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DE10200282A1 - Selbsttätig abisolierendes Anschlusselement mit einem konvergierenden Schlitz - Google Patents

Selbsttätig abisolierendes Anschlusselement mit einem konvergierenden Schlitz

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DE10200282A1
DE10200282A1 DE2002100282 DE10200282A DE10200282A1 DE 10200282 A1 DE10200282 A1 DE 10200282A1 DE 2002100282 DE2002100282 DE 2002100282 DE 10200282 A DE10200282 A DE 10200282A DE 10200282 A1 DE10200282 A1 DE 10200282A1
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DE
Germany
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lips
stripping
connection
holding
area
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DE2002100282
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English (en)
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Philippe Dubech
Noel Revollon
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TE Connectivity Services GmbH
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Entrelec SAS
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Publication date
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands
    • H01R4/2416Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type
    • H01R4/242Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type the contact members being plates having a single slot
    • H01R4/2437Curved plates
    • H01R4/2441Curved plates tube-shaped

Landscapes

  • Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)

Abstract

Bei einem selbsttätig abisolierenden Anschlusselement für den Anschluss wenigstens eines elektrischen Kabels (15), das eine von einem Isoliermantel (17) umgebende leitende Ader (16) enthält, vom Typ umfassend: DOLLAR A - Mittel (2) zum Anschließen an wenigstens ein äußeres Leitungselement und DOLLAR A - wenigstens eine Abisolier- und Anschlussklemme (3), die durch einen Rohrkörper (4) gebildet ist, welcher an einer Fläche (5) einen Abisolier- und Halteschlitz (6) aufweist, der sich ausgehend von einem Endrand (7) des Körpers (4) erstreckt und durch zwei gegenüberliegende Lippen (9, 10) definiert ist und der einerseits eine Einführ- und Abisoliermündung (11) umfasst, die durch einen Schneidbereich der Lippen (9, 10) des Schlitzes (6) definiert ist, welcher in der Nähe des Rands (7) des Körpers liegt, und andererseits einen Halte- und Anschlussbereich für das Kabel umfasst, der durch einen Bereich der Lippen (9, 10) definiert ist, welcher sich ausgehend von der Mündung (11) und entgegengesetzt zum benachbarten Rand (7) des Körpers (4) erstreckt, DOLLAR A wird vorgeschlagen, dass die Bereiche der zwei Lippen (9, 10), die den Halte- und Anschlussbereich definieren, der Mündung (11) entgegengesetzt zueinander hin konvergieren.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der selbsttätig abisolierenden Verbindungs- oder Reihenklemmen, die das Anschließen elektrischer Kabel ermöglichen, welche eine leitende Ader enthalten, die von einem Isoliermantel umgeben ist, ohne hierzu ein vorheriges Abisolieren der leitenden Kabelader zu erfordern.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein Anschlusselement, das innerhalb der Anschlussklemme angeordnet ist und eine Doppelfunktion erfüllt, nämlich das Abisolieren und das elektrische Verbinden der Kabel.
Auf dem obigen Gebiet kennt man selbsttätig abisolierende Anschlusselemente, umfassend Mittel zur Verbindung mit wenigstens einem Leiterelement außerhalb des Elements sowie eine Abisolier- und Verbindungsklemme. Derartige Elemente sind insbesondere in der Anmeldung DE 198 51 956 und dem Patent US 4,344,664 beschrieben. Gemäß diesen Dokumenten ist die Klemme durch einen Röhrenkörper gebildet, der integraler Bestandteil des Anschlusselements ist und an einer Fläche einen Abisolier- und Halteschlitz aufweist, der sich von einem Rand des Körpers zum anderen erstreckt. Meistens weist der Schlitz an einem Ende eine Einführ- und Abisoliermündung auf, deren Ränder scharf sind, um den Isoliermantel des Kabels aufzuschneiden. Diese Mündung wird dann durch einen sogenannten Halte- und elektrischen Verbindungsbereich verlängert, der durch zwei parallele Bereiche der Schlitzlippen definiert ist. Daher wird nach dem Einführen des Kabels und dem Aufschneiden seines Isoliermantels durch die Einführ- und Abisoliermündung die Kabelader zwischen den Haltelippen eingeklemmt, die gleichzeitig den elektrischen Anschluss der Ader an das Anschlusselement gewährleisten.
Im Allgemeinen arbeitet ein solches Anschlusselement völlig zufriedenstellend für das Anschließen eines elektrischen Kabels. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dann, wenn ein solches selbsttätig abisolierendes Anschlusselement verwendet wird, um das Anschließen eines zweiten elektrischen Kabels zu gewährleisten, welches folglich ebenfalls in den Abisolier- und Halteschlitz eingeführt wird, die Qualität der elektrischen Verbindung zwischen der Ader des ersten Kabels und den Schlitzlippen verschlechtert wird.
Man benötigt daher ein neuartiges selbsttätig abisolierendes Anschlusselement, dessen Klemme mehrere elektrische Kabel aufnehmen kann, ohne dass die Anschlussqualität der in den Abisolier- und Halteschlitz eingeführten ersten elektrischen Kabel im Verlauf des nachfolgenden Einführens weiterer elektrischer Kabel schrittweise verschlechtert wird.
Um diese Aufgabe zu lösen, schlägt die Erfindung ein selbsttätig abisolierendes Anschlusselement für den Anschluss wenigstens eines elektrischen Kabels vor, das eine von einem Isoliermantel umgebene leitende Ader enthält, vom Typ umfassend:
  • - Mittel zum Anschließen an wenigstens ein äußeres Leitungselement, und
  • - wenigstens eine Abisolier- und Anschlussklemme, die durch einen Rohrkörper gebildet ist, welcher an einer Fläche einen Abisolier- und Halteschlitz aufweist, der sich ausgehend von einem Endrand des Körpers erstreckt und durch zwei gegenüberliegende Lippen definiert ist, und der einerseits eine Einführ- und Abisoliermündung umfasst, die durch einen Schneidbereich der Lippen des Schlitzes definiert ist, welcher in der Nähe des Rands des Körpers liegt, und andererseits einen Halte- und Anschlussbereich für das Kabel umfasst, der durch einen Bereich der Lippen definiert ist, welcher sich ausgehend von der Mündung und entgegengesetzt zum benachbarten Rand des Körpers erstreckt.
Erfindungsgemäß ist dieses Anschlusselement dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche der zwei Lippen, die den Halte- und Anschlussbereich definieren, der Mündung entgegengesetzt zueinander hin konvergieren.
Diese Eigenschaft der Erfindung erlaubt es in äußerst vorteilhafter Weise, die Vergrößerung des Schlitzlippenabstands beim nachfolgenden Einführen weiterer elektrischer Kabel in den Schlitz zu kompensieren. Das erfindungsgemäße Anschlusselement stellt somit eine zuverlässige elektrische Verbindung aller in den Abisolier- und Halteschlitz eingeführten Kabel sicher. Vorzugsweise konvergieren diejenigen Lippenbereiche, die den Halte- und Verbindungsbereich definieren, von der Mündung bis zum gegenüberliegenden Ende des Abisolierschlitzes kontinuierlich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Lippenbereiche, die den Halte- und Verbindungsbereich definieren, geradlinig ausgebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten, jedoch nicht zwingend erforderlichen Ausführungsform der Erfindung ist der den Halte- und Verbindungsbereich definierende Lippenbereich nicht schneidend ausgebildet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die den Verbindungsbereich definierenden geradlinigen Lippenbereiche einen Winkel zwischen 1 und 10° bilden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann sich der Abisolierschlitz von einem Rand des Klemmenkörpers zum anderen erstrecken.
Erfindungsgemäß kann der Klemmenkörper verschiedene Formen aufweisen, beispielsweise einen im Wesentlichen polygonförmigen Querschnitt, einen C-förmigen Querschnitt oder auch einen im Wesentlichen rotationszylindrischen oder nicht rotationszylindrischen Querschnitt.
Vorzugsweise ist der Klemmenkörper derart ausgebildet, dass die Lippen des Halte- und Abisolierschlitzes im Wesentlichen koplanar sind.
Verschiedene andere Eigenschaften der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen deutlich werden, die ein nicht beschränkendes Beispiel einer erfindungsgemäßen Ausführungsform zeigen.
Fig. 1 ist eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Die Fig. 2-4 sind Vorderansichten des Halte- und Abisolierschlitzes des Anschlusselements aus Fig. 1 in verschiedenen Benutzungsphasen.
Ein erfindungsgemäßes selbsttätig abisolierendes Anschlusselement, wie es in Fig. 1 dargestellt ist und insgesamt das Bezugszeichen 1 trägt, umfasst Mitael 2 zur elektrischen Verbindung mit wenigstens einem äußeren Leitungselement. Im dargestellten Beispiel sind diese Mittel 2 durch eine Klaue gebildet, die dazu bestimmt ist, beispielsweise an ein Element einer elektrischen Tafel angeschlossen zu werden, oder auch an verschiedene Leitungsorgane der Vorrichtung, in der das Anschlusselement 1 integriert ist.
Das Anschlusselement 1 umfasst ferner wenigstens eine Abisolier- und Verbindungsklemme 3 für ein elektrisches Kabel. Selbstverständlich ist die Klemme 3 elektrisch mit den Mitteln 2 verbunden.
Die Abisolier- und Halteklemme 3 ist durch einen Rohrkörper 4 gebildet, der vorzugsweise, jedoch nicht zwingend, einen im Wesentlichen polygonförmigen Querschnitt aufweist. Im dargestellten Beispiel weist der Körper 4 einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf und umfasst an einer seiner kleinen Flächen 5 einen Abisolier- und Halteschlitz 6, der sich von einem Endrand 7 des Körpers 4 zum entgegengesetzten Endrand 8 erstreckt. Da sich der Schlitz 6 von einem Rand 7 des Körpers 4 zum anderen Rand 8 erstreckt, weist der Körper 4 einen C-förmigen Querschnitt auf, wobei die gekrümmten Enden den Schlitz 6 definieren. Somit ist der Abisolier- und Halteschlitz 6 durch zwei gegenüberliegende Lippen 9 und 10 definiert. Im dargestellten Beispiel weist der Abisolier- und Halteschlitz 6 in der Nähe des oberen Endrands 7 des Körpers 4 eine Einführ- und Abisoliermündung 11 auf, die durch einen Schneidbereich der Lippen 9 und 10 definiert ist. Im dargestellten Beispiel ist die Mündung 11 durch einen Bereich der Lippen 9 und 10 in Form eines Möndchens definiert. Vorzugsweise ist der Bereich der Lippen 9 und 10, der zwischen der Mündung 11 und dem unteren Endrand 8 des Körpers 4 liegt, im Wesentlichen geradlinig ausgebildet. Dieser geradlinige Lippenbereich definiert dann einen Halte- und Verbindungsbereich 12 für ein elektrisches Kabel, wie dies nachfolgend erläutert werden wird. Gemäß einer wesentlichen Eigenschaft der Erfindung konvergieren die Lippen 9 und 10 zueinander hin. Vorzugsweise konvergieren die Lippen 9 und 10 zu dem der Mündung 11 gegenüberliegenden Bereich hin, und ihr geradliniger Bereich bildet einen Winkel von Wenigen Grad, vorzugsweise zwischen 1 und 10°.
Das derart gebildete Anschlusselement 1 kann beispielsweise ausgehend von einer leitenden Metallplatte hergestellt sein, die flach ausgeschnitten wird, im Bereich ihrer Enden, die die Lippen 9 und 10 definieren sollen, gestanzt wird und dann gefaltet, um dem Element 1 die in Fig. 1 dargestellte Form zu verleihen.
Das Anschlusselement 1 kann, nachdem es beispielsweise in ein nicht dargestelltes isolierendes Verbindungsgehäuse eingesetzt worden ist, auf die nachfolgende Weise verwendet werden:
Wenn man ein elektrisches Kabel 15 anschließen möchte, das eine von einem Isoliermantel 17 umgebene leitende Ader 16 umfasst, führt man ein Ende des Kabels durch die Mündung 11 in den Schlitz 6 ein. Bei seinem Eintreten in die Einführ- und Abisoliermündung 11 wird der Isoliermantel 17 bis zur Ader 16 aufgeschnitten. Dann wird das Kabel 15 in den Haltebereich des Schlitzes 6 hinabbewegt, dessen Lippen 9 und 10 folglich in Kontakt mit der leitenden Ader 16 gelangen. Vorzugsweise ist derjenige Bereich der Lippen 9 und 10, der in der Einführrichtung F1 des elektrischen Kabels jenseits der Mündung 11 liegt, nicht schneidend ausgebildet, um eine Beschädigung der leitenden Ader 16 des Kabels 15 zu vermeiden. Somit bewirken die Lippen 9 und 10 den elektrischen Kontakt der Ader 16 mit der Klemme 3, die selbst wiederum mit den Verbindungsmitteln 2 verbunden ist. Ferner dringen die Lippen in die von der Mündung 11 bewirkten Einschnitte im Isoliermantel 17 ein und gewährleisten somit das Festhalten des Kabels 15. Wenn man ein zweites Kabel 18 anschließen möchte, so wird dieses in der gleichen Weise wie das erste Kabel 15 in den Schlitz 6 eingeführt. Das Einführen des zweiten Kabels 18 drückt dann das erste Kabel 15 zu dem in den Fig. 1-4 unteren Bereich des Schlitzes, d. h. zu einem Bereich des Schlitzes 6, in dem die Lippen 9 und 10 näher zusammen liegen. Das Konvergieren der Lippen 9 und 10 kompensiert somit die Beabstandung der Klemme 3, die durch das Einführen des zweiten elektrischen Kabels 18 ausgelöst wird, und garantiert somit in äußerst vorteilhafter Weise die Qualität des elektrischen Kontakts zwischen der Ader 16 des ersten Kabels 15 und dem Anschlusselement 1.
Im dargestellten Beispiel umfasst das Anschlusselement 1 eine einzige Abisolier- und Verbindungsklemme 3. Erfindungsgemäß könnte die Klemme 1 jedoch auch mehrere aufweisen.
Ferner erstreckt sich in den Figuren der Abisolier- und Halteschlitz 6 von einem Rand 7 des Körpers 4 zum anderen Rand 8. Jedoch könnte man auch vorsehen, dass der Schlitz 6 nicht im Bereich des zweiten Endrands 8 des Körpers 4 mündet.
Gemäß dem oben beschriebenen Beispiel ist ferner derjenige Lippenbereich, der den Halte- und Verbindungsbereich 12 definiert, geradlinig ausgebildet. Erfindungsgemäß ist jedoch der Lippenrand im Halte- und Verbindungsbereich 12 nicht zwingend geradlinig ausgebildet; er könnte beispielsweise gekrümmt sein, solange nur die Schlitzränder kontinuierlich gegenüber der Mündung 11 im Haltebereich 12 konvergieren.
Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, vielmehr können im Rahmen der Ansprüche verschiedene Änderungen vorgenommen werden.

Claims (7)

1. Selbsttätig abisolierendes Anschlusselement für den Anschluss wenigstens eines elektrischen Kabels (15), das eine von einem Isoliermantel (17) umgebene leitende Ader (16) enthält, vom Typ umfassend:
Mittel (2) zum Anschließen an wenigstens ein äußeres Leitungselement, und
wenigstens eine Abisolier- und Anschlussklemme (3), die durch einen Rohrkörper (4) gebildet ist, welcher an einer Fläche (5) einen Abisolier- und Halteschlitz (6) aufweist, der sich ausgehend von einem Endrand (7) des Körpers (4) erstreckt und durch zwei gegenüberliegende Lippen (9, 10) definiert ist, und der einerseits eine Einführ- und Abisoliermündung (11) umfasst, die durch einen Schneidbereich der Lippen (9, 10) des Schlitzes (6) definiert ist, welcher in der Nähe des Rands (7) des Körpers liegt, und andererseits einen Halte- und Anschlussbereich für das Kabel umfasst, der durch einen Bereich der Lippen (9, 10) definiert ist, welcher sich ausgehend von der Mündung (11) und entgegengesetzt zum benachbarten Rand (7) des Körpers (4) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche dar zwei Lippen (9, 10), die den Halte- und Anschlussbereich definieren, der Mündung (11) entgegengesetzt zueinander hin konvergieren.
2. Anschlusselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich der Lippen (9, 10), der den Halte- und Anschlussbereich definiert, nicht schneidend ausgebildet ist.
3. Anschlusselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche der Lippen (9, 10), die den Anschlussbereich (12) definieren, geradlinig ausgebildet sind.
4. Anschlusselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die geradlinigen Bereiche der Lippen (9, 10), die den Anschlussbereich (12) definieren, einen Winkel zwischen 1 und 10° bilden.
5. Anschlusselement nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abisolierschlitz (6) von einem Rand (7) des Körpers (4) der Klemme zum anderen Rand (8) erstreckt.
6. Anschlusselement nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (4) der Klemme einen im Wesentlichen polygonförmigen Querschnitt aufweist.
7. Anschlusselement nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (4) der Klemme einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt aufweist.
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