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Die
Erfindung betrifft ein Haustürblatt für eine als
Außenabschluss eines Gebäudes geeignete Haustür,
mit einer Wärmedämmeinrichtung zur Wärmedämmung,
wie es aus der
DE
296 17 479 U1 , der
EP
1 568 842 B1 sowie der
EP 1 780 368 A2 bekannt ist. Außerdem
betrifft die Erfindung eine Haustür mit einem solchen Haustürblatt
sowie ein Herstellverfahren hierfür.
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Die
DE 296 17 479 U1 offenbart
eine Haustür mit einem Haustürblatt, bei dem aus
Aluminiumprofilen ein Türblattrahmen gefertigt ist und
an dem Türblattrahmen Motivplatten angebracht sind. Zwischen den
Motivplatten können Füllelemente zur Wärme- und/oder
Schallisolierung vorgesehen sein.
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In
der
EP 1 568 842 B1 ist
ein Haustürblatt für eine Haustür beschrieben,
das einen Türblattrahmen aus Leichtmetallprofilen ausweist.
An dem Türblattrahmen wird eine Sandwichplatte als Türfüllung gehalten,
die aus einer Motivplatte und einer Abschlussplatte und Dämmmaterial
dazwischen gebildet ist.
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Die
EP 1 780 368 A2 offenbart
eine Haustür mit einem Haustürblatt mit Türblattrahmen,
in dem eine Türfüllung eingesetzt ist, die eine
Motivplatte aufweist.
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Allen
oben beschriebenen Haustüren ist gemein, dass sie in der
Regel so gefertigt werden, dass ein umlaufender Türblattrahmen
vorgesehen ist, an dem die Beschläge angeordnet sind. Der
Türblattrahmen ist aus einem Leichtmetall wie beispielsweise
einer Aluminiumlegierung gebildet.
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In
oder an diesen Türblattrahmen wird dann eine Türblattfüllung
eingesetzt. Als Türblattfüllung kommen dazu Sandwichplatten
in Frage. Diese Sandwichplatten weisen Motivplatten, Abschlussplatten
und Dämmmaterial auf.
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Auf
dem Haustürmarkt finden sich viele Firmen, die sich ausschließlich
auf die Herstellung von Türblattfüllungen spezialisiert
haben, da der Aufbau eines Haustürblatts aus einem Türblattrahmen
und einer Türblattfüllung die übliche
Bauweise bei Haustüren darstellt.
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Sandwichplatten
werden dabei meist in den Türblattrahmen eingeführt,
wie das beispielsweise in der
DE 296 17 479 U1 offenbart ist.
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Dabei
weist der Türblattrahmen zusätzlich Verbindungsstege
aus schlecht Wärme leitendem Material auf, um Wärmebrücken
zu vermeiden.
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Solche
Haustüren haben sich in der Praxis bewährt, sie
weisen jedoch einige verbessungswürdige Nachteile auf.
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Haustüren
haben eine Vielzahl von Funktionen, die sie erfüllen müssen,
besonders wichtig ist jedoch die Tatsache, dass sie von den Kunden
unter dem Designaspekt ausgewählt werden. Bauherrn möchten
Haustüren zur Auswahl haben, die optisch zu ihrem Gebäude
passen. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Wahl einer Haustür
ist für den Bauherrn die Dämmfähigkeit,
da eine gut dämmende Haustür zu einem niedrigeren
Energieverbrauch und damit zur Einsparung von Kosten beiträgt.
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Die
aus der
EP 1 568 842
B1 bekannten Haustüren, bei denen eine Sandwichplatte
auf einen Türblattrahmen aus Leichtmetall aufgelegt wird,
haben zwar Produktionsvorteile und Vorteile bei der Wärmedämmung,
wirken allgemein aber sehr wuchtig, da zusätzlich zu der
Sandwichplatte, die je nach geforderter Wärmedämmung
sehr dick ist, noch der Türblattrahmen kommt, der die Tür
noch dicker macht.
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Vielfach
müssen solche Haustüraufbauten zur Wärmedämmung
zusätzlich mit Verbindungsstegen aus einem Material, das
Wärme schlecht leitet, versehen werden. Dies ist in der
Produktion aufwändig und erhöht die Kosten im
Vergleich zu Türen, die solche Wärme dämmenden
Maßnahmen nicht benötigen.
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Haustüren,
bei denen die Sandwichplatte auf den Türblattrahmen aufgelegt
wird, bieten insofern Vorteile, als hier keine große Anzahl
an Verbindungsstegen aus dem schlecht Wärme leitenden Material nötig
sind. Sie haben jedoch ebenfalls einen Nachteil, nämlich
den, dass eine Abdeckleiste vorgesehen ist, die als Abdeckung und
Befestigung der Sandwichplatte verwendet wird. Die Abdeckleiste
ist als Klipsprofil gebildet, d. h. sie ist zumindest teilweise
sichtbar.
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Haustüren
sollten in ihrem Aufbau auch derart gestaltet sein, dass sie äußeren
Einflüssen wie beispielsweise einem Einbruchsversuch oder
auch Naturgewalten eine möglichst hohe Widerstandskraft entgegensetzen,
um so eine Beschädigung zu verhindern oder zumindest zu
erschweren. Dazu tragen flexible Bauteile an der Haustür
aber nicht bei.
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Weiter
sollten Haustüren eine möglichst hohe Wärmedämmfähigkeit
aufweisen, da sich Schwachstellen, die einen höheren Wärmeabfluss aus
dem Gebäude zulassen als ihre direkte Umgebung, negativ
auf die Energieeffizienz des Gebäudes auswirken. Solche
Schwachstellen sind generell am Dach, den Fenstern und Außentüren
zu finden. Deshalb sollten gerade diese Bauelemente eine besonders
gute Wärmedämmfähigkeit aufweisen.
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Jedoch
gerade bei dem Aufbau, bei dem eine Sandwichplatte in einen Türblattrahmen
eingelegt wird, ist eine solche Wärmedämmung aufwändig,
da hier zusätzliche Elemente vorgesehen werden müssen,
um diese Funktion zu erfüllen.
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Ein
problematischer Punkt bei einer vergrößerten Dicke
der Haustür besteht darin, dass der Spalt zwischen einer
Türzarge und dem Haustürblatt größer
gemacht werden muss, damit sich die Haustür öffnet,
und nicht mit der Türzarge verkantet.
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Ein
größerer Spalt wirkt sich negativ auf die oben
erörterte Wärmedämmfunktion der Haustür aus,
und kann sich negativ auf das optische Erscheinungsbild auswirken.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Haustürblatt mit hervorragenden
thermisch dämmenden Eigenschaften zu schaffen, das gleichzeitig
ein eleganteres optisches Erscheinungsbild zur Verfügung stellen
kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Haustürblatt mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst.
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Eine
damit versehene Haustür sowie ein Herstellungsverfahren
sind Gegenstand der Nebenansprüche.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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In
einem Haustürblatt für eine als Außenabschluss
eines Gebäudes vorgesehene Haustür ist vorteilhaft
eine Wärmedämmeinrichtung zur Wärmedämmung
vorgesehen, die vorzugsweise ein nanoporöses Dämmmaterial
enthält.
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Nanoporöses
Dämmmaterial ist ein Werkstoff, der Teilchen und/oder Strukturen
mit einer Größe im nm-Bereich aufweist. Die Teilchen
haben vorzugsweise durch eine Vielzahl von Poren eine sehr große
spezifische Oberfläche. An dieser Oberfläche können
sich Gasmoleküle durch physikalische Adsorption leicht
anlagern. Zum Beispiel wird ein solches Gaspolster zur Wärmedämmung
benutzt, da Gas im Allgemeinen eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweist.
Da die Moleküle an der Teilchenoberfläche adsorbiert
sind, bewegen sie sich nur in geringem Maße, und einer
Wärmeleitung durch Konvektion wird vorgebeugt. Als nanoporöses
Dämmmaterial werden insbesondere Kieselsäureanhydride
mit Poren mit einer Größe im nm-Bereich verwendet,
die im allgemeinen Sprachgebrauch als pyrogene oder nanoporöse
Kieselsäure bezeichnet werden.
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Zusätzlich
oder alternativ ist es auch möglich, Pakete, die mit nanoporösem,
z. B. körnig losem, Dämmmaterial befüllt
sind, zu evakuieren, um so besonders wirksame Vakuumdämmplatten
zu bilden.
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Nanoporöses
Dämmmaterial hat einen um ein vielfaches größeren
Wärmedämmwert als beispielsweise herkömmlicher
PU-Schaum, mit dem Haustüren im Allgemeinen zur Wärmedämmung
ausgeschäumt werden. Wird ein Teil beispielsweise des PU-Schaums
oder auch die gesamte im Türblatt vorhandene Menge dieses
Dämmmaterials durch ein nanoporöses Dämmmaterial
ersetzt, ist es möglich, das Haustürblatt bei
gleicher Wärmedämmleistung wesentlich dünner
zu gestalten, wodurch es noch eleganter wird und noch leichter optisch
in ein Gebäude integriert werden kann.
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Die
nanoporösen Dämmstoffe können z. B. speziell
für diesen Zweck hergestellt sein; es sind aber vorzugsweise
nanoporöse Dämmstoffe einzusetzen, die unter anderem
als Abfallstoff bei der Herstellung von Speichermitteln anfallen.
Vorzugsweise weist der nanoporöse Dämmstoff Kieselsäureaanhydride
auf, die im allgemeinen Sprachgebrauch als pyrogene Kieselsäure
oder nanoporöse Kieselsäure bezeichnet wird.
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Aufgrund
der Korngröße handelt es sich hierbei vorzugsweise
um fließfähiges Partikelmedium, das, um als Dämmmaterial
in Türen eingesetzt werden zu können, unter Vakuum
in einer Folie verschweißt wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung kann an der spezifischen großen
Oberfläche des nanoporösen Dämmmaterials
eine große Anzahl Gasmoleküle absorbiert werden.
Diese Gasmoleküle bilden die Wärmedämmschicht.
Da sie an der Oberfläche der nanoporösen Dämmstoffteilchen
absorbiert sind, können sie nicht zirkulieren, und eine
Wärmeübertragung durch Konvektion wird verhindert.
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Ein
solches nanoporöses Dämmstoffmaterial hat vorzugsweise
einen um einen Faktor 10 höheren Dämmwert als
gewöhnlicher PU-Schaum.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung unter Verwendung fließfähiger
Materialien können durch die Fließfähigkeit
des Materials die Partikel in jeglicher gewünschten Form
als Pakete verschweißt und in andere Strukturen eingebracht
werden.
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Das
nanoporöse Dämmmaterial weist vorzugsweise nanoporöse
Partikel auf. Zum Besipiel werden Partikel und Poren im Nanobereich
eingesetzt. Diese nanoporösen Partikel haben zumeist vorteilhaft
große Oberflächen, an denen Moleküle leicht
absorbiert werden. Die Gasmoleküle haben im Allgemeinen
eine geringe Wärmeleitfähigkeit und sind durch
die Absorption an der Partikeloberfläche immobilisiert,
so dass auch eine Wärmeleitung durch Konvektion verhindert
wird.
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Die
Wärmedämmeinrichtung in dem Haustürblatt
weist vorteilhaft ein Dämmmaterial aus fließfähigen
Partikeln auf. Fließfähige Partikel ermöglichen
es, das Dämmmaterial vorzugsweise in jede gewünschte
Form zu bringen, um es so auch in Bauelemente einbringen zu können,
die außergewöhnliche Formen aufweisen.
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Vorzugsweise
liegen die nanoporösen Partikel ungebunden als fließfähige
Partikel in der Wärmedämmeinrichtung vor. Durch
fehlende chemische oder physikalische Bindungen der Partikel untereinander
lässt sich die freie Formgebung der Dämmschicht
wesentlich verbessern.
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Vorzugsweise
sind die nanoporösen und/oder fließfähigen
Partikel in wenigstens einem Paket eingepresst abgepackt. Das Paket
hält als Hülle die nanoporösen und/oder
fließfähigen Partikel, die darin eingepresst werden,
fest zusammen, und dient weiterhin vorteilhaft als formbestimmende Grundform,
die die Endform des mit nanoporösen Partikeln gefüllten
Paketes vorgibt.
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Das
nanoporöse Dämmmaterial wird vorzugsweise als
Füllung wenigstens einer Vakuumdämmplatte vorgesehen.
Im Vakuum findet keine Wärmeleitung statt, der Wärmetransport
geschieht lediglich durch Wärmestrahlung.
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Wird
das Paket, in dem das nanoporöse Dämmmaterial
als Füllung eingepresst abgepackt ist, evakuiert, sind
nach der Evakuierung vorteilhaft nur noch wenige Gasmoleküle
an der Oberfläche der nanoporösen Teilchen vorhanden.
Die Poren des Dämmmaterials verbleiben ungefüllt.
In diesem Fall dienen die Partikel vorteilhaft als Vakuumträger,
in deren Poren sich das Vakuum befindet. Die Wärmeleitfähigkeit
wird durch das Eintragen eines Vakuums im Vergleich zu absorbierten
Luftmolekülen noch weiter verringert und dadurch die Wärmedämmung erhöht.
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Vorteilhaft
bildet daher das Paket die Vakuumdämmplatte.
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Vorzugsweise
ist eine parallel zur Türblattbreitseite verlaufende Dämmstoffschicht
oder Dämmstofflage innerhalb des Türblatts aus
dem nanoporösen Dämmmaterial gebildet. Damit kann
ein großer Teil des Haustürblatts vorteilhaft
mit einem Dämmmaterial mit hoher Wärmedämmfähigkeit
ausgefüllt werden.
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Dabei
kann die Dämmstoffschicht oder Dämmstofflage je
nach Bedürfnis vorteilhaft aus einem oder mehreren der
Pakete oder Vakuumdämmplatten gebildet sein. Besteht die
Dämmstoffschicht aus mehreren Paketen oder Vakuumdämmplatten, können
diese vorzugsweise nebeneinander und/oder übereinander
angeordnet sein. Durch die Verwendung mehrere Pakete ist es möglich,
Haustürplatten so zu gestalten, dass sie Sichtöffnungen
wie zum Beispiel Glasfenster aufweisen, und trotzdem im Rest komplett
mit einer Dämmstoffschicht ausgefüllt sein können.
Je nach Anzahl der Pakete, die nebeneinander und/oder übereinander
geschichtet sind, erhöht sich die Wärmedämmfähigkeit
des Haustürblatts.
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Der
nanoporöse Dämmstoff weist vorzugsweise nanoporöse
und/oder pyrogene Kieselsäure auf. Dieses Material hat
einen sehr geringen Teilchendurchmesser, insbesondere im Nanometerbereich,
was es besonders fließfähig macht, und/oder eine
hohe spezifische Oberfläche, dass heißt, es umfasst
eine Vielzahl an Poren im Nanobereich, die ein großes Gasvolumen
aufnehmen können, oder im Falle der Vakuumdämmplatte
ein großes Vakuumvolumen und damit eine gute Wärmedämmung
aufweist.
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Weiter
umfasst die Dämmeinrichtung vorzugsweise wenigstens eine
Schaumdämmstofflage aus aufgeschäumtem Dämmstoff,
insbesondere PU-Schaum. Aufgeschäumter Dämmstoff
ist kostengünstig und kann durch Ausschäumen auch
in sehr schmale Aussparungen problemlos eingebracht werden. Deshalb
eignet er sich besonders, um eine Türrohstruktur auszufüllen.
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Vorzugsweise
ist das nanoporöse Dämmmaterial zwischen zwei
Schaumdämmstofflagen eingebettet, da dies die Produktionskosten
erniedrigt.
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Das
Haustürblatt weist vorzugsweise zwei die jeweiligen Breitseiten
bildende Platten auf, die vorteilhaft durch eine Abstandshaltereinrichtung
voneinander beabstandet angeordnet sind, und zwischen denen die
Wärmedämmeinrichtung ausgebildet ist. Mit einem
solchen Aufbau ist es möglich, das nanoporöse
Dämmmaterial an seiner vorbestimmten Position zu halten,
bis der Rest des Haustürblattinneren mit dem Schaumdämmstoff
ausgeschäumt ist.
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Die
Abstandshaltereinrichtung umfasst dabei vorzugsweise mehrere schmale
Stirnseiten des Haustürblattes, die vorteilhaft von Profilleisten
gebildet werden. Längs der Profilleiste erstreckt sich
ein Profilbereich, der vorzugsweise wenigstens teilweise aus thermisch
isolierendem Material gefertigt ist. Die thermisch isolierende Profilleiste
in Verbindung mit dem nanoporösen Dämmmaterial
gewährleistet eine noch weiter verbesserte Wärmedämmfähigkeit
des Haustürblattes.
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Vorzugsweise
ist das thermisch isolierende Material ein faserverstärktes
Kunststoffmaterial, und ist insbesondere in Pultrusionstechnik hergestellt.
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Faserverstärktes
Kunststoffmaterial ist ein Werkstoff, der aus Verstärkungsfasern
und einer Kunststoffmatrix besteht. Die Fasern können beispielsweise
Glasfasern oder auch Kohlenstofffasern sein, es sind jedoch auch
andere Faserarten bekannt.
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Die
Matrix umgibt die Fasern, die durch Adhäsiv- und/oder Kohesivkräfte
an die Matrix gebunden sind.
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Die
Verstärkungsfasern zeichnen sich dadurch aus, dass sie
hohe spezifische Festigkeiten und Steifigkeiten aufweisen. Ohne
den Matrixwerkstoff sind diese hohen spezifischen Festigkeiten und Steifigkeiten
allerdings nicht nutzbar, erst durch eine geeignete Kombination
von Faser- und Matrixwerkstoff entsteht ein neuer Konstruktionswerkstoff.
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Die
mechanischen und thermischen Eigenschaften dieses Konstruktionswerkstoffes
können über eine Vielzahl von Parametern individuell
eingestellt werden. So können unterschiedliche Faser- bzw.
Matrixmaterialien verwendet werden, der Faserwinkel angepasst werden,
die Schichtreihenfolge verändert werden oder auch der Faservolumenanteil je
nach gewünschten Eigenschaften vergrößert
oder verkleinert werden.
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Neben
der Festigkeit weisen Kunsstoffmaterialien generell eine geringe
Wärmeleitfähigkeit auf und können daher
in Zusammenhang mit weiteren Wärmedämmeinrichtungen
eine effektive Wärmedämmung bereitstellen.
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Faserverstärktes
Kunststoffmaterial ist durch die Pultrusionstechnik individuell
auf die Anforderungen des mit dieser Technik hergestellten Bauteils
anpassbar.
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Die
Profilleisten können vorteilhaft sowohl mehrteilig aufgebaut
sein, wobei wenigstens ein Teil aus dem faserverstärkten
Kunststoffmaterial gebildet ist oder sie können vorzugsweise
einstückig und komplett aus dem faserverstärkten
Kunststoffmaterial gebildet sein.
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Vorzugsweise
ist das Haustürblatt in Kasten-Deckel-Konstruktion aufgebaut,
wobei vorzugsweise eine erste der Platten einen durch die Wärmedämmeinrichtung
zu befüllenden Kasten und die zweite der Platten vorzugsweise
einen verschließenden Deckel bildet.
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Vorzugsweise
ist der Kasten durch die erste Platte und die daran befestigte Abstandshaltereinrichtung
gebildet, wobei die Abstandshalteeinrichtung durch einen als Stützkonstruktion
ausgebildeten Türblattrahmen mit vier Türblattrahmenholmen
gebildet ist.
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Vorzugsweise
ist das Paket oder die Vakuumdämmplatte an der Abstandshalteeinrichtung form-
und/oder stoffschlüssig befestigt.
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Die
Haustür mit dem Haustürblatt umfasst vorzugsweise
eine Türzarge.
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In
einem Verfahren zum Herstellen eines Haustürblattes wird
vorteilhaft zunächst eine Kasten-Deckel-Konstruktion vorgesehen,
in die vorzugsweise eine vorgesehene Dämmstofflage aus
nanoporösen Dämmstoffmaterial eingelegt wird,
wonach die Kasten-Deckel-Konstruktion vorteilhaft mit einem Deckel
verschlossen wird.
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Dabei
ist die Dämmstofflage vorzugsweise aus fließfähigen
nanoporösen Partikeln gefertigt, in denen die Partikel
vorzugsweise in eine Umhüllung eingelegt werden, die vorteilhaft
eine Außenform für die Dämmstofflage
vorgibt. Weiter bevorzugt ist die Form an die Kasten-Deckel-Konstruktion
angepasst, und wird nach Einlegen der Partikel zunächst
evakuiert und dann verschlossen.
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Die
Kasten-Deckel-Konstruktion wird vorzugsweise dadurch gebildet, dass
aus Profilleisten, die vorzugsweise wenigstens teilweise aus dem
faserverstärkten Kunststoff in Pultrusionstechnik hergestellt
werden, Türblattrahmenholme eines Türblattes gefertigt
werden, und der Türblattrahmen vorteilhaft aus diesen Türblattrahmenholmen
hergestellt wird. An den Türblattrahmen wird vorteilhaft
nachfolgend eine erste Platte befestigt, die eine der Breitseiten
des Haustürblattes bildet, um so den Kasten der Kasten-Deckel-Konstruktion
zu bilden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigt:
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1 einen
Horizontalschnitt durch eine erste Ausführungsform einer
Haustür mit Haustürblatt und Türzarge;
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2 einen
Vertikalschnitt durch die erste Ausführungsform der Haustür;
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3 einen
Horizontalschnitt durch eine zweite Ausführungsform der
Haustür mit Haustürblatt und Türzarge;
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4 einen
Vertikalschnitt durch die zweite Ausführungsform der Haustür;
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5 einen
Horizontalschnitt durch eine dritte Ausführungsform der
Haustür mit Haustürblatt und Türzarge
und
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6 einen
Vertikalschnitt durch die dritte Ausführungsform der Haustür.
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1 zeigt
einen horizontalen Querschnitt durch eine als Außenabschluss 8 eines
Gebäudes (nicht gezeigt) verwendete Haustür 10 mit
Haustürelementen 11 in Form eines Haustürblatts 12 und
einer Türzarge 14.
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Die
Türzarge 14 umfasst mehrere Zargenholme 16,
von denen in 1 nur die vertikal anzuordnenden
Zargenholme der Haustür 10 gezeigt sind. Zu sehen
sind der schlossseitige Zargenholm 18 auf der linken Seite
in 1 und der bandseitige Zargenholm 20 auf
der rechten Seite der 1.
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Der
schlossseitige Zargenholm 18 umfasst eine erste Profilleiste 22.
Die erste Profilleiste 22 weist mehrere Hohlprofilelemente 24, 24', 24'', 26 auf.
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Das
erste Hohlprofilelement 24, 24', 24'' ist größer
als das zweite Hohlprofilelement 26 ausgebildet. Das erste
Hohlprofilelement 24, 24', 24'' kann, wie
in 1 durch strichpunktierte Linien gezeigt, in verschiedenen
Größen (Hohlprofilelemente 24, 24', 24''),
je nach Bedürfnis und Bauweise des Mauerwerks, gefertigt
werden.
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Das
zweite Hohlprofilelement 26 weist einen Gegenlagermechanismus 30 für
ein an dem Haustürblatt 12 angeordnetes Schloss 31 auf.
Die beiden Hohlprofilelemente 24, 26 sind bevorzugt
aus einem Metall, nämlich hier einem Leichtmetall, genauer
einer Aluminiumlegierung, gefertigt.
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Die
Hohlprofilelemente 24, 24', 24'', 26 sind über
mehrere Verbindungsstege 32, 34 miteinander verbunden.
Die Verbindungsstege 32, 34 sind aus faserverstärktem
Kunststoffmaterial 35 gefertigt. Als faserverstärktes
Kunststoffmaterial 35 dient ein Kohlenfaserverbundwerkstoff.
Ein erster Verbindungssteg 32 weist als Falzbereichsform 32b eine
abgeschrägte beziehungsweise gekrümmte Form auf,
wobei sich die Schräge zum Außenbereich 36 der
Haustür 10 hin verstärkt. Ein zweiter
Verbindungssteg 34, der sich auf der Mauerseite der Türzarge 14 befindet, weist
einen geradlinigen Profilsteg auf, der sich bündig zu mauerseitigen
Profilwänden der Hohlprofilelemente 24, 24', 24'', 26 erstreckt.
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Ein
erster Hohlraum 38, der durch die Verbindung der Hohlprofilelemente 24, 24', 24'', 26 mit
den Verbindungsstegen 32, 34 entsteht, ist mit
einem Dämmmaterial 39, wie Schaumdämmstoff,
insbesondere PU-Schaum, ausgeschäumt.
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Die
Verbindungsstege 32, 34 weisen an ihren Enden
erste schwalbenschwanzartige Vorsprünge 40 auf,
mit denen die Verbindungsstege 32, 34 formschlüssig
im Eingriff mit Trapeznutausbildungen an den Hohlprofilelementen 24, 24', 24'', 26 sind.
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Das
erste Hohlprofilelement 24, 24', 24'' umfasst
eine erste Nut 42, in die eine erste Dichtung 44 eingreifen
kann. Die erste Dichtung 44 dient als Außenabschluss
und greift an einem Außenkantenbereich des Haustürblatts 12 an.
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Der
bandseitige Zargenholm 20 wird durch eine zweite Profilleiste 46 gebildet,
die im Wesentlichen identisch zu der ersten Profilleiste 22 geformt ist.
Ein Unterschied besteht darin, dass sich in dem zweiten Hohlprofilelement 26 der
zweiten Profilleiste 46 als Beschlag 47 kein Gegenlagermechanismus 30,
sondern ein erster Teil 48 eines Schwenkmechanismus 50,
der als Türband 51 ausgebildet ist, befindet.
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Der
Schwenkmechanismus
50 umfasst ein verdeckt liegendes Bandsystem,
wie es genauer in der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2009 004 210.5-23 beschrieben
wird. Diese Patentanmeldung wird durch Bezugnahme in die hiesige
Anmeldung inkorporiert. Es wird für weitere Einzelheiten
des Türbands
51 ausdrücklich auf diese
nicht vorveröffentlichte deutsche Patentanmeldung verwiesen.
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Das
Haustürblatt 12 weist schlossseitig eine an einem
Innenbereich 52 angeordnete Türklinke 54 und
an dem Außenbereich 36 eine Rosette 55 auf. Bei
nicht dargestellten Ausführungsformen ist auch ein Haustürgriff
vorgesehen.
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Das
Haustürblatt 12 weist als tragendes oder stützendes
Element einen aus mehreren Türblattrahmenholmen 56 gebildeten
Türblattrahmen 57 auf. Die Türblattrahmenholme 56 sind
aus weiteren Profilleisten 58, 58a gebildet. Genauer
umfasst das Haustürblatt 12 schlossseitig eine
dritte Profilleiste 58 und bandseitig eine vierte Profilleiste 58a.
Die dritte Profilleiste 58 bildet eine schlossseitige Stirnseite 59 des
Haustürblatts 12 und umfasst mehrere Profilbereiche 60, 62.
In dem dargestellten Beispiel ist ein erster Profilbereich 60 und
ein zweiter Profilbereich 62 vorgesehen. Der erste Profilbereich 60 ist
in Formeingriff mit dem zweiten Profilbereich 62. Der zweite Profilbereich 62 ist
aus einem Leichtmetall, nämlich einer Aluminiumlegierung
gebildet und weist einen Schlossaufnahmebereich zur Aufnahme des
Schlosses 31 auf. Er umfasst eine zweite Nut 66,
die eine zweite Dichtung 68 aufnimmt.
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Der
erste Profilbereich 60 der dritten Profilleiste 58 weist
ein erstes und ein zweites Leistenelement 74, 76 auf.
Das erste Leistenelement 74 ist dabei größer
als das zweite Leistenelement 76. Das erste Leistenelement 74 umfasst
zwei zweite schwalbenschwanzartige Vorsprünge 78,
mit denen die beiden Profilbereiche 60, 62 formschlüssig
aneinander befestigt sind.
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Zum
Außenbereich 36 des Haustürblattes 12 hin
gerichtet weist das erste Leistenelement 74 eine dritte
Nut 80 auf, mittels der das erste Leistenelement 74 eine
erste Platte 82 in Form einer Motivplatte 83 des
Haustürblatts 12 umschließt. Die Motivplatte 83 bildet
im Wesentlichen eine erste Breitseite 84 des Haustürblatts 12.
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Die
erste Platte 82 ist in dem Bereich, in dem sie von dem
ersten Leistenelement 74 über die dritte Nut 80 umschlossen
wird, zum Inneren 86 des Haustürblatts 12 umgebogen.
Das erste Leistenelement 74 weist eine Abrundung 88 in
einem Falzbereich 89 auf und bildet somit einen konvexen
Stirnbereich 90.
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Das
Haustürblatt 12 weist weiter eine zweite Platte 92 in
Form einer Deckplatte 94 auf, die im Wesentlichen eine
zweite Breitseite 96 des Haustürblatts 12 bildet.
Die zweite Platte 92 umschließt den zweiten Profilbereich 62 und
wird von diesem gestützt.
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Die
dritte Profilleiste 58 bildet eine Abstandshalteeinrichtung 98,
die die beiden die Breitseiten 84, 96 bildenden
Platten 82, 92 beabstandet hält. Sie
bildet mit der Platte 82 einen Kasten 100 einer
Kasten-Deckel-Konstruktion 102, die durch die zweite Platte 92 als
Deckel 104 verschlossen wird.
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In
der Abrundung 88 befindet sich eine vierte Nut 106.
In diese vierte Nut 106 ist eine dritte Dichtung 108 eingebracht.
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Das
Haustürblatt 12 weist weiter eine Wärmedämmeinrichtung 112 auf,
um den Außenbereich 36 von dem Innenbereich 52 thermisch
zu isolieren. Die Wärmedämmeinrichtung 112 weist
meist mehrere Dämmstofflagen 114 oder Dämmstoffschichten auf.
Die Dämmstofflagen 114 sind Teil einer Türfüllung 115 für
das Haustürblatt 12.
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Das
erste Leistenelement 74 und das zweite Leistenelement 76 der
dritten Profilleiste 58 sind formschlüssig miteinander
verbunden. Das erste Leistenelement 74, das zweite Leistenelement 76 und
der zweite Profilbereich 62 bilden eine Aussparung 116,
in der eine der Dämmstofflagen 114 formschlüssig
aufgenommen und gehalten ist, die durch eine Vakuumdämmplatte 118 gebildet
wird. Diese Vakuumdämmplatte weist in der dargestellten
Ausführungsform ein Kieselsäureanhydrid 120 in
Form pyrogener oder nanoporöser Kieselsäure 122 auf.
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Der
bandseitige Zargenholm 20 ist im Wesentlichen durch die
vierte Profilleiste 58a gebildet, die identisch zu der
dritten Profilleiste 58 gebildet ist und die bandseitige
Stirnseite 124 bildet. Als einziger Unterschied weist der
zweite Profilbereich 62 der vierten Profilleiste 58a in
seinem Inneren nicht den Gegenlagermechanismus 30 auf,
sondern einen Bandaufnahmebereich 126 für einen
zweiten Teil 128 des Schwenkmechanismus 50.
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Der
Schwenkmechanismus 50 weist ein durch das Türband 51 gebildetes
Drehgelenk auf, das das zweite Hohlprofilelement 26 der
zweiten Profilleiste 48 mit dem zweiten Profilbereich 62 der
vierten Profilleiste 58a verbindet. Das Schloss 31 weist einen
oder mehrere Schnäpper 132 auf, der oder die in
eine entsprechende Schnäpperaufnahme 134 des Gegenlagermechanismus 30 in
dem zweiten Hohlprofilelement 26 der ersten Profilleiste 22 einrastet. Weiter
ist eine Mehrfachverriegelungseinrichtung (nicht dargestellt) mit
mehreren Riegeln vorgesehen, die durch einen Schlüssel
oder dergleichen oder ein Motorschloss nach Personenidentifikation
zum Ver- und Entriegeln der Haustür betätigbar
sind.
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Die
erste Breitseite 84 ist kleiner, insbesondere schmäler
als die zweite Breitseite 96. An den Stirnseiten ist als Übergang
von der schmalen ersten Breitseite 84 zur breiteren zweiten
Breitseite 96 der Falzbereich 89 mit der Abrundung 88 oder
in einer alternativen, nicht dargestellten Ausführung einer
Abschrägung vorgesehen. Die Vakuumdämmplatte 96 ist
als Paket 136 ausgebildet und erstreckt sich im Inneren 86 des
Haustürblatts 12 parallel zu den beiden Breitseiten 84, 96.
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Durch
die Anordnung der Vakuumdämmplatte 96 entstehen
zwei zweite Hohlräume 138, die mit einem eine
weitere der Dämmstofflagen 114 bildenden Schaumdämmstoff 140 ausgeschäumt
sind. Durch den Schaumdämmstoff 140 ist auch eine
fünfte Nut 142 in dem ersten Leistenelement 74 ausgeschäumt,
die sich zum Inneren 86 hin öffnend zwecks formschlüssiger
Aufnahme der Wärmedämmeinrichtung 112 erstreckt..
-
Die
Wärmedämmeinrichtung 112 weist weitere
Bauteile auf, die aus faserverstärktem Kunststoffmaterial 35 gebildet
sind und die zur Wärmedämmung Bereiche, die mit
dem Außenbereich 36 in Kontakt stehen, mit Bereichen,
die mit dem Innenbereich 52 in Kontakt stehen, verbinden.
Das faserverstärkte Kunststoffmaterial 35 weist
eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit auf, wodurch
Wärmebrücken vermieden werden können,
d. h. es wirkt als thermisch isolierendes Material.
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In
jedem Zargenholm 16 wird zusätzlich der Hohlraum 38 durch
einen Schaumdämmstoff 142 ausgeschäumt,
um so die Wärmedämmfähigkeit der Türzarge 14 noch
weiter zu erhöhen. In dem Haustürblatt 12 wirkt
zusätzlich zu dem Schaumdämmstoff 140 noch
die Vakuumdämmplatte 118 als Wärmedämmplatte.
-
Die
Vakuumdämmplatte 118 ist durch fließfähiges
nanoporöses Dämmmaterial 148 gebildet,
das als Partikelmedium in einer Folie 150, die als Hülle 152 oder
Umhüllung die Grundform für das Paket 136 vorgibt,
eingefüllt worden ist. Anschließend wird die Hülle 152 evakuiert,
um sie fest gegen das Partikelmedium zu pressen. Das Paket 136 weist
somit ein Vakuum auf.
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Eine
solche Wärmedämmplatte hat einen um ein vielfaches
höheren Wärmedämmwert als herkömmlicher
Schaumdämmstoff. Daher wird durch die Verwendung einer
solchen Wärmedämmplatte die Wärmedämmfunktion
des Haustürblattes 12 um ein Vielfaches gesteigert.
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Das
erste Leistenelement 74 des ersten Profilbereichs 60 in
dem Haustürblatt 12 ist ebenfalls aus faserverstärktem
Kunststoffmaterial 35 gebildet. Dies verhindert zum Einen
wegen der geringen Wärmeleitfähigkeit dieses Materiales
eine Wärmebrücke, zum Anderen macht es das Haustürblatt 12 aufgrund der mechanischen
Eigenschaften des faserverstärkten Kunststoffmaterials 35 besonders
in diesem Bereich widerstandsfähig. Gerade dieser Bereich
wird insbesondere im Betrieb stärker beansprucht.
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Da
auch der erste Verbindungssteg 32 des Zargenholms 16 aus
dem faserverstärkten Kunststoffmaterial 35 gebildet
ist, ist der Gesamtbereich der Haustür 10 äußerst
robust und widerstandsfähig.
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Das
erste Leistenelement 74 der dritten Profilleiste 58 und
der erste Verbindungssteg 32 des Zargenholmes 16 sind
abgerundet gebildet – Abrundung 88 – und
weisen eine zueinander komplementäre Form auf. Diese Form
ist derart ausgebildet, dass das Haustürblatt 12 dicker
gestaltet werden kann, ohne dass sich das Haustürblatt 12 an
dem Zargenholm 16 verkantet. Bei anders geformten Haustürblättern
müsste, um dieses zu verhindern, der Türspalt 156 verbreitert
werden. Dieser Türspalt 156 kann hier aber aufgrund
des verbesserten Designs schmal gehalten werden, was zur Wärmedämmung beiträgt.
Durch die abgerundete Form ist auch die Beanspruchung der dritten
Dichtung 92, die an dem ersten Leistenelement 74 in
der vierten Nut 90 befestigt ist, verringert.
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Die
Haustür 10 weist zwischen dem Zargenholm 16 und
dem Haustürblatt 12 drei Dichtungen 44, 68, 108 auf.
Dadurch entstehen im Türspalt 156 im Schließzustand
der Haustür 10 zwei Luftkammern 158, 160.
Durch eine Mehrzahl von Luftkammern ist es möglich, die
Konvektion der Luft gering zu halten, d. h. eine Konvektionsbarriere
zu bilden, und so den Wärmeaustausch zu behindern. Dadurch
wird die Wärmedämmfähigkeit der Haustür 10 noch
weiter verbessert.
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Die
Abrundung 88 des ersten Leistenelements 74 der
dritten Profilleiste 58 bewirkt außerdem, dass
das Haustürblatt 12 elegant und filigran wirkt. Es
ist daher möglich, auch dicke Türen, die durch
ihre Dicke eine große Menge an Wärmedämmmaterialien in
ihrem Inneren aufnehmen können, elegant und filigran wirken
zu lassen.
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2 zeigt
einen vertikalen Querschnitt durch die Haustür 10 mit
dem Haustürblatt 12 und der Türzarge 14.
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Da
die Haustür 10 nach dem Gleichteileprinzip aufgebaut
ist, unterscheidet sich die vertikale Richtung von der horizontalen
Richtung lediglich durch den Bodenbereich 162. Im Folgenden
werden lediglich die Bauteile beschrieben, die sich von den in 1 beschriebenen
Bauteilen unterscheiden. Gleiche Bauteile tragen die gleichen Bezugszeichen
und deren Beschreibung wird nicht wiederholt.
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Im
Bodenbereich 162 weist die Haustür 10 statt
eines Zargenholmes 16 ein Schwellenprofil 164 einer
Türschwelle 166 auf. Die Türschwelle 166 umfasst
ein drittes Hohlprofilelement 168 und einen Bodeneinstand 170.
Das dritte Hohlprofilelement 168 und der Bodeneinstand 170 sind
durch mehrere Befestigungselemente 172, insbesondere Schrauben, aneinander
befestigt.
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Das
dritte Hohlprofilelement 168 ist in den Boden 174 eingelassen
und in dem hier gezeigten Beispiel aus dem faserverstärkten
Kunststoffmaterial 35 gebildet. Das Hohlprofilelement 168 weist
in dem dargestellten Beispiel zwei Hohlkammern 176, 178 auf,
die durch Metallkantrohre 180 verstärkt sein können.
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Der
Bodeneinstand 170 umfasst einen außenseitigen
Bereich 182 und einen innenseitigen Bereich 184.
Beide Bereiche 182, 184 sind aus Metall, insbesondere
Leichtmetall, wie etwa einer Aluminiumlegierung gebildet. Der außenseitige
Bereich 182 weist ein Metallprofilelement mit einem Vorsprungsbereich 188 mit
einem Vorsprung 190 auf, an den eine an der unteren Stirnseite 192 des
Haustürblatts 12 angebrachte vierte Dichtung 194 stößt.
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Der
außenseitige Bereich 182 und der innenseitige
Bereich 184 des Bodeneinstands 170 sind durch
ein Verbindungsstück 196 miteinander verbunden.
In der in 2 dargestellten ersten Ausführungsform
hat das Verbindungsstück 196 ein wie ein Hundeknochen
geformtes Profil.
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Die
Befestigungselemente 172 sind mit einem Steg 198 überdeckt,
der vorzugsweise aus dem faserverstärkten Kunststoffmaterial 35 gebildet
ist.
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Neben
der vierten Dichtung 194 weist das Haustürblatt 12 am
Bodenbereich 176 noch die zweite Dichtung 68 auf.
Im Gegensatz zu dem horizontalen Bereich der Haustür 10,
der in 1 dargestellt ist, umfasst der vertikale Bereich
der Haustür 10 im Bodenbereich 176 nur
zwei statt drei Dichtungen.
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Außerdem
umgreift das erste Leistenelement 74 im Bodenbereich 176 nicht
die erste Platte 82, sondern diese steht hier über
das erste Leistenelement 74 über.
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Die
Verwendung des faserverstärkten Kunststoffmaterials 35 ist
im Bodenbereich 176 von Vorteil, da auch hier je nach Beanspruchung
große Kräfte wirken können, andererseits
auch hier das Vermeiden von Wärmebrücken sinnvoll
ist. Der Bodenbereich 176 ist dadurch robuster und widerstandsfähiger,
und dennoch wärmeisoliert.
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Aus
Stabilitätsgründen ist es von Vorteil, dass sowohl
der außenseitige Bereich 182 als auch der innenseitige
Bereich 184 des Bodeneinstands 170 mit jeweils
einem eigenen Befestigungselement 172 an dem dritten Hohlprofilelement 168 befestigt ist.
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Der
Vorsprung 190 des außenseitigen Bereichs 182 vermeidet
das Eindringen von Schmutz oder Niederschlag über die Türschwelle 166.
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3 und 4 zeigen
eine zweite Ausführungsform der Haustür 10 mit
dem Haustürblatt 12 und der Türzarge 14,
wobei 3 einen horizontalen Querschnitt und 4 einen
vertikalen Querschnitt durch die Haustür 10 zeigt.
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Die
Elemente, die in der zweiten Ausführungsform gemäß 3 und 4 Verwendung
finden, unterscheiden sich nur wenig von den Elementen der ersten,
in 1 und 2 gezeigten und oben beschriebenen
Ausführungsform. Im Folgenden werden nur die Unterschiede
zur ersten Ausführungsform beschrieben. Gleiche Elemente
sind mit gleichen Bezugszeichen versehen und deren Beschreibung
wird nicht wiederholt.
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Im
horizontalen Bereich unterscheidet sich die erste von der zweiten
Ausführungsform lediglich dadurch, dass kein zweites Leistenelement 76 im ersten
Profilbereich 60 der dritten Profilleiste 58 vorhanden
ist. Aus diesem Grund wird die Vakuumdämmplatte 96 nicht
formschlüssig zwischen dem ersten Profilbereich 60 und
dem zweiten Profilbereich 62 gehalten, sondern ist vorzugsweise
stoffschlüssig an dem zweiten Profilbereich 62 befestigt. Dies
vereinfacht die Produktion und macht sie kostengünstiger,
da ein Leistenelement weniger produziert werden muss.
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Im
Bodenbereich 162 unterscheiden sich die beiden Ausführungsformen,
wie in 4 gezeigt, dadurch, dass das Verbindungsstück 196 nicht
wie ein Hundeknochen geformt ist, sondern mit einem ringförmigen
Stegbereich 200 versehen ist. Das Verbindungsstück 196 füllt
damit den gesamten Zwischenraum 202 zwischen dem außenseitigen
Bereich 182 und dem innenseitigen Bereich 186 des
Bodeneinstands 170 aus, und macht somit den Aufbau noch stabiler.
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Statt
der vierten Dichtung 194, die größer
ist als die anderen in der ersten Ausführungsform verwendeten
Dichtungen 44, 68, wird eine kleinere fünfte
Dichtung 204 verwendet, die mit einem Verbindungsprofil 206 an
der zweiten Nut 66 im ersten Profilbereich 60 befestigt
ist. Die fünfte Dichtung 204 ist in eine sechste
Nut 208 in dem Verbindungsprofil 206 eingebracht.
Damit ist es möglich, überall die gleichen Dichtungen
zu verwenden, was Logistik- und Lagerkosten verringert. Das Verbindungsprofil 206 weist
einen Stützbereich 210 auf, der komplementär zu
der Abrundung 88 ausgebildet ist und sich darauf abstützt.
Der Stützbereich 210 unterstützt einen überstehenden
unteren Randbereich 212 der Motivplatte 83.
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5 und 6 zeigen
eine dritte Ausführungsform der Haustür 10 mit
dem Haustürblatt 12 und der Türzarge 14,
wobei 5 einen horizontalen und 6 einen
vertikalen Querschnitt durch die Haustür 10 zeigt.
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Auch
hier werden nur die Unterschiede zu den anderen beiden Ausführungsformen
beschrieben. Gleiche Bezugszeichen betreffen entsprechende Elemente,
deren Beschreibung nicht wiederholt wird.
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Die
dritte Ausführungsform unterscheidet sich von den beiden
anderen Ausführungsformen dadurch, dass die beiden Profilbereiche 60, 62 der
dritten Profilleiste 58 als Bereiche eines einstückigen Hohlprofil 214,
das komplett aus dem faserverstärkten Kunststoffmaterial 35 gebildet
ist, ausgebildet sind.
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Dies
erhöht die Widerstandsfähigkeit des Haustürblatts 12,
da keine möglichen Schwachstellen durch Verbindungsbereiche
zwischen Leistenelementen mehr vorhanden sind. Auch bewirkt das
Ersetzen des Metalls des zweiten Profilbereichs 62 durch
das faserverstärkte Kunststoffmaterial 35 eine noch
bessere Wärmedämmung, da nun gar kein gut wärmeleitendes
Material an der dritten Profilleiste 58 mehr vorhanden
ist. Zusätzlich entfallen eine separate Herstellung von
Leichtmetallprofilen und die Verbindung derselben mit den aus dem
faserverstärkten Kunststoffmaterial 35 gefertigten
Profilbereichen.
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Die
Vakuumdämmplatte 118 ist kleiner ausgebildet als
in den anderen beiden Ausführungsformen und über
eine Klebeverbindung 216 an dem zweiten Profilbereich 62 befestigt.
Da kein metallisches und somit kein gut wärmeleitendes
Material mehr in dem Inneren 86 des Haustürblatts 12 vorhanden
ist, kann Dämmmaterial eingespart werden, was den Aufbau
kostengünstiger macht.
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Bei
der dritten Ausführungsform ist der Bodeneinstand 170 einstückig
aus faserverstärktem Kunststoffmaterial 35 gebildet.
Die Befestigungselemente 172 sind nur noch einzeln mit
einem kleinen, ebenfalls aus faserverstärktem Kunststoffmaterial 35 gefertigten
Deckel 218 abgedeckt. Der Vorsprung 190 ist zusätzlich
mit einer Außenabdichtung 220 verstärkt
und versiegelt.
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Auch
im Bodenbereich 162 trägt das verwendete Material
zu einer besseren Wärmedämmung und einer größeren
Robustigkeit des Bodeneinstands 170 bei.
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Das
faserverstärkte Kunststoffmaterial 35 hat zwar
gewisse Vorzüge bezüglich seiner Widerstandskraft
und seiner Wärmedämmfähigkeit gegenüber
metallenen Werkstoffen. Zumeist ist es jedoch wesentlich teurer.
Deshalb ist es von Vorteil, wenn verschiedene Ausführungsformen
zur Verfügung stehen, die unterschiedliche Anteile des
jeweiligen Materials aufweisen. So kann sich der Bauherr nach Abwägung
des Kosten-Nutzen-Faktors für eine für ihn passende
Lösung entscheiden.
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Die
Herstellung der Haustür 10 wird im folgenden am
Beispiel der ersten Ausführungsform, die in den 1 und 2 gezeigt
ist, beschrieben.
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In
Pultrusionstechnik werden die Verbindungsstege 32, 34 und
die Leistenelemente 74, 76 sowie der Profilbereich 62 der
dritten Profilleiste 58 gebildet. Weiterhin werden, ebenfalls
in Pultrusionstechnik die Bereiche 182, 184 des
Bodeneinstands 170, das Verbindungsstück 196 sowie
ein Steg 198 gebildet.
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Hierzu
werden Verstärkungsfasern entweder in einem offenen oder
einem geschlossenen Verfahren mit Harz getränkt.
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Im
offenen Verfahren werden die Verstärkungsfasern über
eine Tauchwalze von ihren Stelllagen in eine Harzwanne (auch Tränkwanne)
geführt. Ein Kadiergitter sorgt für die gewünschte
Verteilung der Fasern im späteren Profil. Diese werden
in einer Harzwanne mit Kunstharz getränkt und durchlaufen mehrere
Vorformstationen, die das Faserharzgemisch immer näher
an die gewünschte, endgültige Form heranführen.
Im geschlossenen Verfahren treten die gesamten Verstärkungsfasern
erst im formgebenden Werkzeug mit dem Harz – dann allerdings
mit erhöhtem Druck – in Kontakt.
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Einmal
im Werkzeug angelangt, wird der duroplastische Kunststoff bei Temperaturen
zwischen 100 und 200°C (je nach Material) kontinuierlich
gehärtet (Heißaushärteverfahren). Bei
großvolumigen Profilen ist auf eine möglichst
konstante Wärmeverteilung zu achten, um Rissen vorzubeugen.
Das so ausgehärtete Profil wird anschließend in
beliebig lange Teile zersägt. Der gesamte Prozess wird
durch ein Ziehwerkzeug z. B. in Form eines Raupenabzugs oder von
reversierenden hydraulischen Greifern in Gang gehalten, welches
das fertige Profil und somit die Fasern mitsamt dem Harz und dem
Verstärkungsmaterial aus dem Härtungswerkzeug
herauszieht.
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Weiter
werden in üblicher Weise zur Herstellung von Aluminiumlegierungsprofilen
die Hohlprofilelemente 24, 26 und der zweite Profilbereich 62 der dritten
Profilleiste 58 durch Umformen hergestellt. Umformen ist
der Oberbegriff aller Fertigungsverfahren, in denen Metalle gezielt
plastisch in eine andere Form gebracht werden. Dabei wird ein urgeformtes (=
gegossenes) Vormaterial (ein Strang aus dem Strangguss oder ein
Block aus dem Blockguss) in Halbzeug umgeformt (erste Verarbeitungsstufe)
oder Werkstücke aus dem Halbzeug erzeugt (zweite Verarbeitungsstufe).
Das Volumen vor und nach dem Umformen ist gleich; die Masse und
der Zusammenhalt des Werkstoffs werden bei der Umformung beibehalten.
Man unterscheidet zwischen Kalt- und Warmumformung. Bei Warmumformung
kommt es regelmäßig zur Rekristallisation, die
einer Verfestigung des Werkstoffes entgegenwirkt. Als Kaltumformung
wird eine Verformung unterhalb der Rekristallisationstemperatur
bezeichnet. Bei ihr kommt es zu einer Verfestigung bei verminderter
Zähigkeit.
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Die
beiden Hohlprofilelemente 24, 26 werden über
Formeingriff mit Verbindungsstegen 32, 34 zur
ersten Profilleiste 22 verbunden, die ein Element der Türzarge 14 bildet.
Der entstehenden erste Hohlraum zwischen den beiden Hohlprofilelementen 24, 26 und
den Verbindungsstegen 32, 34 wird mit einem Dämmmaterial 39 ausgeschäumt.
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Ebenso
werden das erste und zweite Leistenelement 74, 76 zum
ersten Profilbereich 60 der dritten Profilleiste 58 verbunden.
Der so gebildete erste Profilbereich 60 wird mit dem zweiten
Profilbereich 62 zur Bildung der dritten Profilleiste 58 über Formeingriff
verbunden.
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Sind
die Maße einer bestellten Haustür bekannt, werden
von diesen Rohprofilen jeweils passende Längen abgeschnitten.
Aus den dritten Profilleisten 58 wird der Türblattrahmen 57 gebildet.
Aus den ersten Profilleisten 22 wird die Türzarge
gebildet.
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Zum
Herstellen der Vakuumdämmplatte 118 wird wie folgt
vorgegangen:
Das nanoporöse Dämmmaterial 148,
das nanoporöse Kieselsäure 122 aufweist,
wird in einer Form, die die Außenform des Pakets 136 vorgibt
in die Folie 150 gepackt. Die Folie 150 wird verschlossen
und während des Verschließens wird dieses so entstehende
Paket 136 evakuiert.
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An
den ersten Profilbereich 60 der den Türblattrahmen 57 bildenden
dritten Profilleisten 58 wird eine der beiden Platten 82, 92,
z. B. die Motivplatte 83, angebracht, um den Kasten 100 der
Kasten-Deckel-Konstruktion 102 zu bilden.
-
Die
Vakuumdämmplatte 118 wird eingelegt, ein Schaumdämmstoff 140 eingebracht,
und anschließende der Kasten 100 mit einer zweiten
Platte 92, z. B. in Form einer Deckplatte 94 verschlossen.
In diesem Zustand erfolgt das Ausschäumen der verbliebenen
Hohlräume des Haustürblatts mittels des aufschäumenden
Schaumdämmstoffs 140.
-
Dann
werden Beschläge angebracht, wie das Schloss 31,
die Türbänder 51, der Gegenlagermechanismus 30,
der Schwenkmechanismus 50, die Türklinke 54 und
die Rosette 55.
-
Außerdem
werden die Dichtungen 44, 68, 108, 194 in
die entsprechenden Nuten eingebracht. Dieser Schritt kann auch bereits
vor dem Zuschnitt der Rohprofile erfolgen.
-
Die
Tür wird zur Baustelle geliefert und dort eingebaut.
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- 8
- Außenabschluss
- 10
- Haustür
- 11
- Haustürelemente
- 12
- Haustürblatt
- 14
- Türzarge
- 16
- Zargenholm
- 18
- schlossseitiger
Zargenholm
- 20
- bandseitiger
Zargenholm
- 22
- erste
Profilleiste
- 24
- erstes
Hohlprofilelement
- 24'
- erstes
Hohlprofilelement
- 24''
- erstes
Hohlprofilelement
- 26
- zweites
Hohlprofilelement
- 30
- Gegenlagermechanismus
- 31
- Schloss
- 32
- erster
Verbindungssteg
- 32b
- Falzbereichsform
- 34
- zweiter
Verbindungssteg
- 35
- faserverstärktes
Kunsstoffmaterial
- 36
- Außenbereich
- 38
- erster
Hohlraum
- 39
- Dämmmaterial
- 40
- erste
schwalbenschwanzartige Vorsprünge
- 42
- erste
Nut
- 44
- erste
Dichtung
- 46
- zweite
Profilleiste
- 47
- Beschlag
- 48
- erster
Teil
- 50
- Schwenkmechanismus
- 51
- Türband
- 52
- Innenbereich
- 54
- Türklinke
- 55
- Rosette
- 56
- Türblattrahmenholm
- 57
- Türblattrahmen
- 58
- dritte
Profilleiste
- 58a
- vierte
Profilleiste
- 59
- schlossseitige
Stirnseite
- 60
- erster
Profilbereich
- 62
- zweiter
Profilbereich
- 64
- Schlossaufnahmebereich
- 66
- zweite
Nut
- 68
- zweite
Dichtung
- 74
- erstes
Leistenelement
- 76
- zweites
Leistenelement
- 78
- zweite
schwalbenschwanzartige Vorsprünge
- 80
- dritte
Nut
- 82
- erste
Platte
- 83
- Motivplatte
- 84
- erste
Breitseite
- 86
- Inneres
- 88
- Abrundung
- 89
- Falzbereich
- 90
- konvexer
Stirnbereich
- 92
- zweite
Platte
- 94
- Deckplatte
- 96
- zweite
Breitseite
- 98
- Abstandshalteeinrichtung
- 100
- Kasten
- 102
- Kasten-Deckel-Konstruktion
- 104
- Deckel
- 106
- vierte
Nut
- 108
- dritte
Dichtung
- 112
- Wärmedämmeinrichtung
- 114
- Dämmstofflage
- 115
- Türblattfüllung
- 116
- Aussparung
- 118
- Vakuumdämmplatte
- 120
- Kieselsäureanhydrid
- 122
- Kieselsäure
- 124
- bandseitige
Stirnseite
- 126
- Bandaufnahmebereich
- 128
- zweiter
Teil
- 130
- Drehgelenk
- 132
- Schnäpper
- 134
- Schnäpperaufnahme
- 136
- Paket
- 138
- zweite
Hohlräume
- 140
- Schaumdämmstoff
(Haustürblatt)
- 142
- fünfte
Nut
- 144
- Schaumdämmstoff
(Zarge)
- 148
- nanoporöses
Dämmmaterial
- 150
- Folie
- 152
- Hülle
- 156
- Türspalt
- 158
- erste
Luftkammer
- 160
- zweite
Luftkammer
- 162
- Bodenbereich
- 164
- Schwellenprofil
- 166
- Türschwelle
- 168
- drittes
Hohlprofilelement
- 170
- Bodeneinstand
- 172
- Befestigungselemente
- 174
- Boden
- 176
- Hohlkammer
- 178
- Hohlkammer
- 180
- Metallkantrohr
- 182
- außenseitiger
Bereich
- 184
- innenseitiger
Bereich
- 188
- Vorsprungsbereich
- 190
- Vorsprung
- 192
- untere
Stirnseite
- 194
- vierte
Dichtung
- 196
- Verbindungsstück
- 198
- Steg
- 200
- ringförmiges
Verbindungsstück
- 202
- Zwischenraum
- 204
- Dichtung
- 206
- Verbindungsprofil
- 208
- sechste
Nut
- 210
- Stützbereich
- 212
- unterer
Randbereich
- 214
- einstückiges
Hohlprofil
- 216
- Klebeverbindung
- 218
- Deckel
- 220
- Außenbeschichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29617479
U1 [0001, 0002, 0008]
- - EP 1568842 B1 [0001, 0003, 0012]
- - EP 1780368 A2 [0001, 0004]
- - DE 102009004210 [0079]