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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Überprüfung der
Funktionsfähigkeit eines
Ventils in einem Gaskanal in einer Brennkraftmaschine.
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Neuere
Gesetzgebung, beispielsweise Vorschriften zur OBD (On-Board-Diagnose)
in den USA, erfordert die Diagnose von Komponenten einer Brennkraftmaschine,
welche den Einfluss auf deren Abgaszusammensetzung bzw. auf deren
Schadstoffausstoß haben.
Dabei sind innerhalb eines vorgegebenen Fahrzykluß sämtliche
dieser Komponenten auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Durch
diese Gesetzgebung sollen die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen
sicher reduziert werden. Für
die Kraftfahrzeughersteller müssen
diese Diagnosen möglichst
kostengünstig
und zuverlässig
ablaufen. Die Anzahl der Sensoren in der Brennkraftmaschine soll
so gering wie möglich
gehalten und die Diagnosen basierend auf bereits vorhandenen Sensoren durchgeführt werden.
Ein in diesem Zusammenhang sehr häufig verwendeter Sensor ist
beispielsweise der Lambdasensor, welcher in nahezu jedem Kraftfahrzeug
mit Ottomotor vorhanden ist. Nach einem gängigen Verfahren werden Komponenten,
welche Einfluss auf die Abgaszusammensetzung haben, betätigt und
die Reaktion des Lambdasensors überprüft. Wird
eine Reaktion des Lambdasensors detektiert so gilt die Komponente
als funktionsfähig.
Als Bespiel für
eine solche Komponente ist das Tankentlüftungsventil zu nennen. Nachteilig
an diesem Verfahren ist jedoch, dass sich das Ausgangssignal des Lambdasensors
häufig
durch eine Überlagerung mehrerer
Effekte ergibt, weshalb eine Diagnose einzelner Komponenten nicht
sicher oder nur in ganz bestimmten Betriebszuständen durchgeführt werden kann.
Die Häufigkeit
der durchzuführenden
Diagnosen und der Verlässlichkeit
ist daher eingeschränkt.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Steuervorrichtung zum Überprüfen der
Funktionsfähigkeit
eines Ventils in einem Gaskanal einer Brennkraftmaschine bereitzustellen,
durch welche die Häufigkeit
und die Zuverlässigkeit
der Diagnose des Ventils gesteigert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die Gegenstände der
unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Bei
einem Verfahren zum Überprüfen der Funktionsfähigkeit
eines Ventils in einem Gaskanal einer Brennkraftmaschine gemäß dem Anspruch
1 wird das Ventil mit einem Steuersignal mit einer vorgegebenen
ersten Prüf-Frequenz
betätigt.
Es wird das Ausgangssignal eines Sensors der Brennkraftmaschine
erfasst und das Ausgangssignal des Sensors einer ersten Frequenzanalyse
unterzogen. Das Ventil wird als funktionstüchtig erkannt, falls basierend
auf dem Ergebnis der ersten Frequenzanalyse die erste Prüf-Frequenz
im Ausgangssignal des Sensors nachgewiesen wird.
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Der
Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, dass
die Betätigung
des Ventils von einem Sensor der Brennkraftmaschine erfasst wird
und sich im Ausgangssignal des Sensors widerspiegelt. Da in dem
Roh-Ausgangssignal bzw. in dem Gesamtausgangssignal des Sensors
viele Effekte überlagert
sind, kann der Effekt der Betätigung des
Ventils aus dem Roh-Ausgangssignal des Sensors häufig nicht ohne Weiteres erkannt
werden. Gemäß der Erfindung
wird deshalb das Ventil mit einem Steuersignal mit einer vorgegebenen
ersten Prüf-Frequenz
angesteuert bzw. betätigt.
Das Ausgangssignal des Sensors wird erfasst und einer ersten Frequenzanalyse
unterzogen, wodurch sich ein Frequenzspektrum des Ausgangssignals
des Sensors ergibt. Ist die vorgegebene erste Prüf-Frequenz im Frequenzspektrum
des Ausgangssignals des Sensors erkennbar bzw. nachweisbar, so ist
damit die Funktionsfähigkeit
des Ventils bestätigt.
Der große
Vorteil des Verfahrens ist, dass die Funktionsfähigkeit des Ventils in nahezu
jedem Betriebszustand (Leerlauf, Teillast, Volllast) und mit hoher
Genauigkeit durchgeführt
werden kann. Durch die Frequenzanalyse werden die Einzeleffekte
auf das Sensorsignal separiert und störende Überlagerungen im Roh-Ausgangssignal
des Sensors eliminiert. Dies bedeutet, dass selbst bei einem sehr
schwachen Ansprechen des Sensors auf die Betätigung des Ventils, d. h. bei einer
sehr geringen Amplitude des Ausgangssignals des Sensors eine sichere
Diagnose des Ventils möglich
wird.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens durch Anspruch 2 wird das Ventil
mit einem Steuersignal mit einer vorgegebenen zweiten Prüf-Frequenz
angesteuert, wobei sich die erste Prüf-Frequenz und die zweite Prüf-Frequenz
unterscheiden. Das Ausgangssignal des Sensors wird erneut erfasst
und einer zweiten Frequenzanalyse unterzogen. Das Ventil wird erst
dann als funktionstüchtig
erkannt, falls basierend auf dem Ergebnis der ersten Frequenzanalyse
die erste Prüf-Frequenz
und basierend auf dem Ergebnis der zweiten Frequenzanalyse die zweite Prüf-Frequenz
im Ausgangssignal des Sensors nachgewiesen werden.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 3 wird nach der
Ansteuerung des Ventils mit dem Steuersignal mit der vorgegebenen
ersten Prüf-Frequenz
das Ventil abgeschaltet. Das Ausgangssignal des Sensors der Brennkraftmaschine wird
bei abgeschaltetem Ventil erfasst und einer zweiten Frequenzanalyse
unterzogen. Das Ventil wird erst dann als funktionstüchtig erkannt,
falls basierend auf dem Ergebnis der ersten Frequenzanalyse die
erste Prüf-Frequenz
nachgewiesen wird und basierend auf dem Ergebnis der zweiten Frequenzanalyse
die erste Prüf-Frequenz
nicht mehr nachgewiesen wird.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 4 wird nach der
Ansteuerung des Ventils mit dem Steuersignal mit der vorgegebenen
ersten Prüf-Frequenz
das Ventil mit einem konstanten Steuersignal abgesteuert. Das Ausgangssignal
des Sensors der Brennkraftmaschine wird während der Ansteuerung des Ventils
mit dem konstanten Steuersignal erfasst und das Ausgangssignal des
Sensors einer zweiten Frequenzanalyse unterzogen. Das Ventil wird
erst dann als funktionstüchtig
erkannt, falls basierend auf dem Ergebnis der ersten Frequenzanalyse
die erste Prüf-Frequenz
nachgewiesen wird und basierend auf dem Ergebnis der zweiten Frequenzanalyse
die erste Prüf-Frequenz
nicht mehr nachgewiesen wird.
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Durch
diese Ausgestaltungen des Verfahrens wird die Verlässlichkeit
der Funktionsüberprüfung des
Ventils weiter gesteigert.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 5 handelt es sich
bei dem Ventil um ein Tankentlüftungsventil
oder ein Abgasrückführventil.
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Beide
dieser Ventile sind in Gaskanälen
der Brennkraftmaschine angeordnet. So ist beispielsweise das Tankentlüftungsventil
in einer Entlüftungsleitung
angeordnet, welche eine Gasströmung
von einem Kraftstoffdämpfespeicher
und dem Ansaugtrakt der Brennkraftmaschine ermöglicht. Das Abgasrückführventil
ist in einer Rückführleitung
angeordnet, welches einen Gasstrom vom Abgastrakt zum Ansaugtrakt
der Brennkraftmaschine ermöglicht.
Beide Ventile müssen
gemäß der Gesetzgebung
auf ihre Funktion diagnostiziert werden. Bei beiden Ventilen ergibt
sich häufig
das Problem, dass es nach herkömmlichen
Verfahren nur in ganz speziellen Betriebspunkten, insbesondere im
Leerlauf, diagnostiziert werden können. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
jedoch ist die Diagnose beider Ventile in nahezu jedem Betriebszustand
und mit hoher Verlässlichkeit
durchführbar.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 6 handelt es sich bei
dem Sensor und einem Lastsensor im Ansaugtrakt der Brennkraftmaschine.
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Dabei
kann es sich gemäß der Ausgestaltung
nach Anspruch 7 um einen Drucksensor oder einen Gasmengensensor
handeln.
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Häufig sind
in Brennkraftmaschinen zur Erfassung der Last entweder ein Gasmengensensor oder
ein Saugrohrdrucksensor im Ansaugtrakt der Brennkraftmaschine verbaut.
Ein Ventil, dessen Betätigung
einen Einfluss auf den Luftmengenstrom oder die Druckverhältnisse
im Ansaugtrakt hat, beispielsweise ein Tankentlüftungsventil, kann deshalb mit
diesen Sensoren gut diagnostiziert werden.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 8 handelt es sich
bei dem Sensor um einen Körperschallsensor.
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Bei
manchen Brennkraftmaschinen ist ein Körperschallsensor, beispielsweise
ein Zylinderdrucksensor, verbaut, welcher ebenso die Betätigung des
Ventils erfassen kann. So kann die Bewegung des Aktuators bzw. des
Schließkörpers Schwingungen
oder Erschütterungen
erzeugen, welche durch einen Körperschallsensor
erfasst werden.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 9 ist die Abtastrate
bzw. die Erfassungsrate des Sensors ein ganzzahliges Vielfaches
der Prüf-Frequenz.
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Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass der Einfluss der Betätigung des
Ventils durch den Sensor erfasst und im Ausgangssignal des Sensors
sichtbar wird.
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Eine
Steuervorrichtung für
ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch
10 ist derart mit Mitteln ausgestattet, dass sie das Verfahren nach
einem der Ansprüche
1 bis 8 ausführen
kann.
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In
der Steuervorrichtung sind entsprechende Steuerfunktionen und Datenbanken
in Form von Software implementiert. Bezüglich der sich ergebenden Vorteile
wird auf die Ausführungen
zu den vorherigen Ansprüchen
verwiesen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die beigefügten
Figuren näher
erläutert.
In den Figuren sind:
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1 eine
schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine mit einer Tankentlüftungsvorrichtung;
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2 bis 4 Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Verfahrens
in Form von Ablaufdiagrammen;
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5 eine
schematische Darstellung des Ergebnisses einer Frequenzanalyse des
Ausgangssignals des Sensors.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer Brennkraftmaschine 1 dargestellt. Die Brennkraftmaschine 1 weist
mindestens einen Zylinder 2 und einen in dem Zylinder 2 auf
und ab beweglichen Kolben 3 auf. Die zur Verbrennung nötige Frischluft
wird über einen
Ansaugtrakt 4 in einen von dem Zylinder 2 und dem
Kolben 3 begrenzten Brennraum 5 eingeleitet. Stromabwärts einer
Ansaugöffnung 6 befinden
sich in dem Ansaugtrakt 4 eine Drosselklappe 8 zur
Steuerung der dem Brennräumen
zugeführten
Luftmenge, ein Lastsensor 17, welcher als Luftmengensensor 17 oder
als Drucksensor ausgebildet sein kann, ein Saugrohr 9 und
ein Einlassventil 10, mittels dem der Brennraum 5 mit
dem Ansaugtrakt 4 wahlweise verbunden oder getrennt wird.
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Die
Zündung
der Verbrennung geschieht mittels einer Zündkerze 11. Die durch
die Verbrennung erzeugte Antriebsenergie wird über eine Kurbelwelle 12 an
den Antriebsstrang des Kraftfahrzeuges (nicht dargestellt) übertragen.
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Die
Brennkraftmaschine 1 umfasst ferner einen Zylinderdrucksensor 13,
welcher als Körperschallsensor
ausgebildet ist.
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Die
Verbrennungsabgase werden über
einen Abgastrakt 14 der Brennkraftmaschine 1 abgeführt. Der
Brennraum 5 wird mittels eines Auslassventils 15 mit
dem Abgastrakt 14 wahlweise verbunden oder von diesem getrennt.
Die Abgase werden in einem Abgasreinigungskatalysator 16 gereinigt.
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Der
Abgastrakt 14 und der Ansaugtrakt 4 der Brennkraftmaschine 1 werden über eine
Abgasrückführleitung 7 und
ein darin angeordnetes steuerbares Abgasrückführventil 5 verbunden.
Bei geöffnetem Abgasrückführventil 5 ist
eine Gasströmung
vom Abgastrakt 14 zum Ansaugtrakt 4 möglich.
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Die
Brennkraftmaschine 1 umfasst ferner eine Kraftstoffversorgungseinrichtung
mit einem Kraftstofftank 18, einer Kraftstoffpumpe 19,
einer Hochdruckpumpe 20, einem Druckspeicher 21 und zumindest
einem steuerbaren Einspritzventil 22. Der Kraftstofftank 18 weist
einen verschließbaren
Einfüllstutzen 23 zum
Einfüllen
von Kraftstoff auf. Der Kraftstoff wird mittels der Kraftstoffpumpe 19 über eine Kraftstoffversorgungsleitung 24 dem Einspritzventil 22 zugeführt. In
der Kraftstoffversorgungsleitung 24 sind die Hochdruckpumpe 20 und
der Druckspeicher 21 angeordnet. Die Hochdruckpumpe 20 hat
die Aufgabe, dem Druckspeicher 21 den Kraftstoff mit hohem
Druck zuzuführen.
Der Druckspeicher 21 ist dabei als gemeinsamer Druckspeicher 21 für alle Einspritzventile 22 ausgebildet.
Von ihm aus werden alle Einspritzventile 22 mit druckbeaufschlagtem
Kraftstoff versorgt. Im Ausführungsbeispiel
handelt es sich um eine Brennkraftmaschine 1 mit Kraftstoffdirekteinspritzung,
bei der der Kraftstoff mittels eines in den Brennraum 5 ragenden
Einspritzventils 22 direkt in den Brennraum 5 eingespritzt
wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht
auf diese Art der Kraftstoffeinspritzung beschränkt ist, sondern auch auf andere
Arten der Kraftstoffeinspritzung, wie beispielsweise Saugrohreinspritzung,
anwendbar ist.
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Die
Brennkraftmaschine 1 weist ferner eine Tankentlüftungsvorrichtung
auf. Zu der Tankentlüftungsvorrichtung
gehört
ein Kraftstoffdämpfespeicher 25,
welcher beispielsweise als Aktivkohlebehälter ausgebildet ist und über eine
Verbindungsleitung 26 mit dem Kraftstofftank 18 verbunden
ist. Die in dem Kraftstofftank 18 entstehenden Kraftstoffdämpfe werden
in den Kraftstoffdämpfespeicher 25 geleitet und
dort von der Aktivkohle adsorbiert. Der Kraftstoffdämpfespeicher 25 ist über eine
Entlüftungsleitung 27 mit
dem Saugrohr 9 der Brennkraftmaschine 1 verbunden.
In der Entlüftungsleitung 27 befindet
sich ein steuerbares Tankentlüftungsventil 28.
Ferner kann dem Kraftstoffdämpfespeicher 25 über eine
Belüftungsleitung 29 und
ein optional darin angeordnetes steuerbares Belüftungsventil 30 Frischluft
zugeführt
werden. Aufgrund des Druckgefälles
zwischen der Umgebung und dem Saugrohr 9 wird durch Öffnen des
Tankentlüftungsventils 28 und
des Belüftungsventils 30 ein
Gasstrom vom Kraftstoffdämpfespeicher 25 in
das Saugrohr 9 erreicht. Die dadurch in das Saugrohr 9 gespülten Kraftstoffdämpfe nehmen
dann an der Verbrennung teil.
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Der
Brennkraftmaschine 1 ist eine Steuervorrichtung 31 zugeordnet,
in welcher kennfeldbasierte Motorsteuerungsfunktionen (KF1 bis KF5)
softwaremäßig implementiert
sind. Die Steuervorrichtung 31 ist mit sämtlichen
Aktuatoren und Sensoren der Brennkraftmaschine 1 über Signal-
und Datenleitungen verbunden. Insbesondere ist die Steuervorrichtung 31 mit
dem steuerbaren Belüftungsventil 30, dem
steuerbaren Tankentlüftungsventil 28,
dem Lastsensor 17, der steuerbaren Drosselklappe 8,
dem steuerbaren Einspritzventil 22, der Zündkerze 11, dem
Abgasrückführventil 5 und
dem Zylinderdrucksensor 13 verbunden.
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Der
Ansaugtrakt 4, der Abgastrakt 14, die Entlüftungsleitung 27,
die Abgasrückführleitung 7 sind
Bespiele für
Gasleitungen der Brennkraftmaschine 1 im Sinne der vorliegenden
Anmeldung.
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In
den 2 bis 4 sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens
in Form von Ablaufdiagrammen dargestellt. Beispiele für den „Sensor” im Sinne
der Beschreibung sind dabei der Lastsensor 17 und der Zylinderdrucksensor 13.
Beispiele für
das „Ventil” im Sinne
der Beschreibung sind dabei das Tankentlüftungsventil 28 und
das Abgasrückführventil 5.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
wird im Folgenden anhand der 2 erläutert.
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Das
Verfahren wird in Schritt 200, beispielsweise durch Anlassen
der Brennkraftmaschine 1 gestartet. In Schritt 201 wird
ein Ventil, welches sich in einem Gaswechselkanal der Brennkraftmaschine
befindet, mit einem von der Steuervorrichtung 31 ausgegebenen
Steuersignal mit einer vorgegebenen ersten Prüf-Frequenz fP1 angesteuert
bzw. betätigt. Bei
einem Ventil kann es sich beispielsweise um das Tankentlüftungsventil 28 oder
das Abgasrückführventil 5 der
Brennkraftmaschine 1 handeln. Unter Betätigung des Ventils ist das
periodische Öffnen
und Schließen
des Ventils im Takt der ersten Prüf-Frequenz fP1 zu
verstehen. Die periodische Betätigung des
Ventils hat einen Einfluss auf den Gasmengenstrom und/oder die Druckverhältnisse
im Ansaugtrakt 4 und/oder im Abgastrakt 14 der
Brennkraftmaschine 1. Beispielesweise werden durch die
Ansteuerung des Tankentlüftungsventils 28 mit
der ersten Prüf-Frequenz
fP1 die in dem Kraftstoffdämpfespeicher
adsorbierte Kraftstoffdämpfe über Entlüftungsleitung 27 in
den Ansaugtrakt 4 der Brennkraftmaschine 1 geleitet.
Im Falle der Ansteuerung des Abgasrückführventils 5 mit der
ersten Prüf-Frequenz
fP1 wird Abgas über die Abgasrückführleitung 7 vom
Abgastrakt 14 in den Ansaugtrakt 4 der Brennkraftmaschine 1 geleitet.
Dadurch ändern
sich der Gasmengenstrom und/oder die Druckverhältnisse im Ansaugtrakt 4 im
Rhythmus der ersten Prüf-Frequenz
fP1. Diese periodischen Änderungen werden durch den Lastsensor 17 (Gasmengensensor
oder Drucksensor) erfasst.
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Das
Tankentlüftungsventil 28 sowie
das Abgasrückführventil 5 verfügen über einen
mechanischen Verschlusskörper
(nicht dargestellt), welcher durch die Ansteuerung mit dem Steuersignal
zwischen einer Schließ-
und Offenposition im Rhythmus der ersten Prüf-Frequenz fP1 hin
und her bewegt wird. Dadurch ergibt sich ein Körperschall mit der ersten Prüf-Frequenz
fP1, welcher aufgrund der mechanischen Kopplung
auch vom Zylinderdrucksensor 13 erfasst wird. In den Roh-Ausgangssignalen
des Lastsensors 17 und des Zylinderdrucksensors 13 sind demnach
Signalanteile mit der ersten Prüf-Frequenz fP1 enthalten, welche durch die Ansteuerung
des Ventils (Tankentlüftungsventil
oder Abgasrückführventil) verursacht
und ggf. durch andere Signalfrequenzen überlagert sind.
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In
Schritt 202 wird deshalb das Ausgangssignal des jeweiligen
Sensors (Lastsensor 17 und/oder Brennraumdrucksensor 13)
einer ersten Frequenzanalyse unterzogen und so in die einzelnen
Frequenzanteile zerlegt. Eine derartige Frequenzanalyse kann beispielsweise
mittels einer Fast-Fourier-Transformation durchgeführt werden,
wodurch sich ein Histogramm, d. h. eine Frequenzverteilung des Ausgangssignals,
des Sensors (Lastsensor 17 und/oder Brennraumdrucksensor 13)
ergibt.
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Ein
derartiges Histogramm ist schematisch in 5 dargestellt.
Dabei ist die Anzahl bzw. die Häufigkeit
der Einzelfrequenzen oder Frequenzbereiche f über den einzelnen Frequenzen
bzw. Frequenzbereichen f aufgezeichnet. Das Ausgangssignal des Sensors
wird demnach durch die Frequenzanalyse in diese Einzelfrequenzen
bzw. vorgegebene Frequenzbereiche zerlegt und deren Häufigkeit
bzw. Anzahl im Gesamtsignal dargestellt.
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Im
Schritt 203 der 2 wird überprüft, ob die erste Prüf-Frequenz
fP1 im Frequenzspektrum (siehe 5)
nachgewiesen werden kann. Ist dies nicht der Fall, so wird das Ventil
im Schritt 204 als defekt deklariert. Dies ist deshalb
sinnvoll, da die erste Prüf-Frequenz
fP1 bei einem intakten Ventil im Frequenzspektrum
des Ausgangssignals des Sensors erkennbar sein müsste. Ist dies nicht der Fall,
so ist das Ventil defekt bzw. verklemmt.
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Bei
einem positiven Ergebnis der Abfrage in Schritt 203 wird
das Ventil in Schritt 205 als funktionstüchtig deklariert.
Dies ist beispielsweise in 5 dargestellt,
wo die erste Prüf-Frequenz
fP1 im Frequenzspektrum des Ausgangssignals
des Sensors klar erkennbar ist.
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Ausgehend
von den Schritten 204 und 205 wird das Verfahren
in Schritt 206 beendet.
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Mit
Bezug auf 3 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben.
Dabei entsprechen die Schritte 200 bis 203 denen
der 2, weshalb hier auf eine wiederholte Beschreibung
verzichtet und auf die Erläuterungen
zu 2 verwiesen wird.
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Bei
einem negativen Ergebnis der Abfrage in Schritt 203 wird
in Schritt 303 das Ventil als defekt deklariert (analog
zu Schritt 204 in 2). Bei
einem positiven Ergebnis der Abfrage in Schritt 203 (d.
h. die erste Prüf-Frequenz
fP1 wurde im Frequenzspektrum des Ausgangssignals
des Sensors erkannt; siehe 5) wird
das Ventil im Schritt 300 mit einer zweiten Prüf-Frequenz
fP2 betätigt,
welche sich von der ersten Prüf-Frequenz
unterscheidet. Gleichzeitig wird das Signal des Sensors erfasst.
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In
Schritt 301 wird eine zweite Frequenzanalyse des Signals
des Sensors fP2 durchgeführt und in Schritt 302 überprüft, ob die
zweite Prüf-Frequenz
fP2 im Frequenzspektrum des Sensors vorhanden
ist. Ist dies nicht der Fall, so wird das Ventil mit Schritt 303 als
defekt deklariert. Bei einem positiven Ergebnis der Abfrage in Schritt 302,
d. h. bei einem Nachweis der zweiten Prüf-Frequenz fP2 (siehe 5)
im Ausgangssignal des Sensors, wird das Ventil mit Schritt 304 als
funktionstüchtig
deklariert.
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Ausgehend
von den Schritten 304 und 303
wird das Verfahren
mit Schritt 305 beendet.
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Dieses
Ausführungsbeispiel
des Verfahrens bietet den Vorteil, dass durch Ansteuerung des Ventils
mit einer zweiten Prüf-Frequenz
fP2 und der Durchführung einer zweiten Frequenzanalyse
des Ausgangssignals des Sensors die Sicherheit bzw. die Zuverlässigkeit
der Diagnose des Ventils weiter gesteigert werden kann. Erst wenn
sowohl die erste Prüf-Frequenz
fP2 als auch die zweite Prüf-Frequenz fP2 im Ausgangssignal des Sensors basierend
auf dem Ergebnis der ersten und zweiten Frequenzanalyse nachgewiesen
werden kann, wird das Ventil als funktionstüchtig deklariert.
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Anhand
der 4 wird ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben.
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Auch
hier entsprechen die Schritte 200 bis 203 den
Schritten 200 bis 203 bei 2 und es
wird auf die Ausführungen
zu 2 beschrieben.
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Bei
einem negativen Ergebnis der Abfrage in Schritt 203 wird
das Ventil in Schritt 403 als defekt deklariert.
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Bei
einem positiven Ergebnis der Abfrage in Schritt 203 wird
das Ventil in Schritt 400 abgeschaltet. Unter „Abschalten” ist hier
zu verstehen, dass von der Steuervorrichtung kein Steuersignal an
das Ventil gesendet wird bzw. dass dieses geschlossen ist. Alternativ
zum Abschalten des Ventils kann das Ventil auch mit einem konstanten
Steuersignal (d. h. Steuersignal hat eine konstante Amplitude) betätigt werden.
Es wird das Ausgangssignal des Sensors während bei abgeschaltetem Ventil
bzw. bei dessen Ansteuerung mit dem konstanten Steuersignal erfasst.
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Im
Schritt 401 wird eine zweite Frequenzanalyse des Signals
des Sensors nach dem Abschalten des Ventils bzw. während der
Ansteuerung des Ventils mit dem konstanten Steuersignal durchgeführt.
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In
Schritt 402 wird überprüft, ob auch
nach dem Abschalten des Ventils die erste Prüf-Frequenz fP1 im
zweiten Frequenzspektrum, d. h. im Ergebnis der zweiten Frequenzanalyse,
vorhanden ist. Ist dies der Fall, so wird das Ventil mit Schritt 403 als
defekt deklariert. Dies ist dadurch zu begründen, dass nach dem Abschalten
des Ventils, d. h. wenn das Ventil gar nicht mehr von der Steuervorrichtung
angesteuert wird, auch die erste Prüf-Frequenz fP1 im
Frequenzspektrum des Ausgangssignals des Sensors nicht mehr nachgewiesen
werden darf. Dies gilt auch für den
alternativen Fall, dass das Ventil mit einem Steuersignal mit konstanter
Amplitude angesteuert wird.
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Bei
einem negativen Ergebnis der Abfrage in Schritt 402 wird
das Ventil in Schritt 404 als funktionstüchtig deklariert
wird. Ausgehend von den Schritten 403 oder Schritt 404 wird
das Verfahren mit Schritt 405 beendet.
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Vorteilhaft
an dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist wiederum die erhöhte Zuverlässigkeit
der Diagnose des Ventils. Erst wenn bei Ansteuerung des Ventils
mit der ersten Prüf-Frequenz
fP1 diese auch im Frequenzspektrum des Ausgangssignals des
Sensors erkennbar ist und zusätzlich
nach Abschalten des Ventils nicht mehr im Frequenzspektrum des Ausgangssignals
des Sensors nachgewiesen werden kann, wird das Ventil als ordnungsgemäß funktionierend
deklariert.
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Vorteilhafterweise
ist die Abtastrate des Sensors ein ganzzahliges Vielfaches der ersten
Prüf-Frequenz
fP1 und/oder der zweiten Prüf-Frequenz
fP2. Dadurch wird sichergestellt, dass die
Prüf-Frequenzen
im Ausgangssignal des Sensors erkennbar sind.