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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Darstellung unterschiedlicher indirekter Sichtfelder eines Fahrzeugumfeldes nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Nutzfahrzeug nach Anspruch 4.
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Bilddarstellungs-Vorrichtungen als Außenspiegel an Kraftfahrzeugen sind allgemein bekannt und dienen dazu, dem Fahrer eine indirekte Sicht insbesondere nach hinten und zu beiden Seiten des Fahrzeugs zu ermöglichen. Ebenso ist allgemein bekannt, dass mit den herkömmlichen Außenspiegeln ein nicht einsehbarer Bereich im Fahrzeugumfeld verbleibt, welcher unter der Bezeichnung „toter Winkel“ bekannt ist. Da ein Fahrer Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer im „toten Winkel“ nicht sehen kann, ist der „tote Winkel“ häufig die Ursache für zum Teil schwere Unfälle.
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Besonders bei größeren Nutzfahrzeugen ist bedingt durch den hohen Aufbau der „tote Winkel“ prinzipiell groß. Eine besonders kritische Situation ergibt bei einem beifahrerseitigen Abbiegevorgang, das heißt bei einem Rechtsabbiegevorgang bei einem Linkslenker-Fahrzeug, bei niedriger Geschwindigkeit, wenn sich ein Radfahrer neben dem Nutzfahrzeug zumindest teilweise in einem „toten Winkel“ befindet. Solche Situationen sind eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle von Radfahrern.
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Es sind bereits eine Reihe von Maßnahmen bekannt, um den „toten Winkel“ beifahrerseitig an einem Nutzfahrzeug, insbesondere einem größeren LKW zu reduzieren und die Gefahren bei den vorstehend geschilderten Situationen zu verringern:
- Insbesondere sind für neue größere Nutzfahrzeuge (zum Beispiel Fahrzeuge der Klasse N2 und N3) im EG-Raum beifahrerseitig bestimmte Spiegel und Spiegelanordnungen vorgeschrieben (EG-Richtlinie 2003/97/EG). Dies ist ein Hauptaußenspiegel, der einen asphärischen Bereich aufweisen kann. Ein solcher Hauptaußenspiegel dient zur indirekten Sichtbarmachung eines weit nach hinten reichenden seitlichen Sichtfeldes hinter dem Fahrzeug (Sichtfeldklasse II und Sichtfeldklasse III). Zudem ist ein Weitwinkelspiegel vorgesehen mit einem relativ kleinen Wölbungsradius, mit dem der Nahbereich um das Fahrzeug eingesehen werden kann (Sichtfeldklasse IV). Zudem ist ein Nahbereichs-/Anfahrspiegel, ein sogenannter Rampenspiegel vorgeschrieben, welcher nur für die Beifahrerseite gefordert ist und zur Sichtbarmachung des Nahbereichs direkt neben dem Fahrzeug auf Höhe einer Fahrerhauskabine dient.
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Die Gefahr des „toten Winkels“ konnte mit den vorstehenden Vorschriften zwar reduziert werden, besteht jedoch nach wie vor. Beim Rechtsabbiegen bei niedriger Geschwindigkeit, eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle von Radfahrern, muss der Fahrer in dieser Situation alle drei vorstehend aufgelistete Spiegel der Beifahrerseite überwachen, um das Fahrzeug um die Kurve zu bewegen. Dies ist jedoch aufgrund der Komplexität der Situation schwierig und nicht immer möglich, wobei zudem weiter Lücken in der Sichtabdeckung der Spiegel bestehen.
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Alternativ oder gegebenenfalls zusätzlich sind auch bereits Kamera-Monitor-Systeme zur Erfassung und Darstellung der vorgenannten indirekten Sichtfelder bekannt.
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Weiter sind bereits Außenspiegel an Fahrzeugen bekannt, welche automatisch mittels Stelleinrichtungen in ihrer Einstellung veränderbar sind:
- Beifahrerseitige Außenspiegel sind als sogenannte Parkspiegel zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und Einparken allgemein bekannt, welche sich bei einem eingelegten Rückwärtsgang nach unten zur besseren Erkennung einer Bordsteinkante neigen.
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Aus
DE 10 2010 023 160 A1 ist zudem ein „intelligenter Spiegel“ eines Fahrzeugs bekannt, der sich automatisch nach einer aktuellen, erfassten Augposition des Fahrers ausrichtet und einstellt.
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Die
DE 10 2009 048 816 A1 offenbart ein Verfahren zur automatischen Verstellung eines Außenspiegels eines Kraftfahrzeugs, bei dem bei Erkennen eines Abbiegevorgangs der Außenspiegel des Kraftfahrzeugs in eine äußere Endposition um eine Hochachse nach vorne verschwenkt wird.
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Die
DE 298 18 214 U1 offenbart den Einsatz einer Kamera in Verbindung mit einer Seitensichtanlage für Lkw, also ein kombiniertes System mit Außenspiegel und Kamera, bei dem sich die Sichtfelder von Außenspiegel und Kamera ergänzen sollen.
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Die
DE 10 2006 053 108 A1 offenbart lediglich ein Verfahren für einen Einparkvorgang beim Rückwärtsfahren, bei dem die Kamera lediglich um eine horizontale oder vertikale Achse verschwenkt werden soll.
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Die
DE 10 2010 032 411 A1 offenbart ein System zur Überwachung der Umgebung eines Fahrzeugs eines Zugfahrzeugs mit einem Anhänger, wobei das System eine Anzeigeeinrichtung und mehrere am Zugfahrzeug befestigte Bilderfassungseinheiten zur Aufnahme eines zu überwachenden seitlichen Umgebungsbereichs des Anhängers aufweist. Mittels der Bilderfassungseinheit wird ein Erfassungsbereich aufgenommen, welcher größer ist als der zu überwachende Umgebungsbereich. Weiter sind Bildverarbeitungsmittel zur Verarbeitung der Aufnahme der Bilderfassungseinheiten für eine Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung vorgesehen, welche Ausschnitts-Auswahlmittel zur Auswahl eines, den zu überwachenden Umgebungsbereich zeigenden Ausschnitts der Aufnahme der Bilderfassungseinheit anhand des Winkels zwischen Zugfahrzeug und Anhänger aufweisen.
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Die
DE 10 2007 054 342 A1 offenbart eine seitenrückblickspiegellose Kraftfahrzeugrückblickeinrichtung mit einem, an einem Pkw montierten elektronischen Kamerasystem mit einem in Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs gerichteten Blickwinkel, dessen Objektiv an der Fahrzeugkarosserie derart angebracht ist, dass es die Kontur des Fahrzeugs allenfalls geringfügig überragt, einem links- und rechtsseitig eines Lenkrades angeordneten Bildschirm zur Anzeige des von dem Kamerasystem aufgenommenen Verkehrsgeschehens im Bereich links bzw. rechts hinter dem Fahrzeug, wobei sich der Blickwinkel des Kamerasystems bei Betätigung eines Blinkerhebels in einer jeweiligen Richtung quer zum Fahrzeug erweitert.
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Die
DE 10 2012 001 835 A1 offenbart ein Sichtsystem für ein Nutzfahrzeug zur Darstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Sichtfeldern eines Hauptspiegels und eines Weitwinkelspiegels derselben Fahrzeugseite in einem Fahrerhaus des Nutzfahrzeugs, das eine Anzeigeeinheit im Fahrerhaus, eine Erfassungseinheit und eine Berechnungseinheit, die erfasste Bilder verarbeitet und der Anzeigeeinheit zuführt, aufweist. Die Erfassungseinheit erfasst ein erstes Bild, das das Sichtfeld des Hauptspiegels beinhaltet, und ein zweites Bild, das zumindest den Teil des Sichtfelds des Weitwinkelspiegels beinhaltet, der nicht Teil des Sichtfelds des Hauptspiegels ist, wobei zumindest das zweite Bild in einer Weitwinkelrichtung verzerrt ist, während das erste Bild in der Weitwinkelrichtung des zweiten Bilds unverzerrt ist. Die Berechnungseinheit ist so ausgelegt, dass sie das erste Bild und das zweite Bild nahtlos und unmittelbar aneinander angrenzend zu einem gemeinsamen Bild zusammensetzen.
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Die
WO 2011/061238 A1 offenbart schließlich eine Vorrichtung zur Überwachung des Umfelds von Fahrzeugen mit einer ersten und einer zweiten Überwachungseinrichtung, welche Anzeigesignale an eine Steuereinrichtung ausgeben. Eine mit der Steuereinrichtung verbundene Monitoreinrichtung ist in der Lage, die Anzeigesignale von den Überwachungseinrichtungen im Split-Screen-Verfahren in wenigstens zwei Abschnitten darzustellen. Die Steuereinrichtung ist mit einer Bewegungszustand-Signalleitung verbunden, sodass sie in Abhängigkeit von dem Bewegungszustand des Fahrzeugs die wenigstens zwei Anzeigesignale von dem Überwachungseinrichtungen im Split-Screen-Verfahren auf der Monitoreinrichtung zur Anzeige bringt.
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Mit den vorstehend bekannten Spiegelanordnungen und Maßnahmen können die erläuterten Unfallgefahren bei einem Abbiegevorgang insbesondere mit relativ geringer Vorwärtsgeschwindigkeit allenfalls teilweise verringert werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Darstellung unterschiedlicher indirekter Sichtfelder eines Fahrzeugumfeldes so weiterzubilden, dass eine mögliche Unfallgefahr beim Abbiegevorgang reduziert wird.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch 1 wird ein Verfahren zur Darstellung unterschiedlicher indirekter Sichtfeider eines Fahrzeugumfeldes vorgeschlagen, wobei die Darstellung mittels wenigstens einer gesteuert einstellbaren Bilddarstellungs-Vorrichtung durchgeführt wird. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Fahrzeug eine Erkennungs- und Steuereinrichtung für einen Abbiegevorgang in Vorwärtsrichtung aufweist, mit der die wenigstens eine Bilddarstellungs-Vorrichtung abhängig von einem und während eines erkannten Abbiegevorgangs von einer Normalsicht-Einstellung in eine Abbiegesicht-Einstellung mit einem demgegenüber erweiterten Sichtbereich für ein definiert vorgegebenes sicherheitskritisches Sichtfeld im Abbiegebereich neben dem Fahrzeug umgesteuert wird.
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Mit dieser Anordnung und Maßnahme wird erreicht, dass der Fahrer einfach und intuitiv eine optimale Bildanzeige des sicherheitskritischen Bereichs beim Abbiegevorgang erhält.
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Erfindungsgemäß ist weiter vorgesehen, dass die wenigstens eine Bilddarstellungs-Vorrichtung von der Erkennungs- und Steuereinrichtung nach dem erkannten Ende des Abbiegevorgangs wieder selbsttätig bzw. automatisch in die Normalsicht-Einstellung rückgesteuert wird. Damit wird die benötigte Einstellung wieder ohne zusätzliche Maßnahmen eingestellt.
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Die Erkennungs- und Steuereinrichtung ist dabei weiter erfindungsgemäß für die Erkennung eines besonders sicherheitskritischen, beifahrerseitigen, nach vorne gerichteten Abbiegevorgangs ausgelegt, das heißt beispielsweise für einen Rechtsabbiegevorgang bei einem Linkslenker-Fahrzeug oder für einen Linksabbiegevorgang bei einem Rechtslenker-Fahrzeug. Die Erkennungs- und Steuereinrichtung soll dann die Bilddarstellungs-Vorrichtung, welche den Sichtbereich dieser Abbiegeseite zeigt, für eine Sichtfelderweiterung ansteuern. Zusätzlich kann die Erkennungs- und Steuereinrichtung auch für die Erkennung eines fahrerseitigen, nach vorne gerichteten Abbiegevorgangs ausgelegt sein, das heißt beispielsweise für einen Linksabbiegevorgang bei einem Linkslenker-Fahrzeug oder für einen Rechtsabbiegevorgang bei einem Rechtslenker-Fahrzeug. Die Erkennungs- und Steuereinrichtung soll dann die Bilddarstellungs-Vorrichtung, welche den Sichtbereich der fahrerseitigen Abbiegeseite zeigt, für eine Sichtfelderweiterung ansteuern. Solche Ansteuerungen wären im normalen Fahrbetrieb bei Kurvenfahrten mit höheren Geschwindigkeiten kontraproduktiv, würden zu Fehlinterpretationen durch den Fahrer führen können und zur Lösung der Aufgabe nur wenig beitragen können. Es wird daher erfindungsgemäß weiter vorgeschlagen, die Umsteuerung der Bilddarstellungs-Vorrichtung in die „Abbiegesicht-Einstellung“ nur bei einer erfassten definiert vorgegebenen bzw. geringen Fahrzeuggeschwindigkeit durchzuführen, nämlich nur bei einer sehr geringen Fahrzeuggeschwindigkeit bis maximal 50 km/h, vorzugsweise sogar nur bis maximal 30 km/h durchzuführen. So könnte die Bilddarstellungs-Vorrichtung beispielsweise bei einer Stadtfahrt automatisch in die „Abbiegesicht-Einstellung“ umgesteuert werden und bei einer Überlandfahrt in der „Normalsicht-Einstellung“ verbleiben.
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Zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass die Umsteuerung der Bilddarstellungs-Vorrichtung in die „Abbiegesicht-Einstellung“ bei einer Rückwärtsfahrt des Fahrzeuges und/oder bei wenigstens einem definierten Rangiermanöver des Fahrzeuges durchgeführt wird. Dadurch kann bzw. können die Rückwärtsfahrt und/oder das wenigstens eine definierte Rangiermanöver für den Fahrer des Fahrzeuges deutlich vereinfacht werden. Die Bilddarstellungs-Vorrichtung kann dabei beispielsweise dann in die „Abbiegesicht-Einstellung“ umgesteuert werden, wenn die Erkennunas- und/oder Steuereinrichtung ein Einlegen eines Rückwärtsgangs erkennt. Das wenigstens eine Rangiermanöver, beispielsweise ein Einparken oder ein Ausparken des Fahrzeuges, kann beispielsweise durch eine besonders langsame Fahrt des Fahrzeuges erkannt werden. Des Weiteren kann die Bilddarstellungs-Vorrichtung ausdrücklich auch bei jedem anderen Fahrmanöver in die „Abbiegesicht-Einstellung“ umgesteuert werden, sofern eine derartige Umsteuerung von Nutzen für den Fahrer des Fahrzeuges ist.
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Zur Erkennung eines bevorstehenden Abbiegevorgangs und zur Steuerung der Bilddarstellungs-Vorrichtung wertet die Erkennungs- und Steuereinrichtung weiter erfindungsgemäß fahrzeugseitig vorhandene Situationsignale, nämlich ein Blinkersignal und ein Lenksignal und ein Signal eines Routeninformationssystems bei gewählter Route und ein Geschwindigkeitssignal aus. Die erforderliche Erkennungs- und Steuereinrichtung kann somit einfach und kostengünstig ausgebildet werden und insbesondere softwaremäßig in der Fahrzeugelektronik integriert sein.
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In einer konkreten, nicht Bestandteil der Erfindung bildenden und damit nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Bilddarstellungsvorrichtung ein Hauptspiegel, insbesondere als beifahrerseitiger Außenspiegel, gegebenenfalls mit einem asphärischen Bereich, der mittels der Erkennungs- und Steuereinrichtung sowie einer Stelleinrichtung von einer „Normalsicht-Einstellung“ um eine vorzugsweise in etwa horizontale Achse und um einen vorgebbaren Stellwinkel in Hochachsenrichtung gesehen nach unten in eine „Abbiegesicht-Einstellung“ klappbar ist. Damit ist vorteilhaft bei einem Abbiegevorgang mit geringer Geschwindigkeit der sicherheitskritische Abbiegebereich neben dem Fahrzeug groß und deutlich dargestellt, so dass insbesondere ein dort befindlicher Radfahrer oder Fußgänger groß, deutlich sowie genau und unverwechselbar im Hauptspiegel dargestellt und für einen Fahrer gut erkennbar ist. Der Fahrer des Fahrzeugs, insbesondere eines LKW kann dann sein Abbiegemanöver sicher und unfallfrei durchführen.
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Erfindungsgemäß ist die Bilddarstellungs-Vorrichtung allerdings als Kamera-Monitor-System ausgebildet, bei dem in der „Abbiegesicht-Einstellung“ mit einem Hauptmonitor und/oder einem weiteren Monitor ein vergleichsweise erweitertes Sichtfeld gezeigt wird, das nach Vollendung der Abbiegesituation wieder in die „Normalsicht-Einstellung“ umgeschaltet wird.
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Bei einem solchen Kamera-Monitor-System wird die Erweiterung des Sichtfeldes erfindungsgemäß durch entsprechende Auswertung und Bearbeitung von Kamerabilddaten in der „Abbiegesicht-Einstellung“, nämlich durch eine verzerrte Darstellung zu den sicherheitsrelevanten Bereichen und/oder durch ein komplettes verkleinertes Bild auf dem Monitor durchgeführt mit einer Umschaltung in die Normalsicht nach erkanntem Ende des Abbiegevorgangs. Eine solche Bildaufbereitung kann relativ einfach mit entsprechender Software durchgeführt werden.
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Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung weiter erläutert.
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Es zeigen:
- 1 einen dem Stand der Technik entsprechenden Blick in eine Fahrerhauskabine eines LKW auf eine beifahrerseitige Außenspiegelanordnung,
- 2 schematisiert eine nicht erfindungsgemäße Ansicht auf einem Hauptaußenspiegel der Spiegelanordnung nach 1, wobei
- 2a eine „Normalsicht-Einstellung“, und
- 2b eine „Abbiegesicht-Einstellung“ zeigt, und
- 3 eine alternative Darstellung auf einem Monitor eines erfindungsgemäßen Kamera-Monitor-Systems,
wobei
- 3a eine „Normalsicht-Einstellung“, und
- 3b eine „Abbiegesicht-Einstellung“ zeigt.
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In 1 ist ein dem Stand der Technik entsprechender Blick in eine Fahrerhauskabine 1 von der Fahrerseite durch ein beifahrerseitiges Seitenfenster 2 auf eine beifahrerseitige Außenspiegelanordnung 3 gezeigt, welche hier zu Beginn eines nach vorne gerichteten Abbiegevorgangs mit geringer Geschwindigkeit von einem Fahrer 4 beobachtet und analysiert wird.
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Die Außenspiegelanordnung 3 besteht aus einem Hauptaußenspiegel 5 (für Sichtfeldklasse II) im Außenbereich einer A-Säule 6 und einem darunter angebrachten kleineren Weitwinkelspiegel 7 (für Sichtfeldklasse IV) sowie einem Rampenspiegel 8 im oberen mittleren Sichtbereich des Seitenfensters 2 (für Sichtfeldklasse V).
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Beispielhaft ist im Hauptaußenspiegel 5 ein PKW 9 etwa halbseitig relativ groß und gut erkennbar gezeigt. Im darunterliegenden Weitwinkelspiegel 7 ist der gleiche PKW 9' insgesamt jedoch relativ klein und verzerrt gezeigt gegebenenfalls zusammen mit einem (schematisch dargestellten) Hindernis 10 (beispielsweise ein Radfahrer unmittelbar neben dem Fahrerhaus), welches vom Hauptaußenspiegel 5 nicht mehr erfasst worden ist. Dasselbe Hindernis 10' ist (verzerrt) auch im Rampenspiegel 8 für den Fahrer 4 erkennbar. Aus dieser beispielhaften Darstellung ist ersichtlich, dass ein Hindernis 10, 10', welches in einer „Normalsicht-Einstellung“ vom Hauptaußenspiegel 5 nicht mehr richtig erfasst wird und nur im Weitwinkelspiegel 7 und Rampenspiegel 8 verkleinert und verzerrt gezeigt ist, für einen Fahrer 4, der das Fahrgeschehen insgesamt beobachten und steuern muss, nur schwierig erkennbar und einordenbar ist.
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Daher kann der Hauptaußenspiegel 5 bei einem durch eine Erkennungs- und Steuereinrichtung erkannten Abbiegevorgang nach rechts automatisch von der in 1 dargestellten „Normalsicht-Einstellung für den normalen Fahrbetrieb um eine etwa horizontale Achse nach unten in eine „Abbiegesicht-Einstellung“ klappen, wie dies in den eine nicht erfindungsgemäße Ausführungsform zeigenden 2a und 2b dargestellt ist.
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2a zeigt (schematisch) den Hauptaußenspiegel 5 in der üblichen „Normalsicht-Einstellung“ wobei das Sichtfeld 11 (teilweise als strichliert eingegrenztes Rechteck dargestellt) relativ weit hinter dem Fahrzeug beginnt, so dass näherliegende Hindernisse, insbesondere unmittelbar neben dem Fahrerhaus nicht erfasst und dargestellt werden. Der Hauptaußenspiegel 5 weist hier zudem einen unteren asphärischen Bereich 12 auf, welcher jedoch eine Erkennung im Nahfeldbereich unterstützt aber keine deutliche große Darstellung ermöglicht.
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Dabei klappt der Hauptaußenspiegel 5 bei einem nach rechts mit kleiner Geschwindigkeit erfolgenden Abbiegevorgang nach unten ab, wodurch sich dann im Gegensatz zu 2a ein in den kritischen Bereich erweitertes Sichtfeld 11 ergibt. Deutlich erkennbar ist dabei das strichliert eingegrenzte Rechteck weiter nach hinten gewandert und der Bereich neben dem Fahrzeug, insbesondere neben dem Fahrerhaus ist deutlich und vergrößert dargestellt. Damit sind dort befindliche Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer, für einen Fahrer auf dem Hauptspiegel 5 deutlich und groß erkennbar.
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Ähnlich ist in der eine erfindungsgemäße Ausführungsform darstellenden 3a in einer vergleichbaren Situation das Sichtfeld 11' auf einem Monitor 13 eines Kamera-Monitor-Systems gezeigt, welches im Wesentlichen der Darstellung in der nicht erfindungsgemäßen 2a entsprechend einer „Normalsicht-Einstellung“ des Systems entspricht. Dazu werden in einer Bildverarbeitungseinheit Kamera-Bilddaten zu darstellbaren Monitor-Bilddaten verarbeitet und transformiert.
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In der erfindungsgemäßen 3b ist ähnlich wie in der nicht erfindungsgemäßen 2b das Bild auf dem Monitor 13 in einer für den Abbiegevorgang geänderten „Abbiegesicht-Einstellung“ gezeigt. In dieser Monitordarstellung des Sichtfelds 11' ist eine Sichtfelderweiterung durch eine andere Softwarebearbeitung von Kameradaten für eine optimale indirekte Sicht durchgeführt worden, die gegebenenfalls situationsbedingt auch variabel ausgelegt werden kann. In 2b ist dies durch die unveränderbare Geometrie des Spiegels nicht möglich. Wie beispielhaft in 3b gezeigt, kann die Sichtfelderweiterung durch eine verzerrte Darstellung von Teilbereichen hin zu den sicherheitsrelevanten Bereichen und gegebenenfalls durch Verkleinerungen dargestellt werden. Nach erkannter Beendigung des Abbiegevorgangs wird dann die Darstellung auf dem Monitor 13 wieder in die Normalsicht entsprechend 3a zurückgeschaltet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrerhauskabine
- 2
- Seitenfenster
- 3
- Außenspiegelanordnung
- 4
- Fahrer
- 5
- Hauptaußenspiegel
- 6
- A-Säule
- 7
- Weitwinkelspiegel
- 8
- Rampenspiegel
- 9
- PKW
- 10
- Hindernis
- 11, 11'
- Sichtfeld
- 12
- asphärischer Bereich
- 13
- Monitor