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Die Erfindung betrifft einen Ventiltrieb einer Brennkraftmaschine, mit mindestens einer Nockenwelle, auf der drehfest und axial verschiebbar mindestens ein Nockenträger vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Brennkraftmaschine mit mindestens einem Ventiltrieb.
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Ventiltriebe der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. Mithilfe des Ventiltriebs werden Ventile der Brennkraftmaschine betätigt. Dazu weist die Brennkraftmaschine beziehungsweise der Ventiltrieb die Nockenwelle auf, welche beispielsweise mit einer Kurbelwelle der Brennkraftmaschine wirkverbunden ist. Dabei kann es vorgesehen sein, dass ein Winkelversatz zwischen Nockenwelle und Kurbelwelle einstellbar ist. Zur Betätigung des mindestens einen Ventils weist die Nockenwelle den Nocken auf, welcher an dem Nockenträger angeordnet oder von diesem ausgebildet ist. Der Nockenträger ist drehfest mit der Nockenwelle verbunden, wird also von dieser angetrieben. Dabei ist er jedoch mit Bezug auf die Nockenwelle axial verschiebbar, kann also mindestens zwei Axialpositionen einnehmen. Dabei ist der Nocken beziehungsweise der Nockenträger derart ausgebildet, dass er das Ventil in der ersten Axialposition anders betätigt als in der zweiten Axialposition, beispielsweise mit einem unterschiedlichen Hub, bei einer unterschiedlichen Winkelstellung der Nockenwelle oder mit unterschiedlicher Betätigungsdauer. Auf diese Weise kann durch das axiale Verschieben des Nockenträgers der Ventiltrieb an unterschiedliche Betriebszustände der Brennkraftmaschine angepasst werden. Häufig ist dabei ein Verschieben des Nockenträgers zwischen zwei Axialpositionen vorgesehen. Es sind jedoch auch Ventiltriebe bekannt, bei welchen ein Umschalten zwischen drei Axialpositionen möglich ist. Der für den Ventiltrieb zur Verfügung stehende Bauraum ergibt sich im Wesentlichen aus dem Abstand von Zylindern der Brennkraftmaschine. Sind mehrere Nockenträger auf der Nockenwelle angeordnet, so sind diese vorzugsweise unabhängig voneinander in jede ihrer Axialpositionen bringbar, ohne miteinander in Berührkontakt zu treten. Daher kann die Anzahl der einstellbaren Axialpositionen bei einer gegebenen Brennkraftmaschine nicht beliebig erhöht werden, da der Nockenträger nicht beliebig verkleinert werden kann, ohne ein Verkanten auf der Nockenwelle während des Betriebs der Brennkraftmaschine zu riskieren. Andererseits ist eine Verkleinerung der Brennkraftmaschine und damit des Abstands der Zylinder nur bei gleichzeitiger Verkleinerung des Ventiltriebs und damit der Nockenträger möglich.
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Damit wird die mögliche Anzahl der Axialpositionen des Nockenträgers des Ventiltriebs eingeschränkt.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift
DE 10 2008 024 875 A1 bekannt. Diese beschreibt einen Ventiltrieb für Gaswechselventile einer Brennkraftmaschine, mit mindestens einer Nockenwelle, mehreren drehfest und axial verschiebbar auf der Nockenwelle geführten, in stationären Drehlagern drehbar gelagerten Nockenträgern sowie Mitteln zum axialen Verschieben der Nockenträger. Dabei ist vorgesehen, dass sich benachbarte, in Bezug zueinander verschiebbare Nockenträger gegenseitig überlappen.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Ventiltrieb bereitzustellen, welcher diese Nachteile nicht aufweist, sondern insbesondere eine Minimierung des Bauraums für den Ventiltrieb und damit eine Verkleinerung der Brennkraftmaschine zulässt beziehungsweise eine höhere Anzahl von Axialpositionen für den Nockenträger ermöglicht.
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Dies wird erfindungsgemäß mit einem Ventiltrieb mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Nockenträger auf zumindest einer Seite mindestens einen zumindest bereichsweise an der Nockenwelle anliegenden und sich lediglich bereichsweise über einen Umfang der Nockenwelle erstreckenden Axialvorsprung aufweist, zu dem in in Umfangsrichtung überlappender Position ein zumindest bereichsweise an der Nockenwelle anliegendes und sich lediglich bereichsweise über den Umfang der Nockenwelle erstreckendes Abstützelement eines ebenfalls drehfest auf der Nockenwelle angeordneten Bauteils berührungsfrei anordenbar ist. Der Nockenträger weist durch den Axialvorsprung eine ausreichend große Erstreckung in axialer Richtung auf, um ein Verkippen des Nockenträgers zu verhindern. Gleichzeitig weist das benachbart des Nockenträgers angeordnete Bauteil das Abstützelement auf, welches ebenfalls zumindest bereichsweise an der Nockenwelle anliegt. Bei einer üblicherweise aus dem Stand der Technik bekannten Ausführung des Ventiltriebs wäre die axiale Verlagerung des Nockenträgers durch das Bauteil begrenzt, da dabei der Axialvorsprung mit dem Abstützelement in Berührkontakt treten würde. Um dies zu vermeiden, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass sich sowohl der Axialvorsprung als auch das Abstützelement lediglich bereichsweise über den Umfang der Nockenwelle erstrecken. Der Axialvorsprung und das Abstützelement sind dabei derart ausgebildet, dass der Nockenträger beziehungsweise dessen Axialvorsprung eine mit dem Abstützelement des Bauteils in Umfangsrichtung überlappende Position einnehmen kann, wobei dennoch der Axialvorsprung das Abstützelement nicht berührt. Der Nockenträger ist also berührungsfrei zu dem Bauteil anordenbar. Wie bereits vorstehend ausgeführt, liegt der Axialvorsprung auf der Nockenwelle auf beziehungsweise an dieser an und dient somit einem Abstützen gegen ein Verkippen des Nockenträgers auf der Nockenwelle. Auf diese Weise wird ein Festsetzen des Nockenträgers in Bezug auf die Nockenwelle verhindert. Um die drehfeste Befestigung des Nockenträgers auf der Nockenwelle zu erreichen, kann die Nockenwelle beispielsweise eine Außenverzahnung und der Nockenträger eine Innenverzahnung aufweisen. Vorzugsweise erstreckt sich dabei die Innenverzahnung des Nockenträgers zumindest bereichsweise über den Axialvorsprung oder zumindest über solche Bereiche des Nockenträgers, in welchen die mit diesem zusammenwirkende Nockenwelle die Außenverzahnung aufweist. Auf diese Weise kann entweder ein bereits bestehender Ventiltrieb deutlich verkleinert werden, ohne seine Funktion zu beeinträchtigen, oder eine höhere Anzahl von Axialpositionen für den Nockenträger vorgesehen werden. Dabei kann der Nockenträger stets in jede der Axialpositionen gebracht werden, ohne mit dem Bauteil in Berührung zu treten.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das auf der Nockenwelle angeordnete Bauteil ein weiterer Nockenträger und das Abstützelement ein diesem zugehöriger Axialvorsprung ist. Das Bauteil ist also ein zu dem Nockenträger benachbart angeordneter weiterer Nockenträger. Dabei sind die Axialvorsprünge der Nockenträger wie vorstehend beschrieben derart angeordnet, dass sie sich in Umfangsrichtung überlappen, wobei jedoch der Nockenträger zu dem weiteren Nockenträger berührungsfrei anordenbar ist. Vorteilhafterweise kann jedoch jeder der Nockenträger in allen für ihn vorgesehenen Axialpositionen angeordnet werden, ohne dass eine Kollision beziehungsweise ein Berühren zwischen den Nockenträgern auftreten kann.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Verschiebevorrichtung zum axialen Verschieben des Nockenträgers auf der Nockenwelle vor, wobei die Verschiebevorrichtung mindestens einen, in eine von mindestens zwei auf dem Nockenträger vorgesehenen Verschiebenuten einbringbaren Aktor aufweist. Die Verschiebevorrichtung ist dabei vorzugsweise zwischen den Nockengruppen, also den dem jeweiligen Nockenträger zugeordneten Nocken, angeordnet. Die Verschiebenuten sind beispielsweise Y-förmig zueinander angeordnet, gehen also, in eine gemeinsame Nut über, in welcher beispielsweise ein Ausschubbereich für den Aktor angeordnet ist. Bei einer solchen Y-förmigen Anordnung der Verschiebenuten können beispielsweise für eine Realisierung von zwei Axialpositionen des Nockenträgers zwei Aktoren und für drei Axialpositionen drei Aktoren und so weiter vorgesehen sein. Die Aktoren sind dabei beispielsweise stiftförmig zum Eingreifen in die Verschiebenuten ausgebildet. Um ein unbeabsichtigtes Verstellen des Nockenträgers zu verhindern, kann dem Nockenträger ein Haltemittel zugeordnet sein, welches beispielsweise als Rastmittel ausgebildet ist. Teil des Rastmittels kann beispielsweise eine Ringnut in dem Nockenträger sein, in welches ein der Nockenwelle zugeordnetes Rastelement eingreift. Bei einer solchen Anordnung ist die Ringnut auf einer Innenseite des Nockenträgers vorgesehen. Alternativ ist es auch möglich, dass die Ringnut auf dem Außenumfang des Nockenträgers angeordnet ist. In diesem Fall kann in die Ringnut eine Zunge eingreifen, an welcher auf einer einem Gehäuse der Brennkraftmaschine beziehungsweise des Ventiltriebs zugeordneten Seite Rillen vorgesehen sind, in welche mindestens ein an dem Gehäuse angeordnetes Rastelement eingreifen kann, um eine rastende Verbindung herzustellen. Das Rastelement kann dabei beispielsweise eine Kugel sein, welche von einer Feder in Richtung der Ringnut gedrängt wird. Mit Vorteil kann die Halteeinrichtung mit der Verschiebevorrichtung integriert sein beziehungsweise in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Axialvorsprung zahn-, zinken- oder klauenförmig ist. Der zahnförmige Axialvorsprung liegt vorteilhafterweise über seine gesamte Axialerstreckung an der Nockenwelle beziehungsweise deren Zahnung an. Dies gilt ebenfalls für den zinkenförmigen Axialvorsprung, welcher Bestandteil einer Zinkung des Nockenträgers ist. Der klauenförmige Axialvorsprung kann derart ausgestaltet sein, dass er lediglich in seinen Endbereichen an der Nockenwelle anliegt und somit dem Abstützen des Nockenträgers dient.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Nockenwelle im Bereich des Axialvorsprungs mittels eines Lagers gelagert ist, wobei der Axialvorsprung axial verlagerbar in dem Lager angeordnet ist. Um die Brennkraftmaschine weiter verkleinern zu können beziehungsweise eine größere Anzahl an Axialpositionen für den Nockenträger zur Verfügung stellen zu können, soll das Lager nicht zwischen dem Nockenträger und dem Bauteil beziehungsweise den mehreren Nockenträgern an der Nockenwelle angreifen, sondern im Bereich des Axialvorsprungs an dem Nockenträger. Dabei soll der Axialvorsprung jedoch weiterhin axial verlagerbar sein, sodass er derart in dem Lager angeordnet ist, dass die axiale Verlagerung weiterhin möglich ist. Der Axialvorsprung stützt sich also in radialer Richtung auf seiner Innenseite zumindest bereichsweise auf der Nockenwelle und auf seiner Außenseite zumindest bereichsweise in dem Lager ab. Auf diese Weise ist die Lagerung der Nockenwelle realisiert. Das Lager kann beispielsweise als Gleitlager oder als Wälzlager realisiert sein. Wenn das Lager als Gleitlager ausgebildet ist, so kann der Innenring beispielsweise die Welle des Gleitlagers darstellen. Ist das Lager als Wälzlager vorgesehen, so stellt der Innenring den Innenring dieses Wälzlagers dar.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass ein Innenring des Lagers mittels eines Mitführelements drehfest an dem Axialvorsprung abgestützt ist. Das Lager weist den Innenring auf, welcher die Nockenwelle in Umfangsrichtung vorzugsweise vollständig umgibt. Um ein Mitrotieren des Innenrings mit der Nockenwelle sicherzustellen, ist das Mitführelement vorgesehen. Das Mitführelement kann sich beispielsweise an einer Seitenfläche des Axialvorsprungs abstützen und so ein Mitnehmen des Innenrings in Umfangsrichtung gewährleisten. Das Mitführelement kann beispielsweise einen Stift oder einen Nocken aufweisen. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Mitführelement in eine axiale Nut des Nockenträgers beziehungsweise des Axialvorsprungs eingreift.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Innenring des Lagers in axialer Richtung ortsfest gehalten ist. Das Halten des Innenrings in axialer Richtung kann durch eine Haltevorrichtung vorgesehen sein, welche beispielsweise mindestens eine gehäusefeste oder rotierende Bordscheibe oder mindestens eine Bordscheibe des Lagers umfasst.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens drei Axialvorsprünge vorgesehen sind. Der Nockenträger weist also mehrere Axialvorsprünge auf, welche vorzugsweise über den Umfang des Nockenträgers gleichmäßig verteilt sind. Zunächst ist auf diese Weise ein optimaler Verkippschutz für den Nockenträger realisiert. Weiterhin wird, wenn die Axialvorsprünge in das Lager eingreifen, eine Zentrierung beziehungsweise Selbstzentrierung des Nockenträgers beziehungsweise der Nockenwelle erreicht. In einer alternativen Ausführungsform sind lediglich zwei Axialvorsprünge vorgesehen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Nockenträger zumindest in eine erste und eine zweite Axialposition bringbar ist, wobei der Axialvorsprung eine derartige Axialerstreckung aufweist, dass er in allen Axialpositionen in das Lager eingreift. Auf diese Weise wird eine durchgängige Lagerung der Nockenwelle erreicht, obwohl der Nockenträger zwischen mehreren Axialpositionen axial verschiebbar ist. Die erste und die zweite Axialposition stellen dabei Endpositionen in beide Richtungen dar.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Brennkraftmaschine mit mindestens einem Ventiltrieb, insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen, der mindestens eine Nockenwelle aufweist, auf der drehfest und axial verschiebbar mindestens ein Nockenträger vorgesehen ist. Dabei ist vorgesehen, dass der Nockenträger auf zumindest einer Seite mindestens einen zumindest bereichsweise an einer Nockenwelle anliegenden und sich lediglich bereichsweise über einen Umfang der Nockenwelle erstreckenden Axialvorsprung aufweist, zu dem in in Umfangsrichtung überlappender Position ein zumindest bereichsweise an der Nockenwelle anliegendes und sich lediglich bereichsweise über den Umfang der Nockenwelle erstreckendes Abstützelement eines ebenfalls drehfest auf der Nockenwelle angeordneten Bauteils berührungsfrei anordenbar ist. Der Ventiltrieb einer solchen Brennkraftmaschine kann Nockenträger aufweisen, die in eine größere Anzahl an Axialpositionen gebracht werden können, als aus dem Stand der Technik bekannt.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt die einzige
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Figur einen Bereich eines Ventiltriebs einer Brennkraftmaschine.
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Die Figur zeigt einen Bereich eines Ventiltriebs 1 einer hier nicht dargestellten Brennkraftmaschine. Der Ventiltrieb 1 weist mindestens eine Nockenwelle 2 auf, auf welcher Nockenträger 3 und 4 und ein weiteres Bauteil 5 angeordnet sind. Zumindest die Nockenträger 3 und 4 sind dabei drehfest und axial verschiebbar auf der Nockenwelle 2 gelagert. Zu diesem Zweck weisen die Nockenwelle 2 eine Außenverzahnung 6 und die Nockenträger 3 und 4 sowie das Bauteil 5 eine Innenverzahnung 7 auf. Die Nockenträger 3 und 4 weisen jeweils zumindest zwei Nocken 8 und 9 auf beziehungsweise bilden diese aus. Mittels der Nocken 8 und 9 werden hier nicht dargestellte Ventile der Brennkraftmaschine betätigt, wenn die Nockenwelle 2 in Drehbewegung versetzt wird. Der Nockenträger 3 weist auf seiner einen Seite mehrere Axialvorsprünge 10 und an seinem anderen Ende mehrere Axialvorsprünge 11 auf. Entsprechend verfügt der Nockenträger 4 an seinem dem Nockenträger 3 zugewandten Ende über Axialvorsprünge 12. Das Bauteil 5 besitzt an seinem dem Nockenträger 3 zugewandten Ende mehrere Abstützelemente 13, welche in der hier vorliegenden Ausführungsform analog zu den Axialvorsprüngen 10, 11 und 12 ausgebildet sind.
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Die Axialvorsprünge 10, 11 und 12 und somit auch die Abstützelemente 13 sind zahnförmig ausgebildet, ragen also im Sinne einer Zahnung in axialer Richtung. Damit ist die axiale Richtung bezüglich einer Drehachse 14 der Nockenwelle 2 gemeint. Jedem Nockenträger 3 oder 4 ist eine Verschiebevorrichtung 15 zugeordnet, von welcher hier lediglich der Teil dargestellt ist, welcher sich auf den Nockenträgern 3 und 4 befindet. Dieser Teil der Verschiebevorrichtung 15 wird von Verschiebenuten 16 und 17 gebildet, welche Y-förmig in einer gemeinsamen Verschiebenut 18 zusammenlaufen. Die Verschiebenut 18 kann dabei beispielsweise einen Ausschubbereich bilden. Die Verschiebevorrichtung 15 dient einem axialen Verschieben des Nockenträgers 3 beziehungsweise 4. Zu diesem Zweck weist die Verschiebevorrichtung 15 mindestens einen Aktor auf, welcher in zumindest eine der Verschiebenuten 16 und 17 eingreifen kann. Nach dem Eingreifen und dem Verschieben des Nockenträgers 3 oder 4 gelangt der Aktor in den Ausschubbereich, um von diesem in seine Ausgangsposition gebracht zu werden. Gleichzeitig weisen die Nockenträger 3 und 4 eine Halteeinrichtung auf, mit welcher nach einem Verschieben mittels der Verschiebevorrichtung 15 die axiale Position gehalten wird. Die Halteeinrichtung ist vorzugsweise zusammen mit der Verschiebevorrichtung 15 in einem gemeinsamen Gehäuse (hier nicht dargestellt) angeordnet.
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Die Axialvorsprünge 10 des Nockenträgers 3 sind zusammen mit diesem in axialer Richtung verschiebbar. Dabei liegen sie zumindest bereichsweise an der Nockenwelle 2 an, um den Nockenträger 3 in axialer Richtung abzustützen und einem Verkippen beziehungsweise Verkanten vorzubeugen. Dabei kann es vorgesehen sein, dass der Axialvorsprung 10 (und ebenso selbstverständlich die Axialvorsprünge 11 und 12 sowie die Abstützelemente 13) die Innenverzahnung 7 aufweisen. In der hier dargestellten Ausführungsform sind die Axialvorsprünge 10 mit den Abstützelementen 13 in Umfangsrichtung der Nockenwelle 2 überlappend angeordnet. Dies gilt ebenso für die Axialvorsprünge 11 des Nockenträgers 3 und die Axialvorsprünge 12 des Nockenträgers 4. Die Axialvorsprünge 10, 11 und 12 sowie die Abstützelemente 13 sind jedoch jeweils so angeordnet, dass sie einander nicht berühren. Die Nockenträger 3 und 4 sowie das Bauteil 5 sind also derart positioniert, dass die Axialvorsprünge 10, 11 und 12 sowie die Abstützelemente 13 berührungsfrei vorliegen. Das bedeutet, dass auch das Bauteil 5 drehfest auf der Nockenwelle 2 vorliegt. Alternativ kann das Bauteil 5 auch als weiterer Nockenträger ausgebildet sein, wobei die Abstützelemente 13 in diesem Fall Axialvorsprünge darstellen.
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Mittels der zahnförmigen Axialvorsprünge 10, 11 und 12 sowie der ebenfalls zahnförmigen Abstützelemente 13 wird erreicht, dass die Axialerstreckung der Nockenträger 3 und 4 sowie des Bauteils 5 ausreichend groß ist, um ein Verkanten beziehungsweise Verkippen zu verhindern. Gleichzeitig wird jedoch ein großer Verstellweg der Nockenträger 3 und 4 in Axialrichtung ermöglicht. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass es häufig das Ziel ist, die Brennkraftmaschine und damit auch den Ventiltrieb zu verkleinern, das heißt den Bauraum zu verringern, oder alternativ eine größere Anzahl von Nocken 8 und 9 an dem Nockenträger 3 anzubringen. Letzteres bedeutet, dass die Nockenträger 3 und 4 in eine größere Anzahl von Axialpositionen bringbar sein müssen. Die Nocken 8 und 9 (und eventuell vorgesehene weitere Nocken) sind derart auf dem Nockenträger 3 angeordnet, dass sie in Abhängigkeit von der Axialposition des Nockenträgers 3 das Ventil der Brennkraftmaschine betätigen. Beispielsweise wird das Ventil in einer ersten Axialposition des Nockenträgers 3 von dem Nocken 8 und in einer zweiten Axialposition von dem Nocken 9 betätigt. Je größer die Anzahl der Nocken 8 und 9 und damit die Anzahl der Axialpositionen, umso größer ist der benötigte Verstellweg der Nockenträger 3 und 4.
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Dabei sollen die Nockenträger 3 und 4 jedoch jeweils unabhängig voneinander in alle Axialpositionen bringbar sein, ohne miteinander in Berührkontakt zu treten. In der Figur ist beispielsweise festgehalten, dass sich der Nockenträger 3 in einer maximal nach rechts verschobenen Axialposition und der Nockenträger 4 in einer maximal nach links verschobenen Axialposition befindet. Das bedeutet, dass zwischen den Abstützelementen 13 und den Axialvorsprüngen 10 ein deutlich größerer Abstand vorliegt als zwischen den Axialvorsprüngen 11 und 12. Dabei sind die Axialvorsprünge 10 und die Abstützelemente 13 sowie auch die Axialvorsprünge 11 und 12 jedoch weiterhin derart angeordnet, dass sie zumindest bereichsweise in Umfangsrichtung überlappen. Mit einem solchen Ventiltrieb 1 kann ohne Weiteres die Anzahl der Nocken 8 und 9 und somit die Anzahl der benötigten Axialpositionen der Nockenträger 3 und 4 vergrößert werden, ohne dass dabei die Gefahr besteht, dass die Nockenträger 3 und 4 auf der Nockenwelle 2 verkanten und damit festgesetzt sind. Es wird also eine zuverlässige Führung der Nockenträger 3 und 4 auf der Nockenwelle 2 erreicht. Alternativ kann auch die Brennkraftmaschine und damit der Ventiltrieb 1 unter Beibehaltung der Anzahl der Nocken 8 und 9 beziehungsweise der Axialpositionen verkleinert werden.
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Die Lagerung der Nockenwelle 2 im Bereich der Nockenträger 3 und 4 und des Bauteils 5 ist mittels zweier Lager 19 und 20 realisiert. Die Lager 19 und 20 sind dabei jeweils als Gleitlager ausgeführt, alternativ kann auch ein Wälzlager vorgesehen sein. Innenringe 21 und 22 der Lager 19 und 20 sind im Bereich der Abstützelemente 13 und Axialvorsprünge 10 beziehungsweise der Axialvorsprünge 11 und 12 vorgesehen. Die Nockenwelle 2 ist also im Bereich der Axialvorsprünge 10, 11 und 12 beziehungsweise der Abstützelemente 13 mittels der Lager 19 bis 20 gelagert. Dabei sind die Axialvorsprünge 10, 11 und 12 jedoch weiterhin verlagerbar, auch bei Anordnung in dem Lager 19 oder 20. Die Innenringe 21 und 22 umgreifen die Nockenwelle 2 vollständig und liegen dabei auf den Axialvorsprüngen 10, 11 und 12 beziehungsweise den Abstützelementen 13 auf. Um zu verhindern, dass die Innenringe 21 und 22 auf diesen rutschen, ist ein Mitführelement 23 (lediglich für das Lager 19 dargestellt) vorgesehen. Dieses stützt sich wie dargestellt auf den Abstützelementen 13 beziehungsweise den Axialvorsprüngen 10 ab und sorgt dafür, dass der Innenring 21 mit der Nockenwelle 2 mitdreht. Um eine Verlagerung der Innenringe 21 und 22 in axialer Richtung zu verhindern, sind diese mittels einer Haltevorrichtung 24 in Bezug auf die Lager 19 und 20 festgesetzt. Dies erfolgt beispielsweise mittels mindestens einer Borde 25 beziehungsweise einer Bordscheibe der Innenringe 21 und 22. Die Axialvorsprünge 10 und 12 und die Lager 19 bis 20 sind dabei derart ausgelegt, dass die Nockenträger 3 und 4 in allen Axialpositionen in die Lager 19 und 20 eingreifen. Auf diese Weise wird in allen Betriebszuständen der Brennkraftmaschine beziehungsweise des Ventiltriebs 1 eine sichere Lagerung der Nockenwelle 2 sichergestellt. Vorteilhafterweise sind dabei mindestens drei Axialvorsprünge 10, 11 und 12 sowie mindestens drei Abstützelemente 13 vorgesehen. Diese sollen zudem gleichmäßig über den Umfang der Nockenträger 3 und 4 und des Bauteils 5 verteilt sein. Auf diese Weise ist eine Zentrierung der Nockenträger 3 und 4 und damit der Nockenwelle 2 in Bezug auf die Lager 19 und 20 möglich.
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Eine Zahnhöhe der zahnförmigen Axialvorsprünge 10, 11 und 12 beziehungsweise der Abstützelemente 13 ist derart gewählt, dass bei geringstem Abstand zwischen den Nockenträgern 3 und 4 beziehungsweise dem Bauteil 5 ein Freigang zwischen den Nockenträgern 3 und 4 beziehungsweise dem Bauteil 5 besteht (in der Figur anhand der Nockenträger 3 und 4 dargestellt) und bei größtem Abstand Zahnenden der Axialvorsprünge 10, 11 und 12 beziehungsweise der Abstützelemente 13 noch ausreichend in die Lager 19 und 20 beziehungsweise deren Innenringe 21 und 22 eingreifen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ventiltrieb
- 2
- Nockenwelle
- 3
- Nockenträger
- 4
- Nockenträger
- 5
- Bauteil
- 6
- Außenverzahnung
- 7
- Innenverzahnung
- 8
- Nocken
- 9
- Nocken
- 10
- Axialvorsprung
- 11
- Axialvorsprung
- 12
- Axialvorsprung
- 13
- Abstützelement
- 14
- Drehachse
- 15
- Verschiebevorrichtung
- 16
- Verschiebenut
- 17
- Verschiebenut
- 18
- Verschiebenut
- 19
- Lager
- 20
- Lager
- 21
- Innenring
- 22
- Innenring
- 23
- Mitführelement
- 24
- Haltevorrichtung
- 25
- Borde