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DE102016209326A1 - Kombination von Textilbehandlungsmittel und Farbfangtuch - Google Patents

Kombination von Textilbehandlungsmittel und Farbfangtuch Download PDF

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DE102016209326A1
DE102016209326A1 DE102016209326.6A DE102016209326A DE102016209326A1 DE 102016209326 A1 DE102016209326 A1 DE 102016209326A1 DE 102016209326 A DE102016209326 A DE 102016209326A DE 102016209326 A1 DE102016209326 A1 DE 102016209326A1
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DE
Germany
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treatment agent
textile treatment
weight
kit
acid
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102016209326.6A
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English (en)
Inventor
Ulrich Pegelow
Matthias Sunder
Oliver Kuhnert
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Die Leistung eines Farbfangtuches kann während der Textilbehandlung gesteigert werden, wenn ein Kit-of-parts zur Bereitstellung eines Textilbehandlungsmittels und eines Farbfangtuches zur gemeinsamen Verwendung eingesetzt wird, enthaltend Textilbehandlungsmittel und mindestens ein Farbfangtuch dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischer Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-%, enthalten ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Textilbehandlung, insbesondere der Textilreinigung bzw. der Textilwäsche.
  • Bei der Behandlung farbiger Textilien (insbesondere farbiger Wäsche) kommt es häufig vor, dass sich ein Teil des Textilfarbstoffes während der Textilbehandlung aus dem Textil herauslöst und in die Behandlungslösung (insbesondere in die Waschlösung) gelangt. Von dort aus kann sich der gelöste oder dispergierte Farbstoff auf alle in der Flotte befindlichen Textilien niederschlagen, was zu einer Verfärbung der Textilien führt. Dieser Farbtransfer von einem Textil auf das andere wird durch Farbtransferinhibitoren (auch als „dye transfer inhibitor“, kurz DTI, bezeichnet) eingedämmt oder vermieden.
  • Farbtransferinhibitoren für Textilbehandlungsmittel, insbesondere für Waschmittel, sind dem Fachmann bekannt. Dabei handelt es sich meist um polymere Verbindungen, die in der Waschlösung gelöst oder dispergiert sind, und
    • i) dort mit den ebenso in der Waschlösung gelösten oder dispergierten Farbstoffen in Wechselwirkung treten und/oder
    • ii) auf die Oberfläche des Textils aufziehen und ein Ausbluten des Farbstoffes eindämmen. Auf diese Weisen wird ein Herauslösen und erneutes Aufziehen des Farbstoffs auf das Textil verhindert.
  • Eine weitere Applikationsform von Farbtransferinhibitoren ist der Einsatz von Farbfangtüchern. Entweder kann auf der Oberfläche des Tuches oder seiner Fasern ein Farbtransferinhibitor adsorbiert sein. Oder das Material des Tuches ist derart permanent chemisch modifiziert, dass die resultierende modifizierte Oberfläche dem Tuch eine den Farbtransfer inhibierende Eigenschaft verleiht. Die Farbfangtücher werden meist gemeinsam mit der Schmutzwäsche in die Trommel der Waschmaschine gegeben. Das Textilbehandlungsmittel wird jedoch in die Einspülkammer gefüllt, dort verdünnt, vorgelöst und in die Waschmaschine gespült. Beim herkömmlichen Einsatz von Textilbehandlungsmittel und Farbfangtuch müssen somit bei getrennter Bereitstellung des Tuchs und des Textilbehandlungsmittels mehrere Verfahrensschritte durchgeführt werden. Das ist unbequem und kann dazu führen, dass der Anwender vergisst das Farbfangtuch einzusetzen.
  • Die neueste Textilbehandlungsmittelgeneration stellt ein für eine Anwendung vorportioniertes Textilbehandlungsmittel dar. Zu diesem Zweck wird die Dosis des Textilbehandlungsmittels meist in eine Folie aus wasserlöslichem Material verpackt. Diese Einmalportion wird bequemerweise gemeinsam mit der Schmutzwäsche in die Trommel gegeben. Auch Einmalportionen einer Kombination aus Textilbehandlungsmittel und Farbfangtuch sind dem Fachmann beispielsweise aus der Schrift WO 03/072695 bekannt. Textilbehandlungsmittel enthalten meist Farbstoffe, (insbesondere anionischen Farbstoff) zum Anfärben des Textilbehandlungsmittels oder zur Verhinderung eines Gelbstiches auf der Wäsche (Bläuungsmittel). Es hat sich herausgestellt, dass es bei der gemeinsamen Dosierung des Textilbehandlungsmittels und des Farbfangtuches gemeinsam mit der Schmutzwäsche in der Trommel der Waschmaschine und anschließender Zugabe von Lösemittel (meist Wasser) zu einer Herabsetzung der Farbfangkapazität des Farbfangtuchs führt. Die Herabsetzung ist besonders ausgeprägt, wenn sich das Farbfangtuch und das Textilbehandlungsmittel bei der Dosierung in unmittelbarer räumlichen Nähe befinden, wie dies beispielsweise bei der Anwendung von Einmalportionen der Fall ist. Es wurde gefunden, dass sich eine Leistungseinbuße nicht einstellt, wenn das Farbfangtuch gemeinsam mit einem Textilbehandlungsmittel in die Trommel dosiert wird, das wenig anionische Farbstoffe enthält.
  • Es wird vermutet, dass sich in der Flotte während der Auflösung des Textilbehandlungsmittels, insbesondere der besagten Einmalportion, im Wasser der Waschflotte lokale Überkonzentrationen an anionischem Farbstoff in der Nähe des Farbfangtuches bilden. Insbesondere in der Region der Überkonzentration adsorbiert das Farbfangtuch bereits zu Beginn der Textilbehandlung verstärkt den anionischen Farbstoff des Textilbehandlungsmittels, was zu einer Herabsenkung der Absorption von Farbstoff führt, der von gefärbten Textilien in die Behandlungslösung gelangt. Dieses Phänomen wurde verstärkt beobachtet, wenn eine Einmalportion eines Textilbehandlungsmittels, enthaltend Farbfangtuch, in die Trommel zum Textil dosiert wurde.
  • Es war daher die Aufgabe, die Farbfangkapazität von Farbfangtüchern zu verbessern, wenn diese gemeinsam mit einem Textilbehandlungsmittel angewendet (insbesondere gemeinsam mit einem Textilbehandlungsmittel in die Trommel einer Waschmaschine als Einmalportion dosiert) werden.
  • Es wurde gefunden, dass diese Aufgabe durch die Gegenwart spezieller Textilbehandlungsmittel mit wenig bis keinem anionischen Farbstoff gelöst wird.
  • Ein erster Erfindungsgegenstand ist daher ein Kit-of-parts zur Bereitstellung eines Textilbehandlungsmittels und eines Farbfangtuches zur gemeinsamen Verwendung, enthaltend Textilbehandlungsmittel und mindestens ein Farbfangtuch dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischer Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-%, enthalten ist.
  • Textilbehandlungsmittel sind Mittel, die zur Textilbehandlung eingesetzt werden und dabei nach Beendigung der Behandlung kausal zu einer Änderung von zumindest einer Eigenschaft des Textils ausgewählt unter chemischen, physikalischen oder ästhetischen Eigenschaften, führen. Textilbehandlungsmittel sind von Farbfangtüchern verschieden. Das erfindungsgemäße Textilbehandlungsmittel kann beispielsweise ein Waschmittel oder ein Weichspüler sein. Bevorzugt handelt es sich bei dem Textilbehandlungsmittel um ein Waschmittel.
  • Das Textilbehandlungsmittel kann festförmig oder flüssig vorliegen.
  • Ein Stoff (z.B eine Zusammensetzung) ist gemäß Definition der Erfindung festförmig, wenn sie bei 25°C und 1013 mbar im festen Aggregatzustand vorliegt.
  • Ein Stoff (z.B. eine Zusammensetzung) ist gemäß Definition der Erfindung flüssig, wenn sie bei 25°C und 1013 mbar im flüssigen Aggregatzustand vorliegt.
  • Unter einem Polymer wird erfindungsgemäß eine durch Polyreaktion zugängliche chemische Verbindung mit einer mittleren Molmasse (Gewichtsmittel Mw) von mindestens 1500 g/mol verstanden, die in ihrer Struktur mindestens ein durch die chemische Verknüpfung monomerer Edukte (Monomer) generiertes, sich wiederholendes Strukturfragment (Wiederholungseinheit) aufweist, wobei sich diese Wiederholungseinheit in der Struktur mindestens 10 mal wiederholt. Bei angegebenen Molmassen handelt es sich im Sinne der Erfindung – falls nicht explizit anders definiert – um gewichtsmittlere Molmassen Mw. Diese können mittels Gelpermeationschromatographie (GPC) mit Hilfe eines RI-Detektors bestimmt werden. Die Messung erfolgt dabei gegen einen externen Polystyrolsulfonsäure-Standard.
  • Der begrenzende Mengenbereich des anionischen Farbstoffes schließt die jeweilige Ober- und Untergrenze ein.
  • Anionische Farbstoffe sind dem Fachmann als Säurefarbstoffe (acid dyes) bekannt. Entsprechende Vertreter dieser Farbstoffklasse sind beispielsweise dem Colour Index (kurz: C.I.) zu entnehmen, der von der British Society of Dyers and Colourists und American Association of Textile Chemists and Colorists herausgegeben wird. Der erfindungsgemäße begrenzende Mengenbereich der anionischen Farbstoffe bezieht sich somit zumindest auf alle im Colour Index genannten Säurefarbstoffe als anionische Farbstoffe. Beispielhaft seien die Handelsprodukte Basacid Blue V20, Sensient Blue, Tartrazin Acid Yellow 23, Sunset Yellow E110, Iragon Blue ABL80, Sanolin Violet E 2 R und Vibracolor violet AVI 43, aufgeführt.
  • In einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten Ausführungsform enthält das Textilbehandlungsmittel des erfindungsgemäßen Kit-of-parts mindestens einen nichtionischen Farbstoff und/oder mindestens einen kationischen Farbstoff.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt geeignete nichtionische Farbstoffe werden ausgewählt aus mindestens einem nichtionischem Azofarbstoff.
  • Besonders bevorzugte nichtionische Farbstoffe sind Liquitint® Violet 200, Liquitint® Violet CT, Liquitint® Blue HP, Liquitint® Cyan 15, Liquitint® Brillant Orange (jeweils Fa. Milliken) oder Verbindungen der folgenden Formel:
    Figure DE102016209326A1_0001
    worin jedes R1 und R2 unabhängig voneinander ausgewählt ist aus R, -[(CH2CR'HO)x(CH2CR"HO)yH] und Mischungen daraus, worin jedes R unabhängig voneinander ausgewählt ist aus H, linearen oder verzweigten C1-C4-Alkylgruppen, Benzyl und Mischungen daraus; jedes R' unabhängig voneinander ausgewählt ist aus H, CH2O(CH2CH2O)ZH und Mischungen daraus und jedes R" unabhängig voneinander ausgewählt ist aus H, CH3, CH2O(CH2CH2O)ZH und Mischungen daraus; worin x + y < 10; y ≥ 1 und z = 0 bis 8 ist.
  • Das Textilbehandlungsmittel der erfindungsgemäßen Kit-of-parts enthält bevorzugt nichtionischen Farbstoff bezogen auf das Gesamtgewicht an Textilbehandlungsmittel in einer Gesamtmenge von 0,000001 bis 0,4 Gew.-%, insbesondere von 0,0001 bis 0,2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0,0005 bis 0,1 Gew.-%.
  • Bevorzugt geeignete kationische Farbstoffe sind die basischen Farbstoffe (gemäß Colour Index: Basic Dyes). Erfindungsgemäß besonders bevorzugt geeignete kationische Farbstoffe werden ausgewählt aus mindestens einem Farbstoff der Gruppe, die gebildet wird aus kationischem Azofarbstoff, Xanthenfarbstoff, Phenazinfarbstoff, Phenoxazinfarbstoff, Thiazinfarbstoff, Polymethinfarbstoff, Diarylcarbeniumfarbstoff und Triarylmethan-Farbstoff. Beispielhaft seien hier die Farbstoffe Methylenblau, Rhodamin B, Vibracolor Citrus Yellow und Kristallviolett genannt.
  • Das Textilbehandlungsmittel der erfindungsgemäßen Kit-of-parts enthält bevorzugt kationischen Farbstoff bezogen auf das Gesamtgewicht an Textilbehandlungsmittel in einer Gesamtmenge von 0,000001 bis 0,4 Gew.-%, insbesondere von 0,0001 bis 0,2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0,0005 bis 0,1 Gew.-%.
  • Zur Lösung der Aufgabe erwies es sich zudem als günstig, wenn zusätzlich zur Limitierung der Gesamtmenge des anionischen Farbstoffes auch die Gesamtmenge des in dem Textilbehandlungsmittel enthaltenen anionischen Polymers begrenzt ist. Erfindungsgemäße bevorzugte Kit-of-parts sind somit dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionisches Polymer in einer Gesamtmenge von 0 bis 1,0 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,1 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,05 Gew.-%, enthalten ist.
  • Es sind erfindungsgemäß solche kit-of-parts bevorzugt, in denen die Mengenbegrenzung für anionische Polymere mit einer mittleren Molmasse Mw von 1500–1000000 g/mol, insbesondere 2000 bis 750000 g/mol, besonders bevorzugt von 4500 bis 250000 g/mol, gilt.
  • Der vorgenannte begrenzende Mengenbereich des anionischen Polymers schließt die jeweilige Ober- und Untergrenze ein.
  • Besagte anionische Polymere sind bevorzugt organische, anionische Polymere. Organische Polymere sind definitionsgemäß solche, bei deren Herstellung via Polyreaktion mindestens eine kovalente Bindung zu einem Kohlenstoffatom geknüpft wird.
  • Ein Polysaccharid mit mindestens einer anionischen Gruppe ist ein bevorzugtes anionisches Polymer, das in der erfindungsgemäßen festförmigen Zusammensetzung enthalten sein kann und wenn es enthalten ist, der bevorzugten Mengenbegrenzung unterliegen kann. Als anionische Gruppe fungieren kovalent an das Polysaccharid gebundene Gruppen, die in protischen Lösemitteln in der Lage sind, unter formaler Abgabe eines H+-Ions ein Anion zu bilden, wie insbesondere Carboxylgruppen (-COOH), Sulfonsäuregruppen (-SO3H), Sulfatgruppen (-O-SO3H), Phosphonsäuregruppen (-PO3H). Bevorzugt ist der Einsatz mindestens eines Polysaccharids enthaltend mindestens eine Carboxylgruppe, besonders bevorzugt mindestens ein Carboxyalkylderivatisiertes Polysaccharid. Unter Carboxylgruppe wird erfindungsgemäß sowohl die Säureform – COOH als auch die deprotonierte Salzform (Carboxylatgruppe) mit einem entsprechenden Kation als Gegenion verstanden. Als entsprechende Kationen eignen sich besonders einwertige Ionen, wie Natriumionen, Kaliumionen, Ammoniumionen. Dies gilt mutatis mutandis für Carboxyalkylderivatisiertes Polysaccharid. In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können im Rahmen der Mengenbegrenzung bevorzugt mindestens ein anionisches Polysaccharid, ausgewählt aus anionischer Cellulose, anionischer Stärke oder Mischungen daraus, enthalten sein, bevorzugt aus Carboxyalkyl-derivatisierter Cellulose, Carboxyalkyl-derivatisierter Stärke oder Mischungen daraus. Carboxyalkyl-derivatisierte Cellulose, insbesondere Carboxyalkylstärke, sei erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt hervorgehoben.
  • Schmutzablösevermögender anionischer Polyester ist ein bevorzugtes anionisches Polymer, das in dem erfindungsgemäßen Textilbehandlungsmittel enthalten sein kann und der bevorzugten Mengenbegrenzung unterliegen kann. Bevorzugt sind solche anionischen Polyester, enthaltend die Struktureinheiten I bis III oder I bis IV,
    Figure DE102016209326A1_0002
    Figure DE102016209326A1_0003
    in denen
    a, b und c unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 200 steht,
    d, e und f unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 50 steht,
    g für eine Zahl von 0 bis 5 steht,
    Ph für einen 1,4-Phenylenrest steht,
    sPh für einen in Position 5 mit einer Gruppe -SO3M substituierten 1,3-Phenylenrest steht,
    M für Li, Na, K, Mg/2, Ca/2, Al/3, Ammonium, Mono-, Di-, Tri- oder Tetraalkylammonium steht, wobei es sich bei den Alkylresten der Ammoniumionen um C1-C22-Alkyl- oder C2-C10-Hydroxyalkylreste oder deren beliebige Mischungen handelt,
    R1, R2, R3, R4, R5 und R6 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder eine C1-C18- n- oder iso-Alkylgruppe steht,
    R7 für eine lineare oder verzweigte C1-C30-Alkylgruppe oder für eine lineare oder verzweigte C2-C30-Alkenylgruppe, für eine Cycloalkylgruppe mit 5 bis 9 Kohlenstoffatomen, für eine C6-C30-Arylgruppe oder für eine C6-C30-Arylalkygruppe steht, und
    Polyfunktionelle Einheit für eine Einheit mit 3 bis 6 zur Veresterungsreaktion befähigten funktionellen Gruppen steht.
  • Bevorzugt sind darunter Polyester, in denen R1, R2, R3, R4, R5 und R6 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder Methyl, R7 für Methyl, a, b und c unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 200, insbesondere 1 bis 20, besonders bevorzugt 1 bis 5, außerordentlich bevorzugt a und b = 1 bedeuten und c eine Zahl von 2 bis 10 sein kann, d eine Zahl zwischen 1 und 25, insbesondere zwischen 1 bis 10, besonders bevorzugt zwischen 1 und 5, e eine Zahl zwischen 1 und 30, insbesondere zwischen 2 und 15, besonders bevorzugt zwischen 3 und 10 und f eine Zahl zwischen 0,05 und 15, insbesondere zwischen 0,1 und 10 und besonders bevorzugt zwischen 0,25 und 3 bedeutet. Derartige Polyester können beispielsweise erhalten werden durch Polykondensation von Terephthalsäuredialkylester, 5-Sulfoisophthalsäuredialkylester, Alkylenglykolen, optional Polyalkylenglykolen (bei a, b und/oder c > 1) und einseitig endverschlossenen Polyalkylenglykolen (entsprechend Einheit III). Es soll darauf hingewiesen werden, dass für Zahlen a, b, c > 1 ein polymeres Gerüst vorliegt und damit die Koeffizienten als Mittelwert jeden beliebigen Wert im gegebenen Intervall annehmen können. Dieser Wert spiegelt das zahlenmittlere Molekulargewicht wider. Als Einheit (I) kommt ein Ester von Terephthalsäure mit einem oder mehreren difunktionellen, aliphatischen Alkoholen in Frage, bevorzugt verwendet werden hierbei Ethylenglykol (R1 und R2 jeweils H) und/oder 1‚2-Propylenglykol (R1 = H und R2 = -CH3 oder umgekehrt) und/oder kürzerkettige Polyethylenglykole und/oder Poly[ethlyenglykol-co-propylenglykol] mit zahlenmittleren Molekulargewichten von 100 bis 2000 g/mol. In den Strukturen können pro Polymerkette beispielsweise 1 bis 50 Einheiten (I) enthalten sein. Als Einheit (II) kommt ein Ester von 5-Sulfoisophthalsäure mit einem oder mehreren difunktionellen, aliphatischen Alkoholen in Frage, bevorzugt verwendet werden hierbei die vorgenannten. In den Strukturen können beispielsweise 1 bis 50 Einheiten (II) vorhanden sein. Als nichtionisch einseitig verschlossene Polyalkylenglykolmonoalkylether gemäß Einheit (III) bevorzugt verwendet werden Poly[ethlyenglykol-co-propylenglykol]-monomethylether mit mittleren Molekulargewichten von 100 bis 2000 g/mol und Polyethylenglykolmonomethylether der allgemeinen Formel CH3-O-(C2H4O)n-H mit n = 1 bis 99, insbesondere 1 bis 20 und besonders bevorzugt 2 bis 10. Da durch Einsatz solcher einseitig verschlossener Ether das theoretische bei quantitativem Umsatz zu erzielende maximale mittlere Molekulargewicht einer Polyesterstruktur vorgegeben wird, gilt als bevorzugte Einsatzmenge der Struktureinheit (III) diejenige, die zum Erreichen der nachfolgend beschriebenen mittleren Molekulargewichte notwendig ist. Außer linearen Polyestern, die aus den Struktureinheiten (I), (II) und (III) resultieren, ist erfindungsgemäß auch der Einsatz vernetzter oder verzweigter Polyesterstrukturen. Ausgedrückt wird dies durch die Anwesenheit einer vernetzend wirkenden Polyfunktionellen Struktureinheit (IV) mit mindestens drei bis maximal 6 zur Veresterungsreaktion befähigten funktionellen Gruppen. Als funktionelle Gruppierungen können dabei beispielsweise Säure-, Alkohol-, Ester-, Anhydrid- oder Epoxygruppen benannt werden. Dabei sind auch unterschiedliche Funktionalitäten in einem Molekül möglich. Als Beispiele können hierfür Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure und Gallussäure, besonders bevorzugt 2,2-Dihydroxymethylpropionsäure dienen. Weiterhin können mehrwertige Alkohole wie Pentaerythrol, Glycerin, Sorbitol und/oder Trimethylolpropan eingesetzt werden. Auch kann es sich dabei um mehrwertige aliphatische oder aromatische Carbonsäuren, wie Benzol-1‚2,3-tricarbonsäure (Hemimellithsäure), Benzol-1‚2,4-tricarbonsäure (Trimellithsäure), oder Benzol-1‚3,5-tricarbonsäure (Trimesithsäure) handeln. Der Gewichtsanteil an vernetzenden Monomeren, bezogen auf die Gesamtmasse des Polyesters, kann beispielsweise bis zu 10 Gew.-%, inbesondere bis 5 Gew.-% und besonders bevorzugt bis zu 3 Gew.-% betragen. Die Polyester, enthaltend die Struktureinheiten (I), (II) und (III) und gegebenenfalls (IV), haben im allgemeinen zahlenmittlere Molekulargewichte im Bereich von 700 bis 50.000 g/mol, wobei das zahlenmittlere Molekulargewicht bestimmt werden kann mittels Größenausschlusschromatographie in wässriger Lösung unter Verwendung einer Kalibrierung mit Hilfe eng verteilter Polyacrylsäure-Na-Salz – Standards. Bevorzugt liegen die zahlenmittleren Molekulargewichte im Bereich von 800 bis 25.000 g/mol, insbesondere 1.000 bis 15.000 g/ mol, besonders bevorzugt 1.200 bis 12.000 g/mol. Bevorzugt werden erfindungsgemäß als Bestandteil des Teilchens zweiter Art feste Polyester, die Erweichungspunkte oberhalb 40 °C aufweisen, eingesetzt; sie haben bevorzugt einen Erweichungspunkt zwischen 50 und 200°C, besonders bevorzugt zwischen 80°C und 150°C und außerordentlich bevorzugt zwischen 100°C und 120°C. Die Synthese der Polyester kann nach bekannten Verfahren erfolgen, beispielsweise indem man die oben genannten Komponenten unter Zusatz eines Katalysators zunächst bei Normaldruck erhitzt und dann die erforderlichen Molekulargewichte im Vakuum durch Abdestillieren überstöchiometrischer Mengen der eingesetzten Glykole aufbaut. Für die Reaktion eignen sich die bekannten Umesterungs- und Kondensationskatalysatoren, wie beispielsweise Titantetraisopropylat, Dibutylzinnoxid, Alkali- oder Erdalkalimetallalkoholate oder Antimontrioxid/Calciumacetat. Bezüglich weiterer Einzelheiten sei auf EP 442 101 verwiesen.
  • Auch polymere Verdickungsmittel können als anionische Polymere der vorgenannten Mengenbegrenzung unterliegen. Als solche gelten Polyacrylate. Zu den Polyacrylaten zählen Polyacrylat- oder Polymethacrylat-Verdicker, wie beispielsweise die hochmolekularen mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzten Homopolymere der Acrylsäure (INCI-Bezeichnung gemäß „International Dictionary of Cosmetic Ingredients“ der „The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA)“: Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u.a. von der Fa. 3V Sigma unter dem Handelsnamen Polygel®, z.B. Polygel DA, und von der Fa. Noveon unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich, z.B. Carbopol 940 (Molekulargewicht ca. 4.000.000), Carbopol 941 (Molekulargewicht ca. 1.250.000) oder Carbopol 934 (Molekulargewicht ca. 3.000.000). Weiterhin fallen darunter folgende Acrylsäure-Copolymere: (i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure, Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS-Bezeichnung gemäß Chemical Abstracts Service: 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa. Rohm & Haas unter den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® sowie von der Firma Degussa (Goldschmidt) unter dem Handelsnamen Tego® Polymer erhältlich sind, z.B. die anionischen nicht-assoziativen Polymere Aculyn 22, Aculyn 28, Aculyn 33 (vernetzt), Acusol 810, Acusol 823 und Acusol 830 (CAS 25852-37-3); (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäure-Copolymere, zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise von der Fa. Noveon unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich sind, z.B. das hydrophobierte Carbopol ETD 2623 und Carbopol 1382 (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) sowie Carbopol Aqua 30 (früher Carbopol EX 473).
  • Als Gerüststoffe sind weiterhin polymere anionische Polycarboxylate geeignet, die ebenso der bevorzugten Mengenbeschränkung unterliegen können. Dies sind beispielsweise die Alkalimetallsalze der Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, zum Beispiel solche mit einer relativen Molekülmasse von 600 bis 750.000 g / mol.
  • Als Gerüststoff geeignete Polymere sind insbesondere Polyacrylate, die bevorzugt eine Molekülmasse von 1.500 bis 15.000 g / mol aufweisen. Aufgrund ihrer überlegenen Löslichkeit können aus dieser Gruppe wiederum die kurzkettigen Polyacrylate, die Molmassen von 1.500 bis 10.000 g / mol, und besonders bevorzugt von 1.500 bis 5.000 g / mol, aufweisen, enthalten sein.
  • Geeignet sind weiterhin copolymere Polycarboxylate, insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Maleinsäure. Zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit können die Polymere auch Allylsulfonsäuren, wie Allyloxybenzolsulfonsäure und Methallylsulfonsäure, als Monomer enthalten.
  • In den flüssigen Textilbehandlungsmitteln werden bevorzugt lösliche Gerüststoffe, wie beispielsweise Acrylpolymere mit einer Molmasse von 1.500 bis 5.000 g / mol eingesetzt.
  • Reinigungsaktive anionische Polymere unterliegen ebenso der erfindungsgemäßen Mengenbeschränkung. Es sind meist Sulfonsäuregruppen-haltige Polymere, insbesondere aus der Gruppe der copolymeren Polysulfonate. Diese copolymeren Polysulfonate enthalten neben Sulfonsäuregruppen-haltigem(n) Monomer(en) wenigstens ein Monomer aus der Gruppe der ungesättigten Carbonsäuren.
  • Als ungesättigte Carbonsäure(n) wird/werden mit besonderem Vorzug ungesättigte Carbonsäuren der Formel R1(R2)C=C(R3)COOH eingesetzt, in der R1 bis R3 unabhängig voneinander für -H, -CH3, einen geradkettigen oder verzweigten gesättigten Alkylrest mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, einen geradkettigen oder verzweigten, ein- oder mehrfach ungesättigten Alkenylrest mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, mit -NH2, -OH oder -COOH substituierte Alkyl- oder Alkenylreste wie vorstehend definiert oder für -COOH oder -COOR4 steht, wobei R4 ein gesättigter oder ungesättigter, geradkettigter oder verzweigter Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen ist.
  • Besonders bevorzugte ungesättigte Carbonsäuren sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Ethacrylsäure, α-Chloroacrylsäure, α-Cyanoacrylsäure, Crotonsäure, α-Phenyl-Acrylsäure, Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid, Fumarsäure, Itaconsäure, Citraconsäure, Methylenmalonsäure, Sorbinsäure, Zimtsäure oder deren Mischungen. Einsetzbar sind selbstverständlich auch die ungesättigten Dicarbonsäuren.
  • Bei den Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren sind solche der Formel R5(R6)C=C(R7)-X-SO3H bevorzugt, in der R5 bis R7 unabhängig voneinander für -H, -CH3, einen geradkettigen oder verzweigten gesättigten Alkylrest mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, einen geradkettigen oder verzweigten, ein- oder mehrfach ungesättigten Alkenylrest mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, mit -NH2, -OH oder -COOH substituierte Alkyl- oder Alkenylreste oder für -COOH oder -COOR4 steht, wobei R4 ein gesättigter oder ungesättigter, geradkettigter oder verzweigter Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen ist, und X für eine optional vorhandene Spacergruppe steht, die ausgewählt ist aus -(CH2)n- mit n = 0 bis 4, -COO-(CH2)k- mit k = 1 bis 6, -C(O)-NH-C(CH3)2-, -C(O)-NH-C(CH3)2-CH2- und -C(O)-NH-CH(CH2CH3)-.
  • Unter diesen Monomeren bevorzugt sind solche der Formeln H2C=CH-X-SO3H, H2C=C(CH3)-X-SO3H und HO3S-X-(R6)C=C(R7)-X-SO3H, in denen R6 und R7 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2 und X für eine optional vorhandene Spacergruppe steht, die ausgewählt ist aus -(CH2)n- mit n = 0 bis 4, -COO-(CH2)k- mit k = 1 bis 6, -C(O)-NH-C(CH3)2-, -C(O)-NH-C(CH3)2-CH2- und -C(O)-NH-CH(CH2CH3)-.
  • Besonders bevorzugte Sulfonsäuregruppen-haltige Monomere sind dabei 1-Acrylamido-1-propansulfonsäure, 2-Acrylamido-2-propansulfonsäure, 2-Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-Methacrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 3-Methacrylamido-2-hydroxy-propansulfonsäure, Allylsulfonsäure, Methallylsulfonsäure, Allyloxybenzolsulfonsäure, Methallyloxybenzolsulfonsäure, 2-Hydroxy-3-(2-propenyloxy)propansulfonsäure, 2-Methyl-2-propen1-sulfonsäure, Styrolsulfonsäure, Vinylsulfonsäure, 3-Sulfopropylacrylat, 3-Sulfopropylmethacrylat, Sulfomethacrylamid, Sulfomethylmethacrylamid sowie Mischungen der genannten Säuren oder deren wasserlösliche Salze.
  • In den Polymeren können die Sulfonsäuregruppen ganz oder teilweise in neutralisierter Form vorliegen. Der Einsatz von teil- oder vollneutralisierten sulfonsäuregruppenhaltigen Copolymeren ist erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Die Molmasse der erfindungsgemäß bevorzugt eingesetzten Sulfo-Copolymere kann variiert werden, um die Eigenschaften der Polymere dem gewünschten Verwendungszweck anzupassen. Bevorzugte Textilbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass die Copolymere Molmassen von 2000 bis 200.000 gmol–1, vorzugsweise von 4000 bis 25.000 gmol–1 und insbesondere von 5000 bis 15.000 gmol–1 aufweisen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfassen die Copolymere neben Carboxylgruppen-haltigem Monomer und Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomer weiterhin wenigstens ein nichtionisches, vorzugsweise hydrophobes Monomer.
  • Die durch die bevorzugte Mengenbegrenzung betroffenen anionischen Polymere weisen bevorzugt eine anionische Ladungsdichte von mehr als 0,5 Milliequivalent pro Gramm (meq/g), besonders bevorzugt von mehr als 1.0 meq/g, ganz besonders bevorzugt von mehr als 3.0 meq/g, am bevorzugtesten von mehr als 4,0 meq/g, auf. Erfindungsgemäß bevorzugte anionische Polymere, die durch besagte Mengenbegrenzung betroffen sein sollten, weisen eine anionische Ladungsdichte von 2,0 bis 30 meq/g, besonders bevorzugt von 3,0 bis 24 meq/g, ganz besonders bevorzugt von 4,0 bis 20 meq/g.
  • Es hat sich gezeigt, dass insbesondere anionische Polymere dieser besagten anionischen Ladungsdichten die Leistungsfähigkeit von Farbfangtüchern herabsenken. Dies ist wiederum vermehrt der Fall, wenn die Farbfangtücher eine kationische Nettoladung haben.
  • Die Ladungsdichte eines Polymers kann bei bekannter Struktur des Polymers wie folgt berechnet werden: Ladungsdichte (meq/g) = 1000 / Molmasse (Mw) pro Ladung. Die Ladungsdichte kann auch experimentell bestimmt werden, insbesondere mit Hilfe der Kolloid-Titation gemäß D. Horn, Progr. Colloid & Polymer Sci., Band 65, 251–264 (1978).
  • Besonders bevorzugte Kit-of-parts sind solche, in denen im Textilbehandlungsmittel zusätzlich mindestens ein Tensid enthalten ist. Als Tensid kommen anionisches Tensid, nichtionisches Tensid, kationisches Tensid, zwitterionisches Tensid, amphoteres Tensid oder Mischungen aus einem oder mehreren Vertretern einer oder mehrerer dieser Tensidklassen in Frage. Es ist ganz besonders bevorzugt, wenn das Textilbehandlungsmittel mindestens ein anionisches Tensid enthält.
  • Als anionisches Tensid können vorzugsweise Sulfonate und/oder Sulfate eingesetzt werden.
  • Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen dabei vorzugsweise C9-13-Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate, d.h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten sowie Disulfonaten, wie man sie beispielsweise aus C12-18-Monoolefinen mit end- oder innenständiger Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid und anschließende alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in Betracht. Geeignet sind auch C12-18-Alkansulfonate und die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), zum Beispiel die α-sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren.
  • Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole, beispielsweise aus Kokosfettalkohol, Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C10-C20-Oxoalkohole und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlängen bevorzugt. Aus waschtechnischem Interesse sind die C12-C16-Alkylsulfate und C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate bevorzugt. Auch 2,3-Alkylsulfate sind geeignete anionische Tenside.
  • Auch Fettalkoholethersulfate, wie die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradkettigen oder verzweigten C7-21-Alkohole, wie 2-Methyl-verzweigte C9-11-Alkohole mit im Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind geeignet.
  • Weitere geeignete anionische Tenside sind Seifen. Geeignet sind gesättigte und ungesättigte Fettsäureseifen, wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, (hydrierten) Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen Fettsäuren, zum Beispiel Kokos-, Palmkern-, Olivenöl- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische.
  • Die anionischen Tenside sowie die Seifen können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder Magnesium- oder Ammoniumsalze vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer Ammoniumsalze vor. Bevorzugte Gegenionen für die anionischen Tenside sind die protonierten Formen von Cholin, Triethylamin, Monoethanolamin oder Methylethylamin.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform enthält das Textilbehandlungsmittel eine mit Monoethanolamin neutralisierte Alkylbenzolsulfonsäure, insbesondere C9-13-Alkylbenzolsulfonsäure, und/oder eine mit Monoethanolamin neutralisierte Fettsäure.
  • Das Textilbehandlungsmittel des Kit-of-parts enthält zusätzlich bevorzugt mindestens ein nichtionisches Tensid, besonderes bevorzugt zusätzlich eine Kombination aus mindestens einem anionischen Tensid und mindestens einem nichtionischen Tensid. Geeignete nichtionische Tenside umfassen alkoxylierte Fettalkohole, alkoxylierte Fettsäurealkylester, Fettsäureamide, alkoxylierte Fettsäureamide, Polyhydroxyfettsäureamide, Alkylphenolpolyglycolether, Aminoxide, Alkylpolyglucoside und Mischungen daraus.
  • Als nichtionisches Tensid werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich 4 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, zum Beispiel aus Kokos-, Palm-, Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 5 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-14-Alkohole mit 4 EO oder 7 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO, C13-15-Alkohole mit 5 EO, 7 EO oder 8 EO, C12-18-Alkohole mit 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO. Auch nichtionische Tenside, die EO- und PO-Gruppen zusammen im Molekül enthalten, sind erfindungsgemäß einsetzbar. Geeignet sind ferner auch eine Mischung aus einem (stärker) verzweigten ethoxylierten Fettalkohol und einem unverzweigten ethoxylierten Fettalkohol, wie beispielsweise eine Mischung aus einem C16-18-Fettalkohol mit 7 EO und 2-Propylheptanol mit 7 EO. Insbesondere bevorzugt enthält die erste Zusammensetzung einen C12-18-Fettalkohol mit 7 EO, einen C13-15-Oxoalkohol mit 7 EO und/oder einen C13-15-Oxoalkohol mit 8 EO als nichtionisches Tensid.
  • Weiterhin können als zusätzliche Inhaltsstoffe des Textilbehandlungsmittels Gerüststoffe, Komplexierungsmittel, optische Aufheller, pH-Stellmittel, Parfum, Farbstoff, Farbtransferinhibitor oder deren Gemische in dem Textilbehandlungsmittel enthalten sein.
  • Gerüststoffe, welche in dem erfindungsgemäßen Textilbehandlungsmittel vorhanden sein können, sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei unter Polycarbonsäuren solche Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen. Beispielsweise sind dies Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen.
  • Ein optischer Aufheller wird vorzugsweise aus den Substanzklassen der Distyrylbiphenyle, der Stilbene, der 4,4´-Diamino-2,2´-stilbendisulfonsäuren, der Cumarine, der Dihydrochinolinone, der 1,3-Diarylpyrazoline, der Naphthalsäureimide, der Benzoxazol-Systeme, der Benzisoxazol-Systeme, der Benzimidazol-Systeme, der durch Heterocyclen substituierten Pyrenderivate und Mischungen daraus ausgewählt.
  • Besonders bevorzugt geeignete optische Aufheller umfassen Dinatrium-4,4'-bis-(2-morpholino-4-anilino-s-triazin-6-ylamino)stilbendisulfonat (beispielsweise erhältlich als Tinopal® DMS von BASF SE), Dinatrium-2,2'-bis-(phenyl-styryl)disulfonat (beispielsweise erhältlich als Tinopal® CBS von BASF SE), 4,4’-Bis[(4-anilino-6-[bis(2-hydroxyethyl)amino]-1,3,5-triazin-2-yl)amino]stilben-2,2'-disulfonsäure (beispielsweise erhältlich als Tinopal® UNPA von BASF SE), Hexanatrium-2,2'-[vinylenbis[(3-sulphonato-4,1-phenylen)imino[6-(diethylamino)-1,3,5-triazin-4,2-diyl]imino]]bis-(benzol-1,4-disulfonat) (beispielsweise erhältlich als Tinopal® SFP von BASF SE), 2,2’-(2,5-Thiophendiyl)bis[5-1,1-dimethylethyl)-benzoxazol (beispielsweise erhältlich als Tinopal® SFP von BASF SE) und/oder 2,5-Bis(benzoxazol-2-yl)thiophen.
  • Das kit-of-parts kann ein Textilbehandlungsmittel umfassen, das zusätzlich mindestens einen Farbtransferinhibitor enthält. Dabei ist es bevorzugt, wenn der Farbtransferinhibitor ein Polymer oder Copolymer von cyclischen Aminen wie beispielsweise Vinylpyrrolidon und/oder Vinylimidazol ist. Als Farbübertragungsinhibitor geeignete Polymere umfassen Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylimidazol (PVI), Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI), Polyvinylpyridin-N-oxid, Poly-N-carboxymethyl-4-vinylpyridiumchlorid, Polyethylenglycol-modifizierte Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol sowie Mischungen daraus. Besonders bevorzugt werden Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylimidazol (PVI) oder Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) als Farbtransferinhibitor eingesetzt. Die eingesetzten Polyvinylpyrrolidone (PVP) besitzen bevorzugt ein mittleres Molekulargewicht von 2.500 bis 400.000 und sind kommerziell von ISP Chemicals als PVP K 15, PVP K 30, PVP K 60 oder PVP K 90 oder von der BASF als Sokalan® HP 50 oder Sokalan® HP 53 erhältlich. Die eingesetzten Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) weisen vorzugsweise ein Molekulargewicht im Bereich von 5.000 bis 100.000 auf. Kommerziell erhältlich ist ein PVP/PVI-Copolymer beispielsweise von der BASF unter der Bezeichnung Sokalan® HP 56. Ein weiterer äußerst bevorzugt einsetzbarer Farbtransferinhibitor sind Polyethylenglycol-modifizierte Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol, welche beispielsweise unter der Bezeichnung Sokalan® HP 66 von der BASF erhältlich sind.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Kit-of-parts enthalten im Textilbehandlungsmittel mindestens ein nichtionisches Polymer.
  • Bevorzugte nichtionische Polymere werden ausgewählt aus mindesten einem Polymer der Gruppe, die gebildet wird aus Polyester, Polyestercopolymer, Polyethylenimin, Polyethylenimincopolymer, Polyethylenoxid, Polyethylenoxidcopolymer, Polyurethan, Polyesterpolyurethan, Polyharnstoff, Polyvinylpyrolidon, Polyvinylpyrrolidoncopolymer.
  • Als bevorzugtes nichtionisches Polymer enthalten die Textilbehandlungsmittel mindestens ein polyalkoxyliertes Polyamin. Im Rahmen dieser Ausführungsform ist der pH-Wert (20°C) in flüssigem Textilbehandlungsmittel größer als pH 7. Bei dem polyalkoxylierten Polyamin handelt es sich um ein Polymer mit einem N-Atom-haltigen Rückgrat, das an den N-Atomen Polyalkoxygruppen trägt. Das Polyamin weist an den Enden (Terminus und/oder Seitenketten) primäre Aminofunktionen und im Inneren vorzugsweise sowohl sekundäre als auch tertiäre Aminofunktionen auf; gegebenenfalls kann es im Inneren auch lediglich sekundäre Aminofunktionen aufweisen, so dass sich nicht ein verzweigtkettiges, sondern ein lineares Polyamin ergibt. Das Verhältnis von primären zu sekundären Aminogruppen im Polyamin liegt vorzugsweise im Bereich von 1:0,5 bis 1:1,5, insbesondere im Bereich von 1:0,7 bis 1:1. Das Verhältnis von primären zu tertiären Aminogruppen im Polyamin liegt vorzugsweise im Bereich von 1:0,2 bis 1:1, insbesondere im Bereich von 1:0,5 bis 1:0,8. Vorzugsweise weist das Polyamin eine mittlere Molmasse im Bereich von 500 g/mol bis 50000 g/mol, insbesondere von 550 g/mol bis 5000 g/mol auf. Die N-Atome im Polyamin sind durch Alkylengruppen, vorzugsweise durch Alkylengruppen mit 2 bis 12 C-Atomen, insbesondere 2 bis 6 C-Atomen, voneinander getrennt, wobei nicht sämtliche Alkylengruppen die gleiche C-Atomzahl aufweisen müssen. Besonders bevorzugt sind Ethylengruppen, 1,2-Propylengruppen, 1,3-Propylengruppen, und deren Mischungen. Polyamine, die Ethylengruppen als besagte Alkylengruppe tragen, werden auch als Polyethylenimin oder PEI bezeichnet. PEI ist ein erfindungsgemäß besonders bevorzugtes Polymer mit N-Atom-haltigem Rückgrat.
  • Die primären Aminofunktionen im Polyamin können 1 oder 2 Polyalkoxygruppen und die sekundären Aminofunktionen 1 Polyalkoxygruppe tragen, wobei nicht jede Aminofunktion Alkoxygruppensubstituiert sein muss. Die durchschnittliche Anzahl von Alkoxygruppen pro primärer und sekundärer Aminofunktion im polyalkoxylierten Polyamin beträgt vorzugsweise 1 bis 100, insbesondere 5 bis 50. Bei den Alkoxygruppen im polyalkoxylierten Polyamin handelt es sich vorzugsweise um Polypropoxygruppen, die direkt an N-Atome gebunden sind, und/oder um Polyethoxygruppen, die an ggf. vorhandene Propoxyreste und an N-Atome gebunden sind, welche keine Propoxygruppen tragen.
  • Polyethoxylierte Polyamine werden durch Umsetzung von Polyaminen mit Ethylenoxid (kurz: EO) erhalten. Die polyalkoxylierten Polyamine, die Ethoxy- und Propoxy-Gruppen enthalten, sind bevorzugt durch Umsetzung von Polyaminen mit Propylenoxid (kurz: PO) und nachfolgender Umsetzung mit Ethylenoxid zugänglich.
  • Die durchschnittliche Anzahl von Propoxygruppen pro primärer und sekundärer Aminofunktion im polyalkoxylierten Polyamin beträgt vorzugsweise 1 bis 40, insbesondere 5 bis 20,
  • Die durchschnittliche Anzahl von Ethoxygruppen pro primärer und sekundärer Aminofunktion im polyalkoxylierten Polyamin beträgt vorzugsweise 10 bis 60, insbesondere 15 bis 30.
  • Gewünschtenfalls kann die endständige OH-Funktion Polyalkoxysubstituenten im polyalkoxylierten Polyamin teilweise oder vollständig mit einer C1-C10, insbesondere C1-C3-Alkylgruppe verethert sein.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte polyalkoxylierte Polyamine können ausgewählt sein aus Polyamin umgesetzt mit 45EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 43EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 15EO + 5PO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 15PO + 30EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 5PO + 39,5EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 5PO + 15EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 10PO + 35EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion, PEI‘s umgesetzt mit 15PO + 30EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion und PEI‘s umgesetzt mit 15PO + 5EO pro primärer und sekundärer Aminofunktion. Ein ganz besonders bevorzugtes alkoxyliertes Polyamin ist PEI mit einem Gehalt von 10 bis 20 Stickstoffatomen umgesetzt mit 20 Einheiten EO pro primärer oder sekundärer Aminofunktion des Polyamins.
  • Ein weiterhin bevorzugter Gegenstand der Erfindung ist der Einsatz von polyalkoxylierten Polyaminen, die erhältlich sind durch Umsetzung von Polyaminen mit Ethylenoxid und gegebenenfalls zusätzlich Propylenoxid. Werden mit Ethylenoxid und Propylenoxyd polyalkyoxylierte Polyamine eingesetzt, beträgt der Anteil an Propylenoxid an der Gesamtmenge des Alkylenoxids bevorzugt 2 Mol-% bis 18 Mol-%, insbesondere 8 Mol-% bis 15 Mol-%.
  • Bevorzugt enthält das Textilbehandlungsmittel bezogen auf dessen Gewicht polyalkoxylierte Polyamine bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 12 Gew.-%, insbesondere von 5,0 bis 9,0 Gew.-%.
  • Das Textilbehandlungsmittel des erfindungsgemäßen Kit-of-parts enthält bevorzugt als nichtionisches Polymer mindestens ein nichtionisches Polyestercopolymer, enthaltend mindestens eine Struktureinheit der Formel (V) und mindestens eine Struktureinheit der Formel (VI)
    Figure DE102016209326A1_0004
    worin
    h und i unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 200 steht,
    R8, R9, R10 und R11 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder eine C1-C18- n- oder iso-Alkylgruppe steht,
    R12 für eine lineare oder verzweigte C1-C30-Alkylgruppe oder für eine lineare oder verzweigte C2-C30-Alkenylgruppe, für eine Cycloalkylgruppe mit 5 bis 9 Kohlenstoffatomen, für eine C6-C30-Arylgruppe oder für eine C6-C30-Arylalkylgruppe steht.
  • Bei den erfindungsgemäßen nichtionischen, aromatischen Polyestern handelt es sich um Copolyester, die zumindest aus Monomeren gebildet werden können, die nach einer Polymerisationsreaktion entsprechende Struktureinheiten der Formeln (V) und (VI) im Polymerrückgrat ergeben. Derartige Polyester können beispielsweise erhalten werden durch Polykondensation von Terephthalsäuredialkylester, Alkylenglykolen, optional Polyalkylenglykolen (bei h und/oder i > 1) und einseitig endverschlossenen Polyalkylenglykolen. Die Synthese der erfindungsgemäßen nichtionischen, aromatischen Polyester kann nach bekannten Verfahren erfolgen, beispielsweise indem man die oben genannten Komponenten unter Zusatz eines Katalysators zunächst bei Normaldruck erhitzt und dann die erforderlichen Molekulargewichte im Vakuum durch Abdestillieren überstöchiometrischer Mengen der eingesetzten Glykole aufbaut. Für die Reaktion eignen sich die bekannten Umesterungs- und Kondensationskatalysatoren, wie beispielsweise Titantetraisopropylat, Dibutylzinnoxid, Alkali- oder Erdalkalimetallalkoholate oder Antimontrioxid/Calciumacetat.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten mindestens einen nichtionischen, aromatischen Polyester, bei dem entsprechend in Formeln (V) und (VI)
    R8, R9, R10 und R11 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder Methyl steht, und/oder R12 für Methyl, und/oder
    h und i unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 200, insbesondere 1 bis 20, besonders bevorzugt 1 bis 5, außerordentlich bevorzugt h = 1, bedeutet und/oder i eine Zahl von 2 bis 10 ist.
  • Wiederum bevorzugt enthält die im erfindungsgemäßen Mittel enthaltene Gesamtmenge des besagten nichtionischen, aromatischen Polyesters im Zahlenmittel
    zwischen 1 und 25, insbesondere zwischen 1 bis 10, besonders bevorzugt zwischen 1 und 5, Struktureinheiten der Formel (V)
    zwischen 0,05 und 15, insbesondere zwischen 0,1 und 10 und besonders bevorzugt zwischen 0,25 und 3, Struktureinheiten des Formel (VI).
  • Ganz besonders bevorzugt in dem Mittel enthaltene nichtionische, aromatische Polyester, sind solche, mit entsprechenden Formeln (V) und (VI), worin
    R8, R9, R10 und R11 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder Methyl steht, und/oder R12 für Methyl steht, und
    h und i unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 1 bis 200, insbesondere 1 bis 20, besonders bevorzugt 1 bis 5, bedeuten (außerordentlich bevorzugt h = 1 und i eine Zahl von 2 bis 10),
    wobei die im erfindungsgemäßen Mittel enthaltene Gesamtmenge des besagten nichtionischen, aromatischen Polyesters im Zahlenmittel
    zwischen 1 und 25, insbesondere zwischen 1 bis 10, besonders bevorzugt zwischen 1 und 5, Struktureinheiten der Formel (V)
    zwischen 0,05 und 15, insbesondere zwischen 0,1 und 10 und besonders bevorzugt zwischen 0,25 und 3, Struktureinheiten des Formel (VI).
    enthält.
  • Derartige Polyester können beispielsweise erhalten werden durch Polykondensation von Terephthalsäuredialkylester, Alkylenglykolen, optional Polyalkylenglykolen (bei h und/oder i > 1) und einseitig endverschlossenen Polyalkylenglykolen (entsprechend Einheit der Formel VI).
  • Die Einheit der Formel (VI) leitet sich bevorzugt von einem Ester der 1,4-Terephthalsäure mit einem oder mehreren difunktionellen, aliphatischen Alkoholen ab. Bevorzugte difunktionelle, aliphatische Alkohole werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus Ethylenglykol (R8 und R9 jeweils H), 1‚2-Propylenglykol (R8 = H und R9 = -CH3 oder umgekehrt), kürzerkettige Polyethylenglykole (insbesondere 1,3-Propylenglykol, 1,4-Butandiol, 1,5-Pentandiol, 1,6-Hexandiol, 1,8-Octandiol, 1,2-Decandiol, 1,2-Dodecandiol und Neopentylglykol) und Poly[ethlyenglykol-co-propylenglykol] mit zahlenmittleren Molekulargewichten von 100 bis 2000 g/mol.
  • Als bevorzugte nichtionisch einseitig verschlossene Polyalkylenglykolmonoalkylether, von denen sich die Einheit der Formel (VI) bevorzugt ableitet, gelten Poly[ethlyenglykol-co-propylenglykol]-monomethylether mit mittleren Molekulargewichten von 100 bis 2000 g/mol und Polyethylenglykolmonomethylether der allgemeinen Formel CH3-O-(C2H4O)n-H mit n = 1 bis 99, insbesondere 1 bis 20 und besonders bevorzugt 2 bis 10. Da durch Einsatz solcher einseitig verschlossener Ether das theoretische bei quantitativem Umsatz zu erzielende maximale mittlere Molekulargewicht einer Polyesterstruktur vorgegeben wird, gilt als bevorzugte Einsatzmenge der Struktureinheit (VI) diejenige, die zum Erreichen bevorzugten mittleren Molekulargewichte (vide infra) notwendig ist.
  • Es hat sich im Rahmen der Erfindung herausgestellt, dass bevorzugt geeignete nichtionische, aromatische Polyester mindestens eine Struktureinheit der Formel (V) enthalten in der h = 1 ist. Daher enthält erfindungsgemäßes Mittel bevorzugt mindestens einen nichtionischen, aromatischen Polyester, enthaltend mindestens eine Struktureinheit der Formel (V-1) und mindestens eine Struktureinheit der Formel (V) und gegebenenfalls mindestens eine Struktureinheit der Formel (VI)
    Figure DE102016209326A1_0005
    worin
    h und i unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 2 bis 20 steht
    R8, R9, R8a, R9a, R10 und R11 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder eine C1-C18- n- oder iso-Alkylgruppe steht,
    R12 für eine lineare oder verzweigte C1-C30-Alkylgruppe oder für eine lineare oder verzweigte C2-C30-Alkenylgruppe, für eine Cycloalkylgruppe mit 5 bis 9 Kohlenstoffatomen, für eine C6-C30-Arylgruppe oder für eine C6-C30-Arylalkylgruppe steht.
  • Eine mit einem * gekennzeichnete chemische Bindung in der Formel (V-a) hat die gleiche Bedeutung, wie in Formel (V) (vide supra).
  • Es ist im Rahmen dieser Ausführungsform wiederum bevorzugt, wenn in den Formeln (V), (V-1) und (VI)
    R8, R9, R8a, R9a, R10 und R11 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff oder Methyl steht, und/oder
    R12 für Methyl, und
    h und i unabhängig voneinander jeweils für eine Zahl von 2 bis 20, (besonders bevorzugt h eine Zahl von 2 bis 5 und i eine Zahl von 2 bis 10 ist).
  • Die nichtionischen, aromatischen Polyester, enthaltend die Struktureinheiten (V), (VI) und gegebenenfalls weitere Struktureinheiten, haben bevorzugt zahlenmittlere Molekulargewichte im Bereich von 700 bis 50.000 g/mol, wobei das zahlenmittlere Molekulargewicht bestimmt werden kann mittels Größenausschlusschromatographie in wässriger Lösung unter Verwendung einer Kalibrierung mit Hilfe eng verteilter Polyacrylsäure-Na-Salz – Standards. Bevorzugt liegen die zahlenmittleren Molekulargewichte im Bereich von 800 bis 25.000 g/mol, insbesondere 1.000 bis 15.000 g/ mol, besonders bevorzugt 1.200 bis 12.000 g/mol.
  • Das erfindungsgemäße kit-of-parts umfasst neben Textilbehandlungsmittel auch mindestens ein Farbfangtuch. Ein „Farbfangtuch“ ist im Sinne der Erfindung ein flächiges Substrat mit Affinität für Farbstoffe, welches bei Anwendungsbedingungen eine Fläche von mindestens 2 cm2 einnehmen kann. Die Farbstoffaffinität eines Farbfangtuchs ist höher, als die Farbstoffaffinität eines Baumwolltuchs aus 100% Baumwolle bei gleicher Fläche, farbmetrisch bestimmt in Wasser bei 25°C mit Direct Orange 39 (0.1 g/L) als Farbstoff. „Fläche“ wird erfindungsgemäß aus makroskopisch messbaren Werten (z.B. mit Maßband) der räumlichen Ausdehnung des Farbfangtuchs für 2 Dimensionen berechnet. „Oberfläche“ ist der Wert der tatsächlichen, mikroskopischen Fläche des flächigen Substrats. Die Oberfläche einer Fläche des Substrats ist stets größer oder gleich dieser Fläche des Substrats.
  • Das Farbfangtuch kann aus verschiedenen Materialien, wie beispielsweise cellulosischen Materialien, gefertigt sein. Bevorzugt geeignet sind cellulosische Materialien (besonders bevorzugt Holzzellstoff, Papier, synthetische Cellulose und deren Derivate), Textilmaterialien (insbesondere Polyester, Nylon, Baumwolle, Baumwollmischfasern, Viskose) und Mischungen daraus. Geeignete Textilmaterialien können gewoben (woven), nicht gewoben (non-woven), gestrickt, geflochten oder auf sonstige Weise zu einem Tuch im Sinne der Erfindung verarbeitet sein. Ein besonders bevorzugtes Kit-of-parts ist dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs nicht gewoben ist.
  • Ein bevorzugtes Kit-of-parts ist dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs Cellulose enthält. Ein besonders bevorzugt geeignetes Material ist eine Mischung aus Viskose und Holzzellstoff, in einem Gewichtsverhältnisbereich von Viskose zu Holzzellstoff von 90:10 bis 10:90, ganz besonders bevorzugt von 60:40 bis 40:60, am bevorzugtesten von 50:50.
  • Ein bevorzugtes Kit-of-parts ist dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs an dessen Oberfläche permanent kationisch modifiziert ist. Die kationische Modifikation wird erreicht, indem eine kationische Verbindung kovalent an das Material des Farbfangtuchs permanent gebunden wird. Eine bevorzugte kationische Modifikation der Oberfläche des Farbfangtuchs wird dadurch erhalten, indem das Material des Farbfangtuchs mit einer N-trisubstituierten Ammonium-2-hydroxy-3-halopropyl Verbindung der Formel (V) umgesetzt wird
    Figure DE102016209326A1_0006
    worin R1, R2, R3 unabhängig voneinander Methyl, Ethyl, Butyl oder Benzyl oder ein Hydroxyl-derivat davon bedeutet,
    X für ein Halogenatom steht, und
    Y für Chlorid, Bromid, Sulfat oder Sulfonat steht. Eine besonders bevorzugt geeignete Verbindung der Formel (V) ist 3-Chlor-2-hydroxypropyltrimethylammonium Chlorid (R1 = R2 = R3 = Methyl und X = Chlor und Y = Chlorid).
  • Zudem ist es ebenso bevorzugt, eine kationische Modifikation der Oberfläche des Farbfangtuchs dadurch zu erzielen, dass das Material des Farbfangtuchs mit einem Epoxid einer Propylammonium-Verbindung der Formel (VI) umgesetzt wird
    Figure DE102016209326A1_0007
    worin R4, R5, R6 unabhängig voneinander Methyl, Ethyl, Butyl oder Benzyl oder ein Hydroxyl-derivat davon bedeutet, und
    Y für Chlorid, Bromid, Sulfat oder Sulfonat steht. Eine besonders bevorzugt geeignete Verbindung der Formel (VI) ist (2,3-Epoxypropyl)trimethylammonium Chlorid (R4 = R5 = R6 = Methyl und Y = Chlorid).
  • Das Material des Farbfangtuches kann bevorzugt ebenso durch Umsetzung einer Mischung aus mindestens einer Verbindung der Formel (V) und mindestens einer Verbindung der Formel (VI) bewerkstelligt werden.
  • Die Verbindungen der Formel (V) und/oder der Formel (VI) sind auf dem Farbfangtuch in einer Menge von 10g bis 30g, insbesondere von 15g bis 25g, jeweils pro Quadratmeter Oberfläche des Farbfangtuchs, vorhanden.
  • Das in dem erfindungsgemäßen Kit-of-parts enthaltene Farbfangtuch kann (bevorzugt zusätzlich zur kationischen Modifikation dessen Oberfläche) mindestens einen Farbtransferinhibitor enthalten. Der Farbtransferinhibitor ist entgegen der kationischen Modifikation der Oberfläche nicht permanent an das Material des Farbfangtuches gebunden. Der bevorzugt vorhandene Farbtransferinhibitor kann auf der Oberfläche oder in dem Material des Farbfangtuchs reversibel adsorbiert sein. Dies erreicht man beispielsweise, in dem eine Lösung mindestens eines Farbtransferinhibitors auf das Farbfangtuch aufgesprüht und das Farbfangtuch anschließend getrocknet wird. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn der Farbtransferinhibitor des Farbfangtuchs ein Polymer oder Copolymer von cyclischen Aminen wie beispielsweise Vinylpyrrolidon und/oder Vinylimidazol ist. Als Farbübertragungsinhibitor geeignete Polymere umfassen Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylimidazol (PVI), Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI), Polyvinylpyridin-N-oxid, Poly-N-carboxymethyl-4-vinylpyridiumchlorid, Polyethylenglycol-modifizierte Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol sowie Mischungen daraus. Besonders bevorzugt werden Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylimidazol (PVI) oder Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) als Farbtransferinhibitor eingesetzt. Die eingesetzten Polyvinylpyrrolidone (PVP) besitzen bevorzugt ein mittleres Molekulargewicht von 2.500 bis 400.000 und sind kommerziell von ISP Chemicals als PVP K 15, PVP K 30, PVP K 60 oder PVP K 90 oder von der BASF als Sokalan® HP 50 oder Sokalan® HP 53 erhältlich. Die eingesetzten Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol (PVP/PVI) weisen vorzugsweise ein Molekulargewicht im Bereich von 5.000 bis 100.000 auf. Kommerziell erhältlich ist ein PVP/PVI-Copolymer beispielsweise von der BASF unter der Bezeichnung Sokalan® HP 56. Ein weiterer äußerst bevorzugt einsetzbarer Farbtransferinhibitor sind Polyethylenglycol-modifizierte Copolymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol, welche beispielsweise unter der Bezeichnung Sokalan® HP 66 von der BASF erhältlich sind.
  • Der Farbtransferinhibitor ist bezogen auf das Farbfangtuch bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,0005g bis 0.1 g (Trockengewicht bei 25°C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit) pro 0.03125 Quadratmeter (12.5cm × 25cm Tuch) des Farbfangtuchs, bevorzugter 0.0001g bis 0,005g (Trockengewicht) pro 0.03125 Quadratmeter (12.5cm × 25cm Tuch) des Farbfangtuchs, besonders bevorzugt von 0.0002 bis 0,0004 (Trockengewicht) pro 0.03125 Quadratmeter (12.5cm × 25cm Tuch) des Farbfangtuchs, enthalten.
  • Das Kit-of-parts kann als Portion konfektioniert sein, in der für eine Textilbehandlung bereits vorportionierte Mengen an Farbfangtuch und Textilbehandlungsmittel gemeinsam (insbesondere mit Hilfe eines wasserlöslichen Materials) abgepackt sind.
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist daher eine Portion zur Anwendung in der Textilbehandlung, umfassend mindestens eine Kammer mit Wandungen aus wasserlöslichem Material, dadurch gekennzeichnet, dass ein Farbfangtuch und in mindestens einer Kammer Textilbehandlungsmittel, enthalten ist, wobei bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischer Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-%, enthalten ist.
  • Eine Portion ist eine eigenständige Dosiereinheit mit mindestens einer Kammer, in der zu dosierendes Gut enthalten ist. Eine Kammer ist ein durch Wandungen (z.B. durch eine Folie) abgegrenzter Raum, welcher auch ohne das zu dosierende Gut (ggf. unter Veränderung seiner Form) existieren kann. Eine Schicht einer Oberflächenbeschichtung fällt somit explizit nicht unter die Definition einer Wandung.
  • Die Wandungen der Kammer sind aus einem wasserlöslichen Material. Die Wasserlöslichkeit des Materials kann mit Hilfe eines in einem quadratischen Rahmen (Kantenlänge auf der Innenseite: 20 mm) fixierten quadratischen Films des besagten Materials (Film: 22 × 22 mm mit einer Dicke von 76 µm) nach folgendem Messprotokoll bestimmt werden. Besagter gerahmter Film wird in 800 mL auf 20 °C temperiertes, destilliertes Wasser in einem 1 Liter Becherglas mit kreisförmiger Bodenfläche (Fa. Schott, Mainz, Becherglas 1000 mL, niedrige Form) eingetaucht, so dass die Fläche des eingespannten Films im rechten Winkel zur Bodenfläche des Becherglases angeordnet ist, die Oberkante des Rahmens 1 cm unter der Wasseroberfläche ist und die Unterkante des Rahmens parallel zur Bodenfläche des Becherglases derart ausgerichtet ist, dass die Unterkante des Rahmens entlang des Radius der Bodenfläche des Becherglases verläuft und die Mitte der Unterkante des Rahmens über der Mitte des Radius des Becherglasbodens angeordnet ist. Das Material sollte sich unter Rühren (Rührgeschwindigkeit Magnetrührer 300 rpm, Rührstab: 6,8 cm lang, Durchmesser 10 mm) innerhalb von 600 Sekunden derart auflösen, dass mit dem bloßen Auge keine einzelnen festförmigen Folienpartikel mehr sichtbar sind. Die Wandungen sind bevorzugt aus einer wasserlöslichen Folie. Diese Folie kann erfindungsgemäß bevorzugt eine Dicke von höchstens 150 µm (besonders bevorzugt von höchstens 120 µm) besitzen. Bevorzugten Wandungen sind demnach aus einer wasserlöslichen Folie gefertigt und weisen eine Dicke von höchstens 150 µm (besonders bevorzugt von höchstens 120 µm, ganz besonders bevorzugt von höchstens 90 µm) auf.
  • Solche wasserlöslichen Portionen können entweder durch Verfahren des vertikalen Formfüllversiegelns (VFFS) oder Warmformverfahren hergestellt werden.
  • Das Warmformverfahren schließt im Allgemeinen das Formen einer ersten Lage aus einem wasserlöslichen Folienmaterial zum Bilden von mindestens einer Ausbuchtung zum Aufnehmen jeweils mindestens einer Zusammensetzung darin, Einfüllen der Zusammensetzung in die jeweilige Ausbuchtung, Bedecken der mit der Zusammensetzung gefüllten Ausbuchtungen mit einer zweiten Lage aus einem wasserlöslichen Folienmaterial und Versiegeln der ersten und zweiten Lagen miteinander zumindest um die Ausbuchtungen herum ein.
  • Das wasserlösliche Material enthält bevorzugt mindestens ein wasserlösliches Polymer. Außerdem enthält das wasserlösliche Material vorzugsweise ein wasserlösliches Folienmaterial ausgewählt aus Polymeren oder Polymergemischen. Die Umhüllung kann aus einer oder aus zwei oder mehr Lagen aus dem wasserlöslichen Folienmaterial gebildet werden. Das wasserlösliche Folienmaterial der ersten Lage und der weiteren Lagen, falls vorhanden, kann gleich oder unterschiedlich sein.
  • Es ist bevorzugt, dass das wasserlösliche Material Polyvinylalkohol oder ein Polyvinylalkoholcopolymer enthält.
  • Geeignete wasserlösliche Folien als wasserlösliches Material basieren bevorzugt auf einem Polyvinylalkohol oder einem Polyvinylalkoholcopolymer, dessen Molekulargewicht jeweils im Bereich von 10.000 bis 1.000.000 gmol–1, vorzugsweise von 20.000 bis 500.000 gmol–1, besonders bevorzugt von 30.000 bis 100.000 gmol–1 und insbesondere von 40.000 bis 80.000 gmol–1 liegt.
  • Die Herstellung von Polyvinylalkohol geschieht üblicherweise durch Hydrolyse von Polyvinylacetat, da der direkte Syntheseweg nicht möglich ist. Ähnliches gilt für Polyvinylalkoholcopolymere, die aus entsprechend aus Polyvinylacetatcopolymeren hergestellt werden. Bevorzugt ist, wenn wenigstens eine Lage des wasserlöslichen Materials einen Polyvinylalkohol umfasst, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% ausmacht.
  • Dem als wasserlösliches Material geeigneten Folienmaterial kann zusätzlich Polymere, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polyacrylamide, Oxazolin-Polymere, Polyurethane, Polyester und/oder Mischungen der vorstehenden Polymere, zugesetzt sein.
  • Geeignete wasserlösliche Folien zum Einsatz als wasserlösliches Material der wasserlöslichen Portion gemäß der Erfindung sind Folien, die unter der Bezeichnung Monosol M8630 von MonoSol LLC vertrieben werden. Andere geeignete Folien umfassen Folien mit der Bezeichnung Solublon® PT, Solublon® KA, Solublon® KC oder Solublon® KL von der Aicello Chemical Europe GmbH oder die Folien VF-HP von Kuraray, oder HiSelon SH2312 der Firma Nippon Gohsei.
  • Bevorzugte in der erfindungsgemäßen Portion vorhandene Textilbehandlungsmittel, sind die zuvor beschriebenen.
  • Bevorzugte in der erfindungsgemäßen Portion vorhandene Farbfangtücher, sind die zuvor beschriebenen.
  • Eine erfindungsgemäß bevorzugte Portion ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein festes Textilbehandlungsmittel als feste Zusammensetzung enthalten ist.
  • Eine erfindungsgemäß bevorzugte Portion ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein flüssiges Textilbehandlungsmittel als flüssige Zusammensetzung enthalten ist.
  • Am bevorzugtesten enthält die erfindungsgemäße Portion ein Textilbehandlungsmittel, umfassend mindestens eine festförmige Zusammensetzung und mindestens eine flüssige Zusammensetzung. Somit ergibt sich als ganz besonders bevorzugte Ausführungsform eine Portion zur Anwendung in der Textilbehandlung, umfassend mindestens zwei Kammern mit Wandungen aus wasserlöslichem Material, dadurch gekennzeichnet, dass ein Farbfangtuch und ein Textilbehandlungsmittel, umfassend mindestens eine festförmige Zusammensetzung und mindestens eine flüssige Zusammensetzung, mit der Maßgabe, dass
    • a) mindestens eine dieser Kammern eine flüssige Zusammensetzung, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 60 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids und – 2 bis 35 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids, enthält, und
    • b) mindestens eine weitere dieser Kammern eine festförmige Zusammensetzung, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 55 Gew.-% mindestens einer Peroxidverbindung, – 2 bis 25 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, – 0 bis 5 Gew.-% Tensid,
    enthält.
  • In besagter bevorzugten Portion befinden sich die besagte festförmige und flüssige Zusammensetzung jeweils in einer aus wasserlöslichem Material gebildeten Kammer. Das wasserlösliche Material bildet Wandungen der Kammer und umhüllt dadurch die erfindungsgemäße Zusammensetzung des ersten Erfindungsgegenstandes.
  • Die festförmige und die flüssige Zusammensetzung des Textilbehandlungsmittels können zusätzlich zu den zwingend enthaltenen Inhaltsstoffen noch weitere optionale Inhaltsstoffe enthalten. Die besagten Gesamtmengen werden derart aus den vorgegebenen Gewichtsmengenbereichen ausgewählt, dass sich gemeinsam mit den Mengen der optionalen Inhaltsstoffe für die besagte Zusammensetzung bezogen auf deren Gesamtgewicht 100 Gew.-% ergeben.
  • Eine chemische Verbindung ist eine organische Verbindung, wenn das Molekül der chemischen Verbindung mindestens eine kovalente Bindung zwischen Kohlenstoff und Wasserstoff enthält. Diese Definition gilt unter anderem für „organische Bleichaktivatoren“ als chemische Verbindung mutatis mutandis.
  • Eine chemische Verbindung ist im Umkehrschluss zur Definition der organischen Verbindung eine anorganische Verbindung, wenn das Molekül der chemischen Verbindung keine kovalente Bindung zwischen Kohlenstoff und Wasserstoff enthält. Diese Definition gilt unter anderem für anorganische Peroxidverbindungen als chemische Verbindung mutatis mutandis.
  • Eine Peroxidverbindung ist eine chemische Verbindung, die als Strukturfragment die Peroxo-Atomgruppierung -O-O- enthält.
  • Es hat sich als bevorzugt herausgestellt, wenn die festförmige Zusammensetzung der Portion aus mehreren festförmigen Partikeln gebildet wird. Eine solche Ausführungsform der festförmigen Zusammensetzung liegt bevorzugt als Pulver oder Granulat vor. Die besagten festförmigen Partikel weisen wiederum bevorzugt einen Partikeldurchmesser X50,3 (Volumenmittel) von 100 bis 1500 µm auf. Diese Partikelgrößen können durch Siebung oder mittels eines Partikelgrößenanalysators Camsizer der Fa. Retsch bestimmt werden.
  • Die Portion enthält bevorzugt
    • – die besagte feste Zusammensetzung in einer Gesamtmenge von 4,0 bis 10,0 g, insbesondere von 5,0 bis 9,0 g und/oder
    • – die besagte flüssige Zusammensetzung in einer Gesamtmenge von 10,0 bis 20,0 g, insbesondere von 14,0 bis 18,0 g.
  • Die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion enthält bevorzugt eine definierte Menge an Peroxidverbindung. Es hat sich als erfindungsgemäß bevorzugt herausgestellt, wenn die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung Peroxidverbindungen in einer Gesamtmenge von 30 bis 50 Gew.-%, insbesondere 33 bis 45 Gew.-%, enthält.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die Peroxidverbindung aus mindestens einer anorganischen Peroxidverbindung ausgewählt wird.
  • Als geeignete Peroxidverbindungen sind insbesondere Percarbonat-Verbindungen, Perborat-Verbindungen, Peroxodisulfat-Verbindungen, Wasserstoffperoxid, Anlagerungsverbindungen von Wasserstoffperoxid an anorganische Verbindungen, organische Peroxysäuren oder Mischungen mindestens zweier dieser Verbindungen zu nennen. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, wenn die Peroxidverbindung aus Natriumpercarbonat, Natriumperborat, Natriumperoxodisulfat oder Mischungen davon ausgewählt wird. Natriumpercarbonat ist eine ganz besonders bevorzugte Peroxidverbindung. Natriumpercarbonat ist eine Anlagerungsverbindung von Wasserstoffperoxid an Natriumcarbonat mit der Formel yNa2CO3·xH2O2, wobei x die Stoffmenge an Wasserstoffperoxid pro y Mol Na2CO3 bedeutet. Am bevorzugtesten ist die Peroxidverbindung Na2CO3·1.5H2O2 mit der CAS-Nummer 15630-89-4.
  • Die erfindungsgemäß eingesetzte Peroxidverbindung weist erfindungsgemäß bevorzugt einen Gehalt an Aktivsauerstoff zwischen 9,0 % und 15,0 %, insbesondere von 10,0 % bis 14,0 %, (jeweils gemessen durch Titration mit Kaliumpermanganat), auf.
  • Es hat sich für die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe bevorzugt herausgestellt, wenn die Peroxidverbindung partikelförmig, insbesondere als Pulver oder Granulat vorliegt. Dabei ist es wiederum bevorzugt, wenn die die Peroxidverbindung enthaltenen Partikel (beispielsweise das Pulver oder Granulat) eine Schüttdichte von 0,70 bis 1,30 kg/dm3, besonders bevorzugt mit eine Schüttdichte von 0,85 bis 1,20 kg/dm3 (z.B. jeweils gemessen nach ISO 697), aufweisen.
  • Darüber hinaus eignen sich bevorzugt solche Peroxidverbindungen, deren Partikel eine mittlere Partikelgröße (Volumenmittel) X50,3 von 0,40 bis 0,95 mm, insbesondere von 0,50 bis 0,90 mm, aufweist (z.B. gemessen mit Siebanalyse oder durch einen Partikelgrößenanalysator Camsizer, Firma Retsch) haben.
  • Eine festförmige Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, kann zum zusätzlichen Schutz vor Zersetzung an der Oberfläche mit einer Beschichtung versehen sein. Die Beschichtung soll vor Zersetzung des Percarbonats schützen. Als Beschichtungsmittel eignen sich bevorzugt wasserlösliche Passivierungsmittel, wie beispielsweise Natriumhydrogencarbonat, Natriumcarbonat, Natriumsulfat oder Metaborat-Verbindungen. Es kann erfindungsgemäß bevorzugt sein, wenn die festförmige Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, an der Oberfläche zumindest mit Natriumsulfat beschichtet ist. Dabei ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die festförmige Peroxidvervindung eine mittlere Partikelgröße X50,3 von 0,40 bis 0,95 mm, insbesondere von 0,40 bis 0,90 mm, aufweist (z.B. gemessen mit Siebanalyse oder durch einen Partikelgrößenanalysator Camsizer, Firma Retsch) haben und mit Natriumsulfat beschichtet sind.
  • Um die Lagersicherheit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung zusätzlich zu erhöhen kann unter Phlegmatisierung (i.e. Verringerung oder Verhinderung einer möglichen Wärmebildung durch eine exotherme Zersetzung der festen Peroxidverbindung) die eingesetzte Peroxidverbindung mit einem Phlegmatisierungsmittel, insbesondere mit einer Metaborat-Verbindung (vorteilhafter Weise enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung bezogen auf den Gehalt an Peroxidverbindung 50 bis 100 Gew.-% mit Metaborat beschichtete Peroxidverbindung), beschichtet sein. Die phlegmatisierende Beschichtung der festen Peroxidverbindung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion enthält zwingend organischen Bleichaktivator in einer Gesamtmenge von 10 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 11 bis 18 Gew.-%, besonders bevorzugt von 12 bis 16 Gew.-%, wiederum bevorzugt von 10 bis 15 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 11 bis 14 Gew.-%.
  • Als organische Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen Peroxycarbonsäuren (insbesondere aliphatische Peroxycarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-Atomen), und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt werden. Die vorgenannten Gesamtmengen gelten dabei mutatis mutandis für diese speziellen organischen Bleichaktivatoren.
  • Festförmige Zusammensetzungen, die organischen Bleichaktivator aus mindestens einer Verbindung der Gruppe von Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische Peroxycarbonsäuren bilden, enthält, ist erfindungsgemäß bevorzugt. Besonders bevorzugt ist es, wenn der organische Bleichaktivator aus mindestens einer Verbindung der mehrfach N-acylierten organischen Amine ausgewählt wird. Die vorgenannten Gesamtmengen gelten dabei mutatis mutandis für diese speziellen organischen Bleichaktivatoren.
  • Die Perhydrolyse ist dem Fachmann als eine Reaktion bekannt, bei der in einem protischen Lösemittel (z.B. Wasser) ein Anion O-O-H durch nukleophile Substitution kovalent an einen Reaktanden R-X unter Erhalt der Verbindung R-O-O-H bindet und die Abspaltung einer Abgangsgruppe X unter Lyse der chemischen Bindung zwischen R und X bewirkt.
  • Von allen dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannten Bleichaktivatoren werden mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetyl-ethylendiamin (TAED), acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin (DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide, insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere n-Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS) besonders bevorzugt eingesetzt. Die vorgenannten Gesamtmengen gelten dabei mutatis mutandis für diese speziellen organischen Bleichaktivatoren.
  • Ganz besonders bevorzugt enthält die festförmige Zusammensetzung der Portion als Bleichmittel
    • – 25 bis 55 Gew.-% (insbesondere 30 bis 50 Gew.-%) mindestens einer anorganischen Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, und
    • – 10 bis 20 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, aus mindestens einer Verbindung der Gruppe von Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische Peroxycarbonsäuren bilden, insbesondere mindestens ein mehrfach N-acyliertes organisches Amin.
  • Es ist erfindungsgemäß zwingend erforderlich, dass die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion kein Tensid bis maximal zu einer Gesamtmenge von 5 Gew.-% Tensid (i.e. 0 bis 5 Gew.-% Tensid), bezogen auf das Gewicht der festförmigen Zusammensetzung, enthält. Vorzugsweise enthält die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion eine Gesamtmenge von 0 bis 3 Gew.-% Tensid, ganz besonders bevorzugt ist die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion frei von Tensid.
  • Als geeignete Tenside sind alle für die Textilbehandlung geeigneten Tenside zu verstehen.
  • Sollte die festförmige Zusammensetzung zusätzlich Tensid enthalten, so ist es bevorzugt, als Tensid Seife einzusetzen. Seifen sind die wasserlöslichen Natrium- oder Kaliumsalze der gesättigten und ungesättigten Fettsäuren mit 10 bis 20 Kohlenstoffatomen, der Harzsäuren des Kolophoniums (gelbe Harzseifen) und der Naphthensäuren, die als feste oder halbfeste Gemische in der Hauptsache für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet werden. Natrium- oder Kaliumsalze der gesättigten und ungesättigten Fettsäuren mit 10 bis 20 Kohlenstoffatomen, insbesondere mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, sind gemäß Erfindung bevorzugte Seifen.
  • Bevorzugter Weise enthält die festförmige Zusammensetzung mit der Maßgabe des vorgenannten Gesamttensidgehalts bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung eine Gesamtmenge 0 bis 1 Gew.-% (bevorzugt 0 bis 0,5 Gew.-%) nichtionisches Tensid.
  • Bevorzugter Weise enthält die festförmige Zusammensetzung mit der Maßgabe des vorgenannten Gesamttensidgehalts bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung eine Gesamtmenge 0 bis 4 Gew.-% (insbesondere 0 bis 2,5 Gew.-%) anionisches Tensid.
  • Die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion enthält bevorzugt zusätzlich eine Menge an Alkalimetallsilikat. Als Alkalimetallsilikate eignen sich insbesondere Natriumsilikat, und/oder Kaliumsilikat. Besonders bevorzugt ist Natriumsilikat. Als Natriumsilikate werden ganz besonders bevorzugt Natriummetasilikat oder Wasserglas, wiederum bevorzugt Wasserglas, in der erfindungsgemäßen festförmigen Zusammensetzung eingesetzt.
  • Wenn die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung der Portion Alkalisilikat enthält, enthält sie es bevorzugt in einer Gesamtmenge bezogen auf das Gewicht der festförmigen Zusammensetzung von 5,0 bis 20,0 Gew.-%.
  • Die Mengenangabe des Alkalimetallsilikats wird ohne den gegebenenfalls im Alkalimetallsilikat enthaltenen Wasseranteil (Hydrat) berechnet.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die enthaltenen Alkalimetallsilikate in Form von Partikeln, insbesondere als Granulat, vorliegen. Darüber hinaus eignen sich bevorzugt solche Alkalimetallsilikate, deren Partikel eine mittlere Partikelgröße (Volumenmittel) X50,3 von 0,20 bis 1,00 mm, insbesondere von 0,30 bis 0,90 mm, insbesondere von 0,50 bis 0,80 mm, aufweisen (z.B. gemessen mit Siebanalyse oder durch einen Partikelgrößenanalysator Camsizer, Firma Retsch) haben.
  • Davon unabhängig oder in Kombination erwies sich ein Gewichtsverhältnis von Alkalisilikat zu Peroxidverbindung in einem Bereich von 10 zu 1 bis 1 zu 4 als besonders günstig.
  • Davon unabhängig oder in Kombination sind erfindungsgemäß Alkalimetallsilikate der Formel (SiO2)n(Na2O)m(K2O)p besonders bevorzugt, wobei n für eine positive rationale Zahl steht und m und p unabhängig voneinander für eine positive rationale Zahl stehen, mit den Maßgaben, dass mindestens einer der Parameter m oder p von 0 verschieden ist und das Verhältnis zwischen n und der Summe aus m und p zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere im Verhältnisbereich von 2:1 bis 4:1 liegt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung als Alkalimetallsilikat Silikat der Formel (SiO2)n(Na2O)m, wobei n für eine positive rationale Zahl und m für eine positive rationale Zahl steht, mit der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen n und m zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere im Verhältnisbereich von 2:1 bis 4:1 liegt. Folgende Ausführungsformen (A) bzw. (B) der festförmigen Zusammensetzung der Portion gelten daher als besonders bevorzugt:
    • (A) Festförmige Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Portion, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 55 Gew.-% mindestens einer Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, – 10 bis 20 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, – 5 bis 20 Gew.-% Silikat der Formel (SiO2)n(Na2O)m, wobei n für eine positive rationale Zahl steht und m für eine positive rationale Zahl steht, mit der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen n und m zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere zwischen 2:1 und 4:1, liegt, – 0 bis 5 Gew.-% Tensid.
    • (B) Festförmige Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Portion, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 55 Gew.-% mindestens einer Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, – 10 bis 20 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, – 5 bis 20 Gew.-% Granulat von Silikat mit der Formel (SiO2)n(Na2O)m mit einer mittleren Partikelgröße (Volumenmittel) X50,3 von 0,20 bis 1,00 mm, insbesondere von 0,30 bis 0,90 mm, insbesondere von 0,50 bis 0,80 mm, wobei n für eine positive rationale Zahl und m für eine positive rationale Zahl steht, mit der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen n und m zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere zwischen 2:1 und 4:1, liegt, – 0 bis 5 Gew.-% Tensid.
  • Die festförmige Zusammensetzung der Portion kann zusätzlich zur thermischen Stabilisierung Hydrogencarbonat, berechnet als Natriumhydrogencarbonat, enthalten. Als Hydrogencarbonat ist erfindungsgemäß eine chemische Verbindung zu verstehen, die vor der Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mindestens ein Hydrogencarbonat-Ion (HCO3 ) enthält und von erfindungsgemäßen Peroxidverbindungen verschieden ist. Die Gewichtsmenge an Hydrogencarbonat in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung wird gemäß Definition als äquivalente Gewichtsmenge Natriumhydrogencarbonat ausgedrückt.
  • Festförmige Zusammensetzungen der Portion enthalten bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung bevorzugt Hydrogencarbonat in einer Gesamtmenge von 5 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt von 7,5 bis 30 Gew.-%, berechnet als Natriumhydrogencarbonat.
  • Es ist außerdem erfindungsgemäß bevorzugt, Hydrogencarbonat auszuwählen aus Natriumhydrogencarbonat, Kaliumhydrogencarbonat oder Mischungen davon. Ganz besonders bevorzugt eignet sich als Hydrogencarbonat das Natriumhydrogencarbonat.
  • Es hat sich außerdem als bevorzugt herausgestellt, wenn Hydrogencarbonat partikelförmig, insbesondere als Pulver oder Granulat, vorliegt.
  • Es ist außerdem bevorzugt, wenn die Hydrogencarbonat enthaltenen Partikel (beispielsweise das Pulver oder Granulat) eine Schüttdichte von 0,40 bis 1,50 kg/dm3, besonders bevorzugt mit eine Schüttdichte von 0,90 bis 1,10 kg/dm3 (z.B. jeweils gemessen nach ISO 697), aufweisen. Im Rahmen dieser bevorzugten Schüttdichte zeigte es sich als vorteilhaft und besonders bevorzugt, wenn die die Peroxidverbindung enthaltenen Partikel (beispielsweise das Pulver oder Granulat) eine Schüttdichte von 0,70 bis 1,30 kg/dm3, besonders bevorzugt mit eine Schüttdichte von 0,85 bis 1,20 kg/dm3 (z.B. jeweils gemessen nach ISO 697), aufweisen.
  • Folgende Ausführungsformen (C) und (D) der festförmigen Zusammensetzung gelten für die erfindungsgemäße Portion als besonders bevorzugt:
    • (C) Festförmige Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Portion, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 30 bis 50 Gew.-% mindestens einer Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, – 10 bis 20 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, – 5 bis 20 Gew.-% Silikat der Formel (SiO2)n(Na2O)m, wobei n für eine positive rationale Zahl steht und m für eine positive rationale Zahl steht, mit der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen n und m zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere zwischen 2:1 und 4:1, liegt, – 7,5 bis 30 Gew.-% Natriumhydrogencarbonat, – 0 bis 5 Gew.-% Tensid.
    • (D) Festförmige Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Portion, enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der festförmigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 30 bis 50 Gew.-% mindestens einer Peroxidverbindung, insbesondere Natriumpercarbonat, – 10 bis 20 Gew.-% mindestens eines organischen Bleichaktivators, – 5 bis 20 Gew.-% Granulat von Silikat mit der Formel (SiO2)n(Na2O)m mit einer mittleren Partikelgröße (Volumenmittel) X50,3 von 0,20 bis 1,00 mm, insbesondere von 0,30 bis 0,90 mm, insbesondere von 0,50 bis 0,80 mm, wobei n für eine positive rationale Zahl und m für eine positive rationale Zahl steht, mit der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen n und m zwischen 1:4 und 4:1, insbesondere zwischen 2:1 und 4:1, liegt, – 7,5 bis 30 Gew.-% Natriumhydrogencarbonat, – 0 bis 5 Gew.-% Tensid.
  • Als weiteren Inhaltsstoff können die festförmigen Zusammensetzungen der Portion bezogen auf deren Gesamtgewicht bevorzugt eine Gesamtmenge von 1 bis 15 Gew.-% mindestens eines Polysacharids enthalten.
  • Unter einem Polysaccharid werden erfindungsgemäß Saccharide verstanden, die mindestens 10 glycosidisch miteinander verknüpfte Zuckerstruktureinheiten enthalten.
  • Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform, liegt das Polysaccharid in Form von Partikeln (bevorzugt als Pulver oder als Granulat, besonders bevorzugt als Granulat) vor. Dabei ist es wiederum bevorzugt, wenn diese Partikel eine mittlere Partikelgröße (Volumenmittel) X50,3 von 200 bis 1600 µm, insbesondere von 300 bis 1400 µm, insbesondere von 400 bis 1200 µm, ganz besonders bevorzugt von 600 bis 1100 µm, aufweisen (z.B. gemessen mit Siebanalyse oder durch einen Partikelgrößenanalysator Camsizer, Firma Retsch) haben.
  • Bevorzugte Polysaccharide sind Cellulose und deren Derivate, Stärke und deren Derivate und Mischungen daraus. Als Polysaccharid enthält die erfindungsgemäße festförmige Zusammensetzung vorzugsweise Methylcellulose, Ethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Methylhydroxyethylcellulose, Methylcarboxymethylcellulose, Ethylhydroxyethylcellulose, oder eine Mischung von mindestens zwei dieser Polysaccharide.
  • Die bevorzugte Gesamtmenge an Polysaccharid, insbesondere an bevorzugtem Polysaccharid (vide supra), beträgt 1,5 bis 12,0 Gew.-%, besonders bevorzugt von 2,0 bis 10,0 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 2,5 bis 9,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der besagten Zusammensetzung.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung zusätzlich mindestens einen Soil-release Wirkstoff. Schmutzablösevermögende Substanzen werden oft als "Soil-Release"-Wirkstoffe oder wegen ihres Vermögens, die behandelte Oberfläche, zum Beispiel der Faser, schmutzabstoßend auszurüsten, als "Soil-Repellents" bezeichnet. Wegen ihrer chemischen Ähnlichkeit zu Polyesterfasern besonders wirksame schmutzablösevermögende Wirkstoffe, die aber auch bei Geweben aus anderem Material die erwünschte Wirkung zeigen können, sind Copolyester, die Dicarbonsäureeinheiten, Alkylenglykoleinheiten und Polyalkylenglykoleinheiten enthalten. Schmutzablösevermögende Polyester der genannten Art wie auch ihr Einsatz in Waschmitteln sind seit langer Zeit bekannt.
  • Ein flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere die flüssige Zusammensetzung einer Portion) enthält bevorzugte Gesamtmengen an anionischem Tensid und nichtionischem Tensid. Der Gehalt des flüssigen Textilbehandlungsmittels (der flüssigen Zusammensetzung der Portion) an nichtionischem Tensid beträgt bevorzugt eine Gesamtmenge von 18 bis 28 Gew.-% bezogen auf das Gewicht der flüssigen Zusammensetzung.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Textilbehandlungsmittel (insbesondere Portionen) enthalten jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von
    • – 30 bis 40 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids und
    • – 18 bis 28 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids.
  • Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugte flüssige Textilbehandlungsmittel (insbesondere flüssige Zusammensetzungen der Portion) sind die Zusammensetzungen (E) bis (H):
    • (E) Flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere flüssige Zusammensetzung der Portion), enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 60 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids, wobei als anionisches Tensid mindestens ein C9-13-Alkylbenzolsulfonat enthalten ist, und – 2 bis 35 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids, wobei als nichtionisches Tensid mindestens ein alkoxylierter Alkohol mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen und durchschnittlich 4 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol enthalten ist.
    • (F) Flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere flüssige Zusammensetzung der Portion), enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 25 bis 60 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids, wobei als anionisches Tensid mindestens 25 bis 60 Gew.-% mindestens eines C9-13-Alkylbenzolsulfonats enthalten ist, und – 2 bis 35 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids, wobei als nichtionisches Tensid mindestens 2 bis 35 Gew.-% mindestens eines alkoxylierten Alkohols mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen und durchschnittlich 4 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol enthalten ist.
    • (G) Flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere flüssige Zusammensetzung der Portion), enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 30 bis 40 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids, wobei als anionisches Tensid mindestens ein C9-13-Alkylbenzolsulfonat enthalten ist, und – 18 bis 28 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids, wobei als nichtionisches Tensid mindestens ein alkoxylierter Alkohol mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen und durchschnittlich 4 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol enthalten ist.
    • (H) Flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere flüssige Zusammensetzung der Portion), enthaltend jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der flüssigen Zusammensetzung jeweils eine Gesamtmenge von – 30 bis 40 Gew.-% mindestens eines anionischen Tensids, wobei als anionisches Tensid mindestens 30 bis 40 Gew.-% mindestens eines C9-13-Alkylbenzolsulfonats enthalten ist, und – 18 bis 28 Gew.-% mindestens eines nichtionischen Tensids, wobei als nichtionisches Tensid mindestens 18 bis 28 Gew.-% mindestens eines alkoxylierten Alkohols mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen und durchschnittlich 4 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol enthalten ist.
  • Es ist erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt mindestens ein flüssiges Textilbehandlungsmittel (insbesondere eine flüssige Zusammensetzung einer Portion) der Ausführungsformen (E) bis (H) mit mindestens einer der bevorzugten festförmigen Textilbehandlungsmittel (insbesondere festförmigen Zusammensetzungen der Portion) (A) bis (D) (vide supra) zu kombinieren.
  • Das Textilbehandlungsmittel (insbesondere die festförmige Zusammensetzung und/oder die flüssige Zusammensetzung der Portion) kann zusätzlich mindestens ein Enzym enthalten. Prinzipiell sind diesbezüglich alle im Stand der Technik für die Textilbehandlung etablierten Enzyme einsetzbar. Vorzugsweise handelt es sich um eines oder mehrere Enzyme, die in einem Waschmittel eine katalytische Aktivität entfalten können, insbesondere eine Protease, Amylase, Lipase, Cellulase, Hemicellulase, Mannanase, Pektin-spaltendes Enzym, Tannase, Xylanase, Xanthanase, ß-Glucosidase, Carrageenase, Perhydrolase, Oxidase, Oxidoreduktase sowie deren Gemische. Bevorzugt geeignete hydrolytische Enzyme umfassen insbesondere Proteasen, Amylasen, insbesondere α-Amylasen, Cellulasen, Lipasen, Hemicellulasen, insbesondere Pectinasen, Mannanasen, β-Glucanasen, sowie deren Gemische. Besonders bevorzugt sind Proteasen, Amylasen und/oder Lipasen sowie deren Gemische und ganz besonders bevorzugt sind Proteasen. Diese Enzyme sind im Prinzip natürlichen Ursprungs; ausgehend von den natürlichen Molekülen stehen für den Einsatz in Wasch- oder Reinigungsmitteln verbesserte Varianten zur Verfügung, die entsprechend bevorzugt eingesetzt werden.
  • Unter den Proteasen sind solche vom Subtilisin-Typ bevorzugt. Beispiele hierfür sind die Subtilisine BPN' und Carlsberg, die Protease PB92, die Subtilisine 147 und 309, die alkalische Protease aus Bacillus lentus, Subtilisin DY und die den Subtilasen, nicht mehr jedoch den Subtilisinen im engeren Sinne zuzuordnenden Enzyme Thermitase, Proteinase K und die Proteasen TW3 und TW7. Subtilisin Carlsberg ist in weiterentwickelter Form unter dem Handelsnamen Alcalase® von der Firma Novozymes A/S, Bagsvaerd, Dänemark, erhältlich. Die Subtilisine 147 und 309 werden unter den Handelsnamen Esperase®, beziehungsweise Savinase® von der Firma Novozymes vertrieben. Von der Protease aus Bacillus lentus DSM 5483 leiten sich die unter der Bezeichnung BLAP® geführten Protease-Varianten ab. Weitere brauchbare Proteasen sind beispielsweise die unter den Handelsnamen Durazym®, Relase®, Everlase®, Nafizym®, Natalase®, Kannase® und Ovozyme® von der Firma Novozymes, die unter den Handelsnamen, Purafect®, Purafect® OxP, Purafect® Prime, Excellase® und Properase® von der Firma Genencor, das unter dem Handelsnamen Protosol® von der Firma Advanced Biochemicals Ltd., Thane, Indien, das unter dem Handelsnamen Wuxi® von der Firma Wuxi Snyder Bioproducts Ltd., China, die unter den Handelsnamen Proleather® und Protease P® von der Firma Amano Pharmaceuticals Ltd., Nagoya, Japan, und das unter der Bezeichnung Proteinase K-16 von der Firma Kao Corp., Tokyo, Japan, erhältlichen Enzyme. Besonders bevorzugt eingesetzt werden auch die Proteasen aus Bacillus gibsonii und Bacillus pumilus.
  • Beispiele für erfindungsgemäß verwendbare Amylasen sind die α-Amylasen aus Bacillus licheniformis, aus B. amyloliquefaciens oder aus B. stearothermophilus sowie deren für den Einsatz in Wasch- oder Reinigungsmitteln verbesserte Weiterentwicklungen. Das Enzym aus B. licheniformis ist von der Firma Novozymes unter dem Namen Termamyl® und von der Firma Genencor unter dem Namen Purastar®ST erhältlich. Weiterentwicklungsprodukte dieser α-Amylase sind von der Firma Novozymes unter den Handelsnamen Duramyl® und Termamyl®ultra, von der Firma Genencor unter dem Namen Purastar®OxAm und von der Firma Daiwa Seiko Inc., Tokyo, Japan, als Keistase® erhältlich. Die α-Amylase von B. amyloliquefaciens wird von der Firma Novozymes unter dem Namen BAN® vertrieben, und abgeleitete Varianten von der α-Amylase aus B. stearothermophilus unter den Namen BSG® und Novamyl®, ebenfalls von der Firma Novozymes. Des Weiteren sind für diesen Zweck die α-Amylase aus Bacillus sp. A 7-7 (DSM 12368) und die Cyclodextrin-Glucanotransferase (CGTase) aus B. agaradherens (DSM 9948) hervorzuheben. Ebenso sind Fusionsprodukte aller genannten Moleküle einsetzbar. Darüber hinaus sind die unter den Handelsnamen Fungamyl® von dem Unternehmen Novozymes erhältlichen Weiterentwicklungen der α-Amylase aus Aspergillus niger und A. oryzae geeignet. Weitere vorteilhaft einsetzbare Handelsprodukte sind beispielsweise die Amylase-LT®, sowie Stainzyme® oder Stainzyme ultra® oder Stainzyme plus®, letztere ebenfalls von dem Unternehmen Novozymes. Auch durch Punktmutationen erhältliche Varianten dieser Enzyme können erfindungsgemäß eingesetzt werden.
  • Beispiele für erfindungsgemäß verwendbare Lipasen oder Cutinasen, die insbesondere wegen ihrer Triglycerid-spaltenden Aktivitäten enthalten sind, aber auch, um aus geeigneten Vorstufen in situ Persäuren zu erzeugen, sind die ursprünglich aus Humicola lanuginosa (Thermomyces lanuginosus) erhältlichen, beziehungsweise weiterentwickelten Lipasen, insbesondere solche mit dem Aminosäureaustausch D96L. Sie werden beispielsweise von der Firma Novozymes unter den Handelsnamen Lipolase®, Lipolase®Ultra, LipoPrime®, Lipozyme® und Lipex® vertrieben. Desweiteren sind beispielsweise die Cutinasen einsetzbar, die ursprünglich aus Fusarium solani pisi und Humicola insolens isoliert worden sind. Ebenso brauchbare Lipasen sind von der Firma Amano unter den Bezeichnungen Lipase CE®, Lipase P®, Lipase B®, beziehungsweise Lipase CES®, Lipase AKG®, Bacillus sp. Lipase®, Lipase AP®, Lipase M-AP® und Lipase AML® erhältlich. Von der Firma Genencor sind beispielsweise die Lipasen beziehungsweise Cutinasen einsetzbar, deren Ausgangsenzyme ursprünglich aus Pseudomonas mendocina und Fusarium solanii isoliert worden sind. Als weitere wichtige Handelsprodukte sind die ursprünglich von der Firma Gist-Brocades vertriebenen Präparationen M1 Lipase® und Lipomax® und die von der Firma Meito Sangyo KK, Japan, unter den Namen Lipase MY-30®, Lipase OF® und Lipase PL® vertriebenen Enzyme zu erwähnen, ferner das Produkt Lumafast® von der Firma Genencor.
  • Cellulasen können je nach Zweck als reine Enzyme, als Enzympräparationen oder in Form von Mischungen, in denen sich die einzelnen Komponenten vorteilhafterweise hinsichtlich ihrer verschiedenen Leistungsaspekte ergänzen, vorhanden sein. Zu diesen Leistungsaspekten zählen insbesondere die Beiträge der Cellulase zur Primärwaschleistung des Mittels (Reinigungsleistung), zur Sekundärwaschleistung des Mittels (Antiredepositionswirkung oder Vergrauungsinhibition), zur Avivage (Gewebewirkung) oder zur Ausübung eines "stone washed"-Effekts. Eine brauchbare pilzliche, Endoglucanase(EG)-reiche Cellulase-Präparation, beziehungsweise deren Weiterentwicklungen wird von der Firma Novozymes unter dem Handelsnamen Celluzyme® angeboten. Die ebenfalls von der Firma Novozymes erhältlichen Produkte Endolase® und Carezyme® basieren auf der 50 kD-EG, beziehungsweise der 43 kD-EG aus H. insolens DSM 1800. Weitere einsetzbare Handelsprodukte dieser Firma sind Cellusoft®, Renozyme® und Celluclean®. Weiterhin einsetzbar sind beispielsweise die 20 kD-EG aus Melanocarpus, die von der Firma AB Enzymes, Finnland, unter den Handelsnamen Ecostone® und Biotouch® erhältlich sind. Weitere Handelsprodukte der Firma AB Enzymes sind Econase® und Ecopulp®. Weitere geeignete Cellulasen sind aus Bacillus sp. CBS 670.93 und CBS 669.93, wobei die aus Bacillus sp. CBS 670.93 von der Firma Genencor unter dem Handelsnamen Puradax® erhältlich ist. Weitere Handelsprodukte der Firma Genencor sind "Genencor detergent cellulase L" und lndiAge®Neutra. Auch durch Punktmutationen erhältliche Varianten dieser Enzyme können erfindungsgemäß eingesetzt werden. Besonders bevorzugte Cellulasen sind Thielavia terrestris Cellulasevarianten, Cellulasen aus Melanocarpus, insbesondere Melanocarpus albomyces, Cellulasen vom EGIII-Typ aus Trichoderma reesei oder hieraus erhältliche Varianten.
  • Ferner können insbesondere zur Entfernung bestimmter Problemanschmutzungen weitere Enzyme eingesetzt sein, die unter dem Begriff Hemicellulasen zusammengefasst werden. Hierzu gehören beispielsweise Mannanasen, Xanthanlyasen, Xanthanasen, Xyloglucanasen, Xylanasen, Pullulanasen, Pektin-spaltende Enzyme und ß-Glucanasen. Die aus Bacillus subtilis gewonnene ß-Glucanase ist unter dem Namen Cereflo® von der Firma Novozymes erhältlich. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Hemicellulasen sind Mannanasen, welche beispielsweise unter den Handelsnamen Mannaway® von dem Unternehmen Novozymes oder Purabrite® von dem Unternehmen Genencor vertrieben werden. Zu den Pektin-spaltenden Enzymen werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung ebenfalls Enzyme gezählt mit den Bezeichnungen Pektinase, Pektatlyase, Pektinesterase, Pektindemethoxylase, Pektinmethoxylase, Pektinmethylesterase, Pektase, Pektinmethylesterase, Pektinoesterase, Pektinpektylhydrolase, Pektindepolymerase, Endopolygalacturonase, Pektolase, Pektinhydrolase, Pektin-Polygalacturonase, Endo-Polygalacturonase, Poly-α-1,4-Galacturonid Glycanohydrolase, Endogalacturonase, Endo-D-galacturonase, Galacturan 1,4-α-Galacturonidase, Exopolygalacturonase, Poly(galacturonat) Hydrolase, Exo-D-Galacturonase, Exo-D-Galacturonanase, Exopoly-D-Galacturonase, Exo-poly-α-Galacturonosidase, Exopolygalacturonosidase oder Exopolygalacturanosidase. Beispiele für diesbezüglich geeignete Enzyme sind beispielsweise unter den Namen Gamanase®, Pektinex AR®, X-Pect® oder Pectaway® von dem Unternehmen Novozymes, unter dem Namen Rohapect UF®, Rohapect TPL®, Rohapect PTE100®, Rohapect MPE®, Rohapect MA plus HC, Rohapect DA12L®, Rohapect 10L®, Rohapect B1L® von dem Unternehmen AB Enzymes und unter dem Namen Pyrolase® von dem Unternehmen Diversa Corp., San Diego, CA, USA erhältlich.
  • Unter all diesen Enzymen sind solche besonders bevorzugt, die an sich gegenüber einer Oxidation vergleichsweise stabil oder beispielsweise über Punktmutagenese stabilisiert worden sind. Hierunter sind insbesondere die bereits erwähnten Handelsprodukte Everlase® und Purafect®OxP als Beispiele für solche Proteasen und Duramyl® als Beispiel für eine solche α-Amylase anzuführen.
  • Das Textilbehandlungsmittel enthält Enzyme vorzugsweise in Gesamtmengen von 1 × 10–8 bis 5 Gewichts-Prozent bezogen auf aktives Protein. Bevorzugt sind die Enzyme in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,01 bis 1,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von 0,05 bis 1,25 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 bis 0,5 Gew.-% in dieser Portion enthalten.
  • Ein festförmiges Textilbehandlungsmittel wird bevorzugt durch Mischen der Rohstoffe hergestellt. Dabei kann ein Batchprozess oder ein kontinuierlicher Mischprozess Anwendung finden. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt solche Mischverfahren einzusetzen, bei denen die Partikel der Inhaltsstoffe (z.B. des Pulvers oder des Granulats) nicht mechanisch zerstört werden. Als Mischgeräte eignen sich dafür besonders Taumelmischer, Paddelmischer (Fa. Forberg, Fa. Lödige, Fa. Gericke) oder Helixmischer (Fa. Amixon, Fa. Gebrüder Ruberg). Die Inhaltsstoffe der erfindungsgemäßen festförmigen Zusammensetzung werden mit geringem Energieeintrag vermischt, insbesondere kommen Mischwerkzeuge zum Einsatz, die mit 0,1 bis 5 m/s Umfangsgeschwindigkeit mischen.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn das flüssige Textilbehandlungsmittel (insbesondere die flüssige Zusammensetzung der Portion) zusätzlich zum anionischen und nichtionischen Tensid mindestens ein nichtionisches Polymer, insbesondere mindesten ein polyalkoxyliertes Polyamin als nichtionisches Polymer, enthält. Bevorzugt geeignete polyalkoxylierte Polymaine wurde bereits beschrieben (vide supra).
  • Die in der wasserlöslichen Portion in der ersten Kammer konfektionierte flüssige Zusammensetzung kann Wasser enthalten, wobei, insbesondere für flüssige erste Zusammensetzungen, der Gehalt an Wasser bezogen auf die gesamte erste Zusammensetzung höchstens als 20 Gew.-%, bevorzugt höchstens 15 Gew.-%, beträgt. Der Wassergehalt wird erfindungsgemäß durch Karl-Fischer-Titration bestimmt.
  • Ein dritter Erfindungsgegenstand ist die Verwendung einer Portion des zweiten Erfindungsgegenstandes zur Textilbehandlung.
  • Ein vierter Erfindungsgegenstand ist ein Verfahren zur Textilbehandlung, enthaltend zumindest folgende Schritte:
    • i) mindestens ein Textil und Textilbehandlungsmittel wie im ersten Erfindungsgegenstand definiert und mindestens ein Farbfangtuch, werden gemeinsam in einen Behälter vorgelegt,
    • ii) die Vorlage aus Schritt i) wird in besagtem Behälter mit Wasser in Kontakt gebracht.
  • Als Behälter fungiert bevorzugt die Trommel einer Waschmaschine.
  • Es werden bevorzugt in Schritt ii) 10 bis 60 Liter Wasser, besonders bevorzugt 15 bis 40 Liter Wasser zugeführt.
  • Dabei ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn eine erfindungsgemäße Portion als Dosierhilfe eingesetzt wird und diese Portion gemeinsam mit mindestens einem Textil in einen Behälter vorgelegt wird.
  • Die für den ersten Erfindungsgegenstand beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen gelten mutatis mutandis auch für den zweiten, dritten und vierten Erfindungsgegenstand. Beispiele Zusammensetzung A (flüssig):
    Rohstoffe: E1 Gew.-% V1 Gew.-%
    Wasser Rest Rest
    Borsäure 1,0 1,0
    Zitronensäure Anhydrat 2,0 2,0
    Optischer Aufheller 0,1 0,1
    Glyzerin 4,0 4,0
    Nichtiontensid (C12-18-Fettalkoholether mit 7-8 Einheiten Ethylenoxid (EO)) 18,0 18,0
    Fettalkoholethersulfate (2 EO) 5,0 5,0
    C12-lineares Alkylbenzolsulfonat 20,0 20,0
    DTPMP 1,0 1,0
    Propylenglykol 5,0 5,0
    Monoethanolamin 10,0 10,0
    C12-18-Fettsäureseife 10,0 10,0
    Ethanol 2,0 2,0
    Parfum 1,0 1,0
    Liquitint HP Blue 0,06
    Basacid Blue V20 - 0,06
    Enzyme 0,2 0,2
    Zusammensetzung B (fest):
    Rohstoffe: Gew.-%
    Natriumpercarbonat 35,0
    TAED 16,0
    Natriumsilikat 17,5
    Natriumhydrogencarbonat 31,3
    Enzyme 0,2
  • Zudem wurde ein Farbfangtuch gemäß Beispiel I der EP 1 621 604 B1 eingesetzt.
    • a) Es wurde je ein 2-Kammer-Pouch mittels dem Fachmann bekannten Form-Füll-Siegel-Verfahren hergestellt, so daß die Geometrie des Pouches erlaubte, dass ein komprimiertes Farbfangtuch durch anfeuchten des Films zwischen die Kammer geklebt wurde.
    • i) In der ersten Kammer wurden 15 g der Zusammensetzung A(E1) und in der zweiten Kammer 15 g der Zusammensetzung B konfektioniert.
    • ii) In der ersten Kammer wurden 15 g der Zusammensetzung A(V1) und in der zweiten Kammer 15 g der Zusammensetzung B konfektioniert.
    • b) Es wurde je ein 3-Kammer-Pouch mittels dem Fachmann bekannten Form-Füll-Siegel-Verfahren hergestellt.
    • i) Es wurde in der ersten Kammer 15 g der Zusammensetzung A(E1), in der zweiten Kammer 15 g der Zusammensetzung B und in der dritten Kammer das Farbfangtuch konfektioniert.
    • ii) Es wurde in der ersten Kammer 15 g der Zusammensetzung A(V1), in der zweiten Kammer 15 g der Zusammensetzung B und in der dritten Kammer das Farbfangtuch konfektioniert.
    • a)i) und b)i) sind jeweils erfindungsgemäße Kit-of-parts.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 03/072695 [0005]
    • EP 442101 [0029]
    • EP 1621604 B1 [0177]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • D. Horn, Progr. Colloid & Polymer Sci., Band 65, 251–264 (1978) [0046]
    • ISO 697 [0122]
    • ISO 697 [0148]
    • ISO 697 [0148]

Claims (18)

  1. Kit-of-parts zur Bereitstellung eines Textilbehandlungsmittels und eines Farbfangtuches zur gemeinsamen Verwendung, enthaltend Textilbehandlungsmittel und mindestens ein Farbfangtuch dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischer Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-%, enthalten ist.
  2. Kit-of-parts gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Textilbehandlungsmittel mindestens einen nichtionischen Farbstoff enthält.
  3. Kit-of-parts gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Textilbehandlungsmittel mindestens einen kationischen Farbstoff enthält.
  4. Kit-of-parts gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionisches Polymer in einer Gesamtmenge von 0 bis 1,0 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,2 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,1 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,05 Gew.-%, enthalten ist.
  5. Kit-of-parts gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Polymer eine anionische Ladungsdichte von mehr als 0,5 meq/g, bevorzugt von mehr als 1.0 meq/g, besonders bevorzugt von mehr als 3.0 meq/g, am bevorzugtesten von mehr als 4,0 meq/g, aufweist.
  6. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Polymer eine mittlere Molmasse Mw von 1500–1.000.000 g/mol, insbesondere 2000 bis 750.000 g/mol, besonders bevorzugt von 4500 bis 250.000 g/mol, aufweist.
  7. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Textilbehandlungsmittel mindestens ein Tensid enthalten ist.
  8. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Textilbehandlungsmittel mindestens ein anionisches Tensid enthalten ist.
  9. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Textilbehandlungsmittel mindestens ein nichtionisches Polymer enthalten ist.
  10. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs Cellulose enthält.
  11. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs an dessen Oberfläche permanent kationisch modifiziert ist.
  12. Kit-of-parts nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Farbfangtuchs nicht gewoben ist.
  13. Portion zur Anwendung in der Textilbehandlung, umfassend mindestens eine Kammer mit Wandungen aus wasserlöslichem Material, dadurch gekennzeichnet, dass ein Farbfangtuch und in mindestens einer Kammer Textilbehandlungsmittel enthalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischer Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-%, enthalten ist.
  14. Portion nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Textilbehandlungsmittel wie in einem der Ansprüche 2 bis 9 definiert ist.
  15. Portion nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbfangtuch nach einem der Ansprüche 7 bis 9 definiert ist.
  16. Portion nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein festes Textilbehandlungsmittel enthalten ist.
  17. Portion nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein flüssiges Textilbehandlungsmittel enthalten ist.
  18. Verfahren zur Textilbehandlung, enthaltend zumindest folgende Schritte: i) mindestens ein Textil und Textilbehandlungsmittel, enthaltend bezogen auf das Gewicht an Textilbehandlungsmittel im Textilbehandlungsmittel anionischen Farbstoff in einer Gesamtmenge von 0 bis 0,05 Gew.%, bevorzugt von 0 bis 0,01 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0 bis 0,001 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von 0 bis 0,0005 Gew.-%, am bevorzugtesten von 0 bis 0,00005 Gew.-% und mindestens ein Farbfangtuch, werden gemeinsam in einen Behälter vorgelegt, ii) die Vorlage aus Schritt i) wird in besagtem Behälter mit Wasser in Kontakt gebracht.
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