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DE29808424U1 - Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, Überfahrbrücke o.dgl. - Google Patents

Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, Überfahrbrücke o.dgl.

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DE29808424U1
DE29808424U1 DE29808424U DE29808424U DE29808424U1 DE 29808424 U1 DE29808424 U1 DE 29808424U1 DE 29808424 U DE29808424 U DE 29808424U DE 29808424 U DE29808424 U DE 29808424U DE 29808424 U1 DE29808424 U1 DE 29808424U1
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DE
Germany
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bridge element
hazard warning
warning device
hollow body
bridge
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LED LICHTEFFEKTE GmbH
Peter Maier Leichtbau GmbH
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LED LICHTEFFEKTE GmbH
Peter Maier Leichtbau GmbH
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    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60P1/4478Safety stops, switches

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Emergency Alarm Devices (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

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BERND RIEm4nH> [jipl:-lrnj.iF^ · '··. . ·'..· [ti]
Schönhauser Straßä?*108 ·>&Bgr;->3127 Berlin·*-
Telefon: (030) 47 41 13 56 * Telefax: (030) 47 41 13 57
P. Maier Leichtbau GmbH, Singen
LED Lichteffekte GmbH, Berlin
Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, Überfahrbrücke od. dgl.
&ogr; Die Erfindung betrifft ein mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, Überfahrbrücke oder dergleichen, das insgesamt oder von dem ein Teil schwenkbar mit einem Bauelement oder einem anderen Teil, wie z.B. einem Lastkraftwagen, verbunden ist.
Derartige Brückenelemente sind in ihrer horizontalen Stellung für andere Verkehrsteilnehmer häufig schwer zu erkennen. Zur Erhöhung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer wurden in nationalen Vorschriften, wie beispielsweise der Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO § 53b, Abs. 5) Regelungen zur Kennzeichnung derartiger Elemente aufgenommen. So schreiben einige nationale Regelungen die Ausrüstung der Ladeplattform einer Hubladeeinrichtung mit zwei Blinkleuchten vor.
Gegenwärtig ist es allgemein bekannt, auf der Plattform zwei Blinkleuchten zur besseren Kenntlichmachung des Ladevorganges anzubringen. Eine Lösung hierzu sieht beispielsweise vor, dass die Blinkleuchten außerhalb des Fahrweges auf die Ladebordwand aufgesetzt und durch ein sta-
biles Drahtgitter geschützt sind. Dennoch kann es vorkommen, dass beim Beladen mit einem Hubstapler die Blinkleuchten beschädigt oder zerstört werden. Nachteilig bei dieser Lösung ist auch, dass die aufgesetzten Blinkleuchten für den Ladebordwandbediener, insbesondere bei angehobener Ladebordwand, eine Gefahrenstelle (Stolperstelle) bilden. Sie sind darüber hinaus
ein Hindernis für die rollende Ladung. Weiterhin sind die bisher eingesetzten Leuchtmittel mit 30
Leuchtglühfäden anfällig gegen Stöße und Erschütterungen, so dass es häufig zu Ausfällen kommt, die einen Austausch der defekten Leuchtmittel und damit eine Wartung erfordern.
Durch die DE 195 17 827 wurde eine Kompakte Warnblinkeinrichtung für die Ladebordwand
von Lkw's mit LED's bekannt. Mehrere LED sind hierbei in glasklaren Kunststoff, z. B. Acryl, 35
eingegossen. Dieser Kunststoff stab, der auch die elektrische Anschlußleitung enthält, wird von einem metallischen Klemmrohr, welches mit Schlitzen zum Lichtaustritt versehen ist, umschlossen. Das metallische Klemmrohr ist längsseits geschlitzt und mit flanschartigen Verlängerungen
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versehen. Die flanschartigen Verlängerungen ermöglichen ein Aufstecken des Klemmrohres auf die Ladebordwand.
Weiterhin ist durch die DE 44 06 894 eine Lösung bekannt, die einen mit einer Leuchte, vorzugsweise einer Warnblinkleuchte, ausgerüsteten Bereich einer Ladeplattform bzw. eine mit der Leuchte ausgerüstete Ladeplattform für eine Ladeeinrichtung, insbesondere eine Hubladebühne oder Ladebordwand eines Fahrzeuges, insbesondere eines Lastkraftwagens betrifft. Diese &igr;&ogr;&iacgr; Q sung ist dadurch charakterisiert, dass die Ladeplattform bzw. die Ladeplattformdecke der Ladeplattform eine Ausnehmung aufweist, in deren Bereich die Leuchte derart angeordnet ist, dass sie durch die bzw. in der Ausnehmung in eine Tiefstellung absenkbar und in eine Hochstellung anhebbar ist. Zweckmäßigerweise schließt die Oberseite der Leuchte in der Tiefstellung bündig mit der Ladefläche der Ladeplattform ab. Diese Lösung umfaßt im weiteren auch eine Leuchte 5 für einen Ladeplattformbereich. Die Leuchte zeichnet sich hierbei dadurch aus, dass sie auf einer Montageplatte montiert ist, die wenigstens einen nach außen über die Leuchte vorragenden Anschlag aufweist, der zum Untergreifen eines Öffnungsrandes einer Aufnahmeöffnung zur Aufnahme und Führung der Leuchte geeignet ist.
Zweck der Erfindung ist es, ein Brückenelement mit einer Warnblinkeinrichtung so auszurüsten, dass eine rationelle, kostengünstige und die Sicherheit erhöhende Lösung zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, das insgesamt oder von dem ein Teil schwenkbar mit einem Bauelement oder 5 einem anderen Teil verbunden ist, aufzuzeigen, das zum einen durch die Anordnung der Warnblinkeinrichtung und zum anderen durch die spezielle Ausbildung derselben sich auszeichnet, wobei diese einen geringen Stromverbrauch aufweisen soll, bei dem das von der Warnblinkeinrichtung abgestrahlte Licht optisch gut wahrnehmbar ist, die Warnblinkeinrichtung vor Beschädigung gesichert und darüber hinaus wartungsarm ist und die Warnblinkeinrichtung auch in zu-
sammenfaltbare Ladebordwände einbaubar ist. Die Warnblinkeinrichtung soll einen integralen Bestandteil des bewegbaren Brückenelementes, wie einer Ladebordwand bzw. einer Hubladebühne bilden.
Diese Aufgabe ist bei einem mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetem gattungsgemäßen
Brückenelement erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Brückenelement in seinem schwenkbaren Endbereich mit mindestens einem horizontal angeordneten Hohlkörper ausgebildet ist und in dem Hohlkörper, die gesamte Breite desselben ausfüllend, eine
aus Leuchteinheiten gebildete Warnblinkeinrichtung angeordnet ist. Dabei ist die Leuchteinheit so ausgebildet, dass zumindest die äußere horizontale Begrenzung des Brückenelementes über _ annähernd die gesamte Breite desselben optisch markiert ist.
Diese neue Lösung verläßt damit das bisher eingefahrene Gleis mit der punktförmigen Anordnung der Warnblinkleuchten. Die offenbarte Warnblinkeinrichtung ist so ausgebildet und an dem Brückenelement bzw. einer Ladebordwand angeordnet, dass sie über die gesamte Breite bei-, Q spielsweise einer Ladebordwand ein blinkendes Signal abgibt.
Brückenelemente, wie beispielsweise auch Ladebordwände, bestehen in der Regel aus Hohlprofilen. Bei der offenbarten Lösung ist mindestens ein Hohlkörper zusätzlich zur Aufnahme der Warnblinkeinrichtung ausgebildet: Zur Signalisierung einer Gefahrenstelle ist einer die Warnblinkeinrichtung aufnehmende Hohlkörper in der Nähe des den Auffahrbereich bildenden Randbereiches des Brückenelementes angeordnet.
Der den Auffahrbereich bildende Randbereich ist bei bzw. nach der Absenkung des Brückenelementes grundsätzlich der für den Verkehr bzw. die Verkehrsteilnehmer gefährdete Bereich. Es kommt also darauf an, diesen gefährdeten Bereich durch geeignete Maßnahmen zu „entschärfen". Die Anordnung von mehreren in einer Ebene sich befindlichen blinkenden Leuchtelementen in der Warnblinkeinrichtung in diesem Bereich trägt wesentlich mit dazu bei, den nachfolgenden Verkehr und die Verkehrsteilnehmer auf diese Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Im Gegensatz zu bisherigen Lösungen wird ein von mehreren in einer Ebene angeordneten LED erzeugtes Blinksignal über die gesamte Breite des Brückenelementes, wie z. B. der Ladebordwand, abgegeben, welches damit besser wahrgenommen werden kann. Bei den bisher vorwiegend punktförmig wirkenden Blinkelementen besteht die Gefahr, dass eine Person oder ein Hindernis eine Warnblinkleuchte verdecken kann. Damit ist die Wirksamkeit dieser Warneinrichtung bereits zu 50 % eingeschränkt. Diese Einschränkung ist bei einer annähernd strichlierten Markierung
nach der offenbarten Lösung ausgeschlossen, da in diesem Fall über die gesamte Breite des Brückenelementes bzw. einer Ladebordwand ein blinkendes Signal abgegeben wird. Auch für den Ladebordwandbediener bietet diese Lösung eine erhöhte Sicherheit, z.B. gegen Absturz. Besonders bei Dunkelheit sind die Umrisse der Ladebordwand besser erkennbar.
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Ein weiteres Merkmal der Lösung besteht darin, dass der die Warnblinkeinrichtung aufnehmende Hohlkörper des Brückenelementes bzw. einer Ladebordwand mit Durchbrüchen versehen ist. Zum Austritt des Lichtstrahles ist es notwendig, an den Stellen, wo die Lichtabstrahlung durch
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die Leuchtelemente erfolgt, Durchbrüche vorzusehen. Dabei ist es durchaus auch möglich, die Durchbrüche in Abhängigkeit von der Anordnung der Leuchtelemente sowohl in der Auffahrflä-
,. ehe, in der Rückwand als auch in der Fläche des Abschlusses des Brückenelementes bzw. der
Ladebordwand anzuordnen. Letztere Maßnahme dient dazu, dass bereits beim Absenken eines Brückenelementes, z.B. einer Ladebordwand, der nachfolgende Verkehr über die Gefahrenstelle informiert wird.
,Q Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass die Warnblinkeinrichtung unmittelbar an der äußeren horizontalen Abschlußfläche des Brückenelementes angeordnet ist. Diese Abschlußfläche bildet bei Ladebordwänden die Auffahrfläche für die Gabelhubwagen oder die Rollbehälter. Die Warnblinkeinrichtung ist als selbständiges Produkt ausgebildet und in dieser Form auch gegenüber äußeren Einflüssen unempfindlich. Sie kann durch geeignete Mittel an der äußeren Ab-5 schlußfläche befestigt sein.
Zur Vermeidung einer Beschädigung oder gar einer Zerstörung der Warnblinkeinrichtung ist bei dieser Variante zu beachten, dass der Querschnitt der die Warnblinkeinrichtung verkörpernden Leuchteinheit geringer auszubilden ist, als die Höhe der beispielsweise durch Gabelhubwagen, durch Rollbehälter oder sonstige fahrbare Untersätze zu überwindenden Kante einer Ladebordwand.
Mit der Anordnung der Warnblinkeinrichtung in einem in dem Brückenelement vorgesehenen Hohlraum besteht nunmehr keine Gefahr für eine Beschädigung oder eine Zerstörung derselben. Diese Lösung zeichnet sich damit durch eine gewisse Originalität aus; indem durch die Ausbildung eines Hohlraumes und der Anordnung der Warnblinkeinrichtung in demselben Beschädigungen oder Zerstörungen der Blinkeinrichtung vermieden werden. Darüber hinaus sind aufwendige mechanische Komponenten zum Schutz der Blinkeinrichtung , die ihrerseits auch einer Wartung bedürfen, gegenstandslos.
Eine besonders rationelle Lösungsvariante besteht darin, dass das Querschnittsprofil des die Warnblinkeinrichtung aufnehmenden Hohlkörpers so ausgebildet ist, dass es im wesentlichen mit dem Querschnittsprofil der Warnblinkeinrichtung übereinstimmt. Dadurch ist es möglich, die Warnblinkeinrichtung mit ihrer elektrischen Anschlußleitung mit geringem Aufwand im Hohlkörper anzuordnen und zu fixieren.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Brückenelement mehrteilig
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ausgebiidet ist. Vorzugsweise ist der die Warnblinkeinrichtung aufnehmende Endteil als ein separates Fertigungsprodukt ausgebildet, wobei dieses Produkt mit dem übrigen Teil des Brakes kenelementes bzw. mit einem anderen Bauteil verbindbar ist. Die Verbindung der Bauteile kann beispielsweise durch eine Schweißverbindung erfolgen.
Der Vorteil dieser Maßnahme liegt darin, dass die Ausrüstung des Brückenelementes bzw. einer Ladebordwand mit der Warnblinkeinrichtung unabhängig vom Fertigungsprozeß des Brückenele- IQ mentes bzw. der Ladebordwand erfolgen kann. Darüber hinaus werden Transportkapazitäten
eingespart. Das mit der Warnblinkeinrichtung ausgerüstete Endteil des Brückenelementes bzw. der Ladebordwand wird anschließend durch geeignete Maßnahmen mit dem übrigen Teil des Brückenelementes bzw. mit einem anderen Bauteil komplettiert.
Eine weitere Modifizierung der Erfindung besteht darin, dass die Seitenflächen bzw. die seitlichen Randbereiche des Brückenelementes bzw. einer Ladebordwand mit einer Warnblinkeinrichtung ausgebildet sind. Zu diesem Zweck kann die Warnblinkeinrichtung auch in einer Ausnehmung im seitlichen Randbereich angeordnet sein. Von der Ausnehmung sind in Abhängigkeit von der Anordnung der Warnblinkeinrichtung im Bereich der Lichtabstrahlung der Leuchtelemente Durchbrüche zum Lichtaustritt vorzusehen.
Nach der Anordnung der Warnblinkeinrichtung mit der zugehörigen Anschlußleitung in der Ausnehmung wird diese durch ein geeignetes Mittel transparent verschlossen.
Mit dieser Modifizierung wird eine weitere die Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs erhöhende Maßnahme realisiert. Durch diese Modifizierung sind nunmehr sämtliche Randbereiche des sich absenkenden Bauteiles durch die Anordnung einer Warnblinkeinrichtung optisch markiert.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die seitlichen Randbereiche als Hohlkörper auszubilden
und in diese Hohlkörper die Warnblinkeinrichtung anzuordnen. Auch in diesem Fall sind Durchbrüche an den Stellen, wo die Leuchtelemente angeordnet sind für den Lichtaustritt vorzusehen. Durch die zusätzliche Anordnung der Leuchteinheiten an den Seiten
Die Leuchtelemente werden in Leuchteinheiten zusammengefaßt. In Abhängigkeit von der mit 35
Leuchtelementen zu markierenden Strecke kann es zweckmäßig sein, mehrere Leuchteinheiten zu einer Warnblinkeinrichtung zur Markierung der betreffenden Bereiche anzuordnen.
Zur Realisierung der Erfindung bietet sich vorteilhaft eine Warnblinkeinrichtung an, die nachfolgend beschrieben wird. Diese Warnblinkeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere &rgr;- Leuchtelemente in einer Leuchteinheit zusammengefaßt sind. Die Leuchtelemente sind in einer
Ebene in einer die Leuchtelemente und die Anschlußleitung fixierenden Halterung angeordnet.
Diese, die Leuchtelemente fixierende Halterung, ist vorzugsweise stabförmig ausgebildet und weist im Querschnitt ein U - Profil auf. Durch die Bereitstellung einer geeigneten Halterung für g die Leuchtelemente besteht zugleich die Möglichkeit, die Leuchteinheit als separate Einheit zu
fertigen und damit eine Lösung mit einem relativ hohen Vorfertigungsgrad anzubieten.
Als Leuchtelemente sind LED bzw. SMD - LED eingesetzt. Diese Leuchtelemente zeichnen sich durch eine hohe Standfestigkeit und damit durch eine hohe Lebensdauer aus. Sie sind unempfindlicher gegen Stöße und Erschütterungen. Damit ist auch die Forderung nach einer wartungsarmen Leuchteinheit erfüllt. Darüber hinaus zeichnen sich diese Leuchtelemente durch einen sehr geringen Stromverbrauch aus. Sie schonen damit die Batterie bzw. reduzieren den Energieverbrauch und entlasten damit unsere Umwelt. In einer Leuchteinheit sind beispielsweise 8 LED angeordnet. Für die Markierung der Breite einer Ladebordwand ist es zweckmäßig zwei Leuchteinheiten mit jeweils 8 LED vorzusehen.
Eine günstige Lösung für die Halterung besteht darin, dass diese aus einem transparenten Material, beispielsweise aus Acrylglas besteht. Dieses Acrylglas ist stabförmig ausgebildet und weist im Querschnitt ein U - Profil auf. In dieses Profil werden die Leuchtelemente mit ihrer An-5 Schlußleitung eingebettet. Abschließend erfolgt ein Verguß der Leuchtelemente mit der Anschlußleitung, um ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Die Leuchtelemente können sowohl in gleicher Strahlungsrichtung als auch in veränderlicher oder gar in spiralförmiger Strahlungsrichtung in das Profil eingebettet sein.
Durch eine veränderte Anordnung der Leuchtelemente besteht die Möglichkeit, auch während des Absenkens bzw. des Anhebens des Brückenelementes ein optisches Signal von mehr als einer Fläche, vorzugsweise von drei Flächen des Brückenelementes auszusenden. Diese Maßnahme trägt zur weiteren Erhöhung der Sicherheit mit bei.
Es liegt ferner auch im Rahmen dieser Erfindung, wenn der Bereich des Brückenelementes, in dem die Leuchteinheit angeordnet ist, transparent ausgebildet ist. Dieser Bereich kann mit dem
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übrigen Teil des Brückenelementes bzw. einer Ladebordwand oder eines ähnlichen Bauteiles durch geeignete Mittel verbunden sein. Andererseits ist es auch möglich, die Leuchteinheit
selbst an die Auffahrkante der Ladebordwand anzuordnen.
Bei dieser Variante ist jedoch darauf zu achten, dass der Querschnitt des transparenten mit der Leuchteinheit versehenen Körpers so gewählt ist, dass beim Befahren des mit der Leuchteinheit versehenen Elementes keine Beschädigung oder gar Zerstörung der Leuchteinheit erfolgen kann.
Die offenbarte Lösung trägt insgesamt gesehen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit insbesondere im Straßenverkehr bei, in dem durch eine neuartige Anordnung der optischen Mittel auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht wird. Die Lösung zeichnet sich, obwohl die Anzahl der Leuchtelemente erhöht wurde, durch eine Einsparung an Energie aus, da die eingesetzten Leuch-
5 telemente (LED bzw. SMD - LED) nur einen geringen Energieverbrauch aufweisen. Die Anordnung der Leuchteinheit erfordert keine zusätzlichen komplizierten Mechanismen; die Leuchteinheiten sind wartungsarm und haben eine lange Standzeit. Sowohl die hohe Lebensdauer der Leuchtelemente als auch die erhöhte Betriebssicherheit durch Anordnung der Leuchteinheit in einem Hohlraum bzw. an der Abschlußkante tragen insgesamt gesehen zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit mit bei, da ein Defekt aller in der Leuchteinheit befindlichen LED so gut wie ausgeschlossen ist. Das heißt, auch wenn eine LED einmal ausfällt, ist grundsätzlich eine ausreichende Signalisierung mit den restlichen LED gegeben. Auch für den Kraftfahrer bietet die neuartige Anordnung der Warnblinkeinrichtung Vorteile. Insbesondere beim Heranfahren an Laderampen orientieren sich die Kraftfahrer an der Reflexion der Rücklichter. Bei abgesenkter Ladebordwand ist dieses nunmehr mit der Reflexion durch die Warnblinkleuchten möglich.
Das Auswechseln bzw. der Ausbau defekter oder beschädigter Warnblinkleuchten entfällt. Die Leuchteinheit ist in dem Brückenelement so angeordnet, dass sie zu einem unmittelbaren und
damit zu einem integralen Bestandteil des Brückenelementes wird.
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Die Erfindung soll nachstehend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber noch näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines mehrteiligen Brückenelementes mit einer
Warnblinkeinrichtung, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines mehrteiligen Brückenelementes mit einer Warnblinkeinrichtung , teilweise im Schnitt,
-8-
Fig. 3 eine Detaildarstellung E der Leuchteinheit nach Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Leuchteinheit.
Fig. 1 veranschaulicht ein mehrteilig ausgebildetes Brückenelement. Es besteht aus dem Basisteil 1 und dem an diesem Basisteil 1 angeordnetem Endteil 2. Das Endteil 2, welches die horizontale Begrenzung des Brückenelementes darstellt, ist in seinem Querschnitt als klammerartiger Hohlkörper 3 ausgebildet. In diesen Hohlkörper 3 ist die die Warnblinkeinrichtung verkörpernde Leuchteinheit angeordnet.
Die Leuchteinheit ist in einer Halterung 4 fixiert. Ein Teil des Hohlkörpers 3 ist hierbei so dimensioniert, dass die Leuchteinheit gegenüber dem Hohlkörper nur ein geringes Spiel aufweist und damit gut in ihm anzuordnen ist. Zur Herstellung beispielsweise einer guten Schweißverbindung ^ 5 zwischen Endteil 2 und Basisteil 1 sind die zu verbindenden Flächen im wesentlichen V - förmig ausgebildet. Als Leuchtelemente 5 sind vorzugsweise LED eingesetzt.
Fig. 2 veranschaulicht eine modifizierte Ausführung des mehrteiligen Brückenelementes. Der im Endteil 2 vorgesehene Hohlkörper 3 ist ausschließlich zur Aufnahme der Leuchteinheit ausgebildet. Die Leuchteinheit besteht im wesentlichen aus einer Halterung 4, die ein U - Profil aufweist, in dem die Leuchtelemente 5 mit ihrer Anschlußleitung angeordnet sind. Nach der Fixierung der Leuchtelemente 5 erfolgt ein Verguß 6 der eingebetteten Leuchtelemente 5 und der elektrischen Leitungen 7.
Fig.3 veranschaulicht eine Detailansicht E der Leuchteinheit nach Fig. 2. Für den Lichtaustritt der von der LED erzeugten Lichtstrahlen ist ein Durchbruch 9 von der Stirnseite des Endteiles 2 in Richtung des Leuchtelementes 5 vorgesehen.
Fig. 4 zeigt in einer schematischen Darstellung die Anordnung der Leuchtelemente 5 und der elektrischen Leitungen 7 in der Leuchteinheit. Die Leuchtelemente 5, z. B. LED, sind in einem definierten Abstand zueinander in der Halterung 4 angeordnet und durch elektrische Leitungen 7 untereinander verbunden. Auf die mit einem Verguß 6 versehene Leuchteinheit, die in den Hohlkörper 3 eingeschoben ist, ist am Ende ein Schrumpfschlauch 8 aufgezogen.
Die Leuchteinheit ist vorzugsweise mit Bauelementen für eine Stromkonstanthaltung ausgerüstet. Sofern es erforderlich ist, sind auch Bauelemente für eine Spannungsreduzierung integriert. Eine Stromkonstanthaltung beispielsweise auf 20 mA trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensdauer der LED bei und stellt eine Option für die Lösung dar.
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen Gebrauchsmusteranmeldung: Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement
1 Basisteil
2 Endteil
3 Hohlkörper
4 Halterung
5 Leuchtelement
6 Verguß
7 Leitung
8 Schrumpfschlauch
9 Durchbruch

Claims (6)

  1. Patentanwalt .. ·.». .. *··* .. ·.
    Bernd Riemann*pi?)i.-InJ.(F|l>«»# t» ··-·. .*.»£&Igr;··&Igr;
    Schönhauser Straße 108.»D-13&Pgr;&Agr;&Ggr;0&bgr;&Ggr;&udigr;1&igr; \·' ... ,■
    Tel.: +493047 41 13 36 * Fax: +4930-47 41 13 57 * Mobilfunk: 0171-89 39 115
    P. Maier Leichtbau GmbH, Singen
    LED Lichteffekte GmbH, Berlin
    Schutzansprüche
    1. Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, ÜberfahrjQ brücke od. dgl., das insgesamt oder von dem ein Teil schwenkbar mit einem Bauelement oder einem anderen Teil verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenelement in seinem schwenkbaren Endbereich mit mindestens einem horizontal angeordneten Hohlkörper (3) ausgebildet ist und in dem Hohlkörper (3), die gesamte Breite desselben ausfüllend, eine aus Leuchteinheiten gebildete Warnblinkeinrichtung angeordnet ist, die zumindest die äußere horizontale Begrenzung des Brückenelementes über annähernd die gesamte Breite desselben markiert.
  2. 2. Brückenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der die Warnblinkeinrichtung aufnehmende Hohlkörper (3) des Brückenelementes mit Durchbrüchen (9} versehen ist.
  3. 3. Brückenelement nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Querschnittsprofil des die Warnblinkeinrichtung aufnehmenden Hohlkörpers (3) so ausgebildet ist, dass es im wesentlichen mit dem Querschnittsprofil der Warnblinkeinrichtung übereinstimmt.
  4. ^° 4. Brückenelement nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrteilig ausgebildet ist und dass der mit der Warnblinkeinrichtung ausgerüstete Endteil (2) als ein separates Zwischenprodukt ausgebildet ist und dieses Zwischenprodukt mit dem Basisteil (1) des Brükkenelementes bzw. mit einem anderen Bauteil verbindbar ist.
  5. 5. Brückenelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im seitlichen Randbereich des schwenkbaren Brückenelementes jeweils eine Ausnehmung und / oder jeweils ein Hohlkörper längs der seitlichen Kante ausgebildet ist.
  6. 6. Brückenelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn-35
    zeichnet, dass eine durch Leuchteinheiten gebildete Warnblinkeinrichtung in der Ausnehmung bzw. in dem Hohlkörper angeordnet ist.
DE29808424U 1998-05-05 1998-05-05 Mit einer Warnblinkeinrichtung ausgerüstetes Brückenelement, wie Ladebordwand, Überfahrbrücke o.dgl. Expired - Lifetime DE29808424U1 (de)

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