-
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fangdrahtinstrument mit einer in einer Umhüllung axial beweglich aufnehmbaren Fangdrahteinheit, die sich von einem proximalen Endbereich zu einem distalen Endbereich erstreckt, wobei sie im distalen Endbereich eine Fangstruktur bildet, die dafür eingerichtet ist, durch axiale Relativbewegung von Fangdraht und Umhüllung zwischen einer in die Umhüllung eingefalteten Ausgangsposition und einer von der Umhüllung freigegebenen, aufgefalteten Einfangposition bewegbar zu sein. Derartige Fangdrahtinstrumente werden insbesondere als medizinische Fangdrahtinstrumente verwendet, um Fremdkörper, Blutklumpen, Steine oder andere Ablagerungen aus menschlichen oder tierischen Geweben entfernen oder abfangen zu können, vorzugsweise unter Benutzung eines entsprechenden endoskopischen Katheterinstruments.
-
Bei einem bekannten Typ solcher Instrumente ist die Fangstruktur als Fangkorb gebildet, der zusammengefaltet in der Umhüllung aufgenommen und aus dieser nach vorn herausbewegt werden kann. Steine und dergleichen können dann quer zur Längsachse des Drahtkorbs im Bereich von dessen maximalen Durchmesser und damit maximaler Öffnungsweite in den Drahtkorb eingefangen werden. Durch wenigstens teilweises Zurückziehen des Drahtkorbs in die Umhüllung wird dieser eingefaltet, bis er das eingefangene Objekt eng umschließt und dieses dadurch festhält. Anschließend kann der Drahtkorb samt Umhüllung und eingefangenem Objekt aus dem betreffenden Gewebekanal herausbewegt werden. Steinfangkorb- bzw. Ballonkatheterinstrumente dieser Art sind z.B. in der Patentschrift
EP 1 809 187 B1 und der Offenlegungsschrift
DE 197 22 429 A1 offenbart.
-
In der Offenlegungsschrift
DE 10 2006 002 531 A1 ist ein Steinfangkorbinstrument offenbart, bei dem der Fangkorb aus mehreren Fangdrähten aufgebaut ist, die an einem distalen Ende zusammengeführt und miteinander unter Bildung einer Sollbruchverbindung verbunden sind. Die Fangdrähte erstrecken sich vom distalen Endbereich durchgehend unter gegenseitiger Verdrillung und Bildung eines verdrillten Schaftabschnitts zu einem proximalen Endbereich. Vorzugsweise sind die Fangdrähte am distalen Ende an einem distalen Abschlusskörper festgelegt.
-
Ein weiterer bekannter Typ von Fangdrahtinstrumenten sind sogenannte Fangschlingeninstrumente, bei denen die Fangstruktur aus einer oder mehreren Drahtschlingen gebildet ist. In der Offenlegungsschrift
WO 02/078632 A2 sind derartige Fangschlingeninstrumente gezeigt, bei denen die Drahtschlingen frontseitig lose oder gefasst sein können, wobei die im distalen Endbereich des Instruments gebildete Fangstruktur unter Bildung einer entsprechenden Verbindungsstelle mit ihrem proximalen Ende an einem distalen Ende eines Instrumentenschaftteils angebracht ist.
-
Ein in der Offenlegungsschrift
DE 199 41 912 A1 offenbartes Fangschlingeninstrument weist eine Fangdrahteinheit aus einem einzigen Schlingendraht auf, der im distalen Endbereich eine Fangschlinge bildet und sich von dort unter Verdrillung seiner beiden Drahthälften und Bildung eines entsprechend verdrillten Instrumentenschaftteils zu einem proximalen Endbereich erstreckt. Der Schlingendraht besteht aus mehreren verdrillten Einzeldrähten, deren Verdrillungsrichtung entgegengesetzt zur Verdrillungsrichtung der beiden Drahthälften im Schaftabschnitt ist. Der Übergang vom Schaftabschnitt zur distalen Fangstruktur ist durch eine Lötverbindung, Plasmaschweißverbindung oder dergleichen gesichert. Am distalen Ende ist die Fangschlinge mit einer sich nach vorn erstreckenden Verengung bzw. Abplattung versehen.
-
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung eines Fangdrahtinstrumentes der eingangs genannten Art zugrunde, das eine gut Fangfunktionalität und hohe Funktionszuverlässigkeit bietet und sich mit vergleichsweise geringem Aufwand fertigen lässt.
-
Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung eines Fangdrahtinstrumentes mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bei diesem Fangdrahtinstrument ist die Fangdrahteinheit aus mehreren Fangdrähten aufgebaut, die sich vom distalen Endbereich durchgehend unter Bildung eines Schaftabschnitts der Fangdrahteinheit zum proximalen Endbereich erstrecken. Dadurch entfällt eine Verbindungsstelle zum Befestigen der distalen Fangstruktur am proximalen Schaftabschnitt, so dass dementsprechend auch nicht die Gefahr eines Bruches einer solchen Verbindung auftreten kann. Das Instrument mit einer solchen Fangdrahteinheit aus sich durchgehend erstreckenden Fangdrähten lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand fertigen.
-
Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind mindestens zwei Fangdrähte durch jeweils einen Schlingendraht gebildet, der im distalen Endbereich eine entsprechende Fangschlinge der Fangstruktur bildet. Mit der Bezeichnung Schlingendraht ist hierbei ein Draht gemeint, der sich vom proximalen Endbereich der Fangdrahteinheit zu deren distalen Endbereich erstreckt, dort schlingenbildend umgebogen ist und sich wieder zum proximalen Endbereich zurück erstreckt. Somit weist die Fangstruktur mindestens zwei Fangschlingen auf, die zum Einfangen von Objekten zusammenwirken können.
-
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung bilden die Fangdrähte im distalen Endbereich als Fangstruktur einen Einfangkelch mit distaler Einfangöffnung. Damit können Steine und andere Partikel in Körpergeweben in einer vorteilhaften Weise von vorn eingefangen werden, d.h. sie gelangen von vorn durch die distale Einfangöffnung in axialer Richtung in den Einfangkelch. Die Fangdrähte können hierbei Drahtstücke, die distal und proximal enden, oder Schlingendrähte sein, die distal eine jeweilige Fangschlinge bilden, wobei die Fangschlingen dann zusammen den Einfangkelch bilden.
-
Mit dem erfindungsgemäßen Instrument lassen sich insbesondere auch Partikel, die sich in distaler Richtung nahe an einer Gewebewand befinden, problemlos einfangen, sowohl durch die Fangschlingen als auch durch den distal offenen Einfangkelch. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung greifen wenigstens zwei Fangschlingen ineinander, d.h. der schlingenbildende Abschnitt jedes der beiden Schlingendrähte greift durch die vom anderen Schlingendraht gebildete Schlinge hindurch. Dies verkettet die beiden Fangschlingen miteinander, wodurch sie aneinander geführt sind.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung sind mindestens zwei Schlingendrähte mit je einem ihrer beiden Schlingenteile in einem proximalen Abschnitt der Fangstruktur miteinander verdrillt. Dadurch sind sie im proximalen Fangschlingenbereich seitlich aneinander geführt.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Schlingenteile mindestens einer Fangschlinge in einem proximalen Abschnitt der Fangstruktur miteinander verdrillt. Dies stabilisiert die betreffende Fangschlinge an ihrer Basis, über die der betreffende Fangdraht mit dem oder den weiteren Fangdrähten schaftbildend verdrillt ist.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung beinhaltet der Schaftabschnitt der Fangdrahteinheit einen Kerndraht, mit dem Fangdrähte verdrillt sind. Dadurch lässt sich bei Bedarf die Stabilität bzw. Biegefestigkeit des Schaftabschnitts erhöhen.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein Fangdraht mit einem röntgensichtbaren Material oder einem MR-sichtbaren Material beschichtet. In einer anderweitigen Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein Fangdraht ein Hohldraht, in dessen Inneres ein röntgensichtbares Material oder ein MR-sichtbares Material eingebracht ist. In noch einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein Fangdraht ein Litzendraht aus mehreren verdrillten Einzeldrähten, von denen wenigstens einer röntgensichtbar oder MR-sichtbar ausgeführt ist. Diese vorteilhaften Realisierungen der Erfindung ermöglichen einen funktionssicheren Einsatz des Fangdrahtinstrumentes insbesondere bei medizinischen Anwendungen mit Röntgensichtbarkeit oder Magnetresonanz(MR)-Sichtbarkeit.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung bilden die Fangdrähte im distalen Endbereich als Fangstruktur einen Einfangkelch, wobei der Kelchdurchmesser des Einfangkelchs in der aufgefalteten Einfangposition in distaler Richtung linear, progressiv oder degressiv zunimmt. Dadurch können je nach Anwendungsfall gewünschte Einfangcharakteristika für den Einfangkelch bereitgestellt werden.
-
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Fangdrähte im Schaftabschnitt wenigstens bereichsweise miteinander verdrillt oder wenigstens bereichsweise miteinander verbunden oder wenigstens bereichsweise von einer Fixierummantelung fest umschlossen, wodurch sich der Schaftabschnitt weitergehend stabilisieren lässt. Hierbei können die drei genannten Alternativen auch in entsprechend unterschiedlichen Bereichen des Schaftabschnitts beliebig miteinander kombiniert sein.
-
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Hierbei zeigen:
-
1 eine verkürzte Seitenansicht eines Fangdrahtinstrumentes mit zwei separaten Fangschlingen und verdrilltem Schaftabschnitt,
-
2 eine Detailansicht eines Bereichs II von 1,
-
3 eine Seitenansicht einer distalen Fangstruktur eines Fangdrahtinstrumentes mit drei separaten Fangschlingen,
-
4 eine Seitenansicht eines vorderen Teils einer distalen Fangstruktur eines Fangdrahtinstrumentes mit zwei ineinandergreifenden Fangschlingen,
-
5 eine Seitenansicht einer distalen Fangstruktur eines Fangdrahtinstrumentes mit mehreren durch Verdrillen seitlich aneinander geführten Schlingendrähten,
-
6 eine Seitenansicht eines Schlingendrahtes im schlingenbildenden distalen Abschnitt mit distaler Abplattung,
-
7 eine Querschnittansicht eines verdrillten Schaftabschnitts mit einem Kerndraht,
-
8 eine Querschnittansicht eines Schaftabschnitts eines Fangdrahtinstrumentes mit drei in sich und miteinander verdrillten Schlingendrähten,
-
9 eine Querschnittansicht eines Schaftabschnitts eines Fangdrahtinstrumentes mit Kerndraht und röntgensichtbar beschichteten Schlingendrähten,
-
10 eine Querschnittansicht entsprechend 9 für eine Variante mit Hohldrähten als Schlingendrähte, die mit röntgensichtbarem Material gefüllt sind,
-
11 eine Seitenansicht einer Fangstruktur mit einem Einfangkelch mit linear zunehmendem Kelchdurchmesser,
-
12 eine Ansicht entsprechend 11 für eine Variante mit progressiv zunehmendem Kelchdurchmesser,
-
13 eine Ansicht entsprechend 11 für eine Variante mit degressiv zunehmendem Kelchdurchmesser,
-
14 bis 16 schematische Darstellungen zur Veranschaulichung eines Objekteinfangvorgangs mit einem Fangdrahtinstrument mit kelchförmiger Fangstruktur nach Art von 13,
-
17 bis 22 je eine Querschnittsansicht von verschiedenen Realisierungen eines jeweiligen Fangdrahtes,
-
23 eine Ansicht entsprechend 1 für ein Fangdrahtinstrument, bei dem die Fangdrähte im Schaftabschnitt in einer Fixierummantelung gefasst sind, und
-
24 eine Detailansicht eines Bereichs XXIV von 23.
-
In 1 ist eine Fangdrahteinheit 1 veranschaulicht, die sich insbesondere für ein medizinisches Fangdrahtinstrument eignet und dazu in an sich üblicher Weise axial beweglich in einer nicht gezeigten Umhüllung aufnehmbar ist. Die Fangdrahteinheit 1 erstreckt sich von einem proximalen Endbereich 2 zu einem distalen Endbereich 3. Dabei ist sie aus mehreren Fangdrähten aufgebaut, im gezeigten Beispiel aus zwei Fangdrähten 4 1, 4 2, die sich beide vom distalen Endbereich 3 durchgehend unter gegenseitiger Verdrillung und Bildung eines verdrillten Schaftabschnitts 5 der Fangdrahteinheit 1 zum proximalen Endbereich 2 erstrecken. Die zwei Fangdrähte 4 1, 4 2 sind im gezeigten Bespiel durch jeweils einen Schlingendraht gebildet, der im distalen Endbereich eine jeweilige Fangschlinge 6 1, 6 2 der Fangstruktur bildet. Anders gesagt erstreckt sich jeder der beiden Schlingendrähte 4 1, 4 2 vom proximalen Endbereich 2 über den Schaftabschnitt 5 hinweg zum distalen Endbereich 3, wo er unter Bildung der zugehörigen Fangschlinge 6 1, 6 2 umgebogen ist und von wo er sich dann wieder zum proximalen Endbereich 2 zurück erstreckt. Im Schaftabschnitt 5 sind die insgesamt vier dortigen Drahtabschnitte, je zwei Drahtteile bzw. Schlingenteile pro Schlingendraht, miteinander schaftbildend verdrillt, während sie an einem in 2 näher gezeigten Übergangsbereich 7 vom Schaftabschnitt 5 zum distalen Endbereich 3 in die einzelnen Fangschlingen 6 1, 6 2 verzweigen.
-
Die im distalen Endbereich gebildete Fangstruktur, im gezeigten Beispiel bestehend aus den beiden separaten Fangschlingen 6 1, 6 2, ist dafür eingerichtet, durch axiale Relativbewegung von Fangdrahteinheit 1 und nicht gezeigter Umhüllung zwischen einer in die Umhüllung eingefalteten Ausgangsposition und einer von der Umhüllung freigegebenen, aufgefalteten Einfangposition bewegbar zu sein, wobei 1 die aufgefaltete Einfangposition zeigt. Diese Funktionalität des Fangdrahtinstrumentes ist dem Fachmann an sich bekannt und bedarf daher hier keiner näheren Erläuterungen. Die Fangdrähte 4 1, 4 2 bestehen zu diesem Zweck aus einem geeignet elastischen, beispielsweise einem superelastischen Material, wie einer Nickel-Titan-Legierung oder einem Stahlmaterial oder aus einem elastischen Kunststoffmaterial.
-
3 zeigt eine gegenüber den 1 und 2 modifizierte Ausführungsvariante. Bei diesem Fangdrahtinstrument beinhaltet die Fangstruktur mehrere separate Schlingendrähte 4 3, 4 4, 4 5, wobei jeder Schlingendraht 4 3, 4 4, 4 5 proximal im Anschluss an die Bildung seiner entsprechenden Fangschlinge 6 3, 6 4, 6 5 zunächst über eine gewisse Länge in einem proximalen Abschnitt 8 der Fangstruktur im distalen Endbereich 3 der betreffenden Fangdrahteinheit 1 1 mit seinen Draht- bzw. Schlingenteilen 9 1, 9 2 einzeln verdrillt ist, bevor dann diese einzeln verdrillten Abschnitte 8 der Schlingendrähte 4 3, 4 4, 4 5 in proximaler Richtung ab einer Verzweigungs- bzw. Vereinigungsstelle 7 1 unter Bildung des verdrillten Schaftabschnitts 5 miteinander verdrillt sind.
-
Es versteht sich, dass auch die in 3 gezeigte Fangdrahteinheit 1 1 axial beweglich in einer Umhüllung aufnehmbar ist, um ihre distale Fangstruktur zwischen ihrer in die Umhüllung eingefalteten Ausgangsposition und ihrer von der Umhüllung freigegebenen, in 3 gezeigten aufgefalteten Einfangposition bewegen zu können.
-
Während bei den in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsvarianten die Fangschlingen separat voneinander angeordnet sind, zeigt 4 einen hier interessierenden Teil einer Ausführungsvariante eines Fangdrahtinstrumentes, deren Fangdrahteinheit eine distale Fangstruktur aufweist, welche mindestens zwei Fangschlingen 6 6, 6 7 beinhaltet, die ineinandergreifen. Dazu greift jeder von zwei Schlingendrähten 4 6, 4 7 mit seinem schlingenbildenden Abschnitt durch die vom anderen Schlingendraht gebildete Schlinge 6 6, 6 7 hindurch. Dies verkettet die beiden Fangschlingen 6 6, 6 7 miteinander, wodurch sie aneinander geführt sind. In proximaler Richtung sind die beiden Schlingenteile 9 1, 9 2 jedes Schlingendrahtes 4 6, 4 7 wiederum zunächst einzeln miteinander verdrillt, bevor sie dann analog zum Ausführungsbeispiel von 3 in nicht gezeigter Weise instrumentenschaftbildend miteinander verdrillt sind.
-
5 zeigt eine weitere Ausführungsvariante einer distalen Fangstruktur mit mehreren Fangschlingen 6 8 bis 6 12, die von zugehörigen Schlingendrähten 4 8 bis 4 12 gebildet und seitlich miteinander verkettet bzw. aneinander geführt sind. Bei dieser Ausführungsvariante sind mindestens zwei Schlingendrähte, im gezeigten Beispiel je zwei benachbarte Schlingendrähte, mit je einem ihrer beiden Schlingen-teile in einem proximalen Abschnitt der Fangstruktur miteinander verdrillt, bevor sie dann ab einer Verzweigungs- bzw. Vereinigungsstelle 7 2 sämtlich miteinander verdrillt sind, um den verdrillten Schaftabschnitt 5 des Instruments zu bilden. So ist im gezeigten Beispiel von 5 der eine Draht- bzw. Schlingenteil 9 3 des Schlingendrahtes 4 9 im proximalen Abschnitt der Fangstruktur mit einem Schlingen- bzw. Drahtteil 9 5 des einen benachbarten Schlingendrahtes 4 10 verdrillt, und sein anderer Schlingenteil 9 4 ist mit einem Schlingenteil 9 6 des gegenüberliegend benachbarten Schlingendrahtes 4 8 verdrillt.
-
Durch die Verdrillung jeweils benachbarter Schlingen-/Drahtteile der Schlingendrähte 4 8 bis 4 12 in einem proximalen Abschnitt ihrer distalen Fangschlingenstruktur sind die Fangschlingen 6 8 bis 6 12 seitlich aneinander geführt und gehalten. Es versteht sich wiederum, dass auch diese in 5 in ihrer aufgefalteten Einfangposition gezeigte Fangstruktur Teil einer entsprechenden, in einer Umhüllung axial beweglich aufnehmbaren Fangdrahteinheit ist, so dass die Fangdrahtstruktur wenigstens teilweise in die Umhüllung eingezogen werden kann, um ein eingefangenes Objekt festzuhalten, indem sich die aufgefaltete Fangstruktur zusammenfaltend um das Objekt legt, d.h. sich die Fangschlingen 6 8 bis 6 12 zusammenziehen, wie dies entsprechend auch bei den anderen Fangschlingenstrukturen des erfindungsgemäßen Fangdrahtinstrumentes der Fall ist.
-
6 zeigt einen hier interessierenden Teil einer weiteren Ausführungsvariante, bei welcher die Fangstruktur einer entsprechenden Fangdrahteinheit mindestens eine Fangschlinge mit der in 6 gezeigten Form aufweist, wobei die Fangstruktur in nicht gezeigter Weise eine oder mehrere weitere Fangschlingen der in 6 gezeigten Form oder einer anderen Form aufweist. Die in 6 gezeigte Fangschlinge 6 13, wie sie durch einen zugehörigen Schlingendraht 4 13 gebildet ist, weist an ihrem distalen Ende eine sich nach vorn, d.h. in distaler Richtung, erstreckende Verengung bzw. Abplattung 100 auf. Am gegenüberliegenden, proximalen Ende der Fangschlinge 6 13 sind die beiden Schlingen-/Drahtteile 9 6, 9 7 des Schlingendrahtes 4 13 wiederum miteinander verdrillt, bevor sie dann mit den Schlingen-/Drahtteilen eines oder mehrerer weiterer Schlingendrähte an einer proximal weiter hinten liegenden Vereinigungs-/Verzweigungsstelle verdrillt sind, um den zugehörigen Schaftabschnitt der Fangdrahteinheit zu bilden. Die Abplattung 100 kann in entsprechenden Anwendungsfällen das Einziehen und Einfalten der Fangstruktur in die nicht gezeigte Umhüllung erleichtern.
-
Die 7 bis 10 zeigen Querschnitte durch den Schaftabschnitt für einige exemplarische Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fangdrahtinstrumentes speziell hinsichtlich Realisierungsmöglichkeiten des verdrillten Schaftabschnitts, wie des Schaftabschnitts 5 in den Beispielen der 1 bis 6.
-
7 veranschaulicht dazu einen Schaftabschnitt einer Fangdrahteinheit, die aus drei Schlingendrähten 4 14, 4 15, 4 16 aufgebaut ist. Im gezeigten Schaftabschnitt 5 1 sind die drei Schlingendrähte 4 14, 4 15, 4 16, d.h. ihre jeweiligen beiden im Schaftabschnitt verlaufenden Draht-/Schlingenteile 4 14a, 4 14b, 4 15a, 4 15b, 4 16a, 4 16b, zusammen mit einem zusätzlichen Kerndraht 10 miteinander verdrillt. Durch das zusätzliche Einbringen des Kerndrahtes 10 kann der Schaftabschnitt 5 1 der Fangdrahteinheit bei Bedarf zusätzlich verstärkt werden, z.B. um seine Biegesteifigkeit zu erhöhen.
-
8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchem zur Bildung eines entsprechenden Schaftabschnitts 5 2 der Fangdrahteinheit die beiden im Schaftabschnitt 5 2 verlaufenden Draht-/Schlingenteile 4 17a, 4 17b, 4 18a, 4 18b, 4 19a, 4 19b dreier Schlingendrähte 4 17, 4 18, 4 19 paarweise verdrillt und die drei verdrillten Schlingendrahtpaare zur Bildung des Schaftabschnitts 5 2 miteinander verdrillt sind.
-
9 veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel ähnlich demjenigen von 7, auf deren obige Beschreibung insoweit verwiesen werden kann, wobei in diesem Beispiel jedoch drei mit einer Beschichtung 11 aus einem röntgensichtbaren Material versehene Schlingendrähte 4 20, 4 21, 4 22 verwendet sind. Bei der röntgensichtbaren Beschichtung 11 kann es sich z.B. um eine Schicht handeln, die Platin oder Gold enthält oder daraus besteht. Als Material für die Schlingendrähte 4 20, 4 21, 4 22 kann für die entsprechenden medizinischen Anwendungen unter Röntgenstrahlungsbeobachtung z.B. ein Stahlmaterial oder ein superelastisches Metallmaterial, wie eine Nickel-Titan-Legierung, zum Einsatz kommen. Die gleiche Materialwahl gilt auch für den optional im Schaftbereich 5 3 dieses Ausführungsbeispiels vorgesehenen Kerndraht 10.
-
10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, das sich für medizinische Anwendungen unter Röntgenstrahlbeobachtung eignet, wobei im Schaftbereich 5 4 wiederum exemplarisch drei Schlingendrähte 4 23, 4 24, 4 25 und der optionale Kerndraht 10 miteinander verdrillt sind. Im Beispiel von 10 sind die Schlingendrähte 4 23, 4 24, 4 25 als Hohldrähte realisiert, deren Inneres ganz oder teilweise mit einem röntgensichtbaren Material 12 gefüllt ist, bei dem es sich wiederum um ein Gold- oder Platinmaterial oder ein beliebiges anderes, dem Fachmann für diesen Anwendungszweck an sich bekanntes röntgensichtbares Material handeln kann.
-
Die Fangdrahtinstrumente gemäß den 9 und 10 weisen demgemäß eine verbesserte Röntgensichtbarkeit und somit eine verbesserte Nutzbarkeit in medizinischen Anwendungen unter Röntgenstrahlbeobachtung auf. Es versteht sich, dass es hierfür in alternativen Ausführungsformen auch genügen kann, nur einen Teil der Schlingendrähte und/oder den jeweiligen Schlingendraht nur teilweise mit dem röntgensichtbaren Material 11, 12 zu versehen.
-
In analogen alternativen Ausführungsformen der Erfindung ist das Fangdrahtinstrument zur verbesserten Nutzung in medizinischen Anwendungen unter Magnetresonanz ausgelegt. Zu diesem Zweck bestehen dann die Fangdrähte aus einem für Magnetresonanz(MR)-Anwendungen geeigneten Material, wie einem geeigneten Kunststoffmaterial. Bekannte Kunststoffmaterialien für diesen Anwendungszweck sind beispielsweise Aramide und andere Polyamide, wie Nylon und Kevlar, und Polyetheretherketon (PEEK). Die Fangdrähte sind für diese MR-Anwendungen vorzugsweise mit einem MR-Markermaterial belegt, z.B. punktuell oder flächig oder im Volumen. Derartige Belegungen und MR-Markermaterialien sind dem Fachmann für diese Anwendungen an sich bekannt, was hier daher keiner näheren Erläuterungen bedarf. In entsprechenden Ausführungsformen wird das MR-Markermaterial als Beschichtung auf die Fangdrähte aufgebracht, z.B. analog zur Beschichtung 11 aus röntgensichtbarem Material gemäß 9, oder in hohle Fangdrähte eingebracht, analog zum röntgensichtbaren Material 12 im Beispiel von 10.
-
Die 11 bis 13 veranschaulichen Ausführungsformen der Erfindung, bei denen die Fangdrahteinheit des Fangdrahtinstrumentes aus mindestens zwei distal endenden Fangdrähten aufgebaut ist, die im gezeigten distalen Endbereich einen Einfangkelch der Fangstruktur mit distaler Einfangöffnung bilden.
-
11 veranschaulicht hierzu ein Beispiel mit zwei, optional auch mehr Fangdrähten 13 1, 13 2, die im distalen Endbereich einen Einfangkelch 14 mit in distaler Richtung linear zunehmendem Kelchdurchmesser D und distaler Einfangöffnung 15 bilden. Wiederum erstrecken sich die Fangdrähte 13 1, 13 2 durchgehend vom distalen Endbereich bis zu einem nicht gezeigten proximalen Endbereich, wobei sie unter Bildung eines entsprechenden verdrillten Schaftabschnitts 5 5 miteinander verdrillt sind. Im Unterschied zu den oben erläuterten Ausführungsbeispielen, bei denen die Fangdrähte durch Schlingendrähte gebildet sind, laufen die Fangdrähte beim Ausführungsbeispiel von 11 zur Bildung des Einfangkelchs 14 am distalen Ende offen aus, ohne eine geschlossene Schlinge zu bilden. Gleiches gilt für die Ausführungsbeispiele der 12 und 13. In nicht gezeigten alternativen Ausführungsformen sind die kelchbildenden Fangdrähte durch Schlingendrähte gebildet, deren distal endseitige Schlingen dann zusammen den Einfangkelch bilden. Ansonsten gilt hinsichtlich Material und der optionalen Möglichkeit, einen oder mehrere der Fangdrähte ganz oder teilweise mit einem röntgensichtbaren Material oder einem MR-sichtbaren Material zu versehen, das oben zu den Ausführungsformen mit Schlingendrähte Gesagte in gleicher Weise, worauf verwiesen werden kann.
-
12 veranschaulicht eine Variante, die sich von derjenigen in 11 darin unterscheidet, dass ein Einfangkelch 14 1 mit in distaler Richtung progressiv zunehmendem Kelchdurchmesser D zur Bildung der distalen Einfangöffnung 15 gebildet ist, indem die zwei oder mehr Fangdrähte 13 3, 13 4 radial nach außen umgebogen sind.
-
13 veranschaulicht eine Variante, die sich von derjenigen in 11 darin unterscheidet, dass ein Einfangkelch 14 2 mit in distaler Richtung degressiv zunehmendem Kelchdurchmesser durch entsprechende Formung mindestens zweier Fangdrähte 13 5, 13 6 gebildet ist, wobei sich der Korbdurchmesser in distaler Richtung zunächst bis auf einen Maximalwert DM erhöht und dann wieder auf einen geringeren Enddurchmesser DO verringert, der somit die Einfangweite der distalen Einfangöffnung 15 definiert. Diese Kelchgestaltung kann das Festhalten eingefangener Objekte erleichtern, das ansonsten durch Reibschluss zwischen dem eingefangenen Objekt und den gegen dieses gespannt anliegenden Fangdrähten bewirkt wird. Wie gesagt, können die distal endenden Fangdrähte 13 1 bis 13 6 in den Beispielen der 11 bis 13 alternativ durch Schlingendrähte ersetzt sein, deren distal endseitige Schlingen z.B. in einer Ebene senkrecht zur Zeichenebene liegen und dann entsprechend den jeweiligen Einfangkelch 14, 14 1, 14 2 bilden.
-
Die 14 bis 16 veranschaulichen einen typischen Objekteinfangvorgang, wie er mit einem Fangdrahtinstrument durchgeführt werden kann, das eine Fangdrahteinheit 1 2 nach Art von 13 besitzt, die axialbeweglich in einer Umhüllung 16 aufgenommen ist. 14 zeigt das Instrument mit vollständig aus der Umhüllung 16 herausbewegter distaler Einfangkelch-Fangstruktur, d.h. der Einfangkelch 14 2 ist vollständig aufgefaltet bzw. geöffnet. Dies wird dadurch bewerkstelligt, dass bei zunächst in einer Ausgangsposition vollständig in die Umhüllung 16 eingefalteter Fangstruktur die Fangdrahteinheit 1 2 aktiv nach vorn herausgeschoben wird oder die Umhüllung 16 aktiv nach hinten zurückbewegt wird. Ein einzufangendes Objekt 17, z.B. ein Nierenstein oder ein anderer zu entfernender Körpergewebepartikel, kann dann mittels Vorbewegen des Instruments durch die distale Einfangöffnung 15 hindurch in den geöffneten Einfangkelch 14 2 hineingelangen, wie in 15 gezeigt. Daraufhin wird der Einfangkelch 14 2 eingefaltet bzw. geschlossen, bis das eingefangene Objekt 17 von den Fangdrähten 13 5, 13 6 des Einfangkelchs 14 2 festgehalten wird und nicht mehr herausgelangen kann. Dies wird dadurch bewirkt, dass die Fangdrähte 13 5, 13 6 mit ihrem kelchbildenden distalen Endbereich wieder teilweise in die Umhüllung 16 eingezogen werden, beispielsweise durch aktives Vorbewegen der Umhüllung 16 relativ zur Fangdrahteinheit 1 2. Der auf diese Weise mindestens teilweise geschlossene Einfangkelch 14 2 umschließt dann mit seinen Fangdrähten 13 5, 13 6 das eingefangene Objekt 17 und hält es darin fest. 16 zeigt das Instrument in dieser Objektfesthalteposition. Nun kann das Instrument samt eingefangenem Objekt 17 aus dem entsprechenden Körpergewebekanal herausbewegt werden.
-
Die 17 bis 22 veranschaulichen exemplarisch einige vorteilhafte Realisierungsmöglichkeiten für die Fangdrähte, aus denen die Fangdrahteinheit des erfindungsgemäßen Fangdrahtinstrumentes aufgebaut ist. 17 zeigt eine Ausführung eines Fangdrahtes 18 1 aus einem monophilen Drahtmaterial. 18 zeigt eine Realisierung eines Fangdrahtes 18 2, der aus zwei verdrillten Einzeldrähten 19 1, 19 2 besteht. 19 zeigt eine Realisierung eines als Litze aus drei verdrillten Einzeldrähten 20 1, 20 2, 20 3 gebildeten Fangdrahtes 18 3.
-
20 veranschaulicht eine Realisierung, bei der ein Fangdraht 18 4 als Litze aus vier verdrillten Einzeldrähten gebildet ist, wobei je zwei Einzeldrähte 21 1, 21 2 bzw. 22 1, 22 2 aus einem gleichen Material gefertigt sind, das sich vom Material der beiden anderen Einzeldrähte unterscheidet. Beispielsweise können die zwei Einzeldrähte 21 1, 21 2 aus einem Stahlmaterial oder einer Nickel-Titan-Legierung und die beiden anderen Einzeldrähte 22 1, 22 2 zwecks verbesserter Röntgensichtbarkeit aus einem Wolfram oder Platin enthaltenden Material bestehen. Bei der in 21 gezeigten Variante ist ein Fangdraht 18 5 als Litze aus fünf verdrillten Einzeldrähten 23 1, 23 2, 23 3, 23 4, 24 gefertigt, von denen nur der Einzeldraht 24 aus einem die Röntgensichtbarkeit steigernden Material, wie Wolfram oder Platin besteht. Ähnlich zeigt 22 eine Variante, bei der ein Fangdraht 18 6 als Litze aus einem zentrischen Einzeldraht 25 und diesen verdrillt umgebenden sechs Einzeldrähten 26 1 bis 26 6 realisiert ist, wobei beispielhaft nur der zentrische Einzeldraht 25 aus dem Material mit erhöhter Röntgensichtbarkeit gefertigt bzw. mit einem solchen versehen ist.
-
Es versteht sich, dass die zum Aufbau einer Fangdrahteinheit des erfindungsgemäßen Fangdrahtinstrumentes verwendeten Fangdrähte von einem gleichen Typ sein können oder aus verschiedenen Typen kombiniert sein können, zu denen die 17 bis 22 exemplarische Beispiele zeigen. Dies gilt sowohl für Fangdrähte, die als Schlingendraht realisiert sind, wie bei den Ausführungsformen der 4 bis 6, als auch für Fangdrähte, die zur Realisierung von Fangstrukturen mit Einfangkelch entsprechend den 11 bis 13 verwendet werden. So kann z.B. jeder Schlingendraht 4 1, 4 2 im Ausführungsbeispiel der 1 und 2 durch den monophilen Fangdraht 18 1 von 17 oder einen beliebigen anderen der Fangdrähte 18 2 bis 18 6 der 18 bis 22 gebildet sein. Dabei können auch verschiedene Typen für die mindestens zwei Schlingendrähte 4 1, 4 2 vorgesehen sein, wie zwei der sechs in den 17 bis 22 illustrierten Fangdrahttypen.
-
Bei den bislang erläuterten Ausführungsformen der Erfindung ist der Schaftabschnitt jeweils durch Verdrillen der sich durchgehend über den Schaftabschnitt hinweg erstreckenden Fangdrähte gebildet, wobei die Fangdrähte entlang der gesamten Schaftlänge verdrillt sind. In alternativen Ausführungsformen der Erfindung sind die Fangdrähte im Schaftabschnitt nur in einem Teilbereich oder in mehreren axial beabstandeten Teilbereichen miteinander verdrillt und/oder sie sind wenigstens bereichsweise miteinander verbunden, z.B. durch punktuelle oder flächige Verklebung oder Verschweißung oder durch Volumeneinbettung in ein entsprechendes Einbettungsmaterial. Zusätzlich oder alternativ können die Fangdrähte im Schaftabschnitt wenigstens bereichsweise von einer Fixierummantelung fest umschlossen sein.
-
Ein Beispiel für die letztgenannte Realisierungsmöglichkeit ist in den 23 und 24 als Modifikation des Beispiels der 1 und 2 gezeigt, wobei für identische und funktionell äquivalente Komponenten gleiche Bezugszeichen verwendet sind und insoweit auf die obigen Erläuterungen zu den 1 und 2 verwiesen werden kann. Bei dieser Variante ist eine Fangdrahteinheit 1‘ vorgesehen, bei der die beiden Schlingendrähte 4 1, 4 2 im Schaftabschnitt 5 über den größten Teil der Schaftlänge hinweg von einer Fixierummantelung 27 fest umschlossen sind, ohne miteinander verdrillt zu sein. Es versteht sich, dass die Schlingendrähte 4 1, 4 2 bei Bedarf im Schaftabschnitt 5 zusätzlich miteinander verdrillt sein können. Die Fixierummantelung 27 legt sich fest um die vier Drahtteile der beiden Schlingendrähte 4 1, 4 2 und sorgt auf diese Weise für deren gegenseitige Fixierung bzw. hält diese zusammen. Die Fixierummantelung 27 kann z.B. durch einen üblichen Schrumpfschlauch gebildet sein.
-
In alternativen Ausführungen erstreckt sich die Fixierummantelung 27 nur bereichsweise in einem axialen Teilabschnitt des Instrumentenschaftes 5 oder mehrteilig in mehreren axial voneinander beabstandeten Teilbereichen des Schaftes 5. In weiteren alternativen Ausführungen ist diese Fixierung der Fangdrähte im Schaftbereich aneinander mit einer punktuellen oder flächigen Verklebung oder Verschweißung und/oder einer wenigstens bereichsweisen Einbettung in ein Einbettungsmaterial und/oder einer bereichsweisen Verdrillung der Fangdrähte kombiniert.
-
Das erfindungsgemäße Fangdrahtinstrument lässt sich sehr vorteilhaft zum sicheren Einfangen von Fremdkörpern, Partikeln etc. in menschlichen und tierischen Körpergewebekanälen einsetzen, insbesondere auch in Anwendungen unter Röntgensichtbarkeit oder MR-Sichtbarkeit. Außerdem kann das erfindungsgemäße Fangdrahtinstrument bei Bedarf selbstverständlich auch in Anwendungen außerhalb der Medizin überall dort eingesetzt werden, wo Bedarf an einer entsprechenden Fähigkeit zum Einfangen von Objekten besteht.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 1809187 B1 [0002]
- DE 19722429 A1 [0002]
- DE 102006002531 A1 [0003]
- WO 02/078632 A2 [0004]
- DE 19941912 A1 [0005]