit den Bezugszeichen 24 beziehungsweise 25 gekennzeichnet sind. Der Leuchtbereich mit dem Bezugszeichen 24 sowie die weiteren Leuchtbereiche, die in 3(g) schraffiert dargestellt sind, überlappen mit dem farbfilternden Bereich 22 der farbfilternden Schicht 21. Daher wird ein Farbton dieser schraffierten Leuchtbereiche 24 anders wahrgenommen als ein Farbton der nicht schraffierten Leuchtbereiche 25.
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In dem in 3(a) bis (h) gezeigten Beispiel weisen benachbarte Öffnungen 19 der Dekorschicht 5 denselben Abstand zueinander auf. Es ist in einigen Ausführungen jedoch auch möglich, dass die Öffnungen 19 in wenigstens einer Richtung in einer Ebene der Dekorschicht 5 einen variablen Abstand, insbesondere einen schrittweise zu- oder abnehmenden Abstand oder einen periodisch wechselnden Abstand, aufweisen. Es ist auch möglich, dass ein Durchmesser der Öffnungen 19 in dieser Richtung oder in einer anderen Richtung variiert, beispielweise schrittweise zu- oder abnimmt oder periodisch wechselt. Auf diese Weise bekommt das zweite Muster der Öffnungen 19 eine periodische oder gradientenartige Erscheinung. Ebenso kann ein Durchmesser und/oder ein Abstand der durch Überlappen der Öffnungen 19 mit den lichtdurchlässigen Bereichen 10 der Blendenschicht 6 gebildeten Leuchtbereiche variieren, beispielsweise schrittweise zu- oder abnehmen, so dass das Leuchtelement 1 bei eingeschalteter Lichtquelle 4 eine gradientenartige Erscheinung mit in dieser Richtung zu- oder abnehmender Lichtintensität pro Fläche aufweist.
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In typischen Ausführungen weist das Leuchtelement 1 zusätzlich eine gegebenenfalls lichtdurchlässige PUR-Schaumschicht und einen hinter der Schaumschicht angeordneten und gegebenenfalls lichtdurchlässigen Kunststoff-Träger auf. Die Lichtquelle kann in diesem Fall beispielsweise hinter der Schaumschicht und gegebenenfalls hinter dem Träger angeordnet sein. Die Schaumschicht ist hinter der Dekorschicht 5 und gegebenenfalls hinter der Blendenschicht 6 und/oder der farbfilternden Schicht 21 angeordnet.
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Lediglich in den Ausführungsbeispielen offenbarte Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen können miteinander kombiniert und einzeln beansprucht werden.