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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer hörgeräteunabhängigen Verbindungsvorrichtung einer Otoplastik zu einem Anschlussstück eines Hörgerätes. Sie betrifft ebenfalls eine Otoplastik mit Verbindungsvorrichtung.
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Zur Versorgung eines Hörgeschädigten muss der Hörgeräteakustiker das für die individuelle Schädigung nach seiner Erfahrung am besten geeignetste Hörgerät aus den verfügbaren Hörgeräte auswählen, für dieses pro zu versorgendem Ohr eine Otoplastik anfertigen und anschließend durch den zu Versorgenden testen lassen. Hierbei stellt es sich oftmals heraus, dass zunächst als geeignet erscheinende Hörgeräte vom zu Versorgenden abgelehnt werden oder als weniger geeignet als andere erscheinen. In diesem Fall muss der Hörgeräteakustiker ein anderes Gerät wählen und für dessen Anschlussstücke erneut passende Otoplastiken erstellen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen, bis die optimale Geräteversorgung erreicht ist.
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Hierbei sind Otoplastiken mit der Form ihrer Außenseite individuell an den Verlauf eines menschlichen Gehörganges angepasste Hohlkörper, die dazu dienen, herangeführten Schall möglichst optimal in Richtung auf das Trommelfell zu leiten. Sie werden nicht nur bei der Versorgung Hörgeschädigter sondern auch im Bereich des individuellen Gehörschutzes eingesetzt, wo sie u.a. den Tragekomfort erhöhen und mit unterschiedlichen Schalldämmelementen versehen sein können. Die Otoplastik kann aus hartem oder weichem Material gefertigt sein, bei starken Hörschäden verschließt sie den Gehörgang fast vollständig. Bei leichten Hörschäden wird der Gehörgang möglichst offen gehalten, indem die Otoplastik mit einer Belüftungsbohrung versehen wird, die einen Druckausgleich ermöglicht und die Reflektion von vom Träger selbst erzeugten, tieffrequenten Körperschall aus der Otoplastik abfließen lässt, so dass ein unangenehm dumpfes Hörgefühl und die Verstärkung der eigenen Stimme sowie des Kau- und Schluckgeräusches unterbleiben.
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Auf der dem Trommelfell zugewandten Seite der Otoplastik ist oftmals eine, den Hohlkörper abschließende, Grundplatte oder allgemeiner ein Abschlussbereich vorgesehen, an die oder den Schallschläuche oder externe Hörer der anzuschließenden Hörgeräte oder verallgemeinernd, deren Anschlussstücke, angeschlossen werden, die hierzu auf der dem Trommelfell abgewandten Seite in die Otoplastik eintreten und in der Regel als Steck- oder Rastverbindung ausgebildet sind. Zur Verbindung mit den Anschlussstücken - wie externen Hörern oder Schallschläuchen - weist die Grundplatte eine Muffe mit bestimmter Geometrie auf, die zu derjenigen des Anschlussstückes korrespondiert. Anstelle mittels einer Grundplatte kann das Innere der Otoplastik auch andersgeartet zum Trommelfell abgeschlossen sein, beispielsweise durch eine in eine Vollotoplastik eingebrachte Sackbohrung oder anderes mehr. Entscheidend ist, dass an diesem Abschluss eine Verbindungsvorrichtung zu einem Anschlussstück eines Hörgerätes vorgesehen ist.
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So ist beispielsweise aus der
DE 201 14 121 U1 eine als Muffe-Stecker-Verbindung ausgebildete, zweiteilige Schnellkupplung zwischen einem Schallschlauch und einer harten Otoplastik bekannt. Muffe und Stecker weisen komplementäre Rastverbindungen auf. Die Muffe ist an einem auf der dem Schallschlauch zugewandten Seite der Otoplastik an diese angeformten Stutzen angeordnet und weist eine Nut auf, in die eine Wulst des am Schallschlauch angeordneten Steckers eingreift. Diese Schrift schlägt ebenfalls eine reibschlüssige Halterung durch konische Ausgestaltung von Muffe und Stecker vor.
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Aus der
DE 20 2006 006 851 U1 ist eine lösbare Verbindung zwischen Schallschlauch und Otoplastik bekannt, die über konische Ausgestaltung eine reibschlüssige Verbindung beider Teile herstellt, wobei die Verbindung auf der Seite der Otoplastik angeordnet ist, die dem Hörgerät zugewandt ist.
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Aus der
DE 10 2006 046 269 A1 ist eine Otoplastik bekannt, bei der eine Muffe als Verbindungseinrichtung im Inneren der Otoplastik einstückig auf einer Platte angeformt ist, wobei die Muffe axial geschlitzt, vorzugsweise dreifach im Abstand von je 120° axial geschlitzt ausgebildet ist und eine Eindringtiefenbeschränkung und/oder wenigstens eine Rastvorrichtung insbesondere in Form von Nut und/oder Wulst aufweist. Dieses Dokument offenbart auch ein Verfahren zur Herstellung derartiger Verbindungseinrichtungen mit den Schritten: Erstellen einer Otoplastik, Erstellen eines Trägers mit Verbindungseinrichtung mittels Rapid Prototyping und Verbinden von Träger und Otoplastik. Bekannt ist auch das Erstellen eines eine individuelle Otoplastik definierenden Datensatzes, in den die Daten eines Trägers mit Verbindungseinrichtung eingefügt werden, eine einstückige Otoplastik mit Verbindungseinrichtung mittels Rapid Prototyping erstellt wird.
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Aus der
US 2003/0021434 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Hörgeräts bekannt, bei dem das Hörgerät auf Basis von Informationen bezüglich der individuellen Audioanforderungen und Nichtaudioanforderungen, der individuellen Passform, und der Umsetzbarkeit des Hörgeräts computergestützt dreidimensional konzipiert wird und die Daten zur Bestätigung durch den Endbenutzer bereitgestellt werden.
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Aus der
DE 10 2009 009 273 B4 ist ein Rapid-Prototyping-Verfahren zur Herstellung eines Bauteils eines Hörgerätes bekannt, bei dem ein Laserstrahl durch einen Laser erzeugt wird, ein Werkstückträger bereitgestellt wird, welcher ein Werkstück hält, welches durch den Laser bestrahlbar ist und durch den Laserstrahl ausgehärtet wird, wobei der Laserstrahl so abgelenkt wird, dass der Werkstückträger indirekt bestrahlt wird, wobei der Werkstückträger ein Werkstück mit einer Hörgeräte-Komponente hält, unter der sich ein Hohlraum befindet in dem durch indirekte Bestrahlung durch Aushärten des Werkstoffs Material aufgebaut wird.
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Aus der
US 2010/0296664 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Hörgeräts bekannt, bei dem ein Inventar an Hörgeräten mit verschiedenen Parametern bereitgestellt wird, die Ohren des Endbenutzers kontaktlos bemessen werden und auf Basis der Messdaten eines der Hörgeräte aus dem Inventar ausgewählt wird.
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Nachteilig an diesem Stand der Technik ist die aufwendige Anpassung an die individuellen Gegebenheiten eines zu Versorgenden.
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Die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, diesen Anpassungsprozess zu vereinfachen und eine entsprechende Verbindungsvorrichtung anzugeben.
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Die Verfahrensaufgabe wird durch ein Verfahren zur Herstellung einer Otoplastik mit einer Verbindungsvorrichtung zu einem Anschlussstück eines Hörgerätes gelöst, indem es die Schritte aufweist: a) Erstellen eines elektronischen Datensatzes einer Otoplastik, b) Erstellen eines elektronischen Datensatzes eines Anschlussstücks eines Hörgerätes, c) Erstellen mindestens eines weiteren Datensatzes eines Anschlussstückes eines anderen Hörgerätes, d) Zusammenfügen der Datensätze aus den Schritten b) und c) und Ermitteln einer Kontur der Verbindungsvorrichtung, die zu allen Anschlusstücken passt, e) Zusammenfügen der Datensätze aus Schritt a) und d) und in einer Ausführungsform: f) Fertigen einer Otoplastik anhand des zusammengefügten Datensatzes aus Schritt e) mittels Rapid Prototyping oder einem oder mehrerer, anderer Urformverfahren. Der letzte Schritt ist für das Verfahren zunächst optional, der erzeugte elektronische Datensatz kann für die Fertigung zu anderer Zeit und/oder an anderem Ort verwendet werden. Mit großem Vorteil verwendet die Erfindung elektronische Datensätze, die sich leicht manipulieren, verändern und anpassen lassen und aus denen sich über Urformverfahren wie Rapid Prototyping einsatzfertige Otoplastiken individuell und schnell herstellen lassen. Die Erfindung verwendet nun einen solchen Datensatz einer Otoplastik als Ausgangspunkt und kombiniert diesen mit den Datensätzen von wenigstens zwei, vorzugsweise drei oder mehr, Anschlussstücken unterschiedlicher Hörgeräte. Hierbei werden die Datensätze der wenigstens zwei, besser drei, vier oder mehr unterschiedlichen Anschlussstücke so miteinander kombiniert, dass sich eine korrespondierende Außen- oder Innenkontur der Verbindungsvorrichtung der Otoplastik ergibt, an die eines der zwei, besser drei, vier oder mehr Anschlussstücke angeschlossen werden können. Dieser kombinierte Datensatz wird nun mit demjenigen der Otoplastik so zusammengefügt, dass sich ein Datensatz ergibt, nach dem mittels eines Urformverfahrens eine Otoplastik erzeugt werden kann. Mit dieser einen Otoplastik kann nun der Hörgeräteakustiker seine Anpassungsarbeit am zu Versorgenden vornehmen und dabei das passendste Hörgerät ermitteln und mit der einen Otoplastik zusammen verwenden, ohne dass eine Vielzahl an nach erfolgter optimaler Geräteversorgung wegzuwerfende Otoplastiken hergestellt werden müssten. Die einmal erstellte Datei mit den zusammengeführten optimierten Daten ist auch an anderem Ort und zu anderer Zeit einsetzbar und kann auf Datenträgern auch online zugänglich hinterlegt werden.
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In Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Kontur in Schritt d) mit unterschiedlichen axialen Abschnitten der Verbindungsvorrichtung geformt wird, insbesondere mit sequentiell aufeinander folgenden unterschiedlichen Abschnitten oder mit Abschnitten, die so gestaltet sind, dass an ihnen unterschiedliche Anschlussstücke befestigt werden können. Unter Kontur versteht die Erfindung dabei sowohl eine Innen- als auch eine Außenkontur, d.h., die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung kann sowohl in ihrer Außenkontur als auch alternativ oder gleichzeitig in ihrer Innenkontur angepasst sein. Unter Innenkontur wird dabei auch die Negativform der Verbindungsvorrichtung verstanden. Diese Anpassung erfolgt erfindungsgemäß durch in axialer Richtung abfolgend angeordnete axiale Abschnitte, die jeweils für ein Anschlussstück ausgebildet sind oder durch solche axialen Abschnitte, deren Kontur für zwei oder mehr Anschlussstücke geeignet ist. Unter axialem Abschnitt versteht die Erfindung dabei einen Abschnitt, der sich in Längsrichtung der Otoplastik erstreckt, also in groben Zügen dem Verlauf eines Gehörganges folgt. Die Verbindungsvorrichtung kann erfindungsgemäß positiv oder negativ ausgebildet sein, sich also als in etwa zylindrischer Körper im Inneren der Otoplastik erstrecken oder als Wandung einer Durchgangsöffnung im Material der Otoplastik ausgebildet sein. Auch eine Kombination beider ist erfindungsgemäß.
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Wird vor Schritt a) eine Abformung eines Ohrbereiches angefertigt und die Abformung digitalisiert, so kann eine aktuelle physiologische Situation eines zu Versorgenden erfasst werden. Stattdessen könnte erfindungsgemäß auch eine ältere, frühere Abformung in elektronischer oder physischer Form verwendet werden, wobei letztere erfindungsgemäß zu digitalisieren ist.
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In Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, in Schritt d) eine zuvor erstellte Datenbank zu verwenden, die Daten von Konturen enthält. Da sich die Geometrien und Maße von Anschlussstücken der unterschiedlichen Hörgerätehersteller nicht kurzfristig ändern, sondern in der Regel über mehrere Jahre beibehalten werden, kann mit großem Vorteil eine einmal erstellte Konturendatenbank in Schritt d) verwendet werden, so dass die Arbeit zur Erstellung der Konturen nur einmal anfällt und nur bei Änderungen wiederholt werden muss. Diese Änderungen können dazu führen, dass eine einmal aus mehreren Anschlussstücken zusammengesetzte Kontur nun nicht mehr für die Gesamtheit dieser Anschlussstücke zutrifft, so dass eine neue Paarung von mehreren Anschlussstücken erstellt werden muss.
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Besonders vorteilhaft ist die Weiterbildung der Erfindung, wonach Schritt d) automatisch durchgeführt wird. Durch Erstellung von geeigneten Algorithmen kann ein Datenverarbeitungsprogramm selbständig die Maße und Geometrien von Anschlussstücken miteinander paaren oder besser: kombinieren, so dass sich eine geeignete Kontur ergibt.
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Schließlich ist noch vorgesehen, die Schritte b) bis d) in zeitlichen Abständen zu wiederholen, um die aktuellen Maße von Anschlussstücken zu erfassen.
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Die Vorrichtungsaufgabe wird durch eine Otoplastik mit einer Verbindungsvorrichtung zur Verbindung mit einem Anschlussstück eines Hörgerätes dadurch gelöst, dass sie eine Kontur mit sequentiell aufeinander folgenden unterschiedlichen axialen Abschnitten aufweist, von denen nur ein Teil zum Anschluss eines bestimmten Anschlussstückes eines Hörgerätes wirkend ist. Die Verbindungsvorrichtung weist damit einen Überschuss an axialen Abschnitten auf, in Bezug auf die Verbindung mit dem Anschlussstück eines bestimmten Hörgerätes benötigt werden. Die überschüssigen axialen Abschnitte werden vorzugsweise ohne halternde Wechselwirkung von dem Anschlussstück durchsetzt, über- oder umgriffen. Erfindungsgemäß benötigt ein anderes Anschlussstück wenigstens teilweise andere axiale Abschnitte als das erstbeschriebene. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung weist demnach eine Menge an axialen Abschnitten auf, von denen jedes passende Anschlussstück nur eine Teilmenge zur Halterung benötigt.
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Die Erfindung wird in einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind. Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen. Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
- 1: ein Fließschema des Verfahrens und
- 2: eine Verbindungsvorrichtung und
- 3: eine erfindungsgemäß hergestellte Otoplastik.
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1 zeigt ein Fließschema des Verfahrens mit allen Verfahrensschritten. Ausgehend von einer Abformung eines Ohrabschnittes, insbesondere eines Außenohres eines zu Versorgenden wird diese digitalisiert und so elektronisch handhabbar. Dies ist als Schritt a) dargestellt. Dazu treten die elektronischen Datensätze von hier zwei, als b) und c1) bezeichnet, vorzugsweise aber mehr als zwei, insbesondere drei, vier oder fünf Anschlussstücken unterschiedlicher Hörgeräte, dann als c2) bis cn) bezeichnet. Diese Datensätze sind insbesondere bei den Hörgeräteherstellern erhältlich oder müssen mittels Digitalisierung angefertigt werden. Im nachfolgenden Schritt d) wird nun erfindungsgemäß aus den elektronischen Daten der Anschlussstücke eine gemeinsame Kontur ermittelt, dies insbesondere nicht manuell sondern mittels geeigneter Algorithmen. Diese Kontur kann positiv oder negativ sein, also als Außenkontur oder als Innenkontur ausgebildet sein. Sie wird als Oberflächenelemente diejenigen Ausnehmungen, Vorsprünge, Rücksprünge, Nuten, Hinterschnitte und dergleichen mehr aufweisen, die die Verbindung des Verbindungsstückes mit unterschiedlichen Anschlussstücken ermöglichen und die von der Ausgestaltung der Anschlussstücke abhängen. Die mögliche und erforderliche Kombination dieser Oberflächenelemente wird insbesondere automatisch ermittelt, so dass sich entsprechend geformte axiale Abschnitte ergeben, die einen, zwei oder mehr Anschlussstücke sicher haltern können. Hierbei kann es durchaus sein, dass ein Anschlussstück über einen axialen Abschnitt geschoben wird, ohne mit diesem zu wechselwirken (siehe hierzu 2). Sobald in Schritt d) der entsprechende Datensatz erzeugt wurde, wird er in Schritt e) mit dem Datensatz der Otoplastik zusammengeführt und in diesen eingepasst. Insbesondere unter Zuhilfenahme eines 3D-Zeichenprogrammes wie einem CAD-Programm kann die gewünschte Verbindungsvorrichtung in das Innere der Otoplastik eingefügt werden, sei es als zylindrische Form oder als Durchgangsöffnung in einem dickeren Wandstück der Otoplastik auf der im Einsatzzustand einem Trommelfell zugewandten Seite. In diesem Verfahrensschritt können auch weitere Bestandteile der Otoplastik elektronisch eingefügt werden, beispielsweise Cerumenfilter, ein Zugfaden und dessen Verankerung oder anderes mehr. Nach erfolgreicher Zusammenführung der beiden Datensätze wird im letzten Schritt f) die gewünschte Otoplastik mittels eines Urformverfahrens hergestellt, insbesondere mittels rapid-prototyping. Erfindungsgemäß werden daher ausschließlich weiche Otoplastiken hergestellt, wobei die Verbindungsvorrichtung auch aus einem härteren Material als die eigentliche Otoplastik hergestellt sein kann. Mit großem Vorteil werden die Anschlussstücke bei der Erfindung nicht gesteckt oder gar geklebt, sondern nur über oder in die Kontur geschoben. Dies ermöglicht auch einen einfachen Wechsel von einem Hörgerät zum anderen, bzw. von einem Anschlussstück zum anderen.
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2 zeigt in Alleinstellung eine mit dem Verfahren hergestellte Kontur 4 eines Verbindungsstückes 2. Dieses ist als Positivform ausgebildet, also als zylindrischer Körper, der von einer Grundplatte 6 einer Otoplastik in deren inneren Hohlraum ragt und auf seiner zur Otoplastik gerichteten Außenseite Merkmale 5 aufweist, die zum Verbinden mit unterschiedlichen Anschlussstücken ausgelegt sind, wobei er zu einer Zeit nur mit einem Anschlussstück verbindbar ist. Die Merkmale oder axialen Abschnitte 5 sind erfindungsgemäß mit unterschiedlicher axialer Länge ausgebildet und auch mit unterschiedlicher radialer Ausdehnung. Nur beispielhaft für diese Merkmale sind die beiden radial auswärtsweisenden Stege 9 genannt, die unter anderem dazu dienen, einen über beide geschobenen Schlauch reibschlüssig zu haltern. Zwei konische Abschnitte 10 können dazu dienen, korrespondierend geformte Anschlussstücke aufzunehmen, sowohl in die Innenkontur 7 als auch darüber geschoben auf der dargestellten Außenkontur. Dem gleichen Zweck dienen die Wülste 8 und der tonnenförmige Bereich 12, bzw. der bombierte Bereich 11. Auch andere Anordnungen und Ausprägungen dieser axialen Abschnitte 5 sind erfindungsgemäß, solange sie das alternative Haltern unterschiedlicher Anschlussstücke ermöglichen. Denkbar sind insbesondere axial verlaufende Nuten oder Wandöffnungen, auch helikal verlaufende, Bajonettverbindungen. Erfindungsgemäß sind auch axiale Abschnitte mit einem vier- oder sechseckigen Abschnitt, der zusätzlich eine Verdrehsicherung darstellt oder auch solche mit einer Aus- oder einer Einwölbung und anderes mehr.
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3 zeigt in perspektivischer Ansicht eine gemäß dem Verfahren hergestellte und erfindungsgemäße Otoplastik 1 mit einer ebenfalls erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung 2, die hier als Negativform ausgebildet ist, also als Kanal in einem massiven Material. Das Material der Otoplastik 1 ist ein Silikon, insbesondere ein kaltvulkanisiertes Silikon, dessen Materialeigenschaften, insbesondere Elastizität, über einen sehr langen Zeitraum unverändert bleiben. Die Otoplastik 1 weist eine trommelfellabgewandte Seite 13 und eine dem Trommelfell zugewandte Seite 14 auf, sie ist länglich ausgebildet, bzw. ist die Längsrichtung diejenige, die der Schallleitungsrichtung entspricht. Die Otoplastik 1 könnte eine Ventilbohrung in dem Material aufweisen, in das die Negativform eingebracht ist. Zu erkennen ist eine Grundplatte 6, die die Otoplastik 1 auf der dem Trommelfell zugewandten Seite 14 abschließt. An dieser beginnt oder endet die Negativform, insbesondere mit einem nicht dargestellten auswechselbaren Cerumenfilter. Die Grundplatte 6 dient gleichzeitig als Nullebene für den elektronischen Datensatz der Erfindung. Sie kann erfindungsgemäß dazu verwendet werden, den in Richtung auf das Trommelfell noch kommenden Teil der Otoplastik abzuschneiden, der beispielsweise aufgrund einer qualitativ schlechten Ohrabformung noch im Datensatz erscheint. Zu erkennen sind unterschiedliche axiale Abschnitte 5 mit unterschiedlichem Durchmesser. Der Durchmesser der Negativform entspricht dabei einem Bruchteil des als 1 gesetzten, mittleren Durchmessers der zur erfindungsgemäßen Negativform zusammengezogenen unterschiedlichen Anschlussstücke. Der Bruchteil ist insbesondere ein Faktor 0,9 bis 0,5, vorzugsweise 0,8 bis 0,6 ganz besonders bevorzugt 0,7 bis 0,6. Hierdurch wird bei in die Negativform eingesetztem Anschlussstück eine Haltekraft zusätzlich zum Formschluss aufgebracht, der das Anschlussstück stets fest in der Otoplastik hält.
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Zu erkennen ist in 3 auch, dass die axiale Länge der Negativform kürzer als in 2 ausgebildet ist, insbesondere endet sie im Bereich eines der Stege 9. Diese dienen zusätzlich zu dem bereits beschriebenen Zweck auch dazu, eine maximale Tiefe des Otoplastikinnenraumes 15 zu definieren. Erfindungsgemäß könnte sich die Negativform als Positivform mit einem größeren Innendurchmesser als derjenige der Negativform in den Innenraum 15 erstrecken. In diesem Fall wäre die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung eine Mischung aus beiden Formen und axial entsprechend länger ausgebildet. Längere und kürzere Ausbildungen dienen erfindungsgemäß dazu, längere und kürzere Anschlussstücke haltern zu können. Es ist daher auch erfindungsgemäß, gleichgeartete axiale Abschnitte vorzusehen, diese also bei der Vorrichtung zu doppeln oder trippeln, so dass sie sowohl in langer als auch in kurzer axialer Ausführung der Vorrichtung tatsächlich hergestellt werden und zur Verfügung stehen.
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Die Negativform wie in 3 dargestellt, könnte als axialen Abschnitt 5 auch eine Kontur aufweisen, die sich kugelförmig in das Material der Otoplastik erstreckend ist oder wie bereits geschildert, auch drei-, vier-, fünf-, sechs- oder mehreckig ausgebildet ist, um so für ein Anschlussstück eine Verdrehsicherung zur Verfügung zu stellen, die von anderen zur Negativform passenden Anschlussstücken kontakt- oder zumindest haltekraftlos durchsetzt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Otoplastik
- 2
- Verbindungsvorrichtung
- 3
- Anschlussstück
- 4
- Kontur
- 5
- Axialer Abschnitt
- 6
- Grundplatte
- 7
- Innenkontur
- 8
- Wulst
- 9
- Steg
- 10
- Konischer Abschnitt
- 11
- Tonnenartiger Abschnitt
- 12
- Bombierter Abschnitt
- 13
- Trommelfellabgewandte Seite
- 14
- Trommelfellzugewandte Seite
- 15
- Innenraum