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DE102016120506A1 - Packung für Zigaretten - Google Patents

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DE102016120506A1
DE102016120506A1 DE102016120506.0A DE102016120506A DE102016120506A1 DE 102016120506 A1 DE102016120506 A1 DE 102016120506A1 DE 102016120506 A DE102016120506 A DE 102016120506A DE 102016120506 A1 DE102016120506 A1 DE 102016120506A1
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DE
Germany
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collar
box part
group
side walls
rod
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DE102016120506.0A
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English (en)
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Kristina Brodel
Corvyn Sommer
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Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Priority to EP17751016.1A priority patent/EP3504133B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten oder stabförmige Gegenstände, mit einem Schachtelteil (11), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15), eine Rückwand (12), Seitenwände (16, 17) und eine Bodenwand (14) begrenzt ist, wobei das Schachtelteil (11) zur Aufnahme wenigstens einer in einen Innenzuschnitt (30) eingehüllten vorzugsweise quaderförmigen Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient und wobei die Packung (10) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung der wenigstens einen Zigarettengruppe (29) oder der Gruppe aus stabförmigen Gegenständen kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11), sodass die wenigstens eine Zigarettengruppe (29) oder die Gruppe aus stabförmigen Gegenständen den Innenraum des Schachtelteils (11) in Bezug auf die wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11) ein Kragen (26) angeordnet ist, zumindest bestehend aus einer Kragen-Vorderwand (27), die an der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) anliegt und Kragen-Seitenwänden (28), die benachbart zu Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) angeordnet sind. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in Verlängerung der Kragen-Vorderwand (27) wenigstens eine Bodenlasche (32, 62) angeordnet ist, die als unterseitige Abstützung der wenigstens einen Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen quer zur Kragen-Vorderwand (27) gerichtet verläuft, sodass der Kragen (26) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung der Zigarrengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten oder stabförmige Gegenstände, mit einem Schachtelteil, welches wenigstens durch eine Vorderwand, eine Rückwand, Seitenwände und eine Bodenwand begrenzt ist, wobei das Schachtelteil zur Aufnahme wenigstens einer in einen Innenzuschnitt eingehüllten vorzugsweise quaderförmigen Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient und wobei die Packung vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung der wenigstens einen Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils sodass die wenigstens eine Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen den Innenraum des Schachtelteils in Bezug auf die wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil ein Kragen angeordnet ist, zumindest bestehend aus einer Kragen-Vorderwand, die an der Vorderwand des Schachtelteils anliegt und Kragen-Seitenwänden, die benachbart zu Seitenwänden des Schachtelteils angeordnet sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In der Praxis kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass die Packungsgrößen bzw. die Abmessungen von Packungen für Zigaretten vorgegeben sind, beispielsweise aus gesetzlichen, steuerlichen oder technischen Gründen. Um eine kostengünstige Herstellung von Packungen zu gewährleisten, ist es aber wünschenswert, dass die Packung bei konstanten (Außen-)Abmessungen mit unterschiedlichen Inhalten befüllt werden können, um flexibel auf entsprechende Vorgaben in verschiedenen Märkten reagieren zu können, ohne dass eine kostspielige Umrüstung der Verpackungsmaschinen erforderlich wäre. Insbesondere ist es von Interesse eine geringere Anzahl von Zigaretten bzw. Zigarettengruppen oder stabförmige Gegenstände bzw. Gruppen aus stabförmigen Gegenständen mit geringeren Abmessungen in üblichen Packungen unterzubringen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde Packungen für Zigaretten weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine möglichst vorteilhafte Aufnahme unterschiedlicher Packungsinhalte in vorzugsweise standardisierten Packungen.
  • Eine Packung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist vorgesehen, dass in Verlängerung der Kragen-Vorderwand wenigstens eine Bodenlasche angeordnet ist, die als unterseitige Abstützung der wenigstens einen Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen quer zur Kragen-Vorderwand gerichtet verläuft, sodass der Kragen zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung der Zigarrengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient.
  • Auf diese Weise kann der Innenraum des Schachtelteils im Hinblick auf eine geringere Höhe des Zigarettenblocks reduziert werden. Da zur Anpassung an die oder jede geringere Abmessung vorzugsweise nur die Anpassung des Kragens erforderlich ist, hält sich der Aufwand zur Umrüstung der Verpackungsmaschinen in Grenzen.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die Bodenlasche gelenkig mit der Kragen-Vorderwand verbunden ist, insbesondere an einem unteren Rand derselben, und dass die Bodenlasche in ihrer quer zur Kragen-Vorderwand gerichteten Stellung durch wenigstens ein Lagerelement an den Kragen-Seitenwänden gehalten wird, insbesondere durch im Material der Kragen-Seitenwände eingeprägte Lagervorsprünge.
  • Vorzugsweise wird die oder jede Bodenlasche an zwei ihrer gegenüberliegenden Seitenränder durch Lagervorsprünge an den Kragen-Seitenwänden gehalten.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die oder jede Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen eine geringere Tiefe als der Innenraum des Schachtelteils aufweist, und dass diese geringere Abmessung durch ein Füllstück ausgeglichen wird, das zwischen der oder jeder Zigarettengruppe oder der oder jeder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen und einer Rückwand des Schachtelteils angeordnet ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass das Füllstück als Lagerelement für die Bodenlasche des Kragens dient.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass eine an der Rückseite der oder jeder Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen anliegende Vorderwand des Füllstücks eine schwenkbare Lasche aufweist, wobei die Bodenlasche in eine durch die Lasche in der Vorderwand gebildete Öffnung hineinragt und sich an einer horizontalen Kante der Öffnung abstützt.
  • Die Lagesicherung der umgefalteten Bodenlasche kann auch dadurch erfolgen, dass diese unterseitig durch Kragenstützlappen abgestützt wird, die aus der Ebene der Kragen-Seitenwände in den Bereich unterhalb der Bodenlasche gefaltet werden.
  • Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Bodenlasche unterseitig durch Zuschnittstützlappen abgestützt wird, die aus der Ebene der Seitenwände des Schachtelteils in den Bereich unterhalb der Bodenlasche gefaltet werden.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass in Verlängerung der Bodenlasche eine Abstützlasche angeordnet ist, die zur Anlage an der Rückwand des Schachtelteils quer zur Bodenlasche gerichtet verläuft.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass Kragen-Seitenwände derart bemessen sind, dass der Kragen mit den Kragen-Seitenwänden auf der Bodenwand des Schachtelteils aufsteht und die Bodenlasche derart an den Lagervorsprüngen gehalten ist, dass die oder jede Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen aus dem oben offenen Schachtelteil zur Entnahme einzelner Zigaretten herausragt.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass zwei Zigarettengruppen oder Gruppen aus stabförmigen Gegenständen mit seitlichem Abstand zueinander im Schachtelteil angeordnet sind, wobei die Zigarettengruppen oder Gruppen aus stabförmigen Gegenständen durch Wandungen des Kragens in ihrer Position gehalten werden, und wobei jede Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen durch eine Kragen-Vorderwand und jeweils zwei Kragen-Seitenwände eingefasst ist, und wobei zwischen einander zugewandten inneren Kragen-Seitenwänden ein Abstandhalter angeordnet ist, und wobei die voneinander abgewandten äußeren Kragen-Seitenwände an Seitenwänden des Schachtelteils anliegen, und wobei jede Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen durch eine (separate) Bodenlasche unterseitig abgestützt wird, und wobei die Bodenlaschen jeweils durch zwei Lagervorsprünge an den inneren Kragen-Seitenwänden gehalten wird und durch jeweils einen Lagervorsprung an den äußeren Kragen-Seitenwänden.
  • Vorzugsweise werden äußere Kragen-Seitenwände durch Lagervorsprünge gehalten, die an den Seitenwänden des Schachtelteils gebildet sind.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass das Füllstück aus einem gefalteten Zuschnitt aus Verpackungsmaterial gebildet ist, und eine Vorderwand, eine obere Stirnwand und Seitenwände aufweist und insbesondere keine Rückwand und keine Bodenwand aufweist, und wobei die Höhe des Füllstücks im Wesentlichen der entsprechenden Abmessung des Schachtelteils entspricht, sodass das Füllstück auf einer Bodenwand des Schachtelteils aufsteht, und wobei in der Vorderwand des Füllstücks die schwenkbare Lasche zur Bildung einer Öffnung mit dem Lagervorsprung für die Bodenlasche ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Bodenlasche sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Innenraums des Schachtelteils unterhalb der oder jeder Zigarettengruppe oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen erstreckt.
  • Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Bodenlasche sich im Wesentlichen über die gesamte Tiefe des Innenraums des Schachtelteils zwischen der Vorderwand des Schachtelteils und der Rückwand desselben oder der Vorderwand des Füllstücks erstreckt.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschreiben. In dieser zeigen:
  • 1 eine Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 2 einen Packungsinhalt mit Füllstück und Kragen der Packung gemäß 1 in räumlicher Darstellung,
  • 3 das Füllstück in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Rückseite,
  • 4 einen Zuschnitt für die Packung,
  • 5 einen Zuschnitt für den Kragen,
  • 6 einen Zuschnitt für das Füllstück,
  • 7 einen Vertikalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie VII-VII in 1,
  • 8 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie VIII-VIII in 1,
  • 9 eine Variante des ersten Ausführungsbeispiels in einer Darstellung entsprechend 7,
  • 10 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 11 der Kragen und die Zigarettengruppen der Packung gemäß 10 in räumlicher Darstellung,
  • 12 eine schematische Darstellung des Faltvorgangs für den Kragen gemäß 10 und 11,
  • 13 einen Zuschnitt für den Kragen gemäß 10 bis 12,
  • 14 einen Vertikalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XIV-XIV in 10,
  • 15 einen Vertikalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XV-XV in 10,
  • 16 einen Vertikalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XVI-XVI in 10,
  • 17 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Packung für Zigaretten mit geöffnetem Deckel in räumlicher Darstellung,
  • 18 einen Zuschnitt für einen Kragen der Packung gemäß 17,
  • 19 einen Packungsinhalt mit Füllstück und Kragen der Packung gemäß 17 in räumlicher Darstellung, und
  • 20 einen teilweisen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XX-XX in 17.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschrieben, die sich jeweils auf eine Packung 10 des Typs Klappschachtel (Hinge-Lid-Packung) für Zigaretten bezieht. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Erfindung auf andere Typen von Packungen für Zigaretten beziehen kann.
  • Die in den Fig. gezeigten Packungen 10 bestehen aus einem Schachtelteil 11 und einem schwenkbar im Bereich einer Rückwand 12 des Schachtelteils 11 angebrachten Deckel 13. Das Schachtelteil 11 besteht ferner aus einer (unteren) Bodenwand 14 und einer (aufrechten) Vorderwand 15, die der Rückwand 12 gegenüber liegt. Seitenwände 16, 17 verbinden Rückwand 12 und Vorderwand 15 miteinander und sind aus einander überdeckenden, inneren und äußeren Seitenlappen 18, 19 gebildet. Der Deckel 13 besteht entsprechend aus Vorderwand 20, Rückwand 21, Stirnwand und Seitenwänden 22, 23. Die Seitenwände 22, 23 des Deckels 13 sind ebenfalls durch einander überdeckende, innere und äußere Seitenlappen 24, 25 gebildet.
  • Ein weiterer Bestandteil der Packungen 10 ist jeweils ein Kragen 26 in unterschiedlicher Konfiguration. Grundbestandteile des Kragens 26 sind aber stets eine Kragen-Vorderwand 27, die an der Vorderwand 15 des Schachtelteils 11 anliegt und gegebenenfalls mit dieser durch Klebung verbunden ist. Weiterhin gehören zum Kragen 26 Kragen-Seitenwände 28, die sich entlang von Seitenwänden 16, 17 des Schachtelteils 11 erstrecken. Ein aus dem Schachtelteil 11 herausragender oberer Bereich des Kragens 26 wird durch den Deckel 13 in Schließstellung der Packung 10 umschlossen.
  • Die so ausgebildete, quaderförmige Packung 10 aus dünnem Karton ist besonders geeignet für die Aufnahme von Zigaretten oder anderen stabförmigen Gegenständen. Die Zigaretten werden als Zigarettengruppe 29 formiert und sind durch einen Innenzuschnitt 30 beispielsweise aus Stanniol umgeben. Es entsteht so ein Zigarettenblock 31. Denkbar ist auch, dass der Innenzuschnitt 30 aus einem folienartigen Material gebildet ist, sodass die Zigarettengruppe 29 zu einem Dichtblock verpackt werden kann. In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Zigarettengruppe 29 bzw. der Zigarettenblock 31 im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet, mit einem quadratischen oder rechteckigen Querschnitt. Es versteht sich, dass die Zigarettengruppe 29 bzw. der Zigarettenblock 31 auch andere Querschnittsformen aufweisen kann, beispielsweise mit einem trapezförmigen oder dreieckigen Querschnitt. Die Begriffe Zigarettengruppe bzw. Zigarettenblock werden aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung synonym für Gruppen aus stabförmigen Gegenständen verwendet, bzw. in einen Innenzuschnitt 30 eingehüllte stabförmige Gegenstände.
  • Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Abmessungen der Zigarettengruppe 29 bzw. des Zigarettenblocks 31. Die Abmessungen (Breite, Höhe, Tiefe) entsprechen nämlich zumindest teilweise nicht den entsprechenden Abmessungen des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10, sodass ohne Gegenmaßnahmen ein Hohlraum entstehen würde, wodurch die Zigarettengruppe 29 bzw. der Zigarettenblock 31 nicht sicher bzw. ordnungsgemäß im Schachtelteil 11 gehalten würden. Entsprechend ist mindestens eine Abmessung der Zigarettengruppe 29 bzw. des Zigarettenblocks 31 kleiner als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10.
  • Sofern im Rahmen dieser Anmeldung darauf abgestellt wird, dass die Abmessungen (von Zigarettengruppe 29 bzw. Zigarettenblock 31 einerseits und des Innenraums des Schachtelteils 11 bzw. der Packung 10 andererseits) unterschiedlich sind, so bezieht sich dies nicht auf die üblichen Abweichungen, die im Zuge von Maß- und Fertigungstoleranzen bzw. zwecks einfacher Entnahme der Zigaretten üblicherweise vorhanden sind, sondern um Abweichungen, die über dieses Maß hinaus gehen. Die Erfindung bezieht sich auf Abweichungen in den Abmessungen, die dadurch entstehen, dass innerhalb der Packung 10 eine oder mehrere Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 Aufnahme finden, die aufgrund der Anzahl und/oder Abmessungen der Zigaretten ein geringeres Volumen haben als bei derartigen Packungen 10 üblich, sodass signifikante Unterschiede in den Abmessungen bestehen, die auf geeignete Weise ausgeglichen werden müssen, um die Zigarettengruppe 29 bzw. den Zigarettenblock 31 trotz der abweichenden Abmessungen sicher in der Packung 10 aufzunehmen.
  • Im vorliegenden Fall verfügen die Zigarettengruppen 29 bzw. die Zigarettenblöcke 31 in allen Ausführungsbeispielen über eine geringere Höhe als der Innenraum des Schachtelteils 11. Entsprechend sind die Zigaretten kürzer als normalerweise üblich.
  • Ferner sind in allen Ausführungsbeispielen in jeder Packung 10 jeweils zwei Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 als Packungsinhalt vorgesehen. Die Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 sind seitlich nebeneinander angeordnet, teilweise mit Abstand zueinander. Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung auch Packungen 10 mit nur einer Zigarettengruppe 29 bzw. einem Zigarettenblock 31 zum Einsatz kommen kann.
  • In allen Ausführungsbeispielen sind die Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 jeweils übereinstimmend ausgebildet, d. h. mit gleichen Abmessungen und Zigarettenformationen. Auch dies muss nicht zwangsläufig so sein. Denkbar sind insbesondere auch unterschiedliche Packungsinhalte in den beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcken 31.
  • Im ersten Ausführungsbeispiel ist der Kragen 26 mit einer Bodenlasche 32 versehen, die die Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 unterseitig abstützt. Auf diese Weise wird die geringere Höhe der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 ausgeglichen, sodass sich die Oberseite der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 wie üblich etwa auf Höhe der Oberseite des Kragens 26 befindet.
  • Die Bodenlasche 32 ist gelenkig mit der Kragen-Vorderwand 27 verbunden, beispielsweise durch ein Liniengelenk 33 wie es auch zwischen Deckel 13 und Schachtelteil 11 ausgebildet ist. Auf diese Weise erstreckt sich die Bodenlasche 32 in Verlängerung der Kragen-Vorderwand 27 bzw. setzt sich an deren Unterseite fort.
  • Die Bodenlasche 32 wird durch Falten eines entsprechenden Zuschnitts 34 (5) gebildet. Dabei ist die Bodenlasche 32 über das Liniengelenk 33 gegenüber der Kragen-Vorderwand abgegrenzt. Gegenüber den benachbarten Kragen-Seitenwänden 28 ist die Bodenlasche 32 durch Stanzschnitte 35 abgegrenzt. Die Bodenlasche 32 wird um etwa 90° gegenüber der Kragen-Vorderwand 27 gefaltet bzw. um das Liniengelenk 33 geschwenkt, sodass sie sich quer zur Kragen-Vorderwand 27 in Richtung der Rückwand 12 des Schachtelteils erstreckt.
  • Die derart gefaltete Bodenlasche 32 wird in der gefalteten Stellung einerseits durch Lagervorsprünge 36 als Lagerelemente gehalten, die in den Kragen-Seitenwänden 28 ausgebildet sind und andererseits durch Lagerung an einem Füllstück 37, welches zwischen den Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcken 31 und der Rückwand 12 des Schachtelteils 11 angeordnet ist und eine geringere Tiefe der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 ausgleicht.
  • Die Lagervorsprünge 36 können durch Stanzen und Prägen in bzw. an den Kragen-Seitenwänden ausgebildet sein, beispielsweise in Form von Hohlkugelkalottenabschnitten, die die Bodenlasche 32 unterseitig abstützen. Auch anderweitige Lagerelemente sind im Rahmen der Erfindung denkbar.
  • Zur Lagerung der Bodenlasche 32 weist das Füllstück 37 eine Öffnung 38 auf. Ein unterer Rand der Öffnung 38 dient dabei als Stützkante als weiteres Lagerelement für die Bodenlasche 32. Dabei liegt die Bodenlasche 32 auf der Stützkante auf und ragt durch die Öffnung 38 in Richtung der Rückwand 12 des Schachtelteils 11.
  • Die Öffnung 38 selbst wird im vorliegenden Fall durch eine Klapplasche 39 gebildet, die seitlich und unten durch Stanzschnitte begrenzt und oberseitig durch ein Liniengelenk 40 mit einer Vorderwand 41 des Füllstücks 37 verbunden ist. Alternativ ist zum Beispiel auch denkbar, dass die Öffnung 38 komplett durch Stanzen gebildet ist.
  • Mit der Vorderwand 41 liegt das Füllstück 37 an der Rückseite der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 an. Ferner verfügt das Füllstück 37 über Seitenwände 42 und eine Stirnwand 43, die sich ausgehend von der Vorderwand 41 in Richtung der Rückwand 12 des Schachtelteils 11 erstrecken. Das Füllstück 37 hat weder eine Rückwand noch eine Bodenwand und steht mit den Seitenwänden 42 auf der Bodenwand 14 des Schachtelteils 11 auf. Oberseitig erstreckt sich das Füllstück 37 bis zum oberen Ende des Kragens 26 und der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31. Seitlich liegen der Seitenwände 42 innenseitig an den Kragen-Seitenwänden 28 an.
  • Das Füllstück 37 wird durch Falten eines entsprechenden Zuschnitts 44 (6) aus Verpackungsmaterial hergestellt. Eine Besonderheit besteht hinsichtlich einer Kopflasche 45, welche die Stirnwand 43 bildet und durch eine Stecklasche 46 in der Faltstellung gesichert wird. Hierzu werden Steckzungen 47 der Stecklasche 46 in Steckschlitze 48 in der Vorderwand 41 eingesteckt. Auch Ecklappen 49 in Verlängerung der Seitenwände 42 werden von der Stecklasche 46 gehalten.
  • 4 zeigt einen im Wesentlichen üblichen Zuschnitt 50 für die Packung 10 des Typs Hinge-Lid. Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Anordnung von weiteren Lagervorsprüngen 51 als Lagerelemente an jeweils einem inneren Seitenlappen. Diese dienen dazu den Kragen 26 bzw. die Kragen-Seitenwände 28 unterseitig abzustützen.
  • 9 zeigt eine Variante des ersten Ausführungsbeispiels, bei dem die Stirnwand 43 nicht oberseitig auf Höhe der Oberseite der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 angeordnet ist, sondern auf Höhe des Liniengelenks 52 zwischen Schachtelteil 11 und Deckel 13.
  • Im zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 10 bis 16 sind zwei Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 vorgesehen, deren Breite gemeinsam geringer als die Breite des Innenraums des Schachtelteils 10 ausgebildet ist. Hinsichtlich der Höhe ist die Länge der Zigaretten geringer als üblich, entsprechend des ersten Ausführungsbeispiels.
  • Zum Ausgleich der geringeren Breite der beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 kommt ein in besonderer Weise gestalteter Kragen 26 zum Einsatz, der aus mehreren Abschnitten bzw. Faltlappen gebildet ist. Jede der beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 wird durch den Kragen 26 an drei Seiten umschlossen, nämlich im Bereich der Vorderwand 15 durch eine Kragen-Vorderwand 27 sowie im Bereich der Seitenwände 16, 17 durch äußere Kragen-Seitenwände 28. Ferner sind innere Kragen-Seitenwände 53 vorgesehen, die sich entlang von einander zugewandten Seitenflächen der im Abstand zueinander angeordneten Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 erstrecken. Zwischen den beiden inneren Kragen-Seitenwänden 53 ist ein Stützorgan 54 angeordnet, welches aus einem Faltlappen des Kragens 26 gebildet ist. Ferner sind die beiden inneren Kragen-Seitenwände 32 durch eine Verbindungslasche 55 verbunden.
  • Jeweils eine äußere Kragen-Seitenwand 28, eine Kragen-Vorderwand 27 und eine innere Kragen-Seitenwand 53 bilden einen Abschnitt 56, 57 des Kragens. Die beiden Abschnitte werden durch die Verbindungslasche 55 miteinander verbunden.
  • Die Breite der Verbindungslasche 55 entspricht der Breite des Stützorgans 54, das durch Stanzschnitte 58 aus dem Material des Kragens 26 gebildet und um eine Faltlinie 59 schwenkbar mit einem oberen Ende der Verbindungslasche 55 verbunden ist.
  • Bei der Herstellung der Packung 10 werden die beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 in jeweils einen Abschnitt 56, 57 des Kragens 26 eingewickelt und das Stützorgan 54 quer zur Ebene der Verbindungslasche 55 geschwenkt. In dieser Konfiguration liegen die inneren Kragen-Seitenwände 53 an den freien Längsrändern des Stützorgans 54 an und überbrücken den Abstand zwischen den beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcken 31, sodass die kleinere gemeinsame Breite der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 durch das Stützorgan 54 des Kragens 26 ausgeglichen wird.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Stützorgan 54 so angeordnet ist, dass der Konsument bzw. Verbraucher bei geöffneter Packung nicht in den Abstand bzw. Raum zwischen den beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcken 31 sehen kann.
  • Im vorliegenden Fall ist das Stützorgan 54 etwa auf Höhe einer Schließkante 60 des Schachtelteils 11 angeordnet und verläuft im Wesentlichen horizontal bzw. parallel zur Bodenwand 14. Die Länge des Stützorgans 54 entspricht dabei etwa der entsprechenden Abmessung der Kragen-Seitenwände bzw. der entsprechenden Tiefe des Innenraums des Schachtelteils 11, sodass der sich im Schachtelteil 11 erstreckende Hohlraum zwischen den beiden Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcken 31 oberseitig abgedeckt wird.
  • In 15 ist ersichtlich, dass das Stützorgan 54 gering geneigt angeordnet ist und leicht in Richtung der Schließkante 60 abfällt. Entsprechend muss das Stützorgan 54 etwas länger ausgebildet sein, als die Tiefe des Innenraums des Schachtelteils 11. Eine der Schließkante 60 benachbarte Kante des Stützorgans 54 kann innenseitig an der Vorderwand 15 anliegen und reib- und/oder formschlüssig gehalten werden.
  • Eine weitere Besonderheit betrifft die Anordnung von ansonsten üblichen Ausnehmungen 61 im Bereich einer Oberseite des Kragens 26 zur Entnahme von Zigaretten. Diese Ausnehmungen 61 erstrecken sich jeweils über Eck im Bereich der Kragen-Vorderwände 27 sowie der daran anschließenden inneren Kragen-Seitenwände 53.
  • Zur Abstützung der Zigarettengruppen 29 bzw. Zigarettenblöcke 31 ist wie im ersten Ausführungsbeispiel eine Bodenlasche 62 in Verlängerung der Kragen-Vorderwand 27 angeordnet, die wiederum durch Lagervorsprünge 51 an den Kragen-Seitenwänden 28, 53 abgestützt wird. Die Bodenlaschen 62 werden jeweils durch zwei Lagervorsprünge 51 an den inneren Kragen-Seitenwänden 53 abgestützt und durch einen Lagervorsprung 51 an den äußeren Kragen-Seitenwänden 28.
  • Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel fehlt ein Füllstück, sodass sich die Bodenlaschen 62 durchgehend bis zur Rückwand 12 des Schachtelteils 11 erstrecken. An dieser liegt eine Abstützlasche 63 an, die sich anschließend an die Bodenlasche 62 erstreckt und gegenüber dieser um 90° gefaltet in Richtung der Bodenwand 14 des Schachtelteils 11 erstreckt.
  • Der Kragen 26 ruht mit den inneren Kragen-Seitenwänden 53 auf der Bodenwand 14 des Schachtelteils, wohingegen die äußeren Kragen-Seitenwände 28 mittels Lagervorsprüngen 51 im Bereich der inneren Seitenlappen der Seitenwände 16, 17 des Schachtelteils gelagert sind, wie im ersten Ausführungsbeispiel.
  • Wie im ersten Ausführungsbeispiel kann der Kragen 26 mittels Leim(punkten) 64 an der Innenseite der Vorderwand 15 und/oder der Rückwand 12 und/oder der Seitenwände 16, 17 des Schachtelteils 11 befestigt sein.
  • 13 zeigt einen entsprechenden Zuschnitt 65 für einen solchen Kragen 26.
  • Das dritte und letzte Ausführungsbeispiel gemäß 17 bis 19 ist im Wesentlichen mit dem ersten Ausführungsbeispiel vergleichbar. Ein Unterschied besteht aber hinsichtlich der seitlichen Abstützung der Bodenlasche 32. Diese erfolgt nicht über geprägte Lagervorsprünge 51, wie in den ersten beiden Ausführungsbeispielen, sondern über Stützlappen 66, die am unteren Ende der Kragen-Seitenwände 28 ausgebildet sind und so verschwenkt werden können, dass sie sich unterhalb der Bodenlasche 32 befinden und diese abstützen.
  • Ferner sind entsprechende Stützlappen 67 auch an den inneren Seitenlappen der Seitenwände 16, 17 vorgesehen, die entsprechend verschwenkt werden und somit den Kragen 26 insgesamt unterseitig abstützen. Auf diese Weise wird der Kragen 26 in seiner Lage gesichert und muss nicht bis zur Bodenwand 14 des Schachtelteils 11 geführt werden. Denkbar wäre aber auch, auf die Stützlappen 66 zu verzichten und den Kragen 26 bis zur Bodenwand 14 zu führen.
  • 20 zeigt, dass die verschwenkten Stützlappen 66, 67 aneinander seitlich anliegen und in entsprechender Lage am Kragen 26 und den Seitenwänden 16, 17 angeordnet sind.
  • 18 zeigt einen entsprechenden Zuschnitt 68 für diese Variante des Kragens 26.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Packung
    11
    Schachtelteil
    12
    Rückwand
    13
    Deckel
    14
    Bodenwand
    15
    Vorderwand
    16
    Seitenwand
    17
    Seitenwand
    18
    Seitenlappen
    19
    Seitenlappen
    20
    Vorderwand
    21
    Rückwand
    22
    Seitenwand
    23
    Seitenwand
    24
    Seitenlappen
    25
    Seitenlappen
    26
    Kragen
    27
    Kragen-Vorderwand
    28
    Kragen-Seitenwand
    29
    Zigarettengruppe
    30
    Innenzuschnitt
    31
    Zigarettenblock
    32
    Bodenlasche
    33
    Liniengelenk
    34
    Zuschnitt (Kragen)
    35
    Stanzschnitt
    36
    Lagervorsprung
    37
    Füllstück
    38
    Öffnung
    39
    Klapplasche
    40
    Liniengelenk
    41
    Vorderwand (Füllstück)
    42
    Seitenwand
    43
    Stirnwand
    44
    Zuschnitt (Füllstück)
    45
    Kopflasche
    46
    Stecklasche
    47
    Steckzunge
    48
    Steckschlitz
    49
    Ecklappen
    50
    Zuschnitt (Packung)
    51
    Lagervorsprung
    52
    Liniengelenk
    53
    Kragen-Seitenwand
    54
    Stützorgan
    55
    Verbindungslasche
    56
    Abschnitt
    57
    Abschnitt
    58
    Stanzschnitt
    59
    Faltlinie
    60
    Schließkante
    61
    Ausnehmung
    62
    Bodenlasche
    63
    Abstützlasche
    64
    Leim
    65
    Zuschnitt
    66
    Stützlappen
    67
    Stützlappen
    68
    Zuschnitt (Kragen)

Claims (15)

  1. Packung für Zigaretten oder stabförmige Gegenstände, mit einem Schachtelteil (11), welches wenigstens durch eine Vorderwand (15), eine Rückwand (12), Seitenwände (16, 17) und eine Bodenwand (14) begrenzt ist, wobei das Schachtelteil (11) zur Aufnahme wenigstens einer in einen Innenzuschnitt (30) eingehüllten vorzugsweise quaderförmigen Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient und wobei die Packung (10) vorgegebene Abmessungen hinsichtlich der Breite, der Tiefe und der Höhe aufweist und wenigstens eine Abmessung der wenigstens einen Zigarettengruppe (29) oder der Gruppe aus stabförmigen Gegenständen kleiner ist als eine entsprechende Abmessung des Innenraums des Schachtelteils (11), sodass die wenigstens eine Zigarettengruppe (29) oder die Gruppe aus stabförmigen Gegenständen den Innenraum des Schachtelteils (11) in Bezug auf die wenigstens eine Abmessung nicht ausfüllt, und wobei im Schachtelteil (11) ein Kragen (26) angeordnet ist, zumindest bestehend aus einer Kragen-Vorderwand (27), die an der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) anliegt und Kragen-Seitenwänden (28), die benachbart zu Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in Verlängerung der Kragen-Vorderwand (27) wenigstens eine Bodenlasche (32, 62) angeordnet ist, die als unterseitige Abstützung der wenigstens einen Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen quer zur Kragen-Vorderwand (27) gerichtet verläuft, sodass der Kragen (26) zum Ausgleich wenigstens einer unterschiedlichen Abmessung der Zigarrengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen dient.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (32, 62) gelenkig mit der Kragen-Vorderwand (27) verbunden ist, insbesondere an einem unteren Rand derselben, und dass die Bodenlasche (32, 62) in ihrer quer zur Kragen-Vorderwand (27) gerichteten Stellung durch wenigstens ein Lagerelement an den Kragen-Seitenwänden (28) gehalten wird, insbesondere durch im Material der Kragen-Seitenwände (28) eingeprägte Lagervorsprünge (51).
  3. Packung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Bodenlasche (32, 62) an zwei ihrer gegenüberliegenden Seitenränder durch Lagervorsprünge (51) an den Kragen-Seitenwänden (28, 53) gehalten ist.
  4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen eine geringere Tiefe als der Innenraum des Schachtelteils (11) aufweist, und dass diese geringere Abmessung durch ein Füllstück (37) ausgeglichen wird, das zwischen der oder jeder Zigarettengruppe (31) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen und einer Rückwand (12) des Schachtelteils (11) angeordnet ist,
  5. Packung nach Anspruch 4 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllstück (37) als Lagerelement für die Bodenlasche (32) des Kragens (26) dient.
  6. Packung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine an der Rückseite der oder jeder Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen anliegende Vorderwand (41) des Füllstücks (37) eine schwenkbare Lasche (39) aufweist, wobei die Bodenlasche (32) in eine durch die Lasche in der Vorderwand (41) gebildete Öffnung (38) hineinragt und sich an einer horizontalen Kante der Öffnung (38) abstützt.
  7. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (62) unterseitig durch Kragenstützlappen (66) abgestützt wird, die aus der Ebene der Kragen-Seitenwände (28) in den Bereich unterhalb der Bodenlasche (62) gefaltet werden.
  8. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (62) unterseitig durch Zuschnittstützlappen (67) abgestützt wird, die aus der Ebene der Seitenwände (16, 17) des Schachtelteils (11) in den Bereich unterhalb der Bodenlasche (62) gefaltet werden.
  9. Packung nach Anspruch 2 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Verlängerung der Bodenlasche (62) eine Abstützlasche (63) angeordnet ist, die zur Anlage an der Rückwand (12) des Schachtelteils (11) quer zur Bodenlasche (62) gerichtet verläuft.
  10. Packung nach Anspruch 9 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Kragen-Seitenwände (53) derart bemessen sind, dass der Kragen (26) mit den Kragen-Seitenwänden (53) auf der Bodenwand (14) des Schachtelteils (12) aufsteht und die Bodenlasche (62) derart an den Lagervorsprüngen (51) gehalten ist, dass die oder jede Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen aus dem oben offenen Schachtelteil (11) zur Entnahme einzelner Zigaretten herausragt.
  11. Packung nach Anspruch 8 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Zigarettengruppen (29) oder Gruppen aus stabförmigen Gegenständen mit seitlichem Abstand zueinander im Schachtelteil (11) angeordnet sind, wobei die Zigarettengruppen (29) oder Gruppen aus stabförmigen Gegenständen durch Wandungen des Kragens (26) in ihrer Position gehalten werden, und wobei jede Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen durch eine Kragen-Vorderwand (27) und jeweils zwei Kragen-Seitenwände (28, 53) eingefasst ist, und wobei zwischen einander zugewandten inneren Kragen-Seitenwänden (53) ein Abstandhalter (54) angeordnet ist, und wobei die voneinander abgewandten äußeren Kragen-Seitenwände (28) an Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) anliegen, und wobei jede Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen durch eine (separate) Bodenlasche (62) unterseitig abgestützt wird, und wobei die Bodenlaschen (62) jeweils durch zwei Lagervorsprünge (51) an den inneren Kragen-Seitenwänden (53) gehalten wird und durch jeweils einen Lagervorsprung (51) an den äußeren Kragen-Seitenwänden (28).
  12. Packung nach Anspruch 11 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass äußere Kragen-Seitenwände (28) durch Lagervorsprünge (51) gehalten sind, die an den Seitenwänden (16, 17) des Schachtelteils (11) gebildet sind.
  13. Packung nach Anspruch 4 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllstück (37) aus einem gefalteten Zuschnitt (44) aus Verpackungsmaterial gebildet ist, und eine Vorderwand (41), eine obere Stirnwand (45) und Seitenwände (42) aufweist und insbesondere keine Rückwand und keine Bodenwand aufweist, und wobei die Höhe des Füllstücks (37) im Wesentlichen der entsprechenden Abmessung des Schachtelteils (11) entspricht, sodass das Füllstück (37) auf einer Bodenwand (14) des Schachtelteils (11) aufsteht, und wobei in der Vorderwand (41) des Füllstücks (37) die schwenkbare Lasche (39) zur Bildung einer Öffnung (38) mit dem Lagervorsprung für die Bodenlasche (62) ausgebildet ist.
  14. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (32, 62) sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Innenraums des Schachtelteils (11) unterhalb der oder jeder Zigarettengruppe (29) oder Gruppe aus stabförmigen Gegenständen erstreckt.
  15. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (32) sich im Wesentlichen über die gesamte Tiefe des Innenraums des Schachtelteils (11) zwischen der Vorderwand (15) des Schachtelteils (11) und der Rückwand (12) desselben oder der Vorderwand (41) des Füllstücks (37) erstreckt.
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