DE102014222994A1 - Packung für Zigaretten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil (11), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15), eine Rückwand (12), Seitenwände (16, 17) und eine Bodenwand (14) begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil (11) wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock (29) angeordnet ist, und wobei die Packung (10) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung des wenigstens einen Zigarettenblocks (29) kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11), sodass der Zigarettenblock (29) den Innenraum des Schachtelteils (11) im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11) ein Kragen (26) angeordnet ist, der mit einer Vorderwand (27) wenigstens teilweise an der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand (27) des Kragens (26) angeordneten Seitenwänden (28) des Kragens (26) an entsprechenden Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) anliegt, und wobei der Kragen (26) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock (29) und Innenraum des Schachtelteils (11) dient. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand (27) des Kragens (26) teilweise an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet ist und den Zigarettenblock (29) abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks (29) im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils (11) auszugleichen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil, welches wenigstens durch eine Vorderwand, eine Rückwand, Seitenwände und eine Bodenwand begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock angeordnet ist, und wobei die Packung vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung der wenigstens einen Zigarettengruppe kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils, sodass die Zigarettengruppe den Innenraum des Schachtelteils im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil ein Kragen angeordnet ist, der mit einer Vorderwand wenigstens teilweise an der Vorderwand des Schachtelteils anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand der Kragens angeordneten Seitenwänden des Kragens an entsprechenden Seitenwänden des Schachtelteils anliegt, und wobei der Kragen zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock und Innenraum des Schachtelteils dient, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- In der Praxis kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass die Packungsgrößen bzw. die Abmessungen von Packungen für Zigaretten vorgegeben sind, beispielsweise aus gesetzlichen, steuerlichen oder technischen Gründen. Um eine kostengünstige Herstellung von Packungen zu gewährleisten, ist es aber wünschenswert, dass die Packungen bei konstanten (Außen-)Abmessungen mit unterschiedlichen Inhalten befüllt werden können, um flexibel auf entsprechende Vorgaben in verschiedenen Märkten reagieren zu können, ohne dass eine kostspielige Umrüstung der Verpackungsmaschinen erforderlich wäre. Insbesondere ist es von Interesse eine geringere Anzahl von Zigaretten bzw. Zigarettenblöcken mit geringeren Abmessungen in üblichen Packungen unterzubringen.
- Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Packungen für Zigaretten weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine möglichst vorteilhafte Aufnahme unterschiedlicher Packungsinhalte in vorzugsweise standardisierten Packungen, sowie im Hinblick auf eine möglichst einfache Herstellbarkeit auf herkömmlichen Verpackungsmaschinen.
- Eine Packung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist vorgesehen, dass eine Wand des Kragens teilweise an der entsprechenden Wand des Schachtelteils anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist und den Zigarettenblock abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils auszugleichen.
- Auf diese Weise kann der Innenraum des Schachtelteils im Hinblick auf eine oder mehrere Abmessungen des Zigarettenblocks reduziert werden, insbesondere im Hinblick auf eine geringere Breite oder Tiefe des Zigarettenblocks. Da zur Anpassung an die oder jede geringere Abmessung nur die Anpassung des Kragens erforderlich ist, hält sich der Aufwand zur Umrüstung der Verpackungsmaschinen in Grenzen. Zudem werden keine zusätzlichen Zuschnitte oder andere Hilfsmittel benötigt, um die Zigarettengruppe sicher im Schachtelteil zu positionieren.
- Sofern im Rahmen der Anmeldung auf eine Wand des Kragens und eine entsprechende Wand des Schachtelteils Bezug genommen wird, so sind hiermit die Wände des Kragens und des Schachtelteils gemeint, die jeweils an der gleichen Seite der Packung angeordnet sind, also Vorderwand des Kragens und Vorderwand des Schachtelteils oder Seitenwand des Kragens und Seitenwand des Schachtelteils an der jeweils gleichen Seite der Packung.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wand des Kragens durch wenigstens zwei Faltlinien in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, und dass die Wand des Kragens um die Faltlinien derart gefaltet wird, dass wenigstens ein Abschnitt der Wand des Kragens an der entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist und ein anderer Abschnitt der Wand des Kragens mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist, und wobei die Faltlinien vorzugsweise durch Perforationslinien gebildet sind.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der wenigstens eine an der entsprechenden Wand des Schachtelteils anliegende Abschnitt der Wand des Kragens und der wenigstens eine von der entsprechenden Wand des Schachtelteils beabstandete Abschnitt der Wand des Kragens durch wenigstens einen weiteren Abschnitt der Wand des Kragens als Verbindungsabschnitt miteinander verbunden sind, wobei die erstgenannten Abschnitte im Wesentlichen parallel zur Ebene der entsprechenden Wand des Schachtelteils verlaufend angeordnet sind und der Verbindungsabschnitt winklig, insbesondere quer, zur Ebene der entsprechenden Wand des Schachtelteils und den erstgenannten Abschnitten verlaufend angeordnet ist.
- Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass der Verbindungsabschnitt der Wand des Kragens in seiner Position durch Haltemittel an wenigstens einer anderen Wandung der Packung gehalten ist. Vorzugsweise derart, dass der Verbindungsabschnitt im Bereich von wenigstens einem seitlichen Ende an wenigstens einer Wand des Kragens gehalten ist, insbesondere durch formschlüssigen Eingriff des Verbindungsabschnitts in wenigstens ein an der Seitenwand angeordnetes Haltemittel.
- Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Haltemittel durch im Bereich wenigstens einer Wand des Kragens angeordnete Vorsprünge und/oder Vertiefungen gebildet ist, insbesondere als wenigstens teilweise durch Prägungen und/oder Stanzungen gebildete Vorsprünge und/oder Vertiefungen.
- Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass ein am Verbindungsabschnitt angeordneter Vorsprung einen durch Stanzung gebildeten Faltlappen an einer benachbarten Wand des Kragens in eine im Schachtelteil gebildete Ausnehmung oder Vertiefung drückt, wobei die Ausnehmung vorzugsweise im Bereich einer doppellagigen Wand des Schachtelteils angeordnet ist, nämlich im Bereich eines inneren Seitenlappens derselben.
- Gemäß einer Variante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei Abschnitte der Wand des Kragens an der entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet sind.
- Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei Abschnitte der Wand des Kragens mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet sind.
- Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass eine Unterseite der Wand des Kragens sich bis in den Bereich der Bodenwand des Schachtelteils erstreckt und dort den Kragen durch Anlage an der Bodenwand abstützt.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Faltlinien parallel zu einer Packungskante der Packung im Übergang zwischen der entsprechenden Wand des Schachtelteils und einer Bodenwand des Schachtelteils gerichtet angeordnet sind.
- Ein vorteilhaftes Detail kann darin bestehen, dass die Wand des Kragens von benachbarten Wänden des Kragens unterhalb einer Faltlinie, die einer Oberseite des Kragens am nächsten ist bis zu einer Unterseite des Kragens durch einen Trennschnitt getrennt ist.
- Eine weitere Variante der Erfindung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass das Haltemittel durch Faltlappen gebildet ist, die im Bereich der Seitenwände des Kragens angeordnet und um jeweils eine Faltlinie derart faltbar sind, dass sie den Verbindungsabschnitt des Kragens unterseitig abstützen.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, dass innere Seitenlappen der Seitenwände des Schachtelteils entsprechende Faltlappen aufweisen, deren Lage mit der Lage der Faltlappen in den Seitenwänden derart korrespondiert, dass sie zusammen mit den Faltlappen in den Seitenwänden gefaltet werden können, wobei die Bereiche der Faltlappen in den inneren Seitenlappen durch die äußeren Seitenlappen der Seitenwände des Schachtelteils abgedeckt werden.
- Grundsätzlich sollte bei allen Varianten darauf geachtet werden, dass die oder jede Zigarettengruppe eine größere Breite als Tiefe aufweist, um eine ordnungsgemäße Faltung des Innenzuschnitts im Bereich der Oberseite der Zigarettengruppe zu gewährleisten.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung, -
2 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß1 in räumlicher Darstellung, -
3 den Kragen gemäß2 in separater Darstellung, -
4 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß2 und3 , -
5 eine Einzelheit des Kragens gemäß2 bis4 in vergrößerter Darstellung, -
6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung, -
7 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß6 in räumlicher Darstellung, -
8 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung, -
9 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß8 in räumlicher Darstellung, -
10 den Kragen gemäß9 in separater Darstellung, -
11 eine Einzelheit des Kragens gemäß9 und10 in vergrößerter Darstellung, -
12 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß9 und10 , -
13 einen Schnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XIII-XIII in8 , -
14 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung, -
15 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß14 in räumlicher Darstellung, -
16 den Kragen gemäß15 in separater Darstellung, -
17 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß15 und16 , -
18 eine Einzelheit des Kragens in vergrößerter Darstellung um Bereich XVIII gemäß15 , -
19 eine Zuschnitt für eine Packung, -
20 eine teilweise gefaltete Packung mit einem Kragen gemäß14 bis18 und einem Zigarettenblock in räumlicher Darstellung, -
21 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels, -
22 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß21 in räumlicher Darstellung, -
23 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels, -
24 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß23 in räumlicher Darstellung, -
25 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels, und -
26 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß25 in räumlicher Darstellung. - Die Erfindung wird nachfolgend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschrieben, die sich jeweils auf eine Packung
10 des Typs Klappschachtel (Hinge-Lid-Packung) für Zigaretten bezieht. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Erfindung auf andere Typen von Packungen für Zigaretten beziehen kann. - Die in den Figuren gezeigten Packungen
10 bestehen aus einem Schachtelteil11 und einem schwenkbar im Bereich einer Rückwand12 des Schachtelteils11 angebrachten Deckel13 . Das Schachtelteil11 besteht ferner aus einer (unteren) Bodenwand14 und einer (aufrechten) Vorderwand15 , die der Rückwand12 gegenüber liegt. Seitenwände16 ,17 verbinden Rückwand12 und Vorderwand15 miteinander und sind aus einander überdeckenden, inneren und äußeren Seitenlappen18 ,19 gebildet. Der Deckel13 besteht ebenfalls aus Vorderwand20 , Rückwand21 , Stirnwand30 und Seitenwänden22 ,23 . Die Seitenwände22 ,23 des Deckels13 sind ebenfalls durch einander überdeckende, innere und äußere Seitenlappen24 ,25 gebildet. - Ein weiterer Bestandteil der Packungen
10 ist jeweils ein Kragen26 in unterschiedlicher Konfiguration. Grundbestandteile des Kragens26 sind aber stets eine Vorderwand27 , die an der Vorderwand15 des Schachtelteils11 anliegt und gegebenenfalls mit dieser durch Klebung verbunden ist. Weiterhin gehören zum Kragen26 Seitenwände28 , die sich entlang von Seitenwänden16 ,17 des Schachtelteils11 erstrecken. Ein aus dem Schachtelteil11 herausragender oberer Bereich des Kragens26 wird durch den Deckel13 in Schließstellung der Packung10 umschlossen. - Die so ausgebildete, quaderförmige Packung
10 aus dünnem Karton ist besonders geeignet für die Aufnahme von Zigaretten oder anderen stabförmigen Gegenständen. Die Zigaretten werden als Zigarettengruppe formiert und sind durch einen Innenzuschnitt beispielsweise aus Stanniol umgeben. Es entsteht so ein Zigarettenblock29 . In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Zigarettengruppe bzw. der Zigarettenblock29 im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet, mit einem rechteckigen Querschnitt. - Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Abmessungen des Zigarettenblocks
29 . Die Abmessungen (Breite, Höhe, Tiefe) entsprechen nämlich zumindest teilweise nicht den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils11 bzw. der Packung10 , sodass ohne Gegenmaßnahmen ein Hohlraum entstehen würde, bzw. der Zigarettenblock29 nicht sicher bzw. ordnungsgemäß im Schachtelteil11 gehalten würde. Entsprechend ist mindestens eine Abmessung des Zigarettenblocks29 kleiner als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils11 bzw. der Packung10 . - Sofern im Rahmen dieser Anmeldung darauf abgestellt wird, dass die Abmessungen (von Zigarettenblock
29 einerseits und des Innenraums des Schachtelteils11 bzw. der Packung10 andererseits) unterschiedlich sind, so bezieht sich dies nicht auf die üblichen Abweichungen, die im Zuge von Maß- und Fertigungstoleranzen bzw. zwecks einfacher Entnahme der Zigaretten üblicherweise vorhanden sind, sondern um Abweichungen, die über dieses Maß hinaus gehen. - Die Erfindung bezieht sich vielmehr auf Abweichungen in den Abmessungen, die dadurch entstehen, dass innerhalb der Packung
10 eine oder mehrere Zigarettenblöcke29 Aufnahme finden, die aufgrund der Anzahl und/oder Abmessungen der Zigaretten einen geringeren Packungsinhalt haben als bei derartigen Packungen10 üblich, sodass signifikante Unterschiede in den Abmessungen bestehen, die auf geeignete Weise ausgeglichen werden müssen, um den Zigarettenblock29 trotz der abweichenden Abmessungen sicher in der Packung10 aufzunehmen. - Im ersten Ausführungsbeispiel gemäß
1 bis4 ist zur Reduzierung der Tiefe des Schachtelteils11 die Vorderwand27 des Kragens26 entlang von zwei Faltlinen31 ,32 gefaltet. Die Faltlinien31 ,32 erstrecken sich dabei quer zu einer gedachten Längsachse33 des Kragens26 . - Die Faltlinien
31 ,32 teilen die Vorderwand27 in drei Abschnitte, nämlich einen oberen Abschnitt34 , einen mittleren Verbindungsabschnitt35 und einen unteren Abschnitt36 . Die drei Abschnitte werden derart um die Faltlinien31 ,32 gefaltet, dass der Abschnitt34 innenseitig an der Vorderwand15 des Schachtelteils11 anliegt, wohingegen der Abschnitt36 parallel zum Abschnitt34 jedoch mit Abstand zur Vorderwand15 des Schachtelteils11 angeordnet ist, und wobei sich der Abstand durch die entsprechende Abmessung des Verbindungsabschnitts35 ergibt. Die Vorderwand27 des Kragens26 wird demnach Z-förmig um die Faltlinien31 ,32 gefaltet. Der Verbindungsabschnitt35 ist quer zu den beiden Abschnitten34 ,36 gerichtet. Vorzugsweise sind die Faltlinien31 ,32 als Perforationslinien gebildet. - Es versteht sich, dass der Kragen
26 natürlich auch mehr als zwei Faltlinien31 ,32 aufweisen kann, so dass sich eine andere Faltung der Vorderwand27 des Kragens26 ergibt. Beispielsweise ist denkbar, dass mehrere jeweils voneinander beabstandete Abschnitte34 an der Innenseite der Vorderwand15 des Schachtelteils11 anliegen und/oder dass mehrere jeweils voneinander beabstandete Abschnitte36 mit Abstand zur Vorderwand15 des Schachtelteils11 angeordnet sind. - Um die Vorderwand
27 des Kragens26 auf die gezeigte Weise falten zu können sind ferner Trennschnitte37 zwischen der Vorderwand27 und den beiden Seitenwänden28 vorgesehen. Die Trennschnitte37 erstrecken sich entlang der Faltlinie38 zwischen Vorderwand27 und den beiden Seitenwänden28 jeweils von der ersten Faltlinie31 bis zur Unterseite39 des Kragens26 . Im Bereich einer Oberseite40 des Kragens26 ist eine übliche Ausnehmung41 eingeformt, um Zigaretten einfacher aus der Packung10 entnehmen zu können. Beidseitig der Ausnehmung41 sind sogenannte Deckelbremsen42 angeordnet. - Eine weitere Besonderheit betrifft Maßnahmen zur Sicherung der Z-Faltung der Vorderwand
27 des Kragens26 . Hierzu kann im Bereich von einer oder von beiden Seitenwänden28 des Kragens26 ein Haltemittel43 angeordnet sein. Wie in5 gezeigt, ist das Haltemittel43 eine durch Stanzen und Prägen gebildete Sicke, die innenseitig an der Seitenwand28 des Kragens26 angeordnet ist und zum Innenraum des Schachtelteils11 hin vorspringt. Mit einer freien Kante44 stützt dabei das Haltemittel43 den Verbindungsabschnitt35 unterseitig. - Eine alternative Lösung ist in
3 und4 gezeigt. Die rechte Hälfte des Kragens26 zeigt die vorstehend beschriebene Variante mit dem Haltemittel43 , wohingegen die linke Hälfte des Kragens26 eine Variante zeigt, bei der sich die Faltlinien31 ,32 auch in den Bereich der Seitenwände28 erstrecken. Diese Lösung hat den Vorteil, dass der Kragen26 insgesamt Z-förmig gefaltet und so auf den Packungsinhalt aufgelegt werden kann. Beim anschließenden Anlegen der Seitenwände28 des Kragens26 gegen den Packungsinhalt "entfalten" sich dabei die Seitenwände28 des Kragens26 so wie in3 gezeigt. - Es versteht sich, dass hinsichtlich der Konstruktion des Haltemittels
43 verschiedene Varianten denkbar sind. Es können auch andere Organe benutzt werden anstelle der vorstehend beschriebenen Sicke. Denkbar ist auch, dass die Haltemittel43 an anderen Wandungen des Kragens26 angreifen bzw. an anderen Wandungen des Schachtelteils11 angeordnet sind. - Der Zigarettenblock
49 wird vorzugsweise zusätzlich in seiner Position im Schachtelteil11 gesichert, beispielsweise durch Verklebung mit der Rückwand12 des Schachtelteils11 oder durch Verklebung mit den Seitenwänden28 des Schachtelteils11 oder des Kragens26 oder durch Verklebung mit dem Abschnitt36 des Kragens26 . - Eine Besonderheit des in
6 und7 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die Unterseite39 des Kragens26 sich bis zur Bodenwand14 des Schachtelteils11 erstreckt. Auf diese Weise kann sich der Kragen26 an der Bodenwand14 abstützen. Auf zusätzliche Haltemittel43 kann verzichtet werden, da auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Z-förmige Faltung des Kragens26 erhalten bleibt. - Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel gemäß
6 und7 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß1 bis4 . - Eine Besonderheit des dritten Ausführungsbeispiels gemäß
8 bis13 besteht in einer besonderen Konstruktion der Haltemittel43 . Zum einen ist in den Seitenwänden28 des Kragens26 jeweils eine Faltlasche45 vorgesehen. Diese ist durch eine U-förmige Stanzung im Material der Seitenwände28 gebildet. Zum anderen weist der Verbindungsabschnitt35 beidseitig eine Nase46 auf, die über die Faltlinie38 zwischen den Seitenwänden28 und der Vorderwand27 hinausragt. - Bei der Z-Faltung der Vorderwand
27 drückt die Nase46 die Faltlasche45 nach außen, sodass diese in eine Ausnehmung47 im Bereich der Seitenwand16 des Schachtelteils11 eingreift. Im vorliegenden Fall ist die Ausnehmung47 im inneren Seitenlappen19 ausgebildet. - Im Übrigen entspricht das dritte Ausführungsbeispiel gemäß
8 bis13 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß1 bis4 . - Eine Besonderheit des vierten Ausführungsbeispiels gemäß
14 bis20 besteht ebenfalls in einer besonderen Konstruktion der Haltemittel43 . - Die Haltemittel
43 sind durch Faltlappen48 gebildet, die in den Seitenwänden28 des Kragens26 ausgebildet sind. - Die Faltlappen
48 sind einerseits begrenzt durch den Trennschnitt37 , sowie andererseits durch einen weiteren Trennschnitt49 , der sich jeweils in Verlängerung der Faltlinie31 in die Seitenwände28 des Kragens26 erstreckt, sowie weiterhin eine Faltlinie50 , die sich ausgehend vom seitlichen freien Ende des Trennschnitts49 parallel zum Trennschnitt49 in Richtung der Unterseite39 des Kragens26 erstreckt. Entsprechend sind die Faltlappen48 jeweils durch die Trennschnitte37 ,49 und die Faltlinie50 begrenzt und sind entsprechend des Verlaufs der Trennschnitte37 ,49 und der Faltlinie50 rechteckig. Es versteht sich, dass bei einem anderen Verlauf der Trennschnitte37 ,49 und/oder der Faltlinie50 auch eine andere Form der Faltlappen48 denkbar ist. - Die Faltlappen
48 werden jeweils um die Faltlinie50 zum Inneren des Schachtelteils11 bzw. zum Abschnitt36 des Kragens hin verschwenkt, sodass ein freier Rand der Faltlappen48 , der durch den Trennschnitt49 gebildet ist, unterseitig am Verbindungsabschnitt35 linienförmig anliegt und diesen abstützt. Auf die Weise kann wie in den anderen Ausführungsbeispielen verhindert werden, dass die Z-Faltung des Kragens26 durch die Rückstellkräfte des Materials des Kragens26 verloren geht. - Die Faltung der Faltlappen
48 kann vorzugsweise nach dem Auflegen des Kragens26 auf den Zigarettenblock29 erfolgen, beispielsweise durch Faltorgane, die seitlich gegen die Faltlappen48 bewegt werden, um diese gegen bzw. in Richtung des Abschnitts36 umzufalten, wie schematisch in20 gezeigt. - Dieser Faltschritt kann auch durchgeführt werden, wenn der Zigarettenblock
29 mit aufgelegtem Kragen26 sich bereits in einem teilweise gefalteten Zuschnitt51 für die Packung10 befindet, beispielsweise in einer Tasche eines Faltrevolvers (nicht gezeigt). - In einem Zwischenfaltschritt gemäß
20 sind die inneren Seitenlappen19 der Seitenwände16 ,17 des Schachtelteils11 bereits gegen den Packungsinhalt gefaltet, bzw. aufgerichtet. Um in dieser Zwischenfaltstellung die Faltlappen48 des Kragens26 falten zu können, sind in den inneren Seitenlappen19 der Seitenwände16 ,17 entsprechende Faltlappen52 durch Trennschnitte53 und eine Faltlinie54 gebildet, die zusammen mit den Faltlappen48 umgefaltet werden. Die entsprechend entstehende Ausnehmung im inneren Seitenlappen19 wird dabei später durch den äußeren Seitenlappen18 der Seitenwände16 ,17 verdeckt. Sowohl die Faltlappen48 als auch die Faltlappen52 liegen mit einer Oberkante unterseitig am Verbindungsabschnitt35 an und stützen diesen. - Der Zuschnitt
51 ist im Übrigen wie ein üblicher Zuschnitt für eine Hinge-Lid-Packung10 aufgebaut. Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Wandungen zeigt19 noch die Lage von Faltlappen55 ,56 ,57 , die bei der gefalteten Packung10 an der Innenseite der Bodenwand14 des Schachtelteils11 oder der Vorderwand20 bzw. Stirnwand30 des Deckels13 anliegen. - Es versteht sich, dass auf die Faltlappen
52 in den Seitenlappen18 auch verzichtet werden kann, wenn die Faltlappen48 umgefaltet werden, bevor Zigarettenblock29 und Kragen26 mit dem Zuschnitt51 zusammengeführt werden, oder wenn die Faltung der Faltlappen49 erfolgt, bevor die inneren Seitenlappen18 aufgerichtet werden. Weiterhin ist es auch denkbar an der Stelle der Faltlappen52 entsprechende Ausnehmungen in den inneren Seitenlappen18 vorzusehen. - Die Länge des Kragens
26 bzw. des unteren Abschnitts36 kann wie im zweiten Ausführungsbeispiel so bemessen sein, dass die Unterseite39 des Kragens26 auf der Bodenwand14 anliegt. - Im Übrigen entspricht das vierte Ausführungsbeispiel gemäß
14 bis17 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß1 bis4 . - Eine Variante des vierten Ausführungsbeispiels ist in
21 und22 gezeigt. Diese Variante unterscheidet sich vom vierten Ausführungsbeispiel dadurch, dass einer der beiden Faltlappen48 , nämlich der rechte Faltlappen48 in der Darstellung gemäß21 wenigstens abschnittsweise eine größere Breite aufweist als der andere Faltlappen48 . - In einem oberen Abschnitt, der sich in diesem Fall auf Höhe des Abschnitts
35 befindet, weist der rechte Faltlappen48 die gleiche Breite wie der linke Faltlappen48 auf. Darunter ist der Trennschnitt37 so ausgebildet, dass der rechte Faltlappen48 eine größere Breite als im darüber liegenden Abschnitt aufweist. Die Breite des rechten Faltlappens48 im unteren Abschnitt ist auch größer als die Breite des linken Faltlappens48 . - Alternativ ist es natürlich auch denkbar, dass der rechte Faltlappen
48 insgesamt (durchgehend bzw. über die gesamte Höhe) eine größere Breite als der linke Faltlappen48 aufweist. - Die unterschiedliche Breite der Faltlappen
48 ist beim Falten der Faltlappen48 von Vorteil. Nachdem die Seitenwände28 des Kragens26 gegen die entsprechenden Seitenwände des Zigarettenblocks29 gefaltet wurden, steht der Faltlappen48 mit der größeren Breite weiter nach oben über den Zigarettenblock29 ab als der andere Faltlappen48 und kann dadurch separat durch Faltorgane, beispielsweise eine Faltweiche, erfasst und umgefaltet werden. - Auch bei dieser Variante können die Faltlappen
48 zusammen mit den Faltlappen51 in den Seitenlappen19 gefaltet werden. - Weitere Varianten gemäß
23 und24 einerseits und25 und26 andererseits zeigen den Kragen26 gemäß21 und22 in einer Variante für Packungen10 mit Rundkanten einerseits und Oktagonalkanten andererseits. Die Kragen26 sind mit entsprechenden Faltlinien58 im Übergang von der Vorderwand27 zu den Seitenwänden28 ausgebildet und an die Kontur der entsprechenden Packungskanten der Packung10 angepasst. Ferner ist bei der Variante gemäß25 und26 der Trennschnitt37 im Übergang zum Trennschnitt49 entsprechend der Oktagonalkanten der Packung10 konturiert. - Allen gezeigten Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass der Zigarettenblock
29 jeweils nur in einer Abmessung von den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils11 abweicht, nämlich entweder in der Breite oder der Tiefe. Hinsichtlich der Höhe des Zigarettenblocks29 sind in keinem der Fälle irgendwelche Besonderheiten gegeben. - Es kann aber natürlich sein, dass die Abmessungen des Zigarettenblocks
29 in mehr als einer Dimension bzw. Richtung von den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils11 abweichen. Gegebenenfalls können mehrere der einzelnen Maßnahmen zum Ausgleichen der unterschiedlichen Abmessungen miteinander kombiniert werden. - Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Zigarettenblöcke
29 möglichst eine größere Breite als Tiefe aufweisen sollten, um die Faltung des Innenzuschnitts im Bereich der Oberseite ordnungsgemäß durchführen zu können. - Beim Packungsinhalt kann es sich grundsätzlich um Zigaretten mit normalen Abmessungen handeln, oder aber auch um Zigaretten mit geringerem Durchmesser als normale Zigaretten, nämlich sogenannte Slim- oder Superslim-Zigaretten.
- Bezugszeichenliste
-
- 10
- Packung
- 11
- Schachtelteil
- 12
- Rückwand (Schachtelteil)
- 13
- Deckel
- 14
- Bodenwand (Schachtelteil)
- 15
- Vorderwand (Schachtelteil)
- 16
- Seitenwand (Schachtelteil)
- 17
- Seitenwand (Schachtelteil)
- 18
- Seitenlappen (Seitenwand)
- 19
- Seitenlappen (Seitenwand)
- 20
- Vorderwand (Deckel)
- 21
- Rückwand (Deckel)
- 22
- Seitenwand (Deckel)
- 23
- Seitenwand (Deckel)
- 24
- Seitenlappen (Seitenwand)
- 25
- Seitenlappen (Seitenwand)
- 26
- Kragen
- 27
- Vorderwand (Kragen)
- 28
- Seitenwand (Kragen)
- 29
- Zigarettenblock
- 30
- Stirnwand (Deckel)
- 31
- Faltlinie
- 32
- Faltlinie
- 33
- Längsachse
- 34
- Abschnitt
- 35
- Verbindungsabschnitt
- 36
- Abschnitt
- 37
- Trennschnitt
- 38
- Faltlinie
- 39
- Unterseite (Kragen)
- 40
- Oberseite (Kragen)
- 41
- Ausnehmung
- 42
- Deckelbremsen
- 43
- Haltemittel
- 44
- Kante
- 45
- Faltlasche
- 46
- Nase
- 47
- Ausnehmung
- 48
- Faltlappen
- 49
- Trennschnitt
- 50
- Faltlinie
- 51
- Zuschnitt
- 52
- Faltlappen
- 53
- Trennschnitt
- 54
- Faltlinie
- 55
- Faltlappen
- 56
- Faltlappen
- 57
- Faltlappen
- 58
- Faltlinie
Claims (15)
- Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil (
11 ), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15 ), eine Rückwand (12 ), Seitenwände (16 ,17 ) und eine Bodenwand (14 ) begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil (11 ) wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock (29 ) angeordnet ist, und wobei die Packung (10 ) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung des wenigstens einen Zigarettenblocks (29 ) kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11 ), sodass der Zigarettenblock (29 ) den Innenraum des Schachtelteils (11 ) im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11 ) ein Kragen (26 ) angeordnet ist, der mit einer Vorderwand (27 ) wenigstens teilweise an der Vorderwand (15 ) des Schachtelteils (11 ) anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand (27 ) des Kragens (26 ) angeordneten Seitenwänden (28 ) des Kragens (26 ) an entsprechenden Seitenwänden (16 ,17 ) des Schachtelteils (11 ) anliegt, und wobei der Kragen (26 ) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock (29 ) und Innenraum des Schachtelteils (11 ) dient, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand (27 ) des Kragens (26 ) teilweise an der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet ist und den Zigarettenblock (29 ) abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks (29 ) im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils (11 ) auszugleichen. - Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (
27 ) des Kragens (26 ) durch wenigstens zwei Faltlinien (31 ,32 ) in mehrere Abschnitte (34 ,35 ,36 ) aufgeteilt ist, und dass die Wand (27 ) des Kragens (26 ) um die Faltlinien (34 ,35 ,36 ) derart gefaltet wird, dass wenigstens ein Abschnitt (34 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) an der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet ist und ein anderer Abschnitt (36 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) mit Abstand zur entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet ist, und wobei die Faltlinien (31 ,32 ) vorzugsweise durch Perforationslinien gebildet sind. - Packung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine an der entsprechenden Wand (
15 ) des Schachtelteils (11 ) anliegende Abschnitt (34 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) und der wenigstens eine von der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) beabstandete Abschnitt (34 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) durch wenigstens einen weiteren Abschnitt der Wand (27 ) des Kragens (26 ) als Verbindungsabschnitt (35 ) miteinander verbunden sind, wobei die erstgenannten Abschnitte (34 ,36 ) im Wesentlichen parallel zur Ebene der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) verlaufend angeordnet sind und der Verbindungsabschnitt (35 ) winklig, insbesondere quer, zur Ebene der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) und den erstgenannten Abschnitten (34 ,36 ) verlaufend angeordnet ist. - Packung nach Anspruch 3 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (
35 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) in seiner Position durch Haltemittel (43 ) an wenigstens einer anderen Wandung der Packung (10 ) gehalten ist. - Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (
35 ) im Bereich von wenigstens einem seitlichen Ende an wenigstens einer Wand (28 ) des Kragens (26 ) gehalten ist, insbesondere durch formschlüssigen Eingriff des Verbindungsabschnitts (35 ) in wenigstens ein an der Seitenwand (28 ) angeordnetes Haltemittel (43 ). - Packung nach Anspruch 5 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Haltemittel (
43 ) durch im Bereich wenigstens einer Wand (28 ) des Kragens (26 ) angeordnete Vorsprünge und/oder Vertiefungen gebildet ist, insbesondere als wenigstens teilweise durch Prägungen und/oder Stanzungen gebildete Vorsprünge und/oder Vertiefungen. - Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein am Verbindungsabschnitt (
35 ) angeordneter Vorsprung (46 ) einen durch Stanzung gebildeten Faltlappen (45 ) an einer benachbarten Wand (28 ) des Kragens (26 ) in eine im Schachtelteil (11 ) gebildete Ausnehmung oder Vertiefung drückt, wobei die Ausnehmung (47 ) vorzugsweise im Bereich einer doppellagigen Wand (16 ,17 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet ist, nämlich im Bereich eines inneren Seitenlappens (19 ) derselben. - Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (
34 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) an der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet sind. - Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (
36 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) mit Abstand zur entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) angeordnet sind. - Packung nach Anspruch 1 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterseite (
39 ) der Wand (27 ) des Kragens (26 ) sich bis in den Bereich der Bodenwand (14 ) des Schachtelteils (11 ) erstreckt und dort den Kragen (26 ) durch Anlage an der Bodenwand (14 ) abstützt. - Packung nach Anspruch 1 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlinien (
31 ,32 ) parallel zu einer Packungskante der Packung (10 ) im Übergang zwischen der entsprechenden Wand (15 ) des Schachtelteils (11 ) und einer Bodenwand (14 ) des Schachtelteils (11 ) gerichtet angeordnet sind. - Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (
27 ) des Kragens (26 ) von benachbarten Wänden (28 ) des Kragens (26 ) unterhalb einer Faltlinie (31 ), die einer Oberseite (40 ) des Kragens (26 ) am nächsten ist bis zu einer Unterseite (39 ) des Kragens (26 ) durch einen Trennschnitt (37 ) getrennt ist. - Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (
43 ) durch Faltlappen (48 ) gebildet ist, die im Bereich der Seitenwände (28 ) des Kragens (26 ) angeordnet und um jeweils eine Faltlinie (50 ) derart faltbar sind, dass sie den Verbindungsabschnitt (35 ) des Kragens (26 ) unterseitig abstützen. - Packung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlappen (
48 ) in den beiden Seitenwänden (28 ) des Kragens (26 ) wenigstens teilweise eine unterschiedliche Breite aufweisen, derart, dass nach dem Umfalten der Faltlappen (28 ) gegen entsprechende Seitenwände der Zigarettengruppe (29 ) ein Faltlappen (48 ) wenigstens teilweise weiter gegenüber der Vorderseite der Zigarettengruppe (29 ) absteht als der andere Faltlappen (48 ). - Packung nach Anspruch 13 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innere Seitenlappen (
19 ) der Seitenwände (16 ,17 ) des Schachtelteils (12 ) entsprechende Faltlappen (52 ) aufweisen, deren Lage mit der Lage der Faltlappen (48 ) in den Seitenwänden (28 ) derart korrespondiert, dass sie zusammen mit den Faltlappen (48 ) in den Seitenwänden (28 ) gefaltet werden, wobei die Bereiche der Faltlappen (52 ) in den inneren Seitenlappen (19 ) durch die äußeren Seitenlappen (19 ) der Seitenwände (16 ,17 ) des Schachtelteils (12 ) abgedeckt werden.
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