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Die Erfindung betrifft ein Set aus einheitlichen, passiven Taucher-Markierungsleuchten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Vor einem Tauchgang werden aus den Tauchern einer teilnehmenden Tauchergruppe üblicherweise ein oder mehrere Taucherteams als sogenannte Buddyteams aus üblicherweise zwei Tauchern gebildet, die während eines Tauchgangs füreinander verantwortlich sind. Zusätzlich gibt es oft einen weiteren Taucher als Tauchgangsleiter, einen sogenannten Diveguide, der für den gesamten Tauchgang verantwortlich ist. Ein solcher Diveguide sollte während eines Tauchgangs möglichst für alle Taucher sichtbar sein und gleichzeitig selber auch jederzeit den Überblick über alle Taucher haben.
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Eine besondere Herausforderung sind Tauchgänge bei Nacht oder bei großer Tiefe, die technische Zusatzbeleuchtungen als Ersatz für fehlendes oder sehr geringes Tageslicht erfordern, um einen sicheren Tauchgang zu gewährleisten:
- Dazu sind aktive Lichtquellen bekannt, mit denen ein Taucher seine Umgebung ausleuchten kann, um selbst etwas zu sehen. Beispielsweise ist dazu ein Scheinwerfer bekannt ( WO 2012/067657 A1 ), der als Unterwasserleuchte eine Reihe von weiß leuchtenden LED's (light emitting diods) und eine Reihe von rot leuchtenden LED's aufweist, welche von einem Taucher wahlweise mit einem handbetätigbaren Schiebeschalter einschaltbar sind. Für Unterwasser-Fotoaufnahmen von Fischen wird empfohlen, die rot leuchtenden LED's einzuschalten, da weißes Licht von Fischen als aggressiver empfunden wird und eine Annäherung bei rotem Licht besser möglich ist.
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Zudem werden bei schlechten Lichtbedingungen oft auch sogenannte passive Lichtquellen eingesetzt, mit denen Taucher bei einem Tauchgang oder auch technische Geräte, wie zum Beispiel Einstiegsleitern, Bojen für die anderen Taucher oder gegebenenfalls für Begleitpersonen auf einem Boot oder an Land markiert und sichtbar gemacht werden sollen. Die vorliegende Anmeldung betrifft solche passive Lichtquellen.
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Als Taucher-Markierungsleuchte sind allgemein selbstleuchtende, durch Knicken aktivierbare Kaltlichtstäbe auf chemischer Basis bekannt, die in verschiedenen Farben verfügbar sind. In an sich bekannter und bewährter Weise wird dabei jedem Taucher eines Buddyteams ein Kaltlichtstab einer bestimmten gleichen Farbe gegeben, damit die Position der Taucher eines bestimmten Buddyteams untereinander, für andere Buddyteams und gegebenenfalls für einen Diveguide, feststellbar ist. Zudem wird jedem Buddyteam eine unterschiedliche Farbe zugeordnet, so dass ein Buddyteam und gegebenenfalls ein Diveguide auch die Position eines Tauchers eines anderen Buddyteams erkennen kann. Insbesondere ermöglicht eine solche Zuordnung mit farblichen Kennzeichnungen eine Sicherheitsmaßnahme und ermöglicht einem Diveguide einen schnellen und sicheren Überblick über Position und Anzahl der Taucher.
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Bei der Verwendung verschieden leuchtender Kaltleuchtstäbe ist es insbesondere bei geplanten längeren Tauchreisen erforderlich, größere Vorräte an verschiedenen Kaltlichtstäben mitzuführen, um diese dann je nach Anzahl geplanter Tauchgänge und Zusammensetzungen von Buddyteams einzusetzen. Nachteilig sind hier ökologische Probleme und gegebenenfalls unnötige Kosten, da überschüssige, nicht verbrauchte Kaltlichtstäbe nicht unbegrenzt lagerfähig sind und nach längerer Lagerdauer nicht mehr sicher funktionsfähig sind.
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Als passive Tauch-Markierungsleuchten sind auch bereits akkubetriebene LED-Leuchten bekannt, die durch ihre Energieeffizienz lange Leuchtdauern bieten können, jedoch regelmäßig nur in einer Leuchtfarbe verfügbar sind.
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Taucher-Markierungsleuchten sind allgemein meist so ausgebildet, dass sie im Wasser einen positiven Auftrieb haben und im Bereich der Flaschenventile angebracht werden, so dass sie knapp über dem Taucher schweben und aus jeder Richtung sichtbar sind.
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Weiter ist eine nicht als Taucher-Markierungsleuchte konzipierte, mobile Leuchte zum Anleuchten von Gegenständen in der Art einer Taschenlampe mit batteriebetriebenen Leuchtdioden, deren Helligkeit und Farbe regelbar sind aus
DE 299 13 930 U1 bekannt.
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Zudem sind stabförmige Markierungsleuchten mit LED's aus
US 2011/0141735 A1 und
US 2001/0015893 A1 bekannt.
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Die
US 2015/0070173 A1 offenbart eine Tauchleuchte, die während eines Tauchgangs von Hand oder automatisch durch einen Tauchcomputer bei Überschreiten von dort gespeicherten Grenzwerten eingeschaltet werden kann. Bei einer Ausführungsform, bei der mehrere Signalfarben erzeugt werden können, dienen diese zur Übertragung unterschiedlicher Informationen, insbesondere dazu welcher von abgespeicherten Grenzwerten überschritten wurde.
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Weiter zeigt die
US 2002/0125804 A1 einen Tauchscheinwerfer, der mit einem Ein-/Ausschalter an einem Handgriff aktivierbar ist, wobei Licht erzeugt wird, welches unter Wasser eine subjektive Lichtwahrnehmung ergibt, die einer Lichtwahrnehmung über Wasser entspricht.
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Aus der
DE 9415815 U1 ist eine Taschenlampe bekannt, bei der am Lampengehäuse ein Schalter vorgesehen ist, mit dem die Leuchte ein- und ausgeschaltet werden kann und/oder unterschiedliche Leuchtfarben und/oder Lichtintensitäten vom Träger der Taschenlampe eingeschaltet werden können.
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Weiter ist ein Taucher-Kommunikationssystem unter der Bezeichnung „Buddy-Watcher“ allgemein bekannt, bei dem funkverbundene Taucher jeweils ein Funkarmband mit Vibrationsgenerator tragen. Durch Aktivierung eines Funkarmbands eines Tauchers kann bei einem anderen Taucher ein Vibrationssignal, beispielsweise als Alarmsignal ausgelöst werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Set aus einheitlichen passiven Markierungsleuchten, insbesondere als Alternative zu mehrfarbigen Kaltlichtstäben vorzuschlagen, mit dem eine sichere und unterscheidbare Positionsbestimmung von Tauchern und gegebenenfalls von Objekten möglich ist, wobei in einer Weiterbildung zudem weitere Sicherheitsfunktionen aktivierbar sind.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß Anspruch 1 umfasst das Set aus einheitlichen, passiven Taucher-Markierungsleuchten wenigstens eine Anzahl von Taucher-Markierungsleuchten entsprechend aller an einem Tauchgang teilnehmenden Tauchern einer Tauchergruppe, wobei die Taucher wenigstens ein, vorzugsweise mehrere Taucherteams als sogenannte Buddyteams aus üblicherweise zwei Tauchern bilden, mit gegebenenfalls einem weiteren Taucher als Tauchgangleiter, als sogenannten Diveguide.
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Die Taucher-Markierungsleuchten sind als Rundumleuchten ausgebildet mit einem wasserdichten Gehäuse mit positivem Auftrieb und wenigstens einer Befestigungsleine, wobei im Gehäuse LED-Leuchtmittel angeordnet sind, die durch wenigstens einen aufladbaren Akku betrieben werden können. Das Gehäuse der Rundumleuchte kann dabei in seiner Grundform als stabförmige Leuchtröhre oder in einer Kugelform oder mit Übergangsformen gebildet sein.
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Die LED-Leuchtmittel einer Taucher-Markierungsleuchte sind mit einer Farbeinstelleinrichtung in bestimmten unterschiedlichen Farben einstellbar, wobei die Anzahl der einstellbaren, unterschiedlichen Leuchtfarben wenigstens so groß wie die Anzahl der Buddyteams und gegebenenfalls des Diveguides eines Tauchgangs ist. Den einzelnen Buddyteams sowie gegebenenfalls dem Diveguide werden jeweils eine bestimmte einstellbare Leuchtfarbe zugeordnet, die vor einem Tauchgang eingestellt wird.
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Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass die Farbeinstelleinrichtung eine mechanische und/oder elektronische, gegebenenfalls codierbare Einstellungs-Verriegelungseinrichtung gegen eine unbeabsichtigte oder willkürliche Veränderung der eingestellten Farbeinstellung während eines Tauchgangs aufweist. Eine solche Einstellungs-Verriegelungseinrichtung soll, nach dem eine bestimmte zugeordnete Farbeinstellung vor einem Tauchgang durchgeführt wurde, insbesondere durch einen Diveguide aktivierbar sein, da ein besonderer Sicherheitsaspekt darin besteht, dass die Taucher während eines Tauchgangs und ihre jeweilige Position sicher und eindeutig durch nicht veränderbare Leuchtfarben erkannt und einander zugeordnet werden können. Die Möglichkeit, dass ein Taucher individuell während des Tauchgangs die vor dem Tauchgang vorgenommene Systemeinstellung und Systemzuordnung durch die unterschiedlichen Leuchtfarben zum Sicherheitsnachteil der gesamten Tauchgruppe verändert, beispielsweise aus Spaß oder durch Ungeschick ist durch die Einstellungs-Verriegelungseinrichtung sicher ausgeschlossen. Diese Einstellungs-Verriegelungseinrichtung soll für eine Veränderung der Farbeinstellung erst nach einem Tauchgang, vorzugsweise von einem Diveguide deaktiviert werden können.
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Mechanische Verriegelungseinrichtungen sind grundsätzlich hier in unterschiedlichen Ausführungsformen einsetzbar, beispielsweise als Schlüsselschloss oder Zahlenschloss. Ebenso sind insbesondere bei einer möglichen elektronischen Farbeinstellung einfache, an sich bekannte, elektronisch codierbare Verriegelungsmaßnahmen möglich.
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Entsprechend soll eine Taucher-Markierungsleuchte des Sets jeweils eine Ein-/Ausschalteinrichtung aufweisen, wobei ein Einschaltzustand mit der aktivierten Verriegelungseinrichtung während eines Tauchgangs ebenfalls gesichert aufrechterhalten werden kann. Damit wird auch die Möglichkeit einer verwirrenden und sicherheitskritischen individuellen Abschaltung einer Taucher-Markierungsleuchte durch einen Taucher während eines Tauchgangs verhindert.
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Eine Taucher-Markierungsleuchte kann für jede der unterschiedlichen, einstellbaren Leuchtfarben wenigstens ein mit einer bestimmten Leuchtfarbe aktivierbares und leuchtbares LED-Leuchtmittel aufweisen, wobei dann die anders leuchtenden LED-Leuchtmittel dunkel geschaltet sind. Alternativ und bevorzugt kann aber wenigstens ein in seiner Leuchtfarbe geregelt einstellbares LED-Leuchtmittel eingesetzt werden. Dazu kann ein an sich bekannter farbregelbarer LED-Chip verwendet werden, der aus mehreren LED's in verschiedenen Farben zusammengesetzt ist, normalerweise mit den Farben rot, grün, blau als RGB-Chip.
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Je nach den Gegebenheiten können im Set zusätzliche gleiche Taucher-Markierungsleuchten als Positionsleuchten für Objekte, zum Beispiel Bojen oder Einstiegsleitern vorgesehen werden, welche dann vorzugsweise in einer eigenen zugeordneten Leuchtfarbe einstellbar sind. Gegebenenfalls kann sich hier der Leuchtenauftrieb und damit ein Anstieg zur Oberfläche ungünstig auf die Sichtbarkeit auswirken, sodass der Auftrieb durch ein angehängtes Gewicht auszugleichen ist oder die Befestigungsleine entsprechend kurz zu knoten ist.
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In einer Weiterbildung und weiteren Ausgestaltung des Sets aus Taucher-Markierungsleuchten sollen die einzelnen Taucher-Markierungsleuchten jeweils über einen zugeordneten Code mittels einer Funkfernsteuerung, insbesondere von einem Diveguide betätigbar und einstellbar sein. Für Einzelansteuerungen ist es wesentlich, dass jeder Taucher-Markierungsleuchte ein elektronischer Code zugeordnet wird, mit dem jede Taucher-Markierungsleuchte individuell ansteuerbar und deren Zustand steuerbar ist.
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Insbesondere können mit einer solchen Funkfernsteuerung bequem erforderliche Farbeinstellungen an jeder einzusetzenden Taucher-Markierungsleuchte vor einem Tauchgang an Land durchgeführt werden, wobei die Taucher-Markierungsleuchten lediglich im Funkbereich der Funk-Fernsteuerung liegen müssen, ohne dass diese jeweils einzeln handbetätigt eingestellt werden müssen.
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Zudem kann eine wasserdichte Funkfernsteuerung insbesondere von einem Diveguide bei einem Tauchgang mitgeführt werden, um gegebenenfalls Einstellungen an einer oder mehreren Tauchermarkierungsleuchten während eines Tauchgangs zu verändern oder zusätzliche Funktionen zu aktivieren: insbesondere können Farbeinstellungen unter Umgehung der Einstell-Verriegelungseinrichtung als Alarmsignale bei technischen und/oder körperlichen Problemen oder erkennbaren allgemeinen Gefahrenlagen vorgenommen werden. Weiter kann gegebenenfalls die Lichtleistung aller oder einer einzelnen Taucher-Markierungsleuchte verändert, insbesondere erhöht werden. Auch eine Umschaltung auf eine Blinkfunktion, insbesondere mit intensiven Blitzen kann vorgesehen sein. Beispielsweise können durch solche Steuerungsmaßnahmen des Diveguides Anordnungen an alle Buddyteams gegeben werden, beispielsweise eine Sammelanweisung durch grünes Blinklicht. Ein weißes Blinklicht kann vereinbarungsgemäß für Notfälle vorgesehen sein. Bei einem vermissten Taucher kann beispielsweise die Lichtleistung über die Fernsteuerung erhöht und/oder auf kurze und sehr intensive Blitze umgeschaltet werden, um ihn leichter aufzufinden. Zudem können durch solche Maßnahmen an der Oberfläche verbliebene Helfer frühzeitig über Probleme informiert werden und entsprechend schneller reagieren.
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Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung weiter erläutert.
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In der einzigen Figur ist im oberen Bereich 1a, stark schematisiert ein Set 1 aus einheitlichen passiven Taucher-Markierungsleuchten 2a bis 2h im Einsatz bei einem Tauchgang unter der Wasseroberfläche 3. Der Tauchgang erfolgt von einem Begleitboot 4 aus, an dem eine schematisch dargestellte Einstiegsleiter 5 angebracht ist.
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Die Taucher-Markierungsleuchten (2a-2h) sind als Rundumleuchten mit einem wasserdichten Gehäuse 8 mit positivem Auftrieb ausgebildet, mit einer Befestigungsleine 9 zur Anbringung an einem Flaschenventil eines Tauchers (jeweils wegen der besseren Übersichtlichkeit nicht dargestellt).
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Die am Tauchgang teilnehmenden Taucher haben drei Buddyteams mit jeweils zwei Tauchern gebildet, die von einem Diveguide begleitet werden.
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Die beiden Taucher-Markierungsleuchten 2a, 2b des ersten Buddyteams sind mit der Farbeinstellung „grün“ programmiert. Entsprechend sind die beiden Taucher-Markierungsleuchten 2c, 2d des zweiten Buddyteams mit der Farbeinstellung „rot“ und die zwei Taucher-Markierungsleuchten 2e, 2f des dritten Buddyteams mit der Farbeinstellung „gelb“ programmiert. Die Taucher-Markierungsleuchte 2g des Diveguides leuchtet mit der programmierten Farbe „blau“. Blauanteile sind im Wasser am weitesten sichtbar, so dass damit der Diveguide von den drei Buddyteams vorteilhaft besonders gut sichtbar ist. Zudem führt der Diveguide eine Funkfernsteuerung 6 mit. Eine weitere gleiche Taucher-Markierungsleuchte 2h ist zur Positionsmarkierung der Einstiegleiter 5 dort mit der Farbprogrammierung „orange“ aufgebracht.
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Ersichtlich sind jedem Buddyteam sowie dem Diveguide und der Einstiegleiter eine bestimmte unterschiedliche Farbe zugeordnet, so dass sich sowohl die Partner eines Buddyteams untereinander sowie den Diveguide mit ihren Positionen einfach und sicher erkennen können, wobei auch der Diveguide eine sichere Übersicht über die einzelnen Taucher hat. Im unteren Teil von 1 (1b) sind wiederum die Taucher-Markierungsleuchten 2a bis 2f der drei Buddyteams und die Taucher-Markierungsleuchte 2g des Diveguides sowie die von diesem mitgeführte Funkfernsteuerung 6 dargestellt. Gemäß 1b ist beim Tauchgang ein Problem aufgetreten, in dem vom ersten Buddyteam der Taucher mit der Taucher-Markierungsleuchte 2a vermisst wird bzw. für den Diveguide nicht mehr sichtbar ist. Der Diveguide hat daher eine Alarmfunktion der Taucher-Markierungsleuchten 2a bis 2g eingestellt, in dem er per Funk mit der Funkfernsteuerung 6 die Farbeinstellung an den Taucher-Markierungsleuchten 2a, 2b des ersten Buddyteams auf die Alarmfarbe „weiß“ eingestellt hat (dargestellt durch Funksignal 7). Zudem hat er an der Taucher-Markierungsleuchte 2a des vermissten Tauchers eine Blitzfunktion für die Abstrahlung von besonders leuchtstarken Blitzen aktiviert und damit den vermissten Taucher möglichst bald orten zu können. Zudem wurde per Funk mit der Funkfernsteuerung 6 bei allen weiteren Tauchermarkierungsleuchten 2b bis 2g als Alarmfunktion für eine gesteigerte Aufmerksamkeit die vorherige kontinuierliche Lichtabstrahlung auf Blinklicht umgestellt.
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Nach dem Auffinden des vermissten Tauchers kann mit der Funkfernsteuerung 6 die Alarmfunktion wieder rückgängig gemacht werden, so dass wieder der Zustand nach 1a eingenommen wird.