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Die Erfindung betrifft ein Einmassenschwungrad, insbesondere für einen Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs, das Einmassenschwungrad aufweisend eine Drehachse, ein Trägerteil und ein Zusatzteil.
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Aus der
DE 44 20 927 A1 ist eine Drehmomentübertragungseinrichtung bekannt mit mindestens zwei entgegen der Wirkung einer Dämpfungseinrichtung mit in Umfangsrichtung wirkenden Kraftspeichern über eine Lagerung zueinander verdrehbaren Schwungmassen, von denen die eine – erste – mit der Abtriebswelle einer Brennkraftmaschine und eine weitere – zweite – über eine Reibungskupplung mit der Antriebswelle eines Getriebes verbindbar ist, wobei die Kraftspeicher radial innerhalb der Reibfläche der Reibungskupplung in einer zumindest im Wesentlichen geschlossenen, sich in Umfangsrichtung erstreckenden Kammer angeordnet sind. Eine Primärschwungmasse besitzt ein Bauteil, das vorzugsweise aus Blechmaterial hergestellt oder gezogen sein kann, wobei dieses Bauteil zur Befestigung einer ersten Schwungmasse bzw. eines gesamten geteilten Schwungrades an der Abtriebswelle einer Brennkraftmaschine oder einer mit dieser verbundenen Welle dient. Dieses Bauteil bildet einen im Wesentlichen in radialer Richtung verlaufenden flanschartigen Bereich, der radial innen einen Flansch trägt, dessen in Radialrichtung sich erstreckende Bereiche mit den Ausnehmungen fluchtende Bohrungen oder Durchgangsöffnungen für die Befestigungsschrauben besitzt. Zur Erhöhung des Massenträgheitsmomentes des um seine Rotationsachse drehenden Zweimassenschwungrades besitzt die mit einer Brennkraftmaschine koppelbare Primärschwungmasse einen Massering. Der Massering ist durch einen Blechkörper gebildet, der zwei in Axialrichtung weisende Schenkel sowie zwei in Radialrichtung weisende Schenkel aufweist, sodass der Massering einen etwa L-förmigen Querschnitt besitzt. Der Massering ist als Blechfaltteil durch entsprechendes Umfalten eines ursprünglich ebenen Blechzuschnitts gefertigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Einmassenschwungrad baulich und/oder funktional zu verbessern. Insbesondere soll eine tatsächlich nutzbare Reibfläche vergrößert werden. Insbesondere soll ein für eine Kupplungsscheibe zur Verfügung stehender Bauraum vergrößert werden. Insbesondere soll eine Anordnung einer Fliehkraftpendeleinrichtung an einer Kupplungsscheibe ermöglicht oder erleichtert werden. Insbesondere soll ein axialer Abstand zwischen Befestigungsabschnitten und einer Reibfläche gezielt anpassbar und/oder vergrößerbar sein. Insbesondere soll ein Massenträgheitsmoment erhöhbar sein. Insbesondere soll eine Haltbarkeit und/oder eine Belastbarkeit erhöht werden. Insbesondere soll eine Drehmomentübertragung über eine Vernietung vermieden werden. Insbesondere soll toleranzbezogen eine erzielbare Fertigungsqualität erhöht werden.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem Einmassenschwungrad, insbesondere für einen Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs, das Einmassenschwungrad aufweisend eine Drehachse, ein Trägerteil und ein Zusatzteil, bei dem das Trägerteil und das Zusatzteil axial ineinander gesteckt und aneinander kraft- und/oder formschlüssig gehalten sind.
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Das Einmassenschwungrad kann auch als Schwungrad oder Schwungmasse bezeichnet werden. Der Begriff „Einmassenschwungrad“ dient insbesondere zur Abgrenzung zu einem Zweimassenschwungrad. Das Einmassenschwungrad kann bei einem Betrieb um die Drehachse drehbar sein. Das Einmassenschwungrad kann eine Brennkraftmaschinenseite und eine Reibungskupplungsseite aufweisen. Das Einmassenschwungrad kann zur Anordnung in einem Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs dienen. Das Einmassenschwungrad kann zur Anordnung zwischen einer Brennkraftmaschine und einer Reibungskupplung dienen.
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Das Trägerteil kann dazu dienen, das Einmassenschwungrad mit einer Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine zu verbinden. Das Trägerteil kann eine topfartige Form mit einem Bodenabschnitt und einem Wandabschnitt aufweisen. Der Bodenabschnitt des Trägerteils kann zur Drehachse senkrecht angeordnet sein. Der Bodenabschnitt des Trägerteils kann eine kreisartige Form aufweisen. Der Wandabschnitt des Trägerteils kann sich ausgehend von dem Bodenabschnitt des Trägerteils zumindest annähernd parallel zur Drehachse erstrecken. Der Wandabschnitt des Trägerteils kann eine hohlzylinderartige Form aufweisen.
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Der Bodenabschnitt des Trägerteils kann einen Anschlussflansch aufweisen. Der Anschlussflansch kann zur Verbindung mit einer Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine dienen. Der Anschlussflansch kann mittig eine Ausnehmung aufweisen. Der Anschlussflansch kann Befestigungslöcher aufweisen. Die Befestigungslöcher können zur Aufnahme von Befestigungsschrauben dienen. Der Bodenabschnitt des Trägerteils kann Ausnehmungen aufweisen. Die Ausnehmungen können möglichst nahe der Drehachse angeordnet sein. Zwischen den Ausnehmungen können sich strebenartige Verbindungen ergeben. Der Anschlussflansch kann mithilfe der strebenartigen Verbindungen mit dem Wandabschnitt des Trägerteils verbunden sein.
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Der Wandabschnitt des Trägerteils kann axial offene Ausnehmungen aufweisen. Die axial offenen Ausnehmungen können in Umfangsrichtung zumindest annähernd gleichmäßig verteilt angeordnet sein. Der Wandabschnitt des Trägerteils kann drei axial offene Ausnehmungen aufweisen. Die axial offenen Ausnehmungen können jeweils eine schlitzartige Form aufweisen. Der Wandabschnitt des Trägerteils kann zwischen den axial offenen Ausnehmungen fingerartige Abschnitte aufweisen. Der Wandabschnitt des Trägerteils kann Befestigungsabschnitte aufweisen. Die Befestigungsabschnitte können zur Befestigung eines Deckels einer Reibungskupplungseinrichtung dienen. Die Befestigungsabschnitte können zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie Befestigungsschrauben und/oder Passstiften, dienen. Die Befestigungsabschnitte können als Gewindebohrungen und/oder Passstiftbohrungen ausgeführt sein. Die Befestigungsabschnitte können axial zugänglich sein.
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Das Zusatzteil kann eine topfartige Form mit einem Bodenabschnitt und einem Wandabschnitt aufweisen. Das Zusatzteil kann eine ringartige Form aufweisen. Der Bodenabschnitt des Zusatzteils kann zur Drehachse senkrecht angeordnet sein. Der Bodenabschnitt des Zusatzteils kann eine kreisartige Form aufweisen. Der Bodenabschnitt des Zusatzteils kann mittig eine Ausnehmung aufweisen. Durch die Ausnehmung des Bodenabschnitts des Zusatzteils können die Befestigungslöcher des Anschlussflansches des Trägerteils zugänglich sein. Der Wandabschnitt des Zusatzteils kann sich ausgehend von dem Bodenabschnitt des Zusatzteils zumindest annähernd parallel zur Drehachse erstrecken. Der Wandabschnitt des Zusatzteils kann eine hohlzylinderartige Form aufweisen.
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Der Bodenabschnitt des Zusatzteils kann radial außenseitig Axialdurchgänge aufweisen. Die Axialdurchgänge können an einem Übergangsbereich zwischen dem Bodenabschnitt und dem Wandabschnitt des Zusatzteils angeordnet sein. Der Bodenabschnitt des Zusatzteils kann eine Reibfläche bilden. Das Zusatzteil kann als Druckplatte einer Reibungskupplungseinrichtung dienen. Der Wandabschnitt des Zusatzteils kann einen Masseringabschnitt bilden.
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Der Bodenabschnitt des Trägerteils und der Bodenabschnitt des Zusatzteils können einander zugewandte Seiten aufweisen. Das Trägerteil und das Zusatzteil können mit den einander zugewandten Seiten ihrer Bodenabschnitte aneinander anliegend angeordnet sein. Das Trägerteil und das Zusatzteil können miteinander fest verbunden sein. Das Trägerteil kann mit den fingerartigen Abschnitten seines Wandabschnitts in die Axialdurchgänge des Zusatzteils eingesteckt sein. Die fingerartigen Abschnitte des Wandabschnitts des Trägerteils können in den Axialdurchgängen des Zusatzteils in Umfangsrichtung und/oder in radialer Richtung formschlüssig gehalten sein.Das Trägerteil und das Zusatzteil können miteinander mithilfe von Verbindungselementen, wie Nieten, kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, verbunden sein.
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Das Einmassenschwungrad kann einen Zahnkranz aufweisen. Der Zahnkranz kann zur Antriebsverbindung mit einer elektrischen Maschine dienen. Die elektrische Maschine kann als Motor und/oder Generator betreibbar sein. Das Trägerteil kann einen Aufnahmeabschnitt für den Zahnkranz aufweisen. Der Zahnkranz kann an dem Wandabschnitt des Trägerteils angeordnet sein. Der Zahnkranz kann nach einem Ineinanderstecken von Trägerteil und Zusatzteil an dem Trägerteil angeordnet worden sein. Der Zahnkranz kann mit dem Trägerteil fest verbunden sein, beispielsweise mithilfe einer Presspassung. Die Presspassung kann durch Aufschrumpfen hergestellt sein.
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Zusammenfassend und mit anderen Worten dargestellt ergibt sich somit durch die Erfindung unter anderem eine Anordnung von Einmassenschwungrad-Einzelteilen. Einem Trägerblech kann eine Funktion eines Zahnkranzsitzes und einer Aufnahme von Anschlussstellen zuteilwerden, während ein Zusatzblech eine Reibfläche sowie einen Massering darstellen kann. Dazu kann das Trägerblech über einen unterteilten Kragen verfügen. An mehreren Stellen, beispielsweise an drei Stellen, kann dieser derart unterbrochen sein, dass in diese Freiräume durchgehende Stege des Zusatzblechs eingreifen können. Auf einem restlichen Anteil können sich durch Aufdornen hergestellte Gewinde- und Passstiftbohrungen befinden. Ebenfalls auf diesem Anteil des Kragens kann ein Zahnkranz sitzen, der beispielsweise aufgeschrumpft werden kann. Das Zusatzblech kann die Reibfläche und einen Masserand aufweisen. Oberhalb der Reibfläche kann das Zusatzblech drei große Aussparungen aufweisen, durch die der Kragen des Trägerbleches gesteckt werden kann. Dazwischen können sich die durchgehenden Stege befinden. Die beiden Teile können anschließend über eine Vernietung miteinander verbunden werden.
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Mit „kann“ sind insbesondere optionale Merkmale der Erfindung bezeichnet. Demzufolge gibt es jeweils ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das das jeweilige Merkmal oder die jeweiligen Merkmale aufweist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Einmassenschwungrad wird eine tatsächlich nutzbare Reibfläche vergrößert. Ein für eine Kupplungsscheibe zur Verfügung stehender Bauraum wird vergrößert. Eine Anordnung einer Fliehkraftpendeleinrichtung an einer Kupplungsscheibe wird ermöglicht oder erleichtert. Ein axialer Abstand zwischen Befestigungsabschnitten und einer Reibfläche ist gezielt anpassbar und/oder vergrößerbar. Ein Massenträgheitsmoment ist erhöhbar. Eine Haltbarkeit und/oder eine Belastbarkeit wird erhöht. Eine Drehmomentübertragung von/zu einer elektrischen Maschine über eine Vernietung wird vermieden. Toleranzbezogen wird eine erzielbare Fertigungsqualität erhöht.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf Figuren näher beschrieben. Aus dieser Beschreibung ergeben sich weitere Merkmale und Vorteile. Konkrete Merkmale dieser Ausführungsbeispiele können allgemeine Merkmale der Erfindung darstellen. Mit anderen Merkmalen verbundene Merkmale dieser Ausführungsbeispiele können auch einzelne Merkmale der Erfindung darstellen.
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Es zeigen schematisch und beispielhaft:
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1 ein Einmassenschwungrad mit einem Trägerteil und einem Zusatzteil in Schnittansicht und
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2 ein Einmassenschwungrad mit einem Trägerteil und einem Zusatzteil in perspektivischer Ansicht.
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1 zeigt ein Einmassenschwungrad 100 mit einem Trägerteil 102 und einem Zusatzteil 104 in Schnittansicht. 2 zeigt das Einmassenschwungrad 100 in perspektivischer Ansicht.
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Das Einmassenschwungrad 100 dient zur Anordnung in einem Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs zwischen einer Brennkraftmaschine und einer Reibungskupplung. Das Einmassenschwungrad 100 weist eine Drehachse, eine Brennkraftmaschinenseite 106 und eine Reibungskupplungsseite 108 auf.
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Das Trägerteil 102 weist eine topfartige Form mit einem Bodenabschnitt 110 und einem Wandabschnitt 112 auf. Der Wandabschnitt 112 ist radial außenseitig an dem Bodenabschnitt 110 angeordnet und erstreckt sich ausgehend von dem Bodenabschnitt 110 rechtwinklig zu dem Bodenabschnitt 110 parallel zur Drehachse. Der Bodenabschnitt 110 weist einen Anschlussflansch 114 zur Verbindung mit einer Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine auf. Der Anschlussflansch 114 weist mittig eine Ausnehmung und Befestigungslöcher zur Aufnahme von Befestigungsschrauben auf. Der Anschlussflansch 114 ist mithilfe von strebenartigen Verbindungen mit dem Bodenabschnitt 110 verbunden. Die strebenartigen Verbindungen ergeben sich durch Ausnehmungen im Bodenabschnitt 110, die dazu dienen, dicht an der Drehachse Masse zu sparen und gleichzeitig ein Massenträgheitsmoment nicht übermäßig zu verringern.
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Der Wandabschnitt 112 weist vorliegend drei in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnete axial offene schlitzartige Ausnehmungen auf. Zwischen diesen Ausnehmungen weist der Wandabschnitt 112 fingerartige Abschnitte, wie 116, auf. Der Wandabschnitt 112 weist Befestigungsabschnitte, wie 118, zur Befestigung eines Deckels einer Reibungskupplung auf. Die Befestigungsabschnitte 118 sind jeweils endseitig an einem fingerartigen Abschnitt 116 angeordnet. Die Befestigungsabschnitte 118 sind vorliegend als Gewindebohrungen und/oder Passstiftbohrungen ausgeführt und dienen zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie Befestigungsschrauben und/oder Passstiften.
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Das Zusatzteil 104 weist eine topfartige Form mit einem Bodenabschnitt 120 und einem Wandabschnitt 122 auf. Der Wandabschnitt 122 ist radial außenseitig an dem Bodenabschnitt 120 angeordnet und erstreckt sich ausgehend von dem Bodenabschnitt 120 rechtwinklig zu dem Bodenabschnitt 120 parallel zur Drehachse. Der Bodenabschnitt 120 weist mittig eine Ausnehmung auf, durch die die Befestigungslöcher des Anschlussflansches 114 zugänglich sind. Der Bodenabschnitt 120 bildet zur Reibungskupplungsseite 108 hin eine Reibfläche 124. Das Zusatzteil 104 dient damit als Druckplatte einer Reibungskupplung. Der Bodenabschnitt 120 weist radial außenseitig Axialdurchgänge auf. Der Wandabschnitt 122 bildet einen Masseringabschnitt 125.
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Der Bodenabschnitt 110 des Trägerteils 102 und der Bodenabschnitt 120 des Zusatzteils 104 sind mit ihren einander zugewandten Seiten aneinander anliegend angeordnet. Das Trägerteil 102 ist mit den fingerartigen Abschnitten 116 seines Wandabschnitts 112 in die Axialdurchgänge des Zusatzteils 104 eingesteckt. Die fingerartigen Abschnitte 116 des Wandabschnitts 112 des Trägerteils 102 sind in den Axialdurchgängen des Zusatzteils 104 in Umfangsrichtung und/oder in radialer Richtung formschlüssig gehalten. Das Trägerteil 102 und das Zusatzteil 104 sind miteinander fest verbunden, vorliegend vernietet.
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Das Einmassenschwungrad 100 weist einen Zahnkranz 126 auf. Der Zahnkranz 126 dient zur Antriebsverbindung mit einem Anlasser. Das Trägerteil 102 weist einen Aufnahmeabschnitt 128 für den Zahnkranz 126 auf, an dem der Zahnkranz 126 angeordnet ist. Bei einer Herstellung des Einmassenschwungrads 100 werden zunächst das Trägerteil und Zusatzteil ineinandergesteckt und nachfolgend wird vorliegend der Zahnkranz 126 auf den Aufnahmeabschnitt 128 des Trägerteils 102 aufgeschrumpft.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Einmassenschwungrad
- 102
- Trägerteil
- 104
- Zusatzteil
- 106
- Brennkraftmaschinenseite
- 108
- Reibungskupplungsseite
- 110
- Bodenabschnitt
- 112
- Wandabschnitt
- 114
- Anschlussflansch
- 116
- fingerartiger Abschnitt
- 118
- Befestigungsabschnitt
- 120
- Bodenabschnitt
- 122
- Wandabschnitt
- 124
- Reibfläche
- 125
- Masseringabschnitt
- 126
- Zahnkranz
- 128
- Aufnahmeabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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