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DE102014017921B4 - Bauteilanordnung sowie Verfahren zur Herstellung der Bauteilanordnung - Google Patents

Bauteilanordnung sowie Verfahren zur Herstellung der Bauteilanordnung Download PDF

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DE102014017921B4 DE102014017921.4A DE102014017921A DE102014017921B4 DE 102014017921 B4 DE102014017921 B4 DE 102014017921B4 DE 102014017921 A DE102014017921 A DE 102014017921A DE 102014017921 B4 DE102014017921 B4 DE 102014017921B4
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Abstract

Fahrzeugtür (1) für eine Fahrzeugkarosserie mit einem Fensterrahmen (11), wobei der Fensterrahmen (11) ein aus einem Innenblechteil (17) und einem Außenblechteil (19) gebildetes Hohlprofil (20) aufweist, wobei die Innen- und Außenblechteile (17, 19) im Profil jeweils schalenförmig mit zwei seitlich nach außen abragenden Bauteilflanschen (21, 23) sind, und wobei die jeweils einander zugewandten Bauteilflansche (21, 23) der Innen- und Außenblechteile (17, 19) einander überlappen und in Laserschweißverbindung (29) sind, die sich in einer Schweißbearbeitungsrichtung (S) über eine Schweißnahtlänge (lG) erstreckt, wobei der Fensterrahmen (11) ein oberes langgestrecktes Rahmenteil (13) aufweist, an dem sich ein vertikales Rahmenteil (15) anschließt, wobei die Bauteilflansche (21, 23) der Innen- und Außenblechteile (17, 19) jeweils an einem innenseitigen Überlappstoßbereich (25) und an einem außenseitigen Überlappstoßbereich (27) in Laserschweißverbindung (29) sind, und wobei den beiden Überlappstoßbereichen (25, 27) das Hohlprofil (20) zwischengeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die entlang des oberen langgestreckten Rahmenteils (13) des Fensterrahmens (11) im außenseitigen Überlappstoßbereich (27) verlaufende Laserschweißverbindung (29) aus zwei mit einem Abstand (a) parallel zueinander verlaufenden Schweißnähten (31, 33) ausgebildet ist, dass die beiden Schweißnähte (31, 33) als Steppschweißnähte ausgeführt sind, von denen jede aus Nahtsegmenten (37, 39) aufgebaut ist, die in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) über Zwischenräume (41) voneinander beabstandet sind, und dass die Nahtsegmente (37) einer ersten Steppschweißnaht (31) und die Nahtsegmente (39) einer zweiten Steppschweißnaht (33), in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) betrachtet, zueinander versetzt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugtür nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Im Fahrzeugkarosseriebau ist die Fahrzeugtür in gängiger Praxis mit einem Innenblechteil und einem Außenblechteil aufgebaut. Speziell der, ein Seitenfenster umgrenzende Rahmenabschnitt der Fahrzeugtür muss im Hinblick auf die Rahmensteifigkeit hohe Anforderungen erfüllen.
  • Aus der DE 103 17 552 B3 ist eine gattungsgemäße Fahrzeugtür bekannt, bei der das Innenblechteil und das Außenblechteil randseitig einander überlappende Bauteilflansche aufweisen und unter Bildung eines Überlappstoßes lasergeschweißt werden. Die Laserschweißnaht kann im Querschnittsprofil betrachtet beispielhaft eine Kehlschweißnaht oder eine I-Schweißnaht am Überlappstoß oder eine Laserlötnaht sein. Aus der DE 10 2004 026 427 A1 ist ein weiteres Verfahren bekannt, bei dem zwei Profilblechteile miteinander unter Bildung eines Hohlprofils verschweißt werden. Die beiden schalenförmigen Profilblechteile weisen jeweils seitlich nach außen abragende Randflansche auf. Die jeweils einander zugewandten Randflansche der Profilblechteile bilden jeweils einen Überlappstoß, bei dem die Randflansche lasergeschweißt werden, und zwar unter Bildung als einer seitlich neben dem Hohlprofil angeordneten Steppschweißnaht. Die DE 10 2013 001 213 A1 beschreibt ein Verfahren, bei dem zwei Blechteile in einem Überlappungsbereich miteinander verbunden werden. Dabei werden Überlappschweißnähte in Form von Steppschweißnähten verwendet, die in der Schweißbearbeitungsrichtung zueinander versetzte Nahtsegmente aufweisen.
  • Um bei der Herstellung von Fahrzeugtüren die Anforderungen an die Rahmensteifigkeit zu erfüllen, ist es gängige Praxis, das Innen- und/oder Außenblechteil mit einer erhöhten Materialstärke auszuführen, was jedoch zu höheren Bauteilkosten sowie zu einem gesteigerten Bauteilgewicht führt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Fahrzeugtür bereitzustellen, bei der in prozesstechnisch einfacher Weise eine verbindungssteife Schweißverbindung erzeugt wird, die speziell auch die Anforderungen an die Rahmensteifigkeit einer Fahrzeugtür erfüllen kann.
  • Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
  • Gemäß der Merkmale des Patentanspruches 1 ist auf eine Erhöhung der Blechdicke verzichtet und ist anstelle dessen die erfindungsgemäße Laserschweißverbindung zwischen den beiden Blechprofilteilen aus zumindest zwei, mit einem Abstand parallel zueinander verlaufenden Schweißnähten ausgeführt. Die beiden parallel zueinander verlaufenden Schweißnähte erstrecken sich in der Schweißbearbeitungsrichtung betrachtet über eine vorgegebene Schweißnahtlänge.
  • Fahrzeugtüren sind in gängiger Praxis aus Innen- und Außenblechteile aufgebaut, die getrennt voneinander profiliert und anschließend an Randflanschen zusammengefügt werden, und zwar unter Bildung eines Hohlprofils. Erfindungsgemäß hat die beanspruchte Fahrzeugtür einen Fensterrahmen und ist im Bereich zwischen der A-Säule und der B-Säule eines Fahrzeugs verbaut. Der, das Seitenfenster umgrenzende Fensterrahmen ist dabei im Querschnitt betrachtet ein Hohlprofilteil, das durch schalenförmige Innen- und Außenblechteile aufgebaut ist, die jeweils zwei seitlich nach. außen abragende Randflansche aufweisen. Die einander zugewandten Randflansche der Innen- und Außenblechteile werden unter Bildung eines Überlappstoßbereiches in Laserschweißverbindung gebracht, und zwar unter Zwischenordnung eines Hohlprofils. Mittels der erfindungsgemäß in zwei Laserschweißnähte aufgeteilten Schweißverbindung kann die Verbindungssteifigkeit beträchtlich erhöht werden, ohne dass zusätzliche Materialstärken-Erhöhungen erforderlich sind.
  • In einer technischen Umsetzung, die nicht von der Erfindung umfasst ist, können sich die beiden parallel verlaufenden Laserschweißnähte über die Schweiß-Gesamtlänge hinweg durchgängig, das heißt ohne Unterbrechungen erstrecken. Dies führt jedoch während des Laserschweißprozesses zu einem sehr hohen Wärmeeintrag lokal begrenzt auf die beiden Bauteil-Randflansche im Überlappstoßbereich, woraus sich ein Bauteilverzug ergeben kann.
  • Vor diesem Hintergrund sind erfindungsgemäß beide Schweißnähte als Steppschweißnähte ausgeführt, die aus einzelnen Nahtsegmenten aufgebaut sind, die in der Schweißbearbeitungsrichtung über Zwischenräume voneinander beabstandet sind. Zur weiteren Reduzierung des Wärmeeintrags während des Schweißprozesses sind erfindungsgemäß die Nahtsegmente der ersten Steppschweißnaht und die Nahtsegmente der zweiten Steppschweißnaht, in der Schweißbearbeitungsrichtung betrachtet, in zueinander versetzter Abfolge (das heißt alternierend) angeordnet.
  • Erfindungsgemäß sind die Nahtsegmente der beiden Steppschweißnähte in der Schweißbearbeitungsrichtung alternierend oder wechselweise hintereinander angeordnet, und zwar so, dass ein Nahtsegment der ersten Schweißnaht von dem, in der Schweißbearbeitungsrichtung benachbarten Nahtsegmenten der zweiten Schweißnaht jeweils über einen Längenversatz beabstandet sind. Ein solches spezielles Schweißbild führt nicht nur zu einem stark reduzierten Wärmeeintrag während des Schweißprozesses und daher zu einer verzugsarmen Bauteilanordnung. Zusätzlich resultiert dieses Schweißbild in einer bandförmigen Versteifungsstruktur, die unter Erhöhung der Rahmensteifigkeit zumindest teilweise entlang des Fensterrahmens der Fahrzeugtür geführt ist.
  • Im oben definierten Schweißbild können die Nahtsegmente der ersten Steppschweißnaht und der zweiten Steppschweißnaht geometrisch identisch ausgeführt sein, das heißt, in der Schweißbearbeitungsrichtung betrachtet, in etwa die gleiche Segmentlänge aufweisen. Zudem können auch die Zwischenräume der Nahtsegmente, in der Schweißbearbeitungsrichtung betrachtet, von gleicher oder unterschiedlicher Länge sein.
  • Der Schweißprozess kann bevorzugt in zwei aufeinanderfolgende Prozessschritte aufgeteilt sein: Im ersten Prozessschritt kann die erste Schweißnaht erzeugt werden, wobei zeitlich darauffolgend im zweiten Prozessschritt die zweite Schweißnaht erzeugt wird. Mittels der aufeinanderfolgenden Prozessschritte kann der Wärmeeintrag – im Vergleich zu gleichzeitig erfolgenden Prozessschritten – reduziert werden. Zur weiteren Reduzierung des Wärmeeintrags kann im ersten Prozessschritt die erste Schweißnaht in einer ersten Schweißbearbeitungsrichtung erzeugt werden. Nach Abschluss des ersten Prozessschrittes kann die zweite Schweißnaht in einer gegenläufigen zweiten Schweißbearbeitungsrichtung erzeugt werden.
  • Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 in einer Seitenansicht eine Fahrzeug-Seitentür für eine Fahrzeugkarosserie;
  • 2 eine Schnittdarstellung entlang der Schnittebene I-I aus der 1;
  • 3 in einer schematischen Ansicht die erfindungsgemäße Laserschweißverbindung; und
  • 4a und 4b jeweils Ansichten, die den erfindungsgemäßen Laserschweißprozess veranschaulichen.
  • Die Figuren sind Hinblick auf ein einfaches Verständnis der Erfindung angefertigt. Von daher sind die Figuren lediglich grob vereinfachte Darstellungen, die keinen realitätsgetreuen Aufbau der Bauteilanordnung wiedergeben. So ist in der 1 eine Fahrzeugseitentür 1 mit weggelassenen Verkleidungsteilen sowie in einer angedeuteten Einbaulage im Kraftfahrzeug gezeigt. Demzufolge ist die Fahrzeugseitentür 1 zwischen einer A-Säule 3 und einer B-Säule 5 in einer Seitenstruktur einer nicht gezeigten Fahrzeugkarosserie verbaubar. Die Fahrzeugtür 1 weist oberhalb einer angedeuteten Türbrüstungslinie 7 ein Seitenfenster 9 auf, das durch einen Fensterrahmen 11 begrenzt ist, der ein oberseitig in Fahrzeuglängsrichtung x langgestrecktes Rahmenteil 13 aufweist, an dem sich ein vertikal in z-Richtung verlaufendes Rahmenteil 15 anschließt. Die Fahrzeugtür 1 ist durch ein Innenblechteil 17 und ein Außenblechteil 19 aufgebaut.
  • Wie aus der 2 hervorgeht, ist der Fensterrahmen 11 als ein Hohlträger ausgeführt, bei dem die beiden Blechteile 17 und 19 jeweils im Profil schalenförmig profiliert sind, und zwar mit jeweils seitlich nach außen abragenden Randflanschen 21, 23. In der 2 sind die seitlich nach außen abragenden Randflansche 21, 23 der beiden Blechteile 17, 19 jeweils an zwei Überlappstoßbereiche 25, 27 mittels einer Laserschweißung 29 aneinandergefügt. Den beiden Überlappstoßbereichen 25, 27 ist ein Hohlprofil 20 zwischengeordnet. Die beiden Laserschweißverbindungen verlaufen durchgängig, das heißt unterbrechungsfrei entlang der beiden Rahmenteile 13, 15 des Fensterrahmens 11.
  • Wie aus der 2 weiter hervorgeht, ist die außenseitig entlang des oberen Rahmenteils 13 verlaufende Laserschweißverbindung 29 aus zwei, mit einem Abstand a (2 oder 3) parallel zueinander verlaufenden Schweißnähten 31, 33 ausgebildet. Demgegenüber ist die entlang des innenseitigen Überlappstoßbereiches 25 verlaufende Laserschweißverbindung 29 durch lediglich eine Schweißnaht ausgebildet. Die beiden Schweißnähte 31, 33 der außenseitigen Laserschweißverbindung 29 erstrecken über eine Gesamtlänge lG über das gesamte obere Rahmenteil 13.
  • Nachfolgend ist die Schweißgeometrie der beiden Schweißnähte 31, 33 anhand der 3 beschrieben: So sind die beiden Schweißnähte 31, 33 jeweils als Steppschweißnähte ausgeführt, die aus einzelnen Nahtsegmenten 37, 39 aufgebaut sind. Die Nahtsegmente 37, 39 der beiden Schweißnähte 31, 33 sind in einer Schweißbearbeitungsrichtung S alternierend hintereinander angeordnet, das heißt in wechselnder Abfolge positioniert. Dadurch ergibt sich ein Schweißbild, bei dem ein Nahtsegment 37 der ersten Schweißnaht 31 von dem, in der Schweißbearbeitungsrichtung S betrachtet, benachbarten Nahtsegmenten 39 der zweiten Schweißnaht 33 über einen Längenversatz Δl voneinander beabstandet ist. Entsprechend sind die in Schweißbearbeitungsrichtung S alternierend in zwei Spuren angeordneten Nahtsegmente 37, 39 jeweils über Zwischenräume 41 voneinander beabstandet, deren Länge lZR jeweils größer als die Segmentlänge lS der Nahtsegmente 37, 39 sind. Zudem sind sämtliche Nahtsegmente 37, 39 mit identischer Segmentlänge lS ausgeführt. In gleicher Weise sind auch die Zwischenräume 41 bei beiden Schweißnähten 31, 33 identisch ausgeführt. Bevorzugt kann die Segmentlänge lS bei ca. 30 mm liegen, wobei der Abstand a exemplarisch bei ca. 5 mm liegt und der Längsversatz Δl ebenfalls bei ca. 5 mm liegen kann. Die Längen, Abstände und Versätze sind jedoch in Abkehr vom gezeigten Ausführungsbeispiel frei an die jeweiligen geometrischen Gegebenheiten anpassbar.
  • In den 4a und 4b ist der Schweißprozess skizziert. Demzufolge wird mittels eines nicht gezeigten Schweißroboters zunächst die erste Laserschweißnaht 31 erzeugt, und zwar indem der Laserschweißroboter in einer ersten Schweißbearbeitungsrichtung S1 entlang des äußeren Überlappstoßbereiches 27 des oberen Rahmenteils 13 gefahren wird. Nach Abschluss dieses ersten Prozessschrittes I wird der Laserschweißroboter in einer zur ersten Schweißbearbeitungsrichtung S1 gegenläufigen Richtung S2 rückgeführt, und zwar unter Bildung der zweiten Schweißnaht 33, wie es in der 4b angedeutet ist.

Claims (9)

  1. Fahrzeugtür (1) für eine Fahrzeugkarosserie mit einem Fensterrahmen (11), wobei der Fensterrahmen (11) ein aus einem Innenblechteil (17) und einem Außenblechteil (19) gebildetes Hohlprofil (20) aufweist, wobei die Innen- und Außenblechteile (17, 19) im Profil jeweils schalenförmig mit zwei seitlich nach außen abragenden Bauteilflanschen (21, 23) sind, und wobei die jeweils einander zugewandten Bauteilflansche (21, 23) der Innen- und Außenblechteile (17, 19) einander überlappen und in Laserschweißverbindung (29) sind, die sich in einer Schweißbearbeitungsrichtung (S) über eine Schweißnahtlänge (lG) erstreckt, wobei der Fensterrahmen (11) ein oberes langgestrecktes Rahmenteil (13) aufweist, an dem sich ein vertikales Rahmenteil (15) anschließt, wobei die Bauteilflansche (21, 23) der Innen- und Außenblechteile (17, 19) jeweils an einem innenseitigen Überlappstoßbereich (25) und an einem außenseitigen Überlappstoßbereich (27) in Laserschweißverbindung (29) sind, und wobei den beiden Überlappstoßbereichen (25, 27) das Hohlprofil (20) zwischengeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die entlang des oberen langgestreckten Rahmenteils (13) des Fensterrahmens (11) im außenseitigen Überlappstoßbereich (27) verlaufende Laserschweißverbindung (29) aus zwei mit einem Abstand (a) parallel zueinander verlaufenden Schweißnähten (31, 33) ausgebildet ist, dass die beiden Schweißnähte (31, 33) als Steppschweißnähte ausgeführt sind, von denen jede aus Nahtsegmenten (37, 39) aufgebaut ist, die in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) über Zwischenräume (41) voneinander beabstandet sind, und dass die Nahtsegmente (37) einer ersten Steppschweißnaht (31) und die Nahtsegmente (39) einer zweiten Steppschweißnaht (33), in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) betrachtet, zueinander versetzt sind.
  2. Fahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bauteilflansche (21, 23) im Überlappstoßbereich (25, 27) quer zur Schweißbearbeitungsrichtung (S) durchgängig in Anlage sind.
  3. Fahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Schweißnähte (31, 33) der Laserschweißverbindung (29) im gemeinsamen Überlappstoßbereich (25, 27) in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) erstrecken.
  4. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtsegmente (37, 39) der ersten und der zweiten Steppschweißnaht (31, 33) geometrisch identisch ausgeführt sind.
  5. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtsegmente (37, 39), in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) betrachtet, gleiche Segmentlängen (lS) aufweisen.
  6. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenräume (41) der Nahtsegmente (37, 39), in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) betrachtet, von gleicher Länge (lZR) sind.
  7. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nahtsegment (37) der ersten Schweißnaht (31) von den, in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) benachbarten Nahtsegmenten (39) der zweiten Schweißnaht (33) über einen Längenversatz (Δl) beabstandet sind.
  8. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtsegmente (37, 39) der beiden Schweißnähte (31, 33) in der Schweißbearbeitungsrichtung (S) alternierend hintereinander angeordnet sind.
  9. Fahrzeugtür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Prozessschritt (I) die erste Schweißnaht (31) erzeugt wird, und in einem zeitlich folgenden zweiten Prozessschritt (II) die zweite Schweißnaht (33) erzeugt wird.
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