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Die Erfindung betrifft eine Rammpuffereinheit zum Schutz einer Rückseite eines Nutzfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens, Anhängers oder Sattelaufliegers, vor Beschädigungen beim rückwärts Anfahren einer Laderampe, mit wenigstens einem Rammpufferelement zur Anlage an einer Laderampe, mit wenigstens einer das wenigstens eine Rammpufferelement haltenden Bolzenelement und mit wenigstens zwei in Längsrichtung der Bolzenelement auf gegenüberliegenden Seiten des wenigstens einen Rammpuffers angeordneten Halterungen zum Halten des Bolzenelements. Ferner betrifft die Erfindung ein Nutzfahrzeug, insbesondere Lastkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, mit wenigstens einer rückseitig angeordneten Rammpuffereinheit der genannten Art. Zudem betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Verbinden einer Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers mit einem Nutzfahrzeug der genannten Art.
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Nutzfahrzeuge, beispielsweise in Form eines Lastkraftwagens, eines Anhängers und/oder eines Sattelaufliegers, werden zum Be- und Entladen oftmals rückwärts vor eine Laderampe gefahren. Die Laderampe erlaubt dabei ein etwa ebenerdiges Be- und Entladen des Nutzfahrzeugs, da sich die Laderampe etwa auf der Höhe des Ladebodens des Nutzfahrzeugs befindet. Dann kann von der Laderampe mit Hubwagen von hinten auf den Ladeboden des Nutzfahrzeugs gefahren werden, um Ladung auf das Nutzfahrzeug zu verbringen oder Ladung vom Nutzfahrzeug herunter zu holen.
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Damit der Vorteil des ebenerdigen Be- und Entladens voll genutzt werden kann, muss das Nutzfahrzeug jedoch sehr nahe an die Laderampe heranfahren. Ansonsten würde zwischen dem Nutzfahrzeug und der Laderampe ein größerer Spalt verbleiben, der das Be- und Entladen unnötig erschweren würde. Daher ist es besonders bevorzugt, das Nutzfahrzeug soweit an die Laderampe heranzufahren, dass sich Nutzfahrzeug und Laderampe berühren.
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In der Praxis wird dies dadurch erreicht, dass das Nutzfahrzeug soweit zurückgefahren wird, bis das Nutzfahrzeug gegen die Laderampe stößt. Damit es dabei nicht zu unerwünschten Beschädigungen des Nutzfahrzeugs kommt, weisen die Nutzfahrzeuge zwei den Seiten des Nutzfahrzeugs zugeordnete Rammpuffereinheiten auf. Die Rammpuffereinheiten umfassen ein Rammpufferelement aus einem elastischen Material, das mit der Laderampe in Anlage gelangt. Infolge des elastischen Materials kann das Rammpufferelement die bei der Kollision mit der Laderampe übertragenen Kräfte aufnehmen und teilweise durch elastische Deformation abbauen. Auf diese Weise wird vermieden, dass beim langsamen Anfahren einer Laderampe das Nutzfahrzeug selbst Schaden nimmt.
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Beim Be- und Entladen des Nutzfahrzeugs über eine Laderampe kann die Federung des Nutzfahrzeugs je nach Beladungszustand mehr oder weniger komprimiert werden, so dass sich die Höhe des Ladebodens beim Be- und Entladen verändern kann. Damit das Rammpufferelement in diesem Fall nicht an der Laderampe schabt und dabei abgerieben wird, sind die Rammpufferelemente meist als Rollen ausgebildet, die auf einem Bolzen drehbar gehalten sind. Der Bolzen ist seinerseits zu beiden Seiten des entsprechenden Rammpufferelements in Halterungen gehalten. Der Bolzen kann dazu beispielsweise durch die Halterungen gesteckt und an den Außenseiten über Splinte gegen Herausrutschen gesichert sein. Ändert sich die Höhe des Ladebodens solcher Nutzfahrzeuge während des Be- und Entladens, rollen die Rammpufferelemente beschädigungsfrei an der Laderampe ab.
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Für den Fall, dass zum Be- und Entladen keine Laderampe zur Verfügung steht, kann das Be- und Entladen auch über einen Gabelstapler beispielsweise von der Seite erfolgen. Hierzu bieten sich insbesondere sogenannte Planenaufbauten oder offene Aufbauten an. Bei Planenaufbauten wird der Laderaum des Nutzfahrzeugs wenigstens zu den Seiten, insbesondere aber auch im Bereich des Dachs durch eine Plane verschlossen, die auf einer Struktur aus Rungen, Holmen und Spriegeln aufliegt. Wenn wenigstens eine Seitenplane entlang des Nutzfahrzeugs nach vorne oder nach hinten verschoben werden kann, um den Zugang zum Laderaum des Nutzfahrzeugs zu gewähren, spricht man von sogenannten Curtain-Sidern. Im Vergleich zu Planenaufbauten werden bei Kofferaufbauten die Seitenwände und das Dach aus festen Wänden gebildet, die durch mehrschichtige Paneele gebildet werden. Bei offenen Aufbauten, wird der Laderaum nur zur Seite begrenzt. Nach oben ist das Nutzfahrzeug offen. Die seitlichen Begrenzungen des Laderaums werden dabei meist durch sogenannte Ladebordwände gebildet, die zum Be- und Entladen nach unten unter das Niveau des Ladebodens geschwenkt werden können.
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Es kommt aber immer wieder vor, dass am Ort des Be- und Entladens weder eine Laderampe noch ein Gabelstapler zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Privatpersonen mit schweren und/oder großvolumigen Sendungen beliefert werden. Um das Be- und Entladen auch in diesem Fällen zu ermöglichen, können einige Nutzfahrzeuge an ihrer Rückseite einen Mitnehmgabelstapler tragen, der zum Be- und Entladen vom Nutzfahrzeug entfernt werden kann. Anschließend wird der Mitnehmgabelstapler wieder mit dem Nutzfahrzeug verbunden, um an einem anderen Ort wieder für das Be- und Entladen genutzt werden zu können.
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Der Mitnehmgabelstapler kann mit den Zinken seiner Gabel in Hohlprofile des Nutzfahrzeugs hineinfahren, wonach die Gabel abgesenkt und damit der Mitnehmgabelstapler angehoben wird. Nun werden stützen des Nutzfahrzeugs nach hinten ausgezogen, auf die der Mitnehmgabelstapler abgesenkt wird. Damit der Mitnehmgabelstapler nicht nach hinten vom Nutzfahrzeug herunterrutschen kann. Wird der Mitnehmgabelstapler an beiden Seiten über jeweils eine Haltekette an einer Kettenhalterung des Nutzfahrzeugs festgelegt.
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Für Nutzfahrzeuge, die sowohl an Laderampen als auch über Mitnehmgabelstapler Be- und Entladen werden sollen, sind somit umfangreiche Zusatzausrüstungen des Nutzfahrzeugs erforderlich. Diese erfordern einen erhöhten konstruktiven Aufwand und eine aufwendigere Fertigung sowie einen zusätzlichen Materialbedarf. Nicht zuletzt ist auch zu berücksichtigen, dass die äußeren Fahrzeugabmessungen begrenzt sind und trotz dieser Grenzen ein möglichst großer Laderaum bereitgestellt werden soll.
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Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Rammpuffereinheit und das Nutzfahrzeug jeweils der eingangs genannten und zuvor näher beschriebenen Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermindert werden können.
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Diese Aufgabe wird bei einer Rammpuffereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass das Bolzenelement dazu ausgebildet ist, dass eine Haltekette zum Halten eines Mitnehmgabelstaplers auf das Bolzenelement aufgeschoben oder an dem Bolzenelement eingehakt werden kann und dass eine Sicherung zum Halten der Haltekette im auf das Bolzenelement aufgeschobenen oder im am Bolzenelement eingehakten Zustand auf dem Bolzenelement vorgesehen ist.
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Die Erfindung schlägt folglich eine Kombination der Rammpuffereinheit mit einer Kettenhalterung zum Halten eines Mitnehmgabelstaplers über eine Haltekette vor. Dies wird konstruktiv in einer einfachen Weise realisiert, indem das Bolzenelement der Rammpuffereinheit bedarfsweise für das Halten der Haltekette des Mitnehmgabelstaplers genutzt wird. Dazu kann die Haltekette zum Halten des Mitnehmgabelstaplers etwa mit einem dafür vorgesehenen Auge auf das Bolzenelement aufgeschoben werden. Alternativ kann die Haltekette mit einem dafür vorgesehenen Hakenelement am Bolzenelement eingehakt werden. Das Bolzenelement weist somit eine Länge auf, die deutlich größer ist als die Länge, die für das Halten des wenigstens einen Rammpufferelements und das Gehaltenwerden des Bolzenelements über die wenigstens zwei Halterungen erforderlich ist. Die zusätzliche Länge erlaubt es die Haltekette etwa mit einem Auge der Haltekette auf das Bolzenelement zu schieben oder die Haltekette mit einem geeigneten Hakenelement am Bolzenelement einzuhaken. Um den Mitnehmgabelstapler sicher am Nutzfahrzeug zu fixieren, muss noch eine Sicherung vorgesehen sein, die verhindert, dass die Haltekette unbeabsichtigt vom Bolzenelement rutscht. Diese Sicherung kann in Form eines Splints oder dergleichen vorgesehen sein. Es kann bedarfsweise aber auch eine Sicherung auf das Bolzenelement aufgeschraubt sein. Die Sicherung muss jedoch nicht mit dem Bolzenelement verbunden sein, solange die Sicherung ein unbeabsichtigtes Trennen von Haltekette und Bolzenelement verhindert. Besonders einfach aber nicht zwingend erforderlich ist es, wenn die Haltekette über die wenigstens eine Sicherung formschlüssig auf dem Bolzenelement gehalten ist.
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Das Bolzenelement übernimmt dabei eine zusätzliche Aufgabe und ist nicht auf das Halten des Rammpufferelements beschränkt. Dadurch wird eine separate Haltekettenhalteeinrichtung entbehrlich, weil das Halten der Haltekette von der Rammpuffereinheit mit übernommen wird. Die Rammpuffereinheit kann also letztlich als Halterungs-System für ein Rammpufferelement und eine Haltekette verstanden werden.
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Bei einer ersten bevorzugten Ausgestaltung der Rammpuffereinheit kann das Bolzenelement an wenigstens einer Halterung derart lösbar gehalten sein, dass das Bolzenelement im von der wenigstens einen Halterung gelösten Zustand einerseits in Richtung der wenigstens einen gegenüberliegenden Halterung beabstandet und andererseits wieder mit der Halterung verbunden werden kann. Das Bolzenelement kann also bedarfsweise von wenigstens einer Halterung für das Bolzenelement gelöst werden. Nach dem Lösen des Bolzenelements von der Halterung kann das Bolzenelement auf einen Abstand zur Halterung gebracht werden. Beispielsweise kann zwischen dem Bolzenelement und der Halterung ein Spalt bereitgestellt werden. In der von der wenigstens einen Halterung beabstandeten Stellung des Bolzenelements kann dann die Haltekette etwa mit einem hierfür vorgesehenen Auge auf das Bolzenelement aufgeschoben werden. Mithin muss das Bolzenelement nicht nur marginal von der Halterung beabstandet werden können, sondern soweit, dass die Haltekette zwischen der Halterung und dem von der Halterung beabstandeten Bolzenelement durchgeschoben und letztlich auf das Bolzenelement aufgeschoben werden kann. Wird das Bolzenelement anschließend mit der Halterung verbunden, von der das Bolzenelement zuvor gelöst worden ist, hält die Halterung das Bolzenelement und stellt gleichzeitig die Sicherung dar, welche die Haltekette auf dem Bolzenelement hält. Es werden also weitere Synergien geschaffen, die eine konstruktive Vereinfachung darstellen und zugleich die Handhabung der Rammpuffereinheit vereinfachen, wenn diese auch eine Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers sicher und zuverlässig halten soll.
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Um die Haltekette über das Bolzenelement halten zu können, ist vorzugsweise der Abstand zwischen den wenigstens zwei Halterungen für das Bolzenelement deutlich größer als die Breite des wenigstens einen zwischen den Halterungen angeordneten Rammpufferelements. Es ist ein zusätzlicher Abstand vorgesehen, der ausreicht, um zwischen den Halterungen neben dem wenigstens einen Rammpufferelement auch noch die Haltekette des Mitnehmgabelstaplers aufzunehmen.
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Damit das Bolzenelement einfach von der wenigstens einen Halterung gehalten werden kann, einfach von der wenigstens einen Halterung gelöst werden kann und/oder einfach mit der einen Halterung verbunden werden kann, bietet es sich an, wenn das Bolzenelement durch wenigstens eine Halterung hindurchgesteckt werden kann. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass das Bolzenelement durch die wenigstens zwei Halterungen durchgesteckt ist, insbesondere wenn es sich dabei um die zwei in Bezug auf das wenigstens eine Rammpufferelement gegenüberliegenden Halterungen handelt. Das Bolzenelement kann dabei durch herausziehen aus wenigstens einer Halterung leicht von der Halterung gelöst werden. Es kann aber auch ein leichtes Verbinden des Bolzenelements mit der Halterung erreicht werden, indem das Bolzenelement durch die Halterung durchgesteckt ist. Auch wenn das Bolzenelement nicht von der Halterung gelöst werden soll oder kann, bietet sich bedarfsweise dennoch das Durchstecken des Bolzenelements durch die Halterung an, um etwa das Bolzenelement in Längsrichtung des Bolzenelements relativ zur Halterung verschieben zu können, beispielsweise aus der wenigstens einen Halterung herausziehen und/oder in die wenigstens eine Halterung hineinschieben zu können.
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Eine einfache Verbindung zwischen dem wenigstens einen Bolzenelement und der wenigstens einen Halterung kann erreicht werden, indem das Bolzenelement im verbundenen Zustand vorzugsweise formschlüssig sowohl in wenigstens einer Längsrichtung des Bolzenelements als auch senkrecht dazu in der wenigstens einen Halterung, insbesondere durch die wenigstens zwei in Bezug auf das wenigstens eine Rammpufferelement gegenüberliegenden Halterungen, gehalten ist. So wird das Bolzenelement zudem sicher an der wenigstens einen Halterung gehalten.
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Eine einfach zu verbindende und zugleich einfach lösbare formschlüssige Verbindung zwischen der wenigstens einen Halterung und dem wenigstens einen Bolzenelement kann erreicht werden, wenn das wenigstens eine Bolzenelement nach Art eines Bajonettverschlusses und/oder mittels eines Splints mit der wenigstens einen Halterung verbindbar ist. Verbindbar bedeutet in diesem Zusammenhang insbesondere eine Verbindung in Längsrichtung des Bolzenelements, das bedarfsweise durch die wenigstens eine entsprechende Halterung durchgeschoben sein kann.
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Damit die Haltekette problemlos auf das Bolzenelement geschoben oder an dem Bolzenelement eingehakt werden kann und damit das Bolzenelement anschließend arretiert werden kann, bietet es sich an, wenn der Abstand der wenigstens zwei in Bezug auf das wenigstens eine Rammpufferelement gegenüberliegend angeordneten Halterungen um wenigstens 0,3 cm, vorzugsweise wenigstens 0,45 cm, insbesondere wenigstens 0,65 cm, größer ist als die Breite des wenigstens einen Rammpufferelements in der entsprechenden Richtung.
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Um das Bolzenelement einfach bedienen zu können, sei es beispielsweise zum Aufschieben der Haltekette des Mitnehmgabelstaplers, zum formschlüssigen Halten des Bolzenelements an einer angrenzend Halterung, zum Lösen und/oder Verbinden des Bolzenelements mit wenigstens einer Halterung, zum Drehen des Bolzenelements in wenigstens einer Halterung und/oder zum wenigstens teilweisen Herausziehen des Bolzenelements aus der wenigstens einen Halterung, bietet es sich an, wenn das Bolzenelement einen Handhebel aufweist. An dem Handhebel kann das Bolzenelement leicht ergriffen und bedient werden. Um das Handhaben des Handhebels zu vereinfachen, kann der Handhebel an der der Außenseite des Nutzfahrzeugs zugeordneten Seite der Rammpuffereinheit vorgesehen sein.
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Während der Fahrt des Nutzfahrzeugs soll sich weder die Haltekette vom Bolzenelement noch das Bolzenelement von der wenigstens einen Halterung lösen. Dies ist insbesondere dann von besonderer Bedeutung, wenn die Haltekette am Bolzenelement und/oder das Bolzenelement an der wenigstens einen Halterung formschlüssig gehalten ist. Das Bolzenelement kann dann so ausgebildet sein, dass es durch die Gewichtskraft in eine Stellung gebracht bzw. gehalten wird, in der sich die Haltekette nicht vom Bolzenelement und/oder das Bolzenelement nicht von der wenigstens einen Halterung lösen kann. Dies kann besonders bevorzugt durch eine entsprechende Anordnung des Handhebels bewirkt werden, etwa indem der Handhebel infolge der Schwerkraft das Bolzenelement so dreht, dass der Handhebel nach unten weist. In dieser Stellung ist das Bolzenelement dann vorzugsweise formschlüssig mit wenigstens einer Halterung verbunden.
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Alternativ oder zusätzlich kann durch eine Positioniereinrichtung, die zwischen wenigstens zwei Halterungen angeordnet ist, das wenigstens eine Rammpufferelement zwischen wenigstens zwei Halterungen für das wenigstens eine Bolzenelement positioniert werden. Diese Positionierung kann dergestalt erfolgen, dass das wenigstens eine Rammpufferelement von wenigstens einer Halterung für das Bolzenelement beabstandet wird, und zwar vorzugsweise weit genug, dass zwischen der wenigstens einen Halterung und dem wenigstens einen Rammpufferelement, insbesondere der Positioniereinrichtung, eine Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers auf dem Bolzenelement angeordnet werden kann. Besonders einfach und zuverlässig kann dies erreicht werden, wenn das Bolzenelement, insbesondere nicht lösbar, durch eine Öffnung der Positioniereinrichtung hindurch greift. Dann kann auch die Positionierungseinrichtung das Bolzenelement halten oder gar als Halterung für das Bolzenelement ausgebildet sein.
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Zum einfachen Bedienen der Rammpuffereinheit beim Montieren oder Demontieren einer Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers am Bolzenelement kann zwischen der Positioniereinrichtung und der auf der vom wenigstens einen Rammpuffer abgewandten Seite angeordneten Halterung eine Aufnahme zum Einhängen und Aushängen einer Haltekette vorgesehen sein. Es ist zwischen der Positioniereinrichtung und der entsprechenden Halterung immer Platz für das Einhängen oder Aushängen einer Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers. Um dieses Einhängen und/oder Aushängen einfach bewerkstelligen zu können, kann das Bolzenelement im von der wenigstens einen Halterung gelösten Zustand vorzugsweise wenigstens teilweise aus der Aufnahme zum Einhängen und Aushängen einer Haltekette herausgezogen werden, um Platz für das Einhängen und/oder Aushängen der Haltekette zu schaffen.
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Um an einer Laderampe beschädigungsfrei abrollen zu können, kann das wenigstens eine Rammpufferelement drehbar um die Längsrichtung des Bolzenelements vom Bolzenelement gehalten sein. Das Abrollen des wenigstens einen Rammpufferelements wird dabei noch begünstigt, wenn das wenigstens eine Rammpufferelement in Form einer Rolle ausgebildet ist. Dabei sind dann das Bolzenelement und das wenigstens einen rollenartigen Rammpufferelement vorzugsweise in etwa konzentrisch zueinander angeordnert.
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Die wenigstens zwei Halterungen für das Bolzenelement der Rammpuffereinheit können konstruktiv einfach von zwei Schenkeln eines offenen und im Querschnitt bedarfsweise U-förmigen Gehäuses gebildet werden. Dabei kann die den Quersteg des U-förmigen Querschnitts bildende Platte als Montageplatte zur Montage der Rammpuffereinheit am Nutzfahrzeug ausgebildet sein. Auf diese Weise wird zudem eine einfache und zuverlässige Montage der Rammpuffereinheit ermöglicht.
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Die eingangs genannte Aufgabe wird zudem bei einem Nutzfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13 dadurch gelöst, dass die Rammpuffereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgebildet ist.
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Damit werden die zuvor bereits im Zusammenhang mit der Rammpuffereinheit beschriebenen Vorteile erreicht, die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen unter Verweis aus die vorstehenden Ausführungen hier nicht erneut wiedergegeben werden.
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Bei einem besonders bevorzugten Nutzfahrzeug ist zudem die wenigsten eine Rammpuffereinheit an einem Querträger, insbesondere eines Rückwandrahmens, montiert. Die auf die beim Anfahren einer Laderampe oder beim Anhängen eines Mitnehmgabelstaplers auf den Rammpuffereinheit übertragenen Kräfte, können dann sicher an das Nutzfahrzeug abgeleitet werden. Ein entsprechender Querträger ist nämlich einerseits sehr stabil und anderseits sehr verwindungssteif.
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Wenn die wenigstens zwei Rammpuffereinheiten alternativ oder zusätzlich an gegenüberliegen Seiten und/oder etwa auf der Höhe des Ladebodens des Nutzfahrzeugs angeordnet sind, wird eine Beschädigung des Nutzfahrzeugs auch dann vermieden, wenn das Nutzfahrzeug versehentlich schräg gegen eine Laderampe gefahren wird und/oder die Laderampe an ihrem oberen Ende einen Vorsprung in Richtung des zu Be- und/oder Entladenden Nutzfahrzeugs aufweist.
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Die eingangs genannte Aufgabe ist ferner gemäß Anspruch 16 durch ein Verfahren zum Verbinden einer Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers mit einer Rammpuffereinheit, vorzugsweise nach einem der Ansprüche 1 bis 12, eines Nutzfahrzeugs, insbesondere Lastkraftwagens, Anhängers oder Sattelaufliegers, gelöst, bei dem die Haltekette auf ein wenigstens ein Rammpufferelement tragendes und wenigstens in einem Betriebszustand von wenigstens zwei Halterungen getragenes Bolzenelement aufgeschoben oder an einem wenigstens ein Rammpufferelement tragenden und wenigstens in einem Betriebszustand von wenigstens zwei Halterungen getragenen Bolzenelement eingehakt wird und bei dem die auf das Bolzenelement aufgeschobene oder an dem Bolzenelement eingehakte Haltekette durch eine Sicherung gegenüber einen Herunterrutschen vom Bolzenelement gesichert wird.
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Auch verfahrensgemäß werden die zuvor bereits im Zusammenhang mit der Rammpuffereinheit beschriebenen Vorteile erzielt. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird unter Verweis aus die vorstehenden Ausführungen auf eine erneute Darlegung der Vorteile verzichtet.
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Bei einem besonders bevorzugten Verfahren der genannten Art, wird das wenigstens ein Rammpufferelement tragende und von wenigstens zwei Halterungen getragene Bolzenelement von wenigstens einer Halterung gelöst, woraufhin das von der wenigstens einen Halterung gelöste Bolzenelement von der wenigstens einen Halterung beabstandet wird, um danach eine Haltekette eines Mitnehmgabelstaplers auf das von der wenigstens einen Halterung beabstandete Bolzenelement aufzuschieben. Darauffolgend wird das Bolzenelement nach dem Aufschieben der Haltekette letztlich wieder mit der wenigstens einen Halterung verbunden. In diesem Fall ist die Handhabung und Bedienung besonders einfach durchzuführen und kann die Haltekette besonders sicher und zuverlässig festgelegt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
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1 ein erfindungsgemäßes Nutzfahrzeug mit zwei erfindungsgemäßen Rammpuffereinheiten in einer perspektivischen Ansicht,
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2 das Nutzfahrzeug aus 1 mit einem Mitnehmgabelstapler in einer Seitenansicht,
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3 ein Detail des Nutzfahrzeugs aus 1 im Bereich einer Rammpuffereinheit mit einem Bolzenelement in einer mit den Halterungen verbundenen Stellung in einer perspektivischen Schnittansicht,
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4 das Detail gemäß 4 mit dem Bolzenelement in einer von einer Halterungen gelösten Stellung in einer perspektivischen Schnittansicht und
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5 das Detail gemäß 4 mit dem Bolzenelement in einer eine Haltekette haltenden und mit den Halterungen verbundenen Stellung in einer perspektivischen Schnittansicht.
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In der 1 ist ein von einem Zugfahrzeug Z gezogenes Nutzfahrzeug 1 in Form eines Sattelaufliegers mit einem Planenaufbau 2, bei dem sich die Seitenwandplanen 3 nach vorne oder nach hinten schieben lassen, um den Laderaum des Nutzfahrzeugs 1 von der Seite Be- und Entladen zu können. Der Planenaufbau 2 weist zudem einen Rückwandrahmen 4 und zwei Flügeltüren 5 zum Be- und Entladen des Laderaums auf. Durch die Flügeltüren 5 kann der Laderaum insbesondere von einer Laderampe aus be- und entladen werden. Das Nutzfahrzeug 1 weist dazu an seiner Rückseite zwei Rammpuffereinheiten 6 auf. Beim dargestellten und insoweit bevorzugten Nutzfahrzeug 1 sind diese Rammpuffereinheiten 6 am Rückwandrahmen 4 montiert. An der Rückseite des Nutzfahrzeugs 1 sind zwei Aufnahmen 7 zur Aufnahme von Zinken 8 einer Gabel eines Mitnehmgabelstaplers 9 vorgesehen. Diesen Aufnahmen 7 sind ausziehbare Stützen 10 zugeordnet, die aus der in der 1 dargestellten Nichtgebrauchsstellung nach hinten in eine Gebrauchsstellung ausgezogen werden können, in der der Mitnehmgabelstapler 9 sich auf den Stützen 10 abstützt.
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Das den Mitnehmgabelstapler 9 tragende Nutzfahrzeug 1 ist in der 2 dargestellt. Der Mitnehmgabelstapler 9 greift mit den Zinken 8 seiner Gabel in die dafür an der Rückseite des Nutzfahrzeugs 1 vorgesehenen Aufnahmen 8 ein und stützt sich auf den nach hinten ausgezogenen Stützen 10 des Nutzfahrzeugs 1 ab. Damit der Mitnehmgabelstapler 9 nicht von den Stützen 10 rutschen kann, ist der Mitnehmgabelstapler 9 an jeder Seite mit einer Haltekette 11 am Nutzfahrzeug 1 gesichert. Die Halteketten 11 sind dabei an den Rammpuffereinheiten 6 des Nutzfahrzeugs 1 angeschlagen.
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In der 3 ist eine Rammpuffereinheit 6 in einer nicht mit einer Haltekette 11 verbundenen Stellung dargestellt. Die Rammpuffereinheit 6 weist ein offenes Gehäuse 12 mit einer rückseitigen Montageplatte 13 und gegenüber der Rückwand in Längsrichtung des Nutzfahrzeugs verlaufenden und nach hinten gerichteten Halterungen 14, 15, 16 auf. Das Gehäuse 12 ist mit der rückseitigen Montageplatte 13 fest am Rückwandrahmen 4 des Nutzfahrzeugs 1 montiert. Die Halterungen 14, 15, 16 weisen jeweils durchgehende Öffnungen 17, 18, 19 auf, durch die ein Bolzenelement 20 hindurchgesteckt ist. Die Halterungen 14, 15, 16 haltend das Bolzenelement 20 fest am Nutzfahrzeug 1, während das Bolzenelement 20 zwischen zwei Halterungen 14, 15 ein Rammpufferelement 21 hält. Das Rammpufferelement 21 ist nach Art einer Rolle oder Walze ausgebildet und weist eine zentrale durchgehende Bohrung auf, durch die das Bolzenelement 20 lose hindurchgesteckt ist. Das Rammpufferelement 21 kann sich somit um die Längsachse des Bolzenelements 20 drehen. Das Rammpufferelement 21 ist zudem aus einem Kunststoffmaterial und elastisch ausgebildet. Zwischen der mittleren Halterung 15 und der von der Seitenwand des Nutzfahrzeugs 1 abgewandte Halterung 16 ist ein deutlicher Abstand vorgesehen, ohne dass dort ein weiteres Rammpufferelement vorgesehen ist.
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An der der Längsachse des Nutzfahrzeugs 1 zugewandten Halterung 16 ist eine durchgehende Öffnung 19 und eine radial nach außen weisende durchgehende Aussparung 22 vorgesehen. Beim dargestellten und insoweit bevorzugten Nutzfahrzeug 1 weist diese Aussparung 22 nach oben. Die Größe der Aussparung 22 korrespondiert insoweit mit einem vom Bolzenelement 20 radial abstehenden Zapfen 23, als dass die Aussparung 22 etwas länger und breiter als der Zapfen 23 ist. Die entsprechende Halterung 16 und das Bolzenelement 20 bilden somit eine Verbindung nach Art eines Bajonettverschlusses. Wird das Bolzenelement 20 so gedreht, dass der Zapfen 23 nach oben weist, kann das Bolzenelement 20 zusammen mit dem zur Bolzenlängsachse radial nach außen abstehenden Zapfen 23 aus der Öffnung 19 und der Aussparung 22 der nach innen weisenden Halterung 16 zur Seite herausgezogen werden. Hierzu ist an der zur Seitenwandplane 3 des Nutzfahrzeugs 1 weisenden Seite ein Handhebel 24 am Bolzenelement 20 vorgesehen. Der Handhebel 24 kann ergriffen werden, um das Bolzenelement 20 um seine Längsachse zu drehen. Im verbundenen Zustand des Bolzenelements 20 hängt der Handhebel 24 in Schwerkraftrichtung nach unten und hält so den Zapfen 23 in einer seitlichen Ausrichtung, in der der Zapfen 23 nicht durch die Aussparung 22 gezogen oder geschoben werden kann. Das Bolzenelement 20 und die nach innen weisende Halterung 16 bilden folglich eine formschlüssige Verbindung. Wird der Handhebel 24 jedoch zur Seite gedreht, steht der Zapfen 23 vom Bolzenelement 20 nach oben ab und kann durch Ziehen an dem Handhebel 24 durch die Aussparung 22 gezogen werden. Dabei kann auch das in Bezug auf das Nutzfahrzeug 1 nach innen weisende Ende des Bolzenelements 20 aus der Öffnung 19 der der Nutfahrzeuglängsachse zugewandten Halterung 16 herausgezogen werden.
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Diese Stellung des Bolzenelements 20 ist in der 4 dargestellt. Das dem Handhebel 24 gegenüberliegende Ende des Bolzenelements 20 kann beim dargestellten Nutzfahrzeug 1 soweit nach außen gezogen werden, bis der Zapfen 23 des Bolzenelements 20 gegen den mittleren Halter 15 stößt. Dieser mittlere Halter 15 dient dazu, dass das Bolzenelement 20 auch dann nicht an einem Ende in Schwerkraftrichtung nach unten kippt, wenn das Bolzenelement 20, wie dies in der 4 dargestellt ist, aus der der Nutzfahrzeuglängsachse zugewandten Halterung 16 gezogen ist. Grundsätzlich könnte aber auf die mittlere Halterung 15 auch verzichtet werden. Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Nutzfahrzeug 1 ist das Bolzenelement 20 ferner mit der der Seitenwandplane 3 des Nutzfahrzeugs 1 zugewandten Halterung 14 und mit der mittleren Halterung 15 untrennbar verbunden. Damit bleibt das Rammpufferelement 6 stets unverlierbar am Nutzfahrzeug 1 gehalten. Grundsätzlich können auch noch weitere Rammpufferelemente vorgesehen sein, die bedarfsweise jeweils zwischen zwei Halterungen vorgesehen sein könnten aber nicht müssten.
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In der in der 4 dargestellten Stellung des Bolzenelements 20 kann zwischen dem Bolzenelement 20 und der der Nutzfahrzeuglängsachse zugewandten Halterung 16 eine Haltekette 11 eines Mitnehmgabelstaplers 9 eingesteckt werden. Anschließend kann das Bolzenelement 20 mittels des Handhebels 24 mit seinem freien Ende durch ein Auge 25 der Haltekette 11 geschoben und anschließend mit der richtigen Ausrichtung des Zapfens 23 wieder durch die auf der Innenseite vorgesehene Halterung 16 hindurchgesteckt werden. Wird nun der Handgriff 24 losgelassen, dreht sich dieser um die Längsachse des Bolzenelements 20 in Schwerkraftrichtung. Dies geht einher mit einer Schwenkbewegung des Zapfens 23 von der nach oben weisenden Stellung in eine zur Seite weisende Stellung in der das Bolzenelement 20 formschlüssig in der nach innen weisenden Halterung 16 gehalten ist.
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Diese Stellung der Rammpuffereinheit 6 ist in der 5 dargestellt. Die Haltekette 11 und damit der mit der Haltekette 11 verbundene Mitnehmgabelstapler 9 können in dieser Stellung sicher an der Rammpuffereinheit 6 gehalten werden. Ein Abrutschen des Mitnehmgabelstaplers 9 von Nutzfahrzeug 1 ist nicht zu befürchten. Gleichzeitig kann die Haltekette 11 sehr einfach und schnell in die Rammpuffereinheit 6 eingehängt werden. Auch das Aushängen erfolgt unproblematisch und zügig. Beim dargestellten und insoweit bevorzugten Nutzfahrzeug 1 dient die nach innen weisende Halterung 16 nicht nur dem Halten des Bolzenelements 20, sondern auch als Sicherung 26 der Haltekette 11 zum Halten der Haltekette 11 auf dem Bolzenelement 20. Die Haltekette 11 kann nämlich nicht vom Bolzenelement 20 rutschen, solange das Bolzenelement 20 formschlüssig mit der entsprechenden Halterung 16 verbunden ist. Zudem ist bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Nutzfahrzeug 1 die mittlere Halterung 15 in Form einer Positioniereinrichtung 27 ausgebildet, die der Positionierung des Rammpufferelements 21 in der Rammpuffereinheit dient, nämlich zwischen den an das Rammpufferelement angrenzenden Halterungen 14, 16.