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DE102015201024B4 - Fangkorbanordnung mit verjüngtem Draht für Katheter - Google Patents

Fangkorbanordnung mit verjüngtem Draht für Katheter Download PDF

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DE102015201024B4
DE102015201024B4 DE102015201024.4A DE102015201024A DE102015201024B4 DE 102015201024 B4 DE102015201024 B4 DE 102015201024B4 DE 102015201024 A DE102015201024 A DE 102015201024A DE 102015201024 B4 DE102015201024 B4 DE 102015201024B4
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Abstract

Fangkorbanordnung für Katheter (1) aufweisend
patientenseitig einen Steinfangkorb (2), der
aus mehreren Drähten oder Drahtabschnitten gebildet ist,
wobei
die den Steinfangkorb (2) bildenden Drähte (3,4)
miteinander verdrillt,
helixförmig gewunden
und/oder verflochten
zum Steinfangkorb (2) hin und von diesem weg geführt sind
und
zumindest beim Steinfangkorb (2)
eine Drahtverjüngung vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
genau einer (3) der den Steinfangkorb (2) bildenden Drähte (3,4) zu einem Betätigungsende (6) geführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte und bezieht sich somit auf eine Fangkorbanordnung bzw. eine Katheteranordnung.
  • Es gibt eine Reihe von Kathetern, die für minimalinvasive medizinische Eingriffe verwendet werden. Dabei gibt es eine Reihe von Problemen, die auftreten können. So kann es bei Kathetern zur Verwendung in Blutgefäßen ein Problem darstellen, die Katheter an eine gewünschte Stelle zu führen. Zu diesem Zweck werden Führungsdrähte verwendet, die zunächst selbst an eine zu erreichende Stelle bewegt werden und entlang von welchen dann ein Instrument vorgeschoben werden kann. Ein Führungsdraht umfassend ein langgestrecktes Element mit einem ersten Abschnitt mit einem ersten Durchmesser und einem zweiten Abschnitt mit einem zweiten Durchmesser, der kleiner als der erste Durchmesser ist, wobei das langgestreckte Element eine Schleife definiert; und ein Verschlusselement, das die Schleife schließt; wobei vorgesehen ist, dass die Schleife ausgelegt ist, sich zu verformen, wenn sie auf Hindernis in einem Körpergefäß trifft, ist aus der EP 1 572 282 B1 bekannt.
  • Bei anderen medizinischen Eingriffen treten andere Probleme auf. So kann ein medizinischer Eingriff beispielsweise erfordern, Steine und dergl. aus einem Organ zu entfernen. Eine für die Erfindung besonders wichtige Art von Eingriffen wird mit Urokathetern vorgenommen. Diese werden durch Harnröhre, Blase und Harnleiter bis in die Nieren vorgeschoben, um dort Nierensteine zu entfernen. Zur Aufnahme der Nierensteine ist der Urokatheter mit einer Drahtanordnung gebildet, die in einem dünnen Schlauch bis dicht an den zu entfernenden Stein vorgeschoben wird und sich bei Ausschieben aus dem Schlauch zu einem Steinfangkorb öffnet. Dieser Steinfangkorb kann um den Stein positioniert werden. Bei Zurückziehen der Drahtanordnung in den Schlauch schließt sich der Steinfangkorb um den Stein, so dass dieser mit dem Katheter aus dem Körper herausgezogen werden kann.
  • Zum Einziehen und Ausschieben des Steinfangkorbes wird die Drahtanordnung durch den Schlauch bis außerhalb des Patienten geführt. Dort ist ein Betätigungsgriff vorhanden, an dem die Drahtanordnung so befestigt ist, dass sie relativ zum Schlauch verschoben werden kann.
  • Damit ein solcher Katheter durch eine natürliche Körperöffnung hindurch an den Situs, die Stelle eines gewünschten Eingriffes, also z.B. bis in die Niere hinein, vorgeschoben werden kann, muss der Katheter nun einerseits hinreichend dünn gestaltet sein. Auch da oftmals beim Eingriff erforderlich ist, mit Flüssigkeit zu spülen, den Situs mit faseroptischen Instrumenten oder digitalen Endoskopen zu überwachen, oder weitere Instrumente einzuschieben, darf der Katheter nämlich nicht zu dick sein, damit er in die Arbeitskanäle der eingesetzten Endoskope eingeführt werden kann. Überdies muss der Katheter hinreichend flexibel sein, damit er auch an jenen Stellen eingesetzt werden kann, welche nur dann zu erreichen sind, wenn der Krümmungsradius bei Einschieben klein ist.
  • Zugleich muss der gewünschte medizinische Eingriff aber auch sicher von statten gehen, wozu der Katheter hinreichend stabil sein muß, um dem Eingriff zu widerstehen.
  • Es ist dabei bekannt, den Steinfangkorb aus mehreren Drähten zu bilden, die miteinander fest verbunden werden. Im Stand der Technik werden die Drähte etwa miteinander vercrimpt oder verschweißt, was entfernt von der Steinfangspitze, aber noch so nahe an dieser geschehen kann, dass die Stelle der Vercrimpung bei Benutzung des Katheters noch im Körperinneren liegt. Es wird dann ein einzelner Draht von der Vercrimpung nach außen geführt.
  • Eine Vercrimpung bzw. Verschweißung senkt jedoch zumindest an der Stelle, an welcher sie liegt, die Flexibilität. Zudem besteht etwa die Gefahr, dass diese Verbindung etwa beim Zurückziehen reißt. Dieser letztgenannte Versagensfall ist besonders problematisch, weil dann Teile des Katheters im Körper verbleiben könnten und nur aufwendig zu entfernen wären.
  • Eine Alternative besteht darin, die Drähte, mit denen die Steinfanganordnung gebildet ist, zu verdrillen und gemeinsam nach außerhalb des Körpers zu führen. Bei dieser Anordnung besteht jedoch eine nicht unerhebliche Knickgefahr durch unachtsame und/oder unsachgemäße Bedienung. Dies gilt insbesondere dort, wo ein und derselbe Katheter -wie in Schwellen- und Entwicklungsländer gelegentlich zu beobachten- mehrfach eingesetzt wird, auch wenn dies keiner normgerecht vorgesehenen Verwendung entspricht.
  • Hingewiesen sei auch auf die US 8 523 879 B1 , die EP 1 830719 B1 und die DE 10 2009 022 867 A1 .
  • Es ist wünschenswert, eine Katheteranordnung anzugeben, die eine sichere Entfernung von Fremdkörpern erlaubt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die sichere Entfernung von Fremdkörpern bei katheterbasierten Eingriffen zu ermöglichen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe wird in unabhängiger Form beansprucht. Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
  • Es ist also bei einer Fangkorbanordnung für einen Katheter aufweisend patientenseitig einen Steinfangkorb, der aus mehreren Drähten oder Drahtabschnitten gebildet ist, vorgesehen, dass die den Steinfangkorb bildenden Drähte miteinander verdrillt, helixförmig umeinander gewunden und/oder miteinander verflochten zum Steinfangkorb hin und von diesem weg geführt sind und zumindest beim Steinfangkorb eine Drahtverjüngung vorgesehen ist.
  • Es wurde erkannt, dass es eine erfindungsgemäße Anordnung erlaubt, den Draht bis zur Stelle der Verjüngung zugstabil zu gestalten, so dass keine Gefahr besteht, dass der Draht an den dickeren Stellen reißt. Die Verjüngung erlaubt es, einen nach außen geführten Draht mit anderen, den Steinfangkorb bildenden Drähten zu verbinden, ohne dass die Flexibilität wesentlich beeinträchtigt wird. Zugleich kann der Katheter insgesamt als knickstabil angesehen werden, weil ein einzelner Draht weniger leicht knickt als eine verbundene, z.B. verdrillte oder verflochtene Drahtanordnung. Knicke treten aber in der Praxis häufiger an Stellen auf, die hinreichend weit vom Steinfangkorb entfernt liegen. Es braucht also, wenn die Verjüngung hinreichend nah am Steinfangkorb endet, praktisch nicht mehr mit einer Beschädigung durch Knicken oder dergl. gerechnet werden.
  • Damit eröffnet die Verjüngung unabhängig von der tatsächlich zur Implementierung der Erfindung gewählten Verbindung die Möglichkeit, einen verbesserten Katheter bereitzustellen.
  • Wenn vorliegend von einem Steinfangkorb die Rede ist, so wird einzusehen sein, dass einleuchtender Weise mit der gleichen Technik und Anordnung neben Steinen auch andere unerwünschte Körper erfasst werden können, z.B. eingedrungene Fremdkörper, Blutgerinsel, gebrochene Stents und dergl; weiter wird einsichtig sein, dass ein hier durchgehend als Steinfangkorb bezeichneter Fangkorb typisch unmittelbar am distalen, d.h. patientenseitigen Ende angeordnet sein kann, was für viele Anwendungen wie beispielsweise für die Entfernung von Nierensteinen Vorteile bietet. Es sei aber zugleich daraufhingewiesen, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss und der Fangkorb auch ein Stück weit versetzt vom Ende angeordnet sein kann, was für bestimmte medizinische Zwecke oder Lagen von Fremdkörpern vorteilhaft sein kann.
  • Die Verjüngung ist typisch so ausgelegt, dass der Draht nicht nur unmittelbar am Steinfangkorb verjüngt ist, sondern bevorzugt auch davor bzw., da der verjüngte Draht durchgehend und auf sich selbst durch Schlaufenbildung am Steinfangkörbchen zurückgeführt sein wird, auch dahinter. Die Länge der Verjüngung wird typisch so gewählt, dass eine sichere Fixierung anderer, zur Steinfangkorbbildung verwendeter Drähte entlang des verjüngten Drahtes gewährleistet werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass typisch Längen von z.B. 20cm für die Verjüngung ausreichen, um einerseits die gewünschte Flexibilität im distalen Endbereich nahe eines Situs zu erzielen und andererseits eine hohe Festigkeit zu erzielen, und zwar ohne Vercrimpungen oder dergl. an Bereichen des Katheters zu erfordern, die bei Benutzung im Patienten liegen. Die angegebene, allerdings nicht zwingend erforderliche, sondern lediglich typische Länge hat auch den Vorteil, dass dort, wo der Katheter etwa bei einem erwachsenen Patienten als Urokatheter eingesetzt wird, um Nierensteine zu entfernen, sich die Verjüngung weg vom in einem Nierenkelch platzierten Steinfangkorb bis hin zum Harnleiter erstreckt. Damit ist also dort, wo es von besonderer Bedeutung ist, die Flexibilität besonders hoch, gleichwohl ist aber eine hohe Gesamtstabilität gegeben. Es versteht sich im Übrigen, dass andere Längen, über welche der Draht verjüngt ist, abhängig davon gewählt werden können, wie groß der jeweilige Patient ist, wo der Katheter eingesetzt wird und welche Verbindung der Drähte an der Verjüngung realisiert wird.
  • Die Verjüngung kann auf unterschiedliche Weise realisiert werden. So ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem erfindungsgemäßen Katheter zugleich vorgesehen ist, dass der verjüngte Draht einen abgeflachten und/oder elliptischen Querschnitt aufweist.
  • Der Querschnitt eines vorliegend als elliptisch bezeichneten Drahtes entspricht im Übrigen dann, wenn ein runder Draht abgeschliffen wird, weniger einer geometrisch exakten Ellipse als mehr einem Rechteck mit verrundeten Kanten. Ein typisch erzieltes Seitenverhältnis kann z.B. 1:2,42 bei 0,07x0,17 mm betragen. Es sei erwähnt, dass dieser Wert sich entlang des Drahtes ändern kann und/oder für unterschiedliche Zwecke und/oder aus Fertigungsgründen Drähte mit anderen Aspektverhältnisse gefertigt werden können.
  • Als verjüngt kann ein Draht insoweit gegebenenfalls also auch dann schon angesehen werden, wenn er in einer Richtung seines Querschnittes eine geringere Ausdehnung besitzt als an einer nicht verjüngten Stelle. Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass zur Verjüngung unbedingt die Querschnittsfläche insgesamt verringert wird, obwohl dies für einige Methoden der Verjüngung Vorteile bietet. Wenn die Ausdehnung nur in einer Richtung verändert wird, ohne den Querschnitt insgesamt zu verringern, wird in jedem Fall ein nichtrunder Querschnitt bei ansonsten typisch runden Drähten resultieren. Dies ist aber auch dann möglich, wenn der Querschnitt flächenmäßig reduziert ist.
  • Ein nichtrunder Querschnitt wird insoweit als vorteilhaft angesehen, als ein mit wenigstens einem solchen Draht, bevorzugt mehreren solchen Drähten gebildeter Steinfangkorb weniger leicht seitlich ausweicht, wenn er sich beim Zurückziehen um einen Stein oder dergl. legt.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem erfindungsgemäßen Katheter alternativ und/oder zusätzlich die Drahtverjüngung durch Abschleifen oder Pressen bewirkt ist. Es versteht sich, dass durch das Abschleifen im Gegensatz zum Pressen regelmäßig ein Materialabtrag erfolgen wird. Dies ist im Regelfall für die Gesamtstabilität und insbesondere die Zugfestigkeit der Anordnung unkritisch, weil im Regelfall im Bereich der Verjüngung weitere Drähte vorgesehen sind, die zur Steinfangkorbbildung notwendig sind und Zugkräfte und dergl. aufnehmen.
  • Eine Verjüngung durch Schleifen kann z.B. erhalten werden, indem der zu verjüngende Draht zwischen rotierende Schleifscheiben geführt wird. Da hierbei die Formgebung, d.h. die Vorgabe einer bestimmten Querschnittsform beschränkt ist, sei aber betont, dass der verjüngte Bereich oder ein Teil davon auch unter Verwendung von Walzen o.ä. bzw. Pressen möglich ist und entsprechende Formgebungen kombinierbar sind.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich einer der den Steinfangkorb bildenden Drähte bis zu einem Betätigungsende außerhalb des Patienten geführt ist. Erfindungsgemäß ist es genau ein Draht, der nach außen geführt wird. Dort wird dieser Draht typisch aus dem Hüllschlauch austreten und mit einem Handgriff oder anderen Betätigungsende verbunden, vermittels von welchem der Draht auf per se bekannte Weise im Hüllschlauch bewegt werden kann, um das Steinfangkörbchen auszufahren bzw. zurück zu ziehen.
  • Typisch werden dann, wenn genau ein Draht nach außen geführt wird, die anderen Steinfangkorb bildenden Drähte entlang des Katheters an Stellen enden, die bei eingeführtem Katheter im Körper des Patienten liegen, etwa, bei Urokathetern, im Bereich des Harnleiters. Der nach außen geführte Draht wird zumindest ein Ende besitzen, welches durch Schlaufenbildung am Steinfangkorb zurückgeführt werden kann, wobei dieses Ende dann bei eingeführtem Katheter im Körperinneren liegen wird, typisch im Bereich der dem Situs nächsten Verjüngung. Der nach außen geführte Draht wird insoweit (auch) mit sich selbst verdrillt sein.
  • Die Drähte sind typisch aus Nitinol oder einer anderen Gedächtnismetalllegierung gebildet.
  • Indem nur ein Draht nach außen geführt wird, kann das zur Verfügung stehende Lumen optimal ausgenutzt werden bzw. es wird nur ein minimales Lumen für eine gegebene Stärke des Drahtes benötigt.
  • Das Steinfangkörbchen wird typisch mit 2 bis 4 Drähten gebildet, wozu z.B. Drähte der Größe d=0,2 bis 0,8mm verwendet werden für jenen Draht, der durchgeführt und verjüngt ist, während für Körbchen Drähte von z.B. d=0,12mm verwendet werden können. Es sei aber erwähnt, dass andere Dimensionierungen auch für ein und dieselbe Anwendung wie z.B. Steinentfernung aus der Niere ohne weiteres möglich sind, z.B. d= 0,14mm bzw. d= 0,18mm. Auch diese Angabe ist beispielhaft, und es ist ohne weiteres zu verstehen, dass hier Abweichungen solange ohne weiteres möglich sind, wie eine hinreichende (Zug-)festigkeit gewährleistet ist.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich zumindest bis zum Ende der dem Steinfangkorb nächsten Verjüngung des nach außen geführten Drahtes mehrere Drähte gemeinsam weg vom Steinfangkorb geführt sind.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich Drähte verdrillt, helixförmig gewunden und/oder verflochten zum Steinfangkorb hin und von diesem weg geführt sind. Es ist ohne weiteres mit verschiedenen Verbindungstechniken, insbesondere den vorerwähnten, also der Verdrillung, dem Umeinander-Winden, dem Verflechten, möglich, Festigkeiten zu erreichen, die mehr als ausreichend für viele medizinische Eingriffe sind. So ist davon auszugehen, dass dann, wenn übergroße Steine mit mehr als 10N Kraft durch den Harnleiter entfernt werden sollen, dieser verletzt wird. Damit sind für Urokatheteranwendungen aber Zugfestigkeiten von 10N mehr als ausreichend. Diese können ohne weiteres auch bei verjüngten Drähten erreicht werden. Ein Vercrimpen der den Steinfangkorb bildenden Drähte miteinander an Stellen, die bei Benutzung innerhalb des Patienten liegen, ist somit nicht erforderlich und wird nicht erfolgen.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich mehrere Drähte entfernt vom Steinfangkorb durch Kleben, mittels Schrumpfschlauch, durch Punktverschweißung und/oder durch Löten miteinander verbunden sind. Es ist dabei nicht zwingend, einen bei bis zum Situs vorgeschobenen Katheter nicht aus dem Körper des Patienten heraus geführten Draht am Abstehen vom weiter nach außen geführten Draht zu hindern. Einerseits werden die entsprechenden Enden der Drähte nämlich selbst bei weit ausgeschobenem Steinfangkorb nicht aus der Hülle austreten, so dass selbst dann keine Verletzungsgefahr besteht, wenn die Drahtenden abstehen sollten. Andererseits hat sich gezeigt, dass die Enden etwa bei Verdrillen ohnehin allenfalls marginal abstehen. Gleichwohl kann etwa ein Schrumpfschlauch im Endbereich verwendet werden. Da die Verwendung eines Schrumpfschlauches auch ohne Verdrillen und dergl. geeignet ist, die verschiedenen, den Steinfangkorb bildenden Drähte sicher miteinander zu verbinden, wird damit aber zugleich die Festigkeit erhöht werden, ohne dass die Flexibilität beeinträchtigt wird.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich der bis zum Betätigungsende außerhalb des Patienten geführte Draht zweistufig verjüngt ist. Die zweistufige Verjüngung verringert die physische Belastung am Übergangsbereich und erhöht so die Sicherheit der Anordnung. Der Übergang von der ersten zur zweiten Verjüngung kann allmählich erfolgen; es ist also typisch gerade kein stufenartiger, sondern ein langsamer Übergang gewünscht, der sich zudem auch leicht herstellen lässt.
  • So ist es z.B. in einem Ausführungsbeispiel für einen Urokatheter zur Nierensteinentfernung möglich, dass zwei den Steinfangkorb bildende Drähte im Bereich der Verjüngung verdrillt sind; wenn diese Verdrillung am Übergang von der Verjüngung zum ursprünglichen Drahtdurchmesser des nach außen geführten Drahtes fortgesetzt wird, wird die gesamte Zugkraft an einer Stelle durch einen reduzierten Drahtdurchmesser übertragen; dies ist jedoch im Regelfall unerwünscht. Um die Zugfestigkeit an dieser Stelle zu steigern, ist es bevorzugt, wenn auch nicht zwingend, eine zweistufige Verjüngung zu verwenden. In einer besonders bevorzugten Variante kann dann etwa ein unverjüngter Draht mit einem Durchmesser von 0,20-0,8mm verwendet werden. Dieser Durchmesser wird zunächst auf eine erste Verjüngung von z.B. 0,10-0,50mm reduziert. Die Strecke, entlang welcher sich der Durchmesser des Drahtes von seinem unverjüngten Wert bis auf die erste Verjüngung reduziert, kann einige Zentimeter betragen, z.B. 25 bis 50 mm, bevorzugt für einen Urokatheter, der zum Eingriff bei einem erwachsenen Mann bestimmt ist, über 40mm. Über eine solche Strecke kann eine allmähliche Verjüngung leicht und kostengünstig z.B. durch Abschleifen eines Nitinol-Drahtes erzielt werden und es wird eine hinreichende Stabilitätserhöhung gewährleistet, vor allem, wenn in dem kurzen Übergangsbereich entweder wenigstens ein Drahtende zur Mitübertragung von Kräften noch entlang der Verjüngung geführt wird und/oder ein Schrumpfschlauch oder dergl. vorgesehen wird, da mit diesem ebenfalls Kräfte übertragen werden. Erwähnt sei diesbezüglich, dass ein Schrumpfschlauch, anders als eine Vercrimpung, die Flexibilität nicht signifikant beeinträchtigt.
  • Es kann dann die erste Verjüngung bis auf die eigentliche Dicke des Drahtes am Ort des Steinfangkörbchens noch weiter reduziert werden. Dazu kann mit der zweiten Verjüngung ein Durchmesser von 0,10mm bis 0,3mm also z.B. bevorzugt um 0,12mm erzielt und mit einer Schlaufe des so verjüngten Drahtes das Steinfangkörbchen gebildet werden; der so verjüngte Draht wird vermittels der am Ort des Steinfangkörbchens gebildeten Schlaufe dann zurückgeführt und zwar zurück bis zum Bereich, an dem der Durchmesser des Drahtes wieder 0,16mm beträgt (d.h. dem Bereich der ersten Verjüngung), wobei der zurückgeführte Bereich mit dem hingeführten Bereich verdrillt wird.
  • Der für die Bildung des Steinfangkorbes erforderliche zweite Draht kann ebenfalls eine Dicke von z.B. 0,12mm besitzen, typisch also die gleiche Dicke wie der verjüngte Draht an seinem kleinsten Durchmesser. Es sei erwähnt, dass auch der zweite Draht, mit dem der Steinfangkorb gebildet wird, einen nichtrunden, z.B. elliptischen oder anders abgeflachten Querschnitt besitzen kann und ebenfalls aus Nitinol oder dergl. bestehen wird. Dass zumindest ein Teil der den Steinfangkorb bildenden Drähte auch einen runden Querschnitt besitzen kann, sei aber explizit offenbart. Weiter sei erwähnt, dass der zweite (und, bei mehr als zwei den Steinfangkorb bildenden Drähten, jeder weitere) Draht vom Steinfangkorb weg entlang des bei Katheterbenutzung nach außen aus dem Patienten geführten Drahtes zumindest bis an jene Stelle geführt sein wird, wo die erste auf die zweite Verjüngung übergeht. Auch der Übergang von der ersten zur zweiten Verjüngung wird im Übrigen bevorzugt wiederum allmählich vollzogen, über Strecken mit Längen wie oben für den anderen allmählichen Übergang angegeben.
  • Es sei erwähnt, dass ein allmählicher Übergang und/oder eine mehrstufige Verjüngung nicht nur für Urokatheter von Vorteil ist, sondern generell zur Verbesserung eines Katheters beiträgt und dass auch bei anderen Anwendungen außer für Urokatheter eine mehrstufige, typisch zweistufige Verjüngung vorteilhaft ist. Betont sei zugleich, dass die obigen Dimensionierungen bevorzugt, aber nicht zwingend sind.
  • Es ist möglich und bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich der Steinfangkorb mit zwei, drei oder mehr sich kreuzenden Drähten gebildet ist. Es ist also möglich, die Erfindung mit auf unterschiedliche Weise, aber in per se bekannter Weise zu bildenden Steinfangkörbchen zu verwenden- wobei die genaue Form und Anordnung des eigentlichen Steinfangkörbchens von der Präferenz der Ärzte abhängen kann und/oder dem exakten Einsatzzweck.
  • Es ist möglich, den Steinfangkorb auf unterschiedliche Weise mit den Drähten zu bilden. Es kann beispielsweise mit einem Draht eine Schlinge gebildet werden, durch welche ein anderer Draht oder mehrere andere Drähte hindurch geführt werden. Dies kann unter gerader Hindurchführung geschehen oder derart, dass der hindurchgeführte Draht (bzw. mehrere hindurchgeführte Drähte) den anderen Draht bzw. die mit ihm gebildete Schlinge ebenfalls umschlingen. Es kann eine feste oder lockere Verknotung vorgesehen sein und/oder eine Verbindung der sich zur Bildung des Steinfangkorbes kreuzenden Drähte. Diese kann z.B. auch durch Verkleben erreicht werden. Weiter ist es möglich, den Steinfangkorb nicht mit mehreren einzelnen; sich kreuzenden Drähten zu bilden, sondern mehrere Drähte zu verdrillen, zu verflechten oder helixartig anzuordnen und dann diese Drahtanordnungen mit einem einzelnen Draht oder mehreren Drähten zur Bildung des Steinfangkorbes zu kreuzen. An der Kreuzung kann gegebenenfalls auch eine Verflechtung erfolgen oder es kann auf andere Weise sichergestellt werden, dass sich die am Steinfangkorb kreuzenden Drähte nicht so weit relativ voneinander bewegen können, dass die Funktionalität des Steinfangkorbes beeinträchtigt ist.
  • Es ist aber auch möglich und in einer Ausführungsform bevorzugt, wenn bei einem Katheter alternativ und/oder zusätzlich die Drähte am Steinfangkorb miteinander verklebt, verschweißt und/oder verlötet sind und/oder zumindest mit einem der Drähte eine Schlinge gebildet ist, durch welche wenigstens ein weiterer Draht gerade oder umschlingend geführt ist.
  • Der Kathether wird bevorzugt, aber nicht zwingend, als Urokatheter gebildet sein, der für die Einführung bis in einen Nierenkelch eines menschlichen Patienten dimensioniert ist. Dass für andere Anwendungsgebiete Anpassungen möglich sind, etwa bezüglich der Drahtdurchmesser, Zugfestigkeiten, Längen usw. sei aber erwähnt.
  • Es sei im Übrigen erwähnt, dass es als vorteilhaft angesehen wird, wenn der Katheter mit Mitteln zur Erhöhung der Röntgensichtbarkeit ausgerüstet ist. Eine derartige Ausrüstung kann etwa dadurch bewirkt werden, dass die Drähte am Steinfangkorb bzw. bei dessen Spitze mittels eines Lotes oder eines Klebstoffes verbunden sind, die wiederum eine Substanz beinhalten, welche die Röntgensichtbarkeit erhöht. Genannt seien diesbezüglich insbesondere Metallpartikel wie Pulver aus röntgendichtem Material wie namentlich z.B. Tantal, Wolfram oder Platin. Diese Metallpartikel können in eine Trägermatrix eingebettet werden, die wie Klebstoff zumindest anfänglich flexibel ist. Angesichts der Temperaturbeständigkeit der genannten Materialien und der geringen Neigung zur Legierungsbildung können die genannten Materialien auch Lot beigemischt werden, wenn die Drähte etwa an der Spitze eines Steinfangkorbes miteinander verlötet bzw. verschweißt werden. Es sei erwähnt, dass die Substanzen Tantal, Wolfram und Platin nur beispielhaft als die Röntgensichtbarkeit erhöhend genannt wurden und andere Substanzen zur Erhöhung des Röntgenkontrastes gleichfalls verwendbar wären.
  • Eine weitere Alternative zur Verwendung von die Röntgensichtbarkeit erhöhenden Materialien an der Spitze des Steinfangkörbchens ist die Verwendung derartiger Materialien entlang des Drahtkatheters bzw. zumindest entlang des vorderen Bereiches der Drahtanordnung. Dazu kann ein Coating oder Lack auf die Drähte aufgebracht werden, und zwar z.B. im Bereich des Körbchens und/oder der Verjüngung und/oder der Verdrillung, Verflechtung o.ä.. Das Coating kann auf die einzelnen Drähte vor ihrer Verbindung miteinander, aber insbesondere nach dem Abschleifen oder dergl. aufgebracht werden, kann jedoch auch, wenn es im Bereich der Verdrillung vorhanden sein soll, auf die bereits miteinander verdrillten Drähten aufgetragen werden. Es ist ohne weiteres möglich, ein Coating zu wählen, das dafür hinreichend flexibel und zugleich körperverträglich ist.
  • Es sei erwähnt, dass ein derart zur Erhöhung seiner Röntgensichtbarkeit am und/oder nahe des Fangkorbes ausgerüsteter Katheter prinzipiell dort Vorteile bietet, wo mittels Röntgenverfahren die exakte Lage des Instrumentes während des Eingriffes überprüft werden kann; dies wird als für sich alleine beanspruchbar angesehen und auf die Erwägung, hierauf gerichtete Schutzrechte etwa als Teilanmeldung des vorliegenden Schutzrechtes einzureichen, sei als dem Anmelder gegebene Möglichkeit hingewiesen. Gleichwohl bietet die beschriebene Idee, die Röntgensichtbarkeit eines Katheters am und/oder nahe seines Fangkorbes zu erhöhen, bei dem Katheter der vorliegenden Erfindung besondere Vorteile, weil durch die Verjüngung die Röntgensichtbarkeit zunächst im Bereich der Verjüngung etwa reduziert sein kann. Selbst wenn also der nicht verjüngte Bereich noch mit Röntgenverfahren identifizierbar ist, kann eine Situation eintreten, an der die Position des eigentlichen Steinfangkorbes nicht mehr sicher und schnell erkannt werden kann. Durch die vorgeschlagene Ausrüstung des Katheters mit Mitteln zur Erhöhung der Röntgensichtbarkeit kann daher der Eingriff erleichtert werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden nur beispielhaft mit Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In dieser ist dargestellt durch:
    • 1 ein Katheter der vorliegenden Erfindung in einer ersten Ausführungsform;
    • 2 eine mehrstufige Verjüngung des bei Benutzung bis zum außerhalb des Patienten befindlichen Betätigungsende geführten, den Steinfangkorb bildenden Draht eines erfindungsgemäßen Katheters;
    • 3a die hier zwei den Steinfangkorb bildenden Drähte eines weiteren Ausführungsbeispiels nebeneinander;
    • 3b der Steinfangkorb des weiteren Ausführungsbeispiels von vorne;
    • 3c die miteinander verdrillten, den Steinfangkorb des weiteren Ausführungsbeispiels bildenden Drähte;
    • 4 ein Querschnitt des verjüngten Drahtes im Bereich des Steinfangkorbes.
  • Nach 1 umfasst ein allgemein mit 1 bezeichneter Katheter 1 patientenseitig einen Steinfangkorb 2 aus Draht 3 und 4, wobei zumindest beim Steinfangkorb 2 eine Drahtverjüngung vorgesehen ist.
  • Der Katheter 1 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Urokatheter zur Entfernung von Nierensteinen und dergl. mit einem distalen Ende 1a, an dem der Steinfangkorb 2 gebildet ist, und mit einem Betätigungsende 1b,vermittels von welchem ein Draht, der den Steinfangkorb 2 mitbildet, aus einem Hüllschlauch 5 geschoben und in diesen zurückgezogen werden kann. Der Hüllschlauch ist so dimensioniert, dass er ohne weiteres bis in einen Nierenkelch eines zu behandelnden menschlichen Patienten vorgeschoben werden kann. Am Handgriff 6 können auf per se bekannte Art Kraftbegrenzungsmittel vorgesehen werden, um übermäßige Kräfte insbesondere beim Wiedereinziehen des Katheterdrahtes zu verhindern.
  • Der Steinfangkorb 2 ist im vorliegenden Fall aus zwei sich kreuzenden Drähten 3 und 4 gebildet. Die beiden Drähte bilden jeweils eine Schlaufe, deren Bögen sich am distalen Ende des Steinfangkorbes kreuzen. Im Kreuzungspunkt sind die Schlaufen auf per se bekannte Weise miteinander verbunden, hier durch punktförmige Verklebung, wobei aber auch andere Arten der Fixierung aneinander möglich wären, insbesondere die Bildung eines Knoten usw. Durch die Schlaufen werden die Drähte zugleich auf sich selbst zurückgeführt, so dass bei Verdrillen von zwei Drähte miteinander hinter dem Steinfangkorb vier Drahtabschnitte miteinander verdrillt werden. Die Ausführungsformen von 1 und 3c unterscheiden sich dabei in der Ausbildung des Steinfangkorbes. Während die von den beiden den Steinfangkorb bildenden Drähten gebildeten Schlaufenbögen nach 1 einander einfach kreuzen, bildet nach 3c eine der beiden Schlaufenbögen in sich eine weitere Schleife unmittelbar am distalen Ende des Steinfangkorbes. Dies hat den Effekt, dass das Verkleben der beiden Schlaufenbögen von erstem und zweitem Draht beim Steinfangkorb aneinander vereinfacht wird, weil der dazu z.B. verwendete PU-Klebstoff auf einer etwas größeren Fläche, nämlich jene der zusätzlich gebildeten Schleife, aufgetragen werden kann. Es sei erwähnt, dass einleuchtenderweise auch andere Steinfangkorbformen gewählt werden können, dass aber ungeachtet der Steinfangkorbformen die Verbindung der den Steinfangkorb bildenden Drähte miteinander entfernt vom Steinfangkorb und die Drahtverjüngung für all solche Varianten erfindungsgemäß ausgeführt sein wird.
  • Die Drähte 3 und 4 haben im Bereich der Schlaufen den gleichen Durchmesser von hier beispielhaft 0,12mm und sind aus Nitinol gefertigt. Der Schleifenbereich ist in 3a mit Bezugszahl 7 bezeichnet. Beide Drähte haben die allgemein gleiche Querschnittsform, die hier durch zwei parallele Flächen gebildet ist, die an den Rändern durch Bogensegmente verbunden sind. Diese Form kann durch Abschleifen oder Plättung eines runden Drahtes erhalten werden. In 4 ist eine durch Abschleifen erhaltene Querschnittsform veranschaulicht, wobei die parallelen Flächen jene sind, an denen abgeschliffen wurde und die runden Bogensegmente der ursprünglich runden Form entsprechen. Es ist erkennbar, dass durch die Abflachung eine beispielartige Reduktion des Querschnittes in einer Richtung, d.h. eine Drahtverjüngung aufgetreten ist, die eine Abflachung etwa auf 1/3 der ursprünglichen Dicke des Drahtes bewirkt.
  • Die beiden Drahtstücke sind, wie aus 3c ersichtlich und wie bereits erwähnt, proximal des Steinfangkorbes, d.h. weg vom Steinfangkorb in Richtung auf das Betätigungsende hin, miteinander verdrillt. Die Verdrillung ist so gewählt, dass die beiden Drähte so fest miteinander verbunden werden, dass sie einerseits den zu erwartenden Zugkräften bei der Steinentfernung ohne weiteres widerstehen können, aber andererseits noch die notwendigen Biegeradien erreicht werden, die zum Vorschieben des Katheters bis zum Situs erforderlich sind.
  • Die Verdrillung erstreckt sich jetzt bis über das Ende der ersten Verjüngung hinaus, vgl. 3a und 3c. Dies ist bei Benutzung des Katheters 1 unkritisch, da der Gesamtdurchmesser der Verdrillung immer noch kleiner als der unverjüngte Ausgangsdraht ist bzw. diesem allenfalls gleich sein wird. Die erhöhte Steifigkeit in diesem Bereich ist unproblematisch, da dieser Bereich außerhalb der Niere liegen wird, also keine extremen Biegeradien erreichen muss. Wie aus 2 ersichtlich, ist jener Draht, der vom Steinfangkorb bis zum Betätigungsende geführt ist, nun zweistufig verjüngt. Dabei geht der Draht zunächst in einem Bereich, der bei Benutzung des Katheters im Harnleiter liegen wird, auf einen verringerten Durchmesser über, und zwar längs einer Strecke von hier 40mm. Die Strecke, entlang welcher der Draht diesen verringerten Durchmesser besitzt, bevor er sich noch weiter verjüngt, beträgt im Ausführungsbeispiel 150mm. Dann verjüngt sich dieser Bereich allmählich weiter, und zwar hier wiederum über eine Strecke von ca. 40mm, bis der kleinste Drahtquerschnitt erreicht ist. Die Länge der Strecke, entlang welcher der Draht den kleinsten Drahtquerschnitt aufweist, beträgt hier 400mm, so dass sich nach Schlaufenbildung und Rückführung des Drahtes auf sich selbst eine Länge von knapp 200mm ergibt, entlang von welcher der Draht besonders flexibel ist.
  • Die Flexibilität ist auch dadurch so hoch, dass keine Vercrimpung der Drähte miteinander erforderlich ist.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel kann der Draht sich von 0,36mm Dicke unverjüngt allmählich auf einen ersten Verjüngungsquerschnitt von 0,160mm verringern und danach allmählich auf einen zweiten Verjüngungsquerschnitt von 0,12mm. Mit dieser Dicke wird der Steinfangkorb gebildet. Es sei erwähnt, dass die Längen der Bereiche, entlang welchen die Verjüngung stattfindet, nur beispielhaft gewählt sind, und dass auch die verjüngten oder Anfangsquerschnitte nicht zwingend wie angegeben sein müssen. Es wird zu verstehen sein, dass eine allmähliche Verjüngung so gewählt wird, dass einerseits Zugkräfte ohne Probleme aufgenommen werden können und andererseits eine sichere Verdrillung oder dergl. möglich ist.
  • Bei Benutzung kann der Katheter ohne Gefahr des Knickens an den Situs vorgeschoben werden und mit einem gefangenen Stein leicht wieder herausgezogen werden. Die vorteilhafte Abflachung der Drähte, mit denen der Steinfangkorb gebildet ist, erleichtert es dabei auch, erforderlichenfalls einen Stein oder dergl. zur Neufixierung wieder loszulassen und neu zu fangen.
  • Gemäß der vorstehenden Offenbarung ist also ersichtlich, dass in einer bevorzugten Variante ein Draht, als Führungsdraht im distalen (patientenseitigen) Endbereich, etwa auf den ca. letzten 20 cm verjüngt wird. Dieser verjüngte Bereich wird dann in der bevorzugten Variante in der Mitte mittels einer Schlaufe auf sich zurückgeführt und es wird eine zweite Schlaufe aus einem zweiten, am zu bildenden Fangkorb damit kreuzenden Draht gefertigt, der von vorneherein seinen kleinen Durchmesser durchgehend hat. Hinter dem mit den Schlaufen gebildeten Korb werden in dem bevorzugten Ausführungsbeispiel alle 4 Drahtelemente, die mit den zwei separaten Drähten realisiert sind, verdrillt bis zu dem Bereich, an dem der Führungsdraht im Durchmesser wieder stärker wird. Dadurch erhält man einen durchgehenden Führungsdraht, der alleine, selbst im verjüngten Bereich bereits eine ausreichende Zugfestigkeit hat. Die vorgeschlagene Verdrillung sorgt für eine gute Fixierung des zweiten Drahtes und eine Crimphülse oder Schweißverbindung wird entbehrlich, so dass es keinen versteiften Bereich gibt.

Claims (12)

  1. Fangkorbanordnung für Katheter (1) aufweisend patientenseitig einen Steinfangkorb (2), der aus mehreren Drähten oder Drahtabschnitten gebildet ist, wobei die den Steinfangkorb (2) bildenden Drähte (3,4) miteinander verdrillt, helixförmig gewunden und/oder verflochten zum Steinfangkorb (2) hin und von diesem weg geführt sind und zumindest beim Steinfangkorb (2) eine Drahtverjüngung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass genau einer (3) der den Steinfangkorb (2) bildenden Drähte (3,4) zu einem Betätigungsende (6) geführt ist.
  2. Fangkorbanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der verjüngte Draht (3) einen abgeflachten und/oder elliptischen Querschnitt aufweist.
  3. Fangkorbanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtverjüngung als abgeschliffener oder gepresster Bereich gebildet ist.
  4. Fangkorbanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der bis zum Betätigungsende (6) außerhalb des Patienten geführte Draht eine Drahtverjüngung aufweist.
  5. Fangkorbanordnung nach dem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an dem Draht (3), der vom Steinfangkorb (2) bis zum Betätigungsende außerhalb des Patienten geführt ist, zumindest beim Steinfangkorb eine Drahtverjüngung aufweist.
  6. Fangkorbanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bis zum Ende der dem Steinfangkorb (2) nächsten Verjüngung des nach außen geführten Drahtes (3) mehrere Drähte (3,4) gemeinsam weg vom Steinfangkorb geführt sind.
  7. Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung mehrere Drähte (3,4) entfernt vom Steinfangkorb (2) miteinander durch Kleben, mittels Schrumpfschlauch, durch Punktverschweißung, Verdrillen und/oder durch Löten eine Klebung, ein Schrunpfschlauch, eine Verdrillung oder eine Punktverschweißung vorhanden ist.
  8. Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steinfangkorb mit zwei, drei oder vier sich kreuzenden Drähten (3,4) gebildet ist.
  9. Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte am Steinfangkorb (2) miteinander verklebt, verschweißt und/oder verlötet sind und/oder zumindest mit einem der Drähte eine Schlinge gebildet ist.
  10. Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er für die Einführung bis in einen Nierenkelch eines menschlichen Patienten dimensioniert ist.
  11. Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er mit Mitteln zur Erhöhung der Röntgensichtbarkeit versehen ist.
  12. Katheteranordnung aufweisend eine Fangkorbanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, einen Hüllschlauch (5) dafür und einem Handgriff (6) am Betätigungsende.
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