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Die Erfindung betrifft eine Ladeeinrichtung zum Aufladen einer Batterie eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Kraftwagen mit Batterien sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits hinlänglich bekannt. Der Kraftwagen ist beispielsweise als Elektrofahrzeug oder Hybrid-Fahrzeug, insbesondere Plug-In-Hybrid, ausgebildet, wobei die Batterie als sogenannte Traktionsbatterie ausgebildet ist. Hierbei umfasst der Kraftwagen wenigstens eine elektrische Maschine in Form einer sogenannten Traktionsmaschine, mittels welcher der Kraftwagen elektrisch antreibbar ist. Zum elektrischen Antreiben des Kraftwagens wird die Traktionsmaschine mit elektrischer Energie, insbesondere elektrischem Strom, versorgt, wobei die elektrische Energie in der Traktionsbatterie gespeichert ist. Durch das Versorgen der Traktionsmaschine mit elektrischer Energie wird die Batterie entladen. Dies bedeutet, dass in der Traktionsbatterie gespeicherte elektrische Energie aus der Traktionsbatterie entnommen und der Traktionsmaschine zugeführt wird.
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Insbesondere bei Plug-In-Hybriden ist es vorgesehen, die Batterie über ein Stromnetz, mit welchem auch Haushalte elektrisch verbunden sind, mit elektrischer Energie aufladen zu können, indem die Batterie mit dem Stromnetz elektrisch verbunden wird. Hierzu umfasst der Kraftwagen üblicherweise eine Ladeeinrichtung mit wenigstens einem Anschlusselement, welches beispielsweise als Anschlussbuchse, Ladebuchse oder Ladesteckdose ausgebildet ist. Mit dem Anschlusselement ist ein korrespondierender Stecker eines Ladekabels verbindbar, sodass elektrische Energie, die von dem Stromnetz bereitgestellt wird, über das Ladekabel zu dem Anschlusselement und über dieses zur Batterie des Kraftwagens übertragen werden kann. Somit dient das Ladekabel zum Aufladen der Batterie mit elektrischer Energie, die von dem Stromnetz bereitgestellt wird.
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Um während des Ladens der Batterie, das heißt während des Ladevorgangs ein unerwünschtes Trennen des Steckers von dem Anschlusselement zu vermeiden, umfasst die Ladeeinrichtung wenigstens ein Verriegelungselement, welches zwischen wenigstens einer den Stecker im Anschlusselement arretierenden Verriegelungsstellung und wenigstens einer den Stecker freigebenden Lösestellung verstellbar ist. Ist der Stecker mit dem Anschlusselement verbunden und befindet sich das Verriegelungselement in seiner Verriegelungsstellung, so kann der Stecker, welcher beispielsweise zumindest teilweise in das Anschlusselement eingesteckt ist, nicht von dem Anschlusselement gelöst werden. Um den Stecker vor Anschlusselement Lösen, insbesondere Abziehen zu können, wird das Verriegelungselement aus seiner Verriegelungsstellung in seine Lösestellung verstellt.
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Herkömmlicherweise wird die Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung dadurch bewirkt, dass eine Person, beispielsweise der Fahrer des Kraftwagens, ein Bedienungselement betätigt. Bei diesem Bedingungselement handelt es sich beispielsweise um einen Schalter oder einen Knopf, der an einem Schlüssel zum Entriegeln und Verriegeln einer Türverriegelung des Kraftwagens angeordnet ist. Die Person muss den Knopf drücken, um dadurch den Stecker beziehungsweise das Verriegelungselement entriegeln zu können.
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Die
DE 10 2011 000 094 A1 offenbart ein System zur Zugriffskontrolle auf eine Ladesteckdose an einem Kraftfahrzeug, wobei die Ladesteckdose eine verriegelbare Abdeckung aufweist. Dabei ist es vorgesehen, dass im Bereich der Ladesteckdose ein Annäherungssensor angeordnet ist, welcher die Annäherung eines Körpers erfasst. Der Annäherungssensor ist mit einem fahrzeugseitigen Steuersystem gekoppelt, wobei mit dem Steuersystem wenigstens eine Sendespule für elektromagnetische Wecksignale gekoppelt ist. Das Steuersystem ist zur Ansteuerung der Sendespule zur Aussendung eines Wecksignals in Reaktion auf die Erfassung einer Annäherung eines Körpers mit dem Annäherungssensor ausgebildet. Ferner ist ein vom Fahrzeug separater ID-Geber zum Empfangen der Wecksignale ausgebildet, wobei der ID-Geber und das Steuersystem jeweils Mittel zum Ausführen einer bidirektionalen Funkkommunikation zur Authentifizierung des ID-Gebers aufweisen. Dabei entriegelt das Steuersystem die Abdeckung in Reaktion auf eine erfolgreiche Authentifizierung.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Ladeeinrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass sich ein besonders einfacher und komfortabler Ladevorgang realisieren lässt.
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Diese Aufgabe wird durch eine Ladeeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Um eine Ladeeinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzuentwickeln, dass sich ein besonders einfacher und komfortabler Ladevorgang, das heißt ein besonders einfaches und komfortables Aufladen der Batterie realisieren lässt, ist erfindungsgemäß eine Erfassungseinrichtung vorgesehen, mittels welcher eine Annäherung einer Person an wenigstens einen vorgebbaren Bereich erfassbar und infolge des Erfassens der Annäherung eine Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewirkbar ist. Unter der Erfassung der Annäherung ist beispielsweise zu verstehen, dass sich die Person dem Bereich annähert, sodass ein Abstand zwischen dem Bereich und der Person einen vorgebbaren Schwellenwert unterschreitet. Unterschreitet der Abstand den Schwellenwert, wobei die Person den Bereich nicht berühren muss, so wird mittels der Erfassungseinrichtung die Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewirkt. Die Person muss hierbei den Bereich nicht berühren. Es reicht bereits aus, wenn der Abstand zwischen dem Bereich und der Person den vorgebbaren Schwellenwert unterschreitet, um das Verriegelungselement aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung zu verstellen und somit den Stecker freizugeben. Die Person kann, muss den Bereich jedoch nicht berühren, um die Freigabe des Steckers zu bewirken. Ferner kann unter der erfassten Annäherung verstanden werden, dass die Person den Bereich berührt, um dadurch die Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung und somit die Freigabe des Steckers zu bewirken.
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Die Erfassungseinrichtung ist somit eine Annäherungserfassungseinrichtung, mittels welcher das Verriegelungselement aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewegt werden kann, ohne dass die Person, beispielsweise der Fahrer des Kraftwagens, hierzu ein Bedienelement wie beispielsweise einen Schalter oder einen Knopf betätigen muss. Insbesondere muss die Person keinen an einem Schlüssel zum Verriegeln und Entriegeln einer Türverriegelung des Kraftwagens angeordneten Knopf betätigen, um den Stecker freizugeben und schließlich von dem Anschlusselement abziehen zu können.
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Das Verriegelungselement wird beispielsweise bereits dann entriegelt, das heißt aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung verstellt, wenn sich die Person dem Bereich nähert und diesen gegebenenfalls berührt, ohne dass zum Verstellen des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung ein weiteres Zutun der Person erforderlich wäre. Dadurch kann ein für die Person besonders einfaches und besonders komfortables Aufladen der Batterie realisiert werden.
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Der genannte Bereich umfasst vorzugsweise zumindest einen Teil des mit dem Anschlusselement verbundenen Steckers, sodass das Verriegelungselement aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung verstellt wird, wenn sich beispielsweise eine Hand der Person dem Stecker nähert und diesen gegebenenfalls ergreift beziehungsweise umgreift. Dadurch kann sich das Verriegelungselement bereits in der Lösestellung befinden, wenn die Person den Stecker mit der Hand ergriffen hat und den Stecker mit der Hand abzieht. Hierdurch ist ein besonders einfacher und zeitgünstiger Ladevorgang darstellbar, da das Verstellen des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung und das Lösen, insbesondere Abziehen, des Steckers von dem Anschlusselement in einem Bewegungsablauf der Hand erfolgen kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1a–c jeweils ausschnittsweise eine schematische und perspektivische Seitenansicht auf einen Kraftwagen in Form eines Personenkraftwagens, mit einer Ladeeinrichtung zum Aufladen einer Batterie des Kraftwagens, wobei eine Erfassungseinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher eine Annäherung einer Person an wenigstens einen vorgebbaren Bereich erfassbar und infolge des Erfassens der Annäherung eine Verstellung eines Verriegelungselements bewirkbar ist; und
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2 ausschnittsweise eine weitere schematische und perspektivische Seitenansicht der Ladeeinrichtung.
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In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1a–c zeigen jeweils in einer schematischen und perspektivischen Seitenansicht einen Kraftwagen in Form eines Personenkraftwagens, welcher beispielsweise als Elektrofahrzeug oder Hybrid-Fahrzeug, insbesondere Plug-In-Hybrid, ausgebildet ist. Hierbei umfasst der Kraftwagen wenigstens eine elektrische Maschine in Form einer sogenannten Traktionsmaschine, mittels welcher der Kraftwagen elektrisch antreibbar ist. Zum elektrischen Antreiben des Kraftwagens wird die Traktionsmaschine mit elektrischer Energie in Form von elektrischem Strom versorgt. Die elektrische Energie ist beispielsweise in wenigstens einer Batterie des Kraftwagens gespeichert, wobei die Batterie eine sogenannte Traktionsbatterie ist. Die Batterie ist elektrisch mit der Traktionsmaschine verbunden, sodass in der Batterie (Traktionsbatterie) gespeicherte elektrische Energie an die Traktionsmaschine übertragen werden kann. Infolge dieser Übertragung von elektrischer Energie von der Batterie zur Traktionsmaschine wird die Batterie entladen.
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Um die Batterie beispielsweise über ein Stromnetz besonders effizient mit elektrischer Energie wieder aufladen zu können, umfasst der Kraftwagen eine auch aus 2 erkennbare Ladeeinrichtung 10, über welche die Batterie mit elektrischer Energie, insbesondere elektrischem Strom, aufgeladen werden kann.
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Die Ladeeinrichtung 10 umfasst ein Anschlusselement in Form einer Ladesteckdose 12, welche auch als Buchse oder Ladebuchse bezeichnet wird. Die Ladesteckdose 12 ist mit einem in 2 erkennbaren, korrespondierenden Stecker 14 eines Ladekabels 16 zum Aufladen der Batterie verbindbar. Aus 2 ist erkennbar, dass das Ladekabel 16 eine Leitung 18 zum Führen von elektrischem Strom aufweist, wobei der Stecker 14 an einem ersten Ende der Leitung 18 angeordnet und mit der Leitung 18 verbunden ist. An einem dem ersten Ende gegenüberliegenden, zweiten Ende wird die Leitung 18 beziehungsweise das Ladekabel 16 elektrisch mit dem Stromnetz verbunden. Der Stecker 14 wird mit der Ladesteckdose 12 verbunden, indem der Stecker 14 zumindest teilweise in die Ladesteckdose 12 eingesteckt wird. Dadurch kann elektrische Energie, insbesondere elektrischer Strom, welche von dem Stromnetz bereitgestellt wird, über das Ladekabel 16 zur Ladesteckdose 12 und über diese zur Batterie übertragen werden, sodass die Batterie mit der von dem Stromnetz bereitgestellten elektrischen Energie aufgeladen werden kann.
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Um den Stecker 14 fest an der Ladesteckdose 12 zu halten, ist beispielsweise eine Vierpunkt-Befestigung vorgesehen, welche für einen sicheren Halt des Steckers 14 in der Ladesteckdose 12 gewährleistet und ferner eine verdeckte Befestigung ermöglicht. Dadurch kann die Ladesteckdose 12 beim Aufladen der Batterie, das heißt während des Ladevorgangs vor Manipulationen von außen geschützt werden. Elektrische Kontakte der Ladesteckdose 12 und/oder des Steckers 14 sind beispielsweise mit Schraubklemmen ausgerüstet. Der Stecker 14 kann dabei als sogenannter Mennekes-Stecker ausgebildet sein, wobei die Ladesteckdose 12 beispielsweise als Steckdose des Typs 2 ausgebildet ist.
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Besonders gut aus 1b und 1c ist erkennbar, dass eine als Aufnahmemulde fungierende Mulde 20 vorgesehen ist, welche beispielsweise zumindest teilweise durch ein Außenverkleidungsteil 22 des Personenkraftwagens gebildet beziehungsweise begrenzt ist. Bei dem Außenverkleidungsteil 22 handelt es sich um ein Seitenverkleidungsteil, sodass die Mulde 20 an einer Seite des Personenkraftwagens angeordnet ist. Die Ladesteckdose 12 ist dabei zumindest teilweise in der Mulde 20 aufgenommen und dabei in Fahrzeugquerrichtung nach innen hin von einer Außenseite 23 des Außenverkleidungsteils 22 zurückversetzt.
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Die Ladeeinrichtung 10 umfasst ferner ein der Mulde 20 zugeordnetes Abdeckelement in Form eines Deckels 24, welcher relativ zum Außenverkleidungsteil 22 bewegbar und vorliegend um eine Schwenkachse verschwenkbar ist. Der Deckel 24 ist dabei zwischen einer in 1a gezeigten Schließstellung und wenigstens einer in 1b, 1c und 2 gezeigten Offenstellung verschwenkbar. In der Schließstellung ist die Mulde 20 durch den Deckel 24 überdeckt und somit verschlossen, wobei auch die Ladesteckdose 12 durch den Deckel 24 überdeckt ist.
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Der Deckel 24 wird in seiner Schließstellung mittels einer Verriegelungsmechanik gehalten, welche beispielsweise als sogenannte Push-Push-Verriegelungsmechanik ausgebildet ist. Um den Deckel 24 aus der Schließstellung in die Offenstellung zu bewegen, übt eine Person eine in 1a durch einen Richtungspfeil 26 veranschaulichte Druckkraft auf den Deckel 24 aus. Infolge dieser Druckkraftbeaufschlagung wird der Deckel 24 entriegelt, sodass er schließlich in seine Offenstellung bewegt werden kann.
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Die Ladeeinrichtung umfasst ferner ein aus 1b und 1c erkennbares und der Ladesteckdose 12 zugeordnetes Verschlusselement 28 in Form einer Kappe, mittels welcher die Ladesteckdose 12 zusätzlich zum Deckel 24 abdeckbar und somit verschließbar ist. Das Verschlusselement 28 ist beispielsweise mittels eines Seilelements 30 am Kraftwagen gehalten, sodass das Verschlusselement 28, insbesondere wenn es von der Ladesteckdose 12 gelöst ist, nicht vom Kraftwagen gelöst werden und somit verloren gehen kann.
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Die Ladeeinrichtung 10 umfasst ferner wenigstens ein in 1a–2 nicht erkennbares Verriegelungselement, welches zwischen wenigstens einer den Stecker 14 an der Ladesteckdose 12 arretierenden Verriegelungsstellung und wenigstens einer den Stecker 14 freigebenden Lösestellung verstellbar, insbesondere bewegbar, ist. Ist der Stecker 14 mit der Ladesteckdose 12 verbunden, das heißt ist der Stecker 14 zumindest teilweise in die Ladesteckdose 12 eingesteckt, und befindet sich das Verriegelungselement in seiner Verriegelungsstellung, so ist der Stecker 14 fest an der Ladesteckdose 12 gehalten und kann nicht unerwünschterweise von einer Person von der Ladesteckdose 12 gelöst, das heißt abgezogen beziehungsweise rausgezogen werden. Dadurch kann ein besonders sicherer Ladevorgang realisiert werden. Die Ladesteckdose 12 ist beispielsweise eine ECE-Ladedose.
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Zum Verstellen beziehungsweise Bewegen des Verriegelungselements ist beispielsweise ein nicht erkennbarer Aktor vorgesehen, welcher beispielsweise ein elektrischer Aktor ist. Dabei ist beispielsweise eine Steuerleitung vorgesehen, welche beispielsweise Bestandteil des Ladekabels 16 ist. Wird beispielsweise mittels der Steuerleitung während des Ladevorgangs ein Stromausfall erfasst, so wird über die Steuerleitung eine Entriegelungsfunktion ausgelöst, in deren Rahmen das Verriegelungselement mittels des Aktors aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewegt wird. Dann kann der Stecker 14 bei einem Stromausfall von der Ladesteckdose 12 abgezogen werden.
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In 2 ist ein im Ganzen mit 32 bezeichneter Schlüssel dargestellt, den eine Person, beispielsweise der Fahrer des Kraftwagens, bei sich trägt. Beispielsweise kann die Person den Schlüssel 32 in eine Tasche stecken und dadurch mit sich führen. Der Schlüssel 32 dient insbesondere zum Entriegeln und Verriegeln einer Türverriegelung, mittels welcher Seitentüren sowie beispielsweise ein Kofferraumdeckel beziehungsweise eine Heckklappe des Personenkraftwagens verriegelbar sind.
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Am Schlüssel 32 sind zwei Bedienungselemente in Form von Knöpfen 34 und 36 angeordnet. Zum Verriegeln der Türverriegelung betätigt die Person beispielsweise den Knopf 34, indem die Person den Knopf 34 drückt. Wünscht die Person, die Türverriegelung zu entriegeln, so betätigt beziehungsweise drückt die Person beispielsweise den Knopf 36.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass das Verriegelungselement der Ladeeinrichtung 10 mit der Türverriegelung insofern gekoppelt ist, als durch Drücken des Knopfes 34 eine Bewegung des Verriegelungselements aus der Lösestellung in die Verriegelungsstellung und durch drücken des Knopfes 36 eine Bewegung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewirkbar ist. Dabei wird die jeweilige Bewegung beispielsweise mittels des Aktors bewirkt.
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Der Schlüssel 32 ist dabei über elektromagnetische Wellen, beispielsweise über Funk, mit einem entsprechenden Steuergerät des Kraftwagens koppelbar beziehungsweise gekoppelt, sodass der Schlüssel 32 als Fernbedienung für die Türverriegelung und gegebenenfalls für das Verriegelungselement genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass der Schlüssel 32 den Personenkraftwagen nicht berühren muss, um ein entsprechendes Entriegeln und Verriegeln der Türverriegelung und gegebenenfalls des Verriegelungselements zu bewirken.
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Beispielsweise durch eine kurzzeitige Funkverbindung zwischen dem Kraftwagen und dem Schlüssel 32 wird geprüft, ob sich der Schlüssel 32 innerhalb eines vorgebbaren Abstands zum Kraftwagen oder im Kraftwagen befindet. Ferner wird geprüft, ob der Schlüssel 32 freigegeben ist, die jeweilige Verriegelung und Entriegelung zu bewirken.
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Um einen besonders hohen Komfort zu realisieren, ist es darüber hinaus vorgesehen, dass die Türverriegelung nicht nur durch Drücken der Knöpfe 34 und 36, sondern beispielsweise auch durch Berühren von jeweiligen Außengriffen der Seitentüren und der Heckklappe verriegelt und entriegelt werden kann. Die genannten Überprüfungen geschehen daher beispielsweise beim Berühren der Außengriffe, während eines Starts einer Verbrennungskraftmaschine und/oder der Traktionsmaschine sowie während der Fahrt.
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Um nun darüber hinaus einen besonders komfortablen und einfach durchzuführenden Ladevorgang zu realisieren, umfasst die Ladeeinrichtung 10 eine Erfassungseinrichtung 21, mittels welcher eine Annäherung der Person an wenigstens einen vorgebbaren Bereich erfassbar und infolge des Erfassens der Annäherung eine Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewirkbar ist. Hierzu umfasst die Erfassungseinrichtung 21 beispielsweise wenigstens ein Erfassungselement in Form eines Annäherungssensors zum Erfassen der Annäherung, wobei der Annäherungssensor beispielsweise an der Ladesteckdose 12, insbesondere in einem Randbereich der Ladesteckdose 12, angeordnet ist. Ferner ist es möglich, dass der Annäherungssensor an dem Deckel 24, insbesondere an einer in der Schließstellung des Deckels 24 der Ladesteckdose 12 zugewandten Innenseite 38 des Deckels 24, angeordnet ist. Ferner ist es vorzugsweise vorgesehen, dass der genannte Bereich zumindest einen Teil des mit der Ladesteckdose 12 verbundenen Steckers 14 umfasst.
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Nähert sich beispielsweise eine in 2 erkennbare Hand 40 der Person dem Stecker 14 und berührt die Hand 40 gegebenenfalls den Stecker 14, sodass ein Abstand zwischen dem Stecker 14 und der Person, insbesondere der Hand 40, einen vorgebbaren Schwellenwert unterschreitet, so wird über die zuvor genannte Funkverbindung überprüft, ob sich der Schlüssel 32 innerhalb des vorgebbaren Abstands befindet. Befindet sich der Schlüssel 32, welcher zum Bewirken der jeweiligen Verstellungsverriegelungselements zwischen der Verriegelungsstellung und der Lösestellung freigegeben beziehungsweise ausgebildet ist, innerhalb des vorgebbaren Abstandes, so wird in Abhängigkeit von dem Erfassen, dass der Abstand zwischen der Hand 40 und dem Stecker 14 den vorgebbaren Schwellenwert unterschritten hat, das Verriegelungselement, welches sich zunächst noch in der Verriegelungsstellung befindet, in die Lösestellung verstellt. Im Anschluss daran kann die Person mit ihrer Hand 40 den Stecker 14 von der Ladesteckdose 12 abziehen. Die Erfassungseinrichtung kann dabei derart ausgebildet sein, dass die Person den Stecker 14 nicht berühren muss, jedoch berühren kann wobei also eine Berührungslose Annäherung der Person an den Stecker 14 ausreicht, um die Verstellung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung zu bewirken.
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Über die Funkverbindung wird auch geprüft, ob der Schlüssel 32 zum Bewirken der Verriegelung und Entriegelung freigegeben beziehungsweise ausgebildet ist. Diese Überprüfung wird als Authentifizierung bezeichnet. Im Rahmen dieser Authentifizierung wird beispielsweise überprüft, ob der Schlüssel 32 zu dem Kraftwagen gehört. Ist dies der Fall, so wird das Verriegelungselement mittels des Aktors in die Lösestellung bewegt, wenn der Abstand zwischen dem Stecker 14 und der Person den Schwellenwert unterschreitet.
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Das genannte Steuergerät, welches mit dem Schlüssel 32 drahtlos, das heißt über elektromagnetische Wellen wie beispielsweise über Funk kommuniziert, ist beispielsweise ein Zündschlosssteuergerät, welches mit einem weiterem Steuergerät zum Ansteuern des Aktors zum Bewegungsverriegelungselements gekoppelt ist. Wird mittels des Zündschlosssteuergeräts erfasst, dass sich der Schlüssel 32 innerhalb des vorgegebenen Abstands befindet, dass der Schlüssel 32 zum Kraftwagen gehört und dass der Abstand den Schwellenwert unterschreitet, so wird ein entsprechendes Signal von dem Zündschlosssteuergerät an das weitere Steuergerät übermittelt und vom weiteren Steuergerät empfangen. Das weitere Steuergerät ist beispielsweise Bestandteil der Ladeeinrichtung. Wird die Annäherung der Hand 40 an den Stecker 14 während eines aktiven Ladevorgangs erfasst, so wird der Ladevorgang beispielsweise mittels des weiteren Steuergeräts abgebrochen.
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Ferner wird das Verriegelungselement aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewegt, sodass die Person den Stecker 14 mit der Hand 40 abziehen kann. Unternimmt die Person beispielsweise einen Versuch, den Stecker 14 von der Ladesteckdose 12 abzuziehen, bevor die genannte Authentifizierung abgeschlossen ist, und wird dabei die Batterie noch aufgeladen, so wird das Abziehen beziehungsweise Lösen des Steckers von der Ladesteckdose 12 verhindert, da das Verriegelungselement nicht aus der Verriegelungsstellung in die Lösestellung bewegt wird. Um die Person auf diesen Umstand hinzuweisen, pulsiert beispielsweise ein Ladesymbol der Ladeeinrichtung 10 in einer vorgebbaren Farbe wie beispielsweise gelb solange, bis beispielsweise der Ladevorgang schließlich unterbrochen und das Verriegelungselement in die Lösestellung bewegt ist. Dann wird beispielsweise ein Öffnungssymbol angezeigt, um der Person optisch zu kommunizieren, dass sie den Stecker 14 von der Ladesteckdose 12 abziehen kann.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Ladeeinrichtung
- 12
- Ladesteckdose
- 14
- Stecker
- 16
- Ladekabel
- 18
- Leitung
- 20
- Mulde
- 21
- Erfassungseinrichtung
- 22
- Außenverkleidungsteil
- 23
- Außenseite
- 24
- Deckel
- 26
- Richtungspfeil
- 28
- Verschlusselement
- 30
- Seilelement
- 32
- Schlüssel
- 34
- Knopf
- 36
- Knopf
- 38
- Innenseite
- 40
- Hand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011000094 A1 [0006]