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QUERVERWEISE AUF VERWANDTE ANMELDUNG
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Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der
koreanischen Patentanmeldung Nr. 10-2014-0090552 , die am 17. Juli 2014 beim Korean Intellectual Property Office eingereicht worden ist, wobei deren gesamter Inhalt hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird.
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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle und insbesondere auf ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle, bei dem eine Schnittstelle, die Einrichtungen in einem Fahrzeug steuert, durch eine portable bzw. ortsveränderliche Einrichtung eines Fahrgasts bereitgestellt wird.
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HINTERGRUND
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Gemäß der jüngsten Entwicklung von Kommunikations- und Multimediatechnologie wurden Navigationssysteme, Head-Up-Displays und dergleichen in Fahrzeugen installiert. Darüber hinaus wurden eine Benutzerschnittstelle (user interface; UI) und ein Nutzererlebnis (user experience; UX), die einen Anschluss in einem Fahrzeug mit einem Mobiltelefon kombinieren, in unterschiedlichen Formen entwickelt. Beispielsweise wurde bei einer konventionellen Nutzererlebniseinrichtung für ein Fahrzeug ein 7-Zoll- oder 8-Zoll-piezoelektrischer Berührungsbildschirm verwendet. Zusätzlich setzen Smartphones eines Drag-and-Drop-Typs eine Benutzerschnittstelle ein, die einen kapazitativen Berührungsbildschirm auf Basis der vorgegebenen Smartphoneplattform verwendet. Ferner sind Techniken zum Vernetzen eines Bildschirms des Smartphones mit einem Bildschirm des Fahrzeugs entwickelt worden.
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Im Allgemeinen wurde ein audiovisueller Navigations(AVN)-Anschluss verwendet, um einem Fahrer in dem Fahrzeug fahrzeugbezogene Information und Unterhaltung auf eine intuitive Weise bereitzustellen. Der AVN-Anschluss ist jedoch typischerweise bei der Mitte des Vordersitzes des Fahrzeugs positioniert und weist im Allgemeinen eine begrenzte Anzahl von Bildschirmen auf.
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Wenn außerdem ein Benutzer versuchen sollte, auf eine Schnittstelle zuzugreifen, welche die AVN steuert, um in einer Fahrsituation gewünschten Inhalt zu suchen, ist der Inhalt, der durch eine entsprechende Schnittstelle steuerbar ist, beschränkt. Ähnlich dazu werden Einrichtungen in Fahrzeugen, wie eine Klimaanlage, ein Fenster oder dergleichen, im Allgemeinen durch einen physischen Knopf, Hebel oder dergleichen gesteuert.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Die vorliegende Erfindung wurde zum Beheben der vorstehenden erwähnten Probleme geschaffen, die bei der verwandten Technik auftreten, wobei durch die verwandte Technik erzielte Vorteile intakt beibehalten werden.
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Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung schafft ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle, bei dem ein drahtloser Terminal bzw. ein drahtloses Anschlussgerät eines Fahrgasts mit einer Anzeige mit unterschiedlichen Einrichtungen eines Fahrzeugs zusammenarbeitet bzw. vernetzt ist bzw. verknüpft ist bzw. koppelt, um durch die Anzeige des drahtlosen Terminals eine Schnittstelle bereitzustellen, die in dem Fahrzeug in der Umgebung der Vernetzungseinrichtungen vorgesehen ist, oder eine zu einer korrespondierenden Schnittstelle hinzugefügte Schnittstelle bereitzustellen.
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Gemäß Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle: Ermitteln einer Position eines drahtlosen Terminals, der einem in einem Fahrzeug positionierten Fahrgast gehört; aus in dem Fahrzeug vorgesehenen Einrichtungen Bereitstellen bzw. Bestimmen von Vernetzungseinrichtungen, die mit dem drahtlosen Terminal vernetzbar sind, auf Basis der Position des drahtlosen Terminals; durch Nahbereichskommunikation bidirektionales Vernetzen bzw. Koppeln bzw. Verknüpfen („bi-directionally interworking“) einer Einrichtung, die durch den Fahrgast aus den bereitgestellten Vernetzungseinrichtungen ausgewählt wird, und dem drahtlosen Terminal; und durch eine Anzeige bzw. ein Display des drahtlosen Terminals Steuern der ausgewählten Einrichtung.
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Das miteinander bidirektional Vernetzen bzw. Koppeln der ausgewählten Einrichtungen und des drahtlosen Terminals kann umfassen: Ermitteln, ob die ausgewählte Einrichtung eine Anzeige aufweist; Bereitstellen einer Erweiterungsschnittstelle, welche die ausgewählte Einrichtung steuert, und von Information, die dem Fahrgast einen Zustand der ausgewählten Einrichtung anzeigt, durch eine Mehrfachanzeige bzw. ein Multidisplay, einschließlich der Anzeige der ausgewählten Einrichtung und der Anzeige des drahtlosen Terminals, wenn ermittelt wird, dass die ausgewählte Einrichtung eine Anzeige aufweist; und Bereitstellen einer Erweiterungsschnittstelle, welche die ausgewählte Einrichtung steuert, und der Information, welche dem Fahrgast den Zustand der ausgewählten Einrichtung anzeigt, durch einen virtuellen Bildschirm der Anzeige des drahtlosen Terminals, wenn ermittelt wird, dass die ausgewählte Einrichtung nicht eine Anzeige aufweist.
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Das Verfahren kann ferner umfassen: Ermitteln der Position des drahtlosen Terminals auf Basis von Information über die Position des drahtlosen Terminals, die durch zumindest eines ermittelt wird von: einer Kamera in dem Fahrzeug, Nahfeldkommunikations(near field communication; NFC)-tagging, Bluetooth, WiFi, und einem Schnellantwort(quick response; QR)-Code, und Information über die Position des drahtlosen Terminals, die durch einen Positionssensor erhalten wird, der in dem drahtlosen Terminal vorgesehen ist.
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Eine von dem Fahrgast durch die Erweiterungsschnittstelle ausgewählte Funktion kann nur auf der Anzeige des drahtlosen Terminals angezeigt werden, und die anderen Funktionen der Erweiterungsschnittstelle und die Information, welche den Zustand der ausgewählten Einrichtung anzeigt, können nur auf der Anzeige der ausgewählten Einrichtung angezeigt werden.
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Das miteinander bidirektionale Vernetzen bzw. Koppeln der ausgewählten Einrichtung und des drahtlosen Terminals kann ferner ein Erkennen einer Geste des Fahrgasts einschließen, wobei die Auswahl des Fahrers durch eine Geste erkannt werden kann.
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Die Erweiterungsschnittstelle kann ein unteres Menü bzw. ein Untermenü einer Schnittstelle, die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, mit einem oberen Menü bzw. einem Obermenü erweitern, oder kann eine erweiterte Funktion des ausgewählten Geräts einschließen, die nicht in der Schnittstelle enthalten ist, um die ausgewählte Einrichtung zu steuern.
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Wenn die ausgewählte Einrichtung eine audiovisuelle Navigations(AVN)-Einrichtung ist, kann der drahtlose Terminal an einer oberen Seite, einer unteren Seite, oder einer rechten Seite einer Anzeige der AVN-Einrichtung positioniert sein, um mit der AVN-Einrichtung vernetzt bzw. gekoppelt zu sein.
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Wenn die ausgewählte Einrichtung eine Anzeige vor einem Fahrgastsitz ist, kann der drahtlose Terminal bei einer oberen Seite, einer unteren Seite, einer linken Seite oder einer rechten Seite der Anzeige positioniert sein, um mit der Anzeige vernetzt zu sein.
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Wenn die ausgewählte Einrichtung eine AVN-Einrichtung ist, können in einem Fall, in dem der drahtlose Terminal zwischen der AVN-Einrichtung und einer Klimaanlageneinrichtung positioniert ist, sowohl die AVN-Einrichtung als auch die Klimaanlageneinrichtung als die vernetzten bzw. gekoppelten Einrichtungen verwendet werden.
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Ein angezeigter Inhalt kann durch eine Auswahl des Fahrgasts auf Basis der Position des drahtlosen Terminals in der Umgebung der AVN-Einrichtung gesteuert werden.
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Darüber hinaus weist gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ein nicht flüchtiges bzw. nicht temporäres computerlesbares Medium mit Programminstruktionen zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle auf: Programminstruktionen, die eine Position eines drahtlosen Terminals ermitteln, der einem in einem Fahrzeug positionierten Fahrgast gehört; Programminstruktionen, die Vernetzungseinrichtungen bereitstellen bzw. bestimmen, die mit dem drahtlosen Terminal koppeln bzw. vernetzbar sind, auf der Position des drahtlosen Terminals; Programminstruktionen, die eine durch den Fahrgast ausgewählte Einrichtung unter den vorgesehenen bzw. bereitgestellten Vernetzungseinrichtungen und den drahtlosen Terminal miteinander durch Nahbereichskommunikation bidirektional vernetzen bzw. koppeln, und Programminstruktionen, welche die ausgewählte Einrichtungen durch eine Anzeige des drahtlosen Anschlusses steuern.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die vorstehenden und andere Ziele, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen ersichtlicher erscheinen.
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1 ist eine Ansicht, die eine Position eines drahtlosen Terminals in einem Fahrzeug bei einem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigt.
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2 ist eine Ansicht, die ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle eines Systems zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigt.
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3 ist eine Ansicht, die zeigt, dass der drahtlose Terminal in der Umgebung einer audiovisuellen Navigation (AVN) in dem Fahrzeug positioniert ist, zum Vernetzen bzw. Koppeln mit der AVN, bei dem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
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4 ist eine Ansicht, die zeigt, dass der drahtlose Terminal bei einer Fahrzeugtür positioniert ist, zum Vernetzen mit der Fahrzeugtür, bei dem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Vorteile und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung und Verfahren, um diese zu implementieren, werden anhand von nachstehend unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen detailliert beschriebenen Ausführungsformen ersichtlich erscheinen. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf hierin beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern kann in anderen Formen implementiert sein. Diese Ausführungsformen sind vorgesehen, um die vorliegende Erfindung detailliert zu beschreiben, sodass der Fachmann, auf den sich die vorliegende Erfindung bezieht, in einfacher Weise den Kern der vorliegenden Erfindung umsetzen kann.
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Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in den begleitenden Zeichnungen sind nicht auf spezifische gezeigte Formen beschränkt, sondern es wurden Übertreibungen zum Zwecke der Klarheit vorgenommen. Obwohl in der vorliegenden Beschreibung spezifische Begriffe verwendet worden sind, sind sie zum Beschreiben der vorliegenden Erfindung gedacht, nicht aber zum Beschränken der Bedeutung oder des Rahmens der vorliegenden Erfindung, der in den begleitenden Ansprüchen angegebenen ist.
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In der vorliegenden Beschreibung wird ein Begriff "und/oder" so verwendet, dass er das Vorhandensein von zumindest einer Komponente vor und nach dem Ausdruck angibt, zusätzlich werden Begriffe "verbunden/gekoppelt" so verwendet, dass sie die Bedeutung einschließen, wonach irgendeine Komponente direkt mit einer weiteren Komponente verbunden/gekoppelt ist oder indirekt durch die andere Komponente mit einer weiteren Komponente verbunden/gekoppelt ist. Wenn nicht explizit gegenteilig angegeben, schließt eine Singularform in der vorliegenden Beschreibung eine Pluralform ein. Zusätzlich bringen Komponenten, Schritte, Betätigungen und/oder Elemente, die mittels der Begriffe "weist auf" oder "aufweisen" beschrieben sind, wie in der vorliegenden Beschreibung verwendet, die optionale Existenz oder das zusätzliche Vorhandensein von einer oder mehreren anderen Komponenten, Schritten, Betätigungen und/oder Elementen zum Ausdruck.
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Es ist zu verstehen, dass der Begriff "Fahrzeug" oder "fahrzeugtechnisch" oder andere ähnliche Begriffe, wie sie hierin verwendet werden, Motorfahrzeuge im Allgemeinen einschließen, wie Personenkraftwagen, einschließlich Geländewagen (SUV), Busse, LKWs, verschiedene Nutzfahrzeuge, Wasserfahrzeuge einschließlich einer Variation von Booten und Schiffen, Luftfahrzeuge und dergleichen, und Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, Plug-in Hybridelektrofahrzeuge, Wasserstoff-angetriebene Fahrzeuge und andere Alternativkraftstofffahrzeuge einschließen (zum Beispiel Kraftstoffe, die aus anderen Quellen als aus Erdöl gewonnen werden). Wie hierin verwendet, ist ein Hybridfahrzeug ein Fahrzeug, das zwei oder mehr Antriebsquellen aufweist, beispielsweise sowohl Kraftstoff-angetriebene und Elektroangetriebene Fahrzeuge.
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Zusätzlich ist zu verstehen, dass ein oder mehrere der nachstehenden Verfahren, oder Aspekte derselben, mit zumindest einer Steuereinheit ausführbar sind. Der Begriff "Steuereinheit" kann sich auf eine Hardware-Einrichtung beziehen, die einen Speicher und einen Prozessor aufweist. Der Speicher ist zum Speichern von Programminstruktionen geeignet, und der Prozessor ist spezifisch dazu programmiert, die Programminstruktion auszuführen, um einen oder mehrere Vorgänge auszuführen, die nachstehend weiter beschrieben werden. Darüber hinaus ist zu verstehen, dass die nachstehenden Verfahren durch eine Vorrichtung mit der Steuereinheit in Verbindung mit einer oder mehreren anderen Komponenten ausführbar ist, wie der Fachmann verstehen wird.
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Ferner kann die Steuereinheit der vorliegenden Erfindung als nicht flüchtige computerlesbare Medien auf einem computerlesbaren Medium mit ausführbaren Programminstruktionen, die durch einen Prozessor, eine Steuerung oder dergleichen ausgeführt werden, verkörpert sein. Beispiele der Computer-lesbaren Medien schließen ein, sind aber nicht aber beschränkt auf: ROM, RAM, Compact Disk(CD)-ROMS, Magnetbänder, Floppy Disks, Flashdrives, Smartcards und optische Datenspeichereinrichtungen. Das Computer-lesbare Aufnahmemedium kann auch in Netzwerkgekoppelten Computersystemen verteilt sein, sodass das Computer-lesbare Medium auf eine verteilte Weise gespeichert und ausgeführt wird, beispielsweise durch einen Telematikserver oder einer Controller Area Network (CAN).
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Hiernach werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen detailliert beschrieben.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Technologie zum Vernetzen bzw. Koppeln einer Anzeige eines drahtlosen Terminals, das im Allgemeinen einem Fahrgast gehört, der in ein Fahrzeug steigt, mit einer Einrichtung, die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, zum Steuern der entsprechenden Einrichtung, und schafft eine mit einer Einrichtung, die in der Umgebung desselben vorhanden ist, vernetzte Schnittstelle auf Basis einer Position des drahtlosen Terminals in dem Fahrzeug um die entsprechende Einrichtung auf eine erweiterte Weise zu steuern.
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1 ist eine Ansicht, die eine Position eines drahtlosen Terminals in einem Fahrzeug bei einem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigt. Obwohl zum Zweck der Erklärung bei 1 hauptsächlich ein Vordersitz des Fahrzeugs beschrieben wird, ist zu verstehen, dass der offenbarte Inhalt in ähnlicher Weise auf einen Hintersitz des Fahrzeugs anwendbar ist.
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Der Vordersitz des Fahrzeugs ist mit unterschiedlichen Einrichtungen 130, 140, 150, und 160 versehen. Im Detail sind ein Griff 130 bzw. Lenkrad 130, eine Klimaanlageneinrichtung 150 wie eine Klimaanlage, eine audiovisuelle Navigation (AVN) 160 und dergleichen vorgesehen, und wenn notwendig kann eine Anzeigeeinheit 140 vor einem Fahrgastsitz vorgesehen sein. Zusätzlich können Türen 121 bis 124 des Fahrzeugs und dergleichen vorgesehen sein. Einrichtungen des Fahrzeugs, die nachstehend beschrieben werden, sind jedoch nicht nur auf die Einrichtungen beschränkt, die vorstehend beschrieben worden sind.
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Ein drahtloser Terminal 110, der einem Fahrzeugfahrgast gehört, kann an mehreren Positionen 131, 132, und 133 in dem Fahrzeug festgelegt bzw. positioniert werden, basierend auf einem Lenkrad 130, oder kann bei einer Position 151 in der Umgebung der Klimaanlageneinrichtung 150 positioniert werden. Zusätzlich kann der drahtlose Terminal 110 bei einer oberen Seite 161, einer unteren Seite 163 oder einer rechten Seite 162 auf Basis der AVN 160 festgelegt oder positioniert werden und kann bei einer oberen Seite 141, einer unteren Seite 144, einer linken Seite 142 oder einer rechten Seite 143 der Anzeigeeinheit 140 festgelegt oder positioniert werden, wenn die Anzeigeeinheit 140 vor dem Fahrgastsitz vorhanden ist.
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Die vorliegende Erfindung kann alle Einrichtungen in der Umgebung einer Position, bei welcher der drahtlose Terminal positioniert werden kann, und auch Infotainmenteinrichtungen bzw. Informations- und Unterhaltungseinrichtungen des Fahrzeugs vernetzen, um die entsprechenden Einrichtungen durch eine erweiterte Schnittstelle zu steuern.
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2 ist eine Ansicht, die ein Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle eines Systems zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigt.
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Das System zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle weist eine Drahtlosterminalpositionsentscheidungseinheit, eine Drahtlosterminalvenetzungseinrichtungsbereitstelleinheit und eine Anzeigeerweiterungsentscheidungseinheit auf.
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Zuerst ermittelt die Drahtlosterminalpositionsentscheidungseinheit eine Position des drahtlosen Terminals, der einem Fahrgast gehört, der in das Fahrzeug steigt, und welches in dem Fahrzeug festgelegt oder positioniert ist (S210). Die Position des drahtlosen Terminals in dem Fahrzeug kann durch die Drahtlosterminalpositionsentscheidungseinheit ermittelt werden, indem ein Bild einer Innenkamera, die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, analysiert wird oder ein Nahfeldkommunikations(NSC)-Tag getaggt wird, das in verschiedenen Einrichtungen des Fahrzeugs vorgesehen ist. Zusätzlich kann die Position des drahtlosen Terminals in dem Fahrzeug durch Analysieren eines Signals von Bluetooth oder WiFi ermittelt werden, die eine Verbindung zwischen dem Fahrzeug und dem drahtlosen Terminal schaffen, oder kann durch Verwendung von Quick Response(QR)-Codes entschieden werden, die in verschiedenen Einrichtungen des Fahrzeugs vorgesehen sind. Zusätzlich kann die Position des drahtlosen Terminals in dem Fahrzeug auf Basis von Information bezüglich der Position des drahtlosen Terminals ermittelt werden, die durch einen Positionssensor ermittelt wird, der in dem drahtlosen Terminal selbst vorgesehen ist, beispielsweise ein Gyroskop, ein Beschleunigungssensor, ein Kompassdrucksensor oder dergleichen.
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Dann stellt die Drahtlosterminalvernetzungseinrichtungsbereitstelleinheit Einrichtungen bereit, die in der Umgebung der Position des drahtlosen Terminals vorhanden sind, die in S210 entschieden wird, und kann mit dem drahtlosen Terminal vernetzen, unter verschiedenen Einrichtungen, die in dem Fahrzeug für den Fahrgast vorgesehen sind (S220). Beispielsweise in dem Fall, in welchem der drahtlose Terminal in der Umgebung des Griffs bzw. Lenkrads positioniert ist, kann das Lenkrad als eine vernetzte Einrichtung für den Fahrgast vorgesehen sein, und in dem Fall, in welchem der drahtlose Terminal zwischen der AVN-Einrichtung und der Klimaanlageneinrichtung positioniert ist, können sowohl die AVN-Einrichtung als auch die Klimaanlageneinrichtung für den Fahrgast als Vernetzungseinrichtungen vorgesehen sein.
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Dann ist die durch den Fahrgast unter den in S220 bereitgestellten Vernetzungseinrichtungen ausgewählte Einrichtung mit dem drahtlosen Terminal vernetzt (S230 bis S250). Hier kann die ausgewählte Einrichtung mit dem drahtlosen Terminal durch Nahbereichskommunikation wie WiFi, NFC, Bluetooth, Universal Serial Bus(USB)-Verbindung oder dergleichen bidirektional vernetzt sein, ist aber nicht darauf beschränkt.
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Hiernach wird das Vernetzen zwischen der ausgewählten Einrichtung und dem drahtlosen Terminal detaillierter beschrieben. Eine Vernetzungsform wird danach eingeteilt, ob die entsprechende ausgewählte Einrichtung eine Anzeigeeinrichtung aufweist oder nicht.
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Zuerst ermittelt die Anzeigeerweiterungsentscheidungseinheit, ob die ausgewählte Einrichtung eine Anzeige aufweist (S230), und eine Schnittstelle, welche die ausgewählte Einrichtung steuern kann, verwendet in dem Fall, in dem ermittelt wird, dass die durch den Fahrgast ausgewählte Einrichtung die Anzeige aufweist, zusätzlich eine Anzeige des vernetzten drahtlosen Terminals. Das heißt, eine Schnittstelle, die den ausgewählten Terminal steuert, und eine Information, die einen Zustand der ausgewählten Einrichtung anzeigt, werden dem Fahrgast unter Verwendung der Anzeige der ausgewählten Einrichtung und der Anzeige des drahtlosen Terminals in einer Mehrfach- bzw. Multianzeigeform bzw. Multidisplayform bereitgestellt, und da die Anzeige zusätzlich erweitert bzw. vergrößert wird, ist die angezeigte Schnittstelle in diesem Fall nicht nur die ausgewählte Schnittstelle selbst, sondern eine Erweiterungsschnittstelle, bzw. erweiterte Schnittstelle (S240).
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In einem Fall, in dem entschieden wird, dass die ausgewählte Einrichtung nicht die Anzeige aufweist, werden zusätzlich eine Schnittstelle, welche die ausgewählte Einrichtung steuern kann, und Informationen, die einen Zustand der ausgewählten Einrichtung angibt, dem Fahrgast als ein virtueller Bildschirm auf der Anzeige des drahtlosen Terminals bereitgestellt (S250). Die Schnittstelle ist in diesem Fall auch eine erweiterte Schnittstelle bzw. Erweiterungsschnittstelle, welche die ausgewählte Einrichtung steuert.
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Die erweiterten Schnittstellen S240 und S250 können Schnittstellen sein, die auf einen Blick mehr Menüs repräsentieren, indem ein unteres Menü bzw. ein Untermenü einer Basisschnittstelle, welches bereits durch die Anzeige der ausgewählten Einrichtung zum Steuern der ausgewählten Einrichtung bereitgestellt wird, auf ein oberes Menü bzw. ein Obermenü erweitert wird. Alternativ dazu kann die erweiterte Schnittstelle eine Schnittstelle mit einer erweiterten Funktion sein, die eine Funktion darstellt, die nicht in der Basisschnittstelle vorgesehen ist, so dass es nicht ein Steuerziel darstellt, sondern für den Fahrgast zusätzlich bereitgestellt wird.
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Im Ergebnis stellt die erweiterte Einrichtung beim Steuern der ausgewählten Einrichtung nicht nur die Basisschnittstelle bereit, die mittels eines begrenzten Platzes für den Fahrgast als Basis vorgesehen ist, sondern wird zusätzlich durch den drahtlosen Terminal des Fahrgasts als eine Schnittstelle der ausgewählten Einrichtung verwendet. Daher kann die erweiterte Schnittstelle das untere Menü bzw. untergeordnete Menü auf das obere Menü bzw. übergeordnete Menü erweitern oder eine zusätzliche Funktion steuern, die in der Basisschnittstelle nicht vorgesehen ist.
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3 ist eine Ansicht, die zeigt, dass der drahtlose Terminal in der Umgebung einer audiovisuellen Navigations(AVN)-Einrichtung in dem Fahrzeug positioniert ist, um bei dem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit der AVN-Einrichtung vernetzt zu sein.
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Der drahtlose Terminal kann bei einer oberen Seite 311, einer unteren Seite 313, einer rechten Seite 312 oder einer linken Seite 314 in einer AVN-Einrichtung 310 des Fahrzeugs festgelegt oder positioniert werden. In diesem Fall kann der drahtlose Terminal mit der AVN-Einrichtung 310 vernetzen bzw. koppeln und eine Schnittstelle bereitstellen, welche die AVN durch eine Anzeige steuern kann, die dem Fahrgast in dem drahtlosen Terminal bereitgestellt wird. Insbesondere kann ein angezeigter Inhalt durch eine Auswahl des Fahrgasts in Abhängigkeit einer Position des drahtlosen Terminals in der Umgebung der AVN-Einrichtung 310 gesteuert werden.
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In dem Fall, in welchem der Fahrgast einige Funktionen in der vorstehend beschriebenen erweiterten Schnittstelle häufig nutzt, kann er/sie die entsprechenden Funktionen detaillierter auswählen, um zu erlauben, dass die entsprechenden Funktionen nur auf der Anzeige des drahtlosen Terminals angezeigt werden, und kann eine Steuerung ausführen, sodass die anderen Funktionen in der erweiterten Schnittstelle und Informationen, die in einem Zustand der ausgewählten Einrichtung anzeigt, auf einer Anzeige der AVN-Einrichtung 310 angezeigt werden. Dies kann in Abhängigkeit einer Position des Fahrgasts und einer häufig genutzten Funktion frei festgelegt werden.
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Hier kann die Auswahl des Fahrgasts in dem Fall, in welchem die entsprechende Schnittstelle der Berührungsbildschirm ist, durch Berühren eines Berührungsbildschirms ausgeführt werden. In dem Fall der Erkennung einer Geste, wie einer Handbewegung des Fahrgasts, kann eine Funktion, die nur auf dem drahtlosen Terminal angezeigt werden soll, jedoch durch eine Geste zum Bewegen der häufig genutzten Funktionen von der AVN-Einrichtung zu einer Position des drahtlosen Terminals ausgewählt werden.
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4 ist eine Ansicht, die zeigt, dass der drahtlose Terminal bei einer Fahrzeugtür positioniert ist, um bei dem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit der Fahrzeugtür vernetzt zu werden.
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In dem Fall eines Fahrzeugfensters wird im Allgemeinen nur eine Funktion zum Öffnen und Schließen eines entsprechenden Fensters als eine einfache feste Taste für den Fahrgast bereitgestellt. Der Grund liegt darin, dass es beim Raum der Fahrzeugtür selbst eine Begrenzung gibt oder separate andere Funktionen nicht in dem Fahrzeugfenster angebracht sind.
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Gemäß der Entwicklung einer Technologie kann jedoch eine Vorhangfunktion 421 bei dem Fenster implementiert werden, indem eine Durchlässigkeit für Licht eingestellt wird. In diesem Fall müssen Schnittstellen zur präzisen Steuerung einer entsprechenden Funktion bereitgestellt werden. Es ist jedoch nicht leicht, die Schnittstellen zur präzisen Steuerung der entsprechenden Funktion bei all den Fahrzeugfenstern anzubringen.
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Wie in 4 gezeigt, kann daher in dem Fall, in dem der drahtlose Terminal bei der Fahrzeugtür 400 positioniert ist, da die Fahrzeugtür 400 eine Einrichtung ist, welche nicht die Anzeige aufweist, wie vorstehend beschrieben, eine erweiterte Schnittstelle zum Steuern der Vorhangfunktion 421 des Fahrzeugfensters 420, das in der Fahrzeugtür 400 vorgesehen ist, für den Fahrgast durch den drahtlosen Terminal 410 bereitgestellt werden. Das heißt, der Fahrgast kann die erweiterte Schnittstelle und an seinem/ihrem drahtlosen Terminal 410 angezeigte Information zu dem Fahrzeugfenster 420 präzise erkennen und in Abhängigkeit der Erkennung eine Steuerung ausführen.
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Obwohl Schnittstellen zum Steuern von verschiedenen in dem Fahrzeug vorgesehenen Einrichtungen nicht in dem Fahrzeug selbst vorgesehen sind (zum Beispiel eine feste Taste und eine weiche Taste "hard key"; "soft key"), können bei dem Verfahren zum Erweitern einer Fahrzeugschnittstelle gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die entsprechende Einrichtungen gesteuert werden, das aufgrund einer Begrenzung von Anzeigeraum einer bereits vorgesehenen Schnittstelle als das untergeordnete Menü implementierte Menü kann auf das übergeordnete Menü erweitert werden, und die umliegenden Einrichtungen können in Abhängigkeit von den Positionen des drahtlosen Terminals in dem Fahrzeug selektiv gesteuert werden. Ferner wird der drahtlose Terminal des Fahrgasts mit unterschiedlichen Einrichtungen des Fahrzeugs vernetzt bzw. gekoppelt, wodurch es ermöglicht wird, die in dem Fahrzeug vorgesehene Schnittstelle zum Vernetzen der Einrichtungen vorzusehen oder die zu der korrespondierenden Schnittstelle hinzugefügte Schnittstelle durch die Anzeige des drahtlosen Terminals hinzuzufügen.
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Obwohl vorstehend Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben worden sind, ist zu verstehen, dass verschiedene Abwandlungen der vorliegenden Offenbarung vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Daher ist der Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht auf die vorstehend erwähnten Ausführungsformen beschränkt, sondern ist durch die nachstehenden Ansprüche und Äquivalente derselben definiert. Wenn der vorstehend erwähnt Inhalt berücksichtigt wird, in dem Fall, in dem Modifikationen und Abwandlungen der vorliegenden Offenbarung in den Rahmen der nachstehenden Ansprüche und Äquivalente derselben fallen, ist zu verstehen, dass die vorliegende Erfindung diese Modifikationen und Abwandlungen einschließt.
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Bezugszeichenliste
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- 110
- drahtloser Terminal bzw. drahtloses Anschlussgerät
- 121, 122, 123, 124
- Türen
- 130
- Griff bzw. Lenkrad
- 131, 132, 133
- mehrere Positionen
- 140
- Anzeigeeinheit
- 141
- obere Seite
- 142
- linke Seite
- 143
- rechte Seite
- 144
- untere Seite
- 150
- Klimaanlageneinrichtung
- 151
- Position
- 160
- AVN
- 161
- obere Seite
- 162
- rechte Seite
- 163
- untere Seite
- 310
- AVN-Einrichtung
- 311
- obere Seite
- 312
- rechte Seite
- 313
- untere Seite
- 314
- linke Seite
- 400
- Fahrzeugtür
- 410
- drahtloser Terminal bzw. drahtloses Anschlussgerät
- 420
- Fahrzeugfenster
- 421
- Vorhangfunktion
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- KR 10-2014-0090552 [0001]