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DE102014220789B4 - Grillvorrichtung und Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

Grillvorrichtung und Beleuchtungseinrichtung Download PDF

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DE102014220789B4
DE102014220789B4 DE102014220789.4A DE102014220789A DE102014220789B4 DE 102014220789 B4 DE102014220789 B4 DE 102014220789B4 DE 102014220789 A DE102014220789 A DE 102014220789A DE 102014220789 B4 DE102014220789 B4 DE 102014220789B4
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grill device
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J37/00Baking; Roasting; Grilling; Frying
    • A47J37/06Roasters; Grills; Sandwich grills
    • A47J37/07Roasting devices for outdoor use; Barbecues

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Baking, Grill, Roasting (AREA)

Abstract

Grillvorrichtung (1) zum Grillen von Lebensmitteln, umfassend:zumindest eine Grillauflage (30) zur Anordnung von Lebensmitteln darauf;zumindest eine unterhalb der Grillauflage (30) angeordnete Feuerungswanne (40) zur Aufnahme von Brenngut; undein Gehäuse (10) mit zumindest einer Außenwand (11) und einer Innenwand (12),die zumindest eine Hohlkammer bilden, wobei die Feuerungswanne (40) innerhalb des Gehäuses (10) angeordnet ist und vom Gehäuse (10) zumindest teilweise umschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dassdie Feuerungswanne (40) von der Innenwand (12) des Gehäuses (10) beabstandet angeordnet ist, und dass die Grillauflage (30) von der Außenwand (11) des Gehäuses (10) thermisch entkoppelt ist, wobei das Gehäuse (10) durch Gehäusesegmente (10') bereitgestellt ist und wobei ein Gehäusesegment (10') jeweils eine Hohlkammer bildet, in der zumindest ein Luftströmungspfad ausgebildet ist, um Umgebungsluft durch die Hohlkammer des Gehäusesegments (10') zu leiten.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Grillen von Lebensmitteln. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Beleuchtungseinrichtung mit einer derartigen Grillvorrichtung und einer darin angeordneten Brenneinrichtung.
  • Hintergrund
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Grillvorrichtungen zum Grillen von Lebensmitteln bekannt. Typischerweise weisen derartige Grillvorrichtungen eine Feuerungswanne auf, in der beispielsweise Holz oder Holzkohle verbrannt werden kann, um eine darüber angeordnete Grillauflage bzw. einen darüber angeordneten Grillrost zu erhitzen.
  • Beispielsweise ist in der Druckschrift EP 2 581 003 A1 eine Grillvorrichtung zum Grillen von Lebensmitteln offenbart, die eine im Wesentlichen kugelförmige Feuerungswanne aufweist und eine darüber angeordnete kreisförmige Grillauflage, auf der Lebensmittel entsprechend angeordnet werden können. Die Feuerungswanne stellt dabei nicht nur eine Aufnahme für das Brenngut dar, sondern ist zugleich auch die Außenwand der Grillvorrichtung.
  • Die US 4 867 050 A offenbart eine Grillvorrichtung mit einer ersten oberen Strahlungswand („upper head shields“) und einer zweiten oberen Strahlungswand. Die erste obere Strahlungswand stellt dabei keine Gehäuseinnenwand im Sinne der vorliegenden Erfindung dar. Das Gehäuse der US 4 867 050 A umfasst keine Gehäuseinnenwand, die mit einer Gehäuseaußenwand einen Hohlraum bildet. Eine thermische Entkopplung der Brennkammer erfolgt bei der US 4 867 050 A technisch unterschiedlich durch eine erste obere Strahlungswand, die von einer zweiten oberen Strahlungswand thermisch entkoppelt wird. Zwischen den Kontaktflächen der Strahlungswände und der Brennkammer sind dabei Luftströmungspfade auch zur thermischen Entkopplung der Strahlungswände von der Brennkammer vorgesehen. Aufgrund dieser Entkopplung bereits im Inneren des Gehäuses muss keine weitere thermische Entkopplung am Gehäuse selbst mehr vorsehen werden. Daher ist die Gehäusewand der US 4 867 050 A nur einwandig ausgebildet.
  • Die US 2014/0116265 A1 offenbart einen modularen Grill umfassend eine Basis und eine Haubenanordnung, die über eine Reihe von Scharnieren mit der Basis verbunden sind. Der Boden enthält einen mehrteiligen Kochrost, der mit dem Boden verbunden ist. Die Basis umfasst zwei entgegengesetzt angeordnete Endstücke und mindestens ein Mittelteil. Jedes Basisteil ist entfernbar über eine Basismontagehalterung mit einem benachbarten Stück der Basis verbunden. In ähnlicher Weise umfasst die Haubenanordnung zwei entgegengesetzt angeordnete Endstücke und mindestens ein Mittelteilstück. Jedes Segment oder Stück der Haube ist über eine Haubenhalterung entfernbar mit einem benachbarten Stück der Haube verbunden.
  • Die DE 298 15 081 U1 offenbart ein mit festen Brennstoffen, insbesondere mit Holzkohle beheizbares Grillgerät, im Wesentlichen bestehend aus einer in einer Baueinheit angeordneten Brenngutwanne und einem oberhalb dieser vorgesehenen Grillrost, wobei deren Anordnung zueinander so getroffen ist, daß deren Wirkungsbereiche nicht unmittelbar übereinander, sondern außerhalb voneinander liegen. Das Grillgerät der DE 298 15 081 U1 ist dadurch gekennzeichnet, daß in einem vorzugsweise mantelartigen Gehäuse eine zentral angeordnete Brenngutwanne vorgesehen ist und der obere Bereich des Gehäuses einen ringartigen Grillrost trägt, dessen zentraler roststabloser Mittelabschnitt mit der Größenerstreckung der Brenngutwanne fluchtet und eine Abdeckung aufweist, die mit nach innen ragenden Wärmekonvektionsleitkörpern versehen ist und daß das Gehäuse in seinem unteren Bereich eine ringartige Fettauffangpfanne trägt, die mit dem ringartigen Grillrost fluchtet und deren Breitenerstreckung etwa der des ringartigen Grillrostes entspricht.
  • Die US 2010/0258105 A1 offenbart einen nicht keramischen, leichten, eiförmigen Außenkocher aus geformtem Blech umfassend einen doppelwandigen Wasserkocher mit einer Innenwand, die durch eine Isolierschicht von einer Außenwand beabstandet und isoliert ist. Ein gewölbter Deckel ist ähnlich wie der doppelwandige Kessel aufgebaut und an der Oberseite des Kessels befestigt. Durch den Abstand der Innenwand von der Außenwand und die Bereitstellung einer Isolierschicht wird die Wärmeübertragung zur Außenseite des Herdes stark verlangsamt.
  • Die US 2014/0 174 427 A1 zeigt eine interaktive Heiz- und Kochvorrichtung mit einer Stützstruktur, die einen oberen Stützbereich mit einem Feuerbehälter definiert, der sich vom oberen Stützbereich nach oben erstreckt. Die Feueraufnahme ist zumindest teilweise durch ein peripheres Abschirmelement gebunden, das so ausgelegt ist, dass mindestens ein Teil des Lichts von einem Feuer in der Feueraufnahme dort hindurchtreten kann. Die Vorrichtung umfasst ferner mindestens eine Kocheinrichtung, die an dem oberen Stützbereich angebracht ist, wobei die Kocheinrichtung eine Kochfläche neben dem peripheren Abschirmelement enthält, deren Oberfläche so positioniert ist, dass sie Licht vom Feuer empfängt, und mindestens eine Stützfläche benachbart die Kochfläche. Eine expandierbare Einwegkochvorrichtung mit einem Tropfschalenelement, das aus einer in Längsrichtung ausziehbaren Ziehharmonika-Struktur mit allgemein kanalförmiger Struktur gebildet ist, wird auch zur Verwendung mit oder unabhängig von der interaktiven Heiz- und Kochvorrichtung offenbart.
  • In der Praxis hat sich nunmehr gezeigt, dass sich Benutzer bei der Verwendung derartiger Grillvorrichtungen an der Außenwand der Grillvorrichtung, also an der Feuerungswanne leicht verbrennen können bzw. die Benutzer besonders vorsichtig mit derartigen Grillvorrichtungen umgehen müssen.
  • Ferner können derartige Grillvorrichtungen grundsätzlich nur zum Grillen von Lebensmitteln verwendet werden, d.h. eine anderweitige Verwendung, beispielsweise als Beleuchtungsvorrichtung, ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine Vorrichtung zum Grillen von Lebensmitteln bereitzustellen, bei der die Gefahr von Verbrennungen bei Kontakt mit der Außenfläche der Grillvorrichtung vermieden wird. Darüber hinaus stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine weitere Verwendung der Grillvorrichtung als Beleuchtungseinrichtung zu ermöglichen.
  • Diese und andere Aufgaben, die beim Lesen der folgenden Beschreibung noch genannt werden oder vom Fachmann erkannt werden können, werden mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Eine erfindungsgemäße Grillvorrichtung zum Grillen von Lebensmitteln umfasst: zumindest eine Garauflage zur Anordnung von Lebensmitteln darauf; zumindest eine unterhalb der Garauflage angeordnete Feuerungswanne zur Aufnahme von Brenngut; und ein Gehäuse mit zumindest einer Außenwand und einer Innenwand, die zumindest eine Hohlkammer bilden, wobei die Feuerungswanne innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und vom Gehäuse zumindest teilweise umschlossen wird, wobei die Feuerungswanne von der Innenwand des Gehäuses beabstandet angeordnet ist, und wobei die Garauflage von der Außenwand des Gehäuses thermisch entkoppelt ist. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sind die Begriffe „Garen“ und „Grillen“ synonym zu verwenden. Die Garauflage ist daher bevorzugt eine Grillauflage (30).
  • Durch die beabstandete Anordnung der Feuerungswanne von der Innenwand des Gehäuses kann der Wärmetransport von der Feuerungswanne zum Gehäuse hin, genauer zur Innenwand des Gehäuses, substantiell reduziert werden, so dass das Gehäuse bzw. die Innenwand des Gehäuses nur gering erwärmt wird. Eine derartige beabstandete Anordnung der Feuerungswanne von der Innenwand des Gehäuses kann beispielsweise dadurch bereitgestellt werden, indem innerhalb des Gehäuses entsprechende Zwischenwandungen und/oder entsprechende Verstrebungen zur Aufnahme der Feuerungswanne vorgesehen sind.
  • Soweit notwendig, kann der Wärmetransport von der Feuerungswanne zum Gehäuse noch zusätzlich minimiert werden, indem die Halteelemente für die Feuerungswanne aus einem Material gebildet werden, das Wärme schlecht leitet.
  • Durch die von der Außenwand und der Innenwand gebildete Hohlkammer erfolgt eine weitere thermische Isolierung zur Außenwand des Gehäuses, so dass bereits durch diese Maßnahmen eine erhebliche Reduzierung der Temperatur der Außenwand des Gehäuses im Vergleich zum Stand der Technik bereitgestellt werden kann.
  • Ein weiterer Wärmetransport von der Garauflage zur Außenwand des Gehäuses wird dadurch verringert, dass die Garauflage thermisch von der Außenwand entkoppelt ist. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Garauflage nicht in Kontakt mit der Außenwand des Gehäuses steht, so dass ein entsprechender Wärmetransport nicht erfolgen kann. Darüber hinaus kann eine thermische Entkopplung der Garauflage von der Außenwand des Gehäuses dadurch erreicht werden, dass zwischen beiden ein thermisch isolierendes Material angeordnet wird. Im Ergebnis schlägt die vorliegende Erfindung also vor, sowohl die Garauflage, als auch die Feuerungswanne derart an dem bzw. in dem Gehäuse anzuordnen, dass ein Wärmetransport zur Außenwand des Gehäuses verhindert bzw. erheblich reduziert wird.
  • Vorteilhafterweise ist die Garauflage nicht nur von der Außenwand des Gehäuses thermisch entkoppelt, sondern auch von der Innenwand des Gehäuses, so dass ein Wärmetransport in die Hohlkammer des Gehäuses ebenfalls verhindert bzw. reduziert wird. Eine solche thermische Entkopplung der Garauflage von der Innenwand des Gehäuses kann wiederum durch eine beabstandete Anordnung der Garauflage von der Innenwand des Gehäuses oder durch eine Anordnung von thermisch isolierendem Material zwischen der Garauflage und der Innenwand des Gehäuses erfolgen.
  • Vorzugsweise ist in der Hohlkammer, d.h. im Bereich zwischen der Außenwand und der Innenwand des Gehäuses, zumindest ein Luftströmungspfad derart ausgebildet, dass Umgebungsluft durch die Hohlkammer geleitet werden kann. Beispielsweise kann das Gehäuse im unteren Bereich der Grillvorrichtung offen ausgebildet sein, bzw. entsprechende (Ansaug-)Öffnungen aufweisen, so dass kalte Umgebungsluft in die Hohlkammer des Gehäuses eingesaugt werden kann. Diese eingesaugte Umgebungsluft wird durch die Verbrennungswärme erwärmt und in der Hohlkammer nach oben geführt, wo diese durch entsprechende (Austritts-)Öffnungen aus der Grillvorrichtung herausgeführt werden kann. Durch eine derartige Ausgestaltung des Gehäuses besteht somit die Möglichkeit, die Außenwand des Gehäuses nicht nur thermisch zu isolieren, sondern diese auch aktiv durch die Umgebungsluft zu kühlen.
  • Vorzugsweise wird das Gehäuse durch einzelne Gehäusesegmente bereitgestellt, die vorzugsweise mittels entsprechender Schraub-, Rast-, Niet- und/oder Steckverbindungen miteinander verbunden sind. Dadurch besteht die Möglichkeit das Gehäuse der Grillvorrichtung modular aufzubauen. Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn in den Gehäusesegmenten jeweils eine Hohlkammer gebildet wird, in der jeweils zumindest ein Luftströmungspart ausgebildet ist, um Umgebungsluft durch die Hohlkammer des Gehäusesegments zu leiten.
  • Ferner ist es von Vorteil, dass zumindest zwei benachbarte Gehäusesegmente korrespondierende Öffnungen (17) aufweisen, um zwischen den Gehäusesegmenten einen weiteren Luftströmungspfad auszubilden, der einen Temperaturausgleich bzw. eine Kühlung zwischen den einzelnen Gehäusesegmenten erlaubt. Bei der Bereitstellung des Gehäuses mittels einzelner Gehäusesegmente ist es von Vorteil, wenn im unteren Bereich eines jeweiligen Gehäusesegments (Ansaug-)Öffnungen zur Einleitung von Umgebungsluft in die Hohlkammer der jeweiligen Gehäusesegmente vorgesehen sind. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn im unteren Bereich der jeweiligen Gehäusesegmente weitere (Ansaug-)Öffnungen vorgesehen sind, durch die Umgebungsluft an die Feuerungswanne herangeführt werden kann.
  • Vorteilhafterweise weist die Grillvorrichtung einen Sockel auf, der einerseits eine Aufstellfläche für die Grillvorrichtung bereitstellt und in der Ausführungsform, in dem das Gehäuse durch entsprechende Gehäusesegmente bereitgestellt ist, stellt der Sockel eine entsprechende Anlagefläche zur Anordnung bzw. zur Befestigung der Gehäusesegmente an dem Sockel bereit. Vorteilhafterweise können die jeweiligen Gehäusesegmente mittels entsprechender Schraub-, Niet-, Rast-, und/oder Steckverbindungen am Sockel befestigt werden. Insbesondere bei Verwendungen von entsprechenden Rastverbindungen besteht die Möglichkeit, das Gehäuse der Grillvorrichtung bzw. die Grillvorrichtung an sich in vergleichsweise kurzer Zeit aufbauen zu können, ohne dass dabei durch einen Fachmann entsprechende Schweißverbindungen hergestellt werden müssen. Im Ergebnis besteht durch die Bereitstellung des Gehäuses mittels verbindbarer Gehäusesegmente und einer Anordnung dieser an dem Sockel die Möglichkeit, dass eine erfindungsgemäße Grillvorrichtung in Einzelteilen und damit platzsparend transportiert werden und am Einsatzort zusammengebaut werden kann, wobei letzteres auch durch einen Laien erfolgen kann.
  • Vorzugsweise weist die Feuerungswanne im Wesentlichen die Form eines Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfes auf. Ferner ist es von Vorteil, wenn unterhalb der Feuerungswanne eine Aufnahme für Verbrennungsreste angeordnet ist, insbesondere ein Aschekasten.
  • Um die Wärmeübertragung von der Feuerungswanne zum Gehäuse bzw. zur Innenwand des Gehäuses weiter zu reduzieren, ist es bevorzugt, dass zwischen der Innenwand des Gehäuses und der Feuerungswanne zumindest eine Strahlungswand, beispielsweise ein Strahlungsblech, angeordnet ist, um die Strahlungswärme der Feuerungswanne vom Gehäuse weg zu reflektieren. Neben der reduzierten Wärmeübertragung an das Gehäuse erhöht dies darüber hinaus auch den Wirkungsgrad der Grillvorrichtung, da dadurch die Wärme, die ansonsten über das Gehäuse ungenutzt abgeführt werden muss, im System gehalten werden kann und zur Erwärmung der Garauflage herangeführt werden kann. Dabei kann eine Strahlungswand im Gehäuse vorgesehen werden, die umlaufend um die gesamte Feuerungswanne angeordnet ist oder mehrere Strahlungswände, die um die Feuerungswanne herum verteilt angeordnet sind.
  • Ferner ist es von Vorteil, wenn an der Innenwand des Gehäuses eine Anordnungseinrichtung zur Anordnung der Strahlungswand vorgesehen ist, beispielsweise ein umlaufender Wandungsabschnitt mit einem Auflager oder einzelne stegartige Wandungsabschnitte mit einem Auflager. Mit anderen Worten dient eine derartige Anordnungseinrichtung zur Positionierung der Strahlungswand bzw. der Strahlungswände zwischen der Innenwand des Gehäuses und der Feuerungswanne. Dabei ist es wiederum von Vorteil, wenn ein Wärmetransport von der Strahlungswand zum Gehäuse so weit wie möglich reduziert bzw. verhindert wird. Dies kann beispielsweise durch ein Material erfolgen, das Wärme nur schlecht leitet, aus der das Auflager bzw. die Wandungsabschnitte/Stege hergestellt werden. Alternativ oder zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, insbesondere im Bereich, wo die Strahlungswand mit der Auflage bzw. mit den Stegen in Kontakt steht, ein thermisch isolierendes Material vorzusehen.
  • Zur weiteren Reduzierung des Wärmetransports zwischen der Garauflage und dem Gehäuse ist es bevorzugt, dass, die Garauflage auf der Strahlungswand bzw. auf den Strahlungswänden angeordnet ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Garauflage quasi schwimmend in dem Gehäuse anzuordnen, so dass die Garauflage auf einfache Art und Weise von der Innenwand des Gehäuses beabstandet angeordnet werden kann.
  • Vorzugsweise ist an der Strahlungswand zumindest ein Abstandshalter für die Feuerungswanne vorgesehen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Feuerungswanne stabil und mit vorgesehenem Abstand zur Strahlungswand innerhalb des Gehäuses angeordnet werden kann.
  • Vorzugsweise ist die Garauflage als kreisförmige Garplatte, bspw. eine Grillplatte, ausgebildet, wobei zumindest eine, insbesondere kreisförmige, Feuerungsöffnung in der Garauflage bzw. in der Gar- oder Grillplatte vorgesehen ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Gar- oder Grillauflage (30) aus Stahl, Edelstahl, Gusseisen, Stein, Keramik, Glaskeramik und/oder Ceran bereitgestellt und weist eine Dicke zwischen 5 und 15 mm, vorzugsweise zwischen 8 und 12 mm auf. Ferner ist es von Vorteil, wenn das Gehäuse bzw. die Gehäusesegmente aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und/oder Gusseisen hergestellt ist/sind.
  • Vorzugsweise ist die Feuerungsöffnung bzw. zumindest eine Feuerungsöffnung derart ausgebildet, um eine separate Brenneinrichtung, insbesondere eine Ethanolbrenneinrichtung, aufzunehmen. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechend angepasste Geometrie der Feuerungsöffnung erfolgen.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Beleuchtungseinrichtung mit einer oben beschriebenen Grillvorrichtung und einer in der Feuerungsöffnung angeordneten Brenneinrichtung. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Grillvorrichtung nicht nur zum Garen oder Grillen von Lebensmitteln einzusetzen, sondern auch als Fackel zur Beleuchtung.
  • Figurenliste
  • Im Folgenden wird eine detaillierte Beschreibung der Figuren gegeben, in der:
    • 1 eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Grillvorrichtung zeigt;
    • 2 die Grillvorrichtung aus 1 zeigt, wobei die bei der Benutzung auftretenden Luftführungen bzw. Wärmetransporte schematisch illustriert sind;
    • 3 eine schematische Draufsicht auf die Grillvorrichtung aus 1 zeigt;
    • 4 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Grillvorrichtung mit einer alternativen Ausführungsform einer Garauflage zeigt;
    • 5 eine perspektivische Ansicht der Grillvorrichtung aus 1 zeigt;
    • 6 eine schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zeigt.
  • 1 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Grillvorrichtung 1. Die Grillvorrichtung 1 umfasst ein Gehäuse 10, das aus Gehäusesegmenten 10' (von denen in den 1 und 2 zwei erkennbar sind) aufgebaut ist. Die Gehäusesegmente 10' stehen im unteren Bereich mit einem Sockel 20 in Eingriff, wobei der Sockel 20 als Aufstellfläche der Grillvorrichtung 1 dient.
  • Im oberen Bereich der Grillvorrichtung 1 (d.h. auf der dem Sockel 20 gegenüberliegenden Seite der Grillvorrichtung 1) umfasst die Grillvorrichtung 1 eine Garauflage 30. Ferner ist im Inneren des Gehäuses 10 eine Feuerungswanne 40 angeordnet, die zur Aufnahme eines Brennguts, wie beispielsweise Holz oder Holzkohle, vorgesehen ist.
  • Die Gehäusesegmente 10' umfassen jeweils eine Außenhaut 11 (Außenwand) und eine Innenwand 12 zwischen denen ein Hohlraum bzw. eine Hohlkammer gebildet wird. In der bevorzugten Ausführungsform sind die einzelnen Segmente durch entsprechende Querwandungen voneinander getrennt.
  • Weiterhin umfassen die Gehäusesegmente 10' Verbindungseinrichtungen 13 (vorzugsweise Schraub-, Rast, Niet und/oder Steckverbindungen), mit denen die einzelnen Gehäusesegmente 10' lösbar oder unlösbar miteinander verbunden werden können. In der bevorzugten Ausführungsform umfassen die Gehäusesegmente 10' jeweils in der Nähe des Sockels 20 eine erste Öffnung 14, die in die durch die Gehäusesegmente 10' gebildeten Hohlkammern führen und eine zweite Öffnung 15 (Ansaugöffnung), die in den Gehäuseinnenraum führen.
  • Durch die ersten Öffnungen 14 wird Umgebungsluft in die Hohlkammern der Gehäusesegmente 10' geführt und durch die zweiten Öffnungen 15 (Ansaugöffnungen) soll Umgebungsluft in den Gehäuseinnenraum, d.h. zur Feuerungswanne 40 geführt werden.
  • Im oberen Bereich weisen die Gehäusesegmente 10' Öffnungen 16 auf (in der bevorzugten Ausführungsform an den Stirnflächen der Gehäusesegmente 10'), um die durch die Hohlkammern geführte Luft aus den Hohlkammern zu führen. In der bevorzugten Ausführungsform umfassen die Gehäusesegmente 10' in ihren Querwänden weitere Öffnungen 17, um einen Luftaustausch und damit einen Temperaturaustausch zwischen den einzelnen Gehäusesegmenten 10' zu ermöglichen.
  • An der Innenwand 12 der Gehäusesegmente 10' sind Stege 18 (Anordnungseinrichtung) vorgesehen, an denen eine Lagerstelle für die Aufnahme eines Strahlungsblechs 50 bzw. einer Strahlungswand 50 vorgesehen ist. Es können dabei entsprechende Stege 18 (Anordnungseinrichtung) an allen Gehäusesegmenten 10' oder nur an einzelnen Gehäusesegmenten 10' vorgesehen sein bzw. alternativ kann auch ein durchgehender umlaufender Steg mit einem durchgehenden Auflager vorgesehen sein.
  • Wie in 1 gut zu erkennen, ist das umlaufende Strahlungsblech 50 bzw. die umlaufende Strahlungswand 50 zwischen der Innenwand 12 des Gehäuses 10 und der Feuerungswanne 40 angeordnet. In der bevorzugten Ausführungsform wird durch das umlaufende Strahlungsblech 50 bzw. die umlaufende Strahlungswand 50 eine Auflagefläche für die Garauflage 30 bereitgestellt, so dass die Garauflage 30 nicht bzw. nur geringfügig mit der Innenwand 12 des Gehäuses 10 in Kontakt kommt.
  • Weiterhin sind im Innenraum des Gehäuses 10 Verstrebungen 41 bzw. Abstandshalter 42 vorgesehen, um die Feuerungswanne 40 und einen Auffangbehälter 43 (Aufnahme für Verbrennungsreste), insbesondere einen Aschekasten, innerhalb des Gehäuses 10 zu fixieren. Verstrebungen 41 und Strahlungsblech 50 bzw. Strahlungswand 50 sind bevorzugt als dasselbe Bauteil ausgeführt, bspw. als Blechring. Der Aschekasten wird bevorzugt nicht durch Abstandshalter fixiert. Besonders bevorzugt liegt der Aschekasten in der Feuerungswanne 40.
  • In der bevorzugten Ausführungsform weist die Garauflage 30 eine kreisförmige Aussparung 31 (Feuerungsöffnung 31; 31') auf, wobei die Garauflage 30 vorzugsweise aus Stahl, Edelstahl, Gusseisen, Stein Keramik, Glaskeramik und/oder Ceran hergestellt ist und eine Dicke zwischen 8 und 12 mm aufweist. Vorzugsweise ist das Gehäuse 10 bzw. sind die Gehäusesegmente 10' aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und/oder aus Gusseisen hergestellt. Ferner ist zwischen dem Gehäuse 10 und der Garauflage 30 ein Fettauffang bzw. eine Fettrinne 33 vorgesehen, um ein Überlaufen des Fetts zu verhindern.
  • 2 zeigt die schematische Querschnittsansicht der Grillvorrichtung 1 aus 1, wobei in 2 die unterschiedlichen Luftströmungspfade bzw. Wärmetransporte durch Pfeile angedeutet sind.
  • Wie in 2 zu erkennen, wird Kaltluft bzw. Umgebungsluft durch die in den Gehäusesegmenten 10' im unteren Bereich vorgesehenen ersten Öffnungen 14 in die Hohlkammern der Gehäusesegmente 10' geführt. Diese Luft wird durch die in der Feuerungswanne 40 stattfindende Verbrennung erwärmt und steigt daher innerhalb der Gehäusesegmente 10' nach oben bis diese aus den in den Stirnseiten vorgesehenen Öffnungen 16 aus der Grillvorrichtung 1 entweichen kann bzw. durch die in den Querwandungen vorgesehenen Öffnungen 17 in benachbarte Gehäusesegmente 10' gelangt. Durch den stattfindenden Kamineffekt wird konstant Umgebungsluft durch die ersten Öffnungen 14 der Gehäusesegmente 10' eingesaugt und durch die Hohlkammern der Gehäusesegmente 10' geführt, so dass die Hohlkammern und damit die Gehäusesegmente 10' konstant gekühlt werden.
  • Wie in 2 ebenfalls gut zu erkennen, wird durch die zweiten Öffnungen 15 (Ansaugöffnungen) Kaltluft bzw. Umgebungsluft in das Gehäuse 10 geführt, um die für die Verbrennung notwendige Sauerstoffversorgung gewährleisten zu können.
  • Das Strahlungsblech 50 bzw. die Strahlungswand 50 reflektiert dabei zum einen die von der Feuerungswanne 40 abgestrahlte Wärme vom Gehäuse weg, so dass das Gehäuse 10 nicht wesentlich durch die Strahlungswärme der Feuerungswanne 40 erwärmt wird und stellt andererseits eine Auflagefläche für die Garauflage 30 bereit, und zwar derart, dass die Garauflage 30 beabstandet von der Innenwand 12 des Gehäuses 10 angeordnet werden kann. Durch diese Beabstandung besteht die Möglichkeit zwischen der Garauflage 30 und der Innenwand 12 des Gehäuses 10 Luft zu führen, so dass ein Wärmetransport von der Garauflage 30 zum Gehäuse 10 noch weiter reduziert werden kann.
  • In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bevorzugte Grillvorrichtung 1 eine maximale Temperatur an der Außenhaut 11 (Außenwand) des Gehäuses 10 von etwa 70°C aufweist. Bei dieser Temperatur besteht keine Gefahr mehr, dass sich der Benutzer an der Außenhaut 11 (Außenwand) der Grillvorrichtung 1 verbrennt.
  • Darüber hinaus können zur optischen Gestaltung der Außenhaut 11 (Außenwand) weniger hitzebeständige Lacke und/oder Beschichtungen verwendet werden, was die Gestaltungsmöglichkeit für eine erfindungsgemäße Grillvorrichtung 1 erheblich erweitert.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf die Grillvorrichtung 1. In 3 besonders gut zu erkennen sind die stirnseitigen bzw. oberen Öffnungen 16 der einzelnen Gehäusesegmente 10'. Ebenfalls gut zu erkennen ist die Kreisform der Garauflage 30 und die mittig vorgesehene (Feuerungs-)Öffnung 31, durch die einerseits Luft aus dem Gehäuseinneren herausgeführt werden kann und darüber hinaus weiteres Brenngut in die Feuerungswanne 40 eingebracht werden kann.
  • 4 zeigt eine alternative Ausgestaltung einer Garauflage 30', die eine (Feuerungs-)Öffnung 31' mit umlaufenden Aussparungen 32' aufweist. Diese Garauflage 30' eignet sich besonders gut, um auf der (Feuerungs-)Öffnung 31' Kochgeschirr wie beispielsweise Töpfe und Pfannen anzuordnen. Bei Anordnung eines entsprechend dimensionierten Kochgeschirrs kann eine Luftführung weiterhin durch die Aussparungen 32' gewährleistet werden.
  • 5 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht der bevorzugten Ausführungsform der Grillvorrichtung 1. In 5 besonders gut zu erkennen ist der allgemeine tulpen- bzw. becherförmige Aufbau der erfindungsgemäßen Grillvorrichtung 1, der durch die Geometrie der einzelnen Gehäusesegmente 10' bereitgestellt wird. Vorteilhafterweise sind die einzelnen Gehäusesegmente 10' lösbar miteinander verbunden, beispielsweise durch Schraub- oder Klickverbindungen, so dass eine erfindungsgemäße Grillvorrichtung 1 platz- und damit kostensparend transportiert und gelagert werden kann.
  • 6 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Beleuchtungseinrichtung 100, die aus einer Grillvorrichtung 1 und einer in der (Feuerungs-)Öffnung 31 der Garauflage 30 angeordneten Brenneinrichtung 60 (vorzugsweise eine Ethanolbrennereinrichtung) ausgebildet ist.

Claims (20)

  1. Grillvorrichtung (1) zum Grillen von Lebensmitteln, umfassend: zumindest eine Grillauflage (30) zur Anordnung von Lebensmitteln darauf; zumindest eine unterhalb der Grillauflage (30) angeordnete Feuerungswanne (40) zur Aufnahme von Brenngut; und ein Gehäuse (10) mit zumindest einer Außenwand (11) und einer Innenwand (12), die zumindest eine Hohlkammer bilden, wobei die Feuerungswanne (40) innerhalb des Gehäuses (10) angeordnet ist und vom Gehäuse (10) zumindest teilweise umschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerungswanne (40) von der Innenwand (12) des Gehäuses (10) beabstandet angeordnet ist, und dass die Grillauflage (30) von der Außenwand (11) des Gehäuses (10) thermisch entkoppelt ist, wobei das Gehäuse (10) durch Gehäusesegmente (10') bereitgestellt ist und wobei ein Gehäusesegment (10') jeweils eine Hohlkammer bildet, in der zumindest ein Luftströmungspfad ausgebildet ist, um Umgebungsluft durch die Hohlkammer des Gehäusesegments (10') zu leiten.
  2. Grillvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) von der Außenwand (11) des Gehäuses (10) beabstandet angeordnet ist.
  3. Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) von der Innenwand (12) des Gehäuses (10) thermisch entkoppelt ist.
  4. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) von der Innenwand (12) des Gehäuses (10) beabstandet angeordnet ist.
  5. Grillvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusesegmente (10') mittels Schraub- und/oder Nietverbindungen miteinander verbunden sind.
  6. Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei benachbarte Gehäusesegmente (10') korrespondierende Öffnungen (17) aufweisen, um zwischen den Gehäusesegmenten (10') einen weiteren Luftströmungspfad auszubilden.
  7. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) bzw. zumindest ein Gehäusesegment (10') zumindest eine Ansaugöffnung (15) aufweist, um Umgebungsluft an die Feuerungswanne (40) heranzuführen.
  8. Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusesegmente (10') mit einem Sockel (20) in Eingriff stehen.
  9. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerungswanne (40) im Wesentlichen die Form eines Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfes aufweist.
  10. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Feuerungswanne (40) eine Aufnahme für Verbrennungsreste (43) angeordnet ist, insbesondere ein Aschekasten.
  11. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenwand (12) des Gehäuses (10) und der Feuerungswanne (40) zumindest eine Strahlungswand (50), insbesondere ein Strahlungsblech (50), angeordnet ist.
  12. Grillvorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwand (12) des Gehäuses (10) eine Anordnungseinrichtung (18), insbesondere ein Auflager, zur Anordnung der Strahlungswand (50) vorgesehen ist.
  13. Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) auf der Strahlungswand (50) angeordnet ist.
  14. Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Strahlungswand (50) zumindest ein Abstandshalter (42) für die Feuerungswanne (40) vorgesehen ist.
  15. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) eine kreisförmige Grillplatte ist.
  16. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) zumindest eine, insbesondere kreisförmige, Feuerungsöffnung (31; 31') aufweist.
  17. Grillvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerungsöffnung (31; 31') geeignet ist eine separate Brenneinrichtung (60), insbesondere einen Ethanolbrenner (60), aufzunehmen.
  18. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grillauflage (30) aus Stahl, Edelstahl und/oder Gusseisen bereitgestellt ist und eine Dicke zwischen 5 und 15 mm, vorzugsweise zwischen 8 und 12 mm aufweist.
  19. Grillvorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) bzw. die Gehäusesegmente (10') aus Stahl, Edelstahl und/oder Gusseisen hergestellt ist/sind.
  20. Beleuchtungseinrichtung (100), umfassend eine Grillvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19 und eine in der Feuerungsöffnung (31; 31') angeordnete Brenneinrichtung (60).
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