-
Die Erfindung betrifft eine manuelle Bedieneinheit, insbesondere für handbetätigte elektrische Haushaltsgeräte oder handbetätigte elektrische Werkzeuge.
-
Aus dem Dokument
DE 10 2012 008 684 A1 ist ein Schalter für ein elektrisches Gerät bekannt, der ein Betätigungsglied umfasst, das auf einem geraden Stellweg bewegbar ist. Durch Ausbildung eines Widerlagers in der Schalterendstellung wird eine für die Bedienperson belastungsarme Betätigung im Dauerbetrieb gewährleistet. Derartige Stellpositionen für mehrere Betriebszustände kann der Schalter nicht realisieren.
-
Es sind darüber hinaus verschiedenartige Bedieneinheiten in Form von drehbaren, kippbaren oder geradlinig verschiebbaren Schaltern bekannt. Derartige Schalter besitzen ein Betätigungsglied, um in Betriebsstellung schaltend auf zwei Kontaktsysteme oder verstellend auf ein elektrisches System einzuwirken, um beispielsweise durch mechanisches Drehen oder Schieben des Betätigungsgliedes elektrische Widerstandswerte zu ändern. Dabei kann das Betätigungsglied, wenn gewünscht, auch in einer oder mehreren Stellposition für die Betriebsdauer festgehalten werden. Elektrische Haushaltsgeräte sollen jedoch aus Sicherheitsgründen nur von der Bedienperson und nur für die Dauer der Betätigung in Betrieb sein. Eine Fixierung des Schalters in einer Stellposition ist daher nicht gewünscht. Gleichwohl besteht das Bedürfnis, auch bei derartigen Haushaltsgeräten verschiedene Stellposition von Schaltern zu ermöglichen, um beispielsweise unterschiedliche Drehzahlen zu realisieren, wobei diese unterschiedlichen Stellpositionen für die Bedienperson während des Betriebes wahrnehmbar sein sollen.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine manuelle Bedieneinheit zur Verfügung zu stellen, die mehrere taktil wahrnehmbare Stellpositionen für unterschiedliche Betriebszustände ermöglicht, vorzugsweise mit einer Betätigungseinrichtung.
-
Diese Aufgabe wird mit einer manuellen Bedieneinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen beschreiben die Unteransprüche.
-
Die neue Bedieneinheit umfasst eine Grundplatte, beispielsweise eine Leiterplatte (PCB – Printed Circuit Board), die in einem Gehäuse des elektrischen Geräts angeordnet oder integriert sein kann. Auf der Grundplatte sind mehrere Schalter zur Erzielung unterschiedlicher Betriebszustände angeordnet und von der Grundplatte gehalten. Die Schalter besitzen zur Auslösung bestimmter Schaltvorgänge Stellelemente, die senkrecht zur Grundplatte bewegbar sind. Bei derartigen Schaltern kann es sich beispielsweise um Taster handeln.
-
Die manuelle Bedieneinheit umfasst des Weiteren eine Betätigungseinrichtung, die bewegbar an der Grundplatte gehalten ist. Durch Bewegung der Betätigungseinrichtung kann diese aus einer Ausgangsposition nacheinander in definierte Stellpositionen bewegt werden. Hierbei werden gleichzeitig und/oder nachfolgend die einzelnen Stellelemente der auf der Grundplatte angeordneten Schalter betätigt. Die Betätigungseinrichtung weist für jeweils ein Stellelement ein zugeordnetes Betätigungsglied auf. Diese Betätigungsglieder sind elastisch ausgebildet, um insbesondere eine nachfolgende Betätigung unterschiedlicher Stellelemente zu erlauben. Bewirkt beispielsweise in einer ersten Stellposition der Betätigungseinrichtung ein erstes Betätigungsglied durch Druck auf ein erstes Stellelement eines ersten Schalters einen Schaltvorgang, so erlaubt die federnde Ausgestaltung und Halterung dieses ersten Betätigungsglied weitere nachfolgenden Stellpositionen und eine Weiterbewegung der Betätigungseinrichtung zur Auslösung weiterer Schaltvorgänge mittels zweiter oder weiterer Betätigungsglieder. Dabei verbleibt das erste Betätigungsglied unverändert auf dem ersten Stellelement, es federt im Vergleich zur weiter bewegten Betätigungseinrichtung zurück.
-
Zur Erzielung definierter Stellpositionen der Betätigungseinrichtung, nämlich einer Ausgangsposition und nachfolgender Stellpositionen, bei denen die Betätigungsglieder durch Einwirkung auf die Stellelemente der Schalter Schaltvorgänge auslösen, wirkt die Betätigungseinrichtung mit einem fest an der Grundplatte angeordnetem Haptikelement zusammen. Für eine lösbare Rastverbindung weist die Betätigungseinrichtung eine federnd gehaltene Rastnase auf. Das Haptikelement besitzt eine an die Bewegungsrichtung und Form der Rastnase angepasste Rastkontur. Dieses Zusammenspiel von Rastkontur und Rastnase, nämlich das Einrasten in den einzelnen Stellpositionen der Betätigungseinrichtung zur Auslösung eines Schaltvorgangs, ist für die Bedienperson taktil wahrnehmbar. Zusätzlich ist für die Bedienperson auch ein Unterschied beim Einrasten in unterschiedliche Stellpositionen fühlbar. Wir nämlich die Betätigungseinrichtung in die erste Stellposition bewegt, ist eine erste Kraft notwendig, eine Kraft zur Überwindung der Federkraft eines an die Betätigungseinrichtung angreifenden Rückstellgliedes und zur Verschiebung der Rastnase entlang der Rastkontur, gegebenenfalls aus einer Ausnehmung heraus in eine weitere Ausnehmung. Zum Bewegen der Betätigungseinrichtung in die zweite Stellposition muss zusätzlich noch eine Kraftkomponente aufgebracht werden, nämlich eine Federkraft zum Verbiegen des ersten Betätigungsgliedes, welches bereits einen Schaltvorgang ausgelöst hat, auf dem zugeordneten Stellglied aufliegt und bei Bewegung der Betätigungseinrichtung aus der ersten Stellposition entgegen seiner Federkraft bewegt wird. Dieser Kraftanstieg ist beim Übergang zu einer nachfolgenden Stellposition für die Bedienperson wahrnehmbar. Die Betätigungskraft reduziert sich nach dem Überdrücken der Rastkontur.
-
Eine erfindungsgemäße Ausführungsform besitzt eine Betätigungseinrichtung, die linear und zwar senkrecht zur Grundplatte bewegbar gehalten ist und dabei nacheinander mittels einer federnd gehaltenen Rastnase in Rastausnehmungen einer senkrecht zur Grundplatte ausgerichteten Rastkontur eingreift. Hierbei kann die Rastnase an einem seitlich abragenden Rastschenkel an der Betätigungseinrichtung vorgesehen sein. Ebenfalls seitlich ragen einzelne elastische Betätigungsglieder ab, wie beispielsweise Federzungen. Bei gleichzeitiger Betätigung von Stellelementen sind die federnd ausgebildeten Betätigungsglieder in gleicher Höhe an der Betätigungseinrichtung angeordnet. Für eine gewünschte, nachfolgende Betätigung von Stellelementen sind die Betätigungsglieder in einem unterschiedlichen Abstand zur Grundplatte angeordnet.
-
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Betätigungseinrichtung schwenkbar an der Grundplatte gehalten und zwar mittels eines an der Grundplatte gelagerten Tragarms, so dass sich die Schwenkachse in einer im Abstand zur Grundplatte liegenden Ebene befindet und die Betätigungseinrichtung zu ihrer Betätigung auf die Grundplatte zubewegt wird. Hierbei kann der die Betätigungseinrichtung haltende Tragarm ein separates Bauteil oder integral mit der Betätigungseinrichtung ausgebildet sein. Bei einer solchen schwenkbaren Betätigungseinrichtung wird auch die Rastkontur des an der Grundplatte befestigten Haptikelementes entsprechend dem Schwenkweg ausgestaltet, in dem die äußere Oberfläche der Rastkontur in einem Radius zur Schwenkachse liegt.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können neben dem Tragarm auch die Betätigungsglieder und ein die Rastnasen tragender Rastschenkel integral, nämlich als ein Bauteil, ausgebildet sein. Selbstverständlich können die einzelnen, nachfolgend beschriebenen Teile der Betätigungseinrichtung aus separat vorgesehen werden und miteinander verbunden sein.
-
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Betätigungseinrichtung mit mehreren Betätigungsgliedern ist die Betätigungseinrichtung als flacher Grundrahmen ausgebildet. Die vier Rahmenseiten begrenzen eine Ausnehmung. An seiner einen Rahmenseite ist der Grundrahmen außen mit dem zur Grundplatte abgebogenen Tragarm verbunden und besitzt an der gleichen Rahmenseite nach innen weisend die mindestens zwei federnd gehaltenen und/oder elastisch ausgebildeten Betätigungsglieder, die abhängig davon, zu welcher Stellposition der Betätigungseinrichtung die Betätigungsglieder einen Schaltvorgang auslösen sollen in unterschiedlichem Maße zur Grundplatte hin abgebogen sind. In bevorzugter Weise sind die freien Enden der Betätigungsglieder zu Andruckflächen geformt, die parallel zur Grundplatte ausgerichtet sind und in unterschiedlichem Abstand zu den Stellelementen der zugeordneten Schalter angeordnet sind. Die Rahmenseite, die gegenüberliegend zu der mit dem Tragarm und mit den Betätigungsgliedern verbundenen Rahmenseite liegt, bildet eine Handhabe. Diese Rahmenseite kann in bevorzugter Weise entsprechend verbreitert ausgebildet sein, um die Bedienung zu erleichtern. An der Unterseite dieser Handhabe ist vorzugsweise ein zur Grundplatte hin abgebogener Rastschenkel vorgesehen, an dessen freien Ende sich die Rastnase befindet, die mit der auf der Grundplatte angeordneten Rastvorrichtung in unterschiedlichen, definierten Stellpositionen zusammenwirkt. So kann beispielsweise die Rastnase in der Ausgangsposition in einer ersten Rastausnehmung der Rastkontur des Haptikelementes eingreifen und nachfolgend bei Betätigung der Betätigungseinrichtung, d. h. bei Niederdrücken der Handhabe aus einer ersten Ausnehmung heraus und in eine weitere Rastausnehmung hineingedrückt werden. Das Einschnappen der Rastnase in die nächste Rastausnehmung ist für die Bedienperson beim Niederdrücken der Handhabe fühlbar. In gleicher Weise können weitere Stellpositionen mit weiteren Rastverbindungen zwischen der Rastnase und des Haptikelementes realisiert werden. Bei der letzten Stellposition liegt die Rastnase vorzugsweise an einer Anlagefläche an. Auch dies ist für eine Bedienperson wahrnehmbar, nämlich dadurch dass keine weitere Bewegung der Betätigungseinrichtung möglich ist. Die Rückbewegung der Betätigungseinrichtung erfolgt mittels eines Rückstellgliedes automatisch. Hierbei kann es sich insbesondere um eine Rückstellfeder, wie beispielsweise eine Schraubdruckfeder, handeln, die für eine gezielte Kraftausübung geführt ist, vorzugsweise ist eine solche Führung in dem an der Grundplatte befestigtem Haptikelement vorgesehen.
-
Die neue manuelle Bedieneinheit eignet sich insbesondere für handbetätigte elektrische Geräte, wie beispielsweise elektrische Haushaltsgeräte, insbesondere Stabmixer, Pürierstäbe, Haarföngeräte für den Hotelbetrieb oder aber auch für Werkzeuge, wie beispielsweise Bohrer oder Schraubendreher. Bei all diesen Geräten kann die Bedienperson durch Druck auf die Handhabe die Betätigungseinrichtung in eine erste Stellposition bringen, welche einer ersten Schaltstufe entspricht, beispielsweise einer erste Drehzahl. Durch weiteren Druck kann eine nachfolgende Stellposition erzielt werden, bei der beispielsweise dann eine erhöhte Drehzahl erzielt wird. Hierbei sind die einzelnen Stellpositionen für die Bedienperson bei der Betätigung wahrnehmbar. Wird der Druck auf die Handhabe gelöst, bewegt sich die Betätigungseinrichtung selbsttätig in die Ausgangsposition zurück und das Gerät wird, wie gewünscht, abgeschaltet. Das haptische Feedback, nämlich das Erreichen der einzelnen Stellpositionen, erleichtert die Bedienung der Geräte. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellpositionen wird insbesondere durch die Ausgestaltung der Rastkontur und die Ausbildung der federnd gehaltenen Betätigungsglieder erzielt.
-
Die Erfindung soll nachfolgend an zwei Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert werden. In der Zeichnung sind dargestellt:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Bedieneinheit,
-
2 eine weitere perspektivische Darstellung der in 1 gezeigten Bedieneinheit,
-
3 eine Sicht auf die Vorderseite der Bedieneinheit von 1,
-
4 eine Seitenansicht der Bedieneinheit von 1,
-
5 eine Rückansicht der Bedieneinheit von 1,
-
6 eine Seitenansicht einer weiteren Bedieneinheit in der Ausgangsposition,
-
7 eine Seitenansicht der Bedieneinheit von 6 in einer ersten Stellposition,
-
8 eine Seitenansicht der Bedieneinheit von 6 in einer zweiten Stellposition.
-
In der 1 bis 5 ist eine erste Ausführungsform einer Bedieneinheit 10 gezeigt. Die 6 bis 8 zeigt eine weitere Bedieneinheit 10. Hierbei sind für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen verwendet worden.
-
Die Bedieneinheit 10 umfasst eine an der Grundplatte 11 gehaltenen Betätigungseinrichtung 20, welche in diesem Fall mit Betätigungsgliedern 21, 22 auf Stellelemente 32, 33 von Schaltern 30, 31 einwirkt, die auf der Grundplatte 11 festgelegt sind. Bei der Grundplatte 11 handelt sich in diesem Beispiel um eine Leiterplatte, die auf der Vorderseite mit zwei Mikroschaltern 30, 31 bestückt ist. Die zugehörigen Stellelemente 32, 33 der Schalter 30, 31 sind in diesem Ausführungsbeispiel Taster. Durch Eindrücken der Taster wird ein Schaltvorgang ausgelöst. Die Betätigungseinrichtung 20 besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einem flachen Grundrahmen 29 mit den Rahmenseiten 291, 292, 293, 294, die eine Ausnehmung 28 begrenzen (siehe 3). In diese Ausnehmung 28 ragen zwei als Federzungen ausgebildete Betätigungsglieder 21, 22, die hier an der Rahmenseite 291 gehalten sind. Diese Betätigungsglieder 21, 22 haben unterschiedliche Neigungen in Bezug zum flachen Grundrahmen 29, so dass die an ihren freien Enden 211, 221 vorgesehenen abgeflachten Andruckflächen 212, 222 in diesem Fall in unterschiedlichen Abständen zu den Stellelementen 32, 33 angeordnet sind. Es ist selbstverständlich auch möglich mehr als zwei Betätigungsglieder 21, 22 vorzusehen, wobei einige davon gleichzeitig und andere nachfolgend bei Bewegung der Betätigungseinrichtung 20 betätigt werden. Die Andruckflächen 212, 222 der Betätigungsglieder 21, 22 sind dann in gleichem Abstand, wenn die zugeordneten Schalter 30, 31, gleichzeitig geschaltet werden sollen, in unterschiedlichem Abstand, wenn die Schalter 30, 31 nachfolgend, d. h. bei unterschiedlichen Stellpositionen der Betätigungseinrichtung 20 einen Schaltvorgang auslösen sollen. Im vorliegenden Beispiel haben die Andruckflächen 212, 222 der Betätigungsglieder 21, 22 einen unterschiedlichen Abstand zu den Stellelementen 32, 33 der Schalter 30, 31. In der 4 ist zu sehen, dass das Betätigungsglied 22 nur geringfügig in Richtung der Grundplatte 11 geneigt ist und sich im größeren Abstand zum Stellelement 32 des Schalters 30 befindet. Das in der 4 dahinter angeordnete Betätigungsglied 21 ist stärker geneigt und liegt nahezu an dem in dieser Figur dahinter angeordneten Mikroschalter 31 mit dem Stellglied 33 an. Dieser Schalter 31 mit seinem Stellelement 33 ist vom Schalter 30 und seinem Stellelement 32 verdeckt. Die Schalter 30, 31 werden durch die Betätigungseinrichtung 20 aufgrund der unterschiedlichen Neigungen der Betätigungsglieder 21, 22 nachfolgend betätigt. Hierzu übt eine Bedienperson Druck auf die Handhabe 24 der Betätigungseinrichtung 20 aus. Diese Handhabe 24 ist eine Verbreiterung der Rahmenseite 293, die gegenüberliegend zu der Rahmenseite 291 liegt, nämlich der Rahmenseite 291, von der aus nach innen die Betätigungsgliedern 21, 22 weisen und außen der Tragarm 23 vorgesehen ist, mit welchem die Betätigungseinrichtung 20 an der Grundplatte 11 gehalten ist. Da der Tragarm 23 ist senkrecht zur Grundplatte 11 abgebogen, so dass sich die Schwenkachse S in der Abbiegung befindet.
-
Zur Betätigung wird die Handhabe 24 der Betätigungseinrichtung 20 in Richtung Grundpatte 11 gedrückt und damit auch die Betätigungsglieder 21, 22 bewegt. Dabei wird, wie am besten aus 4 zu ersehen, der an der Unterseite der Handhabe 24 angeordnete Rastschenkel 25, der an seinem freien Ende 26 eine Rastnase 27 besitzt, in unterschiedliche Stellpositionen I, II bewegt, die durch eine Rastkontur 41 eines an der Grundplatte 11 befestigten Haptikelementes 40 definiert sind. In diesem Fall sind zwei Stellpositionen I, II vorgesehen, je nach Anwendungsfall kann das Haptikelement 40 auch mehr Stellpositionen besitzen. Das Überfahren und Einrasten der Rastnase 27 ist für die Bedienposition wahrnehmbar.
-
Die Schaltvorgänge sollen nachfolgend an einer vereinfachten Ausführungsform der Erfindung, gezeigt in den 6 bis 8, erläutert werden. In 6 ist die Ausgangsposition 0 der Betätigungseinrichtung 20 gezeigt. In dieser Ausgangsposition 0 sind beide Schalter 30, 31 ausgestaltet. Die Stellelemente 32, 33 ragen aus den Schaltern 30, 31 heraus. Sichtbar in diesen Figuren ist nur der Schalter 31. Der dahinterliegende Schalter 30 ist verdeckt. Durch Druck auf die Betätigungseinrichtung 20, eine senkrechte Krafteinwirkung in Richtung Grundplatte 11, kann die Betätigungseinrichtung 20 um die Schwenkachse S schwenken. Hierbei muss die Kraft F der Rückstellfeder 50 überwunden werden und die Rastnase 27 aus der ersten Ausnehmung 42 der Rastkontur 41 des Haptikelementes 40 heraus geschoben werden. 7 zeigt dann die dadurch erzielte Stellposition I. Die Rastnase 27 ist in die zweite Rastausnehmung 43 eingeschnappt, was für den Bediener der Betätigungseinrichtung 20 fühlbar ist, d. h. die Stellposition I stellt eine definierte, taktil wahrnehmbare Stellposition I dar. Der nicht sichtbare Schalter 30 ist durch Druck auf das zugehörige Stellelement 32 mittels des Betätigungsgliedes 21 geschaltet worden. Bei weiterem Duck auf die Betätigungseinrichtung 20 kann diese weiter in Richtung der Grundplatte 11 um die Schwenkachse S entgegen der Federkraft F des Rückstellgliedes 50 schwenken. Die Rastnase 27 wird entlang der Rastkontur 41 weiter verschoben und bewegt sich dabei entlang einer im Radius R ausgebildeten Oberfläche der Rastkontur 41. Dieser Radius R ist bezgl. der Schwenkachse S der Betätigungseinrichtung 20 ausrichtet, so dass sich die Rastnase 27 ungehindert in Schwenkrichtung aus der Stellposition I in die Stellposition II der Betätigungseinrichtung 21 bewegen kann. In der in diesem Beispiel letzten Stellposition II liegt die Rastnase 27 an einer Anlagefläche 44 des Haptikelementes 40 an und das Betätigungsglied 22 hat das Stellglied 33 des Mikroschalter 31, welches ebenfalls einen Taster darstellt, eingedrückt und diesen damit geschaltet. Die Betätigungsglieder 21, 22 sind als federnde Elemente ausgebildet. In diesem Fall als Federzungen, damit insbesondere bei dem Übergang von Stellposition I, gezeigt in 7, zur Stellposition II, gezeigt in 8 das erste Betätigungsglied 21, welches bereits einen Schaltvorgang ausgelöst hat und auf den eingedrückten Stellelement 32 des Schalters 30 liegt, das weitere Bewegen der Betätigungseinrichtung 20 und damit das Einwirken des Betätigungsglied 22 auf den Mikroschalters 31 ermöglicht. Hierbei erfährt das Betätigungsglied 21 einen Überhub, wodurch beim Erzielen der zweiten Stellposition II eine weitere Kraftkomponente zusätzlich zur Kraft F des Rückstellgliedes 50 benötigt wird. Das Verstellen von der Stellposition I in die Stellposition II ist somit kraftaufwendiger als das verstellen aus der Ausgangsposition 0 in die erste Stellposition I, was der Bediener bei der Betätigung der Handhabe 24 wahrnehmen kann.
-
Ist die Bedienung des Gerätes abgeschlossen, wird der Bediener die Handhabe 24 freigeben und die Betätigungseinrichtung 20 bewegt sich aufgrund der Federkraft F des Rückstellgliedes 50 in die Ausgangsposition 0, gezeigt in 6, zurück, d. h. die Rastnase 27 rastet in die erste Ausnehmung 42 der Rastkontur 41 des Haptikelementes 40 ein. Ein Endanschlag für die Grundplatte 29 kann zusätzlich gewährleisten, dass die Betätigungseinrichtung 20 immer definiert in die Ausgangsposition 0 zurückbewegt wird. Für die Rückbewegung ist in diesem Beispiel eine Schraubendruckfeder als Rückstellglied 50 verantwortlich, welche in einer Federführung 45, die Teil des Haptikelementes 40 ist, geführt ist, so dass die Federkraft F senkrecht von der Grundplatte 11 wirkt.
-
Bei der in den 6 bis 8 gezeigte Bedieneinheit 10 ist die Grundplatte 11 ausschließlich an ihrer Vorderseite 12 mit Schaltern 30, 31 bestückt und die Betätigungseinrichtung 20 mittels des integral mit der Betätigungseinrichtung 20 ausgebildeten Tragarms 23 an der Grundplatte 11 befestigt. So greift beispielsweise ein den Tragarm 23 verlängernder Klemmschenkel 231 um die Grundplatte 11 herum und sichert die Betätigungseinrichtung 20 mittels einer Klemmbefestigung an der Grundplatte 11. Für eine positionsgenaue Anlage an der Vorderseite 12 der Grundplatte, sind außerdem noch ein oder mehrere vom Tragarm 23 abgebogene Anlageflasche 232 vorgesehen. Selbstverständlich kann der Grundrahmen 29 der Betätigungseinrichtung 20 auch über einen separaten Tragarm 23 schwenkbewegbar an der Grundplatte 11 gehalten werden.
-
Bei der ersten Ausführungsform der Bedieneinheit 10, gezeigt in den 1 bis 5, ist auch an der Rückseite 13 der Grundplatte 11 ein Schalter 30' angeordnet, der mit einer weiteren Betätigungseinrichtung 20' geschaltet werden kann. Da in diesem Fall auf der Rückseite nur ein Schalter 30' vorgesehen ist, reicht ein einziges Betätigungsglied 22' aus. Die an der Rückseite 13 der Grundplatte 11 vorgesehene Betätigungseinrichtung 20' ist in diesem Beispiel einstückig mit der an der Vorderseite 12 der Grundplatte 11 vorgesehenen Betätigungseinrichtung 20 ausgebildet. Beide Betätigungseinrichtungen 20, 20' sind über den einen Tragarm 23 schwenkbar an der Grundplatte 11 gehalten. Die hintere Betätigungseinrichtung 20' hat die Form eines Hebelarms, wo in einer Ausnehmung 28' das Betätigungsglied 22' angeordnet ist, wie in 4 zu sehen. Dieses Betätigungsglied 22' wirkt auf das Stellelement 32' des rückseitig angeordneten Schalters 30' ein. Auch diese hintere Betätigungseinrichtung 20' ist federbelastet. Das entsprechende Rückstellglied 50' ist in einer Federführung 45' des rückseitig vorgesehenen Haptikelementes 40' aufgenommen. Bei der gezeigten Ausführungsform ist in einfacher Weise eine einzige Schraubendruckfeder als gemeinsames Rückstellglied 50, 50' in einer durchgehenden, zylindrischen Ausnehmung, welche die Grundplatte 11 durchgreift, angeordnet und bildet eine einheitliche Federführung 45, 45'. Dies kann durch zwei separate Rasteinheiten 40, 40' oder, wie in diesem Fall, durch ein einziges Bauteil, realisiert werden.
-
In gleicher Weise, wie bei der vorderseitigen Betätigungseinrichtung 20, greift bei der rückseitigen Betätigungseinrichtung 20' eine Rastnase 27' hier an einem Rastschenkel 25', der an der Unterseite der Handhabe 24' der rückseitigen Betätigungseinrichtung 20' vorgesehen ist, in eine entsprechende Ausnehmung der Rastkontur 41' des Haptikelementes 40' ein. Die Ausgangsposition kann auch in diesem Fall durch einen zusätzlichen Anschlag gesichert sein. Die rückwärtige Betätigungseinrichtung 20' kann beispielsweise als Notschalter verwendet werden oder aber es werden mit der rückseitigen Betätigungseinrichtung 20' weitere Betriebszustände ermöglicht oder das zu bedienende Gerät wird in Bereitschaft gesetzt. Selbstverständlich kann auch eine zur vorderseitigen Betätigungseinrichtung 20 vergleichbare Betätigungseinrichtung 20' mit mehreren Betätigungsgliedern an der Rückseite 13 der Grundplatte 11 angeordnet sein, um auf mehrere Schalter einwirken zu können.
-
Die beiden gezeigten Ausführungen einer Bedieneinheit 10 zeigen die Erfindung beispielsweise. Die Erfindung ist nicht auf diese Beispiele beschränkt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- Bedieneinheit
- 11
- Grundplatte
- 12
- Vorderseite
- 13
- Rückseite
- 20, 20'
- Betätigungseinrichtung
- 21, 22, 22'
- Betätigungsglied
- 211, 221
- freies Ende
- 212, 222
- Andruckflächen
- 23
- Tragarm
- 231
- Klemmschenkel
- 232, 232'
- Anlageflansch
- 24, 24'
- Handhabe
- 25, 25'
- Rastschenkel
- 26, 26'
- freies Ende
- 27, 27'
- Rastnase
- 28, 28'
- Ausnehmung
- 29
- Grundrahmen
- 291
- Rahmenseite
- 292
- Rahmenseite
- 293
- Rahmenseite
- 294
- Rahmenseite
- 30, 30'
- Schalter
- 31
- Schalter
- 32, 32'
- Stellelement
- 33
- Stellelement
- 40, 40'
- Haptikelement
- 41, 41'
- Rastkontur
- 42
- Rastausnehmung
- 43
- Rastausnehmung
- 44
- Anlagefläche
- 45, 45'
- Federführung
- 50, 50'
- Rückstellglied
- F
- Federkraft von 50
- R
- Radius
- S
- Schwenkachse
- 0
- Ausgangsposition
- I
- Stellposition
- II
- Stellposition