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DE102014116999A1 - Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips und optoelektronischer Halbleiterchip - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips und optoelektronischer Halbleiterchip Download PDF

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DE102014116999A1
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Joachim Hertkorn
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Ams Osram International GmbH
Original Assignee
Osram Opto Semiconductors GmbH
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Abstract

Das Verfahren ist zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips eingerichtet und umfasst die Schritte: A) Erzeugen einer Nukleationsschicht (2) auf einem Aufwachssubstrat (1), B) Aufbringen einer Maskenschicht (3) mit Maskeninseln auf die Nukleationsschicht (2), C) Aufwachsen einer Koaleszenzschicht (4), wobei die Koaleszenzschicht (4) ausgehend von nicht von den Maskeninseln bedeckten Bereichen der Nukleationsschicht (2) gewachsen wird, sodass im Querschnitt trapezförmige Stege (41) gebildet werden, D) Weiterwachsen der Koaleszenzschicht (4) mit einer zweiten Hauptwachstumsrichtung parallel zur Nukleationsschicht (2) zu einer zusammenhängenden und durchgehenden Schicht, E) Wachsen einer Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) auf der Koaleszenzschicht (4), F) Aufbringen eines Spiegels (7), der metallische Kontaktbereiche (71) zu einer Stromeinprägung und Spiegelinseln (72) zur Totalreflexion von Strahlung aufweist, und G) Ablösen des Aufwachssubstrats (1) und Erzeugen einer Aufrauung (9) durch Ätzen, wobei die Maskenschicht (3) als Ätzmaske dient

Description

  • Es wird ein Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips angegeben. Darüber hinaus wird ein damit hergestellter optoelektronischer Halbleiterchip angegeben.
  • Eine zu lösende Aufgabe besteht darin, einen optoelektronischen Halbleiterchip mit einer hohen internen und externen Quanteneffizienz anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird unter anderem durch ein Verfahren und durch einen optoelektronischen Halbleiterchip mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform dient das Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips. Bei dem Halbleiterchip handelt es sich bevorzugt um einen Strahlung aussendenden Halbleiterchip. Eine Wellenlänge maximaler Intensität der ausgesandten Strahlung liegt zum Beispiel bei mindestens 360 nm oder 420 nm und/oder bei höchstens 1500 nm oder 750 nm oder 550 nm oder 495 nm. Besonders bevorzugt handelt es sich bei dem optoelektronischen Halbleiterchip um eine Leuchtdiode, kurz LED.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform weist das Verfahren den Schritt des Erzeugens einer Nukleationsschicht auf einem Aufwachssubstrat auf. Bei dem Aufwachssubstrat kann es sich hinsichtlich eines Materials der Nukleationsschicht um ein Fremdsubstrat handeln. Das heißt, das Aufwachssubstrat basiert dann auf einem anderen Material oder Materialsystem als die Nukleationsschicht. Beispielsweise handelt es sich bei dem Aufwachssubstrat um ein Saphirsubstrat oder um ein Siliziumsubstrat. Die Nukleationsschicht kann eine oder mehrere Teilschichten umfassen. Die Teilschichten können sich in der Materialzusammensetzung voneinander unterscheiden.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt des Aufbringens einer Maskenschicht auf die Nukleationsschicht. Die Maskenschicht kann eine oder mehrere Teilschichten, die übereinander gestapelt sind, aufweisen. Die Maskenschicht ist dabei aus einer Vielzahl von Maskeninseln gebildet. Die Maskeninseln stellen bevorzugt Materialbereiche aus einem Material der Maskenschicht dar, die durch kein Material der Maskenschicht selbst miteinander verbunden sind. Die Maskeninseln sind bevorzugt allesamt gleichartig gestaltet, insbesondere in Draufsicht gesehen. Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die Maskeninseln verschiedenartig geformt sind.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform weist das Verfahren den Schritt des Aufwachsens einer Koaleszenzschicht auf. Die Koaleszenzschicht ist bevorzugt aus einem Halbleitermaterial gebildet und basiert bevorzugt auf einem ähnlichen oder auf demselben Materialsystem wie die Nukleationsschicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird die Koaleszenzschicht ausgehend von nicht von den Maskeninseln bedeckten Bereichen der Nukleationsschicht gewachsen. Mit anderen Worten bildet dann die Nukleationsschicht eine Wachstumsgrundlage für die Koaleszenzschicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird die Koaleszenzschicht in einem ersten Wachstumsschritt mit einer ersten Hauptwachstumsrichtung gewachsen. Die erste Hauptwachstumsrichtung ist senkrecht zur Nukleationsschicht orientiert. Mit anderen Worten liegt dann eine Wachstumsrate entlang der ersten Hauptwachstumsrichtung bei höheren Werten als ein Wachstum in Richtung parallel zur Nukleationsschicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform werden durch den ersten Wachstumsschritt der Koaleszenzschicht Stege gebildet. Die Stege weisen in einem Querschnitt senkrecht zur Nukleationsschicht gesehen bevorzugt eine trapezförmige Querschnittsfläche auf. Damit weisen die Stege eine der Nukleationsschicht abgewandte Oberseite auf, die parallel oder im Wesentlichen parallel zur Nukleationsschicht orientiert ist.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform bilden die Stege und die Oberseiten der Stege, in Draufsicht gesehen, ein Gitter aus. Bei dem Gitter handelt es sich bevorzugt um ein regelmäßiges Gitter. Insbesondere ist das Gitter ein hexagonales Gitter.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform folgt auf den ersten Wachstumsschritt der Koaleszenzschicht ein zweiter Wachstumsschritt. In dem zweiten Wachstumsschritt erfolgt überwiegend oder ausschließlich ein Wachstum entlang einer zweiten Hauptwachstumsrichtung, die parallel zur Nukleationsschicht orientiert ist. Der zweite Wachstumsschritt erfolgt ausgehend von den Stegen, die im ersten Wachstumsschritt gebildet sind. Insbesondere folgen der erste und der zweite Wachstumsschritt unmittelbar aufeinander. Die beiden Wachstumsschritte unterscheiden sich in ihren Prozessparametern.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird in dem zweiten Wachstumsschritt die Koaleszenzschicht zu einer zusammenhängenden und durchgehenden Schicht gewachsen. Das heißt, insbesondere erst im zweiten Wachstumsschritt wird eine zusammenhängende, löcherfreie, lückenlose Koaleszenzschicht gebildet. Die erzeugte, zusammenhängende und an einer der Nukleationsschicht abgewandten Seite ebene Schicht bildet eine Wachstumsgrundlage mit einer vergleichsweise geringen Versetzungsdichte oder Defektdichte für weitere Schichten.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird auf der Koaleszenzschicht eine Einfach-Quantentopfstruktur oder, bevorzugt, eine Mehrfach-Quantentopfstruktur aufgewachsen. Es ist dabei möglich, dass zwischen der Mehrfach-Quantentopfstruktur und der Koaleszenzschicht eine weitere Schicht, insbesondere eine Stromverteilungsschicht zu einer Stromverteilung in Richtung parallel zur Mehrfach-Quantentopfstruktur, erzeugt wird. Alternativ ist es möglich, dass bereits die Koaleszenzschicht eine Stromaufweitungsschicht ist.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird ein Spiegel erzeugt. Der Spiegel weist dabei Kontaktbereiche auf. Die Kontaktbereiche sind bevorzugt aus einem metallischen Material gebildet oder umfassen ein metallisches Material. Die Kontaktbereiche sind zu einer Stromeinprägung in die Mehrfach-Quantentopfstruktur eingerichtet.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform umfasst der Spiegel eine Vielzahl von Spiegelinseln. Die Spiegelinseln sind zu einer Totalreflexion von in der Mehrfach-Quantentopfstruktur im Betrieb des fertigen optoelektronischen Halbleiterchips erzeugter Strahlung eingerichtet. Bevorzugt sind die Spiegelinseln jeweils ringsum von den Kontaktbereichen umgeben. Die Kontaktbereiche können durch einen einzigen, zusammenhängenden Kontaktbereich gebildet sein.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt des Ablösens des Aufwachssubstrats von der Nukleationsschicht. Es ist möglich, dass hierbei die Nukleationsschicht teilweise oder vollständig abgelöst und/oder zerstört wird.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird eine Aufrauung erzeugt. Das Erzeugen der Aufrauung erfolgt durch ein Ätzen, wobei das Ätzen trockenchemisch oder nasschemisch erfolgen kann. Bei diesem Ätzen, durch das die Aufrauung erzeugt wird, dient die Maskenschicht als eine Ätzmaske.
  • In mindestens einer Ausführungsform ist das Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips eingerichtet. Das Verfahren umfasst zumindest die folgenden Schritte, bevorzugt in der angegebenen Reihenfolge:
    • A) Erzeugen einer Nukleationsschicht auf einem Aufwachssubstrat,
    • B) Aufbringen einer Maskenschicht auf die Nukleationsschicht, wobei die Maskenschicht durch eine Vielzahl von Maskeninseln gebildet wird,
    • C) Aufwachsen einer Koaleszenzschicht, wobei die Koaleszenzschicht ausgehend von nicht von den Maskeninseln bedeckten Bereichen der Nukleationsschicht gewachsen wird mit einer ersten Hauptwachstumsrichtung senkrecht zur Nukleationsschicht, sodass Stege gebildet werden, die in Draufsicht gesehen ein Gitter bilden und die trapezförmige Querschnittsflächen aufweisen,
    • D) Weiterwachsen der Koaleszenzschicht mit einer zweiten Hauptwachstumsrichtung parallel zur Nukleationsschicht zu einer zusammenhängenden und durchgehenden Schicht,
    • E) Wachsen einer Mehrfach-Quantentopfstruktur auf der Koaleszenzschicht,
    • F) Aufbringen eines Spiegels, der metallische Kontaktbereiche zu einer Stromeinprägung in die Mehrfach-Quantentopfstruktur und Spiegelinseln zur Totalreflexion von in der Mehrfach-Quantentopfstruktur erzeugter Strahlung aufweist, und
    • G) Ablösen des Aufwachssubstrats und Erzeugen einer Aufrauung durch Ätzen, wobei die Maskenschicht als Ätzmaske dient.
  • Bei dem hier beschriebenen Verfahren bilden sich oberhalb der Stege an den Stegoberseiten Bereiche mit einer vergleichsweise großen Defektdichte, insbesondere von sogenannten V-Defekten, auch als V-Pits bezeichnet. Die V-Defekte sind weitestgehend auf Bereiche oberhalb der Oberseiten der Stege lokalisiert. Zwischen den Stegoberseiten liegen Bereiche einer verringerten, geringen Defektdichte vor. Entlang der V-Defekte erfolgt ein erhöhter Ladungsträgertransport in Richtung senkrecht zur Mehrfach-Quantentopfstruktur und in oder durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur. Durch diese vertikalen Strompfade aufgrund der V-Defekte können mehr Quantentöpfe bestromt werden, wodurch eine Stromdichte pro Quantentopfstruktur sinkt. Hierdurch ist eine Effizienz des Halbleiterchips bei insgesamt höheren Stromdichten verbesserbar. Durch die defektfreien Bereiche in Draufsicht gesehen zwischen den Oberseiten der Stege ist auch ein verbessertes Kleinstromverhalten erzielbar. Aufgrund der Aufrauung, die bevorzugt mit den Bereichen mit hoher Defektdichte korreliert, ist eine erhöhte Auskoppeleffizienz von Strahlung erzielbar. Weiterhin sind Reflexionsverluste innerhalb des Halbleiterchips durch die totalreflektierend gestalteten Spiegelinseln reduziert. Somit ist durch das hier beschriebene Verfahren ein Halbleiterchip mit einer erhöhten internen und externen Quanteneffizienz realisierbar.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist das durch die Stege gebildete Gitter mit den Stegoberseiten deckungsgleich zu den Kontaktbereichen des Spiegels angeordnet, in Draufsicht gesehen. Das heißt insbesondere, dass das hexagonale Gitter, gebildet durch die Oberseiten der Stege, in Draufsicht gesehen deckungsgleich mit dem hexagonalen Gitter, gebildet durch die Kontaktbereiche, liegt. Eine Verschiebung zwischen den beiden Gittern relativ zueinander liegt bevorzugt bei 100 % oder 50 % oder 25 % oder 5 % einer mittleren Breite der Oberseiten der Stege, in Richtung parallel zur Mehrfach-Quantentopfstruktur.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform bilden die Nukleationsschicht, die Koaleszenzschicht, die Stromaufweitungsschicht, die Mehrfach-Quantentopfstruktur und/oder eine Deckschicht an einer der Koaleszenzschicht abgewandten Seite der Mehrfach-Quantentopfstruktur eine Halbleiterschichtenfolge.
  • Die Halbleiterschichtenfolge basiert bevorzugt auf einem III-V-Verbindungshalbleitermaterial. Bei dem Halbleitermaterial handelt es sich zum Beispiel um ein Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial wie AlnIn1-n-mGamN oder um ein Phosphid-Verbindungshalbleitermaterial wie AlnIn1-n-mGamP oder auch um ein Arsenid-Verbindungshalbleitermaterial wie AlnIn1-n-mGamAs, wobei jeweils 0 ≤ n ≤ 1, 0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1 ist. Dabei kann die Halbleiterschichtenfolge Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen. Der Einfachheit halber sind jedoch nur die wesentlichen Bestandteile des Kristallgitters der Halbleiterschichtenfolge, also Al, As, Ga, In, N oder P, angegeben, auch wenn diese teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt und/oder ergänzt sein können.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform basiert die Halbleiterschichtenfolge auf dem Materialsystem AlInGaN. In diesem Fall umfasst die Nukleationsschicht bevorzugt eine oder mehrere Teilschichten aus Aluminiumnitrid, Aluminiumoxinitrid und/oder AlGaN. Die Nukleationsschicht kann aus einer oder mehreren solcher Teilschichten bestehen.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist die Maskenschicht aus einem Siliziumoxid und/oder aus einem Siliziumnitrid und/oder aus einem Siliziumoxinitrid hergestellt. Alternativ kann die Maskenschicht auch aus einem anderen Metalloxid oder Metallnitrid wie Aluminiumoxid oder Aluminiumnitrid gebildet sein. Die Maskenschicht weist bevorzugt eine Dicke von mindestens 5 nm oder 25 nm oder 100 nm und/oder von höchstens 1 µm oder 500 nm oder 300 nm auf.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform umfasst die Maskenschicht eine Teilschicht oder ist die Maskenschicht aus einem Material geformt, das absorbierend für sichtbares Licht und/oder nahinfrarote Strahlung wirkt. Eine solche Maskenschicht kann als Schattenmaske in einem Lithographieschritt und/oder als Ablöseschicht bei einem Laserabhebeverfahren, englisch Laser lift-off oder kurz LLO, dienen.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform weisen die Maskeninseln der Maskenschicht oder zumindest eine Teilschicht der Maskeninseln für wenigstens einen spektralen Teilbereich zwischen 240 nm und 480 nm in Transmission gesehen einen Absorptionsgrad von mindestens 60 % oder 85 % oder 96 % auf. Beispielsweise liegt der Absorptionsgrad der Maskeninseln bei einer Wellenlänge von 240 nm bei mindestens 70 % oder 80 % und/oder bei einer Wellenlänge von 480 nm bei mindestens 5 % oder 10 %. Alternativ oder zusätzlich weisen die Nukleationsschicht und/oder das Aufwachssubstrat in diesem spektralen Teilbereich in Transmission gesehen einen Absorptionsgrad von höchstens 5 % oder 1 % auf.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist die Koaleszenzschicht aus GaN gebildet. Alternativ weist die Koaleszenzschicht GaN und AlGaN auf, gegebenenfalls in mehreren Teilschichten. Bevorzugt ist die Koaleszenzschicht dotiert, insbesondere n-dotiert.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform basiert die Mehrfach-Quantentopfstruktur auf dem Materialsystem AlInGaN oder InGaN. Die Mehrfach-Quantentopfstruktur weist dann eine Vielzahl von sich abwechselnden Barriereschichten und Quantentopfschichten auf. Insbesondere ist die Mehrfach-Quantentopfstruktur zur Erzeugung von blauem Licht eingerichtet. Die Quantentopfschichten der Mehrfach-Quantentopfstruktur können allesamt gleich aufgebaut sein oder auch zur Emission von Strahlung unterschiedlicher Wellenlängen eingerichtet sein.
  • Zum Beispiel weist die Mehrfach-Quantentopfstruktur mindestens 4 oder 7 und/oder höchstens 20 oder 12 oder 10 strahlungsaktive Quantentopfschichten auf, zum Beispiel 9 strahlungsaktive Quantentopfschichten. Optional sind zusätzlich weitere dunkle Quantentopfschichten vorhanden, die im bestimmungsgemäßen Betrieb des Halbleiterchips keine oder nur wenig, zum Beispiel zusammen höchstens 2 % der insgesamt in der Mehrfach-Quantentopfstruktur erzeugten Strahlung, generieren.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform grenzt die Deckschicht unmittelbar an den Spiegel und an die Mehrfach-Quantentopfstruktur an. Die Deckschicht ist bevorzugt aus dem Materialsystem AlInGaN geformt, bevorzugt aus GaN. Weiterhin ist die Deckschicht bevorzugt dotiert, insbesondere p-dotiert.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ragt die Deckschicht stellenweise bis in die Mehrfach-Quantentopfstruktur hinein. Insbesondere füllt ein Material der Deckschicht V-Gräben oder V-Löcher in der Mehrfach-Quantentopfstruktur aus, die im Bereich der V-Defekte gebildet sind. Diese V-Defekte weisen, im Querschnitt gesehen, also eine V-förmige Gestalt auf. Insbesondere weisen diese Defekte oder Ausnehmungen der Mehrfach-Quantentopfstruktur, in die die Deckschicht hineinragt, die Form von Pyramiden oder Pyramidenstümpfen auf. Solche Defekte werden auch als V-pits bezeichnet. Mit anderen Worten kann die Deckschicht oder ein Material der Deckschicht nadelförmig in die Mehrfach-Quantentopfstruktur hineinragen. Diese Nadeln durchdringen dabei die Mehrfach-Quantentopfstruktur bevorzugt nicht vollständig.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform sind die metallischen Kontaktbereiche des Spiegels aus Ag, Al und/oder einem transparenten leitfähigen Oxid wie ZnO oder ITO gebildet. Insbesondere bestehen die Kontaktbereiche aus Ag, Al, einer Ag-Legierung oder einer Al-Legierung. Dabei kann sich zwischen den metallischen Kontaktbereichen und der Deckschicht eine Haftvermittlerschicht befinden. Eine solche Haftvermittlerschicht ist zum Beispiel aus einem transparenten leitfähigen Oxid, kurz TCO, oder aus einem Metall wie Pt oder Ti oder Ni gebildet. Es ist möglich, dass die Kontaktbereiche in direktem, physischem Kontakt zu der Deckschicht stehen, falls keine Haftvermittlungsschicht vorhanden ist. Anderenfalls grenzt bevorzugt die Haftvermittlungsschicht unmittelbar an die Deckschicht und die metallischen Kontaktbereiche. Die Haftvermittlungsschicht insbesondere an den metallischen Kontaktbereichen kann dünn sein, das heißt, zum Beispiel höchstens 10 nm oder 5 nm dick sein.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform stehen die Spiegelinseln in direktem Kontakt zu der Deckschicht. Ferner sind die Spiegelinseln, in Richtung senkrecht zu der Mehrfach-Quantentopfstruktur, im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Halbleiterchips elektrisch isolierend gestaltet. Ein Material der Spiegelinseln, das an die Deckschicht grenzt, ist besonders bevorzugt ein transparentes, dielektrisches Material wie Siliziumoxid oder Aluminiumoxid.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform sind die Spiegelinseln an einer der Mehrfach-Quantentopfstruktur abgewandten Seite von einer Abschlussspiegelschicht bedeckt, bevorzugt vollständig bedeckt. Die Abschlussspiegelschicht kann direkt an die Spiegelinseln grenzen und kann aus demselben Material geformt sein wie die metallischen Kontaktbereiche, insbesondere aus Silber oder Aluminium. Zwischen einem dielektrischen Material der Spiegelinseln und der Abschlussspiegelschicht kann auch eine Haftvermittlungsschicht, speziell aus einem TCO, angebracht sein.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist der Spiegel im Bereich der Spiegelinseln, in Richtung weg von der Deckschicht, aus den folgenden Teilschichten gebildet, in der angegebenen Reihenfolge:
    • – SiO2 mit einer Dicke von mindestens 100 nm oder 150 nm oder 500 nm und/oder höchstens 600 nm oder 1 µm, besonders bevorzugt 580 nm,
    • – TCO, insbesondere ZnO, mit einer Dicke von mindestens 1 nm oder 3 nm oder 50 nm und/oder 300 nm oder 150 nm oder höchstens 50 nm oder 20 nm, bevorzugt 80 nm bis 120 nm,
    • – Ag mit einer Dicke von mindestens 50 nm oder 100 nm und/oder höchstens 300 nm oder 200 nm, und
    • – TCO, insbesondere ZnO, mit einer Dicke von mindestens 2 nm oder 5 nm oder 50 nm und/oder höchstens 300 nm oder 150 nm oder 100 nm oder 40 nm.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform sind die Maskeninseln in Draufsicht gesehen durch regelmäßige Strukturen gebildet. Beispielsweise sind die Maskeninseln kreisförmig oder als Vielecke wie Sechsecke oder Achtecke gebildet. Weiterhin sind die Maskeninseln bevorzugt in einem regelmäßigen Sechseckgitter angeordnet, wobei sich die Maskeninseln auf Eckpunkten des Gitters befinden.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform liegt ein mittlerer Durchmesser der Maskeninseln bei mindestens 0,25 µm oder 0,5 µm oder 1 µm. Alternativ oder zusätzlich beträgt der mittlere Durchmesser höchstens 10 µm oder 5 µm oder 3 µm oder 2 µm. Dabei liegt ein mittlerer Abstand zwischen benachbarten Maskeninseln alternativ oder zusätzlich bei mindestens 0,5 µm oder 1 µm und/oder bei höchstens 5 µm oder 3 µm oder 2 µm oder 1,5 µm. Ein Flächenanteil der Nukleationsschicht, der von den Maskeninseln bedeckt ist, beträgt bevorzugt höchstens 60 % oder 40 % oder 30 % und/oder mindestens 15 % oder 30 %.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist eine mittlere Breite der Oberseiten der Stege vor dem Schritt D) und nach dem Schritt C) kleiner als der mittlere Abstand zwischen benachbarten Maskeninseln der Maskenschicht. Bevorzugt liegt die mittlere Breite der Stege bei höchstens 70 % oder 50 % oder 35 % des mittleren Abstands zwischen den Maskeninseln. Weiterhin beträgt bevorzugt, in Draufsicht gesehen, ein Flächenanteil der Oberseiten der Stege höchstens 60 % oder 40 % oder 30 % oder 20 % der Gesamtfläche der Nukleationsschicht, in Draufsicht gesehen. Alternativ oder zusätzlich liegt der Flächenanteil der Oberseite, in Draufsicht gesehen, bei mindestens 15 % oder 30 %.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform weisen die Stege nach dem Schritt C) und vor dem Schritt D) in Freiräumen zwischen den Oberseiten eine pyramidenstumpfförmige Gestalt auf. Insbesondere sind diese Freiräume Sechseck-Pyramidenstümpfe.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform erfolgt der erste Wachstumsschritt in Verfahrensschritt C) bei einer niedrigeren Wachstumstemperatur als der zweite Wachstumsschritt in Verfahrensschritt D).
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird vor dem Schritt I), also vor dem Entfernen des Aufwachssubstrats, ein Träger an dem Spiegel angebracht. Beispielsweise wird der Träger an den Spiegel gelötet oder gebondet. Bei dem Träger handelt es sich bevorzugt um diejenige Komponente der fertig hergestellten Halbleiterchips, die die Halbleiterchips mechanisch trägt und mechanisch stabilisiert. Damit verbleibt der Träger bevorzugt in dem fertigen Halbleiterchip.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform erfolgt eine Bestromung der Mehrfach-Quantentopfstruktur ausschließlich über den Träger und/oder ausschließlich aus Richtung des Trägers. Hierzu können elektrische Anschlüsse zur Bestromung einer dem Träger abgewandten Seite der Mehrfach-Quantentopfstruktur sowohl durch den Spiegel als auch durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur hindurch geführt sein, insbesondere bis in die Stromaufweitungsschicht und/oder die Koaleszenzschicht hinein.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform weisen Bereiche direkt über den Oberseiten der Stege an einer dem Aufwachssubstrat abgewandten Seite der Koaleszenzschicht eine höhere Versetzungsdichte auf als Bereiche, die in Draufsicht gesehen zwischen den Oberseiten der Stege liegen. Hierdurch weist auch die Mehrfach-Quantentopfstruktur in den Bereichen über den Oberseiten der Stege eine höhere Dichte insbesondere an den V-Defekten auf als in den Bereichen zwischen den Oberseiten der Stege, in Draufsicht gesehen.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform sind die Bereiche mit der höheren Dichte an V-Defekten, ausgehend von den metallischen Kontaktbereichen des Spiegels, zu einer Stromleitung in Richtung senkrecht zu dem Spiegel in die Mehrfach-Quantentopfstruktur hinein und, weniger bevorzugt, durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur hindurch eingerichtet. Mit anderen Worten dienen die V-Defekte als vertikale Strompfade.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist die Maskenschicht in dem fertig hergestellten Halbleiterchip noch teilweise oder vollständig vorhanden. Das heißt, die Maskenschicht ist dann ein Bestandteil des fertigen Halbleiterchips und stellt insbesondere einen Teil einer Strahlungsaustrittsfläche des Halbleiterchips dar. Beseht die Maskenschicht zum Beispiel aus einem Schichtenstapel aus SiO2/SiN/SiO2, so ist bevorzugt zumindest die SiN-Teilschicht, in der auch das LLO wirkt, insbesondere nasschemisch abgelöst, um nicht als Absorber in dem fertig hergestellten Halbleiterchip zu fungieren.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird die Nukleationsschicht vollständig oder teilweise entfernt, insbesondere zu mindestens 90 %. Das heißt, in dem fertig hergestellten Halbleiterchip ist dann die Nukleationsschicht nicht mehr oder nur zu einem vernachlässigbaren Anteil vorhanden.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform reicht die Aufrauung nicht bis in die Mehrfach-Quantentopfstruktur. Es ist dabei möglich, dass die Aufrauung auf die Koaleszenzschicht beschränkt ist und dann nicht bis in die optionale, zusätzliche Stromaufweitungsschicht reicht.
  • Gemäß zumindest einer Ausführungsform reichen die Bereiche mit der hohen Dichte an V-Defekten von den metallischen Kontaktbereichen des Spiegels durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur hindurch bis zu der Koaleszenzschicht, insbesondere bis zu den Oberseiten der Stege. Hierdurch ist eine besonders hohe vertikale Stromleitfähigkeit erzielbar. Alternativ hierzu reichen die V-Defekte zwar durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur hindurch, nicht aber bis zu den Stegen. Zum Beispiel beginnen Die V-Defekte dann, entlang der Wachstumsrichtung gesehen, zirka 200 nm unterhalb der Mehrfach-Quantentopfstruktur. Ein maximaler mittlerer Abstand zwischen der Mehrfach-Quantentopfstruktur und einem Beginn der V-Defekte, entlang der Wachstumsrichtung, liegt bevorzugt bei höchstens 250 nm oder 500 nm oder 1000 nm.
  • Darüber hinaus wird ein optoelektronischer Halbleiterchip angegeben. Der Halbleiterchip ist mit einem Verfahren hergestellt, wie in Verbindung mit einer oder mehreren der oben genannten Ausführungsformen angegeben. Merkmale des Halbleiterchips sind daher auch für das Verfahren offenbart und umgekehrt.
  • Nachfolgend werden ein hier beschriebenes Verfahren und ein hier beschriebener optoelektronischer Halbleiterchip unter Bezugnahme auf die Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen geben dabei gleiche Elemente in den einzelnen Figuren an. Es sind dabei jedoch keine maßstäblichen Bezüge dargestellt, vielmehr können einzelne Elemente zum besseren Verständnis übertrieben groß dargestellt sein.
  • Es zeigen:
  • 1 schematische Darstellungen von Verfahrensschritten eines hier beschriebenen Verfahrens zur Herstellung eines hier beschriebenen optoelektronischen Halbleiterchips,
  • 2 eine schematische Draufsicht auf eine Koaleszenzschicht für ein hier beschriebenes Verfahren,
  • 3 schematische Darstellungen einer Mehrfach-Quantentopfstruktur für einen hier beschriebenen optoelektronischen Halbleiterchip, und
  • 4 eine Draufsicht auf eine Aufrauung für einen hier beschriebenen optoelektronischen Halbleiterchip.
  • In 1 sind schematisch Verfahrensschritte zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips 10 gezeigt. Gemäß 1A wird ein Aufwachssubstrat 1 bereitgestellt. Bei dem Aufwachssubstrat 1 handelt es sich beispielsweise um ein Saphirsubstrat. Alternativ ist auch ein Siliziumsubstrat verwendbar.
  • Im Verfahrensschritt, wie in 1B gezeigt, wird direkt auf dem Aufwachssubstrat 1 eine Nukleationsschicht 2 erzeugt. Die Nukleationsschicht ist beispielsweise eine AlN-Schicht.
  • Gemäß 1C wird unmittelbar auf die Nukleationsschicht 2 eine Maskenschicht 3 aufgebracht. Beispielsweise handelt es sich bei der Maskenschicht 3 um einen Schichtenstapel aus SiO2 – Siliziumnitrid – SiO2, insbesondere jeweils mit einer Schichtdicke von 25 nm bis 250 nm, zum Beispiel je zirka 100 nm. Dabei kann die mittlere Schicht der Maske 3, vorliegend die Siliziumnitridschicht, absorbierend für UV-Strahlung wirken.
  • In 1D ist gezeigt, dass die Maskenschicht 3 bevorzugt mittels Fotolithografie und anschließendem Ätzen strukturiert wird. Zu der Schnittdarstellung in 1D ist eine schematische Draufsicht in 1E gezeigt. Die resultierende Maskenschicht 3 ist somit durch eine Vielzahl kreisförmiger Maskeninseln gebildet, die in einem regelmäßigen, hexagonalen Gitter angeordnet sind.
  • Bei dem Verfahrensschritt, wie in der Schnittdarstellung in 1F gezeigt, wird ausgehend von der Nukleationsschicht 2 eine Koaleszenzschicht 4 gewachsen. Dabei erfolgt in einem ersten Wachstumsschritt vornehmlich ein vertikales Wachstum, also ein Wachstum in Richtung senkrecht zu der Nukleationsschicht 2. In einem Querschnitt 44 gesehen ergibt sich damit eine trapezförmige Gestalt in einem Bereich oberhalb der Maskenschicht 3, gesehen in Richtung weg von dem Aufwachssubstrat 1.
  • Wie aus der Draufsicht in 1G zu sehen, wobei 1G eine SEM-Aufnahme darstellt, bilden sich durch diesen ersten Wachstumsschritt aus der 1F zusammenhängende Stege 41 aus, die eine dem Aufwachssubstrat 1 abgewandte Oberseite 42 aufweisen. Diese Oberseite 42 ist parallel zu der Nukleationsschicht 2 ausgerichtet. In 1H ist eine Detailaufnahme aus der 1G gezeigt. Eine mittlere Breite der Stege, in Richtung parallel zu der Nukleationsschicht 2, liegt dabei insbesondere bei ungefähr 500 nm.
  • Durch dieses erste, vertikale Wachsen resultieren, ausgehend von der Nukleationsschicht 2, Versetzungen 46, die näherungsweise in vertikaler Richtung durch die Stege 41 bis zu der Oberseite 42 und bis zu Seitenflanken reichen. Um eine Anzahl von Versetzungen 46 in der darauffolgenden Schicht zu reduzieren, wird der Wachstumsschritt, wie in 1F dargestellt, üblicherweise fortgesetzt, bis die Oberseite 42 verschwindet. Bei dem hier beschriebenen Verfahren wird jedoch abweichend hiervon dieser Wachstumsschritt vorzeitig beendet, sodass die Oberseite 42 verbleibt und die Stege 41 geformt werden, wie in Verbindung mit den 1F bis 1H dargestellt.
  • Wie in 1I gezeigt, erfolgt in einem zweiten Wachstumsschritt für die Koaleszenzschicht 4 im Wesentlichen ein horizontales Wachstum. Hierdurch knicken die Versetzungen 46, die an den Seitenflanken der Stege 42 aus 1F enden, in näherungsweise horizontaler Richtung ab. Die Koaleszenzschicht 4 ist bevorzugt aus undotiertem oder jedenfalls nicht absichtlich dotiertem GaN geformt.
  • Solche Nukleationsschichten, Maskenschichten und Koaleszenzschichten sind auch in der Druckschrift DE 10 2011 114 671 A1 angegeben, siehe insbesondere die Absätze 43 bis 48 sowie 55 bis 61 und die Ansprüche 2, 5, 7 und 10. Insbesondere können zusätzlich auch Mittelschichten vorhanden sein, wie in dieser Druckschrift beschrieben. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch Rückbezug mit aufgenommen.
  • Weiterhin kann das Wachsen der Koaleszenzschicht und der Aufbau der Maskenschicht erfolgen, wie in der Druckschrift WO 2014/048805 A1 angegeben, siehe insbesondere Seite 7, Zeile 17 bis Seite 9, Zeile 25 sowie Seite 11, Zeile 20 bis Seite 13, Zeile 24. Auch der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird diesbezüglich durch Rückbezug mit aufgenommen.
  • Wachstumsbedingungen zum vertikalen und horizontalen Wachstum von GaN sind etwa dem Artikel Hiramatsu et al. in Journal of Crystal Growth, Vol. 221, Seiten 316 bis 326 aus dem Jahr 2000, sowie dem Artikel Gilbert in Reports on Progress in Physics, Vol. 67, Seiten 667 bis 715 aus dem Jahr 2004 zu entnehmen. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschriften wird durch Rückbezug aufgenommen.
  • Gemäß 1J wird auf die Koaleszenzschicht 4, die nach dem Verfahrensschritt in 1I eine durchgehende und glatte Schicht ist, eine Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 aufgewachsen. Die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 weist abwechselnd Barriereschichten 52 und Quantentopfschichten 51 auf, siehe auch 3A. In den Bereichen zwischen den Maskeninseln der Maskenschicht 3 liegen Versetzungen 46, auch als V-Defekte bezeichnet, an einer der Nukleationsschicht 2 abgewandten Oberseite der Koaleszenzschicht 4 frei. An diesen Versetzungen 46 entstehen V-Defekte in der Mehrfach-Quantentopfstruktur 5, die sich in Richtung weg von der Nukleationsschicht 2 fortsetzen. Alternativ können die V-Defekte auch in einer speziellen Defektansatzschicht, nicht gezeichnet, gezüchtet werden. Eine solche Defektansatzschicht dient dazu, eine erhöhte Anzahl der V-Defekte zu erzeugen und weist bevorzugt, anders als die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5, keine Übergitterstruktur auf. Die Defektansatzschicht befindet sich, entlang der Wachstumsrichtung der Halbleiterschichtenfolge, bevorzugt zirka 200 nm vor der Mehrfach-Quantentopfstruktur 5.
  • Gemäß 1K wird direkt auf die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 eine Deckschicht 6 aufgewachsen, wobei die Deckschicht 6 auf p-dotiertem GaN basiert. Die Deckschicht 6 wird derart gewachsen, dass sie in die V-Defekte in der Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 hineinragt und diese V-Defekte ausfüllt.
  • In Bereichen mit vielen V-Defekten ergibt sich damit eine andere Bandstruktur als in Bereichen neben den Defekten, siehe die schematischen Darstellungen einer Bandenergie EC in den 3B und 3C entlang der Schnittlinien B-B und C-C aus 3A. Entlang dieser V-Defekte erfolgt damit eine verbesserte Stromleitung durch und in die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5. Hierdurch kann die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 eine größere Anzahl an bestromten und/oder strahlungsaktiven Quantentopfschichten 51 aufweisen, wodurch eine Strahlungserzeugungseffizienz der Halbleiterschichtenfolge steigerbar ist.
  • In den 1L und 1M ist dargestellt, dass auf die Deckschicht 6 ein Spiegel 7 aufgebracht wird. Gemäß 1L wird unmittelbar auf die Deckschicht 6 zuerst eine Schicht aus einem dielektrischen Material, beispielsweise eine Siliziumdioxidschicht 72a, aufgebracht. Auf diese Siliziumdioxidschicht 72a wird nachfolgend durchgehend eine ZnO-Schicht 72b aufgebracht. Anschließend werden über Lithografie und Ätzen eine Vielzahl von Spiegelinseln 72 erzeugt. Die Spiegelinseln 72 sind dabei deckungsgleich oder näherungsdeckungsgleich zu den Maskeninseln der Maskenschicht 3 angeordnet. Mit anderen Worten kann die resultierende Struktur der Spiegelinseln 72 geformt sein, wie in 1E für die Maskeninseln der Maskenschicht 3 gezeigt.
  • Um die Spiegelinseln 72 fotolithographisch zu formen, können die Maskeninseln als Schattenmaske für einen Fotolack verwendet werden, der vom Aufwachssubstrat 1 her mit einer Strahlung belichtet wird, für die die Maskeninseln undurchlässig sind. Ebenso kann eine Justage der Fototechniken für die Spiegelinseln 72 und die Maskeninseln dadurch erreicht werden, dass die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 zur Fotolumineszenz angeregt wird. Dabei erscheinen Bereiche mit vielen V-Defekten, also die Bereiche über den Oberseiten 42 der Stege 41, dunkler.
  • Gemäß 1M werden Kontaktbereiche 71 in den Lücken zwischen den Spiegelinseln 72 erzeugt, die zu einer Stromeinprägung in die Deckschicht 6 eingerichtet sind. Bei den Kontaktbereichen 71 handelt es sich bevorzugt um metallische Kontaktbereiche. Beispielsweise sind die Kontaktbereiche 71 aus einem Metall wie Silber geformt.
  • Auch auf die Spiegelinseln 72 wird Silber abgeschieden, in Form einer Abschlussspiegelschicht 73a. Zu einer Haftverbesserung wird optional auf die Abschlussspiegelschicht 73a eine ZnO-Schicht 73b abgeschieden. Durch die Kontaktbereiche 71, die Spiegelinseln 72 sowie die Abschluss-Spiegelschichten 73a, 73b wird der Spiegel 7 als durchgehende, zusammenhängende Struktur gebildet.
  • Anders als dargestellt ist es optional möglich, dass sich zwischen dem metallischen Kontaktbereich 71 und der Deckschicht 6 eine Schicht zur Verbesserung einer Anhaftung oder eines elektrischen Kontakts befindet, beispielsweise eine dünne Schicht aus einem transparenten leitfähigen Oxid wie ZnO.
  • In den Kontaktbereichen 71 wirkt das Material der Kontaktbereiche normal reflektierend für in der Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 erzeugte Strahlung. Trifft Strahlung unter vergleichsweise flachen Winkeln auf die Spiegelinseln 72, so erfolgt eine Totalreflexion an den Spiegelinseln 72. Unter einem vergleichsweise steilen Einfall von Strahlung durchläuft diese die Spiegelinseln 72 und wird an der Abschlussspiegelschicht 73a zurückreflektiert. Da für die Spiegelinseln 72 ein dielektrisches Material wie Siliziumdioxid verwendet werden kann, können die Spiegelinseln 72 an der Deckschicht 6 einerseits einen niedrigeren Brechungsindex aufweisen, was zu einer erhöhten Totalreflexion führt. Andererseits sind Materialien wie TCOs vermeidbar. Solche TCOs weisen im Vergleich zu dielektrischen Materialien wie Siliziumdioxid eine gesteigerte Absorption von Strahlung auf. Aufgrund der effizienten Stromverteilung entlang der V-Defekte in der Mehrfach-Quantentopfstruktur ist ein elektrisch leitfähiges Material an der Deckschicht 6 im Bereich der Spiegelinseln 72 entbehrbar. Mit anderen Worten sind die Spiegelinseln 72 in Richtung senkrecht zu dem Spiegel 7 elektrisch isolierend gestaltet.
  • In 1N ist gezeigt, dass ein permanenter Träger 8 an dem Spiegel 7 angebracht wird, beispielsweise mittels Löten oder Bonden. Eine Verbindungsmittelschicht zwischen dem Spiegel 7 und dem Träger 8 ist zur Vereinfachung der Darstellung nicht gezeichnet.
  • Spiegel mit Kontaktbereichen und Spiegelinseln sind auch der Druckschrift US 2010/0208763 A1 zu entnehmen, deren Offenbarungsgehalt durch Rückbezug mit aufgenommen wird.
  • In 1O ist gezeigt, dass das Aufwachssubstrat 1 sowie die Nukleationsschicht 2 etwa mittels eines Laserabhebeverfahrens von der Maskenschicht 3 und der Koaleszenzschicht 4 entfernt werden, wobei eine Materialzersetzung durch die Laserstrahlung etwa in einer Teilschicht der Maskenschicht 3, bevorzugt, oder auch in der Nukleationsschicht 2 erfolgen kann.
  • Anschließend wird insbesondere durch ein nasschemisches Ätzen, etwa mittels KOH, eine Aufrauung 9 erzeugt, wobei die Aufrauung 9 bevorzugt auf die Koaleszenzschicht 4 beschränkt ist. Die Aufrauung kann alternativ aber auch die Koaleszenzschicht 4 stellenweise durchdringen, wobei bevorzugt die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 nicht von der Aufrauung betroffen ist. Eine resultierende Struktur ist in einer SEM-Aufnahme in 4 gezeigt.
  • Das Erzeugen dieser Aufrauung erfolgt bevorzugt, wie in der Druckschrift DE 10 2012 101 211 A1 angegeben, siehe insbesondere die Absätze 15 und 53 bis 67. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift hinsichtlich des Erzeugens der Aufrauung sowie auch hinsichtlich der Nukleationsschicht, der Maskenschicht und der Koaleszenzschicht sowie zur Mehrfach-Quantentopfstruktur wird durch Rückbezug mit aufgenommen.
  • Der fertig hergestellte Halbleiterchip 10, wie in 1P gezeigt, zeichnet sich durch eine hohe externe und interne Quanteneffizienz aus. Dies wird insbesondere erreicht durch den verbesserten Spiegel 7 mit den elektrisch isolierenden Spiegelinseln 72 und den metallischen Kontaktbereichen 71 in Verbindung mit den V-Defekten, die von den Kontaktbereichen 71 hin zu den Strukturen der Aufrauung 9 reichen.
  • Aufgrund des in Draufsicht gesehen sechseckförmigen Gitters 48, siehe auch die schematische Draufsicht auf die Deckschicht 6 in 2, ist eine gleichmäßige Stromeinprägung in die Mehrfach-Quantentopfstruktur 5 erzielbar, in Draufsicht gesehen. Dabei sind die Versetzungen 46 entlang des Sechseckgitters 48 lokalisiert und zwischen diesen Bereichen ist eine Defektdichte signifikant reduziert.
  • Die hier beschriebene Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Aufwachssubstrat
    2
    Nukleationsschicht
    3
    Maskenschicht
    4
    Koaleszenzschicht
    41
    Steg der Koaleszenzschicht
    42
    Oberseite eines Stegs
    44
    trapezförmige Querschnittsfläche eines Stegs
    46
    Versetzung, V-Defekt
    48
    Gitterzelle
    5
    Mehrfach-Quantentopfstruktur
    51
    Quantentopfschicht
    52
    Barriereschicht
    6
    Deckschicht
    7
    Spiegel
    71
    metallischer Kontaktbereich des Spiegels
    72
    Spiegelinsel des Spiegels
    73
    Abschlussspiegelschicht
    8
    Träger
    9
    Aufrauung
    10
    optoelektronischer Halbleiterchip
    EC
    Energielücke
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011114671 A1 [0065]
    • WO 2014/048805 A1 [0066]
    • US 2010/0208763 A1 [0078]
    • DE 102012101211 A1 [0081]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Hiramatsu et al. in Journal of Crystal Growth, Vol. 221, Seiten 316 bis 326 aus dem Jahr 2000 [0067]
    • Artikel Gilbert in Reports on Progress in Physics, Vol. 67, Seiten 667 bis 715 aus dem Jahr 2004 [0067]

Claims (15)

  1. Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips (10) mit den folgenden Schritten in den angegebenen Reihenfolge: A) Erzeugen einer Nukleationsschicht (2) auf einem Aufwachssubstrat (1), B) Aufbringen einer Maskenschicht (3) auf die Nukleationsschicht (2), wobei die Maskenschicht (3) durch eine Vielzahl von Maskeninseln gebildet ist, C) Aufwachsen einer Koaleszenzschicht (4), wobei die Koaleszenzschicht (4) ausgehend von nicht von den Maskeninseln bedeckten Bereichen der Nukleationsschicht (2) gewachsen wird mit einer ersten Hauptwachstumsrichtung senkrecht zur Nukleationsschicht (2), sodass Stege (41) gebildet werden, die in Draufsicht gesehen ein Gitter bilden und die trapezförmige Querschnittsflächen (44) aufweisen, D) Weiterwachsen der Koaleszenzschicht (4) mit einer zweiten Hauptwachstumsrichtung parallel zur Nukleationsschicht (2) zu einer zusammenhängenden und durchgehenden Schicht, E) Wachsen einer Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) auf der Koaleszenzschicht (4), F) Aufbringen eines Spiegels (7), der metallische Kontaktbereiche (71) zu einer Stromeinprägung in die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) und Spiegelinseln (72) zur Totalreflexion von in der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) erzeugter Strahlung aufweist, und G) Ablösen des Aufwachssubstrats (1) und Erzeugen einer Aufrauung (9) durch Ätzen, wobei die Maskenschicht (3) als Ätzmaske dient.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem das durch die Stege (41) gebildete Gitter deckungsgleich über den Kontaktbereichen (71) liegt, in Draufsicht gesehen, wobei die Spiegelinseln (72) an einer der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) zugewandten Seite aus einem dielektrischen Material gebildet werden.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem – die Nukleationsschicht (2) eine oder mehrere Teilschichten aus Aluminiumnitrid, Aluminiumoxynitrid und/oder AlGaN umfasst oder hieraus besteht, – die Maskenschicht (3) aus einem Siliziumoxid und/oder einem Siliziumnitrid hergestellt wird, – die Koaleszenzschicht (4) aus GaN oder aus GaN und AlGaN hergestellt wird, – die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) auf dem Materialsystem AlInGaN basiert und zur Erzeugung von blauem Licht eingerichtet ist, und – sich zwischen dem Spiegel (7) und der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) eine Deckschicht (6) befindet, die aus p-dotiertem GaN hergestellt wird und die stellenweise bis in die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) reicht.
  4. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem – die Kontaktbereiche (71) Ag, Al und/oder ZnO umfassen oder hieraus bestehen und in direktem Kontakt zu der Deckschicht (6) stehen, – die Deckschicht (6) unmittelbar auf die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) aufgebracht ist, – die Spiegelinseln (72) in direktem Kontakt zu der Deckschicht (6) stehen und, in Richtung senkrecht zu der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5), elektrisch isolierend sind, und – die Spiegelinseln (72) an einer der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) abgewandten Seite von einer Abschlussspiegelschicht (73) aus einem Material der Kontaktbereiche (71) bedeckt sind.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, bei dem im Bereich der Spiegelinseln (72), in Richtung weg von der Deckschicht (6), der Spiegel (7) aus den folgenden Teilschichten besteht, in der angegebenen Reihenfolge: – zwischen 100 nm und 500 nm SiO2, – zwischen 1 nm und 20 nm ZnO, – zwischen 50 nm und 300 nm Ag, und – zwischen 2 nm und 150 nm ZnO.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Gitter aus dem Aufwachssubstrat (1) abgewandten Oberseiten (42) der Stege (41) und die Kontaktbereiche (71) in Draufsicht gesehen eine regelmäßige hexagonale Struktur aufweisen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Maskeninseln in Draufsicht gesehen kreisförmig und in einem regelmäßigen Sechseckgitter angeordnet sind, wobei ein mittlerer Durchmesser der Maskeninseln zwischen einschließlich 0,5 µm und 3 µm beträgt und ein mittlerer Abstand zwischen benachbarten Maskeninseln zwischen einschließlich 0,5 µm und 3 µm liegt.
  8. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem nach dem Schritt C) und vor dem Schritt D) eine Breite der Oberseiten (42) der Stege (41) kleiner als der mittlere Abstand zwischen benachbarten Maskeninseln der Maskenschicht ist, wobei in Draufsicht gesehen ein Flächenanteil der Oberseiten (42) der Stege (4) bei höchstens 10 % liegt, bezogen auf eine Gesamtfläche der Nukleationsschicht (2).
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem nach dem Schritt C) und vor dem Schritt D) die Stege (41) in Freiräumen zwischen den Oberseiten (42) pyramidenstumpfförmig ausgebildet sind, wobei der Schritt C) bei einer niedrigeren Wachstumstemperatur durchgeführt wird als der Schritt D).
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem vor dem Schritt G) ein Träger (8) an dem Spiegel (7) angebracht wird, wobei eine Bestromung der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) ausschließlich über den Träger (8) erfolgt, und wobei elektrische Anschlüsse zur Bestromung einer dem Träger (8) abgewandten Seite der Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) durch den Spiegel (7) und die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) hindurch geführt werden.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an einer dem Aufwachssubstrat (1) abgewandten Seite der Koaleszenzschicht (4) in Bereichen über den Stegen (41) eine höhere Versetzungsdichte vorliegt als in Bereichen zwischen den Stegen (41), wobei die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) in den Bereichen über den Stegen (41) eine höhere Dichte an V-Defekten aufweist als in den Bereichen zwischen den Stegen (41).
  12. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem die Bereiche mit der höheren Dichte an V-Defekten, ausgehend von den Kontaktbereichen (71), zu einer Stromleitung in Richtung senkrecht zu dem Spiegel (7) in die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) eingerichtet sind.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei dem die Maskenschicht (3) teilweise in dem fertig hergestellten Halbleiterchip (10) vorhanden ist, wobei die Nukleationsschicht (2) zu mindestens 90 % entfernt ist und die Aufrauung (9) nicht bis in die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) reicht, und wobei die V-Defekte vom Spiegel (7) durch die Mehrfach-Quantentopfstruktur (5) bis zur Koaleszenzschicht (4) reichen.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Maskeninseln der Maskenschicht (3) oder eine Teilschicht der Maskeninseln für zumindest einen spektralen Teilbereich zwischen 240 nm und 480 nm in Transmission gesehen einen Absorptionsgrad von mindestens 60 % aufweisen, wobei die Nukleationsschicht (2) und das Aufwachssubstrat (1) in diesem spektralen Teilbereich in Transmission gesehen einen Absorptionsgrad von höchstens 5 % aufweisen.
  15. Optoelektronischer Halbleiterchip (10), der mit einem Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch hergestellt ist.
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