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Die Erfindung betrifft einen Verteilerkasten zum Einbau in eine Wandöffnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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In der Installationstechnik sind Verteilerkästen bekannt, deren Ausgestaltung sich zum Einbau in Wandöffnungen eignet. Solche, auch als Kleinverteilerkästen oder Unterputzkästen bezeichneten Gehäuse, sind in der Regel aus Kunststoff gefertigt und umfassen einen Kastenboden, auf dem Mittel zur Aufnahme von Installationsteilen angeordnet sind. Die bekannten Verteilerkästen besitzen Seitenwände, die sich vom Rand des Kastenbodens aus erstrecken und an ihrem dem Kastenboden fernen Ende nach außen abgewinkelt sind, sodass in den vertikalen Seitenwänden eine Stufe gebildet ist, die als Aufnahmeflansch wirkt, über welchen sich das Gehäuse nach dem Einsetzen in eine Wandöffnung auf der Außenseite der Wand abstützt. Aus dem Stand der Technik sind in diesem Zusammenhang Verteilerkästen bekannt, in denen aufgrund der stufenförmigen Ausbildung der Seitenwände Hohlkehlen geformt sind, über die die Verteilerkästen in einer Wandöffnung befestigt werden können.
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Die
EP 2 086 078 B1 beschreibt einen gattungsgemäßen Verteilerkasten, bei dem an einer der vertikalen Seitenwände ein Wandabschnitt gegenüber dem zum Kastenboden senkrechten Wandabschnitt über einen Teil der Seitenwandlänge nach außen versetzt ist, um einen seitlichen Verdrahtungsraum zu bilden. Allerdings erstreckt sich der nutzbare Verdrahtungsraum bei dem in der
EP 2 086 078B1 vorgeschlagenen Verteilerkasten nur über einen Teil der Höhe des Verteilerkastens.
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Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Verteilerkästen ergibt sich das Problem, dass der Aufnahmebereich, der für vertikal zu verlegende Kabel zur Verfügung steht, d.h. für Kabel, die sich parallel zum Boden des Kleinverteilerkastens erstrecken und in diesen hinein- oder aus diesem heraus geführt sind, lediglich eine geringe Größe aufweist und somit zur Unterbringung der zahlreichen Kabel oftmals nicht ausreicht. Die Kabel werden zudem oftmals umgelenkt, bzw. um Ecken geführt, was leicht zu einem Abknicken oder Einklemmen der Kabel führen kann. Jedes Abweichen der Kabel von einer linearen Führung erschwert bei der Verlegung von Kabeln zudem den Installationsvorgang zusätzlich, sodass das Verlegen von Kabeln innerhalb eines räumlich engen Kleinverteilerkastens, der nachfolgend allgemein als Verteilerkasten bezeichnet wird, gerade bei abgewinkelt geführten Kabeln in der Regel sehr zeitaufwendig ist.
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Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde einen Verteilerkasten zu schaffen, der einen vergrößerten vertikal verlaufenden Verdrahtungskanal besitzt, innerhalb von welchem die Kabel weitestgehend geradlinig durchgängig verlegt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Verteilerkasten mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Gemäß der Erfindung umfasst ein erfindungsgemäßer Verteilerkasten zum Einbau in eine Wandöffnung, der nachfolgend auch als Kleinverteilerkasten bezeichnet wird, einen Kastenboden, auf dem Seitenwände in einem Winkel von vorzugsweise 90 ° angeordnet sind, die sich vom Rand des Kastenbodens aus erstrecken. Die bei einem in einer vertikalen Wand angeordneten Verteilerkasten horizontal und vertikal verlaufenden Seitenwände sind an ihrem dem Kastenboden fernen Rand nach außen abgewinkelt, um einen Befestigungsflansch zu bilden, über den sich das Gehäuse auf der Außenseite der Wandfläche abstützt. Zumindest in einer der beiden vertikalen Seitenwände, d.h. den Seitenwänden, die sich in vertikaler Richtung erstrecken, wenn der Kleinverteilerkasten in die Öffnung einer vertikal verlaufenden Wand eingesetzt ist, ist vorzugsweise eine Stufe geformt, welche sich zur Vergrößerung des Kabelaufnahmeraums vom Zentrum des Kastenbodens weg erstreckt. Parallel zu den beiden einander gegenüberliegenden vertikalen Seitenwänden des Kleinverteilerkastens sind in dessen Innenraum Befestigungsleisten angeordnet, welche am Kastenboden befestigt sind und zur Montage von Hutprofilschienen dienen.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an mindestens einer der vertikal verlaufenden Seitenwände die Befestigungsleiste zur Kastenbodenmitte hin in der Weise versetzt angeordnet ist, dass zwischen der Befestigungsleiste und der zugehörigen angrenzenden vertikalen Seitenwand ein Verdrahtungskanal gebildet wird, durch den die Kabel geradlinig verlaufend hindurch geführt werden können.
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Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass der zur Verfügung stehende Platz für die Verlegung von Kabeln gegenüber Kleinverteilerkästen des Standes der Technik zusätzlich zum einen vergrößert wird, und zum anderen nahezu die gesamte Gehäusehöhe als Verdrahtungskanal genutzt werden kann. Dadurch wird nicht nur die Verlegung der Kabel erheblich erleichtert, sondern auch der Gefahr eines Kabelbruchs entgegengewirkt, der durch übermäßiges Verbiegen oder gar durch ein Abknicken der Kabel hervor gerufen werden kann.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Kleinverteilerkastens ist darin zu sehen, dass dessen Gehäuse mit einem vergleichsweise geringen Werkzeugaufwand im Kunststoff-Spritzgussverfahren hergestellt werden, da für die Bildung des Verdrahtungskanals keine zusätzlichen Innenschieber zum Einsatz gelangen müssen, die die Zykluszeiten der Produktion verlängern und dadurch die Kosten der Herstellung erhöhen.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Verdrahtungskanal den Verteilerkasten linear, d.h. geradlinig durchsetzt. Dies bedeutet, dass sich im Verdrahtungskanal keine durch das Verteilergehäuse gebildeten Hindernisse befinden. Diese geometrisch vorteilhafte Ausgestaltung wird bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform der Erfindung dadurch unterstützt, dass der Verdrahtungskanal einen gleichmäßigen Durchtrittsquerschnitt für die zu- und abgeführten, sowie die durchlaufenden Kabel besitzt.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist das Verteilergehäuse zusätzliche Halteelemente auf, die bevorzugt an der Befestigungsleiste für die Hutprofilschienen aufgenommen werden. Die Halteelemente können z.B. auf die Befestigungsleiste aufgesteckt und durch eine vorzugsweise lösbare Rastverbindung oder Clipverbindung bzw. durch Verschrauben an dieser fixiert werden. Entsprechend der gewählten Befestigungsart wird das Halteelement mit dafür geeigneten Steckmitteln ausgestaltet.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es hierzu vorgesehen, dass die Befestigungsleiste ein die Halteelemente aufnehmendes Raster besitzt.
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Die Halteelemente werden auf der Befestigungsleiste in vertikaler Richtung, d.h. in Richtung parallel zu der den Verdrahtungskanal begrenzenden Seitenwand über die Länge der Befestigungsleiste hinweg im Abstand von z.B. 10 mm zueinander angeordnet und bilden im Verbund um den Verteilerkanal herum einen käfigartigen Korb, welcher den Verteilerkanal definiert. Dies wird bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dadurch erreicht, dass die Haltelemente eine an der Befestigungsleiste befestigbare Montagelasche besitzen, die an ihrem freien Ende einen abgewinkelten Haken aufweist.
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Die Montagelasche besteht bevorzugt aus einem elastischen und gleichzeitig formstabilen Kunststoffmaterial, welches sicherstellt, dass die Lasche, nachdem diese von Hand aus der Grundposition ausgelenkt wurde, um die zu verlegenden Kabel innerhalb des Verdrahtungskanals anzuordnen, selbständig wieder in die Grundposition zurück schwenkt, um die Kabel im Verdrahtungskanal zu fixieren.
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Nach einem weiteren der Erfindung zugrunde liegenden Gedanken sind die Halteelemente mit einem abgewinkelten, nachfolgend als Haken bezeichneten hakenförmigen Abschnitt versehen, dessen freies Ende in einem solchen Abstand von der jeweils benachbarten vertikalen Seitenwand angeordnet ist, dass zwischen dieser und dem hakenförmigen Ende des Halteelementes ein Spalt gebildet ist, durch den die Kabel in den Verdrahtungskanal eingeführt werden können. Durch den Einsatz eines abgewinkelten Hakens aus flexiblem, eigensteifem Material wird hierbei in vorteilhafter Weise ein wirksames Rückhaltemittel für die im Verdrahtungskanal befindlichen Kabel geschaffen, ohne dass diese einer mechanischen Beeinträchtigung unterworfen werden.
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Um die Verbindung zwischen dem Kastenboden und der den Verdrahtungskanal definierenden vertikalen Seitenwand, bzw. der Befestigungsleiste auf einfache Weise zu verstärken, können auf dem Kastenboden Verstärkungsrippen befestigt sein, die nachfolgend auch als Stützrippen bezeichnet werden. Um hierbei mit geringem Materialeinsatz eine zusätzliche Aussteifung des Kastenbodens im Bereich des Verdrahtungskanals zu erhalten erstrecken sich die Stützrippen vorzugsweise über die gesamte Breite des Verdrahtungskanals hinweg von der angrenzenden vertikalen Seitenwand bis zur Befestigungsleiste. Um hierbei bei einer hohen Aussteifung des Kanalbodens einen möglichst großen Kanalquerschnitt zum Führen der Kabel zu erhalten, besitzen die Stützrippen bevorzugt die Form eines Bogens, der im Scheitelpunkt je nach gewünschter Stabilität des Kanalbodens, z.B. eine Höhe von 1mm bis 2 mm aufweisen kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigen:
- 1 den horizontal liegenden erfindungsgemäßen Verteilerkasten ohne Installationsteile,
- 2 den in der Montageposition für den Einbau in die Öffnung einer vertikal verlaufenden Wand aufgerichteten Verteilerkasten mit zwei Hutprofilschienen und auf diesen aufgesetzten Installationsteilen, und
- 3 eine Aufsicht auf die Oberseite des vertikal ausgerichteten Kleinverteilerkastens von 2.
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Wie die Figuren zeigen, besitzt der erfindungsgemäße Verteilerkasten 1 einen Kastenboden 3, von dem aus sich zwei nachfolgend als vertikale Seitenwände bezeichnete Seitenwände 5 und 6 vorzugsweise senkrecht zu diesem erstrecken. In der nachfolgend als Montageposition bezeichneten Einbauposition des Verteilerkastens in der Öffnung einer nicht näher gezeigten vertikalen Gebäudewand, beispielsweise einer Gipskartonwand oder einer gemauerten Wand aus Hohllochsteinen, erstrecken sich die beiden Seitenwände 5 und 6 in Aufwärtsrichtung, wohingegen der Kastenboden 3 parallel zur Wandfläche angeordnet ist. Obgleich der erfindungsgemäße Verteilerkasten 1 auch in einer anderen Ausrichtung in einer Deckenöffnung oder einer Bodenöffnung montiert werden kann, wird nachfolgend der Einfachheit halber auf die Montageposition in einer vertikalen Wand Bezug genommen, weshalb die beiden Seitenwände 5 und 6 als vertikale Seitenwände bezeichnet werden. Weiterhin sind in den Zeichnungen aus darstellungstechnischen Gründen die oberen und unteren Seitenwände nicht mit eingezeichnet, die vorzugsweise lösbar über eine Klemm- oder Steckverbindung mit dem Kastenboden 3, bzw. den vertikalen Seitenwänden 5 und 6 verbunden werden können, um den Kasten in Umfangsrichtung zu schließen.
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Parallel zu den vertikalen Seitenwänden 5 und 6 sind auf dem Kastenboden 3, bevorzugt beidseits der Seitenwände, Befestigungsleisten 8 angeordnet, die zur Befestigung von einer oder mehreren Hutprofilschienen 10 dienen, die sich parallel zum Kastenboden 3 in Querrichtung zu den vertikalen Seitenwänden 5, 6 erstrecken. An den Hutprofilschienen 10 können in bekannter Weise Installationsteile wie beispielsweise Sicherungen 12 oder andere elektrische Bauteile lösbar nebeneinander in einer Reihe eingehängt werden. Von den beiden Befestigungsleisten 8 ist - wie in 2 gezeigt - wenigstens eine der Leisten gegenüber der benachbarten vertikalen Seitenwand 6 im Abstand angeordnet, der beispielsweise 30 - 50 mm betragen kann.
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Zwischen der rechten Befestigungsleiste 8 und der im Abstand hierzu jeweils parallel angeordneten (in der Darstellung von 2 rechten) Seitenwand 6 ist ein Verdrahtungskanal 14 gebildet, in dem Installationskabel 16 aufgenommen sind, welche an die elektrischen Installationsteile 12 auf den Hutprofilschienen 10 angeschlossen werden, um beispielsweise nicht näher gezeigte elektrische Verbraucher, wie Lampen und sonstige Elektrogeräte, elektrisch abzusichern. Die Hutprofilschienen 10 weisen dazu eine Länge auf, die lediglich den Bereich zwischen der Befestigungsleiste 8 und der linken, in den Figuren nur teilweise erkennbaren Befestigungsleiste überbrückt, und erstrecken sich nicht über die Befestigungsleiste 8 hinaus in den Bereich des Verdrahtungskanals 16. Anders ausgedrückt erstreckt sich jede der Hutprofilschienen 10 mit ihrem einen Ende lediglich bis an die Befestigungsleiste 8 heran und überragt diese, wenn überhaupt nur geringfügig um eine solche Länge, z.B. 1 - 5 mm, dass die Profilschiene durch eine in dieser geformte Bohrung hindurch mit der Befestigungsleiste verschraubt oder verklemmt werden kann.
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Gemäß der Darstellung von 3 sind über die Länge des Verdrahtungskanals 14 hinweg jeweils im Abstand zueinander Stützrippen 18 angeordnet, die als Verstärkungselemente dienen, welche die Verbindung zwischen dem Kastenboden 3 und der vertikalen Seitenwand 6 und/oder zwischen der Befestigungsleiste 8 und dem Kastenboden 3 versteifen. Die Stützrippen sind vorzugsweise bogenförmig ausgestaltet, um gegenüber einer geradlinigen Ausgestaltung zusätzlichen Raum zur Aufnahme der Kabel 16 zu schaffen.
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Wie in 3 erkennbar ist, verhindern die Stützrippen 18 zudem auch, dass die Installationskabel 16 parallel nebeneinander eingedrückt werden, da die Kabel immer etwas zueinander versetzt auf der inneren Bogenfläche 19 der Stützrippen 18 anliegen.
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Auf der Befestigungsleiste, bzw. den Befestigungsleisten 8 befinden sich Montagelöcher 20, um darauf die Befestigung der Hutprofilschienen 10 zu ermöglichen. Die Montagelöcher 20 können beispielsweise als Sacklöcher oder als Gewindebohrungen ausgestaltet sein, um die Hutprofilschienen mit den Befestigungsleisten 8, wie bereits zuvor erwähnt, durch entsprechende Bohrungen hindurch verschrauben zu können. Alternativ können die Befestigungsleisten 8 mit nicht näher gezeigten federelastischen Rastelementen versehen sein, welche z.B. pilzkopfartige, mit einem zentralen Längsschlitz versehene Rastköpfe aus formelastischem Material, insbesondere Kunststoff, besitzen, welche an der Oberseite der Befestigungsleisten 8 angeordnet sind und auf welche die mit entsprechenden Bohrungen versehenen Hutprofilschienen 10 von oben her lösbar aufgeklipst werden können.
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Wie weiterhin in 1 angedeutet ist, kann an den seitlichen Flanken der Befestigungsleiste 8 ein Raster 9 geformt oder auch befestigt sein, welches zur Befestigung von in vertikaler Richtung betrachtet übereinander angeordneten Halteelementen 22 dient, die den Verdrahtungskanal 14 umgrenzen und die Lage der darin verlaufenden Installationskabel 16 stabilisieren. Jedes der im Querschnitt im Wesentlichen C-förmigen Haltelemente 22 besitzt eine Montagelasche 23 aus einem formstabilen Werkstoff, insbesondere Kunststoff, die über nicht näher gezeigte Steckmittel, z.B. einen Zapfen, in eine zugehörige Öffnung oder Vertiefung des Rasters 9 eingesteckt werden kann, um das zugehörige Halteelement 22 lösbar in einer gewünschten Position an der Befestigungsleiste 8 zu befestigen. In besonders eleganter Weise kann es dabei vorgesehen sein, dass die Montagelöcher 20 auf der Befestigungsleiste 8 gleichzeitig auch zur Aufnahme der Steckmittel/Zapfen dienen, die zur Fixierung innerhalb eines Montagelochs mit elastischen Widerhaken oder ähnlich wirkenden Halteelementen ausgestaltet sein können.
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Um die Halteelemente 22 zuverlässig an der Befestigungsleiste 8 zu fixieren, kann es weiterhin von Vorteil sein, an den Halteelementen 22 alternativ oder gleichzeitig eine in den Figuren nicht näher bezeichnete Klammer vorzusehen, welche die Befestigungsleiste 8 umgreift.
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Wie in 3 weiterhin erkennbar ist, kann sich am freien Ende der Montagelasche 23 ein winkelförmiger Haken 24 anschließen, der dazu dient, in Verbindung mit den anderen Montagelaschen 23, die vorzugsweise im Abstand zueinander über die gesamte Länge der Befestigungsleiste 8 hinweg an dieser angeordnet sind, für die im Verdrahtungskanal 14 verlaufenden Installationskabel 16 einen korbartigen Schutzkäfig zu bilden, in welchem die Kabel 16 geführt werden.
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Um die Installationskabel 16 bei dieser Ausführungsform der Erfindung in den Verdrahtungskanal 14 einführen zu können, wenn die Halteelemente 22 bereits auf der Befestigungsleiste 8 montiert sind, sind die Haken 24, wie in 3 gezeigt, im Abstand von der angrenzenden vertikalen Seitenwand 6 angeordnet, sodass zwischen dem Ende des Hakens 24 und der Seitenwand 6 ein Spalt 26 gebildet ist, der eine Breite haben kann, die vorzugsweise dem ein- bis zweifachen Durchmesser eines Kabels entspricht, jedoch auch größer oder ggf. auch kleiner als der Durchmesser eines Kabels ausgeführt sein kann. Durch den Spalt 26 wird sichergestellt, dass die Kabel 16 einerseits hinreichend sicher im Verdrahtungskanal 14 fixiert sind; andererseits jedoch durch Eindrücken der Haken 24, die aus einem flexiblen formstabilen Werkstoff, vorzugsweise Kunststoff bestehen, bei Bedarf in kürzester Zeit auch einzeln wieder aus dem Kanal 14 zur Frontseite des Verteilerkastens 1 hin entnommen werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verteilerkasten
- 3
- Kastenboden
- 5
- Seitenwand
- 6
- Seitenwand
- 8
- Befestigungsleiste
- 9
- Raster auf Befestigungsleiste
- 10
- Hutprofilschiene
- 12
- Installationsteile
- 14
- Verdrahtungskanal
- 16
- Installationskabel
- 18
- Stützrippen
- 19
- Bogeninnenflächen
- 20
- Montagelöcher in Befestigungsleiste
- 22
- Halteelement
- 23
- Montagelasche an Halteelement
- 24
- Haken an Halteelement
- 26
- Spalt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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