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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Tragen von Gegenständen, insbesondere von Waren zur Warenpräsentation, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedenartige Vorrichtungen zur Warenpräsentation bekannt, bei denen an Wandelementen Konsolen, Tragarme und/oder Aufhänger von Waren gezeigt sind. Insbesondere für die Ladenausstattung und den Ladenbau sind Vorrichtungen gewünscht, die eine leichte Montage oder Demontage von Warenträgern an den entsprechenden Wandelementen, wie beispielsweise Halteprofilen, ermöglichen, um eine Anordnung zur Warenpräsentation bedarfsweise ändern zu können.
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In jüngster Zeit gibt es Bestrebungen die Funktion des Warenträgers zu erweitern. So sieht eine Vorrichtung gemäß
DE 10 2007 020 125 A1 Datenleitungen im Warenträger vor, um verschiedene Informationen der auf dem Warenträger abgelegten Waren abrufen zu können. Bei einer anderen Vorrichtung gemäß
EP 1 476 048 B1 wird durch Zuführung von elektrischer Energie über das Halteprofil in den Warenträger das Vorsehen von Beleuchtungselementen am Warenträger möglich. Diese Erweiterung der Funktionalität des Warenträgers ist jedoch mit einem hohen Montage- und Sicherheitsaufwand verbunden, da die 220 V-Stromleiter nur von Fachpersonal verlegt werden dürfen. Dies schränkt die Variabilität im Ladenbau stark ein. Zusätzlich sind bei derartigen elektrischen Anlagen Sicherheitsvorschriften einzuhalten und es fallen nicht unerhebliche zusätzliche Energiekosten an.
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Eine verbesserte Vorrichtung zeigt das Gebrauchsmuster
DE 20 2008 003 360 U1 . Hier werden für die Elektroinstallation Niederspannungsstromleiter verwendet, die die entsprechenden Verbraucher an den Warenträgern mit der notwendigen elektrischen Energie versorgen. Dies führt zu einer erheblichen Energieeinsparung und darüber hinaus vereinfacht sich die Vorrichtung, da geringere Sicherheitsanforderungen zu erfüllen sind. Die gezeigte Vorrichtung ist mit Leiterbahnen in der wandseitigen Profilschiene ausgestattet. Auch wenn diese Leiterbahnen offen zugänglich sind, stellt dies keine Gefahr dar, da auch ein nicht gewollter Kontakt mit den Niederspannungsstromleitern zu keiner lebensbedrohlichen Situation führt. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist jedoch, dass bei dem gezeigten wandseitigen Stromprofil durch einen Fremdgegenstand, der beispielsweise in die Öffnung der Profilschiene eingeführt wird, leicht ein Kurzschluss ausgelöst werden kann, da durch einen solchen Gegenstand leicht beide Leiterbahnen kontaktiert werden können. Darüber hinaus ist bei dem dort beschriebenen Adapter damit zu rechnen, dass nicht jede Steckverbindung zwischen einem mit dem Adapter bestückten Warenträger und der mit dem Stromprofil ausgerüsteten Profilschiene auch zu einer elektrische Verbindung führt, da die im Adapter angeordneten federbelasteten Kontakte sehr tolleranzempfindlich sind und diese Kontakte auf punktförmige Kontaktstellen von runden Leiterbahnen in dem Stromprofil treffen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Tragen von Gegenständen, insbesondere von Waren zur Warenpräsentation, zur Verfügung zu stellen, die eine leichte Montage sowie Demontage der Warenträger ermöglicht und die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
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Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erfüllt. Diese Vorrichtung besitzt ein an der Wand angeordnetes oder in einer Wand eingelassenes Halteprofil, wie beispielsweise ein stranggepresstes Aluminiumhohlprofil. Gehalten an diesem Halteprofil werden ein oder mehrere Warenträger, die zur Aufnahme, beispielweise zum Auflegen oder Aufhängen, von Waren dienen. Bei einem solchen Warenträger kann es sich beispielsweise um einen Tragboden aus unterschiedlichen Materialien oder eine Glasplatte handeln. Abwandlungen der Erfindung zur Anwendung bei einem Tragbügel, Tragarm oder anderen Formen von Warenträgern sind durch fachmännisches Handeln möglich. Der Warenträger wird über eine Steckverbindung in dem Halteprofil lösbar gehalten. Das Halteprofil weist hierfür eine in Längsrichtung des Profils verlaufende, nach außen offene U-förmige Aufnahme auf. Hier kann der Warenträger mit seiner hinteren Stirnseite bzw. mit am Warenträger vorgesehenen Tragarmen eingreifen. Der Warenträger besitzt zur Erweiterung seiner Funktionalität elektrische Verbraucher, beispielsweise Beleuchtungseinheiten, wie Lumineszenzdioden, Displays oder andere sonstige Kommunikationseinheiten, die über elektrische Schwachstrombahnen als Leiterbahnen mit der notwendigen Energie versorgt werden können.
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Die Zufuhr elektrischer Energie erfolgt ausgehend von einer Stromquelle über Leiterbahnen im Halteprofil und über eine elektrische Verbindung zwischen den Leiterbahnen im Halteprofil mit den Leiterbahnen des Warenträgers bis hin zum Verbraucher. Die elektrische Verbindung wird beim Einstecken des Wartenträgers in die Aufnahme im Halteprofil geschlossen. Bei vorliegender Steckverbindung kontaktieren die elektrischen leitfähigen Kontaktstellen der am Warenträger vorgesehnen Leiterbahnen die Leiterbahnen im Halteprofil. Die hierfür notwendige Stromquelle kann am Halteprofil vorgesehen sein. In einem anderen Ausführungsbeispiel werden Leiterbahnen aus dem Halteprofil heraus zu einer Stromquelle geführt. In bevorzugter Weise erfolgt dies an den das Halteprofil endseitig verschließenden Endstücken.
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Besonders vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Ausgestaltung und Anordnung der Kontakte sowohl am Halteprofil als auch am Warenträger. So werden die Leiterbahnen im Halteprofil so angeordnet, dass eine Leiterbahn an der Rückwand des Halteprofils bzw. einer zur Rückwand parallel angeordneten Wand im Halteprofil vorgesehen ist und eine Leiterbahn an der Unterseite der Aufnahme im Halteprofil bzw. einer zur Unterseite parallel angeordneten Wand im Halteprofil angeordnet wird. Auf diese Weise haben die beiden im Halteprofil vorgesehenen Leiterbahnen eine senkrechte Ausrichtung zueinander. In gleicher Ausrichtung werden die quellenseitigen Kontaktstellen der Leiterbahnen des Warenträgers vorgesehen. Die elektrischen Leiterbahnen im Halteprofil können direkt mit dem Halteprofil verbunden sein, wenn das Halteprofil aus einem isolierenden Werkstoff besteht. Bei metallischen Halteprofilen wird vorzugsweise eine separate Kontaktschiene, beispielsweise eine extrudierte Kunstoffprofilschiene, vorgesehen, die mit den elektrischen Leiterbahnen bestückt wird. Diese Kontaktschiene ist vorzugsweise ein im Querschnitt L-förmiges Profil, wobei die beiden Schenkel des Kunststoffprofils senkrecht aufeinander stehen und Haltemittel für die Leiterbahnen besitzen. Eine Leiterbahn wird an dem aufrecht stehenden Schenkel angeordnet. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um eine im Querschnitt rechteckige, in Längsrichtung des Halteprofils verlaufende Metallschiene bzw. um ein Metallband, wobei diese Leiterbahn über die gesamte Längsausdehnung des Halteprofils eine breite, sich vertikal erstreckende Kontaktfläche zur bedarfsweisen Kontaktierung bildet. Die andere im Wesentlichen horizontal verlaufende Leiterbahn wird an dem waagerechten Schenkel der Kontaktschiene festgelegt. Diese Leiterbahn ist vorzugsweise ein im Querschnitt S-förmiges Metallband, welches sich über die gesamte Längsausdehnung des Halteprofils erstreckt. Da dieses Metallband nur im unteren Bereich an der Kontaktschiene festgelegt ist, bildet der obere Bereich des Metallbandes eine Feder mit einer im Wesentlichen horizontal verlaufenden Kontaktfläche. Die so bestückte Kontaktschiene wird in der Aufnahme des Halteprofils formschlüssig aufgenommen, beispielweise seitlich in die Kontaktschiene eingeschoben. Ist die Kontaktschiene im Halteprofil angeordnet, weist das Halteprofil über seine gesamte Längsausdehnung Kontaktierungsmöglichkeiten auf, nämlich die vertikale bzw. horizontale Kontaktfläche der beiden Leiterbahnen. Die Ausgestaltung der Leiterbahnen und deren Anordnung im Halteprofil oder in der Kontaktschiene lässt sich auch auf andere Weisen realisieren. Wesentlich ist jedoch, dass sich am Halteprofil eine senkrecht angeordnete und eine weitere horizontal angeordnete, möglichst über die gesamte Längsausdehnung verlaufende Kontaktfläche ergibt.
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Diese Kontaktflächen des Halteprofils gelangen mit den quellenseitigen Kontaktstellen der am Warenträger vorgesehenen Leiterbahnen in elektrische Verbindung, sobald der Warenträger in die Aufnahme am Halteprofil eingesteckt wird. Die für den Warenträger vorgesehenen Leiterbahnen besitzen verbraucherseitige Kontaktstellen für den Kontakt zum Verbraucher und an der Quellenseite kontaktieren die elektrisch leitfähigen Kontakte der Leiterbahnen die vorbeschriebenen Kontaktflächen der Leiterbahnen am Halteprofil. Die quellenseitigen Kontaktstellen der Leiterbahnen am Warenträger werden bevorzugt in einem Kontaktgehäuse eines Adapters aufgenommen, welches mit dem Warenträger verbunden ist. Um eine Kontaktierung der vorbeschriebenen Kontaktflächen der Leiterbahnen am Halteprofil zu ermöglichen, müssen diese Kontakte entsprechend ausgerichtet sein.
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Bei einer bevorzugten Ausführung wird ein quellenseitiger Kontakt als Stiftkontakt vorgesehen. Dieser wird in horizontaler Ausrichtung, also der Querrichtung zum Halteprofil, im Adapter angeordnet, so dass er beim Einstecken des Warenträgers gegen die vertikale Kontaktfläche prellt. Eine weitere quellenseitige Kontaktstelle ist in vertikaler Ausrichtung vorgesehen, d. h. kontaktiert in Senkrechtrichtung bezogen auf das Halteprofil. Dieser Kontakt kann beispielsweise ein federnd gelagerter Kontakt sein. Dieser Kontakt berührt bei eingestecktem Warenträger die horizontale Kontaktfläche der am Halteprofil vorgesehenen Leiterbahn.
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Zur Verbindung des Adapters mit dem Warenträger sind verschiedene Ausführungen möglich. Handelt es sich bei dem Warenträger beispielsweise um eine Glasplatte, so kann das Kontaktgehäuse des Adapters in einer Formausnehmung der Glasplatte formschlüssig aufgenommen werden. Eine solche Formausnehmung ist bevorzugt und der Einfachheit halber rund oder oval. Die aus dem Kontaktgehäuse austretenden Leiterbahnen können für eine solche Glasplatte als transparente Folienleitung ausgebildet sein, die auf den Warenträger, d. h. die Glasplatte, aufgeklebt wird. Diese Klebeverbindung kann an der Oberseite, an der Unterseite oder bei Verbundglasplatten zwischen den Glasplatten vorgesehen sein, wenn bei der Verbundglasplatte beispielsweise der Verbraucher in der Verbundglasplatte eingebettet ist.
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Bei einer anderen Ausführungsform, wo der Warenträgers mittels Tragarmen am Halteprofil gehalten wird, kann die Formausnehmung für das Kontaktgehäuse des Adapters an einem Tragarm vorgesehen sein, so dass das Kontaktgehäuse des Adapters ebenfalls formschlüssig in dem Tragarm gehalten ist. Die aus dem Kontaktgehäuse herausführenden Leiternbahnen werden in einer Hülse des Tragarms geschützt aufgenommen. Diese Hülsen des Tragarms können an der Unter- oder Oberseite des Warenträgers angeordnet werden. Bevorzugt werden diese jedoch in zylindrischen Ausnehmungen, die von der hinteren Stirnseite des Warenträgers ausgehen, eingeführt. Eine dieser zylindrischen Ausnehmungen reicht bis zum Verbraucher, so dass die verbraucherseitigen Kontaktstellen der elektrischen Leiterbahnen beim Einsetzen des mit dem Adapter versehenden Tragarm den Verbraucher in dem Warenträger kontaktieren.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach handhabbar und kann damit insbesondere im Ladenbau vorteilhaft Einsatz finden, da sowohl eine Montage als auch Demontage der Warenträger an den wandseitigen Halteprofilen je nach Bedarf vorgenommen werden kann, ohne dass hierfür Fachpersonal notwendig ist. Dies erleichtert einen schnellen Umbau, um neue Waren auch neu präsentieren zu können. Des Weiteren wird durch die verwendeten Niederstrombahnen als Leiterbahnen nur wenig elektrische Energie, beispielsweise zur Beleuchtung, verbraucht. Die mit den Adaptern bestückten Warenträger können in einfachster Weise an den Halteprofilen durch eine Steckverbindung eingeschoben werden. Es wird auch bei herstellungsbedingten Tolleranzen am Warenträger eine sichere Kontaktierung erzielt, da der an der Rückseite des Warenträgers herausragende Stiftkontakt beim Einstecken des Warenträgers gegen eine breite Kontaktfläche der am Halteprofil vorgesehenen Leiterbahn anstoßen kann und der zweite am Warenträger vorgesehene quellenseitige Kontakt sich auf die federnd im Halteprofil gelagerte Leiterbahn schiebt.
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Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Zeichnungen sowie der zugehörigen Beschreibung. Es zeigen:
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1: eine erfindungsgemäße Vorrichtung im montierten Zustand,
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2: eine erfindungsgemäße Vorrichtung vor der Montage,
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3: ein Wandträger mit Tragarmen,
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4: eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung vor der Montage,
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5: eine perspektivischer Ansicht des Halteprofils,
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6a: ein Tragarm mit montiertem Adapter,
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6b: ein Tragarm und Adapter vor der Montage,
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7a: eine Draufsicht auf einen weiteren Adapter,
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7b: eine Seitenansicht des Adapters von 7a,
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8a: ein Querschnitt des Halteprofils,
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8b: das Halteprofil von 8a mit eingesetzter Kontaktschiene und eingestecktem Warenträger,
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8c: ein Ausschnitt von 8b.
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Die 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 für die Warenpräsentation in einer einfachen Ausführung. Bei dem Halteprofil 20, welches an einer Wand befestigt wird, handelt es sich um ein stranggepresstes Aluminiumprofil. In diesem Halteprofil 20 ist ein Warenträger 40, nämlich ein Trägerboden, eingesteckt. Diese Steckverbindung ist lösbar, d. h. der Warenträger kann jederzeit wieder aus dem Halteprofil 20 angehoben und herausgezogen werden. An dem Warenträger 40 ist ein Verbraucher 42, nämlich eine Lumineszenzdiode, vorgesehen. Durch nicht sichtbare Leiterbahnen 53, 54 ist dieser Verbraucher 42 mit den im Halteprofil 20 angeordneten Leiterbahnen 33, 34 verbunden. Diese am Halteprofil 20 vorgesehenen Leiterbahnen 33, 34 sind Teil einer Kontaktschiene 30, die formschlüssig in dem Halteprofil 20 gelagert ist.
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2 zeigt die Vorrichtung 10 von 1 vor der Montage. Zu sehen ist die wandseitige Halteschiene 20. Die Befestigung an der Wand ist in den Ausführungsbeispielen nicht gezeigt. Diese Halteschiene 20 kann auch in einer Wand eingebaut sein oder Teil eines Regals, Schranks oder anderen Möbelstücks oder Traggerüstes sein. Die Halteschiene 20 ist mit der Kontaktschiene 30 bestückt. Der Warenträger 40 besitzt an seiner Oberseite 44 eine als Langloch ausgebildete Rinne 46 für den Verbraucher 42. Des Weiteren sind im Warenträgers 40 zwei zylindrische Ausnehmungen 47, 47' vorgesehen, die von der Rückseite 41 des Warenträgers 40 in diesen hineinreichen, wobei die zylindrische Ausnehmung 47 sich bis zur Rinne 46 erstreckt. Diese zylindrischen Ausnehmungen 47, 47' nehmen Tragarme 60, 60' auf, die von der Rückseite 41 des Warenträgers 40 eingesteckt werden. In diesem Beispiel sind zwei Tragarme 60, 60' vorgesehen. Bei kleineren Warenträgern 40 reicht auch ein Tragarm 60 aus und bei breiteren Warenträgern 40 können auch mehrere Tragarme 60, 60' vorgesehen werden. Der Tragarm 60' dient allein der Halterung des Warenträgers 40. Der Tragarm 60 ist zusätzlich mit einem Adapter 50 ausgerüstet, um neben der mechanischen Verbindung zwischen Halteprofil 20 und Warenträger 40 zusätzlich auch eine elektrische Verbindung von dem Verbraucher 42 zu den am Halteprofil 20 vorgesehenen Leiterbahnen 33, 34 zu schaffen. Endseitig an den Tragarmen 60, 60' ist ein Befestigungsteil 61, 61' vorgesehen. Die Tragarme 60, 60' sind soweit in die Ausnehmungen 47, 47' des Warenträgers 40 eingesteckt, dass sie eine Position, wie in 3 gezeigt, einnehmen. Nach dieser Montage überragen die Befestigungsteile 61, 61' die Rückseite 41 des Warenträgers 40. Die aus den Warenträger 40 herausragenden Teile der Tragarme 60, 60' werden zur Verbindung mit dem Halteprofil 20 in dieses eingeschoben und sind danach nicht mehr sichtbar. Nach dem Vorliegen der Steckverbindung, also der Halterung des Warenträgers 40 am Halteprofil 20, wie in 1 gezeigt, ist somit auch die elektrische Verbindung zwischen Verbraucher 42 und den elektrischen Leiterbahnen 33, 34 im Halteprofil 20 hergestellt, so dass beispielsweise eine Beleuchtung durch den Verbraucher 42 am Warenträger 40 erfolgen kann. Der auf der Oberseite 44 angeordnete Verbraucher 42 kann selbstverständlich auch auf einer anderen Seite des Warenträgers 40, wie beispielsweise an der Unterseite 45, angeordnet sein. Bei diesem Verbraucher 42 kann es sich auch oder zusätzlich um ein Display, eine andere Beleuchtungseinheit oder einen anderen elektrischen Abnehmer handeln.
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In 4 wird das Halteprofil 20 zusammen mit einem weiteren Warenträger 40' gezeigt. Hierbei handelt es sich um eine Glasplatte, die an ihrer hinteren Stirnseite eine Formausnehmung 43 für einen Adapter 50' besitzt. Nicht gezeigt ist der Verbraucher 42, der an der Unterseite der Glasplatte angeordnet ist. Dieser Verbraucher 42 wird über die elektrischen Leiterbahnen 53, 54 kontaktiert. Quellenseitig sind diese Leiterbahnen 53, 54 mit Kontakten 55, 56 ausgestattet, die beim Einschieben des Warenträgers 40' mit seiner hinteren Stirnkante in das Halteprofil 20 mit den Leiterbahnen 33, 34 der Kontaktschiene 30 in Verbindung treten.
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Die Warenträger 40, 40' können an beliebiger Stelle in Längsrichtung 80 des Halteprofils 20 eingesteckt werden und die dort vorgesehenen Leiterbahnen 33, 34 kontaktieren. Das Halteprofil 20 ist besser aus 5 zu ersehen. Dieses Halteprofil 20 besitzt eine nach vorn geöffnete C-förmige Aufnahme 21. In die Öffnung 22 der Aufnahme 21 können Warenträger 40, 40' oder andere Warenträger eingeschoben werden. Die Halteschiene 20 ist mit einer Kontaktschiene 30 bestückt. Hierbei handelt es sich um ein im Querschnitt L-förmiges Kunststoffprofil. Am aufrecht stehenden Schenkel 31 der Kontaktschiene 30 ist die Leiterbahn 33 über Haltemittel 37, 37' festgelegt und an dem waagerechten Schenkel 32 sind Haltemittel 38, 38' für die Leiterbahn 34 vorgesehen, dies ist besser aus 8c zu ersehen. Die Kontaktschiene 30 ist formschlüssig in dem Halteprofil 20 aufgenommen. In diesem Fall im hinteren Bereich der Aufnahme 21. Die Form der Aufnahme 21 ist in diesem Bereich an die Form der Kontaktschiene 30 angepasst, um eine formschlüssige Verbindung zu gewährleisten. Es sind jedoch auch andere Formen oder Verbindungen möglich. Die Kontaktschiene 30 kann zur Verbindung mit dem Halteprofil 20 seitlich in das Halteprofil 20 eingeschoben werden. Im vorderen Bereich der Aufnahme 21 ist in diesem Beispiel zusätzlich ein Auflageprofil 70 vorgesehen.
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Bei dem Halteprofil 20 wird die elektrische Energiezufuhr für die Leiterbahnen 33, 34 über ein endseitiges Endstück 24 realisiert. Die im Halteprofil 20 angeordnete Kontaktschiene 30 überragt dazu das Halteprofil 20 endseitig, so dass es leicht bis in das Endstück 24 eingeführt werden kann. In diesem Endstück 24 sind entsprechende Kontakte für die Leiterbahnen 33, 34 vorgesehen. Zusätzlich kann eine Erdung des Halteprofils 20 vorgenommen werden. Weitere Leitungen führen aus dem Endstück 24 zu einer entsprechenden Stromquelle. Diese Stromquelle liefert dann die elektrische Energie an die Leiterbahnen 33, 34 und bei eingeschobenen Warenträger 40, wie in 1 gezeigt, treten die quellenseitigen Kontakte der am Warenträger 40 vorgesehenen Leiterbahnen 53, 54 mit dem am Halteprofil 20 vorgesehenen Leiterbahnen 33, 34 in Kontakt, so dass die Verbindung zum Verbraucher 42 hergestellt ist.
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Die quellenseitigen Kontakte 55, 56 der am Warenträger 40 vorgesehenen Leiterbahnen 53, 54 sind in einem Kontaktgehäuse 51 des Adapters 50 untergebracht. Bei der Ausführungsform gemäß 3 mit dem Warenträger 40 und den Tragarmen 60, 60' ist der Adapter 50 am Tragarm 60 angeordnet. Diese Verbindung ist besser aus den 6a und 6b zu ersehen. Der Tragarm 60 besteht aus einem Befestigungsteil 61 und einer zylindrischen Hülse 62, die miteinander verbunden sind. Im Befestigungsteil 61 ist eine runde Formausnehmung 63 für das runde Kontaktgehäuse 51 des Adapters 50 vorhanden. Zusätzlich sind benachbart zur Formausnehmung 63 zwei Flügel 64, 65 so ausgestaltet, dass diese für eine formschlüssige Verbindung mit benachbart zum Kontaktgehäuse 51 vorgesehenen Auflagen 58, 59 zusammenwirken, wie dies aus 6a zu ersehen ist. Die elektrischen Leiterbahnen 53, 54 sind nicht vom Kontaktgehäuse 51 aufgenommen, was bei einer anderen Gestaltung eines Kontaktgehäuses möglich wäre. Bei der Verbindung von Adapter 50 und Tragarm 60 werden die elektrischen Leiterbahnen 53, 54 von der Hülse 62 des Tragarms 60 aufgenommen und ragen endseitig aus der Hülse 62 heraus, um, wie aus 2 zu ersehen, bei eingestecktem Tragarm 60 in der Ausnehmung 47 des Warenträgers 40 den Verbraucher 42 an einer entsprechenden Kontaktstelle oder Kontaktfläche kontaktieren zu können. Diese verbraucherseitigen Kontaktstellen der Leiterbahnen 53, 54 können selbstverständlich auch entsprechend an die am Verbraucher 42 vorhandenen Kontaktstellen angepasst werden, um eine sichere Kontaktierung zu gewährleisten.
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7a zeigt eine weitere Form eines Adapters 50'. Ein solcher Adapter 50' wird vorgesehen, wenn ein Warenträger 40, 40' ohne Tragarme 60, 60' am Halteprofil 20 festgelegt werden soll. In diesem Fall besitzt vorteilhafter Weise der Warenträger 40', wie in 4 gezeigt, eine entsprechende Formausnehmung 43 für das Kontaktgehäuse 51' des Adapters 50'. Selbstverständlich kann der Adapter auch in anderer Weise mit dem Warenträger 40' verbunden werden. Diese Anordnung hat jedoch den Vorteil, dass sich bei dem am Halteprofil 20 montierten Warenträger 40' der Adapter 50' innerhalb der Aufnahme 21 befindet. Die Leiterbahnen 53, 54 des Adapters 50' sind in diesem Fall als Folienleitung 52 ausgeführt und werden an der Unterseite des Warenträgers 40' durch eine Klebeverbindung festgelegt.
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7b zeigt den Adapter 50' in einer Seitenansicht. Hier ist gut ersichtlich, dass der eine Kontakt 55 nach vorn aus dem Kontaktgehäuse 51' herausragt, wo hingegen der zweite Kontakt 56 an der Unterseite des Kontaktgehäuses 51' vorgesehen ist. Die gleiche Anordnung ist bei dem Adapter 50 von 6a und 6b zu finden, wo der Stiftkontakt 55 das Adaptergehäuse 51 nach vorne überragt. Der zweite Kontakt 56 an der Unterseite des Adaptergehäuses 51 ist hier nicht zu sehen. Wird ein Warenträger 40, 40' nun mit einem solchen Adapter 50, 50' ausgerüstet und in das Halteprofil 20 eingesteckt, so verschwindet das Kontaktgehäuse 51, 51' innerhalb der Aufnahme 21 des Halteprofils 20 und ist für den Betrachter nicht sichtbar, was gewünscht ist.
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Die mechanische und elektrische Verbindung des Warenträgers 40, 40' mit dem Halteprofil 20 wird besser aus den 8a, 8b und 8c ersichtlich. Die 8a zeigt noch einmal das Halteprofil 20, in diesem Fall als Querschnitt. Das Halteprofil 20 besitzt die nach vorn offene Aufnahme 21 für die Warenträger 40, 40'. Diese Warenträger 40, 40' werden durch die Öffnung 22 in die Aufnahme 21 eingeführt. Benachbart zur Öffnung 22 im vorderen Bereich der Aufnahme 21 ist eine hinterschnittene Längsnut 23 für die Halterung des Auflageprofils 70 vorgesehen. Der hintere Bereich der Aufnahme 21 ist so ausgestaltet, dass die Kontaktschiene 30 formschlüssig aufgenommen werden kann. Für den senkrechten Schenkel 31 der Kontaktschiene 30 ist eine obere Nut 27 vorgesehen. Dieser Schenkel 31 legt sich ansonsten an der Rückseite 26 der Aufnahme 21 an. Der waagerechte Schenkel 32 der Kontaktschiene 30 liegt auf der Unterseite 28 der Aufnahme 21 auf und wird an seinem freien Ende ebenfalls von einer Nut 29 aufgenommen. Zusätzlich ist eine Rastverbindung vorgesehen, bewirkt durch eine in Längsrichtung 80 verlaufende Klemmlippe 25, die an der Unterseite 28 der Aufnahme 21 angeformt ist und in eine Längsnut 39 an der Unterseite der Kontaktschiene 30 eingreift.
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In das mit der Kontaktschiene 30 bestückte Halteprofil 20 wird durch die Öffnung 22 ein Warenträger 40 an beliebiger Stelle in Längsrichtung 80 eingeschoben. Die Einschubrichtung ist die Querrichtung 81. Ist der Warenträger 40 vollständig eingeschoben, so ergibt sich die Situation, gezeigt in 8b. Das Befestigungsteil 61 des Tragarms 60, der mit dem Warenträger 40 verbunden ist, ist in der Aufnahme 21 des Halteprofils 20 eingeschoben und damit auch das Kontaktgehäuse 51, welches am Befestigungsteil 61 formschlüssig aufgenommen ist. In der Seitenansicht von 8b ist von dem Adapter 50 nur die Seitenwand der Auflage 58 zu sehen und die aus dem Kontaktgehäuse 51 herausragenden Kontakte 55, 56. Der in Querrichtung 81 ausgerichtete Stiftkontakt 55 stößt gegen die in Senkrechtrichtung 82 ausgerichtete Kontaktfläche 35 der Leiterbahn 33 und der in Senkrechtrichtung 82 wirkende Kontakt 56 liegt an der Leiterbahn 34 an. Insbesondere aus 8c wird deutlich, dass auch bei herstellungsbedingten Tolleranzen am Warenträger 40, dem Adapter 50 oder der Kontaktschiene 30 eine sichere elektrische Verbindung durch die Steckverbindung realisiert wird, da der in Einsteckrichtung, der Querrichtung 82, ausgerichtete Stiftkontakt 55 auf eine in Senkrechtrichtung 82 sich erstreckende breite Kontaktfläche 35 trifft. Da die Leiterbahn 33 in Längsrichtung 80 verläuft kann die Kontaktierung an jeder beliebigen Stelle in Längsrichtung 80 des Halteprofils 20 vorgenommen werden. Bei der Leiterbahn 33 handelt es sich um ein Metallband. Durch eine Vernickelung ist es gegen Korrosionseinflüsse geschützt. Bei dem an der Unterseite des Adapters 50 vorgesehenen Kontakt 56 ist eine Fehlverbindung ebenfalls ausgeschlossen, da auch hier die am Halteprofil 20 vorgesehene Leiterbahn 34 ebenfalls über die gesamte Längsausdehnung des Halteprofils 20 verläuft und dem Kontakt 56 eine ausreichend breite, bei eingeschobenem Adapter im wesentlichen waagerecht erstreckende Kontaktfläche 36 bietet. Diese Leiterbahn 34 ist ein S-förmig gebogenes Metallband, wobei ausschließlich der untere Bereich der Leiterbahn 34 mittels Haltemitteln 38, 38' an der Kontaktschiene 30 und damit am Halteprofil 20 gehalten wird. Der obere Bereich der Leiterbahn 34 liegt frei und ist somit federnd ausgestaltet, wobei bei eingeschobenen Adapter 50, 50' die Leiterbahn 34 nach unten, in eine waagerechte Ausrichtung gedrückt wird. Die dann nach oben wirkende Federkraft bewirkt eine sichere Anlage am Kontakt 56. In den 8b und 8c ist der obere Bereich der Leiterbahn 34 in entspanntem Zustand gezeigt, um darzustellen, dass die Leiterbahn 34 in jedem Fall den Kontakt 56 zur Kontaktierung erreichen kann.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Warenpräsentation 10 ist für verschiedene Anwendungsbereiche einsetzbar. Ein besonderer Vorteil ist die einfache Bedienung und die sichere Montage. Es wird kein Fachpersonal für den Aufbau einer solchen Vorrichtung 10 benötigt und das Wechseln der Warenträger 40, 40' ist leicht durch Herausziehen und Einschieben der Warenträger 40, 40' möglich, wobei dieser Vorgang selbsterklärend ist. Ist ein Warenträger 40, 40' nach der Montage falsch herum, d. h. mit der Unterseite nach oben in das Halteprofil 20 eingeschoben, wird kein Kontakt hergestellt. Der Warenträger 40, 40' kann dann einfach wieder herausgezogen werden und in der richtigen Ausrichtung mit dem Halteprofil 20 verbunden werden. Durch die Verwendung der Niederstromleiterbahnen ist der Energieverbrauch für die Verbraucher 42 der Warenträger 40, 40' gering. Bei Vorsehen größerer Vorrichtungen 10 mit mehreren Beleuchtungseinheiten an den Warenträgern 40, 40' kann möglicherweise sogar Energie für die Deckenbeleuchtung gespart werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung zu Warenpräsentation
- 20
- Halteprofil
- 21
- Aufnahme
- 22
- Öffnung
- 23
- Längsnut
- 24
- Endstück
- 25
- Klemmlippe
- 26
- Rückwand
- 27
- Nut
- 28
- Unterseite
- 29
- Nut
- 30
- Kontaktschiene
- 31
- Schenkel
- 32
- Schenkel
- 33, 34
- Leiterbahnen
- 35, 36
- Kontaktfläche
- 37, 37'
- Haltemittel
- 38, 38'
- Haltemittel
- 39
- Längsnut
- 40, 40'
- Warenträger
- 41
- Rückseite
- 42
- Verbraucher
- 43
- Formausnehmung
- 44
- Oberseite
- 45
- Unterseite
- 46
- Rinne
- 47, 47'
- zylindrische Ausnehmung
- 50, 50'
- Adapter
- 51, 51'
- Kontaktgehäuse
- 52
- Folie
- 53, 54
- Leiterbahnen
- 55
- Stiftkontakt
- 56
- Kontaktstelle
- 57
- Stirnseite
- 58
- Auflage
- 59
- Auflage
- 60, 60'
- Tragarm
- 61, 61'
- Befestigungsteil
- 62
- Hülse
- 63
- Formausnehmung
- 64, 65
- Flügel
- 66
- Ansatz
- 70
- Auflageprofil
- 80
- Längsrichtung
- 81
- Querrichtung
- 82
- Senkrechtrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007020125 A1 [0003]
- EP 1476048 B1 [0003]
- DE 202008003360 U1 [0004]