DE102014207577B4 - Kopfstütze und Verfahren zur Herstellung einer Kopfstütze - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für ein Fahrzeug mit einem Grundkörper und einem an dem Grundkörper angeordneten Bezug, wobei in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper und dem Bezug ein Füllmaterial angeordnet ist, welches zum Zeitpunkt des Einbringens des Füllmaterials in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist.
- Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Kopfstütze für ein Fahrzeug mit einem Grundkörper und einem an dem Grundkörper angeordneten Bezug, wobei in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper und dem Bezug ein Füllmaterial eingebracht wird, welches zum Zeitpunkt des Einbringens des Füllmaterials in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist.
- Stand der Technik
- Die
WO 2012/019 791 A1 - Aus der
DE 10 2005 015 292 B3 ist eine Kopfstütze für ein Fahrzeug bekannt, welche einen Grundkörper und einen an dem Grundkörper angeordneten Bezug aufweist, bei welcher in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper und dem Bezug ein Füllmaterial angeordnet ist. Das Einbringen des Füllmaterials in den Füllbereich erfolgt über ein so genanntes „pour-in-place”-Verfahren, wobei das Füllmaterial zum Zeitpunkt des Einbringens in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist. Um einem unerwünschten Austreten des Füllmaterials entgegenzuwirken, wird der Bezug während des Einbringens in den Füllbereich gegen den Rand des Grundkörpers gedrückt. - Dieses Herstellungsverfahren hat sich in der Praxis durchaus bewährt. Allerdings kann es bei diesem Verfahren in geringem Maße zum Austritt von Füllmaterial kommen.
- Offenbarung der Erfindung
- Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Menge an unerwünscht austretendem Füllmaterial zu verringern.
- Bei einer Kopfstütze der eingangs genannten Art wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Bezug derart um einen Rand des Grundkörpers herum geführt angeordnet ist, dass er an einer dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers anliegt.
- Dadurch dass der Bezug um den Rand der Grundkörpers herum geführt ist und an der dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers anliegt, ergibt sich eine vergrößerte Dichtfläche zwischen dem Bezug und dem Grundkörper und damit eine verbesserte Abdichtung des Füllbereichs. Die Menge an unerwünscht austretendem Füllmaterial bei der Herstellung der Kopfstütze kann auf diese Weise verringert werden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Kopfstütze liegt der Bezug flächig an der Oberfläche der dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers an, so dass eine flächige Abdichtung des Füllbereichs erreicht wird.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass der Grundkörper eine Einlassöffnung aufweist, durch welche das Füllmaterial in den Füllbereich eingebracht werden kann. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass eine Einlassöffnung zum Einbringen des Füllmaterials nicht in dem Bezug vorgesehen werden muss.
- Bevorzugt ist an der dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers ein Befestigungselement angeordnet, über welches der Bezug mit dem Grundkörper verbindbar ist. Über das Befestigungselement kann der Bezug vor dem Einbringen des Füllmaterials gegenüber dem Grundkörper festgelegt werden. Besonders bevorzugt ist das Befestigungselement als Stift oder Haken ausgebildet. Der Bezug kann eine Öffnung aufweisen, in welche das Befestigungselement eingeführt werden kann.
- Vorteilhaft ist es ferner, wenn der Grundkörper zumindest ein Verbindungselement zur Verbindung des Grundkörpers mit einer Kopfstützenhalterung aufweist. Das Verbindungselement kann nach Art eines Schnappverbinders ausgebildet sein, in welchen die Kopfstützenhalterung eingeführt werden kann.
- Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass das Verbindungselement zur Verbindung des Grundkörpers mit einer Kopfstützenhalterung derart ausgebildet ist, dass der Bezug über das Verbindungselement mit dem Grundkörper verbindbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung übernimmt das Verbindungselement eine Doppelfunktion, nämlich die Verbindung von Grundkörper mit der Kopfstützenhalterung und die Festlegung des Bezugs gegenüber dem Grundkörper.
- Bei einem Verfahren der eingangs genannten Art wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Bezug vor dem Einbringen des Füllmaterials in den Füllbereich derart um einen Rand des Grundkörpers herum geführt wird, dass der Bezug an einer dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers anliegt.
- Es ergeben sich dieselben Vorteile wie sie bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Kopfstütze beschrieben wurden.
- Vorteilhafterweise wird der Bezug vor dem Einbringen des Füllmaterials über an dem Grundkörper angeordnete Befestigungselemente gegenüber dem Grundkörper festgelegt.
- Vorteilhaft ist es ferner, wenn vor dem Einbringen des Füllmaterials eine Kopfstützenhalterung mit dem Grundkörper verbunden wird.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass der Bezug, insbesondere während des Einbringens des Füllmaterials in den Füllbereich, mittels eines Werkzeugs gegen die dem Füllbereich abgewandte Seite des Grundkörpers gedrückt wird. Das Werkzeug kann Teil einer Vorrichtung zum Einbringen des Füllmaterials, insbesondere Teil einer „pour-in-place”-Vorrichtung, sein.
- Bevorzugt wird der Grundkörper zusammen mit dem an dem Grundkörper angeordneten Bezug und einer mit dem Grundkörper verbundenen Kopfstützenhalterung in eine „pour-in-place”-Vorrichtung eingebracht.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn das Füllmaterial durch eine Öffnung in dem Grundkörper in den Füllbereich eingebracht wird. Die Öffnung kann auf der dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers angeordnet sein.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren können auch die im Zusammenhang mit der Kopfstütze beschriebenen vorteilhaften Merkmale allein oder in Kombination Verwendung finden.
- Nachfolgend sollen weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
- Kurze Beschreibung der Figuren
-
1 zeigt eine Kopfstütze gemäß der Erfindung in einer Explosionsdarstellung. -
2 zeigt eine Schnittdarstellung durch die Kopfstütze gemäß1 nach dem Einbringen des Füllmaterials. -
3 bis5 zeigen verschiedene Schritte der Herstellung der Kopfstütze zur Veranschaulichung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens. - Figurenbeschreibung
- In der
1 ist eine Kopfstütze1 für ein Fahrzeug in einer Explosionsdarstellung gezeigt. Die Kopfstütze1 weist einen Grundkörper4 auf, der aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Polypropylen, ausgebildet ist. An dem Grundkörper4 ist ein Bezug2 aus flexiblem Material, beispielsweise einem Textilmaterial, angeordnet. Zwischen dem Bezug2 und dem Grundkörper4 ist ein Füllbereich angeordnet, der mit einem Füllmaterial3 gefüllt ist. Der Füllbereich befindet sich auf der Vorderseite4.3 des Grundkörpers4 . - Das Füllmaterial
3 wird über ein „pour-in-place”-Verfahren hergestellt. Das bedeutet, dass das Einbringen des Füllmaterials in den Bereich zwischen Bezug2 und Grundkörper4 zumindest teilweise in flüssigem Zustand des Füllmaterials3 erfolgt. Das Füllmaterial3 ist insofern als am Ort gegossenes Füllmaterial3 ausgebildet. Das Füllmaterial3 ist zum Zeitpunkt des Einbringens in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig. Nach dem Einbringen härtet das Füllmaterial aus und nimmt eine schaumförmige Struktur an. - Auf der dem Füllbereich abgewandten Rückseite
4.2 des Grundkörpers4 ist eine Kopfstützenhalterung5 angeordnet. Die Rückseite4.2 des Grundkörpers4 wird über ein Gehäuse6 abgedeckt. - Wie der Darstellung in
2 entnommen werden kann, ist der Bezug2 derart um einen Rand4.1 des Grundkörpers4 herum geführt angeordnet, dass er an einer dem Füllbereich abgewandten Seite4.2 des Grundkörpers4 anliegt. Der Bezug2 liegt flächig an der Oberfläche der dem Füllbereich abgewandten Seite4.2 des Grundkörpers4 an, so dass eine flächige Abdichtung des Füllbereichs erreicht wird. Hierdurch ergibt sich eine vergrößerte Dichtfläche zwischen dem Bezug2 und dem Grundkörper4 und damit eine verbesserte Abdichtung des Füllbereichs. Die Menge an unerwünscht austretendem Füllmaterial3 bei der Herstellung der Kopfstütze1 wird auf diese Weise verringert. - Im Folgenden soll das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Kopfstütze
1 näher erläutert werden. - Zunächst wird der Bezug
2 noch vor dem Einbringen des Füllmaterials3 in den Füllbereich über an dem Grundkörper4 angeordnete Befestigungselemente4.5 gegenüber dem Grundkörper festgelegt, vgl.2 und3 . Gemäß dem Ausführungsbeispiel sind die Befestigungselemente4.5 als Stifte und als Haken ausgebildet. In dem Bezug2 sind mehrere Öffnungen2.1 vorgesehen, über welche der Bezug2 in die Befestigungselemente4.5 eingehängt werden kann. Insofern wird der Bezug2 über den Grundkörper4 und die an den Grundkörper4 angeordneten Befestigungselemente4.5 gezogen, vgl.4 . - In einem weiteren Schritt wird eine Kopfstützenhalterung
5 mit dem Grundkörper4 verbunden, vgl.5 . Mittels der Kopfstützenhalterung5 kann die Kopfstütze1 an einem in den Figuren nicht dargestellten Sitz oder einer in den Figuren nicht dargestellten Sitzbank eines Fahrzeugs angeordnet werden. Zur Verbindung der Kopfstützenhalterung5 mit dem Grundkörper4 weist der Grundkörper4 mehrere Verbindungselemente4.6 auf. - Die Verbindungselemente
4.6 sind zudem derart ausgebildet, dass der Bezug2 über die Verbindungselemente4.6 mit dem Grundkörper4 verbindbar ist. Insofern übernehmen die Verbindungselemente4.6 eine Doppelfunktion, nämlich die Verbindung von Grundkörper4 mit der Kopfstützenhalterung5 und die Festlegung des Bezugs2 gegenüber dem Grundkörper4 . In dem Bezug2 sind mit den Verbindungselementen4.6 korrespondierende Öffnungen vorgesehen, durch welche die Verbindungselemente4.6 hindurchgeführt werden können. Der Bezug2 wird beim Aufziehen auf den Grundkörper4 somit auch über die Verbindungselemente4.6 gezogen und durch diese gegenüber dem Grundkörper4 fixiert. - Nach dem Verbinden von Grundkörper
4 und Kopfstützenhalterung5 wird das vorgefertigte Modul bestehend aus Grundkörper4 , Bezug2 und der Kopfstützenhalterung5 in eine „pour-in-place”-Vorrichtung7 eingebracht, vgl.2 . Die „pour-in-place”-Vorrichtung7 weist zwei Werkzeuge7.1 ,7.2 auf, die das vorgefertigte Modul2 ,4 ,5 festlegen. Dabei liegt ein vorderes Werkzeug7.2 an dem Bezug2 an. Ein hinteres Werkzeug7.1 drückt den Bezug2 , insbesondere den um einen Rand4.1 des Grundkörpers4 herum geführten Abschnitt des Bezugs2 , der an der Rückseite4.2 des Grundkörpers anliegt, gegen die Rückseite4.2 des Grundkörpers4 . Hierdurch kann erreicht werden, dass das Füllmaterial3 beim folgenden Einbringen des Füllmaterials3 in den Füllbereich zwischen Bezug2 und Grundkörper4 nicht in nennenswertem Umfang austreten kann. - Das Einbringen des Füllmaterials
3 erfolgt durch eine an dem Grundkörper4 angeordnete Einlassöffnung4.4 . Die Einlassöffnung4.4 befindet sich an der dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers4 . Das Füllmaterial3 ist zum Zeitpunkt des Einbringens zumindest teilweise in flüssigem Zustand. Nach dem Einbringen härtet das Füllmaterial3 aus und nimmt einen schaumartigen festen Zustand an. - Schließlich wird an der Rückseite
4.2 des Grundkörpers4 ein Gehäuse6 angebracht, über welches die Rückseite4.2 des Grundkörpers4 abgedeckt wird. - Die vorstehend beschriebene Kopfstütze
1 für ein Fahrzeug sowie das Verfahren zur Herstellung der Kopfstütze1 mit einem Grundkörper4 und einem an dem Grundkörper4 angeordneten Bezug2 , wobei in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper4 und dem Bezug2 ein Füllmaterial3 eingebracht wird, welches zum Zeitpunkt des Einbringens des Füllmaterials3 in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist, sind dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug2 derart um einen Rand4.1 des Grundkörpers4 herum geführt angeordnet ist, dass er an einer dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers4 anliegt. Hierdurch kann eine vergrößerte Dichtfläche zwischen dem Bezug2 und dem Grundkörper4 und damit eine verbesserte Abdichtung des Füllbereichs ermöglicht werden. Die Menge an unerwünscht austretendem Füllmaterial3 bei der Herstellung der Kopfstütze1 kann auf diese Weise verringert werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kopfstütze
- 2
- Bezug
- 2.1
- Öffnung
- 3
- Füllmaterial
- 4
- Grundkörper
- 4.1
- Rand
- 4.2
- Rückseite
- 4.3
- Vorderseite
- 4.4
- Einlassöffnung
- 4.5
- Befestigungselement
- 4.6
- Verbindungselement
- 5
- Kopfstützenhalterung
- 6
- Gehäuse
- 7
- „pour-in-place”-Vorrichtung
- 7.1
- hinteres Werkzeug
- 7.2
- vorderes Werkzeug
Claims (12)
- Kopfstütze für ein Fahrzeug mit einem Grundkörper (
4 ) und einem an dem Grundkörper (4 ) angeordneten Bezug (2 ), wobei in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper (4 ) und dem Bezug (2 ) ein Füllmaterial (3 ) angeordnet ist, welches zum Zeitpunkt des Einbringens des Füllmaterials (3 ) in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (2 ) derart um einen Rand (4.1 ) des Grundkörpers (4 ) herum geführt angeordnet ist, dass er an einer dem Füllbereich abgewandten Seite (4.2 ) des Grundkörpers (4 ) anliegt. - Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (
2 ) flächig an der Oberfläche der dem Füllbereich abgewandten Seite (4.2 ) des Grundkörpers (4 ) anliegt. - Kopfstütze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
4 ) eine Einlassöffnung (4.4 ) aufweist, durch welche das Füllmaterial (3 ) in den Füllbereich eingebracht werden kann. - Kopfstütze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein an der dem Füllbereich abgewandten Seite (
4.2 ) des Grundkörpers (4 ) angeordnetes Befestigungselement (4.5 ), über welches der Bezug (2 ) mit dem Grundkörper (4 ) verbindbar ist. - Kopfstütze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
4 ) zumindest ein Verbindungselement (4.6 ) zur Verbindung des Grundkörpers (4 ) mit einer Kopfstützenhalterung (5 ) aufweist. - Kopfstütze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (
4.6 ) derart ausgebildet ist, dass der Bezug (2 ) über das Verbindungselement (4.6 ) mit dem Grundkörper (4 ) verbindbar ist. - Verfahren zur Herstellung einer Kopfstütze (
1 ) für ein Fahrzeug mit einem Grundkörper (4 ) und einem an dem Grundkörper (4 ) angeordneten Bezug (2 ), wobei in einem Füllbereich zwischen dem Grundkörper (4 ) und dem Bezug (2 ) ein Füllmaterial (3 ) eingebracht wird, welches zum Zeitpunkt des Einbringens des Füllmaterials (3 ) in den Füllbereich zumindest teilweise flüssig ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (2 ) vor dem Einbringen des Füllmaterials (3 ) in den Füllbereich derart um einen Rand (4.1 ) des Grundkörpers (4 ) herum geführt wird, dass der Bezug (2 ) an einer dem Füllbereich abgewandten Seite des Grundkörpers (4 ) anliegt. - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (
2 ) vor dem Einbringen des Füllmaterials (3 ) über an dem Grundkörper (4 ) angeordnete Befestigungselemente (4.5 ) gegenüber dem Grundkörper (4 ) festgelegt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einbringen des Füllmaterials (
3 ) eine Kopfstützenhalterung (5 ) mit dem Grundkörper (4 ) verbunden wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (
2 ), insbesondere während des Einbringens des Füllmaterials (3 ) in den Füllbereich, mittels eines Werkzeugs (7.1 ) gegen die dem Füllbereich abgewandte Seite (4.2 ) des Grundkörpers (4 ) gedrückt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
4 ) zusammen mit dem an dem Grundkörper (4 ) angeordneten Bezug (2 ) und einer mit dem Grundkörper (4 ) verbundenen Kopfstützenhalterung (5 ) in eine „pour-in-place”-Vorrichtung (7 ) eingebracht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (
3 ) durch eine Öffnung (4.4 ) in dem Grundkörper (4 ) in den Füllbereich eingebracht wird.
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