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DE102014222994A1 - Packung für Zigaretten - Google Patents

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DE102014222994A1
DE102014222994A1 DE102014222994.4A DE102014222994A DE102014222994A1 DE 102014222994 A1 DE102014222994 A1 DE 102014222994A1 DE 102014222994 A DE102014222994 A DE 102014222994A DE 102014222994 A1 DE102014222994 A1 DE 102014222994A1
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DE
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wall
collar
box part
folding
side walls
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DE102014222994.4A
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Irmin Steinkamp
Henry Buse
Reinhard Lohmann
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Focke and Co GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil (11), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15), eine Rückwand (12), Seitenwände (16, 17) und eine Bodenwand (14) begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil (11) wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock (29) angeordnet ist, und wobei die Packung (10) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung des wenigstens einen Zigarettenblocks (29) kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11), sodass der Zigarettenblock (29) den Innenraum des Schachtelteils (11) im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11) ein Kragen (26) angeordnet ist, der mit einer Vorderwand (27) wenigstens teilweise an der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand (27) des Kragens (26) angeordneten Seitenwänden (28) des Kragens (26) an entsprechenden Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) anliegt, und wobei der Kragen (26) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock (29) und Innenraum des Schachtelteils (11) dient. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand (27) des Kragens (26) teilweise an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet ist und den Zigarettenblock (29) abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks (29) im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils (11) auszugleichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil, welches wenigstens durch eine Vorderwand, eine Rückwand, Seitenwände und eine Bodenwand begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock angeordnet ist, und wobei die Packung vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung der wenigstens einen Zigarettengruppe kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils, sodass die Zigarettengruppe den Innenraum des Schachtelteils im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil ein Kragen angeordnet ist, der mit einer Vorderwand wenigstens teilweise an der Vorderwand des Schachtelteils anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand der Kragens angeordneten Seitenwänden des Kragens an entsprechenden Seitenwänden des Schachtelteils anliegt, und wobei der Kragen zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock und Innenraum des Schachtelteils dient, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In der Praxis kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass die Packungsgrößen bzw. die Abmessungen von Packungen für Zigaretten vorgegeben sind, beispielsweise aus gesetzlichen, steuerlichen oder technischen Gründen. Um eine kostengünstige Herstellung von Packungen zu gewährleisten, ist es aber wünschenswert, dass die Packungen bei konstanten (Außen-)Abmessungen mit unterschiedlichen Inhalten befüllt werden können, um flexibel auf entsprechende Vorgaben in verschiedenen Märkten reagieren zu können, ohne dass eine kostspielige Umrüstung der Verpackungsmaschinen erforderlich wäre. Insbesondere ist es von Interesse eine geringere Anzahl von Zigaretten bzw. Zigarettenblöcken mit geringeren Abmessungen in üblichen Packungen unterzubringen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Packungen für Zigaretten weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine möglichst vorteilhafte Aufnahme unterschiedlicher Packungsinhalte in vorzugsweise standardisierten Packungen, sowie im Hinblick auf eine möglichst einfache Herstellbarkeit auf herkömmlichen Verpackungsmaschinen.
  • Eine Packung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist vorgesehen, dass eine Wand des Kragens teilweise an der entsprechenden Wand des Schachtelteils anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist und den Zigarettenblock abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils auszugleichen.
  • Auf diese Weise kann der Innenraum des Schachtelteils im Hinblick auf eine oder mehrere Abmessungen des Zigarettenblocks reduziert werden, insbesondere im Hinblick auf eine geringere Breite oder Tiefe des Zigarettenblocks. Da zur Anpassung an die oder jede geringere Abmessung nur die Anpassung des Kragens erforderlich ist, hält sich der Aufwand zur Umrüstung der Verpackungsmaschinen in Grenzen. Zudem werden keine zusätzlichen Zuschnitte oder andere Hilfsmittel benötigt, um die Zigarettengruppe sicher im Schachtelteil zu positionieren.
  • Sofern im Rahmen der Anmeldung auf eine Wand des Kragens und eine entsprechende Wand des Schachtelteils Bezug genommen wird, so sind hiermit die Wände des Kragens und des Schachtelteils gemeint, die jeweils an der gleichen Seite der Packung angeordnet sind, also Vorderwand des Kragens und Vorderwand des Schachtelteils oder Seitenwand des Kragens und Seitenwand des Schachtelteils an der jeweils gleichen Seite der Packung.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wand des Kragens durch wenigstens zwei Faltlinien in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, und dass die Wand des Kragens um die Faltlinien derart gefaltet wird, dass wenigstens ein Abschnitt der Wand des Kragens an der entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist und ein anderer Abschnitt der Wand des Kragens mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet ist, und wobei die Faltlinien vorzugsweise durch Perforationslinien gebildet sind.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der wenigstens eine an der entsprechenden Wand des Schachtelteils anliegende Abschnitt der Wand des Kragens und der wenigstens eine von der entsprechenden Wand des Schachtelteils beabstandete Abschnitt der Wand des Kragens durch wenigstens einen weiteren Abschnitt der Wand des Kragens als Verbindungsabschnitt miteinander verbunden sind, wobei die erstgenannten Abschnitte im Wesentlichen parallel zur Ebene der entsprechenden Wand des Schachtelteils verlaufend angeordnet sind und der Verbindungsabschnitt winklig, insbesondere quer, zur Ebene der entsprechenden Wand des Schachtelteils und den erstgenannten Abschnitten verlaufend angeordnet ist.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass der Verbindungsabschnitt der Wand des Kragens in seiner Position durch Haltemittel an wenigstens einer anderen Wandung der Packung gehalten ist. Vorzugsweise derart, dass der Verbindungsabschnitt im Bereich von wenigstens einem seitlichen Ende an wenigstens einer Wand des Kragens gehalten ist, insbesondere durch formschlüssigen Eingriff des Verbindungsabschnitts in wenigstens ein an der Seitenwand angeordnetes Haltemittel.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Haltemittel durch im Bereich wenigstens einer Wand des Kragens angeordnete Vorsprünge und/oder Vertiefungen gebildet ist, insbesondere als wenigstens teilweise durch Prägungen und/oder Stanzungen gebildete Vorsprünge und/oder Vertiefungen.
  • Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass ein am Verbindungsabschnitt angeordneter Vorsprung einen durch Stanzung gebildeten Faltlappen an einer benachbarten Wand des Kragens in eine im Schachtelteil gebildete Ausnehmung oder Vertiefung drückt, wobei die Ausnehmung vorzugsweise im Bereich einer doppellagigen Wand des Schachtelteils angeordnet ist, nämlich im Bereich eines inneren Seitenlappens derselben.
  • Gemäß einer Variante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei Abschnitte der Wand des Kragens an der entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet sind.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei Abschnitte der Wand des Kragens mit Abstand zur entsprechenden Wand des Schachtelteils angeordnet sind.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass eine Unterseite der Wand des Kragens sich bis in den Bereich der Bodenwand des Schachtelteils erstreckt und dort den Kragen durch Anlage an der Bodenwand abstützt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Faltlinien parallel zu einer Packungskante der Packung im Übergang zwischen der entsprechenden Wand des Schachtelteils und einer Bodenwand des Schachtelteils gerichtet angeordnet sind.
  • Ein vorteilhaftes Detail kann darin bestehen, dass die Wand des Kragens von benachbarten Wänden des Kragens unterhalb einer Faltlinie, die einer Oberseite des Kragens am nächsten ist bis zu einer Unterseite des Kragens durch einen Trennschnitt getrennt ist.
  • Eine weitere Variante der Erfindung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass das Haltemittel durch Faltlappen gebildet ist, die im Bereich der Seitenwände des Kragens angeordnet und um jeweils eine Faltlinie derart faltbar sind, dass sie den Verbindungsabschnitt des Kragens unterseitig abstützen.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass innere Seitenlappen der Seitenwände des Schachtelteils entsprechende Faltlappen aufweisen, deren Lage mit der Lage der Faltlappen in den Seitenwänden derart korrespondiert, dass sie zusammen mit den Faltlappen in den Seitenwänden gefaltet werden können, wobei die Bereiche der Faltlappen in den inneren Seitenlappen durch die äußeren Seitenlappen der Seitenwände des Schachtelteils abgedeckt werden.
  • Grundsätzlich sollte bei allen Varianten darauf geachtet werden, dass die oder jede Zigarettengruppe eine größere Breite als Tiefe aufweist, um eine ordnungsgemäße Faltung des Innenzuschnitts im Bereich der Oberseite der Zigarettengruppe zu gewährleisten.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 2 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß 1 in räumlicher Darstellung,
  • 3 den Kragen gemäß 2 in separater Darstellung,
  • 4 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß 2 und 3,
  • 5 eine Einzelheit des Kragens gemäß 2 bis 4 in vergrößerter Darstellung,
  • 6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 7 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß 6 in räumlicher Darstellung,
  • 8 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 9 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß 8 in räumlicher Darstellung,
  • 10 den Kragen gemäß 9 in separater Darstellung,
  • 11 eine Einzelheit des Kragens gemäß 9 und 10 in vergrößerter Darstellung,
  • 12 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß 9 und 10,
  • 13 einen Schnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XIII-XIII in 8,
  • 14 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 15 einen Packungsinhalt und einen Kragen der Packung gemäß 14 in räumlicher Darstellung,
  • 16 den Kragen gemäß 15 in separater Darstellung,
  • 17 einen Zuschnitt für einen Kragen gemäß 15 und 16,
  • 18 eine Einzelheit des Kragens in vergrößerter Darstellung um Bereich XVIII gemäß 15,
  • 19 eine Zuschnitt für eine Packung,
  • 20 eine teilweise gefaltete Packung mit einem Kragen gemäß 14 bis 18 und einem Zigarettenblock in räumlicher Darstellung,
  • 21 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels,
  • 22 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß 21 in räumlicher Darstellung,
  • 23 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels,
  • 24 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß 23 in räumlicher Darstellung,
  • 25 einen Kragen für eine Variante des fünften Ausführungsbeispiels, und
  • 26 einen Packungsinhalt und einen Kragen gemäß 25 in räumlicher Darstellung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschrieben, die sich jeweils auf eine Packung 10 des Typs Klappschachtel (Hinge-Lid-Packung) für Zigaretten bezieht. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Erfindung auf andere Typen von Packungen für Zigaretten beziehen kann.
  • Die in den Figuren gezeigten Packungen 10 bestehen aus einem Schachtelteil 11 und einem schwenkbar im Bereich einer Rückwand 12 des Schachtelteils 11 angebrachten Deckel 13. Das Schachtelteil 11 besteht ferner aus einer (unteren) Bodenwand 14 und einer (aufrechten) Vorderwand 15, die der Rückwand 12 gegenüber liegt. Seitenwände 16, 17 verbinden Rückwand 12 und Vorderwand 15 miteinander und sind aus einander überdeckenden, inneren und äußeren Seitenlappen 18, 19 gebildet. Der Deckel 13 besteht ebenfalls aus Vorderwand 20, Rückwand 21, Stirnwand 30 und Seitenwänden 22, 23. Die Seitenwände 22, 23 des Deckels 13 sind ebenfalls durch einander überdeckende, innere und äußere Seitenlappen 24, 25 gebildet.
  • Ein weiterer Bestandteil der Packungen 10 ist jeweils ein Kragen 26 in unterschiedlicher Konfiguration. Grundbestandteile des Kragens 26 sind aber stets eine Vorderwand 27, die an der Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 anliegt und gegebenenfalls mit dieser durch Klebung verbunden ist. Weiterhin gehören zum Kragen 26 Seitenwände 28, die sich entlang von Seitenwänden 16, 17 des Schachtelteils 11 erstrecken. Ein aus dem Schachtelteil 11 herausragender oberer Bereich des Kragens 26 wird durch den Deckel 13 in Schließstellung der Packung 10 umschlossen.
  • Die so ausgebildete, quaderförmige Packung 10 aus dünnem Karton ist besonders geeignet für die Aufnahme von Zigaretten oder anderen stabförmigen Gegenständen. Die Zigaretten werden als Zigarettengruppe formiert und sind durch einen Innenzuschnitt beispielsweise aus Stanniol umgeben. Es entsteht so ein Zigarettenblock 29. In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Zigarettengruppe bzw. der Zigarettenblock 29 im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet, mit einem rechteckigen Querschnitt.
  • Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Abmessungen des Zigarettenblocks 29. Die Abmessungen (Breite, Höhe, Tiefe) entsprechen nämlich zumindest teilweise nicht den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10, sodass ohne Gegenmaßnahmen ein Hohlraum entstehen würde, bzw. der Zigarettenblock 29 nicht sicher bzw. ordnungsgemäß im Schachtelteil 11 gehalten würde. Entsprechend ist mindestens eine Abmessung des Zigarettenblocks 29 kleiner als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10.
  • Sofern im Rahmen dieser Anmeldung darauf abgestellt wird, dass die Abmessungen (von Zigarettenblock 29 einerseits und des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10 andererseits) unterschiedlich sind, so bezieht sich dies nicht auf die üblichen Abweichungen, die im Zuge von Maß- und Fertigungstoleranzen bzw. zwecks einfacher Entnahme der Zigaretten üblicherweise vorhanden sind, sondern um Abweichungen, die über dieses Maß hinaus gehen.
  • Die Erfindung bezieht sich vielmehr auf Abweichungen in den Abmessungen, die dadurch entstehen, dass innerhalb der Packung 10 eine oder mehrere Zigarettenblöcke 29 Aufnahme finden, die aufgrund der Anzahl und/oder Abmessungen der Zigaretten einen geringeren Packungsinhalt haben als bei derartigen Packungen 10 üblich, sodass signifikante Unterschiede in den Abmessungen bestehen, die auf geeignete Weise ausgeglichen werden müssen, um den Zigarettenblock 29 trotz der abweichenden Abmessungen sicher in der Packung 10 aufzunehmen.
  • Im ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4 ist zur Reduzierung der Tiefe des Schachtelteils 11 die Vorderwand 27 des Kragens 26 entlang von zwei Faltlinen 31, 32 gefaltet. Die Faltlinien 31, 32 erstrecken sich dabei quer zu einer gedachten Längsachse 33 des Kragens 26.
  • Die Faltlinien 31, 32 teilen die Vorderwand 27 in drei Abschnitte, nämlich einen oberen Abschnitt 34, einen mittleren Verbindungsabschnitt 35 und einen unteren Abschnitt 36. Die drei Abschnitte werden derart um die Faltlinien 31, 32 gefaltet, dass der Abschnitt 34 innenseitig an der Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 anliegt, wohingegen der Abschnitt 36 parallel zum Abschnitt 34 jedoch mit Abstand zur Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 angeordnet ist, und wobei sich der Abstand durch die entsprechende Abmessung des Verbindungsabschnitts 35 ergibt. Die Vorderwand 27 des Kragens 26 wird demnach Z-förmig um die Faltlinien 31, 32 gefaltet. Der Verbindungsabschnitt 35 ist quer zu den beiden Abschnitten 34, 36 gerichtet. Vorzugsweise sind die Faltlinien 31, 32 als Perforationslinien gebildet.
  • Es versteht sich, dass der Kragen 26 natürlich auch mehr als zwei Faltlinien 31, 32 aufweisen kann, so dass sich eine andere Faltung der Vorderwand 27 des Kragens 26 ergibt. Beispielsweise ist denkbar, dass mehrere jeweils voneinander beabstandete Abschnitte 34 an der Innenseite der Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 anliegen und/oder dass mehrere jeweils voneinander beabstandete Abschnitte 36 mit Abstand zur Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 angeordnet sind.
  • Um die Vorderwand 27 des Kragens 26 auf die gezeigte Weise falten zu können sind ferner Trennschnitte 37 zwischen der Vorderwand 27 und den beiden Seitenwänden 28 vorgesehen. Die Trennschnitte 37 erstrecken sich entlang der Faltlinie 38 zwischen Vorderwand 27 und den beiden Seitenwänden 28 jeweils von der ersten Faltlinie 31 bis zur Unterseite 39 des Kragens 26. Im Bereich einer Oberseite 40 des Kragens 26 ist eine übliche Ausnehmung 41 eingeformt, um Zigaretten einfacher aus der Packung 10 entnehmen zu können. Beidseitig der Ausnehmung 41 sind sogenannte Deckelbremsen 42 angeordnet.
  • Eine weitere Besonderheit betrifft Maßnahmen zur Sicherung der Z-Faltung der Vorderwand 27 des Kragens 26. Hierzu kann im Bereich von einer oder von beiden Seitenwänden 28 des Kragens 26 ein Haltemittel 43 angeordnet sein. Wie in 5 gezeigt, ist das Haltemittel 43 eine durch Stanzen und Prägen gebildete Sicke, die innenseitig an der Seitenwand 28 des Kragens 26 angeordnet ist und zum Innenraum des Schachtelteils 11 hin vorspringt. Mit einer freien Kante 44 stützt dabei das Haltemittel 43 den Verbindungsabschnitt 35 unterseitig.
  • Eine alternative Lösung ist in 3 und 4 gezeigt. Die rechte Hälfte des Kragens 26 zeigt die vorstehend beschriebene Variante mit dem Haltemittel 43, wohingegen die linke Hälfte des Kragens 26 eine Variante zeigt, bei der sich die Faltlinien 31, 32 auch in den Bereich der Seitenwände 28 erstrecken. Diese Lösung hat den Vorteil, dass der Kragen 26 insgesamt Z-förmig gefaltet und so auf den Packungsinhalt aufgelegt werden kann. Beim anschließenden Anlegen der Seitenwände 28 des Kragens 26 gegen den Packungsinhalt "entfalten" sich dabei die Seitenwände 28 des Kragens 26 so wie in 3 gezeigt.
  • Es versteht sich, dass hinsichtlich der Konstruktion des Haltemittels 43 verschiedene Varianten denkbar sind. Es können auch andere Organe benutzt werden anstelle der vorstehend beschriebenen Sicke. Denkbar ist auch, dass die Haltemittel 43 an anderen Wandungen des Kragens 26 angreifen bzw. an anderen Wandungen des Schachtelteils 11 angeordnet sind.
  • Der Zigarettenblock 49 wird vorzugsweise zusätzlich in seiner Position im Schachtelteil 11 gesichert, beispielsweise durch Verklebung mit der Rückwand 12 des Schachtelteils 11 oder durch Verklebung mit den Seitenwänden 28 des Schachtelteils 11 oder des Kragens 26 oder durch Verklebung mit dem Abschnitt 36 des Kragens 26.
  • Eine Besonderheit des in 6 und 7 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die Unterseite 39 des Kragens 26 sich bis zur Bodenwand 14 des Schachtelteils 11 erstreckt. Auf diese Weise kann sich der Kragen 26 an der Bodenwand 14 abstützen. Auf zusätzliche Haltemittel 43 kann verzichtet werden, da auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Z-förmige Faltung des Kragens 26 erhalten bleibt.
  • Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4.
  • Eine Besonderheit des dritten Ausführungsbeispiels gemäß 8 bis 13 besteht in einer besonderen Konstruktion der Haltemittel 43. Zum einen ist in den Seitenwänden 28 des Kragens 26 jeweils eine Faltlasche 45 vorgesehen. Diese ist durch eine U-förmige Stanzung im Material der Seitenwände 28 gebildet. Zum anderen weist der Verbindungsabschnitt 35 beidseitig eine Nase 46 auf, die über die Faltlinie 38 zwischen den Seitenwänden 28 und der Vorderwand 27 hinausragt.
  • Bei der Z-Faltung der Vorderwand 27 drückt die Nase 46 die Faltlasche 45 nach außen, sodass diese in eine Ausnehmung 47 im Bereich der Seitenwand 16 des Schachtelteils 11 eingreift. Im vorliegenden Fall ist die Ausnehmung 47 im inneren Seitenlappen 19 ausgebildet.
  • Im Übrigen entspricht das dritte Ausführungsbeispiel gemäß 8 bis 13 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4.
  • Eine Besonderheit des vierten Ausführungsbeispiels gemäß 14 bis 20 besteht ebenfalls in einer besonderen Konstruktion der Haltemittel 43.
  • Die Haltemittel 43 sind durch Faltlappen 48 gebildet, die in den Seitenwänden 28 des Kragens 26 ausgebildet sind.
  • Die Faltlappen 48 sind einerseits begrenzt durch den Trennschnitt 37, sowie andererseits durch einen weiteren Trennschnitt 49, der sich jeweils in Verlängerung der Faltlinie 31 in die Seitenwände 28 des Kragens 26 erstreckt, sowie weiterhin eine Faltlinie 50, die sich ausgehend vom seitlichen freien Ende des Trennschnitts 49 parallel zum Trennschnitt 49 in Richtung der Unterseite 39 des Kragens 26 erstreckt. Entsprechend sind die Faltlappen 48 jeweils durch die Trennschnitte 37, 49 und die Faltlinie 50 begrenzt und sind entsprechend des Verlaufs der Trennschnitte 37, 49 und der Faltlinie 50 rechteckig. Es versteht sich, dass bei einem anderen Verlauf der Trennschnitte 37, 49 und/oder der Faltlinie 50 auch eine andere Form der Faltlappen 48 denkbar ist.
  • Die Faltlappen 48 werden jeweils um die Faltlinie 50 zum Inneren des Schachtelteils 11 bzw. zum Abschnitt 36 des Kragens hin verschwenkt, sodass ein freier Rand der Faltlappen 48, der durch den Trennschnitt 49 gebildet ist, unterseitig am Verbindungsabschnitt 35 linienförmig anliegt und diesen abstützt. Auf die Weise kann wie in den anderen Ausführungsbeispielen verhindert werden, dass die Z-Faltung des Kragens 26 durch die Rückstellkräfte des Materials des Kragens 26 verloren geht.
  • Die Faltung der Faltlappen 48 kann vorzugsweise nach dem Auflegen des Kragens 26 auf den Zigarettenblock 29 erfolgen, beispielsweise durch Faltorgane, die seitlich gegen die Faltlappen 48 bewegt werden, um diese gegen bzw. in Richtung des Abschnitts 36 umzufalten, wie schematisch in 20 gezeigt.
  • Dieser Faltschritt kann auch durchgeführt werden, wenn der Zigarettenblock 29 mit aufgelegtem Kragen 26 sich bereits in einem teilweise gefalteten Zuschnitt 51 für die Packung 10 befindet, beispielsweise in einer Tasche eines Faltrevolvers (nicht gezeigt).
  • In einem Zwischenfaltschritt gemäß 20 sind die inneren Seitenlappen 19 der Seitenwände 16, 17 des Schachtelteils 11 bereits gegen den Packungsinhalt gefaltet, bzw. aufgerichtet. Um in dieser Zwischenfaltstellung die Faltlappen 48 des Kragens 26 falten zu können, sind in den inneren Seitenlappen 19 der Seitenwände 16, 17 entsprechende Faltlappen 52 durch Trennschnitte 53 und eine Faltlinie 54 gebildet, die zusammen mit den Faltlappen 48 umgefaltet werden. Die entsprechend entstehende Ausnehmung im inneren Seitenlappen 19 wird dabei später durch den äußeren Seitenlappen 18 der Seitenwände 16, 17 verdeckt. Sowohl die Faltlappen 48 als auch die Faltlappen 52 liegen mit einer Oberkante unterseitig am Verbindungsabschnitt 35 an und stützen diesen.
  • Der Zuschnitt 51 ist im Übrigen wie ein üblicher Zuschnitt für eine Hinge-Lid-Packung 10 aufgebaut. Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Wandungen zeigt 19 noch die Lage von Faltlappen 55, 56, 57, die bei der gefalteten Packung 10 an der Innenseite der Bodenwand 14 des Schachtelteils 11 oder der Vorderwand 20 bzw. Stirnwand 30 des Deckels 13 anliegen.
  • Es versteht sich, dass auf die Faltlappen 52 in den Seitenlappen 18 auch verzichtet werden kann, wenn die Faltlappen 48 umgefaltet werden, bevor Zigarettenblock 29 und Kragen 26 mit dem Zuschnitt 51 zusammengeführt werden, oder wenn die Faltung der Faltlappen 49 erfolgt, bevor die inneren Seitenlappen 18 aufgerichtet werden. Weiterhin ist es auch denkbar an der Stelle der Faltlappen 52 entsprechende Ausnehmungen in den inneren Seitenlappen 18 vorzusehen.
  • Die Länge des Kragens 26 bzw. des unteren Abschnitts 36 kann wie im zweiten Ausführungsbeispiel so bemessen sein, dass die Unterseite 39 des Kragens 26 auf der Bodenwand 14 anliegt.
  • Im Übrigen entspricht das vierte Ausführungsbeispiel gemäß 14 bis 17 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4.
  • Eine Variante des vierten Ausführungsbeispiels ist in 21 und 22 gezeigt. Diese Variante unterscheidet sich vom vierten Ausführungsbeispiel dadurch, dass einer der beiden Faltlappen 48, nämlich der rechte Faltlappen 48 in der Darstellung gemäß 21 wenigstens abschnittsweise eine größere Breite aufweist als der andere Faltlappen 48.
  • In einem oberen Abschnitt, der sich in diesem Fall auf Höhe des Abschnitts 35 befindet, weist der rechte Faltlappen 48 die gleiche Breite wie der linke Faltlappen 48 auf. Darunter ist der Trennschnitt 37 so ausgebildet, dass der rechte Faltlappen 48 eine größere Breite als im darüber liegenden Abschnitt aufweist. Die Breite des rechten Faltlappens 48 im unteren Abschnitt ist auch größer als die Breite des linken Faltlappens 48.
  • Alternativ ist es natürlich auch denkbar, dass der rechte Faltlappen 48 insgesamt (durchgehend bzw. über die gesamte Höhe) eine größere Breite als der linke Faltlappen 48 aufweist.
  • Die unterschiedliche Breite der Faltlappen 48 ist beim Falten der Faltlappen 48 von Vorteil. Nachdem die Seitenwände 28 des Kragens 26 gegen die entsprechenden Seitenwände des Zigarettenblocks 29 gefaltet wurden, steht der Faltlappen 48 mit der größeren Breite weiter nach oben über den Zigarettenblock 29 ab als der andere Faltlappen 48 und kann dadurch separat durch Faltorgane, beispielsweise eine Faltweiche, erfasst und umgefaltet werden.
  • Auch bei dieser Variante können die Faltlappen 48 zusammen mit den Faltlappen 51 in den Seitenlappen 19 gefaltet werden.
  • Weitere Varianten gemäß 23 und 24 einerseits und 25 und 26 andererseits zeigen den Kragen 26 gemäß 21 und 22 in einer Variante für Packungen 10 mit Rundkanten einerseits und Oktagonalkanten andererseits. Die Kragen 26 sind mit entsprechenden Faltlinien 58 im Übergang von der Vorderwand 27 zu den Seitenwänden 28 ausgebildet und an die Kontur der entsprechenden Packungskanten der Packung 10 angepasst. Ferner ist bei der Variante gemäß 25 und 26 der Trennschnitt 37 im Übergang zum Trennschnitt 49 entsprechend der Oktagonalkanten der Packung 10 konturiert.
  • Allen gezeigten Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass der Zigarettenblock 29 jeweils nur in einer Abmessung von den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils 11 abweicht, nämlich entweder in der Breite oder der Tiefe. Hinsichtlich der Höhe des Zigarettenblocks 29 sind in keinem der Fälle irgendwelche Besonderheiten gegeben.
  • Es kann aber natürlich sein, dass die Abmessungen des Zigarettenblocks 29 in mehr als einer Dimension bzw. Richtung von den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils 11 abweichen. Gegebenenfalls können mehrere der einzelnen Maßnahmen zum Ausgleichen der unterschiedlichen Abmessungen miteinander kombiniert werden.
  • Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Zigarettenblöcke 29 möglichst eine größere Breite als Tiefe aufweisen sollten, um die Faltung des Innenzuschnitts im Bereich der Oberseite ordnungsgemäß durchführen zu können.
  • Beim Packungsinhalt kann es sich grundsätzlich um Zigaretten mit normalen Abmessungen handeln, oder aber auch um Zigaretten mit geringerem Durchmesser als normale Zigaretten, nämlich sogenannte Slim- oder Superslim-Zigaretten.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Packung
    11
    Schachtelteil
    12
    Rückwand (Schachtelteil)
    13
    Deckel
    14
    Bodenwand (Schachtelteil)
    15
    Vorderwand (Schachtelteil)
    16
    Seitenwand (Schachtelteil)
    17
    Seitenwand (Schachtelteil)
    18
    Seitenlappen (Seitenwand)
    19
    Seitenlappen (Seitenwand)
    20
    Vorderwand (Deckel)
    21
    Rückwand (Deckel)
    22
    Seitenwand (Deckel)
    23
    Seitenwand (Deckel)
    24
    Seitenlappen (Seitenwand)
    25
    Seitenlappen (Seitenwand)
    26
    Kragen
    27
    Vorderwand (Kragen)
    28
    Seitenwand (Kragen)
    29
    Zigarettenblock
    30
    Stirnwand (Deckel)
    31
    Faltlinie
    32
    Faltlinie
    33
    Längsachse
    34
    Abschnitt
    35
    Verbindungsabschnitt
    36
    Abschnitt
    37
    Trennschnitt
    38
    Faltlinie
    39
    Unterseite (Kragen)
    40
    Oberseite (Kragen)
    41
    Ausnehmung
    42
    Deckelbremsen
    43
    Haltemittel
    44
    Kante
    45
    Faltlasche
    46
    Nase
    47
    Ausnehmung
    48
    Faltlappen
    49
    Trennschnitt
    50
    Faltlinie
    51
    Zuschnitt
    52
    Faltlappen
    53
    Trennschnitt
    54
    Faltlinie
    55
    Faltlappen
    56
    Faltlappen
    57
    Faltlappen
    58
    Faltlinie

Claims (15)

  1. Packung für Zigaretten, mit einem Schachtelteil (11), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15), eine Rückwand (12), Seitenwände (16, 17) und eine Bodenwand (14) begrenzt ist, und wobei im Schachtelteil (11) wenigstens eine in einen Innenzuschnitt eingehüllte und vorzugsweise quaderförmige Zigarettengruppe als Zigarettenblock (29) angeordnet ist, und wobei die Packung (10) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung des wenigstens einen Zigarettenblocks (29) kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11), sodass der Zigarettenblock (29) den Innenraum des Schachtelteils (11) im Bezug auf wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11) ein Kragen (26) angeordnet ist, der mit einer Vorderwand (27) wenigstens teilweise an der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) anliegt, und der mit seitlich der Vorderwand (27) des Kragens (26) angeordneten Seitenwänden (28) des Kragens (26) an entsprechenden Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) anliegt, und wobei der Kragen (26) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung von Zigarettenblock (29) und Innenraum des Schachtelteils (11) dient, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand (27) des Kragens (26) teilweise an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) anliegt und teilweise mit Abstand zur entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet ist und den Zigarettenblock (29) abstützt, um eine entsprechende unterschiedliche Abmessung des Zigarettenblocks (29) im Vergleich zur entsprechenden Abmessung des Schachtelteils (11) auszugleichen.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (27) des Kragens (26) durch wenigstens zwei Faltlinien (31, 32) in mehrere Abschnitte (34, 35, 36) aufgeteilt ist, und dass die Wand (27) des Kragens (26) um die Faltlinien (34, 35, 36) derart gefaltet wird, dass wenigstens ein Abschnitt (34) der Wand (27) des Kragens (26) an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet ist und ein anderer Abschnitt (36) der Wand (27) des Kragens (26) mit Abstand zur entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet ist, und wobei die Faltlinien (31, 32) vorzugsweise durch Perforationslinien gebildet sind.
  3. Packung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) anliegende Abschnitt (34) der Wand (27) des Kragens (26) und der wenigstens eine von der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) beabstandete Abschnitt (34) der Wand (27) des Kragens (26) durch wenigstens einen weiteren Abschnitt der Wand (27) des Kragens (26) als Verbindungsabschnitt (35) miteinander verbunden sind, wobei die erstgenannten Abschnitte (34, 36) im Wesentlichen parallel zur Ebene der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) verlaufend angeordnet sind und der Verbindungsabschnitt (35) winklig, insbesondere quer, zur Ebene der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) und den erstgenannten Abschnitten (34, 36) verlaufend angeordnet ist.
  4. Packung nach Anspruch 3 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (35) der Wand (27) des Kragens (26) in seiner Position durch Haltemittel (43) an wenigstens einer anderen Wandung der Packung (10) gehalten ist.
  5. Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (35) im Bereich von wenigstens einem seitlichen Ende an wenigstens einer Wand (28) des Kragens (26) gehalten ist, insbesondere durch formschlüssigen Eingriff des Verbindungsabschnitts (35) in wenigstens ein an der Seitenwand (28) angeordnetes Haltemittel (43).
  6. Packung nach Anspruch 5 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Haltemittel (43) durch im Bereich wenigstens einer Wand (28) des Kragens (26) angeordnete Vorsprünge und/oder Vertiefungen gebildet ist, insbesondere als wenigstens teilweise durch Prägungen und/oder Stanzungen gebildete Vorsprünge und/oder Vertiefungen.
  7. Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein am Verbindungsabschnitt (35) angeordneter Vorsprung (46) einen durch Stanzung gebildeten Faltlappen (45) an einer benachbarten Wand (28) des Kragens (26) in eine im Schachtelteil (11) gebildete Ausnehmung oder Vertiefung drückt, wobei die Ausnehmung (47) vorzugsweise im Bereich einer doppellagigen Wand (16, 17) des Schachtelteils (11) angeordnet ist, nämlich im Bereich eines inneren Seitenlappens (19) derselben.
  8. Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (34) der Wand (27) des Kragens (26) an der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet sind.
  9. Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (36) der Wand (27) des Kragens (26) mit Abstand zur entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) angeordnet sind.
  10. Packung nach Anspruch 1 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterseite (39) der Wand (27) des Kragens (26) sich bis in den Bereich der Bodenwand (14) des Schachtelteils (11) erstreckt und dort den Kragen (26) durch Anlage an der Bodenwand (14) abstützt.
  11. Packung nach Anspruch 1 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlinien (31, 32) parallel zu einer Packungskante der Packung (10) im Übergang zwischen der entsprechenden Wand (15) des Schachtelteils (11) und einer Bodenwand (14) des Schachtelteils (11) gerichtet angeordnet sind.
  12. Packung nach Anspruch 2 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (27) des Kragens (26) von benachbarten Wänden (28) des Kragens (26) unterhalb einer Faltlinie (31), die einer Oberseite (40) des Kragens (26) am nächsten ist bis zu einer Unterseite (39) des Kragens (26) durch einen Trennschnitt (37) getrennt ist.
  13. Packung nach Anspruch 4 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (43) durch Faltlappen (48) gebildet ist, die im Bereich der Seitenwände (28) des Kragens (26) angeordnet und um jeweils eine Faltlinie (50) derart faltbar sind, dass sie den Verbindungsabschnitt (35) des Kragens (26) unterseitig abstützen.
  14. Packung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlappen (48) in den beiden Seitenwänden (28) des Kragens (26) wenigstens teilweise eine unterschiedliche Breite aufweisen, derart, dass nach dem Umfalten der Faltlappen (28) gegen entsprechende Seitenwände der Zigarettengruppe (29) ein Faltlappen (48) wenigstens teilweise weiter gegenüber der Vorderseite der Zigarettengruppe (29) absteht als der andere Faltlappen (48).
  15. Packung nach Anspruch 13 oder wenigstens einem der anderen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innere Seitenlappen (19) der Seitenwände (16, 17) des Schachtelteils (12) entsprechende Faltlappen (52) aufweisen, deren Lage mit der Lage der Faltlappen (48) in den Seitenwänden (28) derart korrespondiert, dass sie zusammen mit den Faltlappen (48) in den Seitenwänden (28) gefaltet werden, wobei die Bereiche der Faltlappen (52) in den inneren Seitenlappen (19) durch die äußeren Seitenlappen (19) der Seitenwände (16, 17) des Schachtelteils (12) abgedeckt werden.
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