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Die Erfindung betrifft eine Zange, in einer Ausbildung als Seitenschneider, Mittenschneider oder insbesondere Vornschneider, mit zwei Griffschenkeln und schwenkbar um einen Drehzapfen gelagerten Backen, von denen eine als Schneidbacke mit einer Schneide ausgebildet ist
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Derartige Zangen sind in vielfältiger Hinsicht bekannt. Hinsichtlich einer Ausbildung als Seitenschneider wird etwa auf
DE 10 2006 024 296 A1 verwiesen. Ausbildungen in Form eines Mittenschneiders sind bspw. aus der
EP 331927 A1 und der
WO 01/17732 A1 bekannt. Zu Vornschneidern wird bspw. auf die
EP 227032 A2 und insbesondere die
DE 29603151 U1 verwiesen. Mittels solcher Zangen ist es bspw. möglich, überstehende Metallteile wie etwa Nägelteile oder dergleichen durch Abscheren im Zuge der Schließung der Zange zu entfernen.
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Weiterhin ist es bekannt, Niet- oder Schraubverbindungen beim Zusammenfügen von Teilen, insbesondere Metallteilen vorzusehen. Im Hinblick auf Nietverbindungen ist weiterhin eine Ausbildung bekannt, die als Schließringbolzen-Verbindung bezeichnet wird. Hierzu sei bspw. auf die
DE 10107952 C1 verwiesen. Im Einzelnen wird ein Bolzen durch übereinanderliegende Öffnungen der zu verbindenden Teile hindurchgesteckt, wobei auf einer Seite ein Bolzenkopf verbleibt, der ein vollständiges Hindurchstecken entsprechend hindert. An dem durchgesteckten Ende weist ein solcher Bolzen eine Profilierung auf, auf welche dann zur Sicherung des Bolzens in der Verbindungsstellung ein hülsenartiges Teil aufgepresst wird. Im Hinblick auf eine solche Verbindung ist es mitunter erforderlich, sie geeignet wieder zu lösen.
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Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik, dessen Merkmale für die Charakterisierung der hier beschriebenen Erfindung bereits von Bedeutung sein können, d. h. diesbezügliche Merkmale in Ansprüche mit eingeschlossen werden können, beschäftigt sich die Erfindung mit der Aufgabe, eine Zange anzugeben, mit der insbesondere eine Schraub- oder Bolzenverbindung, vorzugsweise eine Schließringbolzen-Verbindung, vorteilhaft lösbar ist.
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Diese Aufgabe ist nach einem ersten Erfindungsgedanken durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die andere Backe eine nutartige Vertiefung aufweist und dass sich in geschlossenem Zustand der Zange die Schneide gleichgerichtet zu der Vertiefung und, bezogen auf eine Projektion in Schließrichtung der Zange, die Vertiefung und die Schneide übereinanderliegend erstrecken. Die Erfindung geht den Weg, eine Zange zur Lösung einer Schraub- oder Bolzenverbindung anzugeben, die ein Aufschneiden oder Auftrennen der Verbindung ermöglicht. Unabhängig hiervon ist es aber auch mit einer solchen Zange möglich, Hülsen einseitig aufzuschneiden oder einzudrücken oder Bolzen als solche hiermit zu spalten. Dadurch, dass die Zange als Arbeitsbereiche einerseits eine nutartige Vertiefung und andererseits eine Schneide, die sich in einer Projektion übereinanderliegend erstrecken, aufweist, kann die Zange an einen eckigen oder runden Gegenstand mit der Nutseite angelegt werden und dieser Gegenstand, der eine Dicke aufweist, die geringer ist als das Öffnungsmaß der Zange, dann beim Schließen der Zange anderseitig mit der Schneide eingedrückt, aufgetrennt oder eingeschnitten werden. Die Zange ist so vorteilhaft sicher, ohne dass ein Abrutschen auftritt, an den genannten Gegenstand anlegbar. Auch kann die Vertiefung und deren Ränder so gestaltet sein, dass sich auf Seiten der Vertiefung kein oder nur ein geringes Eindringen der in Kontakt befindlichen Bereiche der Zange beim Schließen der Zange in den Gegenstand ergibt. Bei geöffneter Zange kann ein als Gegenstand etwa zu bearbeitender Bolzen oder eine Hülse in die Vertiefung eingelegt sein bzw. so aufgenommen sein, dass ein Teilbereich der Umfangsfläche in der Vertiefung einliegt und die sich bei der Vertiefung ergebenden Randkanten umfangsdistanziert, bezogen auf einen Querschnitt senkrecht zur Schließebene der Zange, an dem Bolzen oder der Hülse außen anliegen.
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Grundsätzlich eignet sich für eine solche Zangengestaltung eine Konfiguration wie sie bei einer üblichen Kneifzange bekannt ist, siehe etwa vorstehend genannte Schriften betreffend Seitenschneider und Mittenschneider. Bevorzugt ist aber eine Zangenkonstruktion, die als Vornschneider bekannt ist. Insbesondere bevorzugt ist eine Konstruktion wie sie aus der eingangs genannten
DE 29603151 U1 bekannt ist. Insbesondere der Offenbarungsgehalt dieser Schrift wird hiermit hinsichtlich der Konstruktion der dort beschriebenen Ausführungsformen der Zange vollinhaltlich in die Offenbarung vorliegender Anmeldung mit aufgenommen, auch zum Zwecke Merkmale der genannten Schrift in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit einzubeziehen.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihre bevorzugte Zuordnung zu dem bereits vorstehend erläuterten Anspruchskonzept beschrieben, sie können aber auch in einer Zuordnung zu einem oder mehreren einzelnen Merkmalen, die hier beschrieben sind, insbesondere des bereits abgehandelten Anspruches 1, oder unabhängig oder in einem anderen Gesamtkonzept von Bedeutung sein.
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So ist zunächst weiter bevorzugt, dass eine Länge der Vertiefung ein Drittel oder mehr der Länge der Schneide entspricht. Bevorzugt ist die Vertiefung und die Schneide gleichlang gebildet. Die Vertiefung kann aber auch eine größere Erstreckung aufweisen als die Schneide, etwa bis zum Zweifachen oder mehr. Andererseits kann auch die Schneide eine größere Erstreckung als die Vertiefung aufweisen, auch etwa bis zum Zweifachen oder mehr. Die Schneidenlänge kann insbesondere 1 cm oder mehr betragen, bis hin zu bspw. 5 cm oder mehr. Hinsichtlich der genannten Längen und Längenverhältnisse werden in die genannten Bandbreiten hiermit auch sämtliche Zwischenwerte als offenbart einbezogen, und zwar insbesondere im Hinblick auf ein 1/10 der jeweils genannten oder in Bezug genommenen Länge, so dass also in 1/10-Schritten von der oberen und/oder unteren Grenze einer Bandbreite auf die jeweils andere Grenze hin eingeschränkt werden kann, aber auch in die genannten Bandbreiten fallende Längenmaße oder singulären Längenverhältnisse werden hiermit als offenbart mit einbezogen.
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Darüber hinaus ist bevorzugt, dass die Vertiefung zwei in Richtung der Vertiefung verlaufende Randkanten aufweist. Die Vertiefung kann bspw. einen kreisabschnittsförmigen, bezogen auf eine Querschnittsdarstellung, Vertiefungsgrund aufweisen. Eine oder beide Randkanten können im Querschnitt schneidenartig spitz gestaltet sein. Sie können aber auch abgeflacht, bspw. abgerundet oder im Sinne eine Trapezgestaltung, evtl. auch nur einseitig bzgl. eines solchen Trapezes, gestaltet sein. Letzteres kann auch als gebrochene Kante bzw. Phasenbruch bezeichnet werden.
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Der Radius des Vertiefungsgrundes kann bei kreisabschnittsförmiger Gestaltung zwischen bspw. 1 mm und 20 mm liegen, wobei auch diesbezüglich hinsichtlich der genannten Bandbreite alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10 mm-Schritten zur Einschränkung der Bandbreite von oben und/oder von unten oder zur Offenbarung eines in der Bandbreite befindlichen Einzelwertes, hiermit in die Offenbarung eingeschlossen ist.
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Darüber hinaus kann der Vertiefungsgrund auch im Querschnitt rechteckförmig oder rechteckförmig verrunded ausgebildet sein, also mit einem über einen bestimmten Abschnitt gerade verlaufenden Vertiefungsgrund, bezogen wiederum auf einen Querschnitt quer zur Längserstreckung der Vertiefung, mit gerundeten Ecken, die als Kreisabschnittskanten in die Randkanten übergehen oder in rechtwinklig zu dem Vertiefungsgrund sich erstreckende Seitenwände.
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Darüber hinaus ist bevorzugt, dass die Schneide bei einer Projektion in Schließrichtung sich zwischen den Randkanten befindet. Als Schneide ist im Rahmen der Erfindung die im Querschnitt spitze Gestaltung der diesbezüglichen Randkante der Backe bezeichnet, wie sie bei üblichen Zangen der genannten Art auch verwirklicht ist.
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Auch ist bevorzugt, dass die Randkanten der Vertiefung über die Länge der Vertiefung mit gleichem Abstand zueinander verlaufen. Insbesondere ist bevorzugt, dass sie parallel zueinander verlaufen. Der Abstand der Randkanten, bezogen auf die genannte Querschnittsdarstellung als kürzeste Verbindung zwischen den Randkanten gemessen, kann bspw. zwischen 1 mm und 10 mm liegen, wobei auch diesbezüglich in dem gleichen Sinne wie vorstehend bzgl. der Länge etwa der Vertiefung angegeben, sämtliche Zwischenwerte, insbesondere in 1/10 mm-Schritten, hiermit in die Offenbarung einbezogen sind.
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Weiterhin ist bevorzugt, dass die Vertiefung ein- oder beidseitig eine Verschlussfläche aufweist. Bei einseitiger Verschlussfläche, die bspw. dadurch erreicht sein kann, dass beim Ausheben der Vertiefung, bspw. durch Fräsen, in dem Backenkopf Backenmaterial an einem Ende belassen ist, kann beim Aufsetzen der Zange auf einen Bolzen oder eine Hülse erreicht werden, dass die Zange nur bis zu einer bestimmten Tiefe aufgesetzt werden kann. Ein Bolzenkopf oder ein Hülsenende kann dann zur Anlage an die genannte Verschlussfläche kommen. Die Verschlussfläche erstreckt sich bevorzugt rechtwinklig zu einer Erstreckungsrichtung der Vertiefung.
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Der beidseitige Abschluss der Vertiefung in diesem Sinne kann etwa vorteilhaft sein, wenn eine lose Hülse oder ein loser Bolzen bzw. ein loser Bolzen mit darauf befindlicher Hülse mittels der Zange in dem hier beschriebenen Sinne zu bearbeiten ist. Die Hülse oder der Bolzen kann unter gleichzeitiger seitlicher Sicherung in die Vertiefung eingelegt werden.
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Weiter ist auch bevorzugt, dass die Backen von je einem Wandbereich der Zange ausgehen, welche Wandbereiche aufeinander gleitende Stützflächen bilden. Die Backen ragen einseitig von dem Wandbereich jeweils ab. Sie sind bzgl. einer Drehebene der Zangenschenkel, die hier als diejenige Ebene angesehen werden kann, die sich zwischen den genannten Wandbereichen befindet und entlang welcher, ober- oder unterseitig, die Zangenschenkel sich beim Öffnen und Schließen der Zange bewegen, unsymmetrisch angeordnet. Sie ragen einseitig bzgl. dieser Ebene vor.
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Die Vertiefung ist bei einer derartigen Ausbildung einseitig bevorzugt durchlaufend bis zu einem freien Ende der diesbezüglichen Backe ausgebildet. Wandseitig ist bevorzugt, dass die genannte Wand die sich quer zur Längserstreckung der Vertiefung erstreckende Verschlussfläche der Vertiefung bildet.
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Weiter ist bevorzugt, dass die Schneide in ihrer Längserstreckung an die Längserstreckung der Vertiefung angepasst ist. Es liegen also praktisch gleiche Längen vor.
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Weiter ist auch bevorzugt, dass im Sinne eines Schließkreises, auf welchem sich die Schneidenspitze beim Öffnen oder Schließen der Zange bewegt, bei – ggf. nur gedachter – Schließstellung der Zange etwa mittig auf den Grund der Vertiefung trifft. Es ist nicht erforderlich, dass die Zange vollständig schließbar ist. Bevorzugt ist insofern, dass in der End-Schließstellung die Schneide noch entfernt von dem Grund der Vertiefung liegt.
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Die Backen erstrecken sich im Wesentlichen rechtwinklig zu den genannten Wandbereichen. Bevorzugt ist auch, dass in einem Öffnungszustand der Zange eine der Backen in Projektion der Schneiden- oder Vertiefungsrichtung, im Wesentlichen in Überdeckung zu einer die andere Backe halternden Stützfläche ist.
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Weiterhin ist auch bevorzugt, dass die Wandbereiche, in welche die Backen wurzeln, sich beim Öffnen und Schließen der Zange in einer Ebene bewegen, die mit einer Ebene, in welcher sich die Griffschenkel der Zange hierbei bewegen, auf der der Schneide bzw. Vertiefung abgewandten Seite der Wandbereiche, einen stumpfen Winkel einschließen. Die Griffschenkel erstrecken sich so, dass von der Vorderseite der Zange gesehen, das heißt auf der Seite, auf welcher die Backen angeordnet sind, sie sich von dem Abbiegungsbereich aus schräg nach hinten erstrecken. Der Abbiegungsbereich ist weiter bevorzugt im Bereich des Übergangs aufeinanderliegenden Wandbereiche in die Griffschenkel vorgesehen.
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Nachstehend ist die Erfindung des Weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
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1 eine Draufsicht auf die Zange;
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2 eine Seitenansicht der Zange;
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3 eine perspektivische Ansicht der Zange im geöffneten Zustand;
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4 eine perspektivische Ansicht der Zange beim Anlegen an eine zu öffnende Schließringbolzenverbindung;
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5 eine Darstellung nach Anlegen der Zange, vor Kraftbeaufschlagung, an eine Schließringbolzenverbindung gemäß 4;
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6 einen Querschnitt durch die Zange in der Arbeitsstellung gemäß
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5, geschnitten im Bereich VI-VI;
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7 eine perspektivische Ansicht der Zange in der Arbeitsstellung gemäß 5, gesehen von oben bzgl. der Zangenbacken; und
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8 eine vergrößerte Darstellung des Kopfbereiches der Zange gemäß 1.
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Dargestellt und beschrieben ist eine Zange 1, die als Vornschneider ausgebildet ist. Die Zange weist zwei schwenkbar zueinander gelagerte Backen 2, 3 auf und zwei Griffschenkel 4, 5. Die Backen 2, 3 und die Griffschenkel 4, 5 sind bevorzugt, und so auch beim Ausführungsbeispiel, als einteilig miteinander ausgeführte Stahl-Schmiedeteile realisiert. Eine der Backen 2 ist als Schneidbacke ausgebildet, während die andere Backe 3 eine Vertiefung 12 aufweist. Die Backe 2 läuft in eine Schneide 6 aus und die Backe 3 weist die genannte Vertiefung 12 auf. Die Schneide 6 und die Vertiefung 12 können raumparallel zur geometrischen Achse eines Drehzapfens 9 (auch als Gewerbezapfen bezeichnet) verlaufen. Sie können aber auch um einen gewissen Winkel divergierend zu der genannten Drehachse verlaufen. Dieser Winkel kann im Bereich weniger Grad bis etwa 20°, wobei in die Offenbarung auch alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10°-Schritten, hiermit einbezogen sind, gegeben sein.
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Unterhalb der Schneide 6 bzw. der Vertiefung 12 ist ein Schneidfreiraum 8 ausgebildet. Letzterer ist einseitig durch den im Bereich des Schneidfreiraumes 8 angeordneten Drehzapfen 9 und ein diesen umgebendes Lager, das durch einen Wandbereich 10 gebildet ist, umgeben. Auch diese Abschnitte bilden das sogenannte Gewerbe mit aus.
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Der Schneidfreiraum 8 ist weiter durch eine untere, beide Backen berührende Abschlusslinie L begrenzt und liegt darüber. Die gedachte Abschlusslinie L verläuft quer zur Erstreckungsrichtung der geschlossenen Griffschenkel 4, 5.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schneidfreiraum 8 durch den Drehzapfen 9, den einen Wandbereich 10 und die Wandfläche eines anderen Wandbereichs 11 seitlich vollständig verschlossen. Der andere Wandbereich 11 umgibt den Drehzapfen 9 zumindest auf einem überwiegenden Teilumfang.
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Darüber hinaus ist der Drehzapfen 9 an einem durch Abwinklung in den Schneidfreiraum 8 vorgerückten Bereich des Wandbereichs 11 ausgebildet. Es ergibt sich ein stumpfer Winkel α zwischen einer Randkante 11', die im maximalen Öffnungszustand des Schneidmauls an der einen oder ersten Backe 2, genauer dem Fuß derselben, in Anlage kommt und einem Wandbereichsabschnitt 11'', der anderseitig den Drehzapfen 9 ausformt.
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Die erste Backe 2 und die zweite Backe 3 sind jeweils in den sich flach in bzw. parallel zu einer Ebene E (s. hierzu auch 2) erstreckenden Wandbereichen 10, 11 verwurzelt. Die Ebene E fällt mit der Schwenkebene der Becken 2, 3 zusammen. Sie liegt zwischen den aufeinander aufliegenden und gleitende Stützflächen bildenden Wandbereichen 10 und 11. Die Backen 2, 3 erstrecken sich im Wesentlichen seitlich und senkrecht zu der Ebene E. Die Ebene E kann auch als Schließebene bezeichnet werden.
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Die Griffschenkel 4, 5 der Zange verlaufen, wie insbesondere aus 2 ersichtlich, bevorzugt unter Einschluss eines stumpfen Winkels β mit der Rückseite, also der den Backen abgewandten Seite des Wandbereiches 10. Die Griffschenkel 4, 5 verlaufen weiter bevorzugt in sich gerade. Es ist nur ein Abbiegebereich Y vorgesehen. Dieser ist vom Übergang vom Gewerbe in die Griffschenkel ausgebildet. Der Winkel β liegt bevorzugt zwischen 5° und 50°, wobei in die Offenbarung hiermit auch alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10°-Schritten, einerseits zur Bezeichnung einer konkreten Gradzahl in dem genannten Bereich, andererseits zur Einschränkung des Bereichs von unten und/oder oben einbezogen ist.
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Der Drehzapfen 9 ist mit dem Wandbereich 11 einstückig ausgebildet. Der Drehzapfen 9 durchsetzt weiter den Wandbereich 10 in einer entsprechenden Lagerbohrung. Anderendig ist der Drehzapfen 9 mit einem nietartigen Bolzenkopf 18 versehen.
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Unterhalb der Schneide 6 der Backe 2 ist gemäß erstem Ausführungsbeispiel in dem zweiten Wandbereich 11 ein Freischnitt 13 ausgebildet. Der Freischnitt 13 vergrößert gleichsam die Umfangsfläche, auf welcher der Drehzapfen 9 bzw. der Wurzelbereich desselben in dem Wandbereich 11 freigelegt ist. Der Freischnitt 13 ermöglicht es, die Schneide 6 bzw. die Vertiefung 12 bis in den Bereich des Drehzapfens auszunutzen. Es ergibt sich gleichsam ein abschnittsweiser Ringraum entlang der Wurzel oder des Fußes der Backe 2, den Drehzapfen 9 umgebend, so dass dieser etwa auf der Hälfte seines Umfangs bzw. eines diesen umgebenden Wandabschnittes, also der Hälfte eines kreisförmigen Umfanges, was die Dicke des Wandbereichs 11 anbelangt, freigelegt ist. Die Schneide der Backe 2 kann so bis zur Stützfläche derselben gehen.
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Die Backen 2, 3 sind im Einzelnen, ausgehend von den Wandbereichen 10, 11, in denen sie wurzeln, sich verjüngend ausgebildet. Jedoch ist die Vertiefung 12 mit gleichbleibendem Öffnungsmaß ausgebildet. Die Backen verjüngen sich sowohl in ihrer Querrichtung als auch in ihrer Dickenrichtung.
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Was im Einzelnen nicht dargestellt ist, aber etwa in der bereits genannten
DE 29603151 U1 erläutert, worauf insoweit Bezug genommen wird (s. dort insbesondere Beschreibung zu den
5 bis
10) können sich die Backen
2,
3 auch in einem stumpfen Winkel bezogen auf die Ebene E erstrecken. Der Winkel kann zwischen bspw. 95° und 120° liegen, wobei auch diesbezüglich alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10°-Schritten, zur Bestimmung eines konkreten Winkelwertes aus diesem Bereich, hiermit in die Offenbarung einbezogen sind.
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Bei dieser Ausführungsform verläuft dann sowohl die Schneide 6 wie auch die Vertiefung 12 spitzwinklig zur geometrischen Achse des Drehzapfens 9.
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Die Schneide 6 und die Vertiefung 12 sind jeweils gerade verlaufend ausgebildet. Auch ein Vertiefungsgrund bzw. Vertiefungsgrund 13 der Vertiefung 12, dies soll insbesondere 6 verdeutlichen, ist bevorzugt gerade verlaufende ausgebildet.
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Die Vertiefung 12 ist einseitig durch eine Verschlussfläche 14 begrenzt. Dies ist bspw. in den 1 und 8 zu erkennen, aber auch etwa durch 7 verdeutlicht. Die Verschlussfläche 14 ist hier durch die Wandung 11, aus welcher die Backe 3, in welcher die Vertiefung 12 ausgebildet ist, herauswächst, gebildet. Die Verschlussfläche 14 erstreckt sich deutlich über die Randkanten 16, 17 der Vertiefung nach oben hinaus.
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Die Schneide 6 bzw. die Vertiefung 12 bewegen sich beim Öffnen und Schließen der Zange auf einem, bevorzugt gemeinsamen, hinsichtlich der Vertiefung 12 dann bezogen auf einen Mittelbereich der Vertiefung 12, Kreisbogen 15, was bspw. 3 verdeutlichen soll. Bezogen auf diesen Kreisbogen bzw. eine Projektion in Schließrichtung sind die Schneide 6 und die Vertiefung 12 übereinanderliegend erstreckend vorgesehen.
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Insbesondere befindet sich die Schneide 6 in dieser Projektion zwischen den Randkanten 16 und 17 der Vertiefung 12.
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Die Randkanten 16 und 17 verlaufen über die gesamte Länge der Vertiefung mit gleichem Abstand a zueinander. Die größte Tiefe t der Vertiefung 12 ergibt sich bei kreisbogenförmiger Ausbildung (im Profil) des Vertiefungsgrundes durch den gewählten Radius.
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In Absolutmaßen betrachtet ist eine größte Tiefe t im Bereich von 1 mm bis 5 mm, wobei auch alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10 mm-Schritten, im Hinblick auf die Offenbarung eines in dem Bereich befindlichen Absolutmaßes wie aber auch zur Einschränkung des Bereichs von unten und/oder oben hiermit auch offenbart sind.
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Beim Ausführungsbeispiel ist die Länge der Vertiefung 12, also die Erstreckung senkrecht zur Schließebene der Zange, gleichgroß gewählt wie die Länge der Schneide 6.
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7 verdeutlicht, dass nur der Vertiefungsgrund 13 an einer Hülse 7 anliegen kann. Die Randkanten 16, 17 sind verrundet. Der Radius des hier kreisabschnittsförmig gebildeten Vertiefungsgrundes 13 ist an den Außendurchmesser der Hülse 7 angepasst oder größer.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006024296 A1 [0002]
- EP 331927 A1 [0002]
- WO 01/17732 A1 [0002]
- EP 227032 A2 [0002]
- DE 29603151 U1 [0002, 0006, 0042]
- DE 10107952 C1 [0003]