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Die Erfindung betrifft ein Formteil, insbesondere ein als Formteil ausgebildetes Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, und ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Formteils.
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Das erfindungsgemäße Formteil umfasst eine Dekorschicht mit einer als Sichtseite ausgebildeten Vorderseite und einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite, eine an der Rückseite der Dekorschicht angeordnete lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht, und einen an einer Rückseite der lichtundurchlässigen und/oder blickdichten Schicht angeordneten, zumindest abschnittsweise transparenten oder transluzenten Träger. Zumindest ein Durchbruch erstreckt sich durch die Dekorschicht und durch die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht hindurch, wobei der oder die Durchbrüche zur Darstellung eines Symbols an der Vorderseite der Dekorschicht vorgesehen sind. In dem oder den Durchbrüchen ist jeweils ein transparentes oder transluzentes und/oder lichtstreuendes Füllmaterial eingebracht.
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Bei dem Symbol handelt es sich bevorzugt um ein oder mehrere Funktionssymbole oder Geometrien oder formfolgende Linien, welche auf der Sichtseite der Dekorschicht des Formteils dargestellt werden sollen. Ferner kann es sich bei dem Symbol auch um einen oder mehrere Buchstaben, Schriftzüge, Zeichen oder sonstige Gestaltungselemente handeln.
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Ein derartiges Formteil ist beispielsweise bekannt aus
DE 20 2017 104 082 U1 , insbesondere sind Formteile mit integrierten Gestaltungelementen bekannt. Jedoch steigen stets die Anforderungen, die an derartige Formteile gestellt werden.
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Insbesondere werden zum einen optische Gestaltungselemente zur Verdeutlichung oder Darstellung eines Symbols oder sonstigen Designs an der Formteiloberfläche gewünscht, um dieses insbesondere bei schlechten oder schwachen Lichtverhältnissen erkennbar zu machen. Zum anderen soll das Symbol auch bei schlechten oder schwachen Lichtverhältnissen für einen Nutzer lokalisierbar sein, ohne dass der Nutzer dem Symbol den Blick zuwenden muss. Beispielsweise spielt dies eine bedeutende Rolle, wenn das Symbol die Lage von Schaltern, Knöpfen oder weiteren Eingabeeinheiten im Fahrzeug anzeigt, und ein Fahrer diese betätigen möchte ohne den Blick von der Straße abzuwenden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein neues Formteil anzugeben, insbesondere ein Formteil, bei dem ein Symbol sowohl optisch als auch nicht-optisch für einen Nutzer lokalisierbar ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein neues Verfahren zur Herstellung eines derartigen Formteils anzugeben.
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Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Formteils gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 7. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Formteil ist dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial den oder die Durchbrüche entweder vollständig ausfüllt und darüber hinaus einen oder mehrere Überstände an der Vorderseite der Dekorschicht bildet, der oder die über die Vorderseite der Dekorschicht hinausragen, oder dass das Füllmaterial den oder die Durchbrüche nur teilweise ausfüllt und somit eine oder mehrere Vertiefungen an der Vorderseite der Dekorschicht ausgebildet sind, so dass die Oberfläche des Füllmaterials und die Vorderseite der Dekorschicht in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial und Vorderseite der Dekorschicht ausgebildet ist.
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Die Vorteile des erfindungsgemäßen Formteils liegen insbesondere darin, dass das Symbol in Relation zur Dekorschicht sowohl sichtbar als auch haptisch erfühlbar ist, so dass eine Lokalisierung des Symbols für einen Nutzer sowohl optisch als auch nicht-optisch möglich ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass mehrere Durchbrüche ausgebildet sind, wobei sowohl vollständig ausgefüllte Durchbrüche mit Überstand als auch teilweise ausgefüllte Durchbrüche als Vertiefung ausgebildet sind.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung ist vorgesehen, dass das Formteil mindestens eine Lichtquelle zum Beleuchten und/oder Durchleuchten des oder der Durchbrüche und/oder des Füllmaterials aufweist, wobei die Lichtquelle, vorzugsweise im Bereich des wenigstens einen Durchbruchs, im Material des Trägers integriert oder in einer Ausnehmung im Träger oder an einer Rückseite oder in einem Seitenbereich des Trägers angeordnet ist.
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Bevorzug umfasst die Dekorschicht ein Holzfurnier oder ist ein Holzfurnier.
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Die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht kann Vlies und/oder Kleber umfassen oder ein Vlies-Kleber-Verbund sein.
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Alternativ kann die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht auch eine Drucklage und/oder eine Folie und/oder eine Klebeschicht und/oder ein Kaschiermaterial umfassen oder sein.
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Der Träger ist vorzugsweise als, insbesondere angegossener oder mittels Spritzgießen angespritzter, Kunststoff-Träger ausgebildet. Der Kunststoff-Träger kann auch getrennt ausgebildet und mittels Fügung, beispielsweise Klebung, mit der lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht verbunden sein.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Füllmaterial ein transparenter oder transluzenter und/oder lichtstreuender Lack ist, und/oder einen transparenten oder transluzenten und/oder lichtstreuenden Lack umfasst.
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Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung ist an der Vorderseite der Dekorschicht ein Schutzlack derart aufgetragen, dass ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial und Vorderseite der Dekorschicht verbleibt. Insbesondere liegen die Oberfläche des Füllmaterials und die Vorderseite des Schutzlacks in unterschiedlichen Ebenen, so dass ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial und der mit dem Schutzlack versehenen Vorderseite der Dekorschicht verbleibt.
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Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung weist der Überstand eine Höhe zwischen 0,001 und 0,9 mm, bevorzugt zwischen 0,01 und 0,5 mm, in Bezug zur Vorderseite der Dekorschicht auf.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Vertiefung eine Tiefe zwischen 0,001 und 0,9 mm, bevorzugt zwischen 0,01 und 0,1 mm, in Bezug zur Vorderseite der Dekorschicht aufweist.
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Der Schutzlack weist bevorzugt eine Schichtdicke im Mikrometerbereich auf. Besonders bevorzugt ist die Schichtdicke des Schutzlacks kleiner als die Höhe des Überstands.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Formteils umfasst die Schritte:
- - Bereitstellen eines zur Bildung der Dekorschicht vorgesehenen Dekormaterials mit einer als Sichtseite ausgebildeten Vorderseite und einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite,
- - Anbringen oder Auftragen der lichtundurchlässigen und/oder blickdichten Schicht auf die Rückseite der Dekorschicht,
- - Anbringen, insbesondere Anspritzen und/oder Anfügen, beispielsweise Ankleben, eines transparenten oder transluzenten Trägermaterials, insbesondere Kunststoff, an die Rückseite der lichtundurchlässigen und/oder blickdichten Schicht zur Bildung des Trägers, insbesondere des Kunststoff-Trägers,
- - Einbringen von wenigstens einem Durchbruch in die Dekorschicht von der Vorderseite der Dekorschicht aus bis durch die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht hindurch, derart, dass der oder die Durchbrüche ein Symbol an der Vorderseite der Dekorschicht darstellen,
- - Füllen des oder der Durchbrüche mit einem transparenten oder transluzenten und/oder lichtstreuenden Füllmaterial, wobei das Füllmaterial derart in den oder die Durchbrüche eingebracht wird, dass das Füllmaterial den oder die Durchbrüche entweder vollständig ausfüllt und darüber hinaus einen oder mehrere Überstände an der Vorderseite der Dekorschicht ausbildet, der oder die über die Vorderseite der Dekorschicht hinausragen, oder dass das Füllmaterial den oder die Durchbrüche nur teilweise ausfüllt und somit eine oder mehrere Vertiefungen an der Vorderseite der Dekorschicht ausgebildet werden, so dass die Oberfläche des Füllmaterials und die Vorderseite der Dekorschicht in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial und Vorderseite der Dekorschicht ausgebildet wird.
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Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt insbesondere darin, dass sich eine Haptik an der Vorderseite der Dekorschicht realisieren lässt, welche mit bisher bekannten Verfahren nicht realisierbar war.
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Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass zum Ausbilden des oder der Überstände vor dem Einbringen des wenigstens einen Durchbruchs eine Maskierung, insbesondere eine Maskierungsfolie, an der Vorderseite der Dekorschicht angebracht wird, wobei die Maskierung eine Schichtdicke von wenigstens der Höhe des oder der vorzusehenden Überstände aufweist, wobei die Maskierung entweder dem oder den vorzusehenden Durchbrüchen entsprechende Durchbrüche aufweist oder der oder die Durchbrüche beim Einbringen in die Dekorschicht und die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht auch in die Maskierung eingebracht werden, wobei der oder die Durchbrüche anschließend wenigstens bis zur Vorderseite der Maskierung mit Füllmaterial gefüllt werden, wobei die Maskierung anschießend entfernt wird, wobei anschießend ein Überstand oder Überstände des Füllmaterials an der Vorderseite der Dekorschicht verbleiben, die über die Vorderseite der Dekorschicht hinausragen.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass vor dem Entfernen der Maskierung die Vorderseite der Maskierung und die Oberfläche des Füllmaterials geschliffen oder angeschliffen wird, insbesondere um klare Kanten des Füllmaterials nach dem Entfernen der Maskierung zu ermöglichen. Alternativ oder additiv kann die Oberfläche des Füllmaterials auch nach dem Entfernen der Maskierung geschliffen oder angeschliffen werden.
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Eine Ausführungsvariante der Erfindung sieht vor, dass die Dekorschicht ein Holzfurnier ist, und zum Ausbilden der einen oder mehreren Vertiefungen der oder die Durchbrüche zunächst bis maximal zur Vorderseite der Dekorschicht mit Füllmaterial gefüllt werden (in einer Ausgestaltung durch zusätzliches Schleifen oder Anschleifen der Oberfläche des Füllmaterials nach dem Füllen), und anschließend die Dekorschicht, beispielsweise durch Wässern oder Bedampfen, zum Aufquellen gebracht wird, so dass sich die Vorderseite der Dekorschicht durch das Aufquellen über die Oberfläche des Füllmaterials hinaus hebt, so dass das Füllmaterial den oder die Durchbrüche anschließend nur noch teilweise ausfüllt, wobei mehrere Vertiefungen an der Vorderseite der Dekorschicht ausgebildet werden.
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Bevorzugt werden der oder die Durchbrüche mittels Lasern in die Dekorschicht und die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht eingebracht.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante des Verfahrens, wird mindestens eine Lichtquelle zum Beleuchten und/oder Durchleuchten des oder der Durchbrüche und/oder des Füllmaterials, vorzugsweise im Bereich des wenigstens einen Durchbruchs, im Material des Trägers integriert oder in einer Ausnehmung im Träger oder an einer Rückseite oder in einem Seitenbereich des Trägers angeordnet.
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Es kann vorgesehen sein, dass vor dem Einbringen des wenigstens einen Durchbruchs oder vor dem Ausfüllen des oder der Durchbrüche mit Füllmaterial an der Vorderseite der Dekorschicht ein Schutzlack aufgetragen wird, insbesondere derart, dass die Vorderseite des Schutzlacks und die Oberfläche des vorzusehenden Füllmaterials nach dem späteren Füllen des oder der Durchbrüche mit dem Füllmaterial in unterschiedlichen Ebenen liegen. Alternativ kann der Schutzlack auch nach dem Einbringen des wenigstens einen Durchbruchs oder nach dem Ausfüllen des oder der Durchbrüche mit Füllmaterial an der Vorderseite der Dekorschicht aufgetragen werden. In allen Varianten wird an der Vorderseite der Dekorschicht ein Schutzlack insbesondere derart aufgetragen, dass ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial und Vorderseite der Dekorschicht verbleibt.
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Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
- 1 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formteils,
- 2 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formteils.
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Einander entsprechende Teile und Komponenten sind jeweils mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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1 und 2 zeigen je ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen als Formteil 10 ausgebildeten Dekorteils und/oder Verkleidungsteils für einen Fahrzeuginnenraum.
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Das Formteil 10 umfasst eine als Holzfurnier ausgebildete Dekorschicht 11 mit einer als Sichtseite ausgebildeten Vorderseite 12 und einer der Vorderseite 12 gegenüberliegenden Rückseite 13, eine an der Rückseite 13 der Dekorschicht 11 angeordnete lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 aus einem Kleber-Vlies-Verbund, und einen an einer Rückseite 15 der lichtundurchlässigen und/oder blickdichten Schicht 14 angeordneten, zumindest abschnittsweise transparenten oder transluzenten, Kunststoff-Träger 16.
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Durch die Dekorschicht 11 und durch die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 hindurch erstrecken sich mehrere Durchbrüche 17, wobei die Durchbrüche 17 zur Darstellung eines Symbols, beispielsweise eines Funktionssymbols, an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 vorgesehen sind.
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In den Durchbrüchen 17 ist jeweils ein, transparentes oder transluzentes und/oder lichtstreuendes, Füllmaterial 18 eingebracht. Das Füllmaterial 18 ist ein transparenter oder transluzenter und/oder lichtstreuender Lack.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 füllt das Füllmaterial 18 die Durchbrüche 17 vollständig aus und bildet darüber hinaus Überstände 19 an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11, die über die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 hinausragen, so dass die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 und die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial 18 und Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet ist. Die Überstände 19 weisen bevorzugt eine Höhe zwischen 0,01 und 0,5 mm in Bezug zur Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 auf.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 2 füllt das Füllmaterial 18 die Durchbrüche 17 nur teilweise aus, wobei somit Vertiefungen 20 an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet sind, so dass die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 und die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial 18 und Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet ist. Die Vertiefungen 20 weisen bevorzugt eine Tiefe zwischen 0,01 und 0,1mm in Bezug zur Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 auf.
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Gemäß beiden Ausführungsbeispielen ist eine Lichtquelle 22 zum Beleuchten und/oder Durchleuchten des oder der Durchbrüche 17 und/oder des Füllmaterials 18 vorgesehen, wobei die Lichtquelle 22 im Bereich der Durchbrüche 17 an einer Rückseite 23 des Trägers 16 angeordnet ist.
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Sowohl gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 als auch gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 2 ist das durch die Durchbrüche 17 gebildete Symbol, beispielsweise durch Hinterleuchtung, sowohl sichtbar als auch haptisch erfühlbar.
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1 und 2 zeigen, dass an der Vorderseite der Dekorschicht 11 ein Schutzlack 24 aufgetragen ist, wobei die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 und die Vorderseite 25 des Schutzlacks 24 in unterschiedlichen Ebenen liegen, so dass ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial 18 und der mit dem Schutzlack 24 versehenen Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 verbleibt.
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Der Schutzlack 24 weist bevorzugt eine Schichtdicke im Mikrometerbereich auf. Besonders bevorzugt ist die Schichtdicke des Schutzlacks 24 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 kleiner als die Höhe der Überstände 19.
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Nachfolgend soll beispielhaft ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Formteils 10 beschrieben werden.
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Zunächst wird ein zur Bildung der Dekorschicht 11 vorgesehenes Dekormaterial mit einer als Sichtseite ausgebildeten Vorderseite 12 und einer der Vorderseite 12 gegenüberliegenden Rückseite 13 bereitgestellt.
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Anschließend wird die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 an der Rückseite 13 der Dekorschicht 11 angebracht, insbesondere angeklebt.
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Danach wird ein transparentes oder transluzentes Trägermaterial an die Rückseite 15 der lichtundurchlässigen und/oder blickdichten Schicht 14 zur Bildung des Trägers 16 angespritzt.
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Nunmehr ist das Grundbauteil zur Herstellung des erfindungsgemäßen Formteils 10 hergestellt.
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Um ein erfindungsgemäßes Formteil 10 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 herzustellen, wird nun zum Ausbilden der Überstände 19 eine Maskierung, insbesondere eine Maskierungsfolie, an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 angebracht, wobei die Maskierung eine Schichtdicke von wenigstens der Höhe der vorzusehenden Überstände 19 aufweist.
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Die Maskierung weist entweder bereits den vorzusehenden Durchbrüchen 17 entsprechende Durchbrüche auf oder die Durchbrüche 17 werden beim anschließenden Einbringen in die Dekorschicht 11 und die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 auch mit in die Maskierung eingebracht.
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In einem nächsten Schritt werden die Durchbrüche 17 in die Dekorschicht 11 von der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 aus bis durch die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 hindurch, derart mittels Lasern eingebracht, dass die Durchbrüche 17 ein vorzusehendes oder gewünschtes Symbol an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 darstellen.
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In einem weiteren Schritt werden die Durchbrüche 17 mit einem transparenten oder transluzenten und/oder lichtstreuenden Füllmaterial 18 aus Lack, gefüllt, wobei das Füllmaterial 18 derart in den oder die Durchbrüche 17 eingebracht wird, dass die Durchbrüche 17 vollständig wenigstens bis zur Vorderseite der Maskierung mit Füllmaterial 18 gefüllt sind.
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Anschließend wird die Maskierung entfernt, wobei Überstände 19 des Füllmaterials 18 an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 verbleiben, die über die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 hinausragen, so dass die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 und die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial 18 und Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet wird.
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Es kann vorgesehen sein, dass vor dem Entfernen der Maskierung die Vorderseite der Maskierung und die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 geschliffen oder angeschliffen wird, um klare Kanten des Füllmaterials 18 nach dem Entfernen der Maskierung zu realisieren.
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Um ein erfindungsgemäßes Formteil 10 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 2 herzustellen, wird bei der Herstellung des oben beschriebenen Grundbauteils zunächst Holzfurnier als Dekorschicht 11 verwendet.
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Anschließend werden nach der Herstellung des Grundbauteils mehrere Durchbrüche 17 in die Dekorschicht 11 von der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 aus bis durch die lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht 14 hindurch, derart mittels Lasern eingebracht, dass die Durchbrüche 17 ein Symbol an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 darstellen.
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Zum Ausbilden der Vertiefungen 20 werden die Durchbrüche 17 zunächst bis maximal zur Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 mit einem transparenten oder transluzenten und/oder lichtstreuenden Füllmaterial 18 aus Lack gefüllt, und anschließend die Dekorschicht 11 durch Wässern oder Bedampfen zum Aufquellen gebracht, so dass sich die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 durch das Aufquellen über die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 hinaus hebt, wobei das Füllmaterial 18 die Durchbrüche 17 anschließend nur noch teilweise ausfüllt. Auf diese Weise werden Vertiefungen 20 an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet, so dass die Oberfläche 21 des Füllmaterials 18 und die Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 in unterschiedlichen Ebenen liegen und/oder ein haptisch erfühlbarer Unterschied zwischen Füllmaterial 18 und Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ausgebildet wird.
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Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Formteile 10 gemäß beiden Ausführungsbeispielen wird eine Lichtquelle 22 zum Beleuchten und/oder Durchleuchten der Durchbrüche 17 und/oder des Füllmaterials 18 im Bereich des der Durchbrüche 17, an einer Rückseite 23 des Trägers 16 angeordnet.
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Vor dem Einbringen der Durchbrüche 17 oder vor dem Ausfüllen der Durchbrüche 17 mit Füllmaterial 18 wird an der Vorderseite 12 der Dekorschicht 11 ein Schutzlack 24 aufgetragen, derart, dass die Vorderseite 25 des Schutzlacks 24 und die Oberfläche 21 des vorzusehenden Füllmaterials 18 nach dem späteren Füllen der Durchbrüche 17 mit dem Füllmaterial 18 in unterschiedlichen Ebenen liegen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Formteil
- 11
- Dekorschicht
- 12
- Vorderseite
- 13
- Rückseite
- 14
- Lichtundurchlässige und/oder blickdichte Schicht
- 15
- Rückseite
- 16
- Träger
- 17
- Durchbruch
- 18
- Füllmaterial
- 19
- Überstand
- 20
- Vertiefung
- 21
- Oberfläche
- 22
- Lichtquelle
- 23
- Rückseite
- 24
- Schutzlack
- 25
- Vorderseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202017104082 U1 [0004]