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Die Erfindung betrifft ein Verfahren, ein Parkplatzleitsystem und eine Anordnung zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug.
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In dicht besiedelten Gebieten ist es schwierig, einen Parkplatz zu finden. Verkehrsteilnehmer fahren mit geringem Tempo durch Straßen in der Nähe des Zieles, um einen Parkplatz zu finden. Die Parkplatzsuche verursacht zusätzliche CO2 und Schadstoff Ausstöße, unvorhersagbare Wartezeiten, und erhöht das Verkehraufkommen im betroffenen Gebiet. Eine höhere Verkehrsdichte verursacht auch mehr CO2 und Schadstoff Ausstoß von anderen Teilnehmern.
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Für Parkhäusern gibt es Parkleitsystemen, die auf Infrastrukturen basieren, die erkennen, wann ein Parkplatz frei ist; Pkws werden zu freien Parkplätzen geführt. Ähnliche Systeme könnten auch in Innenstädten eingeführt werden, wären aber mit hohen Kosten verbunden. Parkplatzknappheit herrscht aber nicht nur in Innenstädten, auch in Innenstadtnähe kommt es zu Parkplatzknappheit, vor allem abends, wenn Bewohner von der Arbeit zurückkehren.
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In Städten existieren Anzeigetafeln, die den Autofahrern die jeweils aktuelle Anzahl von freien Parkmöglichkeiten in Parkplätzen oder Parkhäusern anzeigen.
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Die internationale Patentanmeldung
WO2008/034779A1 offenbart ein Parkleitsystem, das einer mobilen Empfängereinrichtung Parkleitinformation in Form von moduliertem Licht zuführt. Das offenbarte Parkleitsystem benötigt aber zum Betrieb eine aufwändige Infrastruktur.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren, ein Parkleitsystem und eine Anordnung zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug bereitzustellen, welche ohne aufwändige Infrastruktur betrieben werden können.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug mit einem Gerät zum Senden einer Parkplatzanforderung und/oder einer Parkplatzfreigabe an ein Parkleitsystem und zum Empfangen einer Parkplatzinformation durch das Parkleitsystem, wobei das Parkleitsystem die Parkplatzbelegung eines Gebietes verwaltet, wobei die Parkplatzanforderung die aktuelle Position des Fahrzeugs und den Zielort umfasst, wobei die Parkplatzfreigabe die Position des Parkplatzes umfasst, und wobei die Parkplatzinformation die Position eines Zielparkplatzes umfasst. Dadurch werden die Zeit zur Parkplatzsuche und der Fahrweg zum Parkplatz reduziert. Dies führt zu einer entspannten Parkplatzsuche für den Fahrer und reduziert den Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs (z. B. PKW). Weiterhin kann das Verfahren ohne zusätzliche größere Infrastruktur durchgeführt werden. So kann z. B. auf Sensoren verzichtet werden, die eine Parkplatzbelegung erkennen. Das Verfahren ermöglicht ein kollaboratives Parkleitsystem, mit dem sich Autos (z. B. PKWs) Parkplätze gegenseitig freigeben. Mithilfe in den Autos vorhandener Lokalisationsgeräte, die zu einem zentralen Parkleitsystem z. B. über Internet verbunden sind, informieren die Teilnehmer wo sie ein Parkplatz suchen, bzw., dass Sie den Parkplatz verlassen haben. Bei dem Gebiet kann es sich z. B. um eine von einem privaten Betreiber zur Verfügung gestellte Parkfläche handeln.
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Eine erste vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass es sich bei dem Gerät um ein Navigationssystem handelt oder um ein mobiles Gerät (z. B. Handy, Smartphone) mit Ortsbestimmungsfunktionalität handelt. Navigationssysteme und mobile Geräte sind üblicherweise in einem Fahrzeug vorhanden und müssen nicht erst angebracht werden. Es gibt portable Navigationssysteme mit Internetanschluss und Handys mit GPS-Funktionalität und mit Internetanschluss. Ausgehend vom aktuellen Standort des Fahrzeugs und der Position eines gemeldeten freien Zielparkplatzes können das Navigationssystem oder das mobile Gerät mit Navigationsfunktionalität einen Fahrer zum Zielparkplatz leiten. Dies erhöht den Fahrkomfort für den Fahrer und auch die Fahrsicherheit, da der Fahrer den Fahrweg nicht selbst suchen muss.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Parkplatzanforderung eine geschätzte Ankunftszeit am Zielort umfasst. Dadurch kann die Verwaltung der Parkplätze effizient erfolgen und die Auslastung der Parkplätze erhöht werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Parkplatzfreigabe den Zeitpunkt der aktuellen Freigabe oder den spätesten Zeitpunkt einer geplanten Freigabe umfasst. Auch dadurch wird die Effizienz bei Verwaltung und Auslastung der Parkplätze erhöht.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Parkplatzanforderung zu einer von einem Benutzer festlegbaren Zeit vor voraussichtlicher Ankunft am Zielort automatisch gesendet wird. Ein Navigationsgerät kann erkennen, wenn das Fahrzeug von einem Gebiet z. B. noch eine Stunde Fahrtzeit entfernt ist und sendet dann automatisch eine Parkplatzanforderung für das Gebiet an das Parkleitsystem. Dadurch wird der Fahrer entlastet und durch die Feststellung und Mitteilung einer ziemlich genauen Ankunftszeit beim Gebiet, wird auch die Effizienz bei Verwaltung und Auslastung der Parkplätze erhöht.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass es sich bei dem Parkleitsystem um einen Internet- oder Intranetserver handelt. Beim Server kann es sich z. B. um einen leistungsfähigen Personal Computer handeln, bei dem die Daten für angeforderte, belegte und freigegebene Parkplätze z. B. in einer relationalen Datenbank oder in einem oder mehreren Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. ExcelTM) gespeichert sind. Die Daten im Server können aber auch in einer Auszeichnungssprache, z. B. Extensible Markup Language (XML) gespeichert und hinterlegt sein. Der Datenaustausch zwischen dem mobilen Gerät und dem Server kann z. B. über Wireless Application Protocol (WAP) erfolgen. Die physikalische Verbindung zwischen dem mobilen Gerät und dem Server kann z. B. über Funk erfolgen. Internet- oder Intranetserver sind leicht und ohne zusätzliche Infrastruktur einrichtbar.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Parkplatzinformation vom Gerät optisch und/oder akustisch ausgegeben wird. Dadurch wird der Fahrer zielgerecht zum freien Parkplatz geleitet.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass vom Parkleitsystem eine Identifikation und die Parkzeit des Fahrzeuges erfasst und zu einer Gebührenabrechnung mit dem Fahrer verwendet werden. Die Identifikation für ein Fahrzeug (z. B. Kfz-Kennzeichen) kann dem Parkleitsystem schon mit der Parkplatzanforderung mitgeteilt werden oder durch eine Leseeinrichtung (z. B. Kamera) an der Zufahrt und Ausfahrt eines Parkareals (Parkplatz, Parkhaus etc.) erfasst und dem Parkleitsystem weitergeleitet werden. In Abhängigkeit von der Parkdauer erfolgt eine Vergebührung für die Benutzung des Parkplatzes. Die Bezahlung kann z. B. über Kreditkarte oder eine Abbuchung auf der Telefonrechnung erfolgen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Fahrzeuge mit dem Parkleitsystem via Car2X-Kommunikation und untereinander via Car2Car-Kommunikation kommunizieren. Eine Car2Car-Kommunikation z. B. auf IEEE 802.11-Basis erfolgen, eine Car2X-Kommunikation z. B. durch WLAN-Gateways. Car2X-Kommunikation und Car2Car-Kommunikation ermöglichen nicht nur eine Kollaboration der Fahrzeuge mit dem Parkleitsystem, sondern auch eine Kollaboration der Fahrzeuge untereinander. Dadurch wird eine aufwändige Infrastruktur und Personal, z. B. für die Reservierung eines Parkplatzes, vermieden.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Parkleitsystem zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug mit einem Gerät zum Senden einer Parkplatzanforderung und/oder einer Parkplatzfreigabe an einen Server des Parkleitsystems und zum Empfangen einer Parkplatzinformation durch den Server des Parkleitsystem, wobei im Server abfragbare Daten über die Parkplatzbelegung eines Gebietes gespeichert sind, wobei die Parkplatzanforderung die aktuelle Position des Fahrzeugs und den Zielort umfasst, wobei die Parkplatzfreigabe die Position des Parkplatzes umfasst, und wobei die Parkplatzinformation die Position eines Zielparkplatzes umfasst. Das Parkleitsystem kann ohne zusätzliche größere Infrastruktur realisiert werden. Beim Server kann es sich z. B. um einen leistungsfähigen Personal Computer handeln, bei dem die Daten für angeforderte, belegte und freigegebene Parkplätze z. B. in einer relationalen Datenbank oder in einem oder mehreren Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. ExcelTM) gespeichert sind. Die physikalische Verbindung zwischen dem mobilen Gerät und dem Server kann z. B. über Funk erfolgen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass das Gerät ein Navigationssystem umfasst, wobei mittels des Navigationssystems eine Fahrtstrecke von der aktuellen Position des Fahrzeugs zur Position des Zielparkplatzes berechenbar und der Fahrer des Fahrzeugs zur Position des Zielparkplatzes leitbar ist. Navigationssysteme sind heutzutage oft schon in der Grundausstattung eines Fahrzeugs dabei oder aber als portable Navigationssysteme leicht im Fahrzeug anbringbar. Auch Handys oder Smartphones besitzen oft GPS- oder Navigationsfunktionalität. Ein Parkplatzsuchender ist dadurch leicht und komfortabel zu einem freien Parkplatz leitbar.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass das Parkleitsystem eine Abrechnungseinheit oder eine Schnittstelle zu einer Abrechnungseinheit umfasst, zur Erstellung einer Gebührenabrechnung, basierend auf einer Identifikation und der Parkzeit des Fahrzeuges. In Abhängigkeit von der Parkdauer erfolgt eine Vergebührung für die Benutzung des Parkplatzes. Die Bezahlung kann z. B. über Kreditkarte oder eine Abbuchung auf der Telefonrechnung erfolgen. Die Abrechnungseinheit kann z. B. in Form eines Tabellenkalkulationsprogrammes (Spreadsheet) realisiert sein.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch eine Anordnung zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug auf einem bestimmbaren Areal, enthaltend eine Anzahl von Parkplätzen, die Anordnung umfassend:
einen Zugang zur Einfahrt in das Areal;
einen Server mit abfragbaren Daten über die Parkplatzbelegung des Areals;
ein mobiles Gerät, welches beim Zugang bei der Einfahrt in das Areal einem Fahrer des Fahrzeugs übergebbar ist, wobei dem Gerät vom Server ein freier Parkplatz im Areal zuordenbar ist;
auf dem Areal verteilte Funkbaken, die mit dem Server und mit dem mobilen Gerät kommunikativ verbunden sind und wobei über die Signalstärke zwischen den Funkbaken und dem mobilen Gerät die Position des Fahrzeugs bestimmbar ist,
wobei, basierend auf der Position des Fahrzeugs und des zugeordneten freien Parkplatzes vom mobilen Gerät oder vom Server der Weg des Fahrzeuges zum freien Parkplatz berechenbar ist und durch das mobile Gerät dem Fahrer optisch und/oder akustisch wiedergebbar ist. Die Anordnung kann temporär, z. B. bei einem Großereignis (Fussballweltmeisterschaft, etc.) erstellt und verwendet werden, ohne eine aufwendige Infrastruktur installieren zu müssen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 ein Beispiel für eine Interaktion von Fahrzeugen mit dem Parkleitsystem,
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2 ein beispielhaftes schematisches Übersichtsbild mit Komponenten des Parkleitsystems,
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3 ein erstes beispielhaftes Übersichtsbild mit möglichen Kommunikationsfällen,
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4 ein zweites beispielhaftes Übersichtsbild mit möglichen Kommunikationsfällen, und
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5 ein beispielhaftes Szenario für einen Parkplatzaustausch zwischen zwei Fahrzeugen.
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1 zeigt ein Beispiel für Interaktionen von Fahrzeugen KFZ1, KFZ2 mit dem Parkleitsystem PL1. Der Pkw KFZ1, der einen Parkplatz sucht, stellt eine Anforderung ANF1 an das zentrale Parkleitsystem PL1. Der Pkw KFZ2, der einen Parkplatz freigeben will oder freigegeben hat, meldet die Freigabe FREI1 und die frei werdende Parkplatzposition ebenfalls an das Parkleitsystem PL1. Bei einer Parkplatzanforderung ANF1 muss das Fahrzeug KFZ1 auch das Ziel (Gebiet) seiner Fahrt angeben. Das Parkleitsystem PL1 sendet dem anfragenden Fahrzeug KFZ1 eine Parkplatzinformation INF1 mit einer Bestätigung der Anfrage und einer Position eines zugewiesenen Zielparkplatzes. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug KFZ1, KFZ2 und Parkleitsystem PL1 erfolgt über ein Gerät G1, G2 im Fahrzeug KFZ1, KFZ2 z. B. über Funkverbindung. Bei dem Gerät G1, G2 kann es sich z. B. um ein internetfähiges Navigationsgerät handeln. Aber auch mobile Geräte G1, G2 sind einsetzbar, z. B. internetfähige Handys oder Smartphones. Vorteilhafterweise können diese mobile Geräte mit GPS-Funktionalität und Navigationsfunktionalität ausgestattet sein.
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Das zentrale Parkleitsystem PL1 verwaltet eine Datenbank, die Positionsdaten und Status (besetzt/frei) der Parkplätze speichert. Das Parkleitsystem PL1 sucht einen freien Parkplatz aus der Datenbank aus, der nah am Ziel eines einen Parkplatz anfordernden Fahrzeuges KFZ1 ist. Anschließend bekommt Fahrzeug KFZ1 eine Bestätigung, mit der Position des Zielparkplatzes. Der Zielparkplatz ist ab dem Zeitpunkt besetzt, der Datenbankeintrag wird mit dem Status „besetzt” aktualisiert.
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Ab dem Zeitpunkt, wo ein Fahrzeug (PKW, LKW etc.) einen Parkplatz zugewiesen bekommt, bis zur Ankunft bei dem Parkplatz, muss der Parkplatz frei gehalten werden. Dies muss durch ein entsprechendes Verbot und Kontrollverfahren gewährleistet sein. Bei einer Parkplatzfreigabe FREI1 schickt Fahrzeug KFZ2 die eigene Position mit an das Parkleitsystem PL1. Der entsprechende Datenbankeintrag wird mit dem Status „frei” aktualisiert. Bei der Datenbank kann es sich z. B. um eine relationale Datenbank oder ein Spreadsheet (Tabellenkalkulationsprogramm, z. B. EXCELTM) handeln.
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2 zeigt ein beispielhaftes schematisches Übersichtsbild mit Komponenten des Parkleitsystems PL2. Folgende Komponenten befinden sich im zentralen Parkleitsystem PL2:
- • Modul für Parkplatzzuordnung: Führt einen Algorithmus aus, der Anhand von angeforderten und freien Parkplätzen, sowie anhand von anderen Datenquellen, die optimale Zuordnung von Parkplätzen bestimmt.
- • Nutzer Datenbank: Jeder Nutzer des Systems erhält einen Eintrag. Unter anderem wird bei dem Eintrag gespeichert: Identifikationsdaten, z. B.: Adresse, Name, Pkw Kennzeichen usw.
- • Liste der Parkereignisse (Startzeit, Freigabezeit, Ort, ...)
- • Parkplatz Datenbank: Diese Datenbank enthält je Parkplatz einen Eintrag, mit Status (frei/besetzt), Besetzer, besetzt seit und Position.
- • Abrechnungssystem AS oder Schnittstelle für Abrechnungssystem AS: Die Daten der Nutzerdatenbank können zur Abrechnung benutzt werden, so dass das System kommerziell eingesetzt werden kann.
- • Schnittstelle für weitere Dienste: Bei der Parkplatzzuordnung können externe Dienste die Zuordnung beeinflussen, z. B.: Dienst zur Vorhersage der Parkplatzknappheit.
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Beim im Parkleitsystem PL2 verwendeten Computer kann es sich z. B. um einen leistungsfähigen Personal Computer handeln. Die Daten für angeforderte, belegte und freigegebene Parkplätze können z. B. in einer relationalen Datenbank oder in einem oder mehreren Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. ExcelTM) gespeichert sein. Der Datenaustausch zwischen dem mobilen Gerät und dem Parkleitsystem PL2 kann z. B. über Wireless Application Protocol (WAP) erfolgen.
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2 zeigt, dass Fahrzeuge KFZ3 und KFZ4, die die Dienste des Parkleitsystems PL2 benutzen wollen, sich anmelden müssen bzw. Abmelden, wenn sie die Dienste nicht mehr nutzen wollen. Das Anmelden bzw. das Abmelden kann jeweils separat erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass bei einer ersten Parkplatzanforderung ANF2 eines Fahrzeugs KFZ3 die Anmeldung gemeinsam mit der Anforderung ANF2 erfolgt. Genauso kann eine Abmeldung mit einer Parkplatzfreigabe FREI2 erfolgen. Die angemeldeten Fahrzeuge/Fahrer werden in der „Nutzer Datenbank” des Parkleitsystem PL2 verwaltet. In der „Nutzer Datenbank” wird auch die Parkzeit erfasst, für eine Abrechnung von Parkgebühren. Die Gebührenberechnung und Rechnungsstellung erfolgt mit einem Abrechnungssystem AS, das entweder im Parkleitsystem PL2 integriert ist oder über eine Schnittstelle durch die „Nutzer Datenbank” mit den zur Abrechnung benötigten Informationen (Fahrzeug-Id, Adressdaten, Parktag, Parkzeit, etc.) versorgt wird. Die zu zahlenden Gebühren können z. B. über Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder über die Telefonrechnung abgebucht werden.
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Die „Parkplatz Datenbank” verwaltet die zur Verfügung stehenden Parklätze auf einem Parkareal oder einem Gebiet (z. B. Parkhaus). So erhält die „Parkplatz Datenbank” die Parkplatzfreigaben FREI2 von Fahrzeugen KFZ4 und versorgt das „Modul für Parkplatzzuordnung” mit der Information über zur Verfügung stehenden aktuellen freien Parkplätzen.
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In 2 macht Fahrzeug KFZ3 eine Parkplatzanforderung ANF2 an das Parkleitsystems PL2. Die Parkplatzanforderung ANF2 wird im „Modul für Parkplatzzuordnung” im Parkleitsystem PL2 aufgenommen und sendet an Fahrzeug KFZ3 eine Parkplatzinformation INF2 mit einer Bestätigung oder eine Ablehnung (z. B. wenn der Parkplatz voll ist). Eine Bestätigung enthält auch die Zielkoordinaten des zugeordneten freien Parkplatzes.
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3 zeigt ein erstes beispielhaftes Übersichtsbild mit möglichen Kommunikationsfällen. Kommunikationsfall 1 stellt eine Parkplatzsuche dar und Kommunikationsfall 2 eine Parkplatzfreigabe. Die Kommunikationsfälle 1 (Parkplatzsuche) und 2 (Parkplatzfreigabe) mit den Kommunikationsszenarien werden im Folgenden beschrieben.
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Kommunikationsfall 1 (Parkplatzsuche)
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Fahrzeug KFZ5 → Zentrales Parkleitsystem PL3:
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- • Anmeldung (nur einmal nötig; danach nicht mehr erforderlich)
- • Position
- • Anforderung Parkplatz
- • Zielposition
- • Geschätzte Ankunftszeit am Ziel (z. B.: Durch Navigationssystem geschätzt)
- • Geparkt at X.
- • Zielparkplatz besetzt (Ausnahme, Parkplatz wird als besetzt aktualisiert, ggf. Konsequenzen ziehen, z. B. Ordnungsamt bestellen)
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Zentrales Parkleitsystem PL3 → Fahrzeug KFZ5:
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- • Position des Zielparkplatzes
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Kommunikationsfall 2 (Parkplatzfreigabe)
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Fahrzeug KFZ6 → Zentrales Parkleitsystem PL3:
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- • Abmeldung
- • Position
- • Freigabe
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Zentrales Parkleitsystem PL3 → Fahrzeug KFZ6:
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- • Bestätigung der Abmeldung, mit Angabe der geparkten Zeit
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Die Kommunikation zwischen den Fahrzeugen KFZ5 bzw. KFZ6 mit dem Parkleitsystem PL3 erfolgt z. B. über eine klassische Funk- oder Satellitenverbindung oder via Car2x-Kommunikation (z. B. über die Funkschnittstelle IEEE 802.11p).
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4 zeigt ein zweites beispielhaftes Übersichtsbild mit möglichen Kommunikationsfällen. In 4 sind eine Car2x-Kommunikation zwischen Fahrzeug KFZ8 und dem Parkleitsystem PL4, sowie eine Car2Car-Kommunikation zwischen den Fahrzeugen KFZ8 und KFZ9 dargestellt.
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Kommunikationsfall 1 (Car2x-Kommunikation)
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Fahrzeug KFZ8 → Zentrales Parkleitsystem PL4:
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- • Lokalisierungsinformation
- • Anforderung/Freigabe eines Parkplatzes
- • Zielposition/Parkposition
- • Ankunftszeit am Ziel (z. B. durch Navigationssystem geschätzt)
- • Geparkt at X. Diese Nachricht wird von Fahrzeug KFZ8 auch geschickt, wenn der Fahrer einen Parkplatz selbständig gefunden hat
- • Möchte jetzt meinen Parkplatz verlassen. (Optional: werde in Y Zeit meinen Parkplatz verlassen)
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Zentrales Parkleitsystem PL4 → Fahrzeug KFZ8:
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- • Zuteilung eines Zielparkplatzes
- • Ab wann der Parkplatz frei wird
- • ID des anderen Fahrzeugs (Freigebender/Anfordernder)
- • Wann der neue Parkplatzbesetzer ankommen wird, bzw. wie weit er entfernt ist
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Kommunikationsfall 2 (Car2Car-Kommunikation)
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Fahrzeug KFZ8 ↔ Fahrzeug KFZ9:
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- • Meldung man befindet sich in unmittelbarer Nähe
- • Austausch der Beschreibung (Kennzeichen, Typ, Farbe etc.) der Fahrzeuge, damit man sich gegenseitig besser erkennt.
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Es ist möglich, dass die Car2Car-spezifische WLAN-Sendeeinrichtung in den Fahrzeugen KFZ8 und KFZ9 nicht nur den 802.11p Standard, sondern auch 802.11 in den Varianten a, b und g unterstützt. Damit werden die Kommunikationsmöglichkeiten von mobilen Geräten (z. B. Handy, Smartphones) im Fahrzeug erweitert.
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Neben der Car2X-Kommunikation ermöglicht eine Car2Car-Kommunikation einen erweiterten kollaborativen Ansatz des erfindungsgemäßen Verfahrens und des Parkleitsystems.
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5 zeigt ein beispielhaftes Szenario (mit den Schritten 1, 2 und 3) für einen Parkplatzaustausch zwischen zwei Fahrzeugen PKWA und PKWB. Das Fahrzeug PKWA, das einen Parkplatz sucht, stellt eine Anforderung an das zentrale Parkleitsystem. Das Fahrzeug PKWB, das einen Parkplatz freigegeben hat bzw. freigeben will, meldet die Freigabe an das zentrale Parkleitsystem. Das einen Parkplatz anfordernde Fahrzeug PKWA muss auch das Ziel (Gebiet, Areal) seiner Fahrt angeben. Das zentrale Parkleitsystem verwaltet eine Datenbank, die Positionsdaten und Status (besetzt/frei) der Parkplätze speichert.
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Das Parkleitsystem sucht einen freien Parkplatz aus der Datenbank aus, der nah am Ziel von Fahrzeug PKWA ist. Anschließend bekommt Fahrzeug PKWA eine Bestätigung, mit der Position des Zielparkplatzes. Der Zielparkplatz ist ab dem Zeitpunkt besetzt, der Datenbankeintrag wird mit dem Status „besetzt” aktualisiert.
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Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Fahrzeug einen Parkplatz zugewiesen bekommt, bis zur Ankunft bei dem Parkplatz, muss der Parkplatz frei gehalten werden. Dies muss durch ein entsprechendes Verbot und Kontrollverfahren gewährleistet sein. Das Fahrzeug PKWB schickt bei der Freigabe die eigene Position mit. Der Datenbankeintrag wird mit dem Status „frei” aktualisiert. Das Fahrzeug PKWB erhält vom Parkleitsystem auf die Freigabemeldung eine Bestätigung der Freigabe mit Informationen über das Fahrzeug das den Parkplatz von Fahrzeug PKWB als nächstes besetzen soll. In FIG wird angenommen, dass Fahrzeug PKWA den Parkplatz von Fahrzeug PKWB zugewiesen bekommt. Fahrzeug PKWB muss warten bis Fahrzeug PKWA am Parkplatz ankommt. Erst wenn sich Fahrzeug PKWA in unmittelbarer Nähe befindet, darf Fahrzeug PKWB losfahren den Parkplatz verlassen. Die Geräte (Navigationsgerät, Handy, etc.) in den Fahrzeugen PKWA und PKWB leiten die Fahrer/Teilnehmer dabei. Vorteilhafterweise sind die Fahrzeuge PKWA und PKWB mit Car2Car-Kommunikationsmechanismen ausgestattet.
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Mit dem beschrieben Verfahren werden Parkplatzsuche und Parkplatzzuordnung auf kollaborative Weise optimiert. Es ermöglicht Suche und Zuordnung in Orten zu optimieren, wo es keine Infrastruktur gibt, die einzelne Parkplätze überwachen kann.
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Das Verfahren nutzt die Tatsache aus, dass viele Autofahrer mobile Geräte besitzen, die Positionsdaten bestimmen können und mit einem zentralen Dienst kommunizieren können (z. B. über mobiles Internet).
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Besonders effektiv ist das Verfahren, wenn ein Navigationssystem vorhanden ist. Koordinaten freier Parkplätze werden an das Navigationssystem übermittelt, das den Fahrer dann zum freien Parkplatz führt.
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Vorteile des Verfahrens sind insbesondere:
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- • Keine Parkplatzdetektions-Infrastruktur wird benötigt.
- • CO2 und Schadstoff-Ausstoß werden minimiert, da Parkplatzsuchende nicht fahren müssen, um einen freien Parkplatz zu finden.
- • Zeit wird gespart, indem man direkt zum Zielparkplatz fährt.
- • Der Verkehrsaufkommen wird gesenkt, und langsame Pkws, die Parkplätze suchen, stören nicht den fließenden Verkehr
- • Sollte es keine freien Parkplätze geben, wird der Suchende darüber informiert, so dass es nicht unnötig nach einem Parkplatz suchen muss.
- • Die Parkplatzsuche kann mit der Routenplanung kombiniert werden, so dass das Navigationssystem auch berücksichtigt, wann der Parkplatz frei werden wird.
- • Mit Prognosen Von Ankunftszeiten, die von Navigationssystemen an das zentrale Parkleitsystem übermittelt werden, kann die Zuordnung von Parkplätzen optimiert werden, so dass Parkplätze möglichst wenig unbesetzt sind.
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Im Folgenden werden beispielhaft zwei Ausführungsbeispiele beschrieben:
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Ausführungsbeispiel 1:
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Gewisse Zonen eines Stadtbereiches werden für das „Kollaborative Parkleitsystem” reserviert. Diese Zonen werden entsprechend gekennzeichnet. In dieser Zone dürfen nur Pkws parken, die von dem zentralen Parkleitsystem einen Parkplatz zugewiesen bekommen haben.
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Benötigte Hardware und Software an den Pkws:
z. B. Navigationsgerät mit Internetverbindung und die Software für das kollaborative Parkleitsystem.
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Das zentrale Parkleitsystem läuft auf einem Server, das an das Internet angebunden ist.
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Die Anforderung der Parkplätze beim zentralen Parkleitsystem kann mit der Navigationssoftware kombiniert sein, so dass z. B. 1 Stunde vor Ankunft einen Parkplatz automatisch angefordert wird.
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Sollte es keine freien Parkplätze geben, wird dem suchenden Pkw mitgeteilt, dass es warten muss. Dafür könnten speziell gekennzeichneten Flächen vorgesehen werden. Sobald ein Parkplatz frei wird, wird dem wartenden Pkw den Parkplatz zugewiesen (FIFO Konzept, oder ggf. Priorisierung nach geeigneten Kriterien).
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Um die Einhaltung der Regeln in der Parkzone zu kontrollieren, wird mit dem Ordnungsamt zusammengearbeitet. Zusätzlich zu der normalen Kontrolle im Rundgang können Beamte gezielt über mögliche Parksünder informiert werden: Bei der Ankunft an dem Parkplatz kann ein Parkender dem zentralen Parkleitsystem mitteilen, dass der zugewiesene Parkplatz bereits besetzt ist. Der Parkende bekommt einen neuen Parkplatz zugewiesen und das Ordnungsamt wird über die Position des möglichen Verstoßes informiert.
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Ausführungsbeispiel 2:
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Bei einem Großereignis wie z. B. eine Weltmeisterschaft ändert sich die Parkplatzsituation für eine gewisse Zeit. Um Parkplätze gezielt kontrollieren und zuweisen zu können, ohne eine Aufwendige Infrastruktur zu installieren, wird das Kollaborative Parkleitsystem eingesetzt.
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Die kontrollierte Parkzone hat nur wenige Zugänge. An diesen Zugängen bekommen die Pkws oder Lkws einen Parkplatz zugewiesen. Dazu bekommen die Parkenden ein Gerät (Parkgerät), das Lokalisiert werden kann. Das Parkgerät kann auch mit dem zentralen Parkleitsystem kommunizieren.
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Das Parkgerät verbindet sich über IEEE 802.15.4 mit über dem Gelände verteilten Access Points, die mit dem zentralen Parkleitsystem verbunden sind. Mit Daten über die Signalstärke zwischen Parkgerät und Access Points können die Parkgeräte deren Position bestimmen.
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Die Parkgeräte sind so konstruiert, dass Sie die Richtung des Parkplatzes anzeigen, und signalisieren, wann die Zielposition erreicht worden ist.
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Beim Verlassen des Parkplatzes kann das Parkgerät die Abweichung von der Zielposition erkennen, und die Freigabe melden. Bei der Ausfahrt werden die Parkgeräte abgegeben.
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Verfahren zum Suchen und Ansteuern eines Parkplatzes für ein Fahrzeug mit einem Gerät, insbesondere mobilen Gerät (z. B. Handy, Smartphone) oder Navigationsgerät, zum Senden einer Parkplatzanforderung und/oder einer Parkplatzfreigabe an ein Parkleitsystem und zum Empfangen einer Parkplatzinformation (INF1, INF2) durch das Parkleitsystem, wobei das Parkleitsystem die Parkplatzbelegung eines Gebietes verwaltet, wobei die Parkplatzanforderung die aktuelle Position des Fahrzeugs und den Zielort umfasst, wobei die Parkplatzfreigabe die Position des Parkplatzes umfasst, und wobei die Parkplatzinformation die Position eines Zielparkplatzes umfasst. Das Verfahren benötigt keine aufwändige Infrastruktur, wie z. B. Parkplatzbelegungsdetektoren. Vorteilhafterweise ermöglicht das Verfahren durch eine Car2Car-Kommunikation ein vollständiges kollaboratives Verhalten der Teilnehmer.
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Bezugszeichenliste
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- KFZ1–KFZ10, PKWA, PKWB
- Fahrzeug
- G1, G2
- Gerät
- PL1–PL4
- Parkleitsystem
- ANF1, ANF2
- Parkplatzanforderung
- INF1, INF2
- Parkplatzinformation
- FREI1, FREI2
- Parkplatzfreigabe
- AS
- Abrechnungssystem
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- IEEE 802.11-Basis [0015]
- IEEE 802.11p [0036]
- 802.11p Standard [0038]
- 802.11 in den Varianten a, b und g [0038]
- IEEE 802.15.4 [0055]