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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gebäudeüberwachungssystem. Gebäudeüberwachungssysteme, wie beispielsweise Einbruchmeldeanlagen, dienen zur Überwachung und Sicherung von Objekten, zum Beispiel von Gebäuden und/oder Arealen, und sollen vor Gefahren, wie Einbruch oder Brand, schützen. Zu diesem Zweck umfassen Gebäudeüberwachungssysteme in der Regel mehrere Melder, die dazu dienen, ein Meldesignal bei Detektion eines Ereignisses zu erzeugen. Es ist jedoch möglich, dass aufgrund eines defekten oder manipulierten Melders ein fehlerbehaftetes Meldesignal generiert wird und infolgedessen das Gebäudeüberwachungssystem ein Ereignis falsch interpretiert bzw. unangemessen auf das tatsächliche Ereignis reagiert, zum Beispiel indem ein Fehlalarm ausgelöst wird.
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Zur Vermeidung eines durch ein fehlerbehaftetes Meldesignal ausgelösten Alarms besteht eine Möglichkeit darin, dass ein Alarm erst nach einer bestimmten Anzahl von Meldesignalen ausgelöst wird. Diese Herangehensweise setzt jedoch voraus, dass ein Melder nur singulär fehlerbehaftete Meldesignale erzeugt, wohingegen nicht erkannt werden kann, ob ein Melder permanent ein fehlerbehaftetes Meldesignal erzeugt. Die ebenfalls denkbare Verwendung von mehreren gleichartigen, redundanten Meldern mit identischer Detektionsweise ist hingegen unerwünscht aufwendig. Somit besteht ein Bedarf an einem Gebäudeüberwachungssystem, welches ein fehlerbehaftetes Meldesignal erkennt, um so eine Fehlalarmrate zu verringern.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Gebäudeüberwachungssystemen mit einer höheren Betriebssicherheit zu schaffen.
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Zur Lösung der Aufgabe ist ein Gebäudeüberwachungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen.
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Das erfindungsgemäße Gebäudeüberwachungssystem umfasst mehrere Überwachungsmelder, die dazu ausgebildet sind, ein jeweiliges Überwachungsereignis zu detektieren und ein entsprechendes Ereignismeldesignal zu erzeugen, und eine Auswerte- und Steuereinrichtung, die mit den Überwachungsmeldern verbunden ist und die dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit von einem empfangenen Ereignismeldesignal ein Ausgangssignal zu erzeugen. Die Auswerte- und Steuereinrichtung ist ferner dazu ausgebildet, bei Empfang eines Ereignismeldesignals, welches von einem der mehreren Überwachungsmelder erzeugt worden ist, der nachfolgend als "erster Überwachungsmelder" bezeichnet wird, wenigstens eine Zusatzinformation auszuwerten, um einen Plausibilitätsgrad der Richtigkeit des empfangenen Ereignismeldesignals zu ermitteln.
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Bei dieser Zusatzinformation kann es sich um wenigstens eine der folgenden Informationen handeln:
- (a) ein jeweiliges Ereignismeldesignal wenigstens eines zweiten der mehreren Überwachungsmelder, welcher separat von dem ersten Überwachungsmelder ausgebildet ist (und von dem ersten Überwachungsmelder insbesondere entfernt angeordnet ist), und/oder
- (b) eine Sekundärinformation über einen Betriebszustand des ersten Überwachungsmelders, und/oder
- (c) eine Information über in der Vergangenheit von dem ersten Überwachungsmelder erzeugte Ereignismeldesignale, und/oder
- (d) eine systemexterne Benutzerinformation über einen möglichen Aufenthaltsort eines registrierten Benutzers, und/oder
- (e) eine systemexterne Umgebungsinformation.
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Die Auswerte- und Steuereinrichtung ist ferner dazu ausgebildet, in Abhängigkeit von dem ermittelten Plausibilitätsgrad die Art des Ausgangssignals und/oder einen Empfänger des Ausgangssignals auszuwählen.
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Der Erfindung liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass die Plausibilität eines durch einen (ersten) Überwachungsmelder erzeugten fehlerbehafteten Ereignismeldesignals durch Berücksichtigung einer ohnehin vorhandenen oder zumindest leicht verfügbaren Zusatzinformation abgeschätzt werden kann. Im Rahmen vorbestimmter Plausibilitätsprüfungen kann die Auswerte- und Steuereinrichtung die von verschiedenen Quellen verfügbaren Informationen zusammenführen und auswerten, um einen Plausibilitätsgrad, d.h. einen abgestuften Wahrscheinlichkeitswert, der Richtigkeit eines empfangenen Ereignismeldesignals zu ermitteln.
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Beispielsweise kann das empfangene Ereignismeldesignal durch Abgleich mit einem anderen Ereignismeldesignal verifiziert werden, das von einem anderen (zweiten) Überwachungsmelder erzeugt wird oder erzeugt worden ist. Bei üblichen Gebäudeüberwachungssystemen sind oftmals verschiedenartige, separate Melder in räumlicher Nähe zueinander vorgesehen, wobei das Signal eines ersten Melders zumindest indirekt mit dem Signal eines zweiten, andersartigen Melders korreliert sein kann, d.h. das Signal des zweiten Melders kann eine gewisse Aussagekraft über die Richtigkeit des Signals des ersten Melders enthalten, obwohl die beiden Melder gemäß verschiedenen Detektionsprinzipien arbeiten. Diese Korrelation der Meldesignale zweier typischerweise ohnehin vorhandener, jedoch verschiedenartiger Melder kann somit dazu ausgenutzt werden, bei Empfang eines Ereignismeldesignals des einen (ersten) Melders die Richtigkeit dieses Signals anhand eines Signals des anderen (zweiten) Melders zu bewerten. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass sich die Anzahl von Fehlalarmen verringert oder Fehlalarme sogar vollständig vermieden werden können, wodurch sich die Integrität des Gebäudeüberwachungssystems erhöht. Gleichwohl ist hierfür keine redundante Ausführung von gleichartigen Meldern erforderlich.
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Wie nachfolgend noch genauer erläutert wird, ist für eine solche Plausibilitätsprüfung nicht unbedingt das Signal eines andersartigen zweiten Melders erforderlich, sondern alternativ oder zusätzlich können auch andere Arten von Zusatzinformationen verwertet werden, die zumindest eine gewisse Aussagekraft über die Richtigkeit des Ereignismeldesignals des ersten Melders enthalten und die innerhalb des Gebäudeüberwachungssystems ohnehin verfügbar sind oder von dem Gebäudeüberwachungssystem relativ leicht als systemexterne Information zusätzlich beschafft werden kann. Als systemexterne Information ist im Zusammenhang mit der Erfindung eine nicht originär von dem Gebäudeüberwachungssystem generierte Information oder eine originär nicht speziell für die Gebäudeüberwachungsfunktion generierte Information zu verstehen.
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Um bei Empfang des genannten Ereignismeldesignals des ersten Überwachungsmelders die Ermittlung des Plausibilitätsgrads der Richtigkeit des Ereignismeldesignals durchführen zu können, wird eine Zusatzinformation ausgewertet. Diese Zusatzinformation kann von der (vorzugsweise zentral angeordneten) Auswerte- und Steuereinrichtung zumindest im Wesentlichen zeitgleich zu dem Ereignismeldesignal des ersten Überwachungsmelders empfangen werden, insbesondere wenn es sich um ein weiteres Ereignismeldesignal eines anderen (zweiten) Überwachungsmelders handelt. Es ist aber auch möglich, dass die Zusatzinformation zum Zeitpunkt des Empfangs des Ereignismeldesignals des ersten Überwachungsmelders in der Auswerte- und Steuereinrichtung bereits vorliegt, insbesondere wenn es sich um ein Ereignismeldesignal eines anderen (zweiten) Überwachungsmelders handelt (z.B. ein Zustandssignal wie etwa ein Temperatursignal). Ferner ist es auch möglich, dass die Auswerte- und Steuereinrichtung in Ansprechen auf den Empfang des Ereignismeldesignals des ersten Überwachungsmelders das Erzeugen oder Übermitteln der Zusatzinformation aktiv auslöst bzw. ein aktuelles Ereignismeldesignal bei einem weiteren (zweiten) Überwachungsmelder abfragt.
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Im Zusammenhang mit der Erfindung ist unter einem Überwachungsereignis eine Zustandsänderung (z.B. Bewegung einer Person, Bewegung eines Gegenstands, Überschreiten eines Schwellenwerts durch einen physikalischen Parameter) oder ein Umgebungszustand (z.B. aktueller Wert eines physikalischen Parameters wie etwa Zusammensetzung der Umgebungsluft, Luftdruck, Temperatur) zu verstehen.
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Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen.
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Gemäß einer Ausführungsform kann das von der Auswerte- und Steuereinrichtung erzeugte Ausgangssignal ein Alarmsignal sein, welches die Detektion des Überwachungsereignisses signalisiert und den ermittelten Plausibilitätsgrad enthält.
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Der Plausibilitätsgrad bildet einen abgestuften Wahrscheinlichkeitswert. Der Plausibilitätsgrad kann vorzugsweise zumindest drei verschiedene Werte, insbesondere zwischen vier und zehn verschiedene Werte annehmen, beispielsweise den Wert 0 %, den Wert 100°% und wenigstens einen Zwischenwert hierzu (z.B. 20 %, 40 %, 60 % und 80 %). Grundsätzlich kann der Plausibilitätsgrad gemäß einer beliebigen Skala angegeben werden, zum Beispiel auch auf einer numerischen Skala von 1 bis 5, wobei dann beispielsweise ein Plausibilitätsgrad von 1 einer geringen Richtigkeit des empfangenen Ereignismeldesignals entspricht, d.h. das Ereignismeldesignal ist falsch oder fehlerbehaftet, und ein Plausibilitätsgrad von 5 mit einer hohen Richtigkeit des empfangenen Ereignismeldesignals korreliert. Es versteht sich, dass aber auch andere Skalen verwendet werden können, wobei eine Skaleneinteilung in Hundertstel besonders geeignet ist, so dass sich der Plausibilitätsgrad in Prozent angeben lässt. Was die Angabe des Plausibilitätsgrads beim jeweiligen Empfänger betrifft, so kann der Plausibilitätsgrad dort auch lediglich grafisch angegeben werden, beispielsweise als Farbwert und in Form eines Balkendiagrams. Der Plausibilitätsgrad kann als separater Wert zusätzlich zu dem genannten Alarmsignal angegeben werden, oder das Alarmsignal liegt lediglich in Form des ermittelten Plausibilitätsgrads vor (z.B. hoher Plausibilitätsgrad kann vom Empfänger als Alarmsignal interpretiert werden).
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Alternativ hierzu kann das Ausgangssignal ein Hinweissignal sein, welches einen möglichen Defekt des ersten Überwachungsmelders signalisiert, wobei das Hinweissignal beispielsweise dann erzeugt wird, wenn der Plausibilitätsgrad einen Schwellenwert unterschreitet. Somit wird in diesem Fall trotz des Empfangs des genannten Ereignismeldesignals kein Alarmsignal erzeugt, sondern lediglich ein Hinweissignal. Das genannte Hinweissignal kann gemäß einer Ausführungsform ebenfalls den ermittelten Plausibilitätsgrad enthalten, damit dieser einem Benutzer bzw. Empfänger des Hinweissignals angezeigt werden kann.
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Insbesondere kann die Auswerte- und Steuereinrichtung den ermittelten Plausibilitätsgrad mit einem vorbestimmten (fixen oder variablen) Schwellenwert vergleichen und in Abhängigkeit von dem Vergleichsergebnis entweder das genannte Alarmsignal oder das genannte Hinweissignal erzeugen.
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Das von der Auswerte- und Steuereinrichtung erzeugte Ausgangssignal kann aber beispielsweise auch ein Schaltsignal sein, welches einen Öffnungsbefehl für ein elektrisches Türschloss enthält.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann die Auswerte- und Steuereinrichtung dazu ausgebildet sein, in Abhängigkeit von dem ermittelten Plausibilitätsgrad zumindest zwischen einem Alarmsignal, welches die Detektion des Überwachungsereignisses signalisiert und den ermittelten Plausibilitätsgrad enthält, oder einem Hinweissignal auswählen, welches einen möglichen Defekt des ersten Überwachungsmelders signalisiert.
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Wird eine absolute Richtigkeit des Ereignismeldesignals ermittelt, was beispielsweise einem Plausibilitätsgrad von 100 % entspricht, so kann die Auswerte- und Steuereinrichtung auch direkt ein Alarmsignal ohne Angabe des ermittelten Plausibilitätsgrades erzeugen.
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Die Auswerte- und Steuereinrichtung kann ferner dazu ausgebildet sein, in Abhängigkeit von dem ermittelten Plausibilitätsgrad zumindest zwischen zwei der folgenden möglichen Empfänger des Ausgangssignals auszuwählen. Ein Empfänger kann beispielsweise ein akustischer und/oder optischer Signalgeber sein, der in einem Gebäude vorgesehen ist, in dem auch der erste Überwachungsmelder (oder mehrere oder sämtliche der Überwachungsmelder) angeordnet ist/sind. Alternativ oder zusätzlich kann als Empfänger des Ausgangssignals ein mobiles Kommunikationsgerät (z.B. Mobiltelefon) vorgesehen sein, das in der Auswerte- und Steuereinrichtung als autorisiertes Empfangsgerät registriert ist, wobei die Auswerte- und Steuereinrichtung beispielsweise ein GSM-Modul enthalten kann. Alternativ oder zusätzlich kann als Empfänger des Ausgangssignals eine entfernt lokalisierte Notrufleitstelle, wie zum Beispiel eine Dienstleitstelle der Feuerwehr, Polizei und/oder eines Sicherheitsdienstes, vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann der Empfänger des Ausgangssignals ein Aktor zum Öffnen eines Türschlosses sein. Hierdurch kann die Auswerte- und Steuereinrichtung beispielsweise gemäß einer vorbestimmten Entscheidungsmatrix in Abhängigkeit von dem ermittelten Plausibilitätsgrad des empfangenen Ereignismeldesignals eine geeignete Auswahl zwischen mehreren verschiedenen möglichen Empfängern vornehmen, wobei wenigstens einer der vorbestimmten möglichen Empfänger ausgewählt wird.
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Was die verschiedenen Arten von geeigneter Zusatzinformation für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads betrifft, so kann zusätzlich zu dem von dem ersten Überwachungsmelder empfangenen Ereignismeldesignal – wie bereits erwähnt – ein jeweiliges Ereignismeldesignal eines oder mehrerer weiterer der Überwachungsmelder berücksichtigt werden, welche(r) separat von dem genannten ersten Überwachungsmelder ausgebildet ist/sind, wobei diese(r) weitere(n) Überwachungsmelder im Zusammenhang mit der Erfindung als zweite(r) Überwachungsmelder bezeichnet wird/werden. Für die Entscheidung, welche(r) der weiteren Überwachungsmelder hierfür jeweils in Frage kommt (und in welcher Art oder in welchem Umfang), kann die Auswerte- und Steuereinrichtung beispielsweise auf einen vorbestimmten Zuordnungsplan zurückgreifen, der hinsichtlich der konkreten Anordnung der Melder in dem betreffenden Gebäude einmalig festgelegt worden und in der Auswerte- und Steuereinrichtung gespeichert ist. Dieser Zuordnungsplan kann beispielsweise verschiedene Festlegungen von "zweiten Überwachungsmeldern" enthalten, beispielsweise abhängig davon, nach welchen Detektionsprinzipien die Melder funktionieren und/oder welcher Melder als erster ein Ereignismeldesignal erzeugt und an die Auswerte- und Steuereinrichtung übermittelt. Als separater Überwachungsmelder ist im Zusammenhang mit der Erfindung ein Überwachungsmelder zu verstehen, der baulich und hinsichtlich seines Ausgangssignals eine unabhängige Einheit bildet, im Unterschied beispielsweise zu einem herkömmlichen Dualmelder, der zwei Sensoren baulich vereinigt und deren Signale mittels einer integrierten Auswerteeinrichtung auswertet, um ein einheitliches Ausgangssignal zu erzeugen.
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Bei dieser Ausführungsform ist es generell möglich, dass der jeweilige zweite Überwachungsmelder nach demselben Detektionsprinzip arbeitet wie der erste Überwachungsmelder, welcher das Überwachungsereignis ursprünglich detektiert und das entsprechende Ereignismeldesignal erzeugt hat (z.B. erster und zweiter Rauchwarnmelder). Im Zusammenhang mit der Erfindung werden derartige gleichartige Überwachungsmelder (also der das Überwachungsereignis ursprünglich signalisierende erste Überwachungsmelder und der oder die hierzu gleichartige(n) zweite(n) Überwachungsmelder) auch als Primärereignis-Melder bezeichnet. Hierdurch kann der Plausibilitätsgrad der Richtigkeit des empfangenen Ereignismeldesignals bewertet werden, insbesondere wenn der erste und der zweite Überwachungsmelder zwar räumlich entfernt zueinander angeordnet sind, aber angrenzende Überwachungsbereiche aufweisen.
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Es ist allerdings bevorzugt, wenn (ergänzend oder alternativ) das Ereignismeldesignal wenigstens eines andersartigen Überwachungsmelders ausgewertet wird, d.h. der auf einem anderen physikalischen Detektionsprinzip basiert als der erste Überwachungsmelder (im Zusammenhang mit der Erfindung auch als Sekundärereignis-Melder bezeichnet). Mit anderen Worten kann gemäß einer Ausführungsform der genannte zweite Überwachungsmelder, oder wenigstens einer von mehreren zweiten Überwachungsmeldern, auf einem anderen physikalischen Detektionsprinzip basieren als der erste Überwachungsmelder. Somit kann der gesuchte Plausibilitätsgrad durch Verwendung einer Information, die nicht primär dem konkret detektierten Überwachungsereignis zugeordnet ist, erhöht werden, indem das Signal eines andersartigen Überwachungsmelders mit dem ursächlichen Ereignismeldesignal verknüpft wird.
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Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die genannte Zusatzinformation ein jeweiliges Ereignismeldesignal von mehreren zweiten Überwachungsmeldern umfasst, welche separat von dem ersten Überwachungsmelder und separat voneinander ausgebildet sind. Hierdurch kann die Genauigkeit des ermittelten Plausibilitätsgrads noch weiter erhöht werden. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass die mehreren zweiten Überwachungsmelder in unmittelbarer Nähe zueinander (insbesondere in einem gemeinsamen Raum des Gebäudes) lokalisiert sind. Vielmehr können die mehreren zweiten Überwachungsmelder auch in verschiedenen Bereichen des Gebäudes angeordnet sein und dennoch zur Ermittlung des genannten Plausibilitätsgrads beitragen. Vorzugsweise sind diese mehreren zweiten Überwachungsmelder bezüglich des ersten Überwachungsmelders andersartig ausgebildet, d.h. sie basieren auf einem anderen physikalischen Detektionsprinzip als der erste Überwachungsmelder. Untereinander können die mehreren zweiten Überwachungsmelder gleichartig oder verschiedenartig sein.
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Der Plausibilitätsgrad lässt sich noch zuverlässiger bestimmen, wenn die Auswerte- und Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, die Ereignismeldesignale der mehreren zweiten Überwachungsmelder relativ zueinander unterschiedlich zu gewichten.
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Gemäß einer Ausführungsform kann der erste Überwachungsmelder ein Rauchwarnmelder zur Erzeugung eines Feuer-Meldesignals sein, und der zweite Überwachungsmelder kann ein Bewegungsmelder (vorzugsweise ein auf Wärmestrahlung ansprechender Infrarot-Bewegungsmelder) und/oder ein elektronischer Temperatursensor zur Ermittlung einer Umgebungstemperatur sein.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann der erste Überwachungsmelder aber auch ein Bewegungsmelder zur Detektion einer Bewegung einer Person sein, und der zweite Überwachungsmelder kann beispielsweise eine Videokamera mit zugeordneter Bildauswerteeinrichtung, ein Fenster-/Tür-Öffnungsmelder, und/oder ein Glasbruchmelder sein.
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Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform kann der erste Überwachungsmelder beispielsweise ein Fenster-/Tür-Öffnungsmelder oder ein Glasbruchmelder sein, dessen Ereignismeldesignal generell ein Einbruchs-Alarmsignal auslösen soll, wobei die genannte Zusatzinformation ein jeweiliges Ereignismeldesignal von mehreren zweiten Überwachungsmeldern umfasst, bei denen es sich um Bewegungsmelder zur Detektion einer Bewegung einer Person handelt. Die Zusatzinformation kann bei dieser Ausführungsform beispielsweise dazu dienen, einen Bewegungspfad einer Person innerhalb des Gebäudes, insbesondere vor der Erzeugung des Ereignismeldesignals des ersten Überwachungsmelders, nachzuvollziehen, um die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms zu bewerten, der durch eine bereits im Gebäude befindliche (befugte) Person ausgelöst worden ist.
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Es versteht sich, dass generell auch ein Melder, der vorstehend als ein möglicher "erster Überwachungsmelder" genannt wurde, einen "zweiten Überwachungsmelder" bilden kann, und umgekehrt.
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Eine weitere mögliche Art von geeigneter Zusatzinformation für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads kann eine Sekundärinformation über den Betriebszustand des ersten Überwachungsmelders (welcher das ursächliche Ereignismeldesignal erzeugt hat) umfassen. Eine solche Sekundärinformation kann beispielsweise einen Batterieladezustand, einen Zeitpunkt eines letzten Batteriewechsels, einen Zeitpunkt einer letztmaligen Wartung, und/oder einen Zeitpunkt einer geplanten bevorstehenden Wartung des ersten Überwachungsmelders umfassen. Eine derartige Sekundärinformation kann in die Bewertung der Richtigkeit des von der Auswerte- und Steuereinrichtung empfangenen Ereignismeldesignals einfließen.
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Alternativ oder zusätzlich kann als Zusatzinformation für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads der Richtigkeit des von dem ersten Überwachungsmelder empfangenen Ereignismeldesignals eine bereits vorhandene Ereignishistorie berücksichtigt werden. Hierfür kann die Auswerte- und Steuereinrichtung mit einem Ereignisspeicher verbunden sein, in dem Ereignismeldesignale des ersten Überwachungsmelders gespeichert sind, die in einem zurückliegenden Zeitraum empfangen worden sind, d.h. vor dem Empfang des aktuellen Ereignismeldesignals des ersten Überwachungsmelders. Die Auswerte- und Steuereinrichtung ist bei dieser Ausführungsform dazu ausgebildet ist, auch die gespeicherten Ereignismeldesignale auszuwerten, um den Plausibilitätsgrad zu ermitteln, beispielsweise wenn eine statistische Häufung von entsprechenden Ereignismeldesignalen oder Fehlalarmen den Rückschluss nahelegt, dass das aktuell empfangene Ereignismeldesignal auf einem Defekt des ersten Überwachungsmelders beruht.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung können auch frühere Ereignismeldesignale eines oder mehrerer zweiten/r Überwachungsmelder(s) und/oder Sekundärinformationen über einen früheren Betriebszustand des ersten Überwachungsmelders in dem Ereignisspeicher gespeichert werden und von der Auswerte- und Steuereinrichtung für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads berücksichtigt werden.
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Alternativ oder zusätzlich kann als Zusatzinformation für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads – wie bereits erwähnt – eine systemexterne Benutzerinformation verwertet werden. Die systemexterne Benutzerinformation kann gemäß einer Ausführungsform eine Information über den Aufenthaltsort einer befugten Person umfassen. Anhand der Kenntnis eines solchen Aufenthaltsorts kann die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms bewertet werden, der durch eine bereits im Gebäude befindliche befugte Person oder eine das Gebäude planmäßig (z.B. gemäß Kalendereintrag) betretende befugte Person ausgelöst worden ist. Der Aufenthaltsort einer solchen befugten Person muss von dem Gebäudeüberwachungssystem nicht unbedingt unmittelbar überwacht werden, sondern kann vorteilhafterweise indirekt – als systemexterne Benutzerinformation – ermittelt werden.
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Dies kann gemäß einer Ausführungsform dadurch erfolgen, dass die Auswerte- und Steuereinrichtung mit einem in der Auswerte- und Steuereinrichtung registrierten mobilen Kommunikationsgeräts eines Benutzers kommuniziert, welches von dem Benutzer üblicherweise mitgeführt wird und regelmäßig oder auf Abruf verschiedene Identifikations- und/oder Ortungssignale aussendet. Die Auswerte- und Steuereinrichtung kann mit einem solchen mobilen Kommunikationsgerät direkt (z.B. über ein GSM-Modul, Wi-Fi Direct oder dergleichen) oder indirekt (beispielsweise über einen in dem Gebäude vorhandenen WLAN-Router oder dergleichen) kommunizieren und hierbei verschiedene Informationen über die Anwesenheit des mobilen Kommunikationsgeräts oder den Aufenthaltsort seines Besitzers erhalten oder abfragen. Beispielsweise kann der Aufenthaltsort des mobilen Kommunikationsgeräts aus einer GPS-Ortung (Global Positioning System) oder aus einer Ortung oder Identifizierung einer Mobilfunkzelle, in der das mobile Kommunikationsgerät aktuell eingebucht ist, abgeleitet werden, auch wenn das mobile Kommunikationsgerät sich aktuell nicht in der Nähe des Gebäudes befindet. Ferner kann der Aufenthaltsort des mobilen Kommunikationsgeräts auch unmittelbar aus dem Umstand abgeleitet werden, dass das mobile Kommunikationsgerät sich in einer Reichweite des Gebäudeüberwachungssystems befindet (z.B. weil es in ein WLAN-Netz des Gebäudes eingebucht ist).
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Eine Information über einen geplanten Aufenthaltsort des Besitzers des mobilen Kommunikationsgeräts kann beispielsweise aus einem darin gespeicherten oder über das mobile Kommunikationsgerät verfügbaren Kalendereintrag erfasst werden.
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Eine Information über einen geplanten Aufenthaltsort eines in der Auswerte- und Steuereinrichtung registrierten Benutzers des Gebäudeüberwachungssystems kann die Auswerte- und Steuereinrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform auch unabhängig von einem registrierten mobilen Kommunikationsgerät des Benutzers ermitteln, beispielsweise wenn die Auswerte- und Steuereinrichtung Zugriff auf einen externen Speicher besitzt (insbesondere Cloud-Speicher), in dem ein Kalendereintrag des Benutzers gespeichert ist.
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Alternativ oder zusätzlich kann als Zusatzinformation für die Ermittlung des Plausibilitätsgrads – wie bereits erwähnt – eine systemexterne Umgebungsinformation verwertet werden. Eine solche systemexterne Umgebungsinformation kann beispielsweise die aktuelle Uhrzeit, den aktuellen Wochentag, eine Information über einen Feiertag, eine Wettervorhersage und/oder eine Verkehrsmeldung umfassen. Derartige Umgebungsinformationen können insbesondere Rückschlüsse auf Unregelmäßigkeiten gegenüber einem üblichen Empfang von Ereignismeldesignalen der Überwachungsmelder und/oder gegenüber einem üblichen (und dementsprechend erwarteten) Verhalten der Benutzer des Gebäudeüberwachungssystems erlauben. Beispielsweise kann eine außergewöhnliche Wettervorhersage oder eine Staumeldung in der Umgebung des Gebäudeüberwachungssystems von der Auswerte- und Steuereinrichtung als Indiz gewertet werden, dass ein befugter Benutzer das Gebäude nicht zu einer üblichen Zeit (z.B. einer einprogrammierten Zeit oder einer eingelernten Zeit) betritt.
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Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand einer möglichen Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gebäudeüberwachungssystems mit mehreren Primärereignis-Meldern und mehreren Sekundärereignis-Meldern sowie einer Auswerte- und Steuereinrichtung;
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2a ein Spinnennetzdiagramm, in welchem die Primärereignis-Melder und die Sekundärereignis-Melder des Gebäudeüberwachungssystems von 1 in Bezug zueinander gesetzt sind, wobei ein durch die Auswerte- und Steuereinrichtung ermittelter Plausibilitätsgrad gering ist; und
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2b das Spinnennetzdiagramm von 2a, wobei ein durch die Auswerte- und Steuereinrichtung ermittelter Plausibilitätsgrad hoch ist.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Gebäudeüberwachungssystems mit mehreren Überwachungsmeldern, die zueinander gleichartig sind (d.h. auf demselben physikalischen Detektionsprinzip basieren) und in der vorliegenden Konstellation als Primärereignis-Melder 10a, 10b bis 10n bezeichnet werden. Das Gebäudeüberwachungssystem umfasst ferner mehrere weitere Überwachungsmelder, die jeweils auf einem anderen physikalischen Detektionsprinzip als die Primärereignis-Melder 10a, 10b bis 10n basieren und die untereinander gleichartig oder verschiedenartig sein können; diese weiteren Überwachungsmelder werden in der vorliegenden Konstellation als Sekundärereignis-Melder 12a, 12b bis 12n bezeichnet. Ferner umfasst das Gebäudeüberwachungssystem eine zentral angeordnete Auswerte- und Steuereinrichtung 14, welche mit den Primärereignis-Meldern 10a, 10b bis 10n sowie den Sekundärereignis-Meldern 12a, 12b bis 12n elektronisch, zum Beispiel über Kabel oder kabellos (z.B. lokales Funknetzwerk, WLAN etc.), verbunden ist.
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Die Primärereignis-Melder 10a, 10b bis 10n funktionieren, wie erläutert, gemäß einem ersten physikalischen Detektionsprinzip und sind dazu ausgebildet, jeweils ein dem ersten Detektionsprinzip entsprechendes Primärereignis zu detektieren und ein entsprechendes Primärereignis-Meldesignal zu erzeugen. In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel repräsentieren die Primärereignis-Melder 10a, 10b und 10c jeweils einen Rauchwarnmelder (2a und 2b).
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Die Sekundärereignis-Melder 12a, 12b bis 12n funktionieren, wie erläutert, gemäß einem jeweiligen, von dem ersten Detektionsprinzip verschiedenen zweiten oder weiteren Detektionsprinzip und sind dazu ausgebildet, jeweils ein Sekundärereignis zu detektieren und ein entsprechendes Sekundärereignis-Meldesignal zu erzeugen. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Sekundärereignis-Melder 12a und 12b ein Bewegungsmelder und der Sekundärereignis-Melder 12c ein Temperatursensor (2a und 2b).
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Es versteht sich, dass auch andere Arten von Primärereignis-Meldern und Sekundärereignis-Meldern vorgesehen sein können, zum Beispiel solche, die zum Schutz vor Einbruch dienen. So können der Primärereignis-Melder 10a auch ein Bewegungsmelder, die Sekundärereignis-Melder 12a und 12b jeweils ein Fenster-/Tür-Öffnungsmelder und der Sekundärereignis-Melder 12c ein Glasbruchmelder sein. Überdies ist die Anzahl der Primärereignis-Melder und Sekundärereignis-Melder nicht auf sechs eingeschränkt. Vielmehr kann eine beliebige Anzahl von Meldern vorgesehen sein, die in unterschiedlichen Konfigurationen in Primärereignis-Melder und Sekundärereignis-Melder unterteilt sein können. Insbesondere können für ein bestimmtes Überwachungsereignis auch lediglich ein Primärereignis-Melder und ein Sekundärereignis-Melder vorgesehen sein, oder ein Primärereignis-Melder und mehrere Sekundärereignis-Melder. Es versteht sich auch, dass nicht sämtliche Melder des Gebäudeüberwachungssystems für jedes mögliche Primärereignis als Primärereignis-Melder oder Sekundärereignis-Melder fungieren müssen.
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Die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 ist dazu ausgebildet, die Primärereignis-Meldesignale und Sekundärereignis-Meldesignale zu empfangen und auszuwerten, um gegebenenfalls ein Ausgangssignal zu erzeugen. Wenn die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 ein Primärereignis-Meldesignal empfängt (z.B. von dem Primärereignis-Melder 10a), wird dieses Signal bezüglich des entsprechenden Überwachungsereignisses als "erstes Überwachungssignal" angesehen und zum Anlass genommen, auf der Grundlage zumindest eines "zweiten Überwachungssignals" einen Plausibilitätsgrad für die Richtigkeit des empfangenen ersten Überwachungssignals zu ermitteln, d.h. einen Wahrscheinlichkeitswert. Bei dem hierfür berücksichtigten zweiten Überwachungssignal handelt es sich um ein weiteres Primärereignis-Meldesignal und/oder ein Sekundärereignis-Meldesignal.
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Ferner ist die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 dazu ausgebildet, in Abhängigkeit von dem ermittelten Plausibilitätsgrad die Art eines Ausgangssignals und/oder einen Empfänger des Ausgangssignals auszuwählen, wie nachfolgend im Zusammenhang mit 2a und 2b genauer beschrieben wird.
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2a und 2b zeigen jeweils ein Spinnennetzdiagram, in welchen die Primärereignis-Melder 10a, 10b und 10c sowie die Sekundärereignis-Melder 12a, 12b und 12c in Bezug zueinander gesetzt sind. Ausgehend vom Zentrum Z des Spinnennetzdiagrams nimmt ein Gewichtungsfaktor für die Signale der Primärereignis-Melder 10a, 10b und 10c sowie der Sekundärereignis-Melder 12a, 12b und 12c nach außen hin zu, wobei der Gewichtungsfaktor im Zentrum Z den Wert 0 und in der Peripherie des Spinnennetzdiagrams den Wert 8 hat. Der jeweilige Plausibilitätsgrad kann aus der Fläche abgeleitet werden, die durch Verbindung der relevanten Melder 10a, 10b, 10c, 12a, 12b und 12c unter Berücksichtigung des jeweiligen Gewichtungsfaktors umschlossen wird. Es versteht sich, dass der Gewichtungsfaktor in der Peripherie auch beliebige andere Werte annehmen kann.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist den Primärereignis-Meldern 10a, 10b und 10c jeweils der Gewichtungsfaktor 8 zugeordnet, wohingegen die Sekundärereignis-Melder 12a und 12b mit dem Gewichtungsfaktor 4 gewichtet sind, und dem Sekundärereignis-Melder 12c der Gewichtungsfaktor 6 beigemessen ist (2b).
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2a zeigt eine Situation, in welcher nur der Primärereignis-Melder 10a ein Primärereignis-Meldesignal erzeugt. Die anderen Primärereignis-Melder 10b und 10c sowie die Sekundärereignis-Melder 12a, 12b und 12c erzeugen dahingegen kein Meldesignal. Die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 empfängt und prüft das von dem Primärereignis-Melder 10a erzeugte Primärereignis-Meldesignal. Da die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 keine weiteren Meldesignale, insbesondere keine von den Sekundärereignis-Meldern 12a, 12b und 12c erzeugten Sekundärereignis-Meldesignale, empfangen hat, ermittelt die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 einen geringen Plausibilitätsgrad für die Richtigkeit des von dem Primärereignis-Melder 10a empfangenen Primärereignis-Meldesignals.
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Es sei nun angenommen, dass dieser Plausibilitätsgrad unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts liegt. In diesem Fall erzeugt die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 als Ausgangssignal ein Hinweissignal, welches einen möglichen Defekt des Primärereignis-Melders 10a signalisiert. Die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 oder ein Empfangsgerät für das genannte Ausgangssignal kann das Hinweissignal auf einem Ausgabebildschirm darstellen. Zusätzlich oder alternativ kann die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 das Hinweissignal beispielsweise auch an ein Mobiltelefon übermitteln, welches in der Auswerte- und Steuereinrichtung 14 als autorisiertes Empfangsgerät registriert ist.
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In 2b ist eine Situation dargestellt, in welcher alle Primärereignis-Melder 10a, 10b und 10c sowie alle Sekundärereignis-Melder 12a, 12b und 12c ein Meldesignal erzeugen. Auf das Ausführungsbeispiel bezogen bedeutet dies, dass die Rauchmelder (Primärereignis-Melder 10a, 10b, 10c) Rauch, die Bewegungsmelder (Sekundärereignis-Melder 12a, 12b) eine Bewegung und der Temperatursensor (Sekundärereignis-Melder 12c) einen Anstieg der Temperatur detektieren. Infolge der vielen unterschiedlichen Meldesignale steigt die Plausibilität für die Richtigkeit des von dem Primärereignis-Melder 10a erzeugten Primärereignis-Meldesignals, so dass die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 einen höheren Plausibilitätsgrad der Richtigkeit des Primärereignis-Meldesignals ermittelt, wobei die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 die jeweiligen Gewichtungsfaktoren der Primärereignis-Melder 10b und 10c sowie der Sekundärereignis-Melder 12a, 12b und 12c bei der Ermittlung des Plausibilitätsgrades mit einbezieht. Letztendlich ermittelt die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 aus den Meldesignalen einen hohen Plausibilitätsgrad. Übersteigt dieser Plausibilitätsgrad nun den Schwellenwert, so erzeugt die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 als Ausgangssignal ein Primärereignis-Alarmsignal, welches hier signalisiert, dass offenbar ein Brand ausgebrochen ist. Das Ausgangssignal kann beispielsweise von einem akustischen und/oder optischen Signalgeber empfangen werden, um Personen, welche sich in der Nähe des Brandes befinden, zu warnen. Zusätzlich oder alternativ kann auch direkt eine Dienstleitstelle der Feuerwehr benachrichtigt werden.
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Schließlich ist zu beachten, dass die in 1 gezeigte Unterteilung der Melder in die gezeigten drei Primärereignis-Melder 10a, 10b bis 10n und die gezeigten drei Sekundärereignis-Melder 12a, 12b bis 12n nicht fest eingestellt sein muss, sondern vorzugsweise variabel ist und davon abhängen kann, an welchem Melder zuerst ein Primärereignis detektiert wird. Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel kann ein Primärereignis von dem Melder 10a detektiert worden sein, wodurch dieser Melder 10a von der Auswerte- und Steuereinrichtung 14 als "erster Überwachungsmelder" bewertet wird. Gemäß einem vorbestimmten Zuordnungsplan bewertet die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 zum Zweck der Ermittlung des erläuterten Plausibilitätsgrads die zu dem Melder 10a benachbarten gleichartigen Melder 10b bis 10n und die zu dem Melder 10a benachbarten andersartigen Melder 12a bis 12n als "zweite Überwachungsmelder", wobei weitere, weiter entfernt angeordnete Melder des Gebäudeüberwachungssystems (nicht gezeigt) nicht berücksichtigt werden. Falls jedoch zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise der Melder 12c ein Überwachungsereignis initial detektiert, kann die Auswerte- und Steuereinrichtung 14 nun diesen Melder 12c als "ersten Überwachungsmelder" bewerten und gemäß dem vorbestimmten Zuordnungsplan beispielsweise den Melder 10b als zugehörigen "zweiten Überwachungsmelder" behandeln.
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Vorstehend wurde beispielhaft die Verwendung eines Ereignismeldesignals eines zweiten Überwachungsmelders als Zusatzinformation erläutert, um einen Plausibilitätsgrad der Richtigkeit eines initial empfangenen Ereignismeldesignals zu ermitteln. Allerdings können auch andere Arten von Zusatzinformationen ausgewertet werden, beispielsweise eine Sekundärinformation über einen Betriebszustand des ersten Überwachungsmelders, und/oder eine Information über in der Vergangenheit von dem ersten Überwachungsmelder erzeugte Ereignismeldesignale, und/oder eine systemexterne Benutzerinformation über einen möglichen Aufenthaltsort eines registrierten Benutzers, und/oder eine systemexterne Umgebungsinformation.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Primärereignis-Melder
- 12
- Sekundärereignis-Melder
- 14
- Auswerte- und Steuereinrichtung
- Z
- Zentrum