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DE102015003847A1 - Verfahren und Fahrerassistenzsystem zum Erfassen und Signalisieren von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage - Google Patents

Verfahren und Fahrerassistenzsystem zum Erfassen und Signalisieren von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage Download PDF

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DE102015003847A1
DE102015003847A1 DE102015003847.8A DE102015003847A DE102015003847A1 DE 102015003847 A1 DE102015003847 A1 DE 102015003847A1 DE 102015003847 A DE102015003847 A DE 102015003847A DE 102015003847 A1 DE102015003847 A1 DE 102015003847A1
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DE
Germany
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light signal
vehicle
light
driver
image data
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Withdrawn
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DE102015003847.8A
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English (en)
Inventor
Gerd Maurer
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/09Arrangements for giving variable traffic instructions
    • G08G1/0962Arrangements for giving variable traffic instructions having an indicator mounted inside the vehicle, e.g. giving voice messages
    • G08G1/09623Systems involving the acquisition of information from passive traffic signs by means mounted on the vehicle
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06VIMAGE OR VIDEO RECOGNITION OR UNDERSTANDING
    • G06V20/00Scenes; Scene-specific elements
    • G06V20/50Context or environment of the image
    • G06V20/56Context or environment of the image exterior to a vehicle by using sensors mounted on the vehicle
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erfassen von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage und zum Signalisieren der Lichtsignale an einen Fahrer eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, umfassend die folgenden Schritte: optische Erfassung eines Bereichs der Umgebung vor dem Fahrzeug mittels wenigstens einer fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung, Übermittlung an und Auswertung der von der wenigstens einen fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung erfassten Bilddaten durch eine Bildauswertungseinrichtung, welche die erfassten Bilddaten auf das Vorhandensein eines roten Lichtsignals von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage hin auswertet; Anzeigen des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung, wobei eine weitere Anzeige des aktuellen Lichtsignals der wenigstens einen in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung erfolgt, wenn der Fahrer innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer durch eine Bedienhandlung bestätigt, dass das von nur einer Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, oder bei einer Anzeige der roten Lichtsignale von mehreren Lichtsignaleinrichtungen die für den beabsichtigten Fahrweg relevante Lichtsignaleinrichtung auswählt. Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Fahrerassistenzsystem zur Durchführung des Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Fahrerassistenzsystem zum Erfassen und Signalisieren von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignalreinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage an einen Fahrer eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs.
  • In vielen Ländern sind Wechsellichtzeichenanlagen (die im allgemeinen Sprachgebrauch als Ampeln bezeichnet werden) nahe vor einer Haltlinie positioniert. Die Wechsellichtzeichenanlage weist wenigstens eine Lichtsignaleinrichtung auf, die wenigstens die Lichtsignale ”Rot”, ”Gelb” und ”Grün” erzeugen kann. Befindet sich die Wechsellichtzeichenanlage bspw. an einer Straße mit mehreren Fahrspuren je Fahrtrichtung, kann die Wechsellichtzeichenanlage mehrere Lichtsignaleinrichtungen aufweisen (bspw. je eine für eine Linksabbiegespur, eine Rechtsabbiegespur und eine Geradeausspur). Die Lichtsignaleinrichtung(en) ist/sind dabei entweder am Straßenrand etwas erhöht über der üblichen Dachlinie von Personenkraftwagen und/oder im Bereich oberhalb der Fahrspuren angeordnet. Bei einer Wartesituation eines Fahrzeugs vor einer solchen Wechsellichtzeichenanlage kann die unmittelbare Sicht des Fahrers auf die Lichtsignaleinrichtung(en) der Wechsellichtzeichenanlage zumindest teilweise verdeckt sein.
  • Diese zumindest teilweise Verdeckung wird in Abhängigkeit vom Abstand und Winkel eines Fahrzeugs zu der/den Lichtsignaleinrichtung(en), bauartbedingten Eigenheiten des Fahrzeugs, der Sitzposition und Größe des Fahrers, u. s. w., durch Fahrzeugteile verursacht, wie beispielsweise die A-Säule, das Dach des Fahrzeugs, einen Innenspiegel, eine ausgeklappte Sonnenblende oder auch durch eine Abdeckung im Bereich hinter dem Innenspiegel, in der sich beispielsweise Sensoren und Kameras befinden.
  • Eine Verdeckung tritt insbesondere bei Fahrzeugen mit niedrigem Dach auf, wie es etwa bei Coupés üblich ist. Und das Beobachten der Lichtsignaleinrichtung(en) ist speziell für Fahrzeuge in der ersten Position nach einer Haltlinie problematisch, da dort der Abstand und Winkel des Fahrzeugs zu der/den Lichtsignaleinrichtung(en) sich extrem ungünstig auf die Sichtverhältnisse auswirken.
  • Bei einer derartigen Situation muss der Fahrer für eine Sicht auf die Lichtsignaleinrichtung(en) einer Wechsellichtzeichenanlage eine unergonomische und unbequeme Haltung einnehmen, d. h. er muss sich in der Regel nach vorne beugen und gleichzeitig eine starke Seitwärtsbewegung und/oder Aufwärtsbewegung des Kopfes durchführen. Dies ist auch unter Verkehrssicherheitsaspekten (bspw. im Falle eines Auffahrunfalls) nachteilig.
  • Zur Überwindung der geschilderten Nachteile sind aus dem Stand der Technik bereits Lösungsvorschläge bekannt.
  • So beschreibt die DE 10 2009 040 252 A1 eine Vorrichtung zur Erfassung von Lichtsignalen von Lichtzeichenanlagen für ein Fahrzeug, wobei die Vorrichtung eine erste Kamera zur Erfassung einer vor dem Fahrzeug befindlichen Umgebung und eine Bildverarbeitungseinheit zur Verarbeitung erfasster Bilddaten der Umgebung umfasst. In dem Gehäuse der ersten Kamera oder in einer zwischen dem Gehäuse der ersten Kamera und einer Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordneten Streulichtblende ist zumindest eine weitere Kamera angeordnet, die so ausgerichtet ist, dass deren Erfassungsbereich für Lichtzeichenanlagen typische Positionen einschließt und die weitere Kamera zur Auswertung der erfassten Lichtsignale mit der Bildverarbeitungseinheit gekoppelt ist. Nach einer Verarbeitung der den Lichtsignalen entsprechenden Daten werden Verarbeitungsergebnisse als optische, haptische und oder akustische Fahrhinweise ausgegeben.
  • Und die DE 10 2008 010 968 A1 beschreibt ein Verfahren zur Informationsanzeige in einem Fahrzeug, wobei ein Bereich der Umgebung des Fahrzeugs über mindestens ein Bilderfassungsmittel optisch erfasst wird, die erfassten Bilddaten an eine Steuer- und Auswerteinheit übermittelt werden, welche die erfassten Bilddaten auf das Vorhandensein von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen auswertet, eine Information auf einer Anzeigeeinheit im Fahrzeug angezeigt wird, wenn die erfassten Bilddaten nach Auswertung durch die Steuer- und Auswerteinheit mindestens ein Verkehrszeichen und/oder mindestens eine Verkehrseinrichtung enthalten, und wobei der Steuer- und Auswerteinheit Routen-Informationen zum aktuellen oder geplanten Fahrweg des Fahrzeugs zugeführt und an den aktuellen oder geplanten Fahrweg des Fahrzeugs angepasste Informationen angezeigt werden, wenn für verschiedene Fahrwegmöglichkeiten verschiedene Verkehrszeichen und/oder verschiedene Verkehrseinrichtungen erfasst werden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Verfahren und ein verbessertes Fahrerassistenzsystem zum Erfassen und Signalisieren von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage zur Verfügung zu stellen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch das Verfahren gemäß Anspruch 1 und das Fahrerassistenzsystem gemäß Anspruch 8. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Erfassen von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage und zum Signalisieren der Lichtsignale an einen Fahrer eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen, das die folgenden Schritte umfasst:
    • – optische Erfassung eines Bereichs der Umgebung vor dem Fahrzeug mittels wenigstens einer fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung,
    • – Übermittlung an und Auswertung der von der wenigstens einen fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung erfassten Bilddaten durch eine Bildauswertungseinrichtung, welche die erfassten Bilddaten auf das Vorhandensein eines roten Lichtsignals von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage hin auswertet; und
    • – Anzeigen des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung.
    • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ferner vorgesehen, dass eine weitere (d. h. zeitlich andauernde) Anzeige des aktuellen Lichtsignals der wenigstens einen in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung erfolgt, wenn der Fahrer innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer durch eine Bedienhandlung
    • – bestätigt, dass das von nur einer Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, oder
    • – bei einer Anzeige der roten Lichtsignale von mehreren Lichtsignaleinrichtungen die für den beabsichtigten Fahrweg relevante Lichtsignaleinrichtung auswählt.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren ergibt sich nicht nur der Vorteil einer Komfortverbesserung für einen Fahrer beim Warten an einer Wechsellichtzeichenanlage, sondern es wird auch sichergestellt, dass dem Fahrer nur solche Informationen bezüglich einer erkannten Lichtsignaleinrichtung signalisiert werden, die für diesen und den beabsichtigten Fahrweg von Relevanz sind.
  • Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird für den Fall, dass das von nur einer von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen angezeigte rote Lichtsignal nicht von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, das rote Lichtsignal von einer weiteren erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt, und erfolgt die weitere Anzeige des aktuellen Lichtsignals der weiteren Lichtsignaleinrichtung, wenn der Fahrer durch eine Bedienhandlung bestätigt, dass das bezüglich der weiteren Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt.
  • Gemäß einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird im Falle einer erfolgten Bestätigung oder Auswahl der Lichtsignaleinrichtung dem Fahrer das aktuelle Lichtsignal der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt, solange das Fahrzeug eine erste Grenzgeschwindigkeit nicht überschritten hat.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass zusätzlich zur Anzeige des aktuellen Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten, vom Fahrer bestätigten und/oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung ein optischer Hinweis auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt und/oder ein akustisch und/oder haptisch wahrnehmbares Signal erzeugt wird/werden.
  • Hierbei ist es insbesondere von Vorteil, wenn alternativ oder zusätzlich zu einem optischen Hinweis ein akustisch und/oder haptisch wahrnehmbares Signal erzeugt wird, wenn aufgrund des aktuellen Lichtsignals der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung eine Fortsetzung der Fahrt zulässig ist.
  • Auch kann in vorteilhafter Weise vorgesehen sein, dass im Falle von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen und der Anzeige des roten Lichtsignals von nur einer der erkannten Lichtsignaleinrichtungen mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung für die Entscheidung, von welcher der erkannten Lichtsignaleinrichtungen das rote Lichtsignal angezeigt wird, GPS-Daten, Informationen von einem Navigationssystem, einem Spurerkennungssystem und/oder eines Fahrtrichtungsanzeigers berücksichtigt werden.
  • Insbesondere um ein unnötiges Ablenken des Fahrers vom Straßenverkehr zu vermeiden kann weiter vorgesehen sein, dass das Anzeigen des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung nur unterhalb einer vorgebbaren zweiten Grenzgeschwindigkeit des Fahrzeugs, bevorzugt nur bei Stillstand des Fahrzeugs erfolgt.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Fahrerassistenzsystem welches dazu eingerichtet ist, ein Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche durchzuführen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in den jeweils angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 einen Teil eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
  • Die Darstellungen in den Figuren sind rein schematisch und nicht maßstabsgerecht. Innerhalb der Figuren sind gleiche oder ähnliche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dar. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden in den 1 und 2 anhand eines beispielhaft und schematisch dargestellten Kombiinstruments erläutert. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Art von Anzeigeeinrichtung beschränkt, vielmehr unterliegt die Art der für das erfindungsgemäße Verfahren und das erfindungsgemäße Fahrerassistenzsystem verwendbaren Anzeigeeinrichtung keiner besonderen Beschränkung und es kann sich dabei bspw. auch um ein Zentraldisplay und/oder Head-up-Display handeln.
  • Bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt in einem ersten Schritt eine optische Erfassung eines Bereichs der Umgebung vor dem Fahrzeug mittels wenigstens einer fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung (in den Figuren nicht explizit dargestellt).
  • Unter einem „Bereich der Umgebung vor dem Fahrzeug” ist jeder Bereich zu verstehen, in dem sich vor, seitlich vor sowie oberhalb vor einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug, das sich in einer Fahrtrichtung auf der richtigen Straßenseite befindet, üblicherweise (eine) Lichtsignaleinrichtung(en) einer Wechsellichtzeichenanlage befinden kann/können.
  • Und unter einer „fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung” ist jede geeignete fahrzeugseitige Sensoreinrichtung (bspw. Fahrzeugkamera) zu verstehen, mit der Schwarz-Weiß- oder Farbaufnahmen mit einer geeigneten Bildwiederholungsfrequenz (etwa 1 Bild/s, 2 Bilder/s, 3 Bilder/s, 4 Bilder/s, 5 Bilder/s, 8 Bilder/s, 10 Bilder/s, 15 Bilder/s, 20 Bilder/s, 25 Bilder/s, 30 Bilder/s oder mehr) erfasst werden können. Bei der Bilderfassungseinrichtung kann es sich um eine handeln, welche auch zur Erkennung von Fahrbahnmarkierungen, anderen Verkehrsteilnehmern und/oder Verkehrszeichen dient, und die häufig im Innenraum eines Fahrzeugs hinter dessen Windschutzscheibe angeordnet ist. Daneben kann die Bilderfassungseinrichtung selbstverständlich auch eine sein, die ausschließlich zur Verwendung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen ist. Derartige Bilderfassungseinrichtungen (bspw. Videokameras, Wafer-Level-Kameras) und Verfahren zur Bildauswertung sind aus dem Stand der Technik bekannt, so dass hier nicht näher darauf eingegangen zu werden braucht.
  • Die von der Bilderfassungseinrichtung erfassten Bilddaten werden an eine Bildauswertungseinrichtung übertragen und von dieser werden die erfassten Bilddaten auf das Vorhandensein eines roten Lichtsignals von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage hin ausgewertet. Derartige Bildauswertungseinrichtungen und Verfahren zur Bildauswertung sind ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt, so dass hier nicht näher darauf eingegangen zu werden braucht.
  • Wird ein rotes Lichtsignal von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung durch die Bildauswertungseinrichtung erkannt, so erfolgt als nächster Schritt eine Anzeige des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung (siehe etwa Bezugszeichen 2 in 1).
  • Die Art der Anzeige unterliegt keiner besonderen Beschränkung und es kann mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung zum Beispiel eine nicht aufbereitete oder (bspw. in Bezug auf den Kontrast, die Farbe, die Schärfe und/oder die Helligkeit) aufbereitete „reale” Wiedergabe des von der Bilderfassungseinrichtung erfassten Bildes einer Lichtsignaleinrichtung angezeigt werden. Ebenso ist es von der vorliegenden Erfindung umfasst, wenn die erkannte Lichtsignaleinrichtung und das aktuelle Lichtsignal als eine grafische (bspw. Piktogramm-artige) Darstellung erfolgt, wie dies in den 1 und 2 schematisch und beispielhaft dargestellt ist.
  • Nähert sich ein Fahrzeug einer Wechsellichtzeichenanlage, bei dem eine Lichtsignaleinrichtung aktuell ein rotes Lichtsignal zeigt, so wird dem Fahrer dies gemäß der vorliegenden Erfindung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt. Es kann jedoch sein, dass das angezeigte Lichtsignal für den Fahrer ohne Relevanz ist, da er bspw. vor der Wechsellichtzeichenanlage parken oder abbiegen möchte. Daher ist bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass eine weitere (d. h. sich über einen nachfolgenden Zeitraum erstreckende) Anzeige des aktuellen Lichtsignals der wenigstens einen in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung dann erfolgt, wenn der Fahrer innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer durch eine Bedienhandlung bestätigt, dass das von nur einer Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von einer für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt.
  • Die Bedienhandlung kann bspw. durch Betätigung einer Lenkradtaste erfolgen. Hierbei kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass der Fahrer selbst einen kurzen Blick auf die Wechsellichtzeichenanlage (Ampel) wirft.
  • Erfolgt eine entsprechende Bedienhandlung nicht oder nicht innerhalb der vorgebbaren Zeitdauer, oder erfolgt eine „ablehnende” Bedienhandlung, so wird die Anzeige der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung beendet, um den Fahrer vor einer für ihn unnötigen oder gar störenden Information zu bewahren.
  • Viele Wechsellichtzeichenanlagen weisen mehrere Lichtsignaleinrichtungen auf, bspw. eine für eine Geradeausfahrt, eine für Linksabbieger und eine für Rechtsabbieger. Bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung kann, wie dies Gegenstand des Ausführungsbeispiels von 1 ist, nur eine von mehreren erkannten Lichtsignaleinrichtungen mit einem roten Lichtsignal mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt werden und der Fahrer kann bspw. mittels einer zusätzlichen Anzeige oder Ansage (bspw. „Richtige Ampel?”; siehe Bezugszeichen 2 von 1) aufgefordert werden, zu bestätigen, dass die angezeigte Information von der für den beabsichtigten Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt.
  • Für den Fall, dass das von nur einer von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen angezeigte rote Lichtsignal nicht von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, kann weiter vorgesehen sein, dass die Anzeige bezüglich der ersten Lichtsignaleinrichtung beendet und das rote Lichtsignal von einer weiteren erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, und die weitere (d. h. zeitlich nachfolgende) Anzeige des aktuellen Lichtsignals der weiteren Lichtsignaleinrichtung erfolgt, wenn der Fahrer durch eine Bedienhandlung bestätigt, dass das bezüglich der weiteren Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt.
  • Im Falle von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen und der Anzeige des roten Lichtsignals von nur einer der erkannten Lichtsignaleinrichtungen mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung können in vorteilhafter Weise für die Entscheidung, von welcher der erkannten Lichtsignaleinrichtungen zuerst das rote Lichtsignal angezeigt wird, GPS-Daten, Informationen von einem Navigationssystem, einem Spurerkennungssystem und/oder eines Fahrtrichtungsanzeigers berücksichtigt werden. Hierdurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass von mehreren erkannten Lichtsignaleinrichtungen gleich die richtige ausgewählt und auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt wird.
  • Alternativ hierzu können, wie dies Gegenstand des Ausführungsbeispiels von 2 ist, bei mehreren erkannten Lichtsignaleinrichtungen die mehreren Lichtsignaleinrichtungen mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt werden und der Fahrer mittels einer zusätzlichen Anzeige oder Ansage (bspw. „Welche Ampel ist die richtige?”) aufgefordert werden, innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer die für den beabsichtigten Fahrweg relevante Lichtsignaleinrichtung auszuwählen. Für eine solche Auswahlhandlung kann bspw. ein Dreh-Drück-Steller oder eine Drehwalze vorgesehen sein.
  • Die „vorgebbare Zeitdauer” ist nicht besonders beschränkt und es kann bspw. eine Zeitdauer von 1 s, 2 s, 3 s, 4 s, 5 s oder länger ab dem Beginn der Anzeige eines roten Lichtsignals einer Lichtsignaleinrichtung vorgegeben sein. Hierbei kann auch vorgesehen sein, dass die vorgebbare Zeitdauer gegebenenfalls auch von dem Fahrer oder einem Servicemitarbeiter einer Autowerkstatt an die Vorlieben des Fahrers angepasst/verändert werden kann.
  • Erfolgt durch den Fahrer eine Bestätigung der einen angezeigten Lichtsignaleinrichtung oder eine Auswahl aus den mehreren angezeigten Lichtsignaleinrichtungen, so kann dies dem Fahrer mittels einer zusätzlichen Anzeige auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt werden (siehe Bezugszeichen 3 in 1 und Bezugszeichen 3' in 2). Alternativ oder ergänzend hierzu kann auch ein akustisch oder haptisch wahrnehmbares Signal erzeugt werden, mit dem der Fahrer eine Rückmeldung über die erfolgte Bestätigung oder Auswahl erhält.
  • Wie in 2, dortiges Bezugszeichen 3' angedeutet ist, kann nach einer Auswahl von einem von mehreren angezeigten Lichtsignaleinrichtungen die nicht ausgewählte Lichtsignaleinrichtung nicht mehr oder nur noch abgeschwächt (bspw. weniger hell, nur noch in Graustufen, etc.) angezeigt werden. Gleiches gilt für das aktuelle Lichtsignal der nicht ausgewählten Lichtsignaleinrichtung.
  • Da das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung dazu dienen soll, einem Fahrer bei dessen Wartezeit vor einer Wechsellichtzeichenanlage auf bequeme Art und Weise die Lichtsignale einer Lichtsignaleinrichtung der Wechsellichtzeichenanlage anzuzeigen, erfolgt die Anzeige der Lichtsignale der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung jedenfalls so lange, bis die relevante Lichtsignaleinrichtung ein grünes Lichtsignal erzeugt (siehe 1, Bezugszeichen 5).
  • Und da jeweils das aktuelle Lichtsignal der bestätigten/ausgewählten Lichtsignaleinrichtung angezeigt werden kann, kann dem Fahrer in vorteilhafter Weise bspw. auch der Übergang von dem roten Lichtsignal zu einem rot-gelben Lichtsignal angezeigt werden (siehe 1, Bezugszeichen 4).
  • Die Darstellung der Anzeige eines grünen Signals ist in 2 nicht enthalten, jedoch erfolgt eine solche Anzeige selbstverständlich auch bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel. Ebenso kann eine (optionale) Anzeige eines rot-gelben Lichtsignals bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 erfolgen.
  • Auch bei den beiden gerade erwähnten Anzeigen eines grünen und rot-gelben Signals kann die Anzeige des jeweils aktuellen Lichtsignals ergänzt sein durch einen optischen Hinweis auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung und/oder durch ein akustisch und/oder haptisch wahrnehmbares Signal (siehe 1, Bezugszeichen 4 und 5).
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn alternativ oder zusätzlich zu einem optischen Hinweis ein akustisch (bspw. ein Signalton, eine Ansage) und/oder haptisch (bspw. eine Vibration des Lenkrads) wahrnehmbares Signal erzeugt wird, wenn aufgrund des aktuellen Lichtsignals der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung eine Fortsetzung der Fahrt zulässig ist.
  • Das aktuelle Lichtsignal einer bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung kann naturgemäß dem Fahrer auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt werden, solange sich die bestätigte oder ausgewählte Lichtsignaleinrichtung im Erfassungsbereich der fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung befindet.
  • Die Anzeige des aktuellen Lichtsignals (und gegebenenfalls der optischen Hinweise) kann in vorteilhafter Weise jedoch auch beendet werden, wenn das Fahrzeug eine erste Grenzgeschwindigkeit überschritten hat, wenn bspw. das Fahrzeug aus dem Wartestand (Stillstand) vor der Ampel wieder angefahren ist und eine erste Grenzgeschwindigkeit von bspw. 5 km/h, 8 km/h, 10 km/h, 15 km/h, 20 km/h überschritten hat. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Fahrer seine Aufmerksamkeit wieder ausschließlich dem Straßenverkehr widmen sollte und die Wartephase vor der Wechsellichtzeichenanlage beendet ist.
  • Ebenfalls kann in vorteilhafter Weise eine Anzeige des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung erst erfolgen, wenn das Fahrzeug eine vorgebbare zweite Grenzgeschwindigkeit unterschritten hat (etwa 10 km/h, 8 km/h, 5 km/h, 3 km/h), oder – besonders bevorzugt – wenn das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Hierdurch kann eine möglicherweise unfallträchtige Ablenkung des Fahrers bei seiner Annäherung an eine Wechsellichtzeichenanlage vermieden werden.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Fahrerassistenzsystem welches dazu eingerichtet ist, das erfindungsgemäße Verfahren oder eines seiner vorteilhaften Weiterbildungen durchzuführen.
  • Die für das Fahrerassistenzsystem erforderlichen Merkmale, Bauteile, Baugruppen und deren Zusammenwirken ergeben sich für einen Fachmann ohne weiteres aus der Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens. So ist es für einen Fachmann selbstverständlich, dass das Fahrerassistenzsystem wenigstens eine Bilderfassungseinrichtung, eine Bildauswertungseinrichtung, eine Anzeigeeinrichtung, eine Steuereinrichtung aufweisen muss, die dazu eingerichtet ist, das erfindungsgemäße Verfahren oder eine seiner vorteilhaften Weiterbildungen durchführen zu können. Sollen auch GPS-Daten, Informationen von einem Navigationssystem, einem Spurerkennungssystem und/oder eines Fahrtrichtungsanzeigers verarbeitet werden, sind selbstverständlich entsprechende Kommunikationsverbindungen zu den entsprechenden Einrichtungen vorzusehen. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Bauteilen und Baugruppen des Fahrerassistenzsystems und mit Einrichtungen außerhalb des eigentlichen Fahrerassistenzsystems kann auf jede geeignete Art und Weise erfolgen, etwa drahtgebunden, drahtlos, digital, analog, über ein Bussystem, etc.
  • Weitere Merkmale und Merkmalskombinationen des Fahrerassistenzsystems sowie deren mögliches Zusammenwirken, die ebenfalls von der vorliegenden Erfindung umfasst sind, ergeben sich aus der Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie deren vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sowie aus der Beschreibung der Figuren.
  • Zusammenfassend kann man festhalten, dass insbesondere bei Fahrzeugen mit niederem Dach (v. a. Coupés) die Sicht auf Wechsellichtzeichenanlagen (Ampeln) oftmals eingeschränkt ist, wobei bei installierten Kamerasystemen im Bereich Windschutzscheibe die Sicht zusätzlich verschlechtert ist. Ein Fahrer eines Fahrzeugs hat daher oftmals nur dann Sicht auf die Ampel bzw. deren Lichtsignaleinrichtung(en), wenn er eine unkomfortable Position einnimmt. Das Beobachten der Ampel ist speziell an erster Position (bspw. hinter einer Haltelinie) oftmals besonders erschwert, da an dieser Position die Sichtverhältnisse extrem ungünstig sind. Die vorliegende Erfindung hilft dem Fahrer von Fahrzeugen mit schlechter Sicht auf eine Wechsellichtzeichenanlage (Ampel), die Ampelphase in komfortabler Sitzposition abzuwarten und vom „Ampelassistent” jedenfalls auf das grüne Signal hingewiesen zu werden.
  • Ein Assistenzsystem des Fahrzeugs „beobachtet” mit Hilfe von erfassten und ausgewerteten Kamerabildern für den Fahrer die Ampel, ohne dass dieser sich unbequem „verrenken” muss. Zeigt die Lichtsignaleinrichtung der Wechsellichtzeichenanlage (Ampel) ein grünes Signal, wird dem Fahrer dies visuell, akustisch und/oder haptisch mitgeteilt.
  • Die Assistenzfunktion bietet im Falle von mehreren vorhandenen Lichtzeicheneinrichtungen die Möglichkeit, dass die relevante Lichtzeicheneinrichtung vom Fahrer ausgewählt wird, oder es kann vorgesehen sein, dass durch Auswertung von GPS-Daten, Navigations-Daten und/oder ausgewerteten Kamerabildern die gewünschte Fahrspur erkannt wird und die für den weiteren Fahrweg für relevant erachtete Lichtzeicheneinrichtung von der Assistenzfunktion selbst ausgewählt wird.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird eine erweiterte Assistenzfunktion bereit gestellt, durch die sich eine Komfortverbesserung für den Fahrer beim Warten an einer Ampel, insbesondere bei „unübersichtlichen” Fahrzeugen ergibt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    erkannte Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage
    1'
    erkannte Lichtsignaleinrichtungen einer Wechsellichtzeichenanlage
    2
    Anzeige des roten Lichtsignals der erkannten Lichtsignaleinrichtung
    2'
    Anzeige des roten Lichtsignals der erkannten Lichtsignaleinrichtungen
    3
    Anzeige nach Bestätigungshandlung des Fahrers
    3'
    Anzeige nach Auswahlhandlung des Fahrers
    4
    Anzeige des rot-gelben Lichtsignals einer bestätigten/ausgewählten Lichtsignaleinrichtung
    5
    Anzeige des grünen Lichtsignals einer bestätigten/ausgewählten Lichtsignaleinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009040252 A1 [0007]
    • DE 102008010968 A1 [0008]

Claims (8)

  1. Verfahren zum Erfassen von Lichtsignalen von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage und zum Signalisieren der Lichtsignale an einen Fahrer eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, umfassend die folgenden Schritte: – optische Erfassung eines Bereichs der Umgebung vor dem Fahrzeug mittels wenigstens einer fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung, – Übermittlung an und Auswertung der von der wenigstens einen fahrzeugseitigen Bilderfassungseinrichtung erfassten Bilddaten durch eine Bildauswertungseinrichtung, welche die erfassten Bilddaten auf das Vorhandensein eines roten Lichtsignals von wenigstens einer Lichtsignaleinrichtung einer Wechsellichtzeichenanlage hin auswertet; – Anzeigen des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung; wobei eine weitere Anzeige des aktuellen Lichtsignals der wenigstens einen in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung erfolgt, wenn der Fahrer innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer durch eine Bedienhandlung – bestätigt, dass das von nur einer Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, oder – bei einer Anzeige der roten Lichtsignale von mehreren Lichtsignaleinrichtungen die für den beabsichtigten Fahrweg relevante Lichtsignaleinrichtung auswählt.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für den Fall, dass das von nur einer von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen angezeigte rote Lichtsignal nicht von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt, das rote Lichtsignal von einer weiteren erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, und die weitere Anzeige des aktuellen Lichtsignals der weiteren Lichtsignaleinrichtung erfolgt, wenn der Fahrer durch eine Bedienhandlung bestätigt, dass das bezüglich der weiteren Lichtsignaleinrichtung angezeigte rote Lichtsignal von der für den beabsichtigen Fahrweg relevanten Lichtsignaleinrichtung stammt.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer erfolgten Bestätigung oder Auswahl der Lichtsignaleinrichtung dem Fahrer das aktuelle Lichtsignal der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, sofern das Fahrzeug eine erste Grenzgeschwindigkeit nicht überschritten hat.
  4. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zur Anzeige des aktuellen Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten, vom Fahrer bestätigten und/oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung ein optischer Hinweis auf der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung angezeigt und/oder ein akustisch und/oder haptisch wahrnehmbares Signal erzeugt wird/werden.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass alternativ oder zusätzlich zu einem optischen Hinweis ein akustisch und/oder haptisch wahrnehmbares Signal erzeugt wird, wenn aufgrund des aktuellen Lichtsignals der bestätigten oder ausgewählten Lichtsignaleinrichtung eine Fortsetzung der Fahrt zulässig ist.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle von mehreren in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtungen und der Anzeige des roten Lichtsignals von nur einer der erkannten Lichtsignaleinrichtungen mittels der fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung für die Entscheidung, von welcher der erkannten Lichtsignaleinrichtungen das rote Lichtsignal angezeigt wird, GPS-Daten, Informationen von einem Navigationssystem, einem Spurerkennungssystem und/oder eines Fahrtrichtungsanzeigers berücksichtigt werden.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dass das Anzeigen des roten Lichtsignals von wenigstens einer in den ausgewerteten Bilddaten erkannten Lichtsignaleinrichtung mittels einer fahrzeugseitigen Anzeigeeinrichtung nur unterhalb einer vorgebbaren zweiten Grenzgeschwindigkeit des Fahrzeugs, bevorzugt nur bei Stillstand des Fahrzeugs erfolgt.
  8. Fahrerassistenzsystem welches dazu eingerichtet ist, ein Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche durchzuführen.
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