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DE102016207631A1 - Einzelradaufhängung eines Fahrzeugs mit einem radführenden Blattfederelement aus einem Faserverbund-Werkstoff - Google Patents

Einzelradaufhängung eines Fahrzeugs mit einem radführenden Blattfederelement aus einem Faserverbund-Werkstoff Download PDF

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DE102016207631A1
DE102016207631A1 DE102016207631.0A DE102016207631A DE102016207631A1 DE 102016207631 A1 DE102016207631 A1 DE 102016207631A1 DE 102016207631 A DE102016207631 A DE 102016207631A DE 102016207631 A1 DE102016207631 A1 DE 102016207631A1
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DE
Germany
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wheel
leaf spring
spring element
vehicle
damper
Prior art date
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Application number
DE102016207631.0A
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Inventor
Ludwig Seethaler
Fabian Bachmann
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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Priority to CN201780026887.3A priority patent/CN109070671B/zh
Priority to EP17720102.7A priority patent/EP3452310B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einzelradaufhängung eines zweispurigen Fahrzeugs mit einem in einem Faserverbund-Werkstoff ausgeführten und neben einer Federungsfunktion für das Fahrzeug-Rad zusammen mit einem nach Art eines Dämpferbeins angeordneten Dämpfer die Radführung übernehmenden Blattfederelement, welches momentenfest einerseits an einem Radträger und andererseits an einem Achsträger oder direkt am Fahrzeug-Aufbau angebundenen ist. Dabei ist das Blattfederelement ausschließlich zumindest annähernd in Fahrzeug-Querrichtung ausgerichtet und besitzt fahrzeugaufbauseitig eine in Fzg.-Längsrichtung gemessene Abstützbasis, welche zumindest halb so lang ist wie die in Fzg.-Querrichtung gemessene Länge des Blattfederelementes. Auch ist neben diesem einzigen Blattfederelement und dem Dämpfer kein weiteres den Radträger eines nicht lenkbaren Rades führendes Element vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einzelradaufhängung eines zweispurigen Fahrzeugs mit einem in einem Faserverbund-Werkstoff ausgeführten und neben einer Federungsfunktion für das Fahrzeug-Rad zusammen mit einem nach Art eines Dämpferbeins angeordneten Dämpfer die Radführung übernehmenden Blattfederelement, welches momentenfest einerseits an einem Radträger und andererseits an einem Achsträger oder direkt am Fahrzeug-Aufbau angebundenen ist. Zum Stand der Technik wird neben der DE 10 2013 207 910 A1 und der DE 10 2014 208 403 A1 sowie der DE 10 2012 221 678 A1 auf die zur Bildung des Oberbegriffs des Anspruchs 1 herangezogene DE 10 2008 043 330 A1 verwiesen.
  • Eine der einfachsten und am weitesten verbreiteten Achsen an Kraftfahrzeugen ist insbesondere als Vorderachse eines Personenkraftwagens die sog. Federbeinachse mit einem radführenden Dämpfer, einer koaxial hierzu angeordneten Schraubenfeder und einem unteren Querlenker, welcher zumeist als Dreieckslenker oder Sichellenker ausgeführt ist. Dieser Querlenker ist über ein radseitiges Kugelgelenk mit dem Radträger und üblicherweise über zwei Gummilager mit dem Fahrzeug-Aufbau bzw. einem Achsträger verbunden. Dabei definiert das genannte Kugelgelenk zusammen mit dem Stützlager des Feder-Dämpferbeins die Lenkdrehachse des Rades.
  • Durch die koaxiale Anordnung der Feder zum Dämpferbein ist eine relativ hohe Stützlagerposition erforderlich, um den benötigten Bauraum der Feder oberhalb des Reifenhüllgebirges unterzubringen, da eine Anordnung neben dem Reifenhüllgebirge zu signifikanten Nachteilen in der Lenkgeometrie des Fahrzeugs führt und einen hohen Bauraumbedarf in Fahrzeug-Querrichtung hat.
  • In der eingangs letztgenannten Schrift ist eine ähnlich einer Federbeinachse konzipierte Radaufhängung mit einem sog. in faserverstärktem Kunststoff ausgeführten Federlenkermodul gezeigt, welches Modul aus zumindest einem biegeelastischen Längslenker und einem biegeelastischen Querlenker besteht. In dieser Schrift steht explizit geschrieben, dass bei Vorsehen nur eines einzigen Längslenkers dessen Federwirkung nicht ausreicht, weshalb eine zusätzliche (konventionelle) Schraubenfeder vorgeschlagen ist. Letztere soll lediglich bei zwei parallel geschalteten Längslenkern entfallen können, was jedoch sehr viel Bauraum beansprucht.
  • Eine demgegenüber verbesserte Einzelradaufhängung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufzuzeigen ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ist dadurch gekennzeichnet, dass das Blattfederelement ausschließlich zumindest annähernd in Fahrzeug-Querrichtung ausgerichtet ist und fahrzeugaufbauseitig eine in Fzg.-Längsrichtung gemessene Abstützbasis besitzt, dessen Länge zumindest der 0,4-fachen in Fzg.-Querrichtung gemessenen Länge des Blattfederelementes entspricht, und ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass neben diesem einzigen Blattfederelement und dem Dämpfer kein weiteres den Radträger eines nicht lenkbaren Rades führendes Element vorgesehen ist. Mit der „ausschließlichen Ausrichtung” (zumindest annähernd) in Fzg.-Querrichtung ist dabei implizit ausgedrückt, dass ein erfindungsgemäßes Blattfederelement nur in seinen beiden Endabschnitten (bezogen auf die Längserstreckung des Blattfederelements) angebunden oder befestigt ist, und zwar einerseits am Radträger und andererseits am Fahrzeug-Aufbau (oder an einem Achsträger). Das Breiten-Längen-Verhältnis eines erfindungsgemäßen Blattfederelements kann sich dabei durchaus dem Wert „1” annähern, d. h. ausgehend von dem im Patentanspruch 1 angegebenen Verhältnis von zumindest 0,4 kann dieses Breiten-Längen-Verhältnis auch Werte in der Größenordnung von 0,39 oder 0,8 annehmen; bevorzugt liegt das Breiten-Längen-Verhältnis jedoch im Bereich von 0,4 bis 0,5.
  • Es wurde erkannt, dass überhaupt kein in der gattungsbildenden Schrift sog. Längslenker erforderlich ist, wenn das Faserverbund-Blattfederelement eine ausreichende Breite zumindest an seiner fahrzeugaufbauseitigen Abstützung aufweist. Diese sog. Abstützbasis, an bzw. mit welcher das Blattfederelement momentenfest, d. h. solchermaßen ohne Zwischenschaltung eines Gelenks oder eines gummielastischen Lagers angebunden ist, dass im Anbindungsabschnitt jegliche Relativbewegung zwischen dem Blattfederelement und dem Fahrzeugaufbau bzw. einem Achsträger ausgeschlossen ist, wird quer zur Längsrichtung des Blattfederelements und somit (zumindest annähernd) in Fzg.-Längsrichtung gemessen und soll zumindest halb so groß sein wie die in Fzg.-Querrichtung gemessene Länge des Blattfederelements zwischen dessen besagter fahrzeugaufbauseitiger Abstützbasis und dessen radträgerseitiger Abstützbasis. Letztere kann schmäler bzw. von geringerer Länge als die fahrzeugaufbauseitige Abstützbasis sein, und zwar insbesondere im Falle einer Vorderrad-Aufhängung, d. h. dann, wenn das Rad lenkbar sein soll. Die Länge der radträgerseitigen Abstützbasis eines erfindungsgemäßen Blattfederelements in einer Fzg.-Radaufhängung kann für ein lenkbares Rad in etwa halb so groß wie die fahrzeugaufbauseitige Abstützbasis sein; bei ausreichendem zur Verfügung stehendem Bauraum oder im Falle eines nicht lenkbaren Rades jedoch auch gleich der oder nur etwas geringer als die aufbauseitige Abstützbasis sein.
  • Für die Darstellung einer Lenkbarkeit eines erfindungsgemäß aufgehängten oder geführten Rades wird ein bspw. als sog. Revo-Knuckle grundsätzlich bekannter zweigeteilter Radträger mit integrierter Lenkdrehachse (vgl. bspw. 3 der eingangs genannten DE 10 2012 221 678 A1 ) vorgeschlagen. Die sich damit ergebende Nähe der Lenkdrehachse zur Radmitte sorgt für günstige Störkrafthebelarme, weshalb eine solche Einzelradaufhängung auch für hohe auf das Rad einwirkende Antriebsmomente geeignet ist. Ebenso lassen sich die Kenngrößen der Lenkgeometrie wie Spreizungs- und Nachlaufwinkel sowie Lenkrollradius und Nachlaufstrecke damit ähnlich frei einstellen bzw. darstellen wie bei einer Doppelquerlenker-Achse und es unterliegen diese Lenkgeometrie-Kenngrößen nicht den Bauraum-Restriktionen einer konventionellen Federbeinachse. Eine bei konventionellen Federbeinachsen mit Revo-Knuckle erforderliche Fesselung des Drehfreiheitsgrades um die Hochachse für den nicht lenkbaren Teil bzw. ein nicht lenkbares Element des Radträgers ist vorteilhafterweise bei vorliegender Erfindung wegen der momentenfesten Anbindung des einen Federlenker darstellenden Blattfederelements an diesem nicht lenkbaren Radträger-Element nicht notwendig. Ferner ist mit einer im Radträger integrierten Lenkdrehachse vorteilhafterweise die Stützlagerposition des radführenden Dämpfers mit größerer Freiheit wählbar als bei einer konventionellen Federbeinachse, so dass eine besonders niedrig liegende Karosserielinie des Fahrzeugs im (aufbauseitigen) Stützlagerbereich des Dämpfers dargestellt werden kann.
  • Um einen Beitrag zur Reduzierung von Fahrzeug-Nickwinkeln unter Längskraft zu leisten, wird weiterhin vorgeschlagen, zumindest die fahrzeugaufbauseitige Anbindung eines erfindungsgemäßen radführenden Blattfederelements in der Seitenansicht schräg zu stellen, d. h. dass das Blattfederelement in Fahrzeug-Querrichtung betrachtet am Fahrzeug-Aufbau gegenüber einer Horizontalebene geneigt angebunden ist. Radträgerseitig kann dies ebenso gestaltet sein, aber es kann das Blattfederelement radträgerseitig auch im wesentlichen horizontal (d. h. parallel zur Fahrbahn des Fahrzeugs) liegen. Mit dieser Maßnahme steht die resultierende Bahn des Radaufstandspunktes bzw. des Radmittelpunktes bei Ein- und Ausfederbewegungen dann ebenfalls schräg und korrespondiert somit mit den aus der kinematischen Analyse von Radaufhängungen bekannten Anfahr- und Bremsstützwinkeln. Aus Rücksicht auf überlagerte Verwindungen des Blattfederelements um die Fahrzeug-Querachse beim Ein- und Ausfedern sollte diese genannte Schrägstellung jedoch auf Werte zwischen 0° und 10° begrenzt sein. Vorteilhaft ist das als Federlenker fungierende Blattfederelement an einer Fzg.-Vorderachse um ca. 3° bis 5° nach hinten (d. h. gegen Fzg.-Fahrtrichtung) oben ansteigend angestellt, während es an einer Fzg.-Hinterachse um ca. 4° bis 7° nach hinten unten abfallend angestellt sein kann.
  • Was die momentenfeste Anbindung des radführenden Blattfederelements am Radträger und am Fzg.-Aufbau betrifft, so ist diese bevorzugt kraftschlüssig dargestellt, d. h. das Blattfederelement ist kraftschlüssig am Radträger und/oder am Achsträger oder am Fahrzeug-Aufbau angebunden, vorzugsweise unter Verwendung von Schrauben, und es kann dabei für die Übertragung von Zug-/Druckkräften in Fahrzeug-Querrichtung ein zumindest annähernd keilförmiger Formschluss vorgesehen sein. Damit ist es möglich, dass das erfindungsgemäße Blattfederelement, welches bei Vergleich einer erfindungsgemäßen Einzelradaufhängung mit einer konventionellen Federbeinachse die dortige koaxial zum Dämpfer angeordnete Schraubenfeder ersetzt, neben den zwischen dem Fzg.-Aufbau und dem Radträger auftretenden Vertikalkräften aus der Radlast sämtliche aus dem Fahrbetrieb resultierenden äußeren dynamischen Kräfte wie Antriebskräfte, Bremskräfte und Seitenkräfte abstützen kann. Zur Abstützung von Längskräften und Momenten ist dabei – wie bereits ausgeführt wurde – eine möglichst breite Abstützbasis, gemessen in Fahrzeug-Längsrichtung, vorgesehen. Bei Personenkraftwagen liegt die Größe bzw. Länge dieser Abstützbasis mit einem geeignet dimensionierten Blattfederelement fahrzeugaufbauseitig im Bereich zwischen 250 Millimetern und 400 mm und radseitig bedingt durch den Platzbedarf eines (lenkbaren) und soweit als nötig eingeschlagenen Vorderrades bei 120 mm bis 200 mm. An einer Fzg-Hinterachse ist radseitig eine größere Abstützbasis in der Größenordnung von 200 mm bis 300 mm möglich, da dort kein nennenswerter Radeinschlag zu berücksichtigen ist.
  • Dabei sollte im übrigen eine ausreichende Länge des einen radführenden Federlenker bildenden Blattfederelements dargestellt sein, um einen benötigten Ein- und Ausfederweg ohne Überschreitung der zulässigen Beanspruchungen bereitstellen zu können. Abhängig von der Fahrzeug-Gewichtsklasse kann bei Personenkraftwagen eine Länge in der Größenordnung von 350 Millimetern bis 550 mm angemessen sein, wenn – wie weiterhin vorgeschlagen wird – der Faserverbundwerkstoff durch eine geeignete Kunststoffmatrix und Glasfasern als Verstärkungsfasern gebildet ist. Durch die beidseitige momentenfeste Anbindung ist die Gefahr eines Ausknickens unter Seitenkraft sicher ausgeschlossen. Eine solche (endseitige) Anbindung des Blattfederelements kann bspw. durch bereits genannte Schrauben erfolgen, welche das Blattfederelement durchsetzen, was jedoch wegen der Ausführung in Faserverbundwerkstoff eine speziell hierauf abgestimmte Bearbeitung erforderlich macht oder materialabhängig machen kann. Daher können alternativ geeignete Klemmstücke zur Darstellung der momentenfesten Anbindung vorgesehen sein, welche mittels mehrerer Schrauben am Radträger bzw. am Fahrzeug-Aufbau befestigt sind und das (nach formgerechter Fertigung nicht weiter bearbeitete) Blattfederelement geeignet einklemmen. Bei Schrauben, welche ein bzw. das Blattfederelement bogenförmig umgreifen, ist diese Art der Krafteinleitung als Bride mit Bridenplatte bekannt.
  • Mit geeignet gestalteten Elementen, welche das Blattfederelement im Sinne einer kraftschlüssigen Anbindung zwischen sich bzw. zwischen sich und dem Radträger oder dem Fzg.-Aufbau einklemmen, kann gleichzeitig im Hinblick auf eine Übertragung von Zug-/Druck-Kräften ein zusätzlicher Formschluss vorgesehen sein, welcher beispielsweise keilförmig (mit einer in Fzg.-Querrichtung ansteigenden Keilfläche) ausgeführt ist. Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung in Form eines Doppelkeiles mit zunächst ansteigender und danach abfallender Keilfläche, da hiermit in kompakter Bauweise sowohl für vom Blattfederelement zu übertragende Zugkräfte als auch für Druckkräfte auf minimalem Bauraum ein wirksamer Formschluss dargestellt ist. Dabei kann eine asymmetrische Gestaltung der Keilflächen für die Übertragung z. B. hoher Zugkräfte mit steilerem Keilwinkel und niedrigerer Druckkräfte mit flacherem Keilwinkel hilfreich sein, um einerseits genügend Formschluss und andererseits genügend projizierte Fläche zur Verfügung zu stellen, damit die Schraubenvorspannkraft (für die kraftschlüssige Anbindung) nicht zu unzulässig hohen Druckspannungen im Faserverbundmaterial des Blattfederelementes führt.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung kann zumindest einer der in Fzg.-Fahrtrichtung betrachteten Randbereiche eines erfindungsgemäßen Blattfederelements (bzw. radführenden sog. Federlenkers) gegenüber einem zwischen diesen Randbereichen liegenden Abschnitt verstärkt ausgeführt sein. „Verstärkt” bedeutet dabei insbesondere, dass die in Fzg.-Hochachsrichtung gemessene Dicke des Blattfederelements entlang zumindest eines seiner beiden Ränder größer ist als in einem Bereich zwischen den Rändern. Die besagte Verstärkung kann alternativ oder zusätzlich durch die im Faserverbundwerkstoff vorgesehenen Verstärkungsfasern vorgesehen sein; vorzugsweise verlaufen diese in den beiden (in Fzg.-Querrichtung verlaufenden) Randbereichen unidirektional (analog dem Blattfederelement) zumindest annähernd in Fzg.-Querrichtung. Zwischen den beiden Randbereichen kann dann quasi ein dünneres Schubfeld liegen, in welchem Lagen von Verstärkungsfasern unter Winkeln von ±45° (zur Fzg.-Querrichtung oder Fzg.-Längsrichtung) verlaufen. Damit übernehmen die Randbereiche des Blattfederelements im Wesentlichen die zu übertragenden Zug-/Druck-Kräfte und Biegemomente, während das dazwischen liegende sog. Schubfeld die Abstützung der Torsionsmomente um die Radachse übernimmt, so wie dies auch bereits in der eingangs genannten DE 10 2014 208 403 A1 erwähnt ist.
  • Durch eine gezielte Gestaltung des Beulverhaltens des besagten Schubfelds lässt sich vorteilhafterweise die Lenktendenz der erfindungsgemäßen Radaufhängung unter Anliegen eines Bremsmoments gezielt einstellen. Insbesondere lässt sich damit an der Vorderachse eine Nachspurtendenz unter Bremskraft einstellen und an der Hinterachse eine Vorspurtendenz unter Bremskraft. Die genannte Steuerung des Beulverhaltens wird dabei durch eine voreingestellte Abweichung von einer (in Konstruktionslage) völlig ebenen Gestaltung der Ebene des genannten Schubfeldes (zwischen den genannten Blattfederelement-Randbereichen) geschaffen, d. h. das Schubfeld erhält an gezielter Stelle eine geringe vorgeformte Beule. Diese vorweggenommene Verformung steuert dann die Verformung unter Last, also das Beulverhalten. Dabei ist aber auch auf eine ausreichende Stabilität des Blattfederelements bei hohen Lasten zu achten; zu große Verformungswege und Wegknicken müssen vermieden werden.
  • Im Übrigen kann das Vorspur- und Sturzverhalten einer erfindungsgemäßen Radaufhängung über dem Federweg einerseits durch die Gestaltung der Biegelinie des Blattfederelementes bzw. radführenden Federlenkers beeinflusst werden und andererseits durch die Schrägstellung des Dämpfers (in einer Ansicht in Fahrtrichtung von hinten) gezielt eingestellt werden, wobei eine große Dämpfer-Neigung mit einem hohen Sturzgradienten (des Fug.-Rades) einher geht. Die Biegelinie bestimmt auch die Spurweitenänderung der Fzg.-Achse beim Einfedern, die aus Rücksicht auf Traktion und Geradeaus-Fahrverhalten nicht zu groß gewählt werden sollte. Durch die seitens des Fzg.-Aufbaus eingeleiteten Momente um die Fahrzeug-Längsachse kann ein Wankwinkelausgleich bei Kurvenfahrt erreicht werden, indem das in den Fzg.-Aufbau eingeleitete Biegemoment des kurvenäußeren Blattfederelementes größer und dasjenige des kurveninneren Federlenkers kleiner wird, so dass sich ein der Aufbauneigung entgegen wirkendes Summenmoment ergibt. Damit wird ein eigenständiger Querstabilisator überflüssig bzw. es wird ein solcher allenfalls noch zur Abstimmung des Eigenlenkverhaltens nur an einer der Achsen des Fahrzeugs benötigt.
  • Weiterhin kann der radträgerseitige Endabschnitt eines erfindungsgemäß vorgesehenen Blattfederelements bzw. Federlenkers im nicht verbauten Zustand um die Fzg.-Längsachse gebogen ausgeführt sein und damit im verbauten Zustand auf den Radträger ein Moment um die Fzg.-Längsachse aufbringen. Damit kann ein Querkraftausgleich am Dämpfer realisiert werden, indem das radträgerseitige Ende des (einen Federlenker darstellenden) Blattfederelements mit einer derartigen Verformung um die Fahrzeug-Längsachse verbaut ist, dass das resultierende Moment in der Konstruktions-Lage dem Moment aus dem Versatz zwischen Radaufstandskraft und Angriffspunkt der Federkraft entspricht, so wie dies in der eingangs genannten DE 10 2012 221 678 A1 ausführlich beschrieben ist.
  • Schließlich wird im Hinblick auf eine möglichst geringe Bauhöhe einer erfindungsgemäßen Radaufhängung auch bei antreibbarem Rad vorgeschlagen, den Dämpfer neben der Antriebswelle mit seiner Unterkante um ein Maß, welches nicht größer als der Durchmesser des Dämpfers ist, in Hochachsrichtung vom Blattfederelement beabstandet anzuordnen. Hierbei ist an einer Fzg.-Vorderachse eine Anordnung des Dämpfers vor Mitte Rad zu bevorzugen, da einerseits der verfügbare Bauraum wegen des kurvenaußen geringeren Lenkeinschlags größer ist und andererseits eine Schrägstellung in der Seitenansicht nach oben hinten die Belastung des erfindungsgemäßen Blattfederelements bei hohen Einfederungen reduziert. Die nach hinten gerichtete Komponente von äußeren kombinierten Längs- und Hochkräften wird dabei durch die nach vorne gerichtete Längskomponente der Reaktionskraft des Dämpfers sowie dessen üblicherweise integrierter Zusatzfeder teilweise kompensiert.
  • In den beigefügten Figuren sind verschiedene Ausführungsbeispiele teils in verschiedenen Ansichten dargestellt, wobei mit Ausnahme der Bezugsziffer 5 für gleiche Elemente in sämtlichen Figuren die gleichen Bezugsziffern verwendet sind. Gezeigt sind jeweils die wesentlichen Elemente einer erfindungsgemäßen Aufhängung eines linksseitigen Rades eines Personenkraftwagens, und zwar zeigt bzw. zeigen
  • 1a, 1b ein nicht angetriebenes Vorderrad in zwei verschiedenen isometrischen Ansichten
  • 2a, 2b ein angetriebenes Vorderrad in zwei verschiedenen isometrischen Ansichten der Übersichtlichkeit halber ohne Spurstange
  • 3a ein angetriebenes Hinterrad in Ansicht gegen Fahrtrichtung
  • 3b dieses angetriebene Hinterrad in Draufsicht (auf die Fahrbahn)
  • 3c dieses Hinterrad in isometrischer Ansicht
  • 4a eine Bridenklemmung des Blattfederelementes
  • 4b eine Blattfeder-Klemmung mit Zentralschraube
  • 4c eine Blattfeder-Klemmung mit mehreren Schrauben neben dem Blattfederelement, jeweils (d. h. bei 4a, 4b, 4c) für das Hinterrad aus den 3a3c.
  • Ein Blattfederelement 1 ist in einer Einzelradaufhängung als sog. Federlenker vorgesehen, um ein Rad des Fahrzeugs in Zusammenwirken mit einem üblichen Dämpfer 2 zu führen und gleichzeitig gegenüber dem nur bruchstückhaft dargestellten Fahrzeug-Aufbau 6 abzufedern, wobei der Dämpfer 2 wie üblich für eine Bedämpfung der vertikalen Ein- und Ausfederbewegungen des Rades vorgesehen ist. Das Rad selbst ist in den Figuren nicht dargestellt, sondern nur der Radträger 3 der jeweiligen Einzelradaufhängung, an welchem unter funktionaler Zwischenschaltung einer Radlagereinheit wie üblich ein nicht gezeigtes Rad zusammen mit einer in den 1a3b sichtbaren Bremsscheibe 5 drehbar angebracht ist. In den 3c4c ist die Bremsscheibe 5 von einem Bremsenschutzblech 4 im Wesentlichen verdeckt. Um vorliegend auch für das nicht gezeigte Rad eine Bezugsziffer zu haben, wird für das Rad die Bezugsziffer 5 der direkt neben dem Rad bzw. innerhalb der Felgenschüssel des Rades liegenden Bremsscheibe 5 mitverwendet.
  • Für sämtliche Ausführungsbeispiele (und somit für sämtliche Figuren) gilt, dass der Dämpfer 2, welcher über sein oberes Stützlager 2a wie üblich geringfügig elastisch mit dem Fahrzeug-Aufbau (an dieser Stelle nicht gezeigt) verbunden ist, starr mit dem Radträger 3 verbunden ist und diesen somit anteilig führt, jedenfalls in denjenigen Richtungen im Raum, welche nicht dem Bewegungs-Freiheitsgrad des Dämpfers 2 entsprechen. Weiterhin ist in sämtlichen Figuren ein Bruchstück eines Karosserie-Längsträgers 6 des Fahrzeug-Aufbaus dargestellt, an welchem das Blattfederelement 1 befestigt ist. Die Bezugsziffer 6 steht daher auch für den Fahrzeug-Aufbau allgemein und es wird dieser im weiteren (sowie in den Patentansprüchen) als Fzg.-Aufbau 6 bezeichnet. Im übrigen kann es sich bei diesem Längsträger 6 auch um einen Längsträger eines nicht weiter gezeigten Achsträgers handeln.
  • Nun auf die jeweils eine Vorderradaufhängung zeigenden 1(a, b) und 2(a, b) eingehend ist der dort gezeigte bzw. verbaute Radträger 3 geteilt und mit einer integrierten Lenkdrehachse versehen ausgebildet, so dass dieser neben einem starr mit dem Dämpfer 2 verbundenen ersten Radträger-Element 3a ein gegenüber diesem um die Lenkdrehachse dieser Radaufhängung verdrehbares zweites Radträger-Element 3b aufweist, an welchem letztlich das Rad 5 (seinerseits um die Rad-Drehachse drehbar) angeflanscht ist. Dieser Drehfreiheitsgrad des zweiten Radträger-Elements 3b (sowie der Lenk-Drehfreiheitsgrad des Rades 5) ist durch eine nur in den 1a, 1b gezeigte Spurstange 7, welche wie üblich mittels eines Lenkgetriebes in Fzg.-Querrichtung verlagerbar ist, gebunden. Letztere ist in den 2a, 2b der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigt (aber selbstverständlich auch dort vorhanden), weil in diesen 2(a, b) eine für den Antrieb des Rades 5 vorgesehene Antriebswelle 8 dargestellt ist.
  • Beim Blattfederelement 1, welches in einer bzw. jeder gezeigten erfindungsgemäßen Radaufhängung das Rad 5 bzw. den Radträger 3 (und in den 1(a, b), 2(a, b) das erste Radträger-Element 3a) zusammen mit dem Dämpfer 2 führt, handelt es sich um ein flächiges annähernd trapezförmiges Bauelement, welches mit seiner größeren Längserstreckung in Fzg.-Querrichtung ausgerichtet ist, die senkrecht zu dem stellvertretend figürlich dargestellten Rad 5 verläuft. Mit seinen kürzeren Seiten ist das Blattfederelement 1 in Fzg.-Längsrichtung ausgerichtet, welche jedenfalls in diesen Ausführungsbeispielen mit der Längserstreckung des bruchstückhaft dargestellten Karosserie-Längsträgers 6 zusammenfällt bzw. zu dieser parallel ist. Gleich ausgerichtet und bezüglich des Fahrzeugs bzw. des Fzg.-Aufbaus nach vorne orientiert ist die Fahrtrichtung F des Fahrzeugs, zu welcher die Fzg.-Querrichtung in einer Horizontalebene betrachtet senkrecht steht.
  • Sowohl der in Fahrtrichtung F betrachtet vordere Randbereich 1v des Blattfederelements 1 als auch dessen in Fahrtrichtung F betrachtet hinterer Randbereich 1h sind gegenüber einem zwischen diesen Randbereichen 1v, 1h liegenden Bereich oder Abschnitt 1s, welcher quasi als ein Schubfeldfeld betrachtet werden kann, verstärkt, d. h. in Hochachsrichtung H (diese ist nur in den 1b, 3a dargestellt) des Fahrzeugs betrachtet dicker ausgebildet als der Schubfeld-Bereich 1s. Dabei ist das Blattfederelement 1 in sämtlichen vorliegenden Ausführungsbeispielen nur mit den beiden Endabschnitten seiner verstärkten Randbereiche 1v, 1h einerseits am Radträger 3 und andererseits am Fzg.-Aufbau 6 bzw. am Karosserie-Längsträger 6 momentenfest angebunden, jedoch ist dies keinesfalls ein obligatorisches Merkmal. Die in Fzg.-Längsrichtung (F) gemessenen Strecken zwischen den beiden äußersten Kanten, d. h. der in Fahrtrichtung F betrachtet am weitesten vorne liegenden Kante und der am weitesten hinten liegenden Kante der momentenfest angebundenen Randbereiche 1v, 1h stellen die jeweilige Abstützbasis am Radträger 3 bzw. am Fzg.-Aufbau 6 dar.
  • Beispiele für die Gestaltung einer solchen momentenfesten Anbindung sind in den 4a, 4b, 4c gezeigt. So zeigt 4a eine sog. Bridenklemmung, wobei der dem Radträger 3 zugewandte Endabschnitt sowohl des hinteren Randbereichs 1h als auch des vorderen Randbereichs 1v des Blattfederelements 1 mittels oder nach Art einer Rohrschelle am Radträger 3 befestigt sind. Analog sind der dem Fzg.-Aufbau 6 zugewandte Endabschnitt sowohl des hinteren Randbereichs 1h als auch des vorderen Randbereichs 1v des Blattfederelements 1 mittels oder nach Art einer Rohrschelle am Fzg.-Aufbau 6 befestigt. Ein jeweils am Radträger 3 sowie am Fzg.-Aufbau 6 vorgesehener und geeignet geformter Befestigungsabschnitt 3f bzw. 6f wird hierfür von der sog. Bride in Form eines U-förmigen Zugschraubenelements umgriffen, ebenso wie der am Befestigungsabschnitt 3f bzw. 6f anliegende jeweilige Randbereich-Endabschnitt des Blattfederelements 1. Auf die freien Enden dieser Bride werden Schraubenmuttern aufgeschraubt, welche dann eine auf der dem jeweiligen Befestigungsabschnitt (3f, 6f) gegenüberliegende Seite des jeweiligen Randbereich-Endabschnitts des Blattfederelements vorgesehene Bridenplatte 11 gegen den Randbereich-Endabschnitt spannen. Jedenfalls bei dieser Art der momentenfesten Anbindung ist der sog. Schubfeld-Bereich 1s des Blattfederelements 1 gegenüber dessen genannten Randbereich-Endabschnitten in Fzg.-Querrichtung betrachtet geringfügig zurück versetzt, da andernfalls die Bride diesen Schubfeld-Bereich 1s durchdringen müsste.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 4b ist eine solche Durchdringung des Blattfederelements 1 durch jeweils eine Schraube 13 je momentenfester Anbindung dargestellt, denn hier ist jeder Endabschnitt jedes Randbereichs 1h, 1v des Blattfederelements 1 auf einfachste Weise mit seinem jeweiligen Gegenstück, nämlich mit einem Befestigungsabschnitt 3f des Radträgers 3 bzw. mit einem Befestigungsabschnitt 6f des Fzg.-Aufbaus 6 verschraubt, d. h. kraftschlüssig verbunden. Am Fzg.-Aufbau 6 sind die Schrauben 13 nicht sichtbar, weil diese von unten eingebracht sind; stellvertretend sind gestrichelte Schraubenachsen dargestellt und mit der Bezugsziffer 13 versehen. Der jeweilige Randbereich-Endabschnitt des Blattfederelements 1 sollte dabei für diese Durchdringung mittels einer herkömmlichen Schraube 13 (mit einer den Kraftschluss herstellenden und hier im Fzg.-Aufbau integrierten Schraubenmutter) geeignet ausgelegt bzw. gestaltet sein.
  • Auch bei der Ausführungsform gemäß 4c sind Schrauben 13 zur Darstellung der momentenfesten kraftschlüssigen Anbindung vorgesehen, jedoch durchdringen diese hier nicht die besagten Blattfeder-Randbereich-Endabschnitte, sondern hier sind jeweils vier Schrauben 13 vorgesehen, von denen zwei (ähnlich wie der der Bridenklemmung von 4a) auf jeder Seite des jeweiligen Randbereich-Endabschnittes vorgesehen sind und die abermals zusammen mit einem Plattenelement 11, welches funktional der Bridenplatte 11 aus 4a entspricht, die jeweiligen Randbereich-Endabschnitte des Blattfederelements 1 gegen den jeweiligen Befestigungsabschnitt 3f bzw. 6f des Radträgers 3 bzw. des Fzg.-Aufbaus 6 verspannen.
  • Nunmehr auf die 3a3c Bezug nehmend ist hierein eine erfindungsgemäße Hinterradaufhängung gezeigt, welche kein Lenken des Rades 5 erlaubt. Entsprechend einfach ist demzufolge der Radträger 3 gestaltet.
  • Insbesondere aus 3a, die eine Ansicht gegen Fahrtrichtung zeigt, ist entnehmbar, dass der in Fahrtrichtung vordere Randbereich 1v des Blattfederelementes 1 in Hochachsrichtung H betrachtet etwas höher liegt als dessen hinterer Randbereich 1h. Bei Betrachtung in Fzg.-Querrichtung ist das Blattfederelement 1 hier somit fahrzeugaufbauseitig und radträgerseitig gegenüber einer Horizontalebene geringfügig geneigt angebunden. Die 3a und 3c zeigen weiterhin, dass auch bei einem angetriebenen Rad eine niedrige Gesamt-Bauhöhe, welche in Hochachsrichtung H von der Fahrbahn bis zum Stützlager 2a des Dämpfers 2 gemessen wird, erzielbar ist, indem der Dämpfer 2 neben dem radträgerseitigen Faltenbalg der Antriebswelle 8 mit seiner Unterkante knapp oberhalb des Blattfederelements 1 positioniert bzw. solchermaßen liegend am Radträger 3 befestigt ist.
  • Abschließend seien noch bislang nicht genannte Vorteile einer erfindungsgemäßen Einzelradaufhängung genannt. So ergibt sich durch die relativ hohe Eigendämpfung eines Faserverbund-Kunststoffes (als Material für das Blattfederelement 1) ein hohes akustisches Entkopplungs-Potenzial der Radführung gegenüber Abrollgeräuschen und reifenseitigen Anregungen. Sowohl an einer Vorderachse als auch an einer Hinterachse ist die Anzahl der verbauten bzw. zu verbauenden Bauteile geringer als bei entsprechenden herkömmlichen Achskonstruktionen, wobei jeweils ein verringerter Bauraumbedarf vorliegt, was an der Vorderachse eine gute Lenkkinematik ermöglicht und Störeinflüsse bei niedrigem Gewicht gering hält, wobei der Gewichtsvorteil auch für die Hinterachse gilt. Weiterhin können auch ohne eine aktive Wankstabilisierungsmaßnahme geringe Wankwinkel erzielt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (7)

  1. Einzelradaufhängung eines zweispurigen Fahrzeugs mit einem in einem Faserverbund-Werkstoff ausgeführten und neben einer Federungsfunktion für das Fahrzeug-Rad (5) zusammen mit einem nach Art eines Dämpferbeins angeordneten Dämpfer (2) die Radführung übernehmenden Blattfederelement (1), welches momentenfest einerseits an einem Radträger (1) und andererseits an einem Achsträger oder direkt am Fahrzeug-Aufbau (6) angebundenen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Blattfederelement (1) ausschließlich zumindest annähernd in Fahrzeug-Querrichtung ausgerichtet ist und fahrzeugaufbauseitig eine in Fzg.-Längsrichtung (F) gemessene Abstützbasis besitzt, dessen Länge zumindest der 0,4-fachen in Fzg.-Querrichtung gemessenen Länge des Blattfederelementes (1) entspricht, und dass neben diesem einzigen Blattfederelement (1) und dem Dämpfer (2) kein weiteres den Radträger (3) eines nicht lenkbaren Rades führendes Element vorgesehen ist.
  2. Einzelradaufhängung nach Anspruch 1, wobei für die Darstellung einer Lenkbarkeit des Rades (5) ein zweigeteilter Radträger (3) mit integrierter Lenkdrehachse vorgesehen ist, dessen erstes Radträger-Element (3a) durch das Blattfederelement (1) und den Dämpfer (2) geführt ist, während dessen zweites das Rad (5) tragende Radträger-Element (3b) durch das erste Radträger-Element (3a) und eine Spurstange (7) oder dgl. geführt ist.
  3. Einzelradaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Blattfederelement (1) zumindest fahrzeugaufbauseitig in Fahrzeug-Querrichtung betrachtet gegenüber einer Horizontalebene geneigt angebunden ist.
  4. Einzelradaufhängung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Blattfederelement (1) kraftschlüssig am Radträger (3) und/oder am Achsträger oder Fahrzeug-Aufbau (6) angebunden ist und für die Übertragung von Zug-/Druckkräften in Fahrzeug-Querrichtung ein zumindest annähernd keilförmiger Formschluss vorgesehen ist.
  5. Einzelradaufhängung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei zumindest einer der in Fzg.-Fahrtrichtung betrachteten Randbereiche (1v, 1h) des Blattfederelements (1) gegenüber einem zwischen den Randbereichen (1v, 1h) liegenden Abschnitt (1s) verstärkt ausgeführt ist.
  6. Einzelradaufhängung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der radträgerseitige Endabschnitt des Blattfederelements (1) im nicht verbauten Zustand um die Fzg.-Längsachse (F) gebogen ausgeführt ist und damit im verbauten Zustand auf den Radträger (3) ein Moment um die Fzg.-Längsachse (F) aufbringt.
  7. Einzelradaufhängung nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Antriebswelle (8) für das Fahrzeug-Rad (5), wobei der Dämpfer (2) in Fzg.-Fahrtrichtung betrachtet vor oder hinter der Antriebswelle (8) mit seiner Unterkante um ein Maß nicht größer als der Durchmesser des Dämpfers (2) vom Blattfederelement (1) beabstandet angeordnet ist.
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