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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anformen wenigstens eines Bodens an ein Schlauchstück, welches Kunststoffmaterial umfasst, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und sowie eine Vorrichtung zum Anformen wenigstens eines Bodens an ein Schlauchstück, welches Kunststoffmaterial umfasst, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Bei der Herstellung von Säcken, insbesondere Kreuzbodensäcken, wird zur Bodenbildung zumindest ein Ende des Schlauchstücks unter Ausbildung eines Bodenrechtecks und Dreieckstaschen entlang wenigstens einer ersten Falzkante aufgezogen. Danach werden die beiden so entstandenen Seitenlaschen des Bodenrechtecks entlang von zweiten Falzkanten, welche von der ersten Falzkante beabstandet sind, zurückgefaltet, wobei sich die beiden Seitenlaschen anschließend kontaktieren.
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Bei Schlauchstücken, welche Kunststoffmaterialien umfassen, verbleiben diese Kontaktpunkte oder -flächen der beiden Seitenlaschen unverbunden. Eine Befestigung des Bodens erfolgt nun durch ein Aufbringen eines Bodendeckblatts, welches mit beiden Seitenlaschen verbunden wird. Das Bodendeckblatt wird dabei auch mit dem von ihm abgedeckten und von den Seitenlaschen nicht abgedeckten Teil der Dreieckstaschen verbunden, soweit kein Einfüllventil vorhanden ist. Im Falle des Vorhandenseins eines Ventils wird das Bodendeckblatt mit dem Ventil verbunden.
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Dieses Verfahren ist besonders effizient, da mit nur einem Arbeitsschritt der Boden vollständig befestigt wird, so dass der Sack zur Aufnahme eines Füllguts bereit und vor allem mit einem Füllgut voll belastbar ist.
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Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass entlang der zweiten Falzkanten oft so genannte Rieselkanäle entstehen, entlang welcher insbesondere staubiges Füllgut nach außen treten kann. Der Grund dafür ist, dass wegen der Toleranzen beim Sackbildungsprozess das Bodendeckblatt in seinen Maßen geringfügig kleiner als das in den zugefalteten Boden einbeschriebene Rechteck sein muss, um zuverlässig zu vermeiden, dass nach dem Aufbringen über die Ränder des Bodens übersteht.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Vermeidung des Austritts von Füllgut aus dem fertigen Sack vorzuschlagen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch sämtliche Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind mögliche Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die in Kontakt tretenden Flächen der Seitenlaschen und der Dreieckstaschen wenigstens im Bereich der zweiten Falzkanten unter Ausbildung einer Verbindung miteinander verbunden werden. Dieser Bereich schließt Teile der zweiten Falzkanten mit ein. Werden die Seitenlaschen zurückgefaltet, entstehen dabei – ebenfalls dreiecksförmige – Kontaktflächen zwischen jeder Seitenlasche und jeder Dreieckstasche, wobei die jeweilige Kontaktfläche der Seitenlasche und die Kontaktfläche der Dreieckstasche über einen Abschnitt der zweiten Falzkante miteinander verbunden sind. Zumindest in einem Teil der Kontaktfläche im Bereich dieser Falzkante werden nun Seitenlasche und Dreieckstasche miteinander verbunden, so dass ein möglicher Rieselkanal unterbrochen wird. Eine vollflächige Verbindung entlang dieser Kontaktfläche ist zur Vermeidung von Rieselkanälen nicht notwendig. Bevorzugt wird sogar nur entlang eines kleinen Teils dieser Kontaktfläche eine Verbindung erzeugt, wobei ein kleiner Teil als weniger als 20% dieser Kontaktfläche zu verstehen ist, womit das Verfahren besonders effizient durchführbar ist.
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Der verbundene Teil erstreckt sich jedoch vorteilhaft auf einen Bereich der Fläche, der mindestens 1 cm von der Falzkante beabstandet ist. Mit diesem Maß lässt sich ein Rieselkanal sehr gut vermeiden, wobei die Verbindung zudem eine ausreichende Festigkeit aufweist, ohne dass befürchtet werden muss, dass diese Verbindung sich wieder löst.
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In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Verbindung so in oder an der Falzkante angeordnet ist, dass wenigstens der Bereich des Schnittpunkts der Falzkante mit der Diagonalen der Dreieckstasche umfasst. An diesem Punkt tritt bei Säcken des Standes der Technik das Füllgut nach außen, so dass das Vorsehen der Verbindung an dieser Stelle einen großen Vorteil bringt.
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Um eine feste und damit dauerhafte Verbindung zu schaffen, ist es zweckmäßig, wenn die Verbindung von dem Schnittpunkt aus gesehen sich wenigstens 1 cm in Richtung der Falzkante erstreckt. Insbesondere im Zusammenhang mit dem weiter oben genannten, vorteilhaften Merkmal, nach dem sich die Verbindung über eine Fläche erstreckt, die an der Falzkante beginnt und sich bis mindestens 1 cm Entfernung von dieser erstreckt, so ergibt sich eine Fläche, die so groß ist, dass sie sich sicher bis unter ein später aufzubringendes Bodendeckblatt erstreckt, selbst wenn dieses aufgrund von Fertigungstoleranzen gegenüber der Sollposition verschoben ist. Das Austreten von Füllgut wird so besonders gut vermieden.
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Wie bereits eingangs beschrieben, bezieht sich die Erfindung auf Schlauchstücke, die Kunststoffmaterial umfassen. Insbesondere handelt es sich um Schlauchstücke, die ausschließlich aus Kunststoffmaterial bestehen und eben keine anderen Materialien, wie etwa Papier, aufweisen. Solche Schlauchstücke können aus Kunststofffolienmaterial bestehen, wie sie in Folienextrusionsanlagen herstellbar ist. Außer einer Schlauchbildung erübrigen sich hier weitere Bearbeitungsschritte. Kunststoffmaterial umfassende Schlauchstücke können jedoch auch ein Gewebe beinhalten, welches beispielsweise gereckte Kunststoffbändchen aufweist. Dieses Gewebe kann zudem beschichtet sein. In einer weiteren Variante kann ein solches Schlauchstück Vliesmaterial umfassen, welches auch als non-woven-Material bezeichnet wird. Ein Vliesmaterial zeichnet sich dadurch aus, dass einzelne Kunststofffasern unter Druck- und/oder Wärmeeinwirkung miteinander verbunden werden. Ein solches Vliesmaterial kann ebenfalls mit einer Beschichtung versehen sein oder unter Verwendung von wenigstens einem Kunststofffilm ein Laminat bilden.
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Um nun eine Verbindung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ausbilden zu können, wird vorteilhafterweise ein Heißluftsiegelverfahren angewendet. Der Vorteil ist darin zu sehen, es sich hierbei um ein sehr effizientes Verfahren handelt, mit welchem zudem ausreichend haltbare Verbindungen hergestellt werden können. Zudem wird das Material nicht zu stark beansprucht, da nur oberflächennahe Bereich am Siegelprozess beteiligt sind. Bei einem Heißluftsiegelverfahren werden die zu verbindenden Bereich der beiden Verbindungspartner, hier also Teile der Dreieckslasche und Teile der Seitenlaschen, an ihren einander zugewandten Seiten mittels Einblasen von Heißluft bis zur Plastifizierung erhitzt und sofort miteinander in Kontakt gebracht. Vorzugsweise erfolgt ein anschließendes Verpressen in einem Pressspalt, der durch zwei Walzen gebildet sein kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass die Verbindung mittels einer Ultraschallschweißung erfolgt. Bei dem Ultraschallschweißverfahren handelt es sich um ein Schweißverfahren, bei dem mit hochfrequenten, mechanischen Schwingungen Molekular- und Grenzflächenreibung in der Verbindungszone hervorgerufen wird. Dadurch entsteht an dieser Grenzfläche Wärme, so dass hier das Material plastifiziert wird. Ein Zusammendrücken oder Verpressen dieses Bereichs führt zu einer dichten Verbindung, so dass kein Füllgut austreten kann.
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In einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, auf die für die Verbindung vorgesehenen Bereiche einen Klebstoffauftrag zu erzeugen. Zweckmäßig ist es dabei, den Klebstoffauftrag vor dem oder spätestens bei dem Zurückfalten der Seitenlaschen aufzutragen. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, den Klebstoff noch vor dem Öffnen des Bodens aufzutragen, da dann vermieden wird, dass der Klebstoff auf die Seitenwand des späteren Sacks gelangt und möglicherweise eine ungewollte Verklebung der Dreieckstasche mit der Seitenwand erfolgt.
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Der Klebstoff wird vorzugsweise mit einer Klebstoffdüse aufgetragen. Die aus der Klebstoffdüse austretende Klebstoffspur kann direkt in die schon entstandene oder später entstehende Falzkante eingebracht werden.
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Als Klebstoffe können bekannte Kaltklebstoffe verwendet werden. Bevorzugt wird jedoch wärmeaktivierbares Hotmelt, welches kostengünstig ist, aufgetragen. Besonders vorteilhaft ist letzteres bei einem Klebstoffauftrag, der vor dem Öffnen der Böden erfolgt. Dieses Hotmelt erstarrt nach dem Auftrag, so dass die Bodenöffnung oder Bodenschließung erfolgen kann, ohne dass das Hotmelt an den Bodenöffnungs- oder Bodenschließwerkzeugen anhaftet, was sonst zu Störungen führen könnte. Während des oder nach dem Bodenschließen kann das Hotmelt durch einen Wärmeeintrag wieder aktiviert werden, so dass die Verbindung zwischen Dreieckstasche und Seitenlasche nun hergestellt wird. Wird bei der Bodenherstellung zum dauerhaften Verschließen des Bodens Heißluft verwendet, wie es beispielsweise zum Auftragen eines Deckblatts gut bekannt ist, dann reicht bereits der hierbei hervorgerufene Wärmeeintrag aus, um das Hotmelt zu aktivieren. Eine separate Heizeinrichtung ist somit nicht notwendig.
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Eine weitere vorteilhafte Variante eines Klebstoffeintrags ist das Einbringen eines Kunststoffextrudats in die zweite Falzkante kurz vor oder während des Umfaltens der Seitenlasche. Das Kunststoffextrudat ist ein verflüssigtes Kunststoffmaterial, insbesondere das gleiche oder ein ähnliches Kunststoffmaterial wie zumindest die Oberfläche des Schlauchstücks. Auch dies ist eine kostengünstige Art eines Klebstoffauftrags. Das weitere Einschlagen der Seitenlasche erfolgt dabei noch vor dem Aushärten des Extrudats, so dass durch das Andrücken bzw. Verspressen eine Verbindung entsteht, welche einen Austritt des Füllguts aus dem Sackinneren verhindert.
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Allen vorgenannten Verfahren zur Herstellung der Verbindung ist gemein, dass sie vorzugsweise taktweise arbeiten. Das bedeutet, dass sie nur in den aktiven Zustand versetzt werden, wenn sie sich gerade gegenüber den zu verbindenden Bereichen befinden. Dabei sind die entsprechenden Werkzeuge in der Regel stillstehend innerhalb der Maschine angeordnet, während das Schlauchstück wird mit einer – sich vorzugsweise gleichformig bewegenden – Transporteinrichtung an dem Werkzeug vorbei geführt wird. Dabei ist selbstverständlich vorgesehen, dass der Bereich der zweiten Falzkante, in dem die Seitenlasche direkt auf die Schlauchstückwandung und nicht auf die Oberfläche der Dreieckstasche zurückgefaltet wird, ausgespart wird. Eine fehlende Aussparung dieses Bereichs würde zu einer nicht gewollten Verklebung führen, die den Sack unbrauchbar machen könnte.
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Die oben genannte Aufgabe wird auch durch eine Vorrichtung zum Anformen eines Bodens an ein Schlauchstück, welches Kunststoffmaterial umfasst, gemäß des Anspruchs 10 gelöst. Das erfindungswesentliche Merkmal ist dabei eine Vorrichtung, mit welcher die in Kontakt tretenden Flächen der Seitenlaschen und die Dreieckstaschen wenigstens im Bereich der zweiten Falzlaschen unter Ausbildung einer Verbindung miteinander verbindbar sind.
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Eine solche Vorrichtung kann eine Heißluftsiegeleinrichtung sein, welche im Bereich jeweils einer Faltvorrichtung, mit welcher eine Seitenlasche auf die korrespondierenden Dreieckstaschen entlang der zweiten Falzkanten zurückfaltbar ist, angeordnet ist.
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In einer anderen Ausgestaltung kann an gleicher Stelle eine Extrusionsdüse angeordnet sein, mit welcher ein Extrudat in oder unmittelbar neben die Falzkante gegeben werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann eine Ultraschallschweißeinrichtung vorgesehen sein, welche der oben genannten Faltvorrichtung unmittelbar nachgeordnet ist. Mit dieser Ultraschallschweißeinrichtung ist im Bereich der zweiten Falzkante eine Verbindung erzeugbar, wenn bereits die Seitenlasche auf der Dreieckstasche aufliegt.
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In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Einrichtung zum Auftragen eines Hotmelts vorgesehen, welche sich ebenfalls innerhalb der Falteinrichtung befindet oder dieser vorgeordnet ist. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn diese der Einrichtung zum Öffnen des Bodens des Schlauchstücks vorgeordnet ist.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, in der unter Bezugnahme auf die Figuren verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen erläutert sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder beliebige Kombinationen erwähnter Merkmale erfindungswesentlich sein. Im Rahmen der gesamten Offenbarung gelten Merkmale und Einzelheiten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Druckmaschine und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Aspekten der Erfindung stets wechselseitig Bezug genommen wird beziehungsweise werden kann. Die einzelnen Figuren zeigen:
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1 Prinzipskizze einer Vorrichtung zur Herstellung von kunststoffhaltigen Säcken
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2 Wesentliche Schritte zur Herstellung eines Sacks aus einem Schlauchstück
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3 Schlauchstück mit Klebstoffspuren auf den späteren Falzkanten
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4 Ein Ausführungsbeispiel mit einer Heißluftsiegeleinrichtung
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5 Querschnitt eines Umschlagelements aus der 4
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6 einen weiteren Querschnitt eines Umschlagelements aus der 4
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7 eine andere Ansicht des Ausführungsbeispiels gemäß der 4
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8 eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel gemäß der 7
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9 Ein Ausführungsbeispiel mit einer Extrusionseinrichtung
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10 Ein Ausführungsbeispiel mit einer Ultraschallschweißeinrichtung
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Die 1 zeigt schematisch einzelne Schritte zur Verarbeitung eines kunststoffhaltigen Schlauchs, wie zum Beispiel eines Folienschlauchs oder eines Schlauchs aus beschichtetem Gewebe zu Säcken, wie sie in Sackherstellvorrichtung 1 erfolgen.
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Zunächst wird der Schlauch 2 der Sackherstellvorrichtung 1 zugeführt. Dies geschieht vorteilhafterweise durch Abwickeln des einen Wickel 3 bildenden Schlauches in einer Abwickeleinrichtung 4. Anschließend kann der Schlauch 2 die so genannte Öffnung in der optionalen Öffnungsstation 5 erfahren, welche bevorzugt bei einem Gewebeschlauch verwendet wird. Dabei wird der Schlauch um ein Innenwerkzeug herum geführt, welches die beiden Lagen voneinander trennt, so dass sich die Lagen, falls sie bei einem der Herstellungsschritte des Schlauches miteinander verklebt wurden, trennen. Nur bei getrennten Lagen kann sichergestellt werden, dass die folgenden Produktionsschritte ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Im Anschluss werden die so voneinander getrennten Materiallagen des Schlauches wieder aufeinander gelegt.
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Der Schlauch wird nun der Querschneideeinrichtung 6 zugeführt, die den Schlauch in einzelne Schlauchstücke 20 vereinzelt.
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Anschließend erfolgt eine Änderung der ursprünglichen Transportrichtung z, in der der Schlauch bzw. die Schlauchstücke in Richtung ihrer Längsachsen transportiert wurden (so genannter Längstransport), in die neue Transportrichtung y, so dass die Schlauchstücke nun nicht mehr in Richtung y ihrer Schlauchlängsachse (im Folgenden auch Erstreckungsrichtung der Schlauchstücke genannt), sondern quer hierzu transportiert werden (so genannter Quertransport), so dass die Enden der Schlauchstücke zwecks Anformung der Böden seitlich erreichbar sind.
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In der folgenden Station, der Bodenöffnungsstation 8, werden beide Enden eines jeden Schlauchstücks geöffnet und die so genannten Bodenrechtecke gelegt. In der darauf folgenden Ventilstation 9 wird auf eines der beiden offenen Enden des Schlauchstücks ein Ventil aufgelegt und befestigt. Die offenen Böden werden nun in der Bodenschließstation 10 geschlossen, wobei zwei Seitenlaschen entlang von zweiten Falzkanten umgefaltet und teilweise aufeinander gelegt werden. Den Abschluss des eigentlichen Sackherstellprozesses bildet das Aufbringen je eines Bodendeckblattes auf die Böden in der Deckblattstation 11, wobei das Deckblatt mit Bereichen der beiden Seitenlaschen und mit Bereichen der Dreieckstaschen verbunden wird. Dazu können die Deckblätter aufgesiegelt oder aufgeklebt werden. Die fertigen Säcke werden anschließend auf dem Sackstapel 12 abgelegt und von dort auf nicht näher beschriebene Weise abtransportiert.
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Die 2.1 verdeutlicht die Schritte zur Anformung von Böden an das Schlauchstück 20, wobei das Schlauchstück mittels der Transporteinrichtung 19 zu den einzelnen Stationen, mit welchen die Schritte zum Anformen von Böden an Schlauchstücken durchführbar sind, verbringbar ist. In der Darstellung a) wird wenigstens ein Ende, vorzugsweise beide Enden, des Schlauchstücks aufgezogen, wobei die obere Lage entlang der Bodenmittenlinie 21 zurückgefaltet wird, so dass sich das Bodenrechteck 22 und die Dreieckstaschen 23 ausbilden. In dieser Darstellung sind mit strichpunktierten Linien die zweiten Falzkanten 24 eingezeichnet, um die die Seitenlaschen 25, 26, mit welchen die Bereiche jenseits der zweiten Falzkanten bezeichnet werden, umgefaltet werden.
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Um diese zweiten Falzkanten werden im Schritt c) und d) die Seitenlaschen 25 und 26 umgelegt, was vorzugsweise zeitlich leicht versetzt erfolgt, um keine Störung hervorzurufen. Es ist nun ein zugelegter Boden 27 entstanden. Im Schritt b) wurde zuvor noch auf eine Dreieckstasche ein so genannter Ventilzettel 30 befestigt, welches später eine Öffnung zum Befüllen des fertigen Sacks zur Verfügung stellt.
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Im abschließenden Schritt e) wird nun ein Deckblatt 31 so auf dem Sackboden befestigt, dass es beide Seitenlaschen miteinander und mit den sich beidseitig anschließenden Dreieckstaschen verbunden werden.
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Zum Verständnis der vorliegenden Erfindung wurde in der Darstellung a) mit schraffierten Rechtecken eingezeichnet, dass direkt angrenzend an den Falkanten oder mit Falzkanten überlappende Verbindungsbereiche 32 vorgesehen sind. Diese sind nur auf einer Dreieckstasche gezeigt, jedoch können solche Verbindungsbereiche auf mehreren oder auf allen Dreieckstaschen vorgesehen sein. Sollte ein Ventil vorgesehen sein, so erübrigen sich Verbindungsbereiche im Bereich des Ventils. Die 2.2 zeigt den betreffenden Bereich in einer vergrößerten Darstellung. Der Verbindungsbereich ist jeweils nur auf einer Seite der Falzlinie gezeigt, jedoch ist es unmittelbar klar, dass nach dem Umschlagen der Seitenlaschen 24, 25 die Verbindungsfläche auch auf die umgeschlagenen Seitenlaschen 24, 25 wirkt, so dass auch davon gesprochen werden kann, dass die Verbindungsfläche beidseits der zweiten Falzkanten liegt.
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Die 3.1 und 3.2 zeigen nun eine erste Ausführungsform der Erfindung, bei der auf den Dreieckstaschen entlang der (späteren) zweiten Falzkanten 24 eine Klebstoffspur 34 aus wärmeaktivierbarem Klebstoff (so genannter Hotmelt-Klebstoff) aufgetragen ist. Zwar kann eine Hotmelt-Verbindung keine tragende Verbindung erzeugen, jedoch ist diese an der genannten Stelle und für die genannte, abdichtende Funktion auch nicht nötig, so dass der kostengünstige Hotmelt hier Kostenvorteile bietet.
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In der 3.1 ist jedoch der Boden noch nicht aufgezogen, so dass die Klebstoffspuren vermeintlich nicht auf den zweiten Falzkanten liegen. Dennoch liegen die Klebstoffspuren auf den Projektionen 35 der zweiten Falzkanten 24 auf die Dreieckstaschen 23. Auf der nicht gezeigten Rückseite des Schlauchstücks sind die Klebstoffspuren selbstverständlich deckungsgleich aufzutragen. Das Auftragen eines Klebstoffes erfolgt in diesem Ausführungsbeispiels bevorzugt während des Längstransports Schlauches oder eines Schlauchstücks oder in einer Stillstandsphase im Zuge des Längstransports. Hier bietet sich der Zeitraum an, in dem ein Schlauchstück von dem Schlauch vereinzelt wird. Da der warm aufgetragene Klebstoff schnell erkaltet und damit fest wird, ist von einer Behinderung oder gar Störung der folgenden Bearbeitungsschritte nicht auszugehen. Ein Vorsehen eines Klebstoffauftrags an dieser Stelle hat den großen Vorteil einer einfachen Systemintegration einer Klebstoffauftragseinrichtung.
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In der 3.2 ist der Boden schon aufgezogen, so dass die bereits beschriebenen Klebstoffspuren 34 direkt entlang der zweiten Falzkanten auf die Dreieckstaschen aufgetragen werden, also nachdem die Schlauchstücke die Bodenöffnungsstation passiert haben.
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Das eigentliche Verbinden und damit das Erzeugen von dichtenden Verbindungen zwischen Seitenlaschen und den Dreieckstaschen, vorzugsweise in den Bereichen, die nicht vom Bodendeckblatt überdeckt werden, erfolgt nun durch einen Eintrag von Wärme. Ein Eintrag von Wärme erfolgt vorteilhafterweise mit einer Einrichtung zum Siegeln eines Bodendeckblatts
31 auf den zugelegten Boden
27. Dies erfolgt in der im Zusammenhang mit der
1 bereits erläuterten Deckblattstation
11. Die
1 der Patentschrift
DE 195 022 55 C2 sowie die zugehörigen Beschreibungspassagen der Spalten
2 und
3 beschreiben die Bestandteile und die Funktionsweise einer solchen Deckblattstation
11. Die genannten Offenbarungsteile der 195 022 55 C2 gelten hiermit als Bestandteile der vorliegenden Patentanmeldung, da sie eine im Zusammenhang mit dem soeben beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bevorzugte Kombination bilden.
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Die 4 zeigt ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. In dieser Figur wird exemplarisch ein Umschlagelement 41 gezeigt, welches Bestandteil einer Bodenschließstation ist und mit welchem die Seitenlaschen 26 entlang der zweiten Falzkante 24 auf den offenen Boden zurück gefaltet wird. An einer Bodenbildungsvorrichtung sind bis zu vier Umschlagelemente vorgesehen, um alle Seitenlaschen umschlagen zu können. Von großem Vorteil ist dabei, wenn das Umschlagelement 41 eine U-förmige Ausformung aufweist, wobei sich im weiteren Verlauf in Richtung z der typische Bogen zu einer Kante entwickelt, um das Umschlagen sukzessive durchführen zu können, ohne dass auf die Seitenlasche zu große Kräfte einwirken, die zu einer Schieflage der zweiten Falzkante oder andere Fehler führen könnten. Die U-Form des Umschlagelements 41 ist in der 5 gut zu erkennen, welche einen Querschnitt darstellt. Zu erkennen ist eine vorteilhafte Ausführungsform, in der das Schlauchstückende, zwischen einem inneren Führungselement 42 und einem äußeren Führungselement 43 führbar ist bzw. geführt wird. In der 6, welche einen Querschnitt des Umschlagelements 41 an einer Stelle im weiteren Transportverlauf zeigt, ist zu erkennen, dass die beiden Führungselements nun eine ausgeprägtere Spitze zum Bilden der zweiten Falzkante umfassen.
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In der 4 ist darüber hinaus eine Heißlufteinrichtung 44 dargestellt, welche zumindest eine Luftzuführung 45, ein Erhitzungselement 46 und ein Rohr 47 zum Zuführen der Heißluft zur Heißluftsiegelstelle umfasst. Das Rohr 47 mündet dabei in eine Heißluftdüse 48, die in der 6 dargestellt ist. Die Heißluftdüse ist dabei bevorzugt eine Breitschlitzdüse, die sich dadurch auszeichnet, dass ihr Querschnitt eine Breite aufweist, die mindestens das Dreifache der Höhe beträgt.
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Die 7 zeigt nun eine perspektivische Ansicht eines Teils der Bodenschließstation mit einem Umschlagelement 41. Zu erkennen ist, dass das innere Führungselement 42 kürzer ist als das äußere Führungselement 43 und dass im Endbereich des inneren Führungselements 42 die Heißluftdüse 48 angeordnet ist, so dass die Heißluft in Richtung z über das Ende des inneren Führungselements 42 hinweg in den Bereich zwischen der Seitenlasche und der Dreieckstasche unmittelbar an und/oder in die Falzkante eingeblasen werden kann. Die Stelle, an der das erfolgt, kann als Fügestelle 49 bezeichnet werden. Das Schlauchstück mit dem zuzulegenden Boden ist zur besseren Darstellbarkeit der Maschinenkomponenten nicht gezeigt. Weiterhin ist ein Walzenspalt, der von den Walzen 50, 51 gebildet wird, sichtbar. Dieser dient dem Verpressen und damit der besseren Verbindung der heißluftgesiegelten Bereiche. Die Walzen können temperierbar, insbesondere kühlbar ausgestaltet sein. Ein zweites Walzenpaar 50', 51' können vorgesehen sein.
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Da jedoch die Seitenlaschen mit den Dreieckstaschen, aber nicht mit dem offenen Bodenrechteck und damit mit dem Sackinneren verbunden werden sollen, bieten sich zwei Alternativen an, welche Vorteile bringen. Zum einen kann zumindest das Rohr 47 zusammen mit der Düse 48 abschwenkbar ausgestaltet sein. In dieser abgeschwenkten Position ist das Rohr mit unterbrochenen Linien und dem Bezugszeichen 47' gezeigt. Zum anderen kann der Heißluftstrom auch unterbrechbar sein, indem beispielsweise im Rohr ein Ventil (nicht gezeigt) vorgesehen ist. In beiden Fällen ist eine Steuerung vorgesehen, mit welcher sich der Heißluftstrom taktweise in die Fügestelle 49 eingeblasen wird.
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Die 8 zeigt die Situation der 7 in der Draufsicht und einem Schlauchstück 20, das sich unmittelbar vor dem Einlauf in das Umschlagelement 41 befindet.
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Mit der 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, welches ähnlich wie das Ausführungsbeispiel in der 7 ausgestaltet ist. Jedoch ist hier die Heißluftdüse durch eine Extrusionsdüse 60 ersetzt, mit welcher ein Extrudat direkt an oder in die zweite Falzkante gebbar ist. Das Extrudat ist ebenfalls über ein Rohr 61 zuführbar. Das Extrudat wird aus einem nicht dargestellten Extruder zugeführt, in welchem Kunststoff verflüssigt wird. Auch in diesem Ausführungsbeispiel kann das Rohr 61 in die Position 61' abschwenkbar sein, um keine ungewollte Verbindung, beispielsweise zwischen Seitenlasche und Bodenrechteck, entstehen zu lassen. Unterhalb der Extrusionsdüse 60' kann ein Auffangelement 62 zum Auffangen eventuell heruntertropfenden Extrudats vorgesehen sein. Wie im Ausführungsbeispiel der 7 kann im Anschluss an die Fügestelle ein Walzenpaar 50, 51 vorgesehen sein, welches die miteinander verbundenen Seitenlaschen und Dreieckstaschen zusätzlich noch verpresst, während das heiße und damit verflüssigte Material erkaltet.
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Die 10 zeigt nun ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem eine Ultraschallschweißeinrichtung 70 zum Verschweißen von Seitenlaschen und Dreieckstaschen vorgesehen ist. Diese Ultraschallschweißeinrichtung umfasst eine Kombination aus einer Sonotrode 71 und einem Amboss 72. In der 10 sind diese beiden Elemente als Walzen dargestellt, jedoch ist es auch möglich, diese anders auszuformen. Wenn die Schweißung während des Transports erfolgen soll, kann zumindest eines der beiden genannten Komponenten beispielsweise umlaufend oder schwingend sein. Im Taktvorschub der Schlauchstück kann wenigstens eine der beiden Komponenten stillstehend sein. Jedoch auch bei einem fortlaufenden Transport der Schlauchstücke kann eine Komponente stillstehend sein. Die weiteren Bestandteile der Bodenschließstation können wie im Ausführungsbeispiel der 4 bis 9 ausgestaltet sind. Insbesondere das Walzenpaar 73, 74 kann wiederum dem Verpressen und/oder dem Kühlen der Verbindungsstelle 32 dienen.
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Im Rahmen der vorstehenden Beschreibung sind verschiedene Merkmale in Verbindung mit einzelnen Ausführungsbeispielen offenbart worden. Es ist allerdings möglich oder sogar vorteilhaft, solche Merkmale auch mit anderen Ausführungsbeispielen zu kombinieren. Die vorstehende Beschreibung ist somit nicht auf dort offenbarten Merkmalskombinationen beschränkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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