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Die Erfindung betrifft eine Hubladebühne mit einer heb- und senkbaren Plattform. Der Begriff „Hubladebühne“ soll hierbei an sich eine beliebige gattungsgemäße Vorrichtung zum Heben und Senken einer Plattform an einem Kraftfahrzeug, beispielsweise an einem Lastkraftwagen, bezeichnen.
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Aus
DE 298 08 424 U1 ist bereits eine Hubladebühne mit einer Plattform bekannt. Die Plattform ist an ihrem schwenkbaren Endbereich mit einem horizontal angeordneten Hohlkörper ausgebildet. In dem Hohlkörper ist, die gesamte Breite desselben ausfüllend, eine aus LEDs gebildete Warnblinkeinrichtung angeordnet, die die äußere horizontale Begrenzung der Plattform über annähernd die gesamte Breite derselben markiert. Für den Lichtaustritt der von der LED erzeugten Lichtstrahlen ist ein Durchbruch von der Stirnseite des Endteiles in Richtung der LEDs vorgesehen.
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DE 195 17 827 A1 zeigt zwei Klemmrohre, die auf eine Ladebordwand eines LKWs aufgesteckt sind. Dabei sind die Klemmrohre links und rechts an der Ladebordwand befestigt und enthalten in Acryl gegossene LEDs. Die LEDs sind genau an der Stelle eingegossen, wo das Klemmrohr Schlitze hat.
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DE 44 06 894 A1 offenbart eine mit einer Warnblinkleuchte ausgerüstete Ladeplattform für eine Hubladebühne eines Lastkraftwagens, wobei die Ladeplattform eine Ausnehmung aufweist, in deren Bereich die Warnblinkleuchte derart angeordnet ist, dass sie in der Ausnehmung in eine Tiefstellung absenkbar und in eine Hochstellung anhebbar ist.
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EP 0 253 209 A2 betrifft eine Ladebordwand für Kraftfahrzeuge mit einer um eine Schwenkachse schwenkbaren Plattform, wobei die Plattform wenigstens teilweise als Hohlkörper ausgebildet ist und wobei an wenigstens einer senkrecht zur Schwenkachse verlaufenden Seitenfläche der hohlen Plattform eine transparente Abdeckung und hinter dieser Abdeckung im Inneren der Plattform eine Lichtquelle angeordnet ist.
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Mit
DE 20 2006 004 612 U1 wurde eine Lichtsignaleinrichtung für eine Hubladebühne vorgeschlagen, die aus einer oder mehreren Leuchtmitteln besteht die in entsprechenden Ausnehmungen in einem Teilbereich einer seitlichen Randfläche einer Ladeplattform der Hubladebühne angeordnet sind. Diese Anordnung sieht Lichtaustrittsöffnungen vor durch die Licht vom Leuchtmittel in einem Lichtstrahl oder Lichtkegel austritt. Die Lichtaustrittsöffnungen sind aufwendig zu fertigen und lassen die seitliche Randfläche punktuell hell erscheinen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesem Problem zu begegnen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Hubladebühne der gattungsgemäßen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Hubladebühne einen Längsaußenrand aufweist, wobei sich im Längsaußenrand eine Nut oder ein Winkel in Längsrichtung erstreckt, wobei die Nut oder der Winkel zur Außenseite der Hubladebühne hin offen ist, wobei in der Nut oder im Winkel ein Leuchtmittel so angeordnet ist, dass aus dem Leuchtmittel austretendes Licht den Längsaußenrand der Plattform homogen hell erscheinen lässt. Dadurch ist die Hubladebühne einfach zu fertigen. Zudem ergibt sich ein ansprechendes homogenes Erscheinungsbild im beleuchteten Zustand.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich das Leuchtmittel in Längsrichtung erstreckt. Größere Bereiche des Längsaußenrandes können somit besonders einfach mit dem Leuchtmittel versehen werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich die Nut oder der Winkel an dem Längsaußenrand kontinuierlich erstrecken. Dadurch kann das sich in Längsrichtung erstreckende Leuchtmittel sich ebenfalls kontinuierlich in der Not oder im Winkel erstrecken. Der Einsatz von kontinuierlichen Leucht-Kabeln oder Leuchtbändern wird somit ermöglicht.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Nut oder der Winkel zur Außenseite der Hubladebühne hin durchgehend offen ist. Dadurch wird die Fertigung zusätzlich erleichtert.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich das in der Nut oder im Winkel angeordnete Leuchtmittel in Längsrichtung kontinuierlich erstreckt. Durch ein sich in Längsrichtung kontinuierlich erstreckendes das Leuchtmittel ist das homogene Erscheinungsbild besonders einfach erzielbar.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Nut oder der Winkel einen sich in Längsrichtung erstreckenden Abschnitt mit einem Innenprofil, insbesondere einem Innenradius aufweist, der dem Außenprofil, insbesondere dem Außenradius des Leuchtmittels entspricht. Die Nut oder der Winkel nehmen das Leuchtmittel dadurch passgenau auf.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Winkel oder die Nut als optisches Element zur Beeinflussung des Lichtaustritts ausgebildet sind. Das Erscheinungsbild kann dadurch auf besonders günstige Weise beeinflusst werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Nut oder der Winkel ein sich in Längsrichtung erstreckendes Querprofil aufweist, das in Längsrichtung einen durchgehend gleichen Lichtaustrittswinkel für aus dem Leuchtmittel austretendes Lichtfestlegt. Dadurch wird für unterschiedliche Betrachtungswinkel einfach ein homogenes Erscheinungsbild erzielt.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Nut oder der Winkel mindestens abschnittsweise zu mindestens einer weiteren Außenseite der Hubladebühne offen ist, wobei die Nut oder der Winkel so angeordnet ist, dass aus dem Leuchtmittel austretendes Licht mindestens eine weitere Außenseite der Hubladebühne homogen oder abschnittsweise hell erscheinen lässt. Dadurch kann das Erscheinungsbild der Oberseite oder die Unterseite der Hubladebühne mit demselben Leuchtmittel beeinflusst werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Leuchtmittel ein Leuchtkabel, einen Laser oder eine Leuchtfolie, insbesondere ein elektrolumineszenz-Kabel, ein Leuchtdioden-Kabel, eine Leuchtdioden-Leiste, eine organische oder anorganische Leuchtdiode oder eine organische Leuchtdioden-Folie aufweist. Derartige Leuchtmittel erleichtern die Fertigung.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Nut oder der Winkel sowie das Leuchtmittel sich zumindest abschnittsweise entlang eines Spitzenprofils oder eines Queraußenrands der Plattform erstreckt. Dadurch erscheint das Spitzenprofil bzw. der Queraußenrand der Plattform ebenfalls zumindest abschnittsweise homogen hell, wenn Licht aus dem Leuchtmittel austritt.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Leuchtmittel ausgebildet ist zu blinken. Dadurch wird mit dem Leuchtmittel auch eine Signalisierung ermöglicht.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Steuerung vorgesehen ist, die ausgebildet ist, eine Schwenkposition der Plattform zu erkennen und das Leuchtmittel in einem ersten Betriebsmodus zu betreiben, in dem das Leuchtmittel zeitlich kontinuierlich leuchtet, wenn eine erste Schwenkposition erkannt wird, und in einem zweiten Betriebsmodus zu betreiben, in dem das Leuchtmittel blinkt, wenn eine zweite Schwenkposition erkannt.
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Dadurch wird die Hubladebühne, insbesondere auch ein Fahrzeug, das über eine derartige Hubladebühne verfügt, im Betrieb der Hubladebühne und wenn die Plattform in der Fahrposition ist besonders gut wahrgenommen, wenn Licht aus dem Leuchtmittel austritt.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung.
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In der Zeichnung zeigt:
- 1 eine erste perspektivische Ansicht einer ersten erfindungsgemäßen Plattform;
- 2 eine zweite perspektivische Ansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Plattform;
- 3 eine erste Seitenansicht einer ersten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattform in Richtung des Pfeils I oder II;
- 4 eine zweite Seitenansicht einer zweiten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattform in Richtung des Pfeils I oder II;
- 5 eine dritte Seitenansicht einer dritten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattform in Richtung des Pfeils I oder II;
- 6 eine vierte Seitenansicht einer vierten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattform in Richtung des Pfeils II;
- 7 eine Draufsicht auf die vierte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattform in Richtung des Pfeils III oder IV;
- 8 eine fünfte Seitenansicht einer Ausgestaltung eines Spitzenprofils der erfindungsgemäßen Plattform;
- 9 zeigt eine sechste Seitenansicht einer weiteren Ausgestaltung eines weiteren Spitzenprofils.
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Dieselben Elemente der Hubladebühne werden in den Figuren durchgehend mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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1 zeigt eine erste perspektivische Ansicht eines Teils einer ersten erfindungsgemäßen Hubladebühne 100. Die erste Hubladebühne 100 weist eine Plattform 102 mit einer Arbeitsfläche 104, je einem Längsaußenrand 106 auf jeder Seite der ersten Hubladebühne 100 und einem Queraußenrand 108 auf, der die Längsaußenränder 106 verbindet. Die erste Hubladebühne 100 weist zudem nicht dargestellte Mittel zur Befestigung der ersten Hubladebühne 100 an einem Fahrzeug auf. Wird die erste Hubladebühne 100 am Heck eines Fahrzeugs befestigt, erstrecken sich die Längsaußenränder 106 parallel zur Fahrzeuglängsachse. Bei Befestigung an der Seite des Fahrzeugs erstreckt sich der Queraußenrand 108 parallel zur Fahrzeugachse.
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Zudem weist die Hubladebühne 100 an der Plattform 102 eine der Arbeitsfläche 104 gegenüberliegende Unterseite auf.
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2 zeigt eine zweite perspektivische Ansicht eines Teils einer zweiten erfindungsgemäßen Hubladebühne 200. Die zweite Hubladebühne 200 weist ebenfalls eine Plattform 102 mit einer Arbeitsfläche 104, je einem Längsaußenrand 106 auf jeder Seite der zweiten Hubladebühne 200 und einem Queraußenrand 108 auf, der die Längsaußenränder 106 verbindet. Auch die zweite Hubladebühne 200 weist an der Plattform 102 eine der Arbeitsfläche 104 gegenüberliegende Unterseite und Mittel zur Befestigung an einem Fahrzeug auf.
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Die genannten Mittel zur Befestigung sind zum Heben, Senken und/oder Schwenken der Plattform 102 bezüglich des Fahrzeugs ausgebildet.
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Im Längsaußenrand 106 und/oder im Queraußenrand 108 erstreckt sich in Längsrichtung bzw. Querrichtung eine Nut 110. Diese ist vorzugsweise kontinuierlich d.h. in Längsrichtung bzw. Querrichtung durchgehend nach der Außenseite der Hubladebühne 100 hin offen. Alternativ kann sowohl im Längsaußenrand 106 als auch im Queraußenrand 108 ein Winkel vorgesehen sein. Diese ist vorzugsweise ebenfalls kontinuierlich das heißt in Längsrichtung bzw. Querrichtung durchgehend nach der Außenseite der Hubladebühne 100 hin offen.
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Dies bedeutet, dass sich die Nut 110 oder der Winkel im Längsaußenrand 106 in Längsrichtung erstreckt. Alternativ oder zusätzlich kann sich die Nut 110 oder der Winkel zumindest abschnittsweise im Queraußenrand 108 in Querrichtung erstrecken.
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Bevorzugt erstreckt sich die Nut 110 oder der Winkel entlang der gesamten Länge des jeweiligen Randes. Dadurch kann ein Leuchtmittel um mindestens drei Seiten der Plattform 102 umlaufend angeordnet werden. Dadurch wird eine besonders ansprechende Lichtumrandung der Plattform 102 erzielt. Besonders bevorzugt ist es, wenn nur die Längsachsenränder 106 eine Nut 110 oder einen Winkel aufweisen. Es können auch Stege nur an den Verbindungsstellen von Längsaußenrändern 106 mit dem Queraußenrand 108 vorgesehen sein. Diese erhöhen die Stabilität der Plattform 102.
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In der Nut 110 oder im Winkel ist ein Leuchtmittel so angeordnet, dass aus dem Leuchtmittel austretendes Licht den Längsaußenrand 106 und/oder den Queraußenrand 108 der Plattform homogen hell erscheinen lässt. Vorzugsweise erstreckt sich das Leuchtmittel in Längsrichtung oder in Querrichtung, insbesondere kontinuierlich in der Nut 110 oder dem Winkel. Besonders bevorzugt ist das Leuchtmittel umlaufend um mindestens drei Seiten der Arbeitsplattform angeordnet.
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Das Leuchtmittel ist in 1 und 2 nicht dargestellt. Die Anordnung des Leuchtmittels in der Nut 110 oder dem Winkel wird im Folgenden anhand der 3 bis 9 beschrieben.
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Im Unterschied zur ersten Hubladebühne 100 weist die zweite Hubladebühne 200 in einem Randbereich der Arbeitsfläche 104 Öffnungen 202 auf, die durch die Arbeitsfläche 104 zur Nut 110 führen.
Alternativ oder zusätzlich zur Anordnung der Öffnungen 202 auf der Arbeitsfläche 104 können diese auch auf der in 2 nicht dargestellten Unterseite der Plattform 102 angeordnet sein.
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Die Nut 110 oder der Winkel sind somit mindestens abschnittsweise zu mindestens einer weiteren Außenseite der Plattform offen. Die Nut 110 oder der Winkel ist so angeordnet, dass aus dem Leuchtmittel austretendes Licht mindestens eine weitere Außenseite der Hubladebühne 100 homogen oder abschnittsweise hell erscheinen lässt
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Die Nut 110 oder der Winkel weisen vorzugsweise einen sich in Längsrichtung bzw. Querrichtung erstreckenden Abschnitt mit einem Innenprofil, insbesondere einem Innenradius auf, der dem Außenprofil, insbesondere dem Außenradius des Leuchtmittels entspricht.
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3-5 zeigen diesbezüglich Seitenansichten von verschiedenen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Plattform 102 in Richtung des Pfeils I. oder II.
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3 zeigt ein Leuchtmittel 302 in der Nut 110. Das Leuchtmittel 302 ist vorzugsweise in der Nut 110 zurückgesetzt angeordnet. Dadurch ragen die freien Enden der Schenkel 304 der Nut 110 über das Leuchtmittel 302 hinaus und bieten so dem Leuchtmittel 302 Schutz vor mechanischer Beanspruchung.
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4 zeigt das Leuchtmittel 302 in einem Winkel 402. der Winkel 402 weist vorzugsweise einen oder zwei über das Leuchtmittel herausragende freie Enden 404 auf. Dadurch bieten die überstehenden freien Enden 404 des Winkels 402 dem Leuchtmittel 302 Schutz vor mechanischer Beanspruchung.
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5 zeigt das Leuchtmittel 302 in einem Winkel 502. Der Winkel 502 weist vorzugsweise einen oder zwei über das Leuchtmittel 302 herausragende freie Enden 504 auf. Dadurch bieten die überstehenden freien Enden 504 des Winkels 502 dem Leuchtmittel 302 Schutz vor mechanischer Beanspruchung.
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Die dem Leuchtmittel 302 zu gewandte Innenseite 306 der Nut 110, die dem Leuchtmittel 302 zu gewandte Innenseite 406 des Winkels 402, sowie die dem Leuchtmittel 302 zugewandte Innenseite 506 des Winkels 502 sind zumindest abschnittsweise zur Beeinflussung des Lichtaustritts aus der Nut 110 bzw. dem Winkel 402, 502 ausgebildet. Dazu sind Innenflächen beispielsweise in vorgegebenen Winkel, insbesondere zwischen - 90° und +90°, insbesondere zwischen -45° und +45° vorzugsweise zwischen -25° und 25°, zu einer optischen Achse A angeordnet. Die optische Achse A verläuft beispielsweise parallel zur Querrichtung und teilt die Nut 110 im Längsachsenrand 106 in zwei gleich große Hälften. Der Winkel 402, 502 wird durch die optische Achse beispielsweise in gleich große Hälften geteilt. Die Geometrie der Nut 110 oder des Winkels 402, 502 wird entsprechend des gewünschten Abstandswinkels gewählt.
Dies bedeutet, dass die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 als optisches Element zur Beeinflussung des Lichtaustritts ausgebildet sind. Die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 weisen vorzugsweise ein sich in Längsrichtung erstreckendes Querprofil dieser Art auf, das in Längsrichtung einen durchgehend gleichen Lichtaustrittswinkel für aus dem Leuchtmittel 302 austretendes Licht festlegt.
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Vorteilhafterweise ist die Nut 110 bzw. sind die Winkel 402, 502 einstückig mit der Plattform 102 ausgebildet. Alternativ können die Nut 110 bzw. die Winkel 402, 502 als abnehmbare Randabschnittselemente, die sich entlang des Längs- bzw. Queraußenrandes der Plattform 102 erstrecken ausgebildet.
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Besonders vorteilhaft erstrecken sich die Nut 110 bzw. die Winkel 402, 502 über die gesamte Länge oder Breite der Plattform 102. Besonders vorteilhaft ist es wenn die Nut 110 bzw. die Winkel 402, 502 über die gesamte Breite der Plattform 102 durchgehend zur Außenseite der Plattform 102 offen sind. Dadurch wird sowohl die Montage des Leuchtmittels 302 vereinfacht als auch besonders einfach eine homogene Helligkeitsverteilung erzielt.
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Das Leuchtmittel 302 kann ein Leuchtkabel, einen Laser oder eine Leuchtfolie, insbesondere ein elektrolumineszenz-Kabel, ein Leuchtdioden-Kabel, eine Leuchtdioden-Leiste, eine organische oder anorganische Leuchtdiode oder eine organische Leuchtdioden-Folie aufweisen.
Die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 kann auch wie in 6 dargestellt an einem Queraußenrand 602 der Plattform 102 angeordnet sein, der mit einem Spitzenprofil 604 verbindbar ist.
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7 zeigt eine Ansicht in Richtung des Pfeils III. oder IV. Im Beispiel aus 6 sind zur Arbeitsfläche 104 hin die in 7 dargestellten Öffnungen 202 vorgesehen. Diese sind bis zur Nut durchgängig offen. Die Nut 110 verläuft dabei an der Unterseite der Plattform 102. Die Öffnungen 202 erstrecken sich in Querrichtung entlang der Arbeitsfläche 104 im Bereich der Nut 110. Das Leuchtmittel 302, ist vorzugsweise ein kontinuierlich verlaufendes elektrolumineszenz-Kabel, erstreckt sich in der Nut 110.
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Eine entsprechende Ansicht in Richtung des Pfeils IV. ergibt sich für den Fall, dass die Nut 110 durch die Arbeitsfläche 104 verläuft, und die Öffnungen 202 an der Unterseite der Plattform 102 angeordnet sind.
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In beiden Fällen wird zumindest in einer Richtung eine homogene Helligkeitsverteilung erzielt. Es kann auch vorgesehen sein, sowohl an der Unterseite als auch in der Arbeitsfläche 104 eine Nut 110 mit Leuchtmittel 302 anzuordnen.
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Die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 sowie das Leuchtmittel 302 kann auch wie in 8 dargestellt an einem Spitzenprofil 802 angeordnet sein. Das Spitzenprofil 802 ist beispielsweise als Verlängerung der Arbeitsfläche 104 in Längsrichtung, vorzugsweise abklappbar, ausgebildet. Das Spitzenprofil erstreckt sich vorzugsweise entlang der Breite des Queraußenrandes 108.
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Zur Befestigung weisen der Außenrand der Plattform 102, vorzugsweise der Queraußenrand 108, und die diesem zugewandte Seite des Spitzenprofils 802 miteinander korrespondierende Vebindungsmittel auf. Der Verbindungsstelle gegenüberliegend ist an einer vorzugsweise abgerundeten Ladekante 804 des Spitzenprofils 802 die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 zur Aufnahme des Leuchtmittels 302 angeordnet. Die Ladekante 804 erstreckt sich, vorzugsweise zylindrisch, entlang einer Kontaktfläche, die beim Absenken der Plattform 102 bis zum Boden aufliegt. Die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 ist vorzugsweise auf einer der Ladekante 804 abgewandten Seite des Spitzenprofils 802 angeordnet. Vorzugsweise ist die Nut 110 oder der Winkel 402, 502 von der Kontaktfläche bezüglich des Bodens zurückgesetzten Abschnitt des Spitzenprofils 802 angeordnet. Dadurch ist die Lichtaustrittsöffnung bei abgesenkter Plattform 102 nicht im Kontakt mit dem Boden. Dadurch wird das Leuchtmittel 302 geschützt.
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9 zeigt eine besonders bevorzugte Anordnung der Nut 110 im Spitzenprofil 802. Die Nut 110 erstreckt sich parallel zum Queraußenrand 108 in dem Spitzenprofil 802. In 9 dargestellt ist beispielhaft die Anordnung in der der Ladekanten 804 zugewandten Seite des Spitzenprofils 802. Zusätzlich sind im Spitzenprofil 802 Öffnungen 202 vorgesehen. Mindestens eine Öffnung 202 ist gegenüber der Öffnung der Nut 110 im Spitzenprofil 802 angeordnet und verbindet die Unterseite durchgehend mit der Nut 110. Mindestens eine der Öffnungen 202 ist an einer dritten Seite des Spitzenprofils 802 angeordnet und bis zur Nut 110 durchgehend. Durch die Öffnung 202 in der dritten Seite strahlt vorzugsweise in der Arbeitsposition der Hubladebühne, aus dem Leuchtmittel 302 austretendes Licht entlang der Ebene der Arbeitsfläche 104 ab.
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Das Leuchtmittel 302 kann zeitlich kontinuierlich leuchten und/oder ausgebildet sein zu blinken. Dazu ist das Leuchtmittel 302 beispielsweise mit einer Steuerung der Hubladebühne 100 verbunden.
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Die Steuerung ist vorzugsweise ausgebildet, eine Schwenkposition der Plattform zu erkennen und das Leuchtmittel 302 in einem ersten Betriebsmodus zu betreiben, in dem das Leuchtmittel 302 zeitlich kontinuierlich leuchtet, wenn eine erste Schwenkposition erkannt wird, und in einem zweiten Betriebsmodus zu betreiben, in dem das Leuchtmittel blinkt, wenn eine zweite Schwenkposition erkannt wird.
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Ein dritter Betriebsmodus, in dem das Leuchtmittel 302 zeitlich kontinuierlich ausgeschaltet ist, kann ebenfalls vorgesehen sein.
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Vorzugsweise wird das Leuchtmittel 302 von der Steuerung abhängig von einem Zustand der Hubladebühne 100, insbesondere der Hebe-, Senk- oder Schwenkposition der Plattform 102 angesteuert.
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Besonders vorzugsweise wird das Leuchtmittel 302 in einer ersten Schwenkposition der Plattform 102 kontinuierlich leuchtend betrieben.
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Besonders vorzugsweise wird das Leuchtmittel 302 in einer zweiten Schwenkposition der Plattform 102 blinkend betrieben.
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In der ersten Position ist die Plattform 102 vorzugsweise vertikal bezüglich einer Ladefläche eines Fahrzeugs angeordnet.
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In der zweiten Position ist die Plattform 102 vorzugsweise horizontal bezüglich der Ladefläche angeordnet.
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Durch die Steuerung wird das Leuchtmittel 302 vorzugsweise in der ersten Position kontinuierlich, und wenn die Plattform 102 die erste Position verlässt, blinkend betrieben.
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Das Leuchtmittel 302 wird beispielsweise beim Schwenken der Plattform 102 in eine Arbeitsposition angeschaltet, um kontinuierlich zu leuchten oder zu blinken. Das Leuchtmittel wird beispielsweise beim Schwenken der Plattform 102 in eine Fahrstellung ausgeschaltet, oder von blinken zu kontinuierlichem Leuchten umgeschaltet.
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Besonders vorteilhaft ist es, die Intensität der Beleuchtung abhängig von der Position einzustellen. Vorzugsweise wird das Leuchtmittel 302 mit einer Lichtstärke zwischen 50 und 250 cd betrieben, wenn das Leuchtmittel 302 kontinuierlich leuchtet. Vorzugsweise wird das Leuchtmittel 302 mit einer Lichtstärke zwischen 50 und 250 cd betrieben, wenn das Leuchtmittel 302 blinkt.
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Das Leuchtmittel 302 wird vorzugsweise durch das Bordnetz des Fahrzeugs an dem die Hubladebühne 100 angebracht ist mit Energie versorgt. Vorzugsweise ist ein Stromanschluss an die Steuerung der Hubladebühne 100 vorgesehen.
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Es kann auch ein Anschluss an das Bordnetz, vorzugsweise an die Ansteuerung der Blinklichter, des Fahrzeugs an dem die Hubladebühne 100 angeordnet ist, vorgesehen sein. Vorzugsweise ist dieser Anschluss ausgestaltet, das Leuchtmittel 302 bei Betätigung der Warnblinkanlage blinkend anzusteuern.